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DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de

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Personen <strong>und</strong> Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />

• Jugendwart,<br />

• mannschaftskapitän(e),<br />

• Leitung <strong>de</strong>s Damen- / Herren- / seniorengolf,<br />

• clubsekretär(in) / -manager(in).<br />

einzelne aufgabenbereiche können teilen <strong>de</strong>s ausschusses zugewiesen wer<strong>de</strong>n (bspw.<br />

erstellen einer rahmenausschreibung, Jahresspielplan, auswahl von preisen, Gespräche<br />

mit sponsoren).<br />

Die personen <strong>de</strong>s spielausschusses wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n vertretungsberechtigten Vorstand<br />

<strong>de</strong>s <strong>Golf</strong>clubs bzw. <strong>de</strong>n Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage in ihr amt berufen. Daher<br />

wer<strong>de</strong>n die inhalte ihrer arbeit, ihre Vollmachten <strong>und</strong> die amtsdauer auch durch <strong>de</strong>n<br />

Vorstand / Geschäftsführer bestimmt wer<strong>de</strong>n. Daraus ergibt sich, dass <strong>de</strong>r spielausschuss<br />

im rahmen <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>rjenigen arbeitet, die ihn eingesetzt haben <strong>und</strong> ggf.<br />

auch wie<strong>de</strong>r abberufen können, wenn <strong>de</strong>ren arbeit <strong>de</strong>n interessen <strong>de</strong>r mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Vorstands / <strong>de</strong>r Geschäftsleitung zuwi<strong>de</strong>rläuft.<br />

Die aufgaben <strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n spielbetrieb verantwortlichen ausschusses als spielleitung<br />

ergeben sich aus <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln (siehe auch stichwort „spielleitung“ <strong>de</strong>s systematischen<br />

registers <strong>und</strong> <strong>de</strong>s anhangs <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln). Die spielleitung darf platzregeln für<br />

außergewöhnliche umstän<strong>de</strong> erlassen (siehe regel 33-8 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln). Hierbei sollte<br />

die spielleitung <strong>de</strong>s jeweiligen Wettspiels soweit wie möglich die generellen platzregeln<br />

<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage verwen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> nicht ohne zwingen<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong> ergänzungen<br />

verfassen. Diese ergänzungen sollten dann üblicherweise nur eine anpassung an die<br />

Witterungsbedingungen sein (besserlegen, ball reinigen o.ä.) <strong>und</strong> nicht die Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>de</strong>r platzregeln „auf <strong>de</strong>n Kopf stellen“. Die spielleitung kann zu<strong>de</strong>m eine allgemeine<br />

spielordnung (rahmenausschreibung) erstellen, die allgemeine regelungen zum spielbetrieb<br />

enthält (siehe Ziffer 2.2.3).<br />

Der für <strong>de</strong>n spielbetrieb verantwortliche ausschuss entschei<strong>de</strong>t als spielleitung in privatspielen<br />

(einschließlich extra-Day-scores). Dadurch ist sichergestellt, dass immer dann,<br />

wenn nach <strong>Golf</strong>regeln gespielt wird (also auch außerhalb von Wettspielen), regelentscheidungen<br />

getroffen <strong>und</strong> auskünfte gegeben wer<strong>de</strong>n können. Je<strong>de</strong>r spieler hat<br />

anspruch auf entscheidung, sofern das spiel nach <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln ausgetragen wird.<br />

ist kein mitglied <strong>de</strong>s spielausschusses anwesend, sind die jeweils ohne erheblichen<br />

Verzug erreichbaren ausschussmitglie<strong>de</strong>r verantwortlich.<br />

in Wettspielen dagegen entschei<strong>de</strong>t jeweils die dafür verantwortliche <strong>und</strong> spezielle<br />

eingesetzte spielleitung (siehe unten) über die auftreten<strong>de</strong>n regelfragen endgültig.

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