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DGV Spiel- und Wettspielhandbuch - Golf.de

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Abschnitt 1.<br />

Personen <strong>und</strong> Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />

Personen <strong>und</strong> Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />

um einen ordnungsgemäßen spielbetrieb zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine<br />

reihe organisatorischer <strong>und</strong> materieller Voraussetzungen zu schaffen. Die <strong>Golf</strong>regeln<br />

<strong>und</strong> das <strong>DGV</strong>-Vorgabensystem legen darüber hinaus bestimmte organisationsstrukturen<br />

verbindlich fest. im einzelnen gilt:<br />

1.1 SPIELfÜHRER<br />

We<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln noch im <strong>DGV</strong>-Vorgabensystem wird <strong>de</strong>r „spielführer“ erwähnt.<br />

Gleichwohl ist ein spielführer (o<strong>de</strong>r sportwart) auf je<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage, im Verein in <strong>de</strong>r<br />

regel als Vorstandsmitglied, mit organisation <strong>und</strong> Durchführung <strong>de</strong>s spielbetriebs<br />

betraut. er vertritt üblicherweise die sportlichen belange <strong>und</strong> ist regelmäßig Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s spielausschusses. soweit rechte <strong>und</strong> pflichten in <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln bzw. im<br />

<strong>DGV</strong>-Vorgabensystem nie<strong>de</strong>rgelegt sind, kann diese jedoch niemals <strong>de</strong>r spielführer<br />

allein ausüben, son<strong>de</strong>rn nur als teil <strong>de</strong>s spielausschusses, einer spielleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Vorgabenausschusses.<br />

1.2 SPIELAuSSCHuSS<br />

auf je<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage muss es einen spielausschuss geben. Dies bestimmen die aufnahme-<br />

<strong>und</strong> mitgliedschaftsrichtlinien für alle or<strong>de</strong>ntlichen mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s <strong>DGV</strong>, die<br />

die rechte aus <strong>de</strong>m <strong>DGV</strong>-Vorgabensystem ausüben. Wesentliche aufgabe <strong>de</strong>s spielausschusses<br />

ist es, <strong>de</strong>n spielführer in <strong>de</strong>r ausübung seines amtes zu unterstützen <strong>und</strong><br />

die mannigfaltigen aufgaben auf mehrere schultern zu verteilen. er kann z. b. durch<br />

personen nach Ziffer 1.1, 1.4 <strong>und</strong> 1.5 besetzt wer<strong>de</strong>n. besteht keine geson<strong>de</strong>rte regelung,<br />

ist <strong>de</strong>r spielausschuss gleichzeitig „spielleitung“ im sinne <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen spielbetriebs. nach <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln (siehe erklärung<br />

„spielleitung“) ist nämlich außerhalb von Wettspielen „... <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n platz verantwortliche<br />

ausschuss ...“ spielleitung im sinne <strong>de</strong>r regeln. tauchen also im rahmen <strong>de</strong>s<br />

allgemeinen spielbetriebs (privatr<strong>und</strong>en) bspw. regelfragen auf, so entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />

spielausschuss als spielleitung.<br />

Dieser ausschuss muss aus min<strong>de</strong>stens drei personen bestehen, um bei Zweifelsfällen<br />

mehrheitsentscheidungen zu ermöglichen (für vorgabenwirksame Wettspiele <strong>und</strong><br />

extra-Day-scores ergibt sich dies bereits zwingend aus anhang Ziffer 3.6 bzw. 3.8<br />

<strong>de</strong>s <strong>DGV</strong>-Vorgabensystems). Für die besetzung <strong>de</strong>s spielausschusses wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong><br />

personen empfohlen:<br />

• spielführer (als Vorsitzen<strong>de</strong>r),<br />

• ein o<strong>de</strong>r mehrere mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses,<br />

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