Im Internet unter: www.sulzdorf-adl.de - Sulzdorf an der Lederhecke
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Wichtiges aus <strong>de</strong>m Gemein<strong>de</strong>rat<br />
‣ Der Gemein<strong>de</strong>rat beschloss gegen die Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungspl<strong>an</strong>es<br />
„Naturfriedhof St. Ursula“ mit integrierter Grünordnung in <strong>de</strong>r Gemarkung<br />
Alsleben keine Einwendungen zu erheben, da die Pl<strong>an</strong>ungshoheit o<strong>de</strong>r<br />
sonstige pl<strong>an</strong>ungsrechtliche Bel<strong>an</strong>ge <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> <strong>Sulzdorf</strong> nicht berührt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
‣ Die Gemein<strong>de</strong> möchte einige St<strong>an</strong>dorte außerhalb <strong>de</strong>s Rathauses in <strong>Sulzdorf</strong><br />
festlegen, <strong>an</strong> <strong>de</strong>nen auf Wunsch st<strong>an</strong><strong>de</strong>samtliche Trauungen abgehalten<br />
wer<strong>de</strong>n können. St<strong>an</strong><strong>de</strong>samtliche Trauungen können grundsätzlich überall im<br />
Gemein<strong>de</strong>gebiet von <strong>de</strong>r Bürgermeisterin durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung ist, dass <strong>de</strong>r Ort für je<strong>de</strong>rm<strong>an</strong>n zugänglich ist. Jedoch muss <strong>de</strong>r<br />
Ort als solcher zur Abhaltung von Trauungen vom Gemein<strong>de</strong>rat gewidmet<br />
wor<strong>de</strong>n sein. Für eventuell entstehen<strong>de</strong>n Mehraufw<strong>an</strong>d wer<strong>de</strong>n keine weiteren<br />
Gebühren erhoben.<br />
‣ Das Gremium beschäftigte sich mit einer eventuellen Umbenennung von<br />
gleichnamigen Straßen im Gemein<strong>de</strong>bereich. Hintergrund waren mögliche<br />
Verwechslungen für Einsatzfahrzeuge <strong>de</strong>s Rettungsdienstes. In einem<br />
Schreiben teilte die Integrierte Leitstelle Schweinfurt (ILS) mit, dass eine<br />
Umbenennung von Straßen zur besseren Auffindbarkeit aus Sicht <strong>de</strong>r ILS in<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> nicht erfor<strong>de</strong>rlich sei. Alle vier Hauptstraßen <strong>de</strong>r <strong>Sulzdorf</strong>er<br />
Ortsteile sind als Datensatz im Einsatzleitsystem hinterlegt und stellen somit<br />
zur Festlegung einer Einsatzstelle kein Problem dar. Wenn die Angaben <strong>de</strong>s<br />
Anrufers mit <strong>de</strong>r Realität übereinstimmen, k<strong>an</strong>n die Gefahr <strong>de</strong>s<br />
Nichtauffin<strong>de</strong>ns einer Einsatzstelle ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Auf dieser Basis<br />
beschloss <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>rat, keine Umbenennung <strong>de</strong>r Straßen durchzuführen<br />
und die Liste <strong>de</strong>r mehrfach geführten Straßennamen in Zusammenarbeit mit<br />
ILS noch einmal abzugleichen.<br />
‣ Das Kartellverfahren gegenüber Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen st<strong>an</strong>d<br />
auf <strong>de</strong>r Tagesordnung. Die Gemein<strong>de</strong> <strong>Sulzdorf</strong> kaufte mit Vertrag vom 28.<br />
Oktober 2003 ein Feuerwehrauto Typ LF 16/12 für die Freiwillige Feuerwehr<br />
<strong>Sulzdorf</strong>. Vertragspartner war die Firma Ziegler aus Giengen. Die vier<br />
führen<strong>de</strong>n Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen hatten sich laut Feststellung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skartellamts seit Anf<strong>an</strong>g 2000 zu einem wettbewerbswidrigen<br />
Kartell zusammengeschlossen. Aufgrund <strong>de</strong>ssen haben die betroffenen<br />
Kommunen einen Kompensations<strong>an</strong>spruch gegen <strong>de</strong>n jeweiligen Hersteller.<br />
Unter Fe<strong>de</strong>rführung <strong>de</strong>s Bayerischen Gemein<strong>de</strong>tages wur<strong>de</strong> eine<br />
Kommunalvereinbarung mit <strong>de</strong>n Herstellern ausgeh<strong>an</strong><strong>de</strong>lt, auf <strong>de</strong>ren<br />
Grundlage betroffene Kommunen eine Pauschalzahlung erhalten, so dass<br />
einzelne Klageverfahren vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können. Aus diesem<br />
Regulierungsfonds erhalten Kommunen, die ein Feuerwehrauto Typ LF 16/12<br />
erworben haben, pauschal 2.200 Euro. Da ein separates Klageverfahren<br />
aufgrund <strong>de</strong>r ausgeh<strong>an</strong><strong>de</strong>lten Kommunalvereinbarung nur geringe Aussicht<br />
auf Erfolg haben dürfte ,wur<strong>de</strong> Bürgermeisterin Angelika Götz ermächtigt,<br />
die vorliegen<strong>de</strong> Kommunalvereinbarung mit <strong>de</strong>n Firmen zu <strong>unter</strong>zeichnen.<br />
Echo <strong>de</strong>r Le<strong>de</strong>rhecke 123. Ausgabe Oktober – Dezember 2013