Inhalt - Verbandsgemeinde Kandel
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Quartier am Markt“, Stadt <strong>Kandel</strong><br />
Begründung Seite 1<br />
<strong>Inhalt</strong><br />
1 Allgemein ................................................................................................................................ 2<br />
1.1 Erfordernis und Zielsetzung der Planung ............................................................................... 2<br />
1.2 Lage des Plangebietes ......................................................................................................... 3<br />
2 Planungsrechtliche Situation ..................................................................................................... 4<br />
2.1 Verfahren .......................................................................................................................... 4<br />
2.2 Vorgaben übergeordneter Planungen................................................................................... 5<br />
3 Flächennutzungen, sonstige Gegebenheiten im Plangebiet ......................................................... 6<br />
4 Städtebauliches Konzept ........................................................................................................... 6<br />
4.1 Verkehrliche Erschließung ................................................................................................... 7<br />
4.2 Ver‐ und Entsorgung ........................................................................................................... 8<br />
4.3 Immissionen und Emissionen ............................................................................................... 8<br />
5 Umweltverträglichkeit .............................................................................................................. 8<br />
5.1 Fauna/Artenschutz ............................................................................................................. 8<br />
5.2 Boden / Altlasten ................................................................................................................ 9<br />
5.3 Lokalklima ......................................................................................................................... 9<br />
5.4 Wasser/Grundwasser/Versickerung ..................................................................................... 9<br />
5.5 Ortsbild ............................................................................................................................. 9<br />
6 Planungsrechtliche Festsetzungen ............................................................................................. 9<br />
6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................... 9<br />
6.1.1 Art der baulichen Nutzung ....................................................................................... 9<br />
6.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................................. 10<br />
6.3 Bauweise und Höhe baulicher Anlagen ............................................................................... 10<br />
6.4 Stellplätze ........................................................................................................................ 11<br />
6.5 Überbaubare Grundstücksfläche ........................................................................................ 11<br />
6.6 Verkehrsbegleitsgrün ........................................................................................................ 11<br />
7 Maßnahmen zur Realisierung .................................................................................................. 11<br />
8 Gestalterische Festsetzungen .................................................................................................. 11<br />
9 Städtebauliche Rahmendaten* ................................................................................................ 12<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Quartier am Markt“, Stadt <strong>Kandel</strong><br />
Begründung Seite 2<br />
1 Allgemein<br />
1.1 Erfordernis und Zielsetzung der Planung<br />
Der am Rande des Stadtzentrums befindlich Aldi‐Markt wurde vor geraumer Zeit aufgegeben. Seitdem<br />
liegt das Gelände brach. Die zentrale Lage des Bereichs ist sowohl für Nutzungen aus dem Dienstleistungsbereich<br />
und Handel wie auch für das innerstädtische Wohnen interessant.<br />
Zwischenzeitlich wurde das Gelände von der Palatina‐Grundbesitz‐GmbH mit Sitz in <strong>Kandel</strong> erworben.<br />
Diese beabsichtigt auf Grundlage eines von ihr entwickelten Konzeptes Gebäude mit Büro‐, Geschäftsund<br />
Wohnnutzungen innerhalb des Geländes zu errichten.<br />
Planungsziele des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Quartier am Markt“ sind die<br />
Schaffung von innerstädtischem Wohnraum und Büroflächen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen.<br />
Durch das kompakte städtebauliche Konzept und die angestrebte bauliche Dichte wird dem Planungsgrundsatz<br />
eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) entsprochen.<br />
Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt derzeit kein Bebauungsplan<br />
vor. Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der vorhabenbezogene<br />
Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des<br />
Konzeptes.<br />
Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ergeben sich aus der zugehörigen<br />
Planzeichnung im Maßstab 1:1.000.<br />
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich weitestgehend im Eigentum des Vorhabenträgers.<br />
Lediglich die Parzelle 173 befindet sich derzeit noch in Fremdbesitz.<br />
Zur Regelung der Erschließung werden die in städtischem Besitz befindlichen Verkehrsflächen zwischen<br />
Marktstraße und Goethestraße ebenfalls in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
einbezogen.<br />
§ 12 Abs. 4 BauGB lässt es zu, einzelne Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben‐ und Erschließungsplans<br />
in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzubeziehen.<br />
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Abb. 1: Lage des Plangebietes im Ortsgefüge (ohne Maßstab) / Bildquelle: Landesinformationssystem RLP)<br />
1.2 Lage des Plangebietes<br />
Das Plangebiet grenzt im Süden an die Marktstraße, im Norden an die Goethestraße und deren Bebauung,<br />
im Westen an einen Fuß‐ und Radweg und im Osten an die bestehende Bebauung und Gärten der<br />
Markt‐ und Goethestraße.<br />
Die Ausdehnung der Fläche in Nord‐Süd‐Richtung beträgt ca. 90 m, in Ost‐West‐Richtung ca. 50 m. Die<br />
Fläche beträgt ca. 0,5 ha.<br />
Der Planbereich stellt sich als eine relativ ebene Fläche dar, die von Nord nach Süd um etwa zwei Meter<br />
abfällt. Die Geländehöhe beträgt im Norden ca. 130m ü. NN und im Süden ca.128 m ü. NN<br />
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Abb. 3: Lage des Plangebietes innerhalb der Bebauungsstruktur (ohne Maßstab) / (Bildquelle: Google‐Maps)<br />
2 Planungsrechtliche Situation<br />
2.1 Verfahren<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung<br />
von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten<br />
Verfahren aufgestellt werden (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Dies trifft auch für den vorhabenbezogenen<br />
Bauungsplan gemäß § 12 BauGB zu. Der (vorhabenbezogene) Bebauungsplan darf im beschleunigten<br />
Verfahren ohne eine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des UVPG nur aufgestellt werden,<br />
wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von insgesamt weniger als<br />
20.000 m² festgesetzt wird.<br />
Die Anwendungsvoraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenwicklung gem.<br />
§ 13a BauGB liegen im vorliegenden Planungsfall vor:<br />
Die Überplanung des zwischenzeitlich ungenutzten Gebietes zur Entwicklung eines Mischgebietes ist als<br />
„Nachverdichtung“ im Sinne des § 13a Abs. 1 BauGB einzustufen.<br />
Die größenabhängigen Anforderungen des § 13a BauGB werden ebenso erfüllt, da der gesamte Bebauungsplan<br />
mit einer Baufläche von ca. 4.000 m² deutlich unterhalb der Anwendungsobergrenze von<br />
20.000 m² Grundfläche liegt.<br />
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Nach § 13a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens<br />
nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.<br />
Gemäß § 13 BauGB kann ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
angewendet werden, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB<br />
vorliegen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.<br />
7 BauGB vorliegen. Darüber hinaus ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens ausgeschlossen,<br />
wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
oder nach Landesrecht unterliegen.<br />
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH‐Gebieten oder europäischen Vogelschutzgebieten<br />
liegen nicht vor. Ökologisch relevante Vegetationsbestände sind innerhalb des Plangebietes lediglich<br />
ansatzweise vorhanden. Mit dem Vorhaben ist eine teilweise Ver‐ aber auch Entsiegelung der Bestandsgrundstücke<br />
verbunden. Das Areal der innerörtlichen Mischnutzung weist einen hohen Versiegelungsgrad<br />
auf, vorhandene Vegetationsstrukturen finden sich größtenteils als wegebegleitender Baumbestand<br />
entlang des vorhandenen Wohn‐ bzw. Fuß‐und Radweges. Der größte Teil des Vegetationsbestandes<br />
wird als Verkehrsbegleitgrün festgesetzt.<br />
Da es sich bei dem Vorhaben lediglich um eine kleinräumige Nachverdichtung im Innenbereich handelt,<br />
wird mit dem Bebauungsplan auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
oder nach Landesrecht unterliegen.<br />
Von der Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines<br />
Umweltberichtes nach § 2a BauGB wird daher abgesehen.<br />
2.2 Vorgaben übergeordneter Planungen<br />
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> von 2002 ist das nördliche<br />
Plangebiet als Wohnbaufläche, der südliche Bereich als gemischte Baufläche dargestellt.<br />
Südlich des Plangebietes befinden sich mehrere Gemeinbedarfseinrichtungen, wie eine Schule sowie<br />
eine Kirche mit einem größeren innerstädtischen Platzbereich, der überwiegend als Parkplatz genutzt<br />
wird. In der Nähe befindet sich auch das Rathaus der Stadt.<br />
Nördlich des Plangebietes überwiegt die Wohnnutzung. Hier befinden sich einige kleine wohnverträgliche<br />
Handwerks‐ und Dienstleistungsbetriebe.<br />
Der Vorhaben‐ und Erschließungsplan sieht eine Mischnutzung von Wohnen, Büros und kleinflächigen<br />
Einzelhandel vor. Diese Nutzungen werden für das Vorhabengebiet planungsrechtlich zugelassen. Die<br />
geplante Nutzungsstruktur entspricht der eines Mischgebietes. Der Bebauungsplan ist somit aus den<br />
Vorgaben des Flächennutzungsplanes entwickelt.<br />
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Abb. 4:<br />
Auszug aus dem Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> und Lage des Plangebietes (ohne Maßstab)<br />
3 Flächennutzungen, sonstige Gegebenheiten im Plangebiet<br />
Das Plangebiet ist derzeit weitgehend bebaut. Im rückwärtigen Bereich stehen einzelne Gebäude leer,<br />
bzw. sind untergenutzt.<br />
Der nördliche zu überplanbare Bereich grenzt unmittelbar an die vorhandenen Wohnbauflächen der<br />
Goethestraße an. Hier dominiert eine zweigeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise.<br />
Der südliche Teil ist durch Wohnnutzung, ungenutzte gewerbliche Flächen und den Verkehr der Marktstraße<br />
vorgeprägt. Hier befindet sich auch das Gebäude Marktstraße 25. Dieses Gebäude aus der Gründerzeit<br />
mit der typischen Sandsteinornamentik steht unter Denkmalschutz und ist in seinem Erscheinungsbild<br />
zu erhalten. Alle Baumaßnahmen am Gebäude und in dessen Umfeld sind mit der zuständigen<br />
Denkmalschutzbehörde abzustimmen.<br />
4 Städtebauliches Konzept<br />
Das Plangebiet, das eine Gesamtgröße von ca. 0,5 ha aufweist, soll als Mischgebiet mit der Zweckbestimmung<br />
„kleinflächiger Einzelhandel, Büronutzung und Wohnen“ entwickelt werden. Somit kann ein<br />
zusätzliches Angebot mit einem attraktiven Nutzungsmix in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums bereitgestellt<br />
werden.<br />
Insgesamt trägt die Bebauung der Fläche ‐neben der Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen‐ zu<br />
einer stadtgestalterischen Aufwertung des Bereiches bei. Durch die Öffnung des neuen Gebäudes an der<br />
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Marktstraße zum Marktplatz entsteht eine Verbindung zur Innenstadt, durch die der geplante Quartiersplatz<br />
erschlossen und integriert wird. Die Bebauung entlang der Marktstraße soll eine besonders<br />
repräsentative Gestaltung erhalten und somit in das Quartier am Markt „einladen“.<br />
Zur Umsetzung der Planung orientieren sich die Festsetzungen im Bebauungsplangebiet hinsichtlich des<br />
zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an der umgebenden Bebauung, die sowohl durch offene als<br />
auch durch teilweise geschlossene Bauweisen geprägt ist. Der geschlossene Querriegel (Bebauung entlang<br />
der Marktstraße) trägt zu einer Lärmabschirmung der rückwärtigen Bereiche bei und steigert damit<br />
die Attraktivität des Quartierhofs. Die mehrgeschossige traufständige Straßenrandbebauung entlang der<br />
Marktstraße orientiert sich am Gebäudebestand (zwei‐ und dreigeschossig, traufständig). Der Stadt ist<br />
besonders wichtig, dass das denkmalgeschützte Anwesen Marktstraße 25 gestalterisch dominiert. Die<br />
Neubauten sollen sich gestalterisch dem Denkmal unterwerfen.<br />
Daneben führen die einzelnen Baukörper im rückwärtigen Bereich zusammen mit den Höhenbegrenzungen<br />
der Gebäude zu einer weniger verdichteten innerstädtischen Bebauung, welche die Höhe der Bestandsbauten<br />
nicht überschreitet.<br />
Während sich die Bebauung entlang der Marktstraße an den historischen Gestaltungsmerkmalen der<br />
Gründerzeitbebauung orientiert und das denkmalgeschützte Gebäude Marktstraße 25 in das Gestaltungskonzept<br />
der Straßenrandbebauung dominiert, soll im rückwärtigen Bereich die gestalterische Verknüpfung<br />
von moderner urbaner Architektur und Gebäudebestand gelingen. Hier ist die Errichtung von<br />
dreigeschossigen Gebäuden, z.T. mit Staffelgeschossen vorgesehen, die sich um einen zentralen Platzbereich<br />
gruppieren.<br />
4.1 Verkehrliche Erschließung<br />
Die Zufahrten zum Plangebiet erfolgen über die Marktstraße und die Goethestraße. An der östlichen<br />
Grundstücksgrenze erfolgt die Zufahrt zu den rückwärtigen Stellplätzen für die Bewohner bzw. Nutzer<br />
des Quartiers. Die Zufahrt zu den rückwärtigen Stellplätzen weist einen Regelquerschnitt von 4,50 m auf.<br />
Die Belange des Brandschutzes sind bei den gegebenen Zufahrtsbreiten ausreichend berücksichtigt.<br />
Die Zufahrt im Norden des Gebietes dient auch der Erschließung von einzelnen Hinterliegergrundstücken<br />
im Bereich Goethestraße. Hier ist die Widmung als Straße erforderlich. Derzeit ist die Wegeverbindung<br />
zwischen Goethe‐ und Marktstraße als Rad‐ und Fußweg gewidmet. Diese Widmung soll auch für den<br />
Großteil des Weges erhalten werden.<br />
Um die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu gewährleisten, soll im Bereich der nördlichen Zufahrt eine<br />
Trennung von Fahr‐ und Fußgängerverkehr erfolgen.<br />
Der zentrale fußläufige Zugang soll zum Marktplatz erfolgen. Daher wird hier die Wegefläche im Bebauungsplan<br />
verbreitert festgesetzt.<br />
Der ruhende Verkehr soll auf dem Baugrundstück untergebracht werden. Ein Teil der erforderlichen<br />
Stellplätze wird im nördlichen Bereich nachgewiesen. Hier wird zum Schutz der nördlichen Wohnbebauung<br />
eine zwei Meter hohe Lärmschutzwand im Bebauungsplan festgesetzt.<br />
Ein Teil der Stellplätze soll in Tiefgaragen untergebracht werden. Hier sollen insbesondere die Stellplätze<br />
für Bewohner oder Angestellte angeordnet werden.<br />
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Es soll vermieden werden, dass der Besucherverkehr die Parkplätze des nahegelegenen Marktplatzes<br />
nutzt.<br />
4.2 Ver‐ und Entsorgung<br />
Die Versorgung des Gebietes mit Wasser und Energie wird durch den Anschluss an die vorhandenen<br />
Ortsnetze über die Marktstraße bzw. Goethestraße gesichert. Die örtlichen Systeme sind ausreichend<br />
dimensioniert. Die Telekommunikationslinien werden unterirdisch im Straßenraum geführt.<br />
Das innerhalb des Plangebietes anfallende Abwasser ist dem vorhandenen Kanalnetz in der Marktstraße<br />
bzw. Goethestraße zuzuführen. Die dortigen Kanäle sind ausreichend dimensioniert.<br />
4.3 Immissionen und Emissionen<br />
Um die gegebenenfalls zu erwartenden Lärmemissionen des rückwärtigen Parkplatzes gegenüber der<br />
nördlich angrenzenden Wohnbebauung abzuschirmen, wird eine 2 m hohe Lärmschutzwand entlang der<br />
nördlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.<br />
Zur Marktstraße hin ist der Verkehrslärm zu beachten. Hier ist im Wege der architektonischen Selbsthilfe<br />
auf einen ausreichenden passiven Lärmschutz insbesondere an den der Marktstraße zugewandten Fassaden<br />
zu achten.<br />
5 Umweltverträglichkeit<br />
FFH‐Gebiete, sonstige Schutzobjekte der FFH‐Richtlinie oder Europäische Vogelschutzgebiete sind von<br />
der Planung nicht betroffen.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB entfällt die Pflicht zur Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4<br />
BauGB. Dementsprechend sind auch kein Umweltbericht nach 2a BauGB sowie die Überwachung etwaiger<br />
negativer Umweltauswirkungen (Monitoring) notwendig.<br />
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit weniger als 20.000 m 2 Grundfläche handelt,<br />
ist ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, die auf Grund der Änderung des Bebauungsplanes<br />
zu erwarten sind, nicht erforderlich. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten diese Eingriffe als im<br />
Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig.<br />
Das Plangebiet ist zurzeit bebaut und genutzt, teilweise auch ungenutzt.<br />
5.1 Fauna/Artenschutz<br />
Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere haben die Flächen aufgrund ihrer Lage im innerstädtischen<br />
Mischgebiet, der verkehrsbedingten Vorbelastung und der naturfernen Bestockung keine naturschutzfachliche<br />
Bedeutung. Im Verlauf des nordwestlichen Wohnweges bzw. Fuß‐ und Radweges sind ältere<br />
Baumbestände und Rasenflächen mit Buschwerk vorhanden, die höchstens ansatzweise naturnahe<br />
Grünflächen oder Gehölzstrukturen darstellen.<br />
Aufgrund der derzeitigen sowie vorausgegangenen Nutzung, der Lage innerhalb des Siedlungsgefüges<br />
und der damit einhergehenden eingeschränkten Bedeutung des Untersuchungsraumes für den Naturhaushalt<br />
kann davon ausgegangen werden, dass keine artenschutzrechtlich geschützte Arten betroffen<br />
sind.<br />
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5.2 Boden / Altlasten<br />
Die Böden des Plangebietes wurden durch Verdichtungen und Versiegelungen anthropogen verändert.<br />
Eine Grundwassergefährdung aufgrund der festgesetzten Nutzungen kann weitestgehend ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Durch die Planung kommt es zu Ver‐ und Entsiegelungen und zu Bodenbewegungen. Aufgrund der vorgesehenen<br />
Nutzungen ist die mit der Realisierung des Baugebietes verbundene Beeinträchtigung des<br />
Schutzgutes Boden zu relativieren.<br />
Nach dem derzeitigen Wissensstand liegen keine Beeinträchtigungen durch Altlasten vor.<br />
5.3 Lokalklima<br />
Mit der Realisierung des Bebauungsplanes ist nicht mit nachteiligen Auswirkungen auf das Kleinklima zu<br />
rechnen. Klimatisch wirksame Vegetationsbestände sind innerhalb des Plangebietes höchstens ansatzweise<br />
vorhanden.<br />
5.4 Wasser/Grundwasser/Versickerung<br />
Das Plangebiet liegt in einem Bereich mit mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 640 ‐ 760 mm<br />
pro Jahr. Aufgrund der anstehenden Böden kann ein Teil der Niederschlagsmengen im Plangebiet versickern.<br />
Die Grundwasserneubildungsrate ist als mittel zu bezeichnen.<br />
Zum Grundwasserflurabstand liegen keine detaillierten Informationen vor.<br />
5.5 Ortsbild<br />
Die traufständige Straßenrandbebauung der innenstadtnahen Marktstraße hat ortsbildprägende Bedeutung.<br />
Hervorzuheben ist die von der Marktstraße aus einsehbare Fassadengestaltung des Gebäudes<br />
Marktstraße 25. Die Gründerzeitfassade mit Mansarddach weist noch die typischen Fassadenelemente<br />
auf. Durch die Neubebauung wird das Ortsbild in diesem Straßenabschnitt verbessert und trägt zur<br />
stadtgestalterischen Aufwertung des innerstädtischen Bereiches bei.<br />
6 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist die Gemeinde bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes grundsätzlich nicht an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB und<br />
die BauNVO gebunden. Dies gilt jedoch nicht für den einbezogenen Bereich, der nicht in der Verfügungsgewalt<br />
des Vorhabenträgers liegt. Hier ist zwischen dem Gebiet des Vorhaben‐ und Erschließungsplan<br />
(V1 – V4 in der Planzeichnung) und der Vorhabenergänzung ‐VE 1‐ zu unterscheiden.<br />
6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
6.1.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Für das Vorhabengebiet (V1 – V4) das sich in den Nutzungsschablonen 1‐4 abbildet, wird ein eingeschränktes<br />
Mischgebiet mit der Zweckbestimmung „kleinflächiger Einzelhandel, Büronutzung und Wohnen“<br />
festgesetzt. Dies entspricht der innerhalb des Vorhaben‐ und Erschließungsplanes vorgesehen Nutzungen.<br />
Diese Nutzungen fügen sich auch städtebaulich wie auch unter Immissionsaspekten in die Umgebungsstrukturen<br />
ein.<br />
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Der in anderem Eigentum befindliche Vorhabenergänzungsbereich ‐VE 1‐ wird im Bebauungsplan als<br />
Mischgebiet gem. § 6 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden „Gartenbaubetriebe“,<br />
„Tankstellen“ und „sonstige Gewerbebetriebe“ soweit es sich um Betriebe mit ausschließlich<br />
oder überwiegenden Sexdarbietungen, Sexshops mit Darbietungen, Bordelle und Einrichtungen<br />
handelt, deren Zweck auf die Darstellung oder auf die Durchführung von Handlungen mit überwiegend<br />
sexuellem Charakter gerichtet ist.<br />
Die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO sind auf<br />
Grundlage von § 1 Abs. 6 BauNVO in Verbindung mit § 31 BauGB nicht zulässig. Das Mischgebiet dient<br />
der Unterbringung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe sowie der Wohnnutzung. Der Ausschluss<br />
von Nutzungen erfolgte im Wesentlichen, um Nutzungen, die aufgrund ihrer Verkehrserzeugung<br />
und der erforderlichen Flächengröße (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Waschanlagen) sowie sozialer<br />
Gründe (Vergnügungsstätten, Betriebe mit überwiegendem sexuellem Charakter) als unvereinbar mit<br />
dem angestrebten Gebietscharakter angesehen werden.<br />
6.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Festsetzungen für die festgesetzten Mischgebiete wurden so gewählt, dass neben der Wohnnutzung<br />
auch eine gewerbliche Nutzbarkeit insbesondere für den tertiären Sektor im Sinne der städtebaulichen<br />
Vorstellungen ermöglicht wird. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung orientieren sich an<br />
den Bestimmungen der BauNVO. Dabei werden die Obergrenzen der BauNVO ausgeschöpft. Eine Grundflächenzahl<br />
(GRZ) von 0,6 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 erscheinen aufgrund der Zielsetzung<br />
der Nachverdichtung der zentral gelegenen Innenpotenzialflächen angemessen.<br />
Im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 3 Nr.1 und 2 BauNVO wird von der maximalen Überschreitungsmöglichkeit<br />
der GRZ auf 0,8 abgewichen. Es wird festgesetzt, dass offene, aus wasserdurchlässigem Material hergestellte<br />
Pkw‐Stellplätze und deren Zufahrten nicht auf die GRZ angerechnet werden. Aufgrund der Nutzungsart<br />
und der damit verbundenen Erforderlichkeit des Stellplatznachweises würde die Einhaltung der<br />
Grenze zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen. Aufgrund<br />
der bereits vorhandenen großflächigen Überbauung und Versiegelung des Grundstücks sind nur<br />
geringfügige Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens zu erwarten.<br />
6.3 Bauweise und Höhe baulicher Anlagen<br />
Im gesamten Plangebiet werden neben den grundlegenden Bestimmungen des Maßes der baulichen<br />
Nutzung auch Regelungen zur Bauweise sowie zur Höhe baulicher Anlagen aufgenommen. Diese dienen<br />
in erster Linie der Realisierung des Baugebietes in städtischer Weise.<br />
Zur Gestaltung einer städtebaulich klar ablesbaren Straßenrandbebauung sowie zur Schwerpunktsetzung<br />
wird für die Bebauung entlang der Marktstraße eine geschlossene Bauweise vorgesehen.<br />
Im Hinblick auf die Einbindung der künftigen Baukörper in die bauliche Umgebung werden Festsetzungen<br />
zur Stellung der straßenseitigen Gebäude entlang der Marktstraße (traufständige Hauptfirstrichtung)<br />
sowie die Begrenzung der Trauf‐ und Gebäudehöhen festgelegt. Weiterhin erfolgt hier eine Staffelung<br />
der Gebäudehöhe als Übergang zum östlich angrenzenden Wohngebäude.<br />
Im rückwärtigen Plangebiet wird zur Auflockerung der Bebauung eine offene Bauweise festgesetzt. Die<br />
vorgegebenen maximalen Gebäudehöhen orientieren sich hier an der umliegenden Bebauung. Die Höhenfestsetzungen<br />
erlauben generell eine dreigeschossige Bebauung.<br />
Im Einzelnen wurde festgesetzt, dass die Straßenrandbebauung der Marktstraße eine Traufhöhe von<br />
11,50 m sowie eine Gebäudehöhe von 15,50 m (Orientierung am bestehenden Gebäude Marktstraße 25,<br />
Gebäudehöhe 15,28 m) nicht überschreiten darf. Eine notwendige Staffelung der Straßenrandbebauung<br />
zur östlich angrenzenden Wohnbebauung erfordert die Begrenzung der festgesetzten Gebäudehöhe auf<br />
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ca. 8,50 m, da hier deutlich niedrigere Bestandsgebäude vorhanden sind. Hier ist ein verträglicher Übergang<br />
zur vorhandenen deutlich niedrigeren Bebauung zu schaffen.<br />
Für die rückwärtige Bebauung wird eine Gebäudehöhe von 11,50 m festgelegt, um die Gebäude in das<br />
Umfeld einzufügen. Lediglich zur Umsetzung von punktuellen Akzenten im MI 3 wird eine maximale Gebäudehöhe<br />
von 14,00 m zugelassen. Zur Staffelung der Bebauung erfolgt gemäß dem Eintrag in der<br />
Planzeichnung ein Rücksprung der punktuellen Dachaufbauten um 1,50 m zur Gebäudekante des darunterliegenden<br />
Geschosses. Dies soll ein Staffelgeschoss ermöglichen.<br />
6.4 Stellplätze<br />
Stellplätze sind als Sammelparkplatz auf dem Grundstück ausgewiesen, ansonsten sind sie im gesamten<br />
Baugebiet zulässig. Darüber hinaus wird ein Großteil des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage untergebracht.<br />
6.5 Überbaubare Grundstücksfläche<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden innerhalb des Plangebietes ausschließlich über die Festlegung<br />
von Baufenstern geregelt, die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegt sind. Die Baulinien<br />
gewährleisten dabei die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung „Fortführung der vorhandenen<br />
Straßenraumbegrenzung“ an der straßenraumprägenden Seite des Baufensters. Die übrigen Seiten des<br />
Baufensters werden nur durch Baugrenzen festgelegt, um noch eine relativ flexible Stellung des Gebäudes<br />
auf dem Grundstück zu ermöglichen.<br />
Die Begrenzung von GRZ und GFZ gemeinsam mit der Begrenzung der Gebäudehöhen verhindert die<br />
Errichtung überdimensionaler Baukörper auf den Grundstücken im Plangebiet.<br />
6.6 Verkehrsbegleitsgrün<br />
Im Verlauf des öffentlichen Wohnweges sowie des öffentlichen Fuß‐ und Radweges (Verkehrsflächen<br />
besonderer Zweckbestimmung) wird der zum Großteil vorhandene Bestand an Grünflächen als Verkehrsbegleitgrün<br />
festgesetzt.<br />
7 Maßnahmen zur Realisierung<br />
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, innerhalb der Frist gemäß Durchführungsvertrag die im vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen und die Planungskosten zu tragen.<br />
8 Gestalterische Festsetzungen<br />
Dachformen<br />
In den Bebauungsplan wird eine durch § 88 LBauO getragene Regelung aufgenommen. Rechtsgrundlage<br />
für die Aufnahme der örtlichen Vorschriften in diesen Bebauungsplan bildet § 9 Abs. 4 BauGB.<br />
Die getroffenen gestalterischen Regelungen sollen dabei sicherstellen, dass sich das geplante Baugebiet<br />
gestalterisch in den vorhandenen Baubestand einfügt und sich an den Gestaltungsmerkmalen des bestehenden<br />
städtebaulichen Raums orientiert.<br />
Zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung des „Einfügens“ in die bestehende Bauweise werden für<br />
die Straßenrandbebauung der Marktstraße im MIe 1 als Dachformen Satteldach und Mansarddach festgesetzt.<br />
Im rückwärtigen Bereich (2.‐Reihe‐Bebauung) sind Hauptgebäude mit Flachdach oder geneigtem<br />
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Bebauungsplan „Quartier am Markt“, Stadt <strong>Kandel</strong><br />
Begründung Seite 12<br />
Dach festgesetzt, um sich zum einen stadtgestalterisch unterzuordnen und zum anderen um punktuelle<br />
Dachwohnungen (Penthousewohnungen) zu ermöglichen.<br />
9 Städtebauliche Rahmendaten*<br />
Flächenbezeichnung: m² ha %<br />
Fläche des Geltungsbereiches ca. 4.940 0,5 100<br />
Baufläche gesamt 3.880 0,39 78,54<br />
Mischgebiet 3.880 0,39 78,54<br />
%<br />
Öffentliche Verkehrsflächen gesamt 1.060 0,11 21,46<br />
Verkehrsbegleitgrün 600 0,06 12,15<br />
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 460 0,05 9,31<br />
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