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Die Wasserzeitschrift der Steiermark 1/2008 - Wasserland Steiermark

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Informationstage<br />

Trinkwasser<br />

Tab. 2: Frequenz <strong>der</strong> Probenahme<br />

DI Wilhelm Tischendorf und<br />

DI Klaus-Peter Weinbauer von <strong>der</strong><br />

Grazer Stadtwerke AG und Styrian<br />

Aqua Service GmbH referierten<br />

über:<br />

Technische Überwachung von<br />

Trinkwasserversorgungsanlagen<br />

(ÖNORM B2539, ÖVGW<br />

Regelwerk W 59)<br />

Der Satz „Was nicht dokumentiert<br />

wird, hat nicht stattgefunden“ gilt<br />

im Beson<strong>der</strong>en für den Betrieb von<br />

Trinkwasserversorgungsanlagen.<br />

Langjährige Erfahrungen aus <strong>der</strong><br />

Praxis zeigen, dass eine umfassende<br />

Dokumentation von technischen<br />

Anlageteilen, Betriebszuständen<br />

und Instandhaltungsergebnissen<br />

die Schlüsselgröße für eine<br />

nachhaltige und qualitativ hochwertige<br />

Wasserversorgung darstellt.<br />

In <strong>der</strong> ÖNORM B 2539 werden technische<br />

Überwachungskriterien definiert,<br />

die für die Erhaltung eines<br />

einwandfreien Zustandes einer<br />

Trinkwasserversorgungsanlage<br />

notwendig sind. <strong>Die</strong> regelmäßige<br />

Überwachung von öffentlichen<br />

Wasserversorgungsanlagen soll<br />

<strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> gesamten<br />

Anlage dienen. <strong>Die</strong> Überwachung<br />

ist ein wesentliches Element zur<br />

Qualitätssicherung.<br />

<strong>Die</strong> ÖNORM B 2539 ist vom Betreiber<br />

einer Wasserversorgungsanlage<br />

bei <strong>der</strong> Eigenüberwachung unbeschadet<br />

sonstiger behördlicher<br />

Vorschreibungen anzuwenden. Für<br />

die Eigenüberwachung sind sämtliche<br />

Anlagenteile auf sichere<br />

Funktion, ordnungsgemäßen Zustand<br />

sowie Schutz gegen Zutritt<br />

Unbefugter zu überwachen. <strong>Die</strong><br />

Überwachungsmaßnahmen sind<br />

von geschultem Personal fachgerecht<br />

durchzuführen. <strong>Die</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />

Dokumentationen sind bis<br />

zur nächsten Fremdüberwachung,<br />

jedoch mindestens 5 Jahre aufzubewahren.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Eigenüber-<br />

wachung sind verschiedenste Anlagenteile<br />

(Wassergewinnungsstellen,<br />

Wasserabgabestellen, Speicherbauwerke<br />

usw.) sowie Aufzeichnungen<br />

(Betriebsberichte,<br />

sonstige betrieblich relevante Daten)<br />

zu überprüfen. <strong>Die</strong> Bezug habende<br />

ÖNORM unterscheidet zwischen<br />

Messungen und Inspektionen<br />

und definiert die Zeitabstände<br />

für <strong>der</strong>en Dokumentation.<br />

In Abb. 1 wird beispielhaft gezeigt,<br />

wie in <strong>der</strong> Praxis Betriebszustände<br />

und Planwerke dokumentiert werden<br />

können. Je nach Anfor<strong>der</strong>ungsprofil<br />

des Versorgungsunternehmens<br />

ist <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Dokumentation<br />

zu definieren.<br />

Abb. 1: Beispiel für Dokumentation von Betriebszuständen und Planwerken<br />

9

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