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erkennbar.<br />

Die Grünen stellen den Antrag, folgende Resolution an die OÖ. Landesregierung zu<br />

beschließen:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems ersucht die OÖ.<br />

Landesregierung, dem Landtag baldmöglichst einen Gesetzesentwurf hinsichtlich<br />

Änderung des OÖ. Wohnbauförderungsgesetzes vorzulegen, mit dem die fünfjährige<br />

Wartefrist für anerkannte Konventionsflüchtlinge gestrichen wird.<br />

Die FPÖ führt aus, dass die Notwendigkeit eines fünfjährigen Aufenthalts für Gewährung<br />

der Wohnbeihilfe nicht nur für Konventionsflüchtlinge gilt sondern für alle Bürger die nicht<br />

aus der EU bzw. dem EWR-Raum kommen.<br />

Vbgm. Sahl wird dagegen stimmen, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die nicht in<br />

den Wirkungsbereich der <strong>Gemeinde</strong>n fällt.<br />

Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />

abzustimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />

12 Stimmen dafür: Grüne, Lina, Dujakovic, Bernecker, Skrasek, Palmetshofer,<br />

List, Eckerstorfer, R. Primetzhofer, S. Primetzhofer<br />

10 Stimmen dagegen: FPÖ, Zeilinger, Rossler, Maurer, Sahl, Gruber, Aigner,<br />

Sommer<br />

9 Stimmenthaltungen: Engertsberger, Stockhammer, Karmedar, Hagmair,<br />

P. Baumgartner, Kobler, Stoiber, Weinberger, Piralli<br />

Punkt 12) DA: Änderung Bebauungsplan 40.03 Julianaberg II (Ambrosiusweg),<br />

Überarbeitung und Ermöglichung Flachdächer, Genehmigung<br />

Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 7. Sitzung vom 21.10.2010, Pkt. 7e),<br />

die Verständigung war im Zeitraum vom 17.11.2010 – 10.01.2011<br />

Folgende Stellungnahme ist eingelangt:<br />

Land OÖ, Raumordnung – Überörtliche Interessen im besonderen Maß werden nicht<br />

berührt, die Änderung wird aus fachlicher Sicht zur Kenntnis genommen.<br />

Vom Planverfasser und Raumplanungsausschuss kann daher eine positive Empfehlung zur<br />

Genehmigung abgegeben werden.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Bebauungsplanänderung zu<br />

genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

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