Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
erkennbar.<br />
Die Grünen stellen den Antrag, folgende Resolution an die OÖ. Landesregierung zu<br />
beschließen:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong> an der Krems ersucht die OÖ.<br />
Landesregierung, dem Landtag baldmöglichst einen Gesetzesentwurf hinsichtlich<br />
Änderung des OÖ. Wohnbauförderungsgesetzes vorzulegen, mit dem die fünfjährige<br />
Wartefrist für anerkannte Konventionsflüchtlinge gestrichen wird.<br />
Die FPÖ führt aus, dass die Notwendigkeit eines fünfjährigen Aufenthalts für Gewährung<br />
der Wohnbeihilfe nicht nur für Konventionsflüchtlinge gilt sondern für alle Bürger die nicht<br />
aus der EU bzw. dem EWR-Raum kommen.<br />
Vbgm. Sahl wird dagegen stimmen, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die nicht in<br />
den Wirkungsbereich der <strong>Gemeinde</strong>n fällt.<br />
Der Bürgermeister fordert den <strong>Gemeinde</strong>rat auf, über den gegenständlichen Antrag<br />
abzustimmen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt;<br />
12 Stimmen dafür: Grüne, Lina, Dujakovic, Bernecker, Skrasek, Palmetshofer,<br />
List, Eckerstorfer, R. Primetzhofer, S. Primetzhofer<br />
10 Stimmen dagegen: FPÖ, Zeilinger, Rossler, Maurer, Sahl, Gruber, Aigner,<br />
Sommer<br />
9 Stimmenthaltungen: Engertsberger, Stockhammer, Karmedar, Hagmair,<br />
P. Baumgartner, Kobler, Stoiber, Weinberger, Piralli<br />
Punkt 12) DA: Änderung Bebauungsplan 40.03 Julianaberg II (Ambrosiusweg),<br />
Überarbeitung und Ermöglichung Flachdächer, Genehmigung<br />
Der Grundsatzbeschluss erfolgte in der 7. Sitzung vom 21.10.2010, Pkt. 7e),<br />
die Verständigung war im Zeitraum vom 17.11.2010 – 10.01.2011<br />
Folgende Stellungnahme ist eingelangt:<br />
Land OÖ, Raumordnung – Überörtliche Interessen im besonderen Maß werden nicht<br />
berührt, die Änderung wird aus fachlicher Sicht zur Kenntnis genommen.<br />
Vom Planverfasser und Raumplanungsausschuss kann daher eine positive Empfehlung zur<br />
Genehmigung abgegeben werden.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die gegenständliche Bebauungsplanänderung zu<br />
genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
24