Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen

neuhofen.krems.at
von neuhofen.krems.at Mehr von diesem Publisher
03.11.2014 Aufrufe

1. Gemäß Teilungsplan vom 18.01.2011, GZ 8824/10, der Haydinger-Donau ZT GmbH, wird ein Trennstück mit 63 m² vom öffentlichen Gut, Gst. Nr. 115/1, KG 45515 Lining, dem angrenzenden Grundstück der Fam. Deac, Gst. Nr. 116/14, KG 45515 Lining, zugeschrieben. Zusätzlich werden die zwei Trennstücke mit 5 m² und 12 m² vom Gst. Nr. 116/11, KG 45515 Lining, dem Gst. Nr. 116/14, KG 45515 Lining, sowie ein Teilstück mit 17 m² vom öffentlichen Gut 115/1, KG 45515 Lining, dem Gst. Nr. 116/11, zugeschrieben. 2. Für die Rückgabe von 80 m² öffentliches Gut leisten die Herren Deac eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 560,-, zahlbar innerhalb von 2 Wochen ab Genehmigung durch den Gemeinderat auf das Konto der Marktgemeinde Neuhofen. Die Vermessungskosten übernimmt die Gemeinde, die Verfahrenskosten beim Vermessungsamt tragen die Herren Deac. Beiliegender Antrag ist beim Vermessungsamt zur Veranlassung der grundbücherlichen Durchführung des Teilungsplanes zu stellen, darin wird wie folgt beurkundet: Die Besitzänderungen der fertigen Anlage sind herbeigeführt, die Widmung zum Gemeingebrauch wird bestätigt, kein Einwand der Eigentümer und Buchberechtigten gegen die grundbücherliche Durchführung. Es sind keine Hinderungsgründe für die Durchführung bekannt und keine Rechtsmittelverfahren anhängig. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorgetragene Vereinbarung zu genehmigen. Vbgm. Sahl ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 11) Anträge der Grünen: a) Bewerbung Umfrage zur Lebensqualität in Oberösterreich und Anforderung der Ergebnisse Bis Ende März 2011 läuft die vom Land OÖ in Auftrag gegebene Umfrage zur „Lebensqualität in OÖ“. Unter anderem sollen folgende Fragen von den Bürgern beantwortet werden: - Wie lebt es sich in Oberösterreich? - Was macht die Lebensqualität in Ihrer Gemeinde aus? - Was wollen Sie verbessern, wo sehen Sie Mängel, wo Chancen? Wenn möglichst viele Neuhofner an der Umfrage teilnehmen, macht es auch Sinn, dieses Ergebnis vom Land OÖ. anzufordern. Die Umfrage wird bereits von der Gemeinde beworben. Die Grünen wünschen sich eine gute Aufbereitung in der Gemeinde-Info. Die Grünen stellen den Antrag, dass die Umfrage in der nächsten Gemeinde-Info beworben und in der Folge das Ergebnis der Gemeinde Neuhofen, des Bezirkes Linz-Land und des gesamten Bundeslandes angefordert wird. Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. 22

) Bewerbung EURATOM-Volksbegehren Der Gemeinderat hat auf Antrag des Bürgermeisters am 28. Mai 2009 einstimmig eine Resolution betreffend EURATOM-Ausstieg an die Bundesregierung beschlossen. In der Zwischenzeit wurde ein Volksbegehren initiiert, das vom 28. Februar bis 7. März am Gemeindeamt unterschrieben werden kann. Um der bereits einstimmig beschlossenen Resolution Nachdruck zu verleihen, stellen die Grünen folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass in der nächsten Gemeinde-Info das Volksbegehren auf mind. ½ Seite beworben und zusätzlich der Flyer, den der Verein „atomstopp_atomkraftfrei leben!“ kostenlos anbietet, beigelegt wird. Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass aufgrund einer Gleichbehandlung dann in Zukunft jedes Volksbegehren beworben werden muss. Die Grünen führen aus, dass dieses Volksbegehren beworben werden soll, weil es im Sinne der Gemeinde ist. Es sollen nicht alle beworben werden, sondern nur jene für die ein Gemeinderatsbeschluss vorliegt. Der Amtsleiter weist darauf hin, dass dies dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde. GR P. Baumgartner spricht sich dafür aus, dass die Gemeine-Info objektiv gehalten wird. Der Bürgermeister fordert den Gemeinderat auf, über den gegenständlichen Antrag abzustimmen. Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt; 11 Stimmen dafür: Grüne, FPÖ, Aigner, Weinberger, Piralli, Dujakovic, Lina 20 Stimmenthaltungen: SPÖ (ohne Dujakovic u. Lina), Sahl, P. Baumgartner, Maurer, Hagmair, Kobler, Stoiber, Gruber, Sommer, c) Resolution an die OÖ. Landesregierung betreffend Gewährung von Wohnbeihilfe an anerkannte Konventionsflüchtlinge Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951“, besser bekannt als „Genfer Flüchtlingskonvention“ normiert in Artikel 23: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Staatsgebiet aufhalten, auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen gewähren.“ Dem widersprechend regelt das OÖ. Wohnbauförderungsgesetz in § 6 Abs. 9 die Notwendigkeit eines fünfjährigen Aufenthalts in Österreich für die Gewährung von Wohnbeihilfe. Anerkannten Flüchtlingen wird – ganz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – auch Arbeitsmarktzugang und Zugang zu Integrationsmaßnahmen gewährt, um möglichst schnell ein neues Leben in Österreich beginnen zu können. So besteht auch die Möglichkeit, einen Kredit für die Kaution für die erste eigene Wohnung in der neuen Heimat zu erhalten. Ein sachlicher Grund, weswegen anerkannten Flüchtlingen der Zugang zu dieser wichtigen Sozialleistung in Oberösterreich – als einzigem österreichischem Bundesland neben Vorarlberg – verwehrt bleibt, ist somit nicht 23

1. Gemäß Teilungsplan vom 18.01.2011, GZ 8824/10, der Haydinger-Donau ZT GmbH,<br />

wird ein Trennstück mit 63 m² vom öffentlichen Gut, Gst. Nr. 115/1, KG 45515 Lining,<br />

dem angrenzenden Grundstück der Fam. Deac, Gst. Nr. 116/14, KG 45515 Lining,<br />

zugeschrieben.<br />

Zusätzlich werden die zwei Trennstücke mit 5 m² und 12 m² vom Gst. Nr. 116/11, KG<br />

45515 Lining, dem Gst. Nr. 116/14, KG 45515 Lining, sowie ein Teilstück mit 17 m²<br />

vom öffentlichen Gut 115/1, KG 45515 Lining, dem Gst. Nr. 116/11, zugeschrieben.<br />

2. Für die Rückgabe von 80 m² öffentliches Gut leisten die Herren Deac eine Aufwandsentschädigung<br />

in der Höhe von € 560,-, zahlbar innerhalb von 2 Wochen ab<br />

Genehmigung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat auf das Konto der Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong>.<br />

Die Vermessungskosten übernimmt die <strong>Gemeinde</strong>, die Verfahrenskosten beim<br />

Vermessungsamt tragen die Herren Deac.<br />

Beiliegender Antrag ist beim Vermessungsamt zur Veranlassung der grundbücherlichen<br />

Durchführung des Teilungsplanes zu stellen, darin wird wie folgt beurkundet:<br />

Die Besitzänderungen der fertigen Anlage sind herbeigeführt, die Widmung zum<br />

Gemeingebrauch wird bestätigt, kein Einwand der Eigentümer und Buchberechtigten<br />

gegen die grundbücherliche Durchführung. Es sind keine Hinderungsgründe für die<br />

Durchführung bekannt und keine Rechtsmittelverfahren anhängig.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorgetragene Vereinbarung zu genehmigen.<br />

Vbgm. Sahl ist bei der Abstimmung nicht anwesend.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 11) Anträge der Grünen:<br />

a) Bewerbung Umfrage zur Lebensqualität in Oberösterreich und Anforderung der<br />

Ergebnisse<br />

Bis Ende März 2011 läuft die vom Land OÖ in Auftrag gegebene Umfrage zur<br />

„Lebensqualität in OÖ“.<br />

Unter anderem sollen folgende Fragen von den Bürgern beantwortet werden:<br />

- Wie lebt es sich in Oberösterreich?<br />

- Was macht die Lebensqualität in Ihrer <strong>Gemeinde</strong> aus?<br />

- Was wollen Sie verbessern, wo sehen Sie Mängel, wo Chancen?<br />

Wenn möglichst viele Neuhofner an der Umfrage teilnehmen, macht es auch Sinn, dieses<br />

Ergebnis vom Land OÖ. anzufordern.<br />

Die Umfrage wird bereits von der <strong>Gemeinde</strong> beworben. Die Grünen wünschen sich eine<br />

gute Aufbereitung in der <strong>Gemeinde</strong>-Info.<br />

Die Grünen stellen den Antrag, dass die Umfrage in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>-Info<br />

beworben und in der Folge das Ergebnis der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuhofen</strong>, des Bezirkes Linz-Land<br />

und des gesamten Bundeslandes angefordert wird.<br />

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!