Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Die mit einer Schutzzone im Bauland Ff1 überlagerte Wohngebietsfläche im Bereich des<br />
Gst. Nr. 699/5, KG 45515 Lining, Jägertal, laut Korrekturplan Forst als Waldfläche<br />
ersichtlich gemacht.<br />
Bei den Landesstraße B, Landesstraße L, Bahnflächen und bei Gewässern wurde die<br />
entsprechende Widmung in der Legende schriftlich festgelegt.<br />
Die in der Planlegende fälschlich angeführte Widmungskategorie „WFM“ wurde gelöscht.<br />
Die Widmung „Grünfläche mit besonderer Widmung – Grünzug“ wurde gem. Oö.<br />
Planzeichenverordnung eingetragen und die Funktion (Schutzzweck) in der Legende<br />
umschrieben.<br />
Teil B: örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2<br />
Siedlungsgrenzen wurden in der entsprechenden Strichstärke gem. Oö.<br />
Planzeichenverordnung dargestellt.<br />
Waldflächen wurden in der Legende wie im Planteil mit Kreissignatur eingetragen.<br />
Durch diese Einarbeitung und den Beschluss der genannten Korrekturen kann mit einer<br />
Genehmigung gerechnet werden.<br />
Der neue Flächenwidmungsplan Nr. 5 wird nach Genehmigung als Verordnung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> kundgemacht. Bestandteil dieser künftigen Verordnung werden nur die Pläne<br />
sein, (Flächenwidmungsteile Nord u. Süd, ÖEK Bauland-Grünland-Verkehrskonzept)<br />
aber nicht die sonstigen Beilagen, das heißt das Ortsbebauungskonzept 02 ist<br />
künftig nicht mehr Teil der Verordnung, sondern eine vom GR beschlossene<br />
einheitliche Richtlinie für die Erstellung von Bebauungsplänen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Korrekturen im Flächenwidmungsplan 05 und<br />
Entwicklungskonzept 02 zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />
28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />
3 Stimmen dagegen: Grüne<br />
b) Änderung Flächenwidmungsplan 05.01 Kerl-Pichlwangerstraße/Hochweg:<br />
Grünland in Wohngebiet ca. 13.500 m², Grundsatzbeschluss<br />
Ansuchen 16.7.2010: Christian Kerl, <strong>Neuhofen</strong>, Grundeigentümer.<br />
Grundlagen:<br />
Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der OÖ. Landesregierung 8.2.2001.<br />
Änderungsplan mit fachlicher Beurteilung (Stellungnahme) des Planers team m 8.2.2011.<br />
Bei der letzten Überarbeitung des ÖEK Baulandkonzeptes wurde diese Fläche als<br />
Abrundung der bestehenden Siedlung am Gschwendtberg für eine Wohnfunktion WF<br />
vorgesehen, auch wegen der vorhandenen Infrastruktur und Nähe zum Bahnhof.<br />
Aufgrund der Lage u. Südwestausrichtung ist eine optimale Solarnutzung möglich.<br />
Planungsziel: Ausreichende Flächen mit Baulandvertrag (Bauverpflichtung 3-6 Jahre,<br />
Infrastrukturentgelt…) für ein moderates Bevölkerungswachstum zur Verfügung zu stellen<br />
und einer Baulandverknappung bzw. Überhöhung der Grundpreise entgegenzuwirken.<br />
Etwa die Hälfte der geplanten Parzellen ist schon für konkrete Interessenten reserviert.<br />
Baulandbilanz: Wegen der vielen nicht verfügbaren Parzellen (Baulücken) in den<br />
bestehenden Siedlungen sind derartige Erweiterungsflächen erforderlich.<br />
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