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Die mit einer Schutzzone im Bauland Ff1 überlagerte Wohngebietsfläche im Bereich des<br />

Gst. Nr. 699/5, KG 45515 Lining, Jägertal, laut Korrekturplan Forst als Waldfläche<br />

ersichtlich gemacht.<br />

Bei den Landesstraße B, Landesstraße L, Bahnflächen und bei Gewässern wurde die<br />

entsprechende Widmung in der Legende schriftlich festgelegt.<br />

Die in der Planlegende fälschlich angeführte Widmungskategorie „WFM“ wurde gelöscht.<br />

Die Widmung „Grünfläche mit besonderer Widmung – Grünzug“ wurde gem. Oö.<br />

Planzeichenverordnung eingetragen und die Funktion (Schutzzweck) in der Legende<br />

umschrieben.<br />

Teil B: örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2<br />

Siedlungsgrenzen wurden in der entsprechenden Strichstärke gem. Oö.<br />

Planzeichenverordnung dargestellt.<br />

Waldflächen wurden in der Legende wie im Planteil mit Kreissignatur eingetragen.<br />

Durch diese Einarbeitung und den Beschluss der genannten Korrekturen kann mit einer<br />

Genehmigung gerechnet werden.<br />

Der neue Flächenwidmungsplan Nr. 5 wird nach Genehmigung als Verordnung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> kundgemacht. Bestandteil dieser künftigen Verordnung werden nur die Pläne<br />

sein, (Flächenwidmungsteile Nord u. Süd, ÖEK Bauland-Grünland-Verkehrskonzept)<br />

aber nicht die sonstigen Beilagen, das heißt das Ortsbebauungskonzept 02 ist<br />

künftig nicht mehr Teil der Verordnung, sondern eine vom GR beschlossene<br />

einheitliche Richtlinie für die Erstellung von Bebauungsplänen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Korrekturen im Flächenwidmungsplan 05 und<br />

Entwicklungskonzept 02 zu genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen;<br />

28 Stimmen dafür: SPÖ, ÖVP, FPÖ<br />

3 Stimmen dagegen: Grüne<br />

b) Änderung Flächenwidmungsplan 05.01 Kerl-Pichlwangerstraße/Hochweg:<br />

Grünland in Wohngebiet ca. 13.500 m², Grundsatzbeschluss<br />

Ansuchen 16.7.2010: Christian Kerl, <strong>Neuhofen</strong>, Grundeigentümer.<br />

Grundlagen:<br />

Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der OÖ. Landesregierung 8.2.2001.<br />

Änderungsplan mit fachlicher Beurteilung (Stellungnahme) des Planers team m 8.2.2011.<br />

Bei der letzten Überarbeitung des ÖEK Baulandkonzeptes wurde diese Fläche als<br />

Abrundung der bestehenden Siedlung am Gschwendtberg für eine Wohnfunktion WF<br />

vorgesehen, auch wegen der vorhandenen Infrastruktur und Nähe zum Bahnhof.<br />

Aufgrund der Lage u. Südwestausrichtung ist eine optimale Solarnutzung möglich.<br />

Planungsziel: Ausreichende Flächen mit Baulandvertrag (Bauverpflichtung 3-6 Jahre,<br />

Infrastrukturentgelt…) für ein moderates Bevölkerungswachstum zur Verfügung zu stellen<br />

und einer Baulandverknappung bzw. Überhöhung der Grundpreise entgegenzuwirken.<br />

Etwa die Hälfte der geplanten Parzellen ist schon für konkrete Interessenten reserviert.<br />

Baulandbilanz: Wegen der vielen nicht verfügbaren Parzellen (Baulücken) in den<br />

bestehenden Siedlungen sind derartige Erweiterungsflächen erforderlich.<br />

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