Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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3.6 Die Nutzung der Boulderwand durch Dritte (außer Pflichtschulen) kann nur im<br />
Einvernehmen zwischen dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong> und der Marktgemeinde gestattet werden.<br />
3.7 Bei baulichen Veränderungen der Turnhalle muss die Tauglichkeit der Boulderwand<br />
erhalten bleiben.<br />
3.8 Sollten sich die Klettertage (Hallenplan) ändern, ist dies unverzüglich mit dem<br />
Marktgemeindeamt abzustimmen bzw. abzuklären.<br />
3.9 Der Alpenverein haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung, eine<br />
Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.<br />
4. Kosten<br />
4.1 Die Errichtungskosten der Boulderwand hat zu 100 % der ÖAV <strong>Neuhofen</strong> zu tragen.<br />
4.2 Miete oder Betriebskosten sind bei Bedarf (wenn gefordert) zu entrichten.<br />
5. Wartung<br />
5.1 Die TÜV-Prüfung der Boulderwand erfolgt im Einvernehmen zwischen der<br />
Marktgemeinde und dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong> auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> im Zuge der<br />
Überprüfung der bereits bestehenden Kletterwand. Werden aufgrund der Überprüfung<br />
Mängel an der Boulderwand festgestellt, so werden Reparaturen der Boulderwand vom<br />
ÖAV <strong>Neuhofen</strong> getragen.<br />
5.2 Reparaturen und Ergänzungsanschaffungen von beweglichen Teilen der<br />
Boulderwand trägt zur Gänze der ÖAV <strong>Neuhofen</strong>.<br />
6. Bisherige Vereinbarungen<br />
6.1 Die bisherigen Vereinbarungen betreffend die Nutzung der gemeindeeigenen<br />
Kletterwand durch den ÖAV <strong>Neuhofen</strong> werden nicht berührt.<br />
7. Beendigung des Vertrages: ist der 31.12.2025. Wenn einvernehmlich nichts anderes<br />
vereinbart wird, ist der vorherige Zustand seitens des Alpenvereines wiederherzustellen.<br />
Wenn die Sporthalle anderweitig verwendet wird, oder der Betrieb eingestellt wird,<br />
erlischt dieser Vertrag.<br />
8. Vertragsausfertigung<br />
7.1 Dieser Vertrag wird in drei Originalen ausgefertigt, wobei die Marktgemeinde, die<br />
ÖAV Sektion Linz und der ÖAV <strong>Neuhofen</strong> als Unterzeichnende eine Ausführung erhalten.<br />
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 8) Raumordnung: Flächenwidmungsplan, Entwicklungskonzept, Bebauungspläne<br />
(Pläne, Fotos zu den nachfolgenden Punkten werden mit Beamer präsentiert u. erläutert)<br />
a) Flächenwidmungsplan 05, Entwicklungskonzept 02: Verfahrensstand beim<br />
Land<br />
Die Abteilung Raumordnung/Raumordnungsrecht teilte uns mit Schreiben vom<br />
08.02.2011 planliche Mängel mit, welche vom Ortsplaner team m wie folgt korrigiert und<br />
eingearbeitet wurden:<br />
Teil A: Flächenwidmungsteil Nr. 5 Nord und Süd:<br />
Änderung Nr. 21: die korrekte Bezeichnung „Grünfläche mit besonderer Widmung –<br />
Photovoltaikanlage Pv“ wurde eingetragen.<br />
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