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Punkt<br />

7) Alpenverein – Einbau einer Boulderwand in der Sporthalle<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung folgenden Vertrages:<br />

FINANZIERUNGS- und NUTZUNGSVERTRAG<br />

abgeschlossen am unten angeführten Tag und Ort zwischen der Marktgemeinde<br />

<strong>Neuhofen</strong>/Krems, Kirchenplatz 3, A-4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems (im folgenden:<br />

Marktgemeinde), vertreten durch den Bürgermeister Günther Engertsberger einerseits<br />

und dem Österreichischen Alpenverein Sektion Linz, 4020 Linz, Hauptplatz 23, für die<br />

Ortsgruppe <strong>Neuhofen</strong>/Krems, vertreten durch den Vorsitzenden der Sektion Dr. Peter<br />

Reinberg und den Obmann der Ortsgruppe Werner Reisetbauer. Die Sektion Linz des ÖAV<br />

hat in <strong>Neuhofen</strong>/Krems eine Ortsgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingerichtet,<br />

die die Tätigkeiten für die Sektion Linz des ÖAV ausübt (im folgendem: ÖAV <strong>Neuhofen</strong>).<br />

1. Vertragsgegenstand<br />

1.1 Die Marktgemeinde betreibt eine Turnhalle (Ballspielhalle, Sporthalle) in 4501<br />

<strong>Neuhofen</strong>/Krems, welche mit einer Kletterwand ausgestattet ist.<br />

Die Marktgemeinde erklärt sich bereit, dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong><br />

die Erweiterung der Kletterwand (im folgenden Boulderwand) entsprechend<br />

einschlägiger Normen auf ihre Kosten zu erlauben.<br />

1.2 Der Alpenverein ist Eigentümer der Boulderwand.<br />

Eine Veränderung der Boulderwand erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen der<br />

Marktgemeinde mit dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong>.<br />

2. Finanzierung und Errichtung<br />

2.1 Die veranschlagten Kosten für die Herstellung und Errichtung der Kletterwand werden<br />

zu 100 % vom ÖAV <strong>Neuhofen</strong> getragen.<br />

2.2 Die Herstellung und Montage erfolgt durch den ÖAV <strong>Neuhofen</strong>.<br />

2.3 Ein Ausführungsplan ist der <strong>Gemeinde</strong> vorzulegen, Änderungen sind nur nach<br />

schriftlicher Vereinbarung erlaubt.<br />

2.5 Der Alpenverein haftet für ordnungsgemäße Ausführung.<br />

3. Nutzung der Boulderwand<br />

3.1 Die Marktgemeinde gewährt dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong> die Nutzung der Kletterwand bzw.<br />

Turnhalle zu Trainings - oder Wettbewerbszwecken, wobei die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />

auf das Recht der Kündigung bis zum 31.12.2025 verzichtet, (Verweis auf Pkt 7.) in<br />

folgendem Mindestausmaß:<br />

3.2 Pro Kalenderwoche insgesamt 12 Stunden (je 60 Minuten), aufgeteilt in folgende<br />

Einheiten:<br />

3.21 An 3 Wochentagen insgesamt 12 Stunden.<br />

3.22 Sollten am Wochenende (Samstag/Sonntag) zusätzliche Stunden benötigt werden,<br />

ist mit dem <strong>Gemeinde</strong>amt das Einvernehmen herzustellen (Wochenendnutzung bei<br />

anderweitigen Veranstaltungen).<br />

3.3 Als Wochenende gilt der Zeitraum von jeweils Samstag 0 Uhr bis zum<br />

darauffolgenden Sonntag 24 Uhr.<br />

3.4 Das Nutzungsrecht des ÖAV <strong>Neuhofen</strong> beinhaltet auch die Nutzung der sanitären<br />

Anlagen und Garderoben.<br />

3.5 Sofern eine ordnungsgemäße und sachgemäße Verwendung der Boulderwand<br />

sichergestellt ist, kann die Boulderwand von <strong>Neuhofen</strong>er Pflichtschulen genutzt werden.<br />

Die Nutzung der Boulderwand durch diese Schulen erfolgt auf deren Risiko und<br />

Verantwortung.<br />

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