Datei herunterladen (302 KB) - .PDF - Gemeinde Neuhofen
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Punkt<br />
7) Alpenverein – Einbau einer Boulderwand in der Sporthalle<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung folgenden Vertrages:<br />
FINANZIERUNGS- und NUTZUNGSVERTRAG<br />
abgeschlossen am unten angeführten Tag und Ort zwischen der Marktgemeinde<br />
<strong>Neuhofen</strong>/Krems, Kirchenplatz 3, A-4501 <strong>Neuhofen</strong>/Krems (im folgenden:<br />
Marktgemeinde), vertreten durch den Bürgermeister Günther Engertsberger einerseits<br />
und dem Österreichischen Alpenverein Sektion Linz, 4020 Linz, Hauptplatz 23, für die<br />
Ortsgruppe <strong>Neuhofen</strong>/Krems, vertreten durch den Vorsitzenden der Sektion Dr. Peter<br />
Reinberg und den Obmann der Ortsgruppe Werner Reisetbauer. Die Sektion Linz des ÖAV<br />
hat in <strong>Neuhofen</strong>/Krems eine Ortsgruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingerichtet,<br />
die die Tätigkeiten für die Sektion Linz des ÖAV ausübt (im folgendem: ÖAV <strong>Neuhofen</strong>).<br />
1. Vertragsgegenstand<br />
1.1 Die Marktgemeinde betreibt eine Turnhalle (Ballspielhalle, Sporthalle) in 4501<br />
<strong>Neuhofen</strong>/Krems, welche mit einer Kletterwand ausgestattet ist.<br />
Die Marktgemeinde erklärt sich bereit, dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong><br />
die Erweiterung der Kletterwand (im folgenden Boulderwand) entsprechend<br />
einschlägiger Normen auf ihre Kosten zu erlauben.<br />
1.2 Der Alpenverein ist Eigentümer der Boulderwand.<br />
Eine Veränderung der Boulderwand erfolgt nur im gegenseitigen Einvernehmen der<br />
Marktgemeinde mit dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong>.<br />
2. Finanzierung und Errichtung<br />
2.1 Die veranschlagten Kosten für die Herstellung und Errichtung der Kletterwand werden<br />
zu 100 % vom ÖAV <strong>Neuhofen</strong> getragen.<br />
2.2 Die Herstellung und Montage erfolgt durch den ÖAV <strong>Neuhofen</strong>.<br />
2.3 Ein Ausführungsplan ist der <strong>Gemeinde</strong> vorzulegen, Änderungen sind nur nach<br />
schriftlicher Vereinbarung erlaubt.<br />
2.5 Der Alpenverein haftet für ordnungsgemäße Ausführung.<br />
3. Nutzung der Boulderwand<br />
3.1 Die Marktgemeinde gewährt dem ÖAV <strong>Neuhofen</strong> die Nutzung der Kletterwand bzw.<br />
Turnhalle zu Trainings - oder Wettbewerbszwecken, wobei die Marktgemeinde <strong>Neuhofen</strong><br />
auf das Recht der Kündigung bis zum 31.12.2025 verzichtet, (Verweis auf Pkt 7.) in<br />
folgendem Mindestausmaß:<br />
3.2 Pro Kalenderwoche insgesamt 12 Stunden (je 60 Minuten), aufgeteilt in folgende<br />
Einheiten:<br />
3.21 An 3 Wochentagen insgesamt 12 Stunden.<br />
3.22 Sollten am Wochenende (Samstag/Sonntag) zusätzliche Stunden benötigt werden,<br />
ist mit dem <strong>Gemeinde</strong>amt das Einvernehmen herzustellen (Wochenendnutzung bei<br />
anderweitigen Veranstaltungen).<br />
3.3 Als Wochenende gilt der Zeitraum von jeweils Samstag 0 Uhr bis zum<br />
darauffolgenden Sonntag 24 Uhr.<br />
3.4 Das Nutzungsrecht des ÖAV <strong>Neuhofen</strong> beinhaltet auch die Nutzung der sanitären<br />
Anlagen und Garderoben.<br />
3.5 Sofern eine ordnungsgemäße und sachgemäße Verwendung der Boulderwand<br />
sichergestellt ist, kann die Boulderwand von <strong>Neuhofen</strong>er Pflichtschulen genutzt werden.<br />
Die Nutzung der Boulderwand durch diese Schulen erfolgt auf deren Risiko und<br />
Verantwortung.<br />
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