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Bestandnehmer das Buffet zu betreiben und ist es ihm nicht gestattet, das Buffet auch<br />

nur vorübergehend still zu legen, ausgenommen Schlechtwettertage. Der Bestandnehmer<br />

verpflichtet sich, Getränke und kleine Speisen zu ortsüblichen mit dem Bestandgeber<br />

abgestimmten Preisen anzubieten.<br />

Während der Öffnungszeiten der Sauna hat der Bestandnehmer ungeachtet des<br />

vorhergehenden Absatzes Getränke auszuschenken, wobei der Ausschank auch vom<br />

Fitnessstudio aus erfolgen kann.<br />

Der Bestandnehmer hat alle für die gastronomische Betreuung erforderlichen Utensilien,<br />

wie Geschirr, Gläser, Besteck, Tischtücher, und dergleichen mehr, selbst beizustellen.<br />

Der Bestandnehmer hat das Bestandobjekt ständig pfleglich zu behandeln.<br />

Der Bestandnehmer ist verpflichtet, das gesamte Bestandobjekt auf seine Kosten Instand<br />

zu halten und bei Beendigung des Bestandverhältnisses von seinen Fahrnissen geräumt,<br />

in einem guten und gebrauchsfähigen Zustand zurückzustellen, wobei es jedenfalls zu<br />

keiner Rückstellung in einem schlechteren Zustand kommen darf als zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsbeginnes, die normale Zeitabnützung ausgenommen. Der Bestandnehmer haftet<br />

auch für Beschädigungen im gesamten Bestandobjekt, insbesondere in der Küche und im<br />

Buffet und zwar auch für solche, die von Benützern, Gästen, Lieferanten und dergleichen<br />

verursacht werden.<br />

Der Bestandnehmer hat für die ordnungsgemäße Reinigung des gesamten<br />

Bestandobjektes, insbesondere auch des Buffetbereichs zu sorgen. Auf die gesonderte<br />

Reinigungspflicht hinsichtlich der Sauna wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.<br />

Die Festsetzung der Öffnungszeiten des Freibades erfolgt durch den Bestandgeber.<br />

Den Bestandnehmer trifft die Pflicht zum Betrieb des Fitnessstudios während der<br />

Öffnungszeiten der Sauna, nicht jedoch an Wochenenden, wo die Bestandgeberin selbst<br />

für eine Betreuung der Sauna und eine Bewirtung zu sorgen hat. Alternativ hat der<br />

Bestandnehmer in jedem Fall im Sinne des Pkt. IV. für eine Beaufsichtigung und<br />

Betreuung der Sauna, sowie für die in Pkt. V. vorgesehene Bewirtung zu sorgen.<br />

Der Bestandnehmer ist jedoch berechtigt, den Betrieb jedenfalls vom 24.12. bis 26.12.;<br />

am 31.12. und 1.1. eines jeden Jahres sowie zu Ostern, (Samstag, Sonntag und Montag),<br />

geschlossen zu halten, wobei auch keine Beaufsichtigung und Betreuung der Sauna,<br />

sowie Bewirtung zu erfolgen hat. In der Zeit zwischen 15. September und 30. April ist<br />

nach rechtzeitiger vorhergehender Ankündigung (mindestens vier Wochen im Vorhinein),<br />

ein bis zu insgesamt dreiwöchiger Betriebsurlaub gestattet, wobei dieser auf ganze<br />

Wochen aufgeteilt werden kann. In diesem Zeitraum nicht genützte Zeiten eines<br />

Betriebsurlaubes können nicht nachgeholt werden.<br />

Der Bestandnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, in den in Bestand genommenen<br />

Räumlichkeiten Massagen anzubieten.<br />

Ein Verstoß gegen die Betriebspflicht und das Gebot zur Reinigung des Büffets und der<br />

Sauna sind je ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Auflösung des Bestandverhältnisses.<br />

Der Bestandsnehmer erhält die erforderlichen Schlüssel, der Rest der Schlüssel verbleibt<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>, es werden keine weiteren Schlüssel ausgegeben.<br />

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