BGHW-Kompakt
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<strong>BGHW</strong>-<strong>Kompakt</strong> 93<br />
Warnkleidung
Warum Warnkleidung?<br />
Personen, die auf öffentlichen Straßen an<br />
der dem Verkehr zugewandten Seite Arbeiten<br />
an Fahrzeugen durchführen, sind<br />
im besonderen Maße den Gefahren des<br />
fließenden Verkehrs ausgesetzt. Sie richten<br />
ihr Augenmerk auf die Arbeit und können<br />
verständlicherweise nicht ständig den<br />
fließenden Verkehr im Auge behalten. Sie<br />
sind darauf angewiesen, dass die übrigen<br />
Verkehrsteilnehmer sie frühzeitig erkennen,<br />
Rücksicht auf sie nehmen und ihre<br />
Fahrweise rechtzeitig der Situation anpassen.<br />
Durch das Tragen von Warnkleidung<br />
signalisieren sie den übrigen Verkehrsteilnehmern,<br />
dass die Situation erhöhte Aufmerksamkeit<br />
erfordert. Das Gleiche gilt für<br />
Tätigkeiten im Gefahrenbereich des fließenden<br />
Verkehrs nach Unfällen (Bergung,<br />
Verkehrssicherungsmaßnahmen) oder<br />
durch die berufliche Aufgabe („Arbeitsplatz<br />
Straße“).<br />
Welche Fahrzeuge müssen mit<br />
Warnkleidung ausgerüstet sein?<br />
Der Unternehmer muss jedes mehrspurige<br />
und maschinell angetriebene Firmenfahrzeug<br />
(LKW, Zugmaschine, PKW etc.) mit<br />
mindestens einer Warnweste ausrüsten.<br />
Fahrzeuge, die ständig mit Fahrer und Beifahrer<br />
besetzt sind, sind mit Warnkleidung<br />
für beide Personen auszurüsten. Dies gilt<br />
auch für Leasingfahrzeuge.<br />
Ausnahmen<br />
Ausgenommen sind<br />
– Fahrzeuge, die ausschließlich innerbetrieblich<br />
eingesetzt werden.<br />
– Fahrzeuge, bei denen Fahrer und Beifahrer<br />
Instandsetzungs-, Abschlepp- und Bergungsarbeiten<br />
auf öffentlichen Straßen<br />
nicht durchführen dürfen, weil ein Werkstattwagen<br />
gerufen werden muss. Eine<br />
2<br />
entsprechende schriftliche Anweisung ist<br />
im Fahrzeug mitzuführen.<br />
– geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge.<br />
Das Mitführen von Warnkleidung wird jedoch<br />
dringend empfohlen, da die Gefährdungen<br />
die gleichen sind.<br />
Welche Anforderungen muss<br />
Warnkleidung erfüllen?<br />
Warnkleidung muss der gleichnamigen<br />
Norm DIN EN 471 entsprechen, um die<br />
Mindestanforderungen hinsichtlich der<br />
Mindestfläche des sichtbaren Materials<br />
und der Rückstrahlwerte zu erfüllen. Dies<br />
ist notwendig, damit Personen, die diese<br />
Warnkleidung tragen, rechtzeitig erkannt<br />
werden. Ältere Warnkleidung nach DIN<br />
30711 braucht nicht ersetzt zu werden,<br />
wenn sie sich noch in ordnungsgemäßem<br />
Zustand befindet.<br />
Warnkleidung muss mit einer CE-Kennzeichnung<br />
versehen sein. Damit bestätigt<br />
der Hersteller, dass sie den Anforderungen<br />
der europäischen Vorschriften entspricht.<br />
Bei der Auswahl von Warnkleidung sind die<br />
Einsatzbedingungen (Kälte/Hitze, Regen)<br />
zu berücksichtigen.<br />
Wie steht es mit der Unterweisung<br />
der Mitarbeiter?<br />
Der Unternehmer muss sein Fahrpersonal<br />
über die Verpflichtung zum Tragen der<br />
Warnwesten unterweisen. Die Unterweisung<br />
muss mindestens einmal jährlich<br />
wiederholt und schriftlich dokumentiert<br />
werden. (Siehe hierzu die Muster-Betriebsanweisung).<br />
Wann muss Warnkleidung getragen<br />
werden?<br />
Unternehmer, Beschäftigte, Fahrer und<br />
Beifahrer, die auf öffentlichen Straßen im
Gefahrbereich des fließenden Verkehrs<br />
Instandsetzungsarbeiten, Abschlepp- oder<br />
Bergungsarbeiten durchführen, müssen<br />
Warnkleidung tragen. Gefahren bestehen<br />
insbesondere dann, wenn an der dem Verkehr<br />
zugewandten Seite des Fahrzeugs Arbeiten<br />
ausgeführt werden müssen, bei denen<br />
weder auf den Verkehr geachtet noch<br />
ihm ausgewichen werden kann.<br />
Wann sollte noch Warnkleidung<br />
getragen werden?<br />
Empfehlenswert ist das Tragen von Warnkleidung<br />
auch<br />
– beim Aufstellen des Warndreiecks,<br />
– während der Erste-Hilfe-Leistung nach<br />
Verkehrsunfällen,<br />
– beim Aufziehen von Schneeketten oder<br />
Anfahrhilfen,<br />
– bei der Pannenhilfe.<br />
Welches sind die Rechtsgrundlagen?<br />
– Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“<br />
(BGV D 29)<br />
– DIN EN 471 „Warnkleidung“<br />
Muster-Betriebsanweisung<br />
Tragen von Warnwesten in Firmenfahrzeugen<br />
(im Firmenfahrzeug aufzubewahren)<br />
An alle Mitarbeiter, die Firmenfahrzeuge nutzen.<br />
Gefahr<br />
Angefahren zu werden bei Tätigkeiten im fließenden Straßenverkehr<br />
Wer im fließenden Straßenverkehr tätig wird, kann von vorbeifahrenden Fahrzeugen angefahren<br />
werden. Vor allem bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen.<br />
Schutzmaßnahmen<br />
Bei folgenden Tätigkeiten im fließenden Straßenverkehr muss Warnkleidung getragen werden:<br />
– Instandsetzungsarbeiten, z.B. bei einem Radwechsel<br />
– Abschlepp- und Bergungsarbeiten<br />
– Aufstellen des Warndreiecks<br />
– bei Erste-Hilfe-Leistungen<br />
– beim Aufziehen von Schneeketten oder Anfahrhilfen<br />
– bei der Pannenhilfe<br />
Achten Sie bei der Nutzung unserer Firmenfahrzeuge darauf, dass<br />
–mindestens eine Warnweste vorhanden ist,<br />
– in Fahrzeugen, die ständig mit Fahrer und Beifahrer besetzt sind, mindestens zwei Warnwesten<br />
vorhanden sind.<br />
Beachten Sie die Herstelleranweisung zur Pflege und Aufbewahrung der Warnkleidung.<br />
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Internet: www.bghw.de<br />
Bestell-Nr. M 93 Ausgabe November 2011 (01/12)<br />
Bildnachweis: ADAC