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Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisebedingungen TUI Wolters ...

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16. Gerichtsstand/<strong>Allgemeine</strong>s<br />

16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden <strong>Reisebedingungen</strong>.<br />

16.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im<br />

Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins<br />

Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht<br />

bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn<br />

internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.<br />

Abweichende Bedingungen für Buchungen aus dem Winterprogramm 2010/2011, gültig für Neubuchungen ab<br />

dem 27.05.2010 (<strong>Reisebedingungen</strong> 56. Auflage):<br />

16 <strong>Allgemeine</strong>s, anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden <strong>Reisebedingungen</strong>.<br />

16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches<br />

Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.<br />

16.3 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters<br />

dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich<br />

Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.<br />

16.4 Der Kunden kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.<br />

16.5 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen<br />

gegen Kunden bzw. Vertragspartner eines Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder<br />

privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren<br />

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der<br />

Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.<br />

16.6 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und<br />

insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag<br />

zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes ugunsten des Kunden ergibt oder<br />

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwenddbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der<br />

EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen <strong>Reisebedingungen</strong> oder die<br />

anwendbaren deutschen Vorschriften.<br />

Diese <strong>Reisebedingungen</strong> und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter<br />

<strong>Wolters</strong> Reisen GmbH<br />

Postanschrift : Postfach 11 51, 28801 Stuhr<br />

Hausanschrift : Bremer Str. 61; 28816 Stuhr<br />

E-Mail.:info@wolters.tui.de<br />

Telefon : +49- (0)421 8999 – 0<br />

Fax: +49 (0) 421 801447<br />

Handelsregister: Walsrode HRB 110468<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Thies Rheinsberg<br />

Kundenservice<br />

eMail: kundenservice@wolters.tui.de<br />

www.tui-wolters.de<br />

www.tui-ferienhaus.de<br />

Alle Angaben in diesen <strong>Geschäftsbedingungen</strong> entsprechen dem Stand September 2009 und beziehen sich nur auf die<br />

Gültigkeit von Internetangeboten von <strong>TUI</strong> <strong>Wolters</strong>.<br />

Stand: 27.05.2010, 54. Auflage<br />

und Ergänzung aus 56. Auflage gültig für das Winterprogramm 2010/2011 für Neubuchungen ab 27.05.2010<br />

17. Kundeninformationen für Flugreisende Kundeninformationen für Flugreisende<br />

Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von<br />

Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der<br />

Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens.<br />

Welches der Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten<br />

die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.

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