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Jahresbericht 2008 - Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte ...

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BIM <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />

Menschenrechtsbildung<br />

Grundrechtsmodul – Grundrechte in der Ausbildung von RichteramtsanwärterInnen<br />

Kurzbeschreibung<br />

In Kooperation mit dem Bundesministerium <strong>für</strong> Justiz, der Vereinigung österreichischer Richterinnen<br />

und Richter (Fachgruppe Grundrechte), dem Österreichischen <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Menschenrechte</strong> (ÖIM) in<br />

Salzburg und dem European Training Centre for Democracy and Human Rights (ETC) in Graz hat das<br />

BIM, beginnend im April 2007, ein so genanntes „Grundrechtsmodul“ <strong>für</strong> die Ausbildung der österreichischen<br />

RichteramtsanwärterInnen erarbeitet.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden die ersten darauf aufbauenden Seminare in den vier Oberlandesgerichtssprengeln<br />

abgehalten und – jeweils ausgehend von den Erfahrungswerten der Vortragenden sowie der Beurteilung<br />

durch die TeilnehmerInnen –schrittweise umgestaltet und optimiert. Das erste Seminar fand<br />

im April <strong>2008</strong> im OLG Sprengel Graz statt, gefolgt von zwei Seminaren in Wien im September und<br />

November <strong>2008</strong> sowie einem gemeinsamen Seminar <strong>für</strong> RichteramtsanwärterInnen aus Linz und<br />

Innsbruck, ebenfalls im November <strong>2008</strong>.<br />

Als Grundlage <strong>für</strong> die Durchführung der Seminare dient das im Zuge des Projekts zunächst erstellte<br />

Skriptum mit grundrechtlichen Inhalten und Fallbeispielen. Die Trainings basieren auf einem Tandem-<br />

Prinzip, wobei jeweils ein/e Menschenrechtsexperte/in gemeinsam mit einem/einer RichterIn den RichteramtsanwärterInnen<br />

unterschiedliche Rechtsbereiche und Fallkonstellationen näher bringen, in denen<br />

sich grund- und menschenrechtliche Aspekte wieder finden. Das Modul hat einen starken Fokus<br />

auf den Rechten und Grundfreiheiten, wie sie in der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ bzw.<br />

in der „EU-Grundrechtecharta“ garantiert sind, zum Beispiel dem Recht auf Freiheit und Sicherheit,<br />

dem Recht auf ein faires Verfahren, dem Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens, der Freiheit<br />

der Meinungsäußerung oder dem Verbot von Diskriminierung.<br />

Land<br />

Involvierte<br />

Personen<br />

Österreich<br />

Projektleitung<br />

Wissenschaftliche Mitarbeit,<br />

Vortragende<br />

Hannes Tretter<br />

Kerstin Buchinger<br />

Marta Hodasz (bis April <strong>2008</strong>)<br />

Astrid Steinkellner<br />

Hannes Tretter<br />

Christof Tschohl<br />

Kontakt<br />

Astrid Steinkellner, astrid.steinkellner@univie.ac.at<br />

<strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> <strong>Institut</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Menschenrechte</strong><br />

Trägerorganisation<br />

Partnerorganisationen<br />

Vereinigung österreichischer<br />

Richterinnen und Richter<br />

(Fachgruppe Grundrechte)<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Justiz<br />

Österreichisches <strong>Institut</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Menschenrechte</strong> (ÖIM<br />

European Training Centre for<br />

Democracy and Human<br />

Rights (ETC)<br />

Projektstart/<br />

-ende<br />

Laufend seit April 2007<br />

Finanziert durch Bundesministerium <strong>für</strong> Justiz<br />

Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter (Fachgruppe Grundrechte)<br />

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