Jahresbericht 2008 - Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte ...
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BIM <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />
Antidiskriminierung, Asyl und Migration<br />
Vielfalt.Respekt.Recht – Informationsbroschüre <strong>für</strong> die Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />
Kurzbeschreibung<br />
Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung wurde 2004 auf Grundlage der EU-Richtlinien<br />
2000/43/EG und 2000/78/EG novelliert. Es verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der<br />
ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung und des Alters in der<br />
Arbeitswelt. Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sind auch in Bereichen der sozialen<br />
Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Wohnen und beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern<br />
und Dienstleistungen untersagt. Gleichzeitig wurde das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission<br />
und die Gleichbehandlungsanwaltschaft verabschiedet, das die Kompetenzen der Gleichbehandlungsanwaltschaft,<br />
die bis 2004 ausschließlich <strong>für</strong> die Gleichbehandlung von Frauen und Männern<br />
in der Arbeitswelt zuständig war, darüber hinaus auf alle oben genannten Diskriminierungsgründe<br />
und Bereiche ausdehnt.<br />
Die von der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Auftrag gegebene Broschüre mit dem Titel Vielfalt.Respekt.Recht<br />
stellt die neuen Geltungsbereiche des Rechts auf Nicht-Diskriminierung und die<br />
erweiterten Kompetenzen der Gleichbehandlungsanwaltschaft dar. Die primäre Zielgruppe dieses Informationsheftes<br />
sind MitarbeiterInnen rechtlicher und sozialer Beratungsstellen, BeraterInnen in<br />
NGOs ebenso wie BetriebsrätInnen. Darüber hinaus sollen am Thema Gleichbehandlung Interessierte<br />
angesprochen werden.<br />
Die Broschüre verdeutlicht mittels anschaulicher Beispiele, welche Formen von Diskriminierung gesetzlich<br />
verboten sind und unter die Bereiche Arbeitswelt, sozialen Sicherheit, Gesundheit, Bildung,<br />
Wohnen ebenso wie Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen fallen. Darüber hinaus finden sich in<br />
der Broschüre Handlungsoptionen, die jede/r gegen Vorurteile und Diskriminierung ergreifen kann.<br />
Abschließend wird dargestellt, welche rechtliche Handhabe das Gleichbehandlungsgesetz gegen Diskriminierung<br />
bietet, welche Ansprüche Diskriminierungsopfer haben und was sie erreichen können.<br />
Als Informationsquellen dienten Berichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft, beim Klagsverband zur<br />
Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und bei ZARA – Zivilcourage und Anti-<br />
Rassismus-Arbeit gemeldete Fälle ebenso wie die Berichte des am BIM angesiedelten RAXEN Focal<br />
Point <strong>für</strong> Österreich.<br />
Länder<br />
Involvierte<br />
Personen<br />
Österreich<br />
Wissenschaftliche Mitarbeit<br />
Katharina Köhler<br />
Marta Hodasz<br />
Barbara Liegl<br />
Kontakt<br />
Barbara Liegl, barbara.liegl@univie.ac.at<br />
<strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> <strong>Institut</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Menschenrechte</strong> –<br />
Forschungsverein<br />
Trägerorganisation<br />
Partnerorganisationen<br />
Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />
Klagsverband zur<br />
Durchsetzung der Rechte<br />
von Diskriminierungsopfern<br />
Projektstart/<br />
-ende<br />
Februar bis November <strong>2008</strong><br />
Finanziert durch Bundesministerium <strong>für</strong> Frauen, Medien und Regionalpolitik<br />
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