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Jahresbericht 2008 - Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte ...

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BIM <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />

Antidiskriminierung, Asyl und Migration<br />

Vielfalt.Respekt.Recht – Informationsbroschüre <strong>für</strong> die Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />

Kurzbeschreibung<br />

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung wurde 2004 auf Grundlage der EU-Richtlinien<br />

2000/43/EG und 2000/78/EG novelliert. Es verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der<br />

ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung und des Alters in der<br />

Arbeitswelt. Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sind auch in Bereichen der sozialen<br />

Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Wohnen und beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern<br />

und Dienstleistungen untersagt. Gleichzeitig wurde das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission<br />

und die Gleichbehandlungsanwaltschaft verabschiedet, das die Kompetenzen der Gleichbehandlungsanwaltschaft,<br />

die bis 2004 ausschließlich <strong>für</strong> die Gleichbehandlung von Frauen und Männern<br />

in der Arbeitswelt zuständig war, darüber hinaus auf alle oben genannten Diskriminierungsgründe<br />

und Bereiche ausdehnt.<br />

Die von der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Auftrag gegebene Broschüre mit dem Titel Vielfalt.Respekt.Recht<br />

stellt die neuen Geltungsbereiche des Rechts auf Nicht-Diskriminierung und die<br />

erweiterten Kompetenzen der Gleichbehandlungsanwaltschaft dar. Die primäre Zielgruppe dieses Informationsheftes<br />

sind MitarbeiterInnen rechtlicher und sozialer Beratungsstellen, BeraterInnen in<br />

NGOs ebenso wie BetriebsrätInnen. Darüber hinaus sollen am Thema Gleichbehandlung Interessierte<br />

angesprochen werden.<br />

Die Broschüre verdeutlicht mittels anschaulicher Beispiele, welche Formen von Diskriminierung gesetzlich<br />

verboten sind und unter die Bereiche Arbeitswelt, sozialen Sicherheit, Gesundheit, Bildung,<br />

Wohnen ebenso wie Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen fallen. Darüber hinaus finden sich in<br />

der Broschüre Handlungsoptionen, die jede/r gegen Vorurteile und Diskriminierung ergreifen kann.<br />

Abschließend wird dargestellt, welche rechtliche Handhabe das Gleichbehandlungsgesetz gegen Diskriminierung<br />

bietet, welche Ansprüche Diskriminierungsopfer haben und was sie erreichen können.<br />

Als Informationsquellen dienten Berichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft, beim Klagsverband zur<br />

Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und bei ZARA – Zivilcourage und Anti-<br />

Rassismus-Arbeit gemeldete Fälle ebenso wie die Berichte des am BIM angesiedelten RAXEN Focal<br />

Point <strong>für</strong> Österreich.<br />

Länder<br />

Involvierte<br />

Personen<br />

Österreich<br />

Wissenschaftliche Mitarbeit<br />

Katharina Köhler<br />

Marta Hodasz<br />

Barbara Liegl<br />

Kontakt<br />

Barbara Liegl, barbara.liegl@univie.ac.at<br />

<strong>Ludwig</strong> <strong>Boltzmann</strong> <strong>Institut</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Menschenrechte</strong> –<br />

Forschungsverein<br />

Trägerorganisation<br />

Partnerorganisationen<br />

Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />

Klagsverband zur<br />

Durchsetzung der Rechte<br />

von Diskriminierungsopfern<br />

Projektstart/<br />

-ende<br />

Februar bis November <strong>2008</strong><br />

Finanziert durch Bundesministerium <strong>für</strong> Frauen, Medien und Regionalpolitik<br />

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