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CCC - Das chaos Computer Buch

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<strong>Das</strong> Chaos <strong>Computer</strong> <strong>Buch</strong><br />

<strong>Das</strong> Chaos <strong>Computer</strong> <strong>Buch</strong><br />

H ackermit<br />

einem Bein im Knast<br />

von Thilo Eckoldt<br />

Seit Sommer 1986 ist die Beschäftigung, die Tausenden von<br />

<strong>Computer</strong>-Kids schlaflose Nächte, feuchte Hände und hohe<br />

Telefonrechnungen bescherte, illegal. <strong>Das</strong> Zweite Gesetz zur<br />

Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stellt unter anderem Hacken<br />

unter Strafe. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann bestraft<br />

werden, wer Daten «ausspäht», die für Fremde nicht bestimmt und<br />

gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind.<br />

Neues Gesetz gegen <strong>Computer</strong>-Kriminalität<br />

Mit dem Zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität<br />

reagierte die Bundesregierung auf das Phänomen der<br />

<strong>Computer</strong>kriminalität, das mit der unaufhaltsamen Verbreitung der<br />

elektronischen Datenverarbeitung entstand. So uninteressant<br />

elektronische Datenspeicher für den Laien sein mögen, für den Kenner<br />

stellen sie eine große Verlockung dar:<br />

Der Chefprogrammierer einer Hamburger Bank rundete beim<br />

Verzinsen Pfennigbeträge ab und ließ die Differenz vom <strong>Computer</strong><br />

seinem Konto gutschreiben. Stolzes Ergebnis nach zwei Jahren: eine<br />

halbe Million Mark.<br />

Drei Jahre lang füllte eine Bundeswehrangestellte<br />

<strong>Computer</strong>zahlungsanweisungen an fiktive Soldaten aus. Die Arbeit<br />

schlug sich mit 570000 DM zu ihren Gunsten auf fiktiven Konten<br />

nieder.<br />

Auf hauseigene Mittel griff der Leiter eines Sozialamts zurück. Per<br />

<strong>Computer</strong>manipulation lenkte er r55oooDM aufs eigene Konto. Ein<br />

Beamter der Post hatte eine besonders erfolgreiche < Systemschleife»<br />

angelegt: Sie brachte ihm fünf Millionen Mark ein, bisher der Rekord<br />

im <strong>Computer</strong>betrug. 1<br />

Diese Beispiele lassen nur die Spitze eines Eisbergs sichtbar werden.<br />

In der Bundesrepublik hat man sich mit dem Phänomen<br />

<strong>Computer</strong>kriminalität zunächst recht schwer getan. Obwohl bereits<br />

Anfang der 8oer Jahre nach Schätzungen von Experten in unserem<br />

Staat durch <strong>Computer</strong>-Kriminelle jährlich Schäden von mehr als rs<br />

Milliarden Mark verursacht wurden, steckte die Bekämpfung dieser<br />

Art der Kriminalität noch immer in den Kinderschuhen. Noch im<br />

Sommer 1984 teilte ein Sprecher des BKA mit, daß man für die<br />

Statistik das Tatmittel <strong>Computer</strong> noch gar nicht erfaßt habe. 2<br />

Nicht zuletzt wegen der unzureichenden Gesetzeslage war ein polizeiliches<br />

Vorgehen gegen <strong>Computer</strong>-Kriminelle vielfach kaum<br />

möglich, denn die Väter des aus dem Jahre 1871 stammenden<br />

Strafgesetzbuches konnten das <strong>Computer</strong>zeitalter nicht vorhersehen.<br />

Versuche der neueren Rechtsprechung, mit phantasievoller Auslegung<br />

die alten Vorschriften an die neuen Sachverhalte anzupassen, führten<br />

zu der Gefahr einer Überdehnung rechtsstaatlicher Prinzipien.<br />

So war also der Gesetzgeber gefordert. Ergebnis langwieriger Beratungen<br />

und der Expertenanhörungen ist die nunmehr seit 1.8.1986<br />

geltende Fassung des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der<br />

Wirtschaftskriminalität.<br />

Neben der Änderung einzelner Vorschriften einer Reihe anderer<br />

Gesetze sind die in das Strafgesetzbuch (StGB) neu eingefügten<br />

Vorschriften gegen die <strong>Computer</strong>kriminalität wohl das Kernstück<br />

dieses Gesetzeswerks.<br />

Seite 152<br />

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