CCC - Das chaos Computer Buch
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<strong>Das</strong> Chaos <strong>Computer</strong> <strong>Buch</strong><br />
<strong>Das</strong> Chaos <strong>Computer</strong> <strong>Buch</strong><br />
H ackermit<br />
einem Bein im Knast<br />
von Thilo Eckoldt<br />
Seit Sommer 1986 ist die Beschäftigung, die Tausenden von<br />
<strong>Computer</strong>-Kids schlaflose Nächte, feuchte Hände und hohe<br />
Telefonrechnungen bescherte, illegal. <strong>Das</strong> Zweite Gesetz zur<br />
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stellt unter anderem Hacken<br />
unter Strafe. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann bestraft<br />
werden, wer Daten «ausspäht», die für Fremde nicht bestimmt und<br />
gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind.<br />
Neues Gesetz gegen <strong>Computer</strong>-Kriminalität<br />
Mit dem Zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität<br />
reagierte die Bundesregierung auf das Phänomen der<br />
<strong>Computer</strong>kriminalität, das mit der unaufhaltsamen Verbreitung der<br />
elektronischen Datenverarbeitung entstand. So uninteressant<br />
elektronische Datenspeicher für den Laien sein mögen, für den Kenner<br />
stellen sie eine große Verlockung dar:<br />
Der Chefprogrammierer einer Hamburger Bank rundete beim<br />
Verzinsen Pfennigbeträge ab und ließ die Differenz vom <strong>Computer</strong><br />
seinem Konto gutschreiben. Stolzes Ergebnis nach zwei Jahren: eine<br />
halbe Million Mark.<br />
Drei Jahre lang füllte eine Bundeswehrangestellte<br />
<strong>Computer</strong>zahlungsanweisungen an fiktive Soldaten aus. Die Arbeit<br />
schlug sich mit 570000 DM zu ihren Gunsten auf fiktiven Konten<br />
nieder.<br />
Auf hauseigene Mittel griff der Leiter eines Sozialamts zurück. Per<br />
<strong>Computer</strong>manipulation lenkte er r55oooDM aufs eigene Konto. Ein<br />
Beamter der Post hatte eine besonders erfolgreiche < Systemschleife»<br />
angelegt: Sie brachte ihm fünf Millionen Mark ein, bisher der Rekord<br />
im <strong>Computer</strong>betrug. 1<br />
Diese Beispiele lassen nur die Spitze eines Eisbergs sichtbar werden.<br />
In der Bundesrepublik hat man sich mit dem Phänomen<br />
<strong>Computer</strong>kriminalität zunächst recht schwer getan. Obwohl bereits<br />
Anfang der 8oer Jahre nach Schätzungen von Experten in unserem<br />
Staat durch <strong>Computer</strong>-Kriminelle jährlich Schäden von mehr als rs<br />
Milliarden Mark verursacht wurden, steckte die Bekämpfung dieser<br />
Art der Kriminalität noch immer in den Kinderschuhen. Noch im<br />
Sommer 1984 teilte ein Sprecher des BKA mit, daß man für die<br />
Statistik das Tatmittel <strong>Computer</strong> noch gar nicht erfaßt habe. 2<br />
Nicht zuletzt wegen der unzureichenden Gesetzeslage war ein polizeiliches<br />
Vorgehen gegen <strong>Computer</strong>-Kriminelle vielfach kaum<br />
möglich, denn die Väter des aus dem Jahre 1871 stammenden<br />
Strafgesetzbuches konnten das <strong>Computer</strong>zeitalter nicht vorhersehen.<br />
Versuche der neueren Rechtsprechung, mit phantasievoller Auslegung<br />
die alten Vorschriften an die neuen Sachverhalte anzupassen, führten<br />
zu der Gefahr einer Überdehnung rechtsstaatlicher Prinzipien.<br />
So war also der Gesetzgeber gefordert. Ergebnis langwieriger Beratungen<br />
und der Expertenanhörungen ist die nunmehr seit 1.8.1986<br />
geltende Fassung des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der<br />
Wirtschaftskriminalität.<br />
Neben der Änderung einzelner Vorschriften einer Reihe anderer<br />
Gesetze sind die in das Strafgesetzbuch (StGB) neu eingefügten<br />
Vorschriften gegen die <strong>Computer</strong>kriminalität wohl das Kernstück<br />
dieses Gesetzeswerks.<br />
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