03.11.2014 Aufrufe

GR_04112003_1 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_04112003_1 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

GR_04112003_1 - .PDF - Gemeinde Neuhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10<br />

1. in <strong>Gemeinde</strong>n mit bis zu fünf Bediensteten aus zwei Dienstgebervertreter(inne)n und einem(r)<br />

Dienstnehmervertreter(in),<br />

2. in den übrigen <strong>Gemeinde</strong>n aus vier Dienstgebervertreter(inne)n und drei Dienstnehmervertreter(inne)n.<br />

(3) Die Dienstgebervertreter(innen) des Personalbeirats einer <strong>Gemeinde</strong> müssen Mitglieder oder<br />

Ersatzmitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rats sein, wobei § 18 Abs. 4 vorletzter Satz Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

1990 sinngemäß anzuwenden ist. Der (Die) Vorsitzende wird von jener im <strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen<br />

Partei entsandt, die über die größte Anzahl von Mandaten verfügt; in <strong>Gemeinde</strong>n mit<br />

mehr als fünf Bediensteten wird jeweils einer der drei weiteren Dienstgebervertreter(innen) von<br />

den drei stärksten im <strong>Gemeinde</strong>rat vertretenen Parteien entsandt; sind im <strong>Gemeinde</strong>rat weniger als<br />

drei Parteien vertreten, sind die drei weiteren Dienstgebervertreter(innen) nach den Grundsätzen<br />

des Verhältniswahlrechts zu entsenden; die zweitstärkste im <strong>Gemeinde</strong>rat vertretene Partei entsendet<br />

jedenfalls eine(n) Dienstgebervertreter(in). Bei gleicher Mandatsstärke geben jeweils die<br />

bei der vorangegangenen <strong>Gemeinde</strong>ratswahl auf die betreffenden Parteien entfallenden Parteisummen<br />

den Ausschlag; bei gleichen Parteisummen entscheidet das Los, das von dem an Jahren<br />

jüngsten anwesenden Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rats zu ziehen ist. Im Fall des Endens eines Mandats<br />

als Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rats (§ 21 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat unverzüglich<br />

eine Neuentsendung für den Rest der Funktionsperiode vorzunehmen.<br />

Es wurden folgende Mitglieder für die jeweiligen Ausschüsse von den Fraktionen namhaft gemacht.<br />

Ich stelle den Antrag, die Vorschläge von der jeweiligen Fraktion wie folgt - zu beschließen:<br />

Finanzausschuss<br />

Mitglieder: 1. Christian Horner, SPÖ Ersatzmitglieder: 1. Othmar Johler, SPÖ<br />

2. Ing. Ernst Aigner, ÖVP 2. Vbgm. Mag. Leonhardmair, ÖVP<br />

3. Franz Lina, SPÖ 3. Ingrid Lauss, SPÖ<br />

4. Wolfgang Streitner, jun., SPÖ 4. Günther Schauer, SPÖ<br />

5. Alfred Fiedermutz, ÖVP 5. Alfred Eichinger, ÖVP<br />

Ergebnis der Abstimmung: Vorschlag SPÖ einstimmig dafür<br />

Vorschlag ÖVP einstimmig dafür<br />

Als Vertreter mit beratender Stimme werden von den Grünen bzw. der FPÖ-Fraktion entstandt:<br />

Willi Endfellner, G, Ersatz: Karin Chalupar, G<br />

Gabriele Eder, FPÖ, Ersatz: Josef Eder, FPÖ<br />

Umwelt und Abfallwirtschaft inkl. Abwasser<br />

Mitglieder: 1. Helmut Mayr, G<br />

Ersatzmitglieder: 1. Gustav Oberhuber, G<br />

2. Andreas Packy, ÖVP 2. Manfred Kobler, ÖVP<br />

3. Kurt Wurzer, SPÖ 3. Karl Krennmüller, SPÖ<br />

4. Alfred Strauß, SPÖ 4. Herbert Pölzl, SPÖ<br />

5. DI Johanna Fellnhofer, ÖVP 5. Günter Gruber, ÖVP

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!