Der LKW-Fahrer Arbeitsplatz 2007 - GUVU
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4.4.5 Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtlänge bis 25,25m<br />
(überlange Fahrzeuge)<br />
Im Rahmen der Untersuchung wurden Vergleiche zwischen Fahrzeugen mit<br />
Überlänge (so genannte Giga-Liner) und den herkömmlichen <strong>LKW</strong> lediglich in Bezug<br />
auf deren Auswirkungen auf den <strong>Arbeitsplatz</strong> des <strong>Fahrer</strong>s angestellt. Weitere<br />
Aspekte, wie z. B. die Belastung der Fahrbahn oder die Frage nach der<br />
Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge sind nicht Inhalt dieser Studie.<br />
Ein Vergleich zwischen den Fahrten mit den überlangen Fahrzeugen und Fahrten mit<br />
den herkömmlichen <strong>LKW</strong> sowohl mit Blick auf die <strong>Fahrer</strong> als auch auf die<br />
Fahrstrecken ist wegen der geringen Zahl der Fahrten nur eingeschränkt möglich.<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen, wo die Fahrten durchgeführt wurden, hat im Rahmen<br />
des zur Zeit laufenden Modellversuchs „Technische Erprobung überlanger<br />
Fahrzeuge“ u.a. die Anforderungen an die <strong>Fahrer</strong> sowie an die Fahrstrecken<br />
festgelegt.<br />
Die <strong>Fahrer</strong> müssen demnach zuverlässige, erfahrene <strong>Fahrer</strong> mit mindestens fünf<br />
Jahren Fahrpraxis im Fernverkehr sein und dürfen maximal drei Punkte im<br />
Verkehrszentralregister eingetragen haben. Nur zwei vorher bestimmte <strong>Fahrer</strong> dürfen<br />
je Einheit eingesetzt werden, die eine besondere Einweisung durch den Hersteller<br />
bekommen haben müssen. Bei den hier begleiteten Fahrten handelte es sich<br />
außerdem um <strong>Fahrer</strong>, die dem Betrieb seit vielen Jahren angehören. Sie verfügen<br />
über Routine und Erfahrung auf verschiedenen Fahrzeugen und Strecken und<br />
genießen bei der Firmenleitung besonderes Vertrauen.<br />
Hinsichtlich der Strecken ist im NRW-Modellversuch vorgegeben, dass die Fahrten<br />
überwiegend auf Bundesautobahnen und nur im unumgänglichen Umfang im<br />
nachgeordneten Straßennetz stattfinden sollen; der Verteilerverkehr ist<br />
ausgeschlossen und die allgemeine Streckenlänge muss so ausgelegt sein, dass die<br />
Lenkzeiten im Normalfall auf einem Weg nicht überschritten werden und dass kein<br />
Zwischenhalt, z. B. an Raststätten erforderlich ist.<br />
Bei den hier begleiteten Fahrten war die Strecke zwischen Startpunkt und Autobahn<br />
sowie zwischen Autobahn und Zielpunkt jeweils kürzer als zwei Kilometer.<br />
Darüber hinaus stellt der Modellversuch in NRW weitere allgemeine Anforderungen<br />
sowie bestimmte Anforderungen an den Fahrzeughalter, das Fahrzeug und an das<br />
Transportgut:<br />
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