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Der LKW-Fahrer Arbeitsplatz 2007 - GUVU

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4.4.5 Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtlänge bis 25,25m<br />

(überlange Fahrzeuge)<br />

Im Rahmen der Untersuchung wurden Vergleiche zwischen Fahrzeugen mit<br />

Überlänge (so genannte Giga-Liner) und den herkömmlichen <strong>LKW</strong> lediglich in Bezug<br />

auf deren Auswirkungen auf den <strong>Arbeitsplatz</strong> des <strong>Fahrer</strong>s angestellt. Weitere<br />

Aspekte, wie z. B. die Belastung der Fahrbahn oder die Frage nach der<br />

Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge sind nicht Inhalt dieser Studie.<br />

Ein Vergleich zwischen den Fahrten mit den überlangen Fahrzeugen und Fahrten mit<br />

den herkömmlichen <strong>LKW</strong> sowohl mit Blick auf die <strong>Fahrer</strong> als auch auf die<br />

Fahrstrecken ist wegen der geringen Zahl der Fahrten nur eingeschränkt möglich.<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen, wo die Fahrten durchgeführt wurden, hat im Rahmen<br />

des zur Zeit laufenden Modellversuchs „Technische Erprobung überlanger<br />

Fahrzeuge“ u.a. die Anforderungen an die <strong>Fahrer</strong> sowie an die Fahrstrecken<br />

festgelegt.<br />

Die <strong>Fahrer</strong> müssen demnach zuverlässige, erfahrene <strong>Fahrer</strong> mit mindestens fünf<br />

Jahren Fahrpraxis im Fernverkehr sein und dürfen maximal drei Punkte im<br />

Verkehrszentralregister eingetragen haben. Nur zwei vorher bestimmte <strong>Fahrer</strong> dürfen<br />

je Einheit eingesetzt werden, die eine besondere Einweisung durch den Hersteller<br />

bekommen haben müssen. Bei den hier begleiteten Fahrten handelte es sich<br />

außerdem um <strong>Fahrer</strong>, die dem Betrieb seit vielen Jahren angehören. Sie verfügen<br />

über Routine und Erfahrung auf verschiedenen Fahrzeugen und Strecken und<br />

genießen bei der Firmenleitung besonderes Vertrauen.<br />

Hinsichtlich der Strecken ist im NRW-Modellversuch vorgegeben, dass die Fahrten<br />

überwiegend auf Bundesautobahnen und nur im unumgänglichen Umfang im<br />

nachgeordneten Straßennetz stattfinden sollen; der Verteilerverkehr ist<br />

ausgeschlossen und die allgemeine Streckenlänge muss so ausgelegt sein, dass die<br />

Lenkzeiten im Normalfall auf einem Weg nicht überschritten werden und dass kein<br />

Zwischenhalt, z. B. an Raststätten erforderlich ist.<br />

Bei den hier begleiteten Fahrten war die Strecke zwischen Startpunkt und Autobahn<br />

sowie zwischen Autobahn und Zielpunkt jeweils kürzer als zwei Kilometer.<br />

Darüber hinaus stellt der Modellversuch in NRW weitere allgemeine Anforderungen<br />

sowie bestimmte Anforderungen an den Fahrzeughalter, das Fahrzeug und an das<br />

Transportgut:<br />

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