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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

7.3.3.2 KfZ-Hallen<br />

7. 4 Technik<br />

7.4.1 Fahrzeuge<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 88 von<br />

121<br />

Zur Unterbringung von Teilen der Katastrophenschutzkomponenten hat die Stadt<br />

Wilhelmshaven zwei nicht beheizbare Hallen angemietet:<br />

Molkereihalle mit 163 m² Hallenfläche 5000,-€ pro Jahr Mietzins<br />

Seipelhalle mit 180 m² Hallenfläche 3102,-€ pro Jahr Mietzins<br />

Die Einsatzbereitschaft der dort untergebrachten Fahrzeuge ist nicht gewährleistet.<br />

So muss auf der Grundlage der Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser<br />

(DIN 14092, Teil 1) sichergestellt sein, dass mindestens eine Raumtemperatur<br />

von 7 Grad ständig auch im Winter sichergestellt ist. Unterhalb dieser Temperatur<br />

ist die Lagerung von Atemschutzgeräten unzulässig. Außerdem können keine<br />

wasserführenden Fahrzeuge in der Halle untergebracht werden.<br />

Die Feuerwehr Wilhelmshaven verfügt seit Jahren über ein abgestimmtes Fahrzeugkonzept,<br />

welches eine Planungssicherheit im Hinblick auf die Ersatzbeschaffung<br />

von Fahrzeugen gewährleistet. Allerdings war es notwendig, das Fahrzeugkonzept<br />

im Rahmen der Fortschreibung entsprechend zu erweitern, weil folgende<br />

Punkte unberücksichtigt blieben:<br />

1. Kostensteigerung aufgrund der Inflation.<br />

2. Berücksichtigung der Fahrzeuge, des Katastrophenschutzes<br />

Das neue Fahrzeugkonzept wurde unter Berücksichtigung der Überalterung der<br />

Einsatzfahrzeuge und des sich daraus ergebenden Investitionsbedarfes mit der<br />

Kämmerei abgestimmt und ist als Anlage beigefügt.<br />

7.4.1.1 Ausstattung der Berufsfeuerwehr<br />

Die Basis der Ausstattung der Berufsfeuerwehr bilden zwei Löschgruppenfahrzeuge<br />

(LF 16/12), ein Hubrettungsfahrzeug (DLK 23/12) und ein Einsatzleitwagen<br />

(ELW 1). In Abhängigkeit vom gemeldeten Schadensereignis wird diese Basiskomponente<br />

durch den Gerätewagen-Umwelt (GWU) oder ein Wechselladerfahrzeug<br />

(WLF), welches verschiedene Abholbehälter aufnehmen kann, ergänzt.<br />

Darüber hinaus muss eine Vielzahl von Kleinfahrzeugen zur Erledigung von<br />

Kleineinsätzen als Nachschub und Wirtschaftsfahrzeuge vorgehalten werden.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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