Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
7.3.3.2 KfZ-Hallen<br />
7. 4 Technik<br />
7.4.1 Fahrzeuge<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 88 von<br />
121<br />
Zur Unterbringung von Teilen der Katastrophenschutzkomponenten hat die Stadt<br />
Wilhelmshaven zwei nicht beheizbare Hallen angemietet:<br />
Molkereihalle mit 163 m² Hallenfläche 5000,-€ pro Jahr Mietzins<br />
Seipelhalle mit 180 m² Hallenfläche 3102,-€ pro Jahr Mietzins<br />
Die Einsatzbereitschaft der dort untergebrachten Fahrzeuge ist nicht gewährleistet.<br />
So muss auf der Grundlage der Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser<br />
(DIN 14092, Teil 1) sichergestellt sein, dass mindestens eine Raumtemperatur<br />
von 7 Grad ständig auch im Winter sichergestellt ist. Unterhalb dieser Temperatur<br />
ist die Lagerung von Atemschutzgeräten unzulässig. Außerdem können keine<br />
wasserführenden Fahrzeuge in der Halle untergebracht werden.<br />
Die Feuerwehr Wilhelmshaven verfügt seit Jahren über ein abgestimmtes Fahrzeugkonzept,<br />
welches eine Planungssicherheit im Hinblick auf die Ersatzbeschaffung<br />
von Fahrzeugen gewährleistet. Allerdings war es notwendig, das Fahrzeugkonzept<br />
im Rahmen der Fortschreibung entsprechend zu erweitern, weil folgende<br />
Punkte unberücksichtigt blieben:<br />
1. Kostensteigerung aufgrund der Inflation.<br />
2. Berücksichtigung der Fahrzeuge, des Katastrophenschutzes<br />
Das neue Fahrzeugkonzept wurde unter Berücksichtigung der Überalterung der<br />
Einsatzfahrzeuge und des sich daraus ergebenden Investitionsbedarfes mit der<br />
Kämmerei abgestimmt und ist als Anlage beigefügt.<br />
7.4.1.1 Ausstattung der Berufsfeuerwehr<br />
Die Basis der Ausstattung der Berufsfeuerwehr bilden zwei Löschgruppenfahrzeuge<br />
(LF 16/12), ein Hubrettungsfahrzeug (DLK 23/12) und ein Einsatzleitwagen<br />
(ELW 1). In Abhängigkeit vom gemeldeten Schadensereignis wird diese Basiskomponente<br />
durch den Gerätewagen-Umwelt (GWU) oder ein Wechselladerfahrzeug<br />
(WLF), welches verschiedene Abholbehälter aufnehmen kann, ergänzt.<br />
Darüber hinaus muss eine Vielzahl von Kleinfahrzeugen zur Erledigung von<br />
Kleineinsätzen als Nachschub und Wirtschaftsfahrzeuge vorgehalten werden.<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: