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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 85 von<br />

121<br />

Die Ortsfeuerwehren übernehmen zusätzlich zu ihren Aufgaben im Bereich der<br />

Gefahrenabwehr die Pflege und Unterhaltung der Liegenschaft. Dieses beinhaltet<br />

u. a. die laufende Pflege der Außenanlagen sowie Renovierungsarbeiten im Gebäude,<br />

insbesondere immer wieder erforderliche Malerarbeiten. Bereits beim Bau<br />

bzw. bei der Sanierung der Feuerwehr haben die Ortsfeuerwehren erhebliche Eigenanteile<br />

und Eigenleistungen im Gegenwert von 5- bis 6-stelligen Euro-<br />

Beträgen erbracht. Dies führt dazu, dass sich die Mitglieder der Ortsfeuerwehr<br />

mit ihrem Feuerwehrhaus identifizieren und dadurch im Vergleich zu anderen<br />

Liegenschaften nur ein geringer Unterhaltungsaufwand verbleibt. In der Regel<br />

steht den Ortsfeuerwehren auch keine Reinigungskraft für das Gebäude zur Verfügung.<br />

Auch diese Aufgabe wird freiwillig ohne Entgelt übernommen.<br />

Der Zustand der einzelnen Gebäude ist jedoch abhängig vom Alter und von den<br />

in der Vergangenheit durchgeführten baulichen Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung.<br />

Im Rahmen der wiederkehrenden Begehung der Feuerwehrhäuser seitens der<br />

Feuerwehrunfallkasse in Verbindung mit dem Fachbereich Feuerwehr wird der<br />

Gebäudezustand insgesamt überprüft. Hierbei werden die baulichen Erfordernisse<br />

und der Ausstattungsbedarf ermittelt. Auf der Grundlage der letzten Besichtigung<br />

am 19.09.2005 durch die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (siehe<br />

Anlage) stellt sich die Situation für die Ortsfeuerwehren wie folgt dar:<br />

7.3.2.1 Ortsfeuerwehr Heppens (OF 1) – Schellingstraße 13<br />

Die Fahrzeuge der Ortsfeuerwehr Heppens sind in einer angemieteten Halle untergebracht.<br />

Die Stellplätze verfügen weder über eine Heizung noch ist die Dachkonstruktion<br />

wärmegedämmt. Als Tordurchfahrt ist ein Tor für 3 Stellplätze vorhanden,<br />

welches Beschädigungen aufweist und welches erkennen lässt, dass bereits<br />

mehrfach das Tor durch Fahrzeuge angefahren worden ist.<br />

Die Einsatzbereitschaft der dort untergebrachten Fahrzeuge ist nicht gewährleistet.<br />

So muss auf der Grundlage der Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser<br />

(DIN 14092, Teil 1) sichergestellt sein, dass mindestens eine Raumtemperatur<br />

von 7 Grad ständig auch im Winter sichergestellt ist. Unterhalb dieser Temperatur<br />

ist die Lagerung von Atemschutzgeräten unzulässig. Außerdem können keine<br />

wasserführenden Fahrzeuge in der Halle untergebracht werden.<br />

Außerdem sind weitere diverse Baumängel vorhanden, die die Sicherheit der Einsatzkräfte<br />

erheblich gefährden. Mehrere Gespräche mit dem Eigentümer, dem<br />

Bundesvermögensamt, führten jedoch zu keiner Verbesserung. Auch Unterhaltungsmaßnahmen<br />

mussten tlw. in Eigenregie durchgeführt werden, um einen entsprechenden<br />

Ausbildungsbetrieb zu gewährleisten.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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