Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 85 von<br />
121<br />
Die Ortsfeuerwehren übernehmen zusätzlich zu ihren Aufgaben im Bereich der<br />
Gefahrenabwehr die Pflege und Unterhaltung der Liegenschaft. Dieses beinhaltet<br />
u. a. die laufende Pflege der Außenanlagen sowie Renovierungsarbeiten im Gebäude,<br />
insbesondere immer wieder erforderliche Malerarbeiten. Bereits beim Bau<br />
bzw. bei der Sanierung der Feuerwehr haben die Ortsfeuerwehren erhebliche Eigenanteile<br />
und Eigenleistungen im Gegenwert von 5- bis 6-stelligen Euro-<br />
Beträgen erbracht. Dies führt dazu, dass sich die Mitglieder der Ortsfeuerwehr<br />
mit ihrem Feuerwehrhaus identifizieren und dadurch im Vergleich zu anderen<br />
Liegenschaften nur ein geringer Unterhaltungsaufwand verbleibt. In der Regel<br />
steht den Ortsfeuerwehren auch keine Reinigungskraft für das Gebäude zur Verfügung.<br />
Auch diese Aufgabe wird freiwillig ohne Entgelt übernommen.<br />
Der Zustand der einzelnen Gebäude ist jedoch abhängig vom Alter und von den<br />
in der Vergangenheit durchgeführten baulichen Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung.<br />
Im Rahmen der wiederkehrenden Begehung der Feuerwehrhäuser seitens der<br />
Feuerwehrunfallkasse in Verbindung mit dem Fachbereich Feuerwehr wird der<br />
Gebäudezustand insgesamt überprüft. Hierbei werden die baulichen Erfordernisse<br />
und der Ausstattungsbedarf ermittelt. Auf der Grundlage der letzten Besichtigung<br />
am 19.09.2005 durch die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (siehe<br />
Anlage) stellt sich die Situation für die Ortsfeuerwehren wie folgt dar:<br />
7.3.2.1 Ortsfeuerwehr Heppens (OF 1) – Schellingstraße 13<br />
Die Fahrzeuge der Ortsfeuerwehr Heppens sind in einer angemieteten Halle untergebracht.<br />
Die Stellplätze verfügen weder über eine Heizung noch ist die Dachkonstruktion<br />
wärmegedämmt. Als Tordurchfahrt ist ein Tor für 3 Stellplätze vorhanden,<br />
welches Beschädigungen aufweist und welches erkennen lässt, dass bereits<br />
mehrfach das Tor durch Fahrzeuge angefahren worden ist.<br />
Die Einsatzbereitschaft der dort untergebrachten Fahrzeuge ist nicht gewährleistet.<br />
So muss auf der Grundlage der Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser<br />
(DIN 14092, Teil 1) sichergestellt sein, dass mindestens eine Raumtemperatur<br />
von 7 Grad ständig auch im Winter sichergestellt ist. Unterhalb dieser Temperatur<br />
ist die Lagerung von Atemschutzgeräten unzulässig. Außerdem können keine<br />
wasserführenden Fahrzeuge in der Halle untergebracht werden.<br />
Außerdem sind weitere diverse Baumängel vorhanden, die die Sicherheit der Einsatzkräfte<br />
erheblich gefährden. Mehrere Gespräche mit dem Eigentümer, dem<br />
Bundesvermögensamt, führten jedoch zu keiner Verbesserung. Auch Unterhaltungsmaßnahmen<br />
mussten tlw. in Eigenregie durchgeführt werden, um einen entsprechenden<br />
Ausbildungsbetrieb zu gewährleisten.<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: