03.11.2012 Aufrufe

Brandschutzbedarfsplan

Brandschutzbedarfsplan

Brandschutzbedarfsplan

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 72 von<br />

121<br />

Erst unter dem Eindruck des 11.09.2001 wurde der Zivil- und Katastrophenschutz<br />

in der Bundesrepublik reformiert und die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen<br />

für die Katastrophenbekämpfung von der Bezirksregierung Weser-<br />

Ems bzw. jetzigen Polizeidirektion Oldenburg abgefragt.<br />

Im Sinne des § 2 Nds. Katastrophenschutzgesetz wird versucht, unter Nutzung<br />

entsprechender EDV-Unterstützung einen arbeitsfähigen Katas-<br />

trophenschutzstab und einen aktuellen Katastrophenschutzplan aufzubauen, um<br />

im Katastrophenfall die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.<br />

Außerdem wurden zum Nutzen von Synergieeffekten im Fachbereich 37 gewisse<br />

Aufgabenbereiche, wie z. B. externe Notfallpläne, in andere Abteilungen verschoben.<br />

7.2.1.2.4 Abteilung Technik<br />

In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Technik (37-40) fallen folgende Aufgaben:<br />

Nachrichtenwesen<br />

Fahrzeug- und Gerätebeschaffung<br />

Werkstätten<br />

Atemschutzwesen<br />

Tauchwesen<br />

Medizingerätetechnik<br />

Kleiderkammer<br />

Vor der Neuorganisation des Fachbereiches 37 standen für diesen Aufgabenbereich<br />

2 Mitarbeiter des gehobenen bzw. mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes<br />

zur Verfügung. Diese konnten bei der zu geringen personellen Kapazitäten für<br />

die administrative Tätigkeit und der fehlenden EDV-Unterstützung die Umsetzung<br />

der Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr abarbeiten. Dieses ist insbesondere<br />

vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Entwicklung der technischen<br />

Regeln zu einer Flut von Vorschriften geführt hat. Als Beispiel sei hier das Vorschriftenwerk<br />

im Bereich der Druckbehälterverordnung genannt, der sich zum<br />

Jahre 2000 auf 43 zu beachtende Vorschriften erhöhte. Bis 1980 gab es nur eine<br />

UVV - Druckbehälter. Zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung vom<br />

27.09.2002 und des Arbeitsschutzgesetzes vom 07.08.1996 war es deswegen<br />

zwingend erforderlich, die Abteilung Technik adäquat auszustatten, um insbesondere<br />

folgende Punkte abzuarbeiten:<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!