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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 71 von<br />

121<br />

Unter Berücksichtigung der Schnittstellenproblematik und der Reduzierung der<br />

an Besprechungen teilzunehmenden Personen wurde im Rahmen der Aufgabenkritik<br />

auch der Bereich Werkfeuerwehren und die Erstellung von externen Notfallplänen<br />

gemäß § 10 a Nds. Katastrophenschutzgesetz der Abteilung VB zugewiesen.<br />

Für die 5 Betriebe, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Wilhelmshaven<br />

liegen wurden, die geforderten externen Notfallpläne aufgestellt und öffentlich<br />

ausgelegt, diese müssen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen<br />

regelmäßig fortgeschrieben werden<br />

Bei der Personalbemessung ist deshalb neben den oben aufgeführten Pflichtaufgaben<br />

auch die Einsatztätigkeit im abwehrenden Brandschutz der Beamten des<br />

gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes zu berücksichtigen. Im Hinblick auf<br />

die Ablauforganisation wurden im Jahre 2002 entsprechende Rechner aufgestellt,<br />

die es ermöglichen, die Verwaltung der brandschaupflichtigen Objekte und gewisse<br />

Schreibroutinen zeitsparend zu organisieren.<br />

7.2.1.2.3 Abteilung Katastrophenschutz / Feuerwehrschule<br />

Die Feuerwehrschule mit den Stabsräumen ist im Feuerwehr- und Katas-<br />

trophenschutzzentrum (FKZ) in der Güterstraße 60 untergebracht. Vor dem Hintergrund<br />

der langfristigen Nichtbesetzung der Stelle Technik und der Optimierung<br />

der Ablauforganisation wurde mit Wirkung vom 10.08.2004 der Bereich<br />

Ausbildung und Katastrophenschutz zusammengefasst. Durch die neue Aufbauorganisation<br />

kann der Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, der<br />

seinen Arbeitsplatz im FKZ hat, auf alle Personalressourcen in der Güterstraße<br />

zurückgreifen.<br />

Folgende Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sind in der Abteilung 37-30<br />

zusammengefasst:<br />

Schiffsbrandbekämpfung, unterschiedliche Hilfeleistung auf See<br />

Verletztenversorgung auf See<br />

Aus- und Fortbildung<br />

Katastrophenschutz<br />

Zivilschutz<br />

Neben den auf der Grundlage einer Vereinbarung übertragenen Aufgaben im<br />

Rahmen der Schiffsbrandbekämpfung und der Ausbildung werden hier im Wesentlichen<br />

die Aufgaben der Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz des Amtes<br />

32 wahrgenommen. Die Abteilung wurde im Jahre 1985 in das Amt 37 integriert<br />

und das Personal aufgrund der politischen Entwicklung und durch das Ende des<br />

kalten Krieges von 14 auf 3 Mitarbeiter abgebaut.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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