Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 70 von<br />
121<br />
tauglichkeit zurzeit nur im Tagesdienst zur Verfügung steht. Dieses führt allerdings<br />
zu einem Defizit im Einsatzdienst, welches langfristig nicht kompensiert<br />
werden kann. Ohne die Aufgabenwahrnehmung der kontinuierlichen Datenpflege<br />
ist allerdings eine qualifizierte Einsatzführung mit Rechnerunterstützung nicht<br />
möglich. Somit erscheint es sinnvoll und zweckmäßig, eine entsprechende Stelle<br />
auch im Stellenplan festzuschreiben.<br />
7.2.1.2.2 Abteilung Vorbeugender Brandschutz (VB)<br />
Die Stadt Wilhelmshaven ist auf der Grundlage des Nds. Brandschutzgesetzes in<br />
Verbindung mit der Nds. Bauordnung verpflichtet, bei Gebäuden, Anlagen und<br />
Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, bei denen im Brand eine<br />
größere Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, regelmäßige<br />
hauptamtliche Brandschauen durchzuführen. Somit ergeben sich unter Berücksichtigung<br />
der Aufgabenverteilung im Fachbereich 37 folgende Aufgaben für<br />
die Abteilung VB:<br />
Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren<br />
Durchführung von Brandschauen<br />
technische Abnahmen, z. B. Brandmeldeanlagen<br />
brandschutztechnische Unterweisung – Brandschutzerziehung<br />
Erstellen von externen Notfallplänen gemäß § 10 a NKatSG<br />
Gefährdungsanalysen – Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten der FF und<br />
BF<br />
Im Aufgabenbereich der Brandschauen erfolgt zurzeit. aufgrund der Personalsituation.<br />
keine geregelte Planung bzw. Verwaltung der Objekte nach Fälligkeitsdatum<br />
statt, d. h. brandschaupflichtige Objekte werden zum Großteil auf Anfragen<br />
hin begangen und nicht im vorgeschriebenen 5-Jahres-Rhythmus kontrolliert.<br />
Dementsprechend können auch keine regelmäßigen Nachschauen und Kontrollen<br />
der erforderlichen Veränderungen gemäß Brandschauberichten durchgeführt<br />
werden.<br />
Die Zahl der brandschaupflichtigen Objekte der Stadt Wilhelmshaven ist zurzeit<br />
auf 1.191 festgelegt worden. Aufgrund der Arbeitsrückstände wurde unter Berücksichtigung<br />
des Gefährdungspotenzials deshalb eine Prioritätenliste festgelegt,<br />
um zumindest die Objekte zu begehen, bei denen eine besonders große Anzahl<br />
von Personen gefährdet ist. Im Durchschnitt wurden in den letzten Jahren ca. 143<br />
hauptamtliche Brandschauen durchgeführt, dies entspricht einem Defizit von ca.<br />
100 Objekten. Im Hinblick auf die Personalbemessung muss unter Berücksichtigung<br />
des Einsatzdienstes somit gewährleistet werden, dass jährlich 240 Objekte<br />
begangen werden. Die durchgeführte Orgainsationsuntersuchung durch den<br />
Fachbereich 10 hat bestätigt, das zur Aufgabenwahrnehmung 3 Mitarbeiter im<br />
der Abt. Vorbeugender Brandschutz zur Verfügung stehen müssen, welche qualifizierte<br />
Brandschauen durchführen können.<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: