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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 70 von<br />

121<br />

tauglichkeit zurzeit nur im Tagesdienst zur Verfügung steht. Dieses führt allerdings<br />

zu einem Defizit im Einsatzdienst, welches langfristig nicht kompensiert<br />

werden kann. Ohne die Aufgabenwahrnehmung der kontinuierlichen Datenpflege<br />

ist allerdings eine qualifizierte Einsatzführung mit Rechnerunterstützung nicht<br />

möglich. Somit erscheint es sinnvoll und zweckmäßig, eine entsprechende Stelle<br />

auch im Stellenplan festzuschreiben.<br />

7.2.1.2.2 Abteilung Vorbeugender Brandschutz (VB)<br />

Die Stadt Wilhelmshaven ist auf der Grundlage des Nds. Brandschutzgesetzes in<br />

Verbindung mit der Nds. Bauordnung verpflichtet, bei Gebäuden, Anlagen und<br />

Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, bei denen im Brand eine<br />

größere Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, regelmäßige<br />

hauptamtliche Brandschauen durchzuführen. Somit ergeben sich unter Berücksichtigung<br />

der Aufgabenverteilung im Fachbereich 37 folgende Aufgaben für<br />

die Abteilung VB:<br />

Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren<br />

Durchführung von Brandschauen<br />

technische Abnahmen, z. B. Brandmeldeanlagen<br />

brandschutztechnische Unterweisung – Brandschutzerziehung<br />

Erstellen von externen Notfallplänen gemäß § 10 a NKatSG<br />

Gefährdungsanalysen – Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten der FF und<br />

BF<br />

Im Aufgabenbereich der Brandschauen erfolgt zurzeit. aufgrund der Personalsituation.<br />

keine geregelte Planung bzw. Verwaltung der Objekte nach Fälligkeitsdatum<br />

statt, d. h. brandschaupflichtige Objekte werden zum Großteil auf Anfragen<br />

hin begangen und nicht im vorgeschriebenen 5-Jahres-Rhythmus kontrolliert.<br />

Dementsprechend können auch keine regelmäßigen Nachschauen und Kontrollen<br />

der erforderlichen Veränderungen gemäß Brandschauberichten durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Zahl der brandschaupflichtigen Objekte der Stadt Wilhelmshaven ist zurzeit<br />

auf 1.191 festgelegt worden. Aufgrund der Arbeitsrückstände wurde unter Berücksichtigung<br />

des Gefährdungspotenzials deshalb eine Prioritätenliste festgelegt,<br />

um zumindest die Objekte zu begehen, bei denen eine besonders große Anzahl<br />

von Personen gefährdet ist. Im Durchschnitt wurden in den letzten Jahren ca. 143<br />

hauptamtliche Brandschauen durchgeführt, dies entspricht einem Defizit von ca.<br />

100 Objekten. Im Hinblick auf die Personalbemessung muss unter Berücksichtigung<br />

des Einsatzdienstes somit gewährleistet werden, dass jährlich 240 Objekte<br />

begangen werden. Die durchgeführte Orgainsationsuntersuchung durch den<br />

Fachbereich 10 hat bestätigt, das zur Aufgabenwahrnehmung 3 Mitarbeiter im<br />

der Abt. Vorbeugender Brandschutz zur Verfügung stehen müssen, welche qualifizierte<br />

Brandschauen durchführen können.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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