Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 69 von<br />
121<br />
Die Arbeitsbereiche der einzelnen Abteilungen sowie die Aufgabengebiete der<br />
Mitarbeiter sind im Feuerwehrgliederungsplan festgeschrieben. Parallel zu den<br />
Arbeiten am <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> wurde die Ablauf- und Aufbauorganisation<br />
der einzelnen Abteilungen vom Fachbereich 10 im Rahmen einer Organisationsüberprüfung<br />
untersucht und die Notwendigkeit der Tagesdienststellen bestätigt.<br />
Nachdem die Arbeitgeberpflichten gemäß § 13 (2) Arbeitsschutzgesetz und der<br />
Unfallverhütung gemäß § 12 Unfallverhütungsvorschrift auf den Fachbereichsleiter<br />
übertragen worden sind, wurden in Verbindung mit der Dienstanweisung über<br />
die Übertragung von Aufgaben des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung vom<br />
20.01.2003 diverse Mitarbeiter bestellt. Diese Bestellungen führten dazu, dass<br />
sämtliche Mitarbeiter in Wachabteilungen in qualifizierte Aufgaben des Fachbereiches<br />
37 eingebunden sind. Die Aufgaben werden dabei entsprechend der<br />
Feuerwehrdienstvorschriften und der Prüfvorschriften so zusammengefasst, dass<br />
Verantwortung, Aufgabe und Kompetenz beim jeweiligen Sachbearbeiter gebündelt<br />
ist. Dieses führte zu einer entsprechenden Entlastung des Führungsdienstes,<br />
um die aufgrund der EU-Vorschriften hinzugekommenen Aufgaben qualifiziert<br />
abarbeiten zu können.<br />
7.2.1.2.1 Abteilung Abwehrender Brandschutz<br />
Die Abteilung 37-10 (Abwehrender Brandschutz) ist für folgende Bereiche zuständig:<br />
Einsatz- und Rettungsdienst<br />
Betreuung der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Planung der Ausbildung<br />
Personaleinsatz (Wachschichtleiter, Wachleiter)<br />
Bauunterhaltung<br />
Leitstelle<br />
Zu den aufwändigen Routinetätigkeiten unter Nutzung des Dienstplanprogramms<br />
Redi-Plan ist ein Mitarbeiter des feuerwehrtechnischen Dienstes eingesetzt,<br />
der darüber hinaus EDV-technisch in Verbindung mit Städtischen Datenverarbeitung<br />
(SDW) den Fachbereich 37 unterstützt.<br />
Die Leitstellenprojektierung, die Einsatzvorbereitung und die Klärung von Sachverhalten<br />
in Zusammenarbeit mit dem Leitstellenleiter ist ein Beamter des gehobenen<br />
feuerwehrtechnischen Dienstes zuständig. Ihm ist ein Beamter des mittleren<br />
feuerwehrtechnischen Dienstes zugeordnet, der im reinen Tagesdienst die Datenpflege<br />
des Einsatzleitrechners übernimmt.<br />
Von der personellen Ausstattung kann das Aufgabenspektrum im Wesentlichen<br />
abgearbeitet werden. Dieses begründet sich allerdings daraus, dass ein Beamter<br />
des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes aufgrund seiner Einsatzdienst Un-<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: