03.11.2012 Aufrufe

Brandschutzbedarfsplan

Brandschutzbedarfsplan

Brandschutzbedarfsplan

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 66 von<br />

121<br />

In Abhängigkeit von der Einsatzsituation wird außerdem ein Sonderfahrzeug von der<br />

FW 1 besetzt.<br />

Hinzu kommt, dass auf den Feuerwachen 1 und 2 jeweils ein Rettungswagen mit<br />

zwei Feuerwehrangehörigen (FA) vorgehalten wird. Außerdem ist das Notarzteinsatzfahrzeug<br />

(NEF) mit einem FA im RNK stationiert. Die Begründung für diese Personalvorhaltung<br />

ist im Rettungsdienstbedarfsplan enthalten. Der Rettungsdienst ist als<br />

Teil der Berufsfeuerwehr ebenfalls dargestellt. Diese Funktionen ergeben sich jedoch<br />

aus dem Rettungsdienstbedarfsplan und ermöglichen es auch bei Großschadenslagen<br />

qualifiziert zu reagieren.<br />

7.2.1.1.1 Überstundensituation und Besetztzeiten<br />

Die Feuerwehr gewährleistet die seit 1990 festgelegten Besetztzeiten (siehe Tabelle<br />

7.3 und 7.4), ohne dass die Personalbemessung den gesetzlichen Änderungen und den<br />

zusätzlichen Aufgaben angepasst wurde. Grundlage für die Personalbemessung war<br />

dabei die 56-Stunden Woche auf der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen<br />

und Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise (ArbZVO-Feu)<br />

vom 13.02.1997.<br />

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat mit Urteil vom<br />

30.05.2007 jedoch entschieden, dass Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes zukünftig<br />

mit höchstens Durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich im Dienst einzusetzen<br />

sind. Außerdem sind die Arbeitgeber verpflichtet, für die seit dem. 01.Oktober<br />

2003 rechtswidrig geleisteten Überstunden angemessenen Freizeitausgleich zu gewähren.<br />

Somit ergibt sich zurzeit folgende Überstundensituation:<br />

Funktion Überstunden<br />

Freizeitanspuch aus „Lüneburgurteil“ 66.128 Stunden<br />

Sonst. Überstunden ca. 1.000 Stunden<br />

Tab. 7.2 Überstundensituation (Stand 31.05.2007)<br />

Die Landesregierung hat diese Grundsatzentscheidung durch eine neue ArbzVO-Feu<br />

vom 13.07.2007 umgesetzt. Auf der Grundlage der von der Fa Rinke Unternehmensberatung<br />

GmbH ermittelten Basisdaten wurde der Personalbedarf ermittelt, der<br />

unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Vorgaben einen Überstundenabbau<br />

durch Freizeitausgleich bis zum Jahre 2015 gewährleistet.<br />

Der bis zur Ausbildung der Brandmeisteranwärter notwendige Personalbedarf wird<br />

durch die Bezahlung von Überstunden auf der Basis der 48-Stunden Woche im Rahmen<br />

von Vereinbarungen mit den Angehörigen der Wachabteilungen kompensiert.<br />

Im Wesentlichen erfolgt dieses auf dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen<br />

Besoldungsgesetzes v. 16.11.2007 (Nds GVBl. Nr. 35/2007), welches die Finanziellen<br />

Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der 48-Stunden Woche abbildet.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!