Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 66 von<br />
121<br />
In Abhängigkeit von der Einsatzsituation wird außerdem ein Sonderfahrzeug von der<br />
FW 1 besetzt.<br />
Hinzu kommt, dass auf den Feuerwachen 1 und 2 jeweils ein Rettungswagen mit<br />
zwei Feuerwehrangehörigen (FA) vorgehalten wird. Außerdem ist das Notarzteinsatzfahrzeug<br />
(NEF) mit einem FA im RNK stationiert. Die Begründung für diese Personalvorhaltung<br />
ist im Rettungsdienstbedarfsplan enthalten. Der Rettungsdienst ist als<br />
Teil der Berufsfeuerwehr ebenfalls dargestellt. Diese Funktionen ergeben sich jedoch<br />
aus dem Rettungsdienstbedarfsplan und ermöglichen es auch bei Großschadenslagen<br />
qualifiziert zu reagieren.<br />
7.2.1.1.1 Überstundensituation und Besetztzeiten<br />
Die Feuerwehr gewährleistet die seit 1990 festgelegten Besetztzeiten (siehe Tabelle<br />
7.3 und 7.4), ohne dass die Personalbemessung den gesetzlichen Änderungen und den<br />
zusätzlichen Aufgaben angepasst wurde. Grundlage für die Personalbemessung war<br />
dabei die 56-Stunden Woche auf der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen<br />
und Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise (ArbZVO-Feu)<br />
vom 13.02.1997.<br />
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat mit Urteil vom<br />
30.05.2007 jedoch entschieden, dass Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes zukünftig<br />
mit höchstens Durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich im Dienst einzusetzen<br />
sind. Außerdem sind die Arbeitgeber verpflichtet, für die seit dem. 01.Oktober<br />
2003 rechtswidrig geleisteten Überstunden angemessenen Freizeitausgleich zu gewähren.<br />
Somit ergibt sich zurzeit folgende Überstundensituation:<br />
Funktion Überstunden<br />
Freizeitanspuch aus „Lüneburgurteil“ 66.128 Stunden<br />
Sonst. Überstunden ca. 1.000 Stunden<br />
Tab. 7.2 Überstundensituation (Stand 31.05.2007)<br />
Die Landesregierung hat diese Grundsatzentscheidung durch eine neue ArbzVO-Feu<br />
vom 13.07.2007 umgesetzt. Auf der Grundlage der von der Fa Rinke Unternehmensberatung<br />
GmbH ermittelten Basisdaten wurde der Personalbedarf ermittelt, der<br />
unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Vorgaben einen Überstundenabbau<br />
durch Freizeitausgleich bis zum Jahre 2015 gewährleistet.<br />
Der bis zur Ausbildung der Brandmeisteranwärter notwendige Personalbedarf wird<br />
durch die Bezahlung von Überstunden auf der Basis der 48-Stunden Woche im Rahmen<br />
von Vereinbarungen mit den Angehörigen der Wachabteilungen kompensiert.<br />
Im Wesentlichen erfolgt dieses auf dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen<br />
Besoldungsgesetzes v. 16.11.2007 (Nds GVBl. Nr. 35/2007), welches die Finanziellen<br />
Rahmenbedingungen bei der Umsetzung der 48-Stunden Woche abbildet.<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: