Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 60 von<br />
121<br />
6.3 Erreichen des Schutzzieles für besondere Gefahrenabwehrmaßnahmen<br />
Für besondere Gefahrenabwehrmaßnahmen ist entsprechend ausgebildetes Personal<br />
mit den dafür benötigten Fahrzeugen und Geräten erforderlich.<br />
In Abhängigkeit von der Einsatzhäufigkeit und der zeitlichen Verfügbarkeit muss<br />
das Personal entweder von ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Kräften gestellt<br />
werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem vorhandenen Gefahrenpotential.<br />
Bei der Wahrnehmung der Aufgabe durch die Berufsfeuerwehr ergibt sich folgende<br />
Personalvorhaltung.<br />
Gerät Mannschaft Funktionsjahresstunden<br />
Sonderfahrzeug 2 Funktionen 17520<br />
Tab. 6.3 Sonderfunktionen Berufsfeuerwehr<br />
Die Ausrüstung sollte dabei möglichst zentral vorgehalten werden, um die erforderlichen<br />
Hilfsfristen einzuhalten.<br />
6.3.1 Sondereinsatzgruppen<br />
Zum schlagkräftigen Unterstützen bei der Abarbeitung von solchen Einsätzen<br />
kann die kurzfristige Bereitstellung von einer größeren Anzahl von Personal notwendig<br />
sein. Um über entsprechend ausgebildetes Personal zu verfügen, bietet es<br />
sich an, zum Beispiel Sondereinsatzgruppen in folgenden Bereichen zu bilden:<br />
.<br />
Gefährliche Stoffe und Güter<br />
Höhenrettung<br />
Information und Kommunikation<br />
Logistische Aufgaben<br />
Löschwasserversorgung<br />
Löschwasserrückhaltung<br />
Massenanfall von Verletzten<br />
Messen und Nachweisen<br />
Schiffsbrandbekämpfung<br />
Wasserrettung<br />
Warnen der Bevölkerung<br />
6.3.2 Synergieeffekte<br />
Aufgrund des Ausbildungstandes der hauptamtlichen Kräfte können entsprechende<br />
Einsatzkräfte Zusatzaufgaben übernehmen. Voraussetzung hierfür ist die geringe<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit eines besonderen Schadensereignisses, weil dann<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: