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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 53 von<br />

121<br />

zenden Straßen einen bedeutenden Einfluss auf die Hilfsfristen, da diese bei jedem<br />

Einsatz befahren werden müssen. Insofern sollten Standorte nach Möglichkeit<br />

an den Hauptverkehrsstraßen liegen. Außerdem lassen sich die Zeitgewinne<br />

durch bevorrechtigt gesteuerte Ampelanlagen an den von dem Standort ausgesehenen<br />

Hauptverkehrsstraßen erreichen.<br />

6.1.5 Führungsstruktur<br />

In Abhängigkeit von der Art des Einsatzes sind unterschiedliche Führungsstrukturen<br />

erforderlich.<br />

Der Einsatz von Einzelfahrzeugen erfordert eine Führungskraft mit erfolgreich<br />

abgeschlossenem Führungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen<br />

Dienst (Oberbrandmeisterlehrgang).<br />

Beim Einsatz von mehreren Fahrzeugen wird eine Führungskraft mit der Ausbildung<br />

zum Zugführer benötigt, er muss die Laufbahnprüfung für den gehobenen<br />

feuerwehrtechnischen Dienst absolviert haben.<br />

Kommen mehrere Züge zum Einsatz, wird eine Führungskraft mit der Qualifikation<br />

als Verbandsführer benötigt. Grundsätzlich muss auch dann jeder Zug von<br />

einem entsprechend qualifizierten Zugführer geführt werden. Ein Schadensereignis<br />

mit gleichzeitigem Einsatz von drei Zügen erscheint aufgrund der statistischen<br />

Einsatzdaten als wirtschaftlich sinnvolle Bemessungsgrundlage. Dabei ist<br />

neben dem Verbandsführer zur taktischen Einsatzführung der Züge eine Führungskraft<br />

zur Koordination der rückwärtigen Aufgaben erforderlich.<br />

Bei sehr aufwändigen Einsätzen, wie z. B. Schadenslagen mit gefährlichen Stoffen<br />

und Gütern, muss die Einsatzleitung durch einen Stab unterstützt werden, der<br />

vor allem Aufgaben der Lagedarstellung und Logistik übernimmt.<br />

6.1.6 Qualifikation der Mitarbeiter<br />

Voraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Schutzzieldefinition sind qualifizierte<br />

Einsatzkräfte. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die ehrenamtlichen<br />

und hauptamtlichen Kräfte regelmäßig aus- und fortgebildet werden. Insbesondere<br />

die Arbeit bei selten auftretenden Einsatzlagen muss regelmäßig geübt<br />

werden. Außerdem erfordert der technische Fortschritt die ständige Entwicklung<br />

von neuen Methoden zur Rettung und Umsetzung der Erkenntnisse im<br />

Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen. Beispielhaft sei hier die patientenorientierte<br />

technische Rettung nach Unfällen aus Personenkraftwagen und Lastkraftwagen<br />

genannt, die sich aufgrund der neuen Fahrzeugtechnologie erheblich verändert<br />

hat. Beispielhaft sei hier die Einführung des Airbags dargestellt, der bei<br />

einem unsachgemäßen Umgang zu einer erheblichen Gefährdung der Einsatzkräfte,<br />

als auch der Patienten, die im Fahrzeug eingeklemmt sind, führen kann.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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