Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
6 Sollstruktur<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 50 von<br />
121<br />
Aus dem vorangehenden Kapitel lassen sich für die Planung der Struktur der<br />
Feuerwehr Wilhelmshaven folgende Vorgaben zusammenfassen:<br />
1. Flächendeckendes planmäßiges Erreichen des Einsatzortes mit einer taktischen<br />
Einheit innerhalb von acht Minuten.<br />
2. Flächendeckendes planmäßiges Erreichen des Schutzzieles für Hubrettungsfahrzeuge.<br />
3. Erreichen des Schutzzieles zum Abdecken der besonderen Risiken.<br />
4. Erreichen der Ziele unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte und<br />
der Sicherstellung eines täglichen effizienten Dienstbetriebes.<br />
5. Die Maßnahmen zum Erreichen der Ziele sollten soweit als möglich, die<br />
gewachsenen Strukturen und das vorhandene Potenzial der Freiwilligen<br />
Feuerwehr nutzen.<br />
Dabei sind die ersten drei Ziele, das Erreichen der Schutzziele für den kritischen<br />
Wohnungsbrand und für besondere Risiken ausschlaggebende Planungsgrößen<br />
für die Sollstruktur der Feuerwehr. Dies betrifft die Anzahl der benötigten Funktion<br />
und ihre Qualifikation. Die Zeiten, nach der diese Funktion, bei einer Einsatzstelle<br />
eintrifft und die dabei mitgeführten Einsatzmittel.<br />
6.1 Grundsätzliche Überlegungen<br />
6.1.1 Kleinste taktische Einheit<br />
Die nach Schutzzieldefinition festgelegten Funktionen fahren in Wilhelmshaven<br />
nach dem Rendezvous-System zur Einsatzstelle. Kleine Einheiten, die sich an der<br />
Einsatzstelle treffen, sind auf der einen Seite sehr flexibel und schnell, auf der<br />
anderen Seite können auch einzeln abzugrenzende Aufgaben wie das Vornehmen<br />
einer tragbaren Leiter oder die Brandbekämpfung im Innenangriff physisch nur<br />
mit einem Mindestmaß an Personal durchgeführt werden. Das Verkleinern der so<br />
genannten taktischen Einheit ist daher begrenzt.<br />
Als kleinste selbstständige taktische Einheit wird ein Löschgruppenfahrzeug (LF<br />
16/12) mit sechs Einsatzkräften angesehen. Diese so genannte Staffel gemäß<br />
Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 3) mit einer Führungskraft (Hauptbrandmeister)<br />
und fünf Feuerwehrangehörigen (FA) kann mit der mitgeführten Ausrüstung<br />
erste Maßnahmen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie technische<br />
Hilfeleistungen kleineren Umfanges durchführen. Diese Auffassung wird auch<br />
von den überwiegenden Zahlen nationaler wie auch internationaler Gremien und<br />
Feuerwehren geteilt.<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: