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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

5.2 Funktionsstärke<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 42 von<br />

121<br />

Die Zahl der benötigten Funktionen richtet sich nach der täglich zu erwartenden Einsatzsituation,<br />

dem so genannten kritischen Wohnungsbrand. Der kritische Wohnungsbrand<br />

ist damit das Ereignis, das die Feuerwehr insbesondere in ihrer Personalausstattung<br />

dimensioniert. Dieses Ereignis wird wie folgt beschrieben: Zimmerbrand in einem<br />

Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung.<br />

Der Treppenraum ist durch den Brandrauch für die Bewohner unpassierbar (erster<br />

Rettungsweg). Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der<br />

Meldung nicht bekannt.<br />

Aufgrund der jeweiligen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen<br />

Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist vorzunehmen:<br />

1. Menschenrettung<br />

Es muss innerhalb des verrauchten Treppenraumes und in der vom Brand betroffenen<br />

Wohnung nach Personen gesucht werden. Das eintreffende Personal muss<br />

in der Lage sein, die Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen<br />

durchzuführen. Die Einsatzkräfte müssen dafür mit einem Strahlrohr<br />

über den verrauchten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter ein vom Treppenraum<br />

unabhängigen zweiten Rettungsweg sicherstellen. Die hierfür notwendigen<br />

Einsatzkräfte müssen 8 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle<br />

eintreffen.<br />

2. Brandbekämpfung<br />

Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen<br />

sicheren Löscherfolg zu erzielen, wird ein zweiseitiges Vorgehen mit zwei Trupps<br />

erforderlich. Dabei geht der erste Trupp über den verqualmten Treppenraum vor.<br />

Das Vorgehen des zweiten Trupps erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten<br />

Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des ersten Trupps unsicher<br />

sind.<br />

Die hierzu notwendigen Einsatzkräfte müssen 8 Minuten nach der Alarmierung an<br />

der Einsatzstelle eintreffen.<br />

3. Verstärken und Sichern<br />

Für die ersten beiden Maßnahmen werden Trupps unter Atemschutz eingesetzt.<br />

Die Arbeiten unter Atemschutz bei Bränden sind naturgemäß mit erheblichen Gefahren<br />

verbunden. Als Teil, der dann vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen<br />

muss grundsätzlich für jeden Atemschutztrupp ein Sicherheitstrupp gemäß FwDV<br />

7 bereitstehen. Hierfür und zur Unterstützung bei den bereits eingeleiteten Maßnahmen<br />

ist eine weitere selbstständige taktische Einheit erforderlich, die nach<br />

weiteren 5 Minuten eintreffen muss.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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