Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
5.2 Funktionsstärke<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 42 von<br />
121<br />
Die Zahl der benötigten Funktionen richtet sich nach der täglich zu erwartenden Einsatzsituation,<br />
dem so genannten kritischen Wohnungsbrand. Der kritische Wohnungsbrand<br />
ist damit das Ereignis, das die Feuerwehr insbesondere in ihrer Personalausstattung<br />
dimensioniert. Dieses Ereignis wird wie folgt beschrieben: Zimmerbrand in einem<br />
Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung.<br />
Der Treppenraum ist durch den Brandrauch für die Bewohner unpassierbar (erster<br />
Rettungsweg). Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der<br />
Meldung nicht bekannt.<br />
Aufgrund der jeweiligen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen<br />
Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist vorzunehmen:<br />
1. Menschenrettung<br />
Es muss innerhalb des verrauchten Treppenraumes und in der vom Brand betroffenen<br />
Wohnung nach Personen gesucht werden. Das eintreffende Personal muss<br />
in der Lage sein, die Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen<br />
durchzuführen. Die Einsatzkräfte müssen dafür mit einem Strahlrohr<br />
über den verrauchten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter ein vom Treppenraum<br />
unabhängigen zweiten Rettungsweg sicherstellen. Die hierfür notwendigen<br />
Einsatzkräfte müssen 8 Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle<br />
eintreffen.<br />
2. Brandbekämpfung<br />
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen<br />
sicheren Löscherfolg zu erzielen, wird ein zweiseitiges Vorgehen mit zwei Trupps<br />
erforderlich. Dabei geht der erste Trupp über den verqualmten Treppenraum vor.<br />
Das Vorgehen des zweiten Trupps erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten<br />
Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des ersten Trupps unsicher<br />
sind.<br />
Die hierzu notwendigen Einsatzkräfte müssen 8 Minuten nach der Alarmierung an<br />
der Einsatzstelle eintreffen.<br />
3. Verstärken und Sichern<br />
Für die ersten beiden Maßnahmen werden Trupps unter Atemschutz eingesetzt.<br />
Die Arbeiten unter Atemschutz bei Bränden sind naturgemäß mit erheblichen Gefahren<br />
verbunden. Als Teil, der dann vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen<br />
muss grundsätzlich für jeden Atemschutztrupp ein Sicherheitstrupp gemäß FwDV<br />
7 bereitstehen. Hierfür und zur Unterstützung bei den bereits eingeleiteten Maßnahmen<br />
ist eine weitere selbstständige taktische Einheit erforderlich, die nach<br />
weiteren 5 Minuten eintreffen muss.<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: