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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 41 von<br />

121<br />

Abb. 5.2 Zeitkritische Co-Konzentration<br />

Für die Festlegung der Hilfsfrist gelten somit folgende Grenzwerte:<br />

Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: circa 13 Minuten<br />

Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: circa 17 Minuten<br />

Zeit vom Brandausbruch bis zum Flashover 1 : circa 18-20 Minuten<br />

Es wird davon ausgegangen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die Entdeckungs-,<br />

die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten circa 3,5 Minuten sowie die<br />

Erkundungs- und Entwicklungszeit circa 4 Minuten betragen. Damit verbleiben für<br />

die Feuerwehr folgende Zeiten für die Hilfsfrist:<br />

Notrufaufnahme bis zur Alarmierung der Einsatzkräfte: 1,5 Minuten<br />

Ausrücke- und Anfahrtszeit: 8 Minuten<br />

Aus den oben genannten Kriterien ergibt sich folgende Festlegung:<br />

Nach AGBF ist die Hilfsfrist die Zeit zwischen Beginn der Notrufabfrage und dem<br />

Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeugs an der Einsatzstelle. Die Hilfsfrist beträgt<br />

9,5 Minuten und teilt sich auf in 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit sowie 8<br />

Minuten Ausrücke- und Anfahrtszeit.<br />

1 Durchzündung und Brand aller Materialien<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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