Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 41 von<br />
121<br />
Abb. 5.2 Zeitkritische Co-Konzentration<br />
Für die Festlegung der Hilfsfrist gelten somit folgende Grenzwerte:<br />
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: circa 13 Minuten<br />
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: circa 17 Minuten<br />
Zeit vom Brandausbruch bis zum Flashover 1 : circa 18-20 Minuten<br />
Es wird davon ausgegangen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die Entdeckungs-,<br />
die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten circa 3,5 Minuten sowie die<br />
Erkundungs- und Entwicklungszeit circa 4 Minuten betragen. Damit verbleiben für<br />
die Feuerwehr folgende Zeiten für die Hilfsfrist:<br />
Notrufaufnahme bis zur Alarmierung der Einsatzkräfte: 1,5 Minuten<br />
Ausrücke- und Anfahrtszeit: 8 Minuten<br />
Aus den oben genannten Kriterien ergibt sich folgende Festlegung:<br />
Nach AGBF ist die Hilfsfrist die Zeit zwischen Beginn der Notrufabfrage und dem<br />
Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeugs an der Einsatzstelle. Die Hilfsfrist beträgt<br />
9,5 Minuten und teilt sich auf in 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit sowie 8<br />
Minuten Ausrücke- und Anfahrtszeit.<br />
1 Durchzündung und Brand aller Materialien<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: