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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 40 von<br />

121<br />

Zeitpunkt Zeitabschnitt<br />

1 Brandausbruch<br />

>Entdeckungszeit<br />

2 Brandentdeckung<br />

>Meldezeit<br />

3 Betätigung einer Meldeeinrichtung<br />

(Telefon, Notrufmelder usw.)<br />

>Aufschaltzeit<br />

4 Beginn der Notrufabfrage in der<br />

zuständigen Notrufabfragestelle<br />

>Gesprächs- und Dispositionszeit<br />

5 Alarmierung der Einsatzkräfte<br />

>Ausrückezeit<br />

6 Ausrücken der Einsatzkräfte<br />

>Anfahrtzeit<br />

7 Eintreffen an der Einsatzstelle<br />

>Erkundungszeit<br />

8 Erteilung des Einsatzauftrages<br />

>Entwicklungszeit<br />

9 Wirksamwerden der Einsatz-<br />

maßnahmen<br />

Abb. 5.1 Zeitabschnitt<br />

Die Zielgröße Hilfsfrist stützt sich auf eine ORBIT-Studie in den 70er Jahren, die<br />

festgestellt hat, dass mit circa 90 % igem Anteil die CO-Vergiftungen die häufigste<br />

Todesursache bei den untersuchten Brandtoten ist. Die Erträglichkeitsgrenze für eine<br />

Person im Brandrauch bei einem Wohnungsbrand ist im mittleren Fall nach circa 13<br />

Minuten und die Überlebensgrenze circa 17 Minuten nach Brandentstehung erreicht.<br />

Um die Anzahl der Brandtoten zu reduzieren, müssen innerhalb dieser Zeit die Rettungsmaßnahmen<br />

abgeschlossen und medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden.<br />

Die Menschenrettung muss somit die zeitkritischste Aufgabe der Feuerwehr beim kritischen<br />

Wohnungsbrand sein. Weiterhin muss für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte<br />

und zur Verhinderung einer schlagartigen Brandausbreitung der Löscheinsatz vor<br />

dem Flashover liegen. Dieser tritt bei einem Wohnungsbrand gegebenenfalls etwa 18-<br />

20 Minuten nach Brandausbruch auf.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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