Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
4.5 Feuerwehrtechnische Gefahrenbeschreibung<br />
4.5.1 Risiko<br />
Seite 30 von<br />
121<br />
Unter Risiko wird allgemein umgangssprachlich die Wahrscheinlichkeit des Eintretens<br />
eines nachteiligen Tatbestandes bezeichnet. Im Sinne der Risikolehre bezeichnet<br />
Risiko jedoch den Zusammenhang zwischen Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
für einen Schaden und dessen erwartete Größe:<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenshöhe<br />
Das Risiko bzw. das Eintreten einer Gefahr ist eine maßgebliche Größe bei der<br />
Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr. Allerdings gibt es im Augenblick keine<br />
wissenschaftlichen Grundlagen, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadensereignisses<br />
zu bemessen. Es muss jedoch für jede Stadt klar sein, dass mit der<br />
Erhöhung des Gefahrenpotenzials auch entsprechende Gefahrenabwehrkräfte zur<br />
Verfügung stehen müssen, um ein entsprechendes Sicherheitsniveau für den Bürger<br />
zu garantieren.<br />
4.5.1.1 Gefahrenanalyse<br />
Um eine entsprechende Planungsgrundlage für das kommunale Gefahrenabwehrpotenzial<br />
in Bezug auf Technik, Organisation und Personal zu bilden, wurde deswegen<br />
unter Beurteilung des vorhandenen Gefahrenpotenzials ein Gefahrenkataster<br />
aufgebaut. Als Grundlage für das Analyseraster diente eine Rasterfeldgröße<br />
von 1000 x 1000 Meter. Dies ermöglicht die darin vorhandenen baulichen Anlagen<br />
bzw. individuellen Risiken im Einzelnen zu bewerten und unter Verwendung<br />
eines Risikoschlüssels die Gefahrenkategorie für jedes einzelne Feld festzulegen.<br />
Durch das Gefahrenkataster wird es möglich die räumliche Verteilung der Gefahren<br />
in der Stadt Wilhelmshaven abzuschätzen.<br />
4.5.1.1.1 Gefahrenkategorie<br />
Die Einteilung der Gefahrenkategorie erfolgte in Anlehnung an die FwOVO 1 vom<br />
29.08.01 des Hessischen Ministers des Innern und für Sport. Hierbei wurde zwischen<br />
folgenden Gefahrenkategorien unterschieden:<br />
Gefahrenart Gefahrenkategorie<br />
Brand B1 – B 4<br />
Technische Hilfeleistung T1 – T4<br />
Nukleare, Biologische, Chemische Gefahr NBC1- NBC 3<br />
Wassernotfälle W1-W3<br />
Tab.4.5 Gefahrenkategorien<br />
1 Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren vom 29.08.01<br />
Datum:<br />
Unterschrift: