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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

3 Aufgaben der Feuerwehr Wilhelmshaven<br />

Seite 6 von 121<br />

Die Aufgaben des Fachbereiches Feuerwehr sind im Aufgabenverteilungsplan der<br />

Stadt Wilhelmshaven festgelegt. Aufgrund der Breite und Komplexität der wahrgenommenen<br />

Aufgaben, werden die dort niedergelegten Aufgabenfelder im Feuerwehr-<br />

Gliederungsplan des FB 37 weiter unterteilt.<br />

Nachfolgend werden die von der Feuerwehr wahrgenommenen Aufgaben getrennt<br />

nach Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sowie zugewiesene Aufgaben<br />

(Serviceaufgaben) unter Berücksichtigung der Produktgruppen dargestellt:<br />

3.1 Aufgaben zur Pflichterfüllung nach Weisung<br />

3.1.1 Produkt Abwehrender Brandschutz<br />

Abwehr von Gefahren durch Brände.<br />

Hilfeleistung 1 bei Unglücksfällen sowie bei Notständen.<br />

Abwehr von Umweltgefahren und Schäden durch gefährliche Stoffe und Güter.<br />

Durchführung von Ausbildungslehrgängen.<br />

Einrichtung und Unterhaltung von Werkstätten zur Unterbringung, Pflege und Prüfung<br />

von Fahrzeugen, Gerät und Material („Feuerwehrtechnische Zentrale“).<br />

Einrichtung, Betrieb und Unterhaltung einer ständig besetzten Feuerwehreinsatzleitstelle<br />

(FEL) für Brandschutz- und Hilfeleistungs-Leitstelle (als Teilaufgabe der<br />

Leitstelle - LtS).<br />

Einsatzleitung bei Großschadensereignissen (unter Beteiligung der Freiwilligen<br />

Feuerwehr, der Polizei, der Hilfsorganisationen des Rettungsdienstes, des Technischen<br />

Hilfswerkes (THW), der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und<br />

andere externer Organisationen).<br />

Einrichtung von Strukturen für die Abwehr von Großschadensereignissen.<br />

Erstellen von Alarm- und Einsatzplänen.<br />

Fort- und Weiterbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen.<br />

Betreuung und Verwaltung der Freiwilligen Feuerwehr (FF).<br />

1 Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von<br />

Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden<br />

kann.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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