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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

7.5 Hilfsfristanalyse<br />

7.5.1 Hilfsfrist<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

7.5.1.1 Sicherstellung des zweiten Rettungsweges<br />

Seite 101 von<br />

121<br />

Gemäß den Ausführungen in Kapitel 4 und 5 muss die Stadt Wilhelmshaven den<br />

zweiten Rettungsweg über die Leitern der Feuerwehr sicherstellen. Die Hilfsfristanalyse<br />

zeigt, dass das für Gebäude geringer Höhe (Aufenthaltsräume bis 7,00 m<br />

Höhe) flächendeckend sichergestellt ist. Für Gebäude mittlerer Höhe (Aufenthaltsräume<br />

bis 23,00 m Höhe) muss ein Hubrettungsfahrzeug (DLK 23/12) zur<br />

Sicherstellung des zweiten Rettungsweges rund um die Uhr vorgehalten werden.<br />

Diese ist auf der Feuerwache 1 stationiert. Bisher war diese Vorhaltung ausreichend.<br />

In den letzten Jahren hat die Entwicklung der Wohnbebauung im Stadtnorden<br />

jedoch auch zu Gebäuden geführt, die den Einsatz der Drehleiter erforderlich<br />

machen. Um zu gewährleisten, dass die gesetzten Vorgaben (15 Minuten)<br />

eingehalten werden, wurden deshalb die Einzelobjekte im Norden im Hinblick<br />

auf die Hilfsfrist analysiert. Die nachfolgende Tabelle zeigt, die ermittelte Fahrzeit<br />

zu den Objekten, die errechnet wurden und dazugehörige Real Einsatzzeiten.<br />

Objekt<br />

Entfernung von HW Fahrzeit im Min. bei Real-Einsatz<br />

in km<br />

40 km/h<br />

Datum/ Zeit<br />

RNK 4,5 km 6,4 min 25.02.04 / 6 min.<br />

Masurenstr. 9,3 km 13,2 min. 29.01.04 / 13 min.<br />

Peußenstr. 8,2 km 11,7 min. 08.01.03 / 10 min.<br />

Oderstr. 8,9 km 12,7 min.<br />

Alt Vosslapp 10,5 km 15 min.<br />

Tabelle 7.13 :Objekte mit Aufenthaltsräumen in Gebäuden mittlerer Höhe<br />

Die Auswertung zeigt, dass in der Regel bei dem jetzigen Verkehrsaufkommen<br />

die gesetzlich vorgegebene Hilfsfrist auf der Grundlage der Bauordnung eingehalten<br />

wird. Es ist jedoch aufgrund der Grenzwertigkeit zu beobachten, ob die<br />

Stationierung einer zweiten Drehleiter und somit die Vorhaltung einer dritten<br />

Drehleiter bei der Entwicklung der Stadt notwendig sein könnte.<br />

Die Erreichbarkeit der Gebäude mittlerer Höhe ist graphisch in Abbildung 7. 8<br />

dargestellt. Man erkennt deutlich, dass die Erreichbarkeit im Bereich der Industrieentwicklungsflächen<br />

auf dem Voslappergroden nicht gewährleistet ist.<br />

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist deshalb zu berücksichtigen, dass<br />

bei Gebäuden mittlerer Höhe der zweite Rettungsweg durch bauliche Maßnahmen<br />

sichergestellt wird.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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