03.11.2012 Aufrufe

Brandschutzbedarfsplan

Brandschutzbedarfsplan

Brandschutzbedarfsplan

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 94 von<br />

121<br />

7.4.2.7 Bahnspezifische Ausstattung<br />

Durch das Eisenbahn-Neuordnungsgesetz aus dem Jahr 1993 wurde für die<br />

kommunalen Feuerwehren klargestellt, dass sie für die Gewährleistung des abwehrenden<br />

Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung auch im Bereich der<br />

Eisenbahn zuständig sind. Demgegenüber wurde der Eisenbahn die Ergänzung<br />

des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Februar 1998 eine Mitwirkungspflicht<br />

bei Maßnahmen des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung auferlegt.<br />

In der betreffenden Vereinbarung wird Näheres über das Zusammenwirken zwischen<br />

den Brandschutzdienststellen und der Deutschen Bahn AG geregelt. Hinsichtlich<br />

konkret notwendiger Einsatztätigkeiten wurde der DB AG eine Hilfsfrist<br />

von 15 Minuten zugesagt. Dies bedeutet, dass die Feuerwehren in aller Regel 15<br />

Minuten nach Alarmierung am zugänglichen Einsatzort sein sollen. Dieses setzt<br />

eine enge Zusammenarbeit zwischen den Notfallleitstellen der DB AG und den<br />

Leitstellen voraus.<br />

Die Feuerwehren halten Ausrüstung entsprechend der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten<br />

vor. Für bahntypische Schadensereignisse ist die notwendige Ausstattung<br />

jedoch nicht vorhanden. Deshalb wurde vereinbart, dass die DB AG Ausrüstung<br />

zur Verfügung stellt. Der Feuerwehr Wilhelmshaven wurden deshalb folgende<br />

Ausrüstungsgegenstände überlassen:<br />

5 Schleifkorbtragen<br />

1 mobiles Gerüst<br />

2 Schienenrollwagen<br />

Allerdings ist das Gerät bisher noch nicht qualifiziert auf einem Fahrzeug verlastet,<br />

welches ermöglicht, die Hilfsfrist entsprechend zu gewährleisten.<br />

7.4.2.8 Messkonzept<br />

Für den Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz werden bei der Berufsfeuerwehr<br />

diverse Prüfröhrchen vorgehalten. Im Hinblick auf die Personalressourcen<br />

bei der Berufsfeuerwehr und die hohen Wiederbeschaffungskosten und aufgrund<br />

der begrenzten Haltbarkeit der Prüfröhrchen liegt der Entwurf eines neuen Messkonzeptes<br />

für den Fachbereich Feuerwehr vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass<br />

die Anforderungen an derartige Messsysteme und der Informationsbedarf der Bevölkerung<br />

ständig steigen. Die Feuerwehr muss deshalb in der Lage sein, unabhängig<br />

vom operativen Einsatzgeschehen die Messtechnik sachgerecht einzusetzen.<br />

Hierzu kann sie beispielsweise Führungsfahrzeuge mit der entsprechenden<br />

Technik zusätzlich ausstatten oder Messfahrzeuge unterhalten.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!