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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 92 von<br />

121<br />

Der jährlich erforderliche Investitionsbedarf, um die Schutzkleidung in einem<br />

den technischen Anforderungen genügenden und einsatzbereiten Zustand zu halten,<br />

ist in der Bekleidungsordnung (Anlage) festgeschrieben.<br />

7.4.2.2 Atemschutzgeräte<br />

Die Feuerwehr Wilhelmshaven setzt als umluftunabhängige Atemschutzgeräte<br />

(AG) Überdruckgeräte ein. Aufgrund der Wartungsintervalle ist eine normgerechte<br />

Bestückung der operativen Einsatzfahrzeuge mit dem jetzigen Gerätebestand<br />

zurzeit nicht gewährleistet.<br />

Ausstattung/Ausrüstung ist soll Bemerkung<br />

Atemschutzgeräte 110 150 (KatS 10 Normaldruckgeräte)<br />

Tab. 7.10 Atemschutzgeräte<br />

7.4.2.3 Absturzsicherung Höhenrettung<br />

Gemäß FwDV 1/2 Grundtätigkeiten sind Einsatzkräfte, die Tätigkeiten in absturzgefährlichem<br />

Bereich ausführen müssen, bei denen ein freier Fall nicht auszuschließen<br />

ist, mit Auffanggurten und Kernmantel, Dynamikseil abzusichern.<br />

Diese seit 1998 eingeführte Vorschrift ist aufgrund fehlender Ausbildungskapazitäten<br />

und Geräte bei der Feuerwehr Wilhelmshaven noch nicht umgesetzt.<br />

Im Hinblick auf eine qualifizierte Höhenrettung von verunfallten Personen auf<br />

Kranauslegern, Windkrafträdern oder innerhalb der chemischen Werke ist es zurzeit<br />

notwendig, überörtliche Hilfe aus Oldenburg anzufordern.<br />

7.4.2.4 Sonderlöschmittel<br />

Für bestimmte Schadensereignisse beispielsweise Mineralöl-, Gas- oder Leichtmetallbrände<br />

sind spezielle Löschmittel erforderlich, da mit dem Löschmittel<br />

Wasser nicht der gewünschte oder kein Löscherfolg erzielt werden kann. Deshalb<br />

müssen Sonderlöschmittel wie Löschpulver, Löschschaumbildner, Löschgase<br />

(Kohlendioxyd und Sand) in ausreichendem Umfang vorgehalten werden. Um<br />

diese Löschmittel in kurzer Zeit einsetzen zu können, sind geeignete Fahrzeuge<br />

bzw. Abrollbehälter und Geräte zum Aufbringen auf den Brandherd erforderlich.<br />

Schaummittel<br />

Auf der Grundlage der Vereinbarung über den Schaummittelverbund in Wilhelmshaven<br />

vom 07.05.1997 ist gemeinsam mit den Betrieben<br />

WRG<br />

INEOS Vinyls Deutschland GmbH<br />

NWO und der<br />

Berufsfeuerwehr Wilhelmshaven<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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