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Brandschutzbedarfsplan

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Fachbereich<br />

Feuerwehr<br />

Bereich:<br />

37<br />

1. Allgemeiner Teil<br />

Dokumententitel:<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />

Dateiname:<br />

BS-Plan2009.docx<br />

Seite 1 von 121<br />

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung der Feuerwehr Wilhelmshaven wurde im Jahre<br />

2005 von der Lenkungsgruppe beschlossen, einen <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> zu erarbeiten. Der<br />

<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sollte sich dabei an den Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung<br />

von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

orientieren.<br />

Letztmalig wurde durch den Fachbereich Feuerwehr (FB 37) im Jahr 1994 eine Analyse des<br />

Bedarfes der Feuerwehr zur Sicherstellung eines angemessenen Sicherheitsniveaus der Stadt<br />

Wilhelmshaven vorgelegt.<br />

Unberücksichtigt blieben bei der damaligen Untersuchung, die Verträge über die Übernahme<br />

der Aufgabe der Schiffsbrandbekämpfung auf See, die seit 1997 von der Berufsfeuerwehr<br />

wahrgenommen wird.<br />

Neben einer Verbesserung der technischen Ausstattung der Feuerwehr wurde im damaligen<br />

Brandschutzkonzept von 1994 insbesondere die Notwendigkeit der 98 Planstellen im Rahmen<br />

des Redi-Planes für die Berufsfeuerwehr (BF) betont. Dennoch erschien es wegen der Haushaltskonsolidierung<br />

notwendig, den Personalbedarf erneut zu überprüfen.<br />

Dabei soll auch die gesamte Freiwillige Feuerwehr untersucht werden, um hier die Möglichkeiten<br />

der verstärkten Einbindung von ehrenamtlichen Kräften in den Brandschutz und die<br />

Hilfeleistung der Stadt Wilhelmshaven zu realisieren.<br />

Weiterhin werden die im Fachbereich Feuerwehr für die Gefahrenabwehr zur Verfügung stehenden<br />

Haushaltsmittel aus verschiedenen, von der Stadt nur bedingt zu beeinflussenden,<br />

Gründen ständig knapper. Gleichzeitig steigt aufgrund der erhöhten Anspruchslage der Einwohnerinnen<br />

und Einwohner die Erwartung an die Dienstleistung der Stadt. Objektiv verkompliziert<br />

sich die Gefahrenabwehr durch immer neue Baustoffe, Bauverfahren, Fahrzeug-<br />

und Gerätetechnik, aber auch durch gefährliche Stoffe und neue Gesetze, insbesondere zum<br />

Bau- und Umweltrecht, ständig.<br />

Hierauf muss sich der für die Gefahrenabwehr zuständige Fachbereich vorbereiten. Dieses ist<br />

insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung zu sehen, bei den Chemie - Unternehmen<br />

und dem Jade Weser-Port bis zum Jahre 2011 realisiert werden sollen.<br />

Auch hier ist mit einer erheblichen Zunahme von Gefahrenpotential zu rechnen, weil das Gesamttransportaufkommen<br />

sich erheblich steigern wird.<br />

Das Sicherheitsniveau, das die Stadt Wilhelmshaven nach Auffassung des Fachbereiches<br />

Feuerwehr ihren Einwohnerinnen und Einwohnern bieten soll, wird ausführlich dargestellt<br />

und begründet. Das aus fachtechnischer Sicht unvermeidliche vorhandene Restrisiko wird<br />

benannt, so dass für die politischen Gremien die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Gefahrenabwehrsystems<br />

nachvollziehbar sind und in die Entscheidungen mit einbezogen werden<br />

können.<br />

Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />

04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />

Name: Lutter<br />

Datum:<br />

Unterschrift:

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