Brandschutzbedarfsplan
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Fachbereich<br />
Feuerwehr<br />
Bereich:<br />
37<br />
1. Allgemeiner Teil<br />
Dokumententitel:<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong><br />
Dateiname:<br />
BS-Plan2009.docx<br />
Seite 1 von 121<br />
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung der Feuerwehr Wilhelmshaven wurde im Jahre<br />
2005 von der Lenkungsgruppe beschlossen, einen <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> zu erarbeiten. Der<br />
<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> sollte sich dabei an den Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung<br />
von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
orientieren.<br />
Letztmalig wurde durch den Fachbereich Feuerwehr (FB 37) im Jahr 1994 eine Analyse des<br />
Bedarfes der Feuerwehr zur Sicherstellung eines angemessenen Sicherheitsniveaus der Stadt<br />
Wilhelmshaven vorgelegt.<br />
Unberücksichtigt blieben bei der damaligen Untersuchung, die Verträge über die Übernahme<br />
der Aufgabe der Schiffsbrandbekämpfung auf See, die seit 1997 von der Berufsfeuerwehr<br />
wahrgenommen wird.<br />
Neben einer Verbesserung der technischen Ausstattung der Feuerwehr wurde im damaligen<br />
Brandschutzkonzept von 1994 insbesondere die Notwendigkeit der 98 Planstellen im Rahmen<br />
des Redi-Planes für die Berufsfeuerwehr (BF) betont. Dennoch erschien es wegen der Haushaltskonsolidierung<br />
notwendig, den Personalbedarf erneut zu überprüfen.<br />
Dabei soll auch die gesamte Freiwillige Feuerwehr untersucht werden, um hier die Möglichkeiten<br />
der verstärkten Einbindung von ehrenamtlichen Kräften in den Brandschutz und die<br />
Hilfeleistung der Stadt Wilhelmshaven zu realisieren.<br />
Weiterhin werden die im Fachbereich Feuerwehr für die Gefahrenabwehr zur Verfügung stehenden<br />
Haushaltsmittel aus verschiedenen, von der Stadt nur bedingt zu beeinflussenden,<br />
Gründen ständig knapper. Gleichzeitig steigt aufgrund der erhöhten Anspruchslage der Einwohnerinnen<br />
und Einwohner die Erwartung an die Dienstleistung der Stadt. Objektiv verkompliziert<br />
sich die Gefahrenabwehr durch immer neue Baustoffe, Bauverfahren, Fahrzeug-<br />
und Gerätetechnik, aber auch durch gefährliche Stoffe und neue Gesetze, insbesondere zum<br />
Bau- und Umweltrecht, ständig.<br />
Hierauf muss sich der für die Gefahrenabwehr zuständige Fachbereich vorbereiten. Dieses ist<br />
insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung zu sehen, bei den Chemie - Unternehmen<br />
und dem Jade Weser-Port bis zum Jahre 2011 realisiert werden sollen.<br />
Auch hier ist mit einer erheblichen Zunahme von Gefahrenpotential zu rechnen, weil das Gesamttransportaufkommen<br />
sich erheblich steigern wird.<br />
Das Sicherheitsniveau, das die Stadt Wilhelmshaven nach Auffassung des Fachbereiches<br />
Feuerwehr ihren Einwohnerinnen und Einwohnern bieten soll, wird ausführlich dargestellt<br />
und begründet. Das aus fachtechnischer Sicht unvermeidliche vorhandene Restrisiko wird<br />
benannt, so dass für die politischen Gremien die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Gefahrenabwehrsystems<br />
nachvollziehbar sind und in die Entscheidungen mit einbezogen werden<br />
können.<br />
Revision Gültig ab: erstellt geprüft und genehmigt<br />
04 01.06.2009 Datum: 21.08.2009<br />
Name: Lutter<br />
Datum:<br />
Unterschrift: