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Gemeinde Schübelbach Revision der Ortsplanung Einladung

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<strong>Gemeinde</strong> Schübelbach<br />

<strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Schübelbach<br />

In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Schübelbach läuft zur Zeit die <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> (Zonenplan, Kernzonenpläne,<br />

Erschliessungsplan, Baureglement, Reglement zum Erschliessungsplan). Die<br />

Entwürfe liegen vor. Für die <strong>Ortsplanung</strong> wird nun das Informations- und Mitwirkungsverfahren<br />

durchgeführt. In diesem Verfahren informiert Sie die Planungskommission und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

über die erarbeiteten Entwürfe. Zudem können Sie sich zu den Entwürfen äussern.<br />

Siebnen<br />

Schübelbach<br />

Buttikon<br />

<strong>Einladung</strong><br />

An den folgenden Terminen lädt Sie <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat und die Planungskommission zu den<br />

Orientierungsversammlungen ein:<br />

• Mittwoch, 3. Juni 2009, um 19.30 Uhr, im Schulhaus Gutenbrunnen, Schübelbach<br />

• Donnerstag, 4. Juni 2009, um 19.30 Uhr, im Schulhaus Stockberg, Siebnen<br />

Informationsbroschüre zur <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

1


Kantonaler Richtplan<br />

Grosse Entwicklung in<br />

den letzten Jahren<br />

Regionalzentrum<br />

Siebnen-Wangen<br />

Regionales Arbeitsplatzgebiet<br />

„Rietli“<br />

Der kantonale Richtplan legt die kantonalen Ziele und Grundsätze<br />

für die räumliche Entwicklung fest. Diese bilden die Vorgaben für die <strong>Ortsplanung</strong>en<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

Der Kanton hat im Jahr 2007 den kantonalen Richtplan im Raum March ergänzt und konkretisiert.<br />

In <strong>der</strong> Richtplanergänzung sind Schwerpunktgebiete für die mögliche Siedlungsentwicklung<br />

festgelegt. Diese sind auf die bestehenden und geplanten Verkehrsinfrastrukturen<br />

abgestimmt und stellen damit sicher, dass künftige Wohnzonen vor übermässigen Umweltbelastungen<br />

(Lärm, Luftbelastung etc.) geschützt und Wohn- und Arbeitsplatzgebiete verkehrstechnisch<br />

gut erschlossen sind.<br />

Für unsere <strong>Gemeinde</strong> sind neben den Siedlungsentwicklungsgebieten und Siedlungstrenngürteln<br />

folgende wesentlichen Inhalte im ergänzten kantonalen Richtplan enthalten:<br />

Die Zentrumsfunktion von Siebnen-Wangen soll durch einen gemeinsamen kommunalen<br />

Richtplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n Schübelbach, Galgenen und Wangen gestärkt und mit attraktiven<br />

und leistungsfähigen Verbindungen in die Agglomerationen Zürich und Obersee eingebunden<br />

werden (öV-Drehscheibe March).<br />

Mit <strong>der</strong> Einzonung des Gebietes „Rietli“ in Buttikon sollen neue Arbeitsplätze in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Schübelbach und Reichenburg entstehen. Diese Einzonung wird parallel und von <strong>der</strong><br />

eigentlichen <strong>Ortsplanung</strong> getrennt behandelt.<br />

Kantonaler Richtplan<br />

Ausschnitt Kantonaler Richtplan, Stand: 24. April 2007<br />

Autobahnanschluss<br />

Wangen Ost<br />

Auf Grund des Verkehrswachstums in <strong>der</strong> March werden mittelfristig <strong>der</strong> Autobahnanschluss<br />

Lachen sowie die Ortsdurchfahrten Galgenen und Siebnen ihre Leistungsgrenzen erreichen.<br />

Als Entlastungsmassnahme soll ein weiterer Autobahnanschluss im Gebiet Wangen Ost, inklusive<br />

einer Zubringerstrasse mit Anschluss an die Kantonsstrasse zwischen Siebnen und<br />

Schübelbach, erstellt werden. Zur Zeit wird eine Machbarkeitsstudie erarbeitet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat legt Wert auf die Feststellung, dass die Linienführung <strong>der</strong> künftigen Zubringerstrasse<br />

noch nicht definiert ist.<br />

2<br />

Informationsbroschüre zur <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>


Ziele <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Zusammenfassung<br />

des Leitbildes<br />

Das Raumplanungsleitbild <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Schübelbach hat sich mit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

in verschiedener Hinsicht auseinan<strong>der</strong> gesetzt. Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> werden<br />

diejenigen Punkte bearbeitet, die mit den Planungsinstrumenten Zonenplan, Kernzonenplan,<br />

Baureglement und Erschliessungsplan umgesetzt werden können. Die übrigen Ziele müssen<br />

mit an<strong>der</strong>en Planungsinstrumenten (z.B. Verkehrskonzept) umgesetzt werden. Im Folgenden<br />

sind diejenigen Ziele aus dem Raumplanungsleitbild zusammenfassend dargestellt, welche<br />

im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> behandelt und umgesetzt werden können.<br />

• Charakter als lebendiger Wohn- und Arbeitsort in ländlicher Umgebung erhalten und weiterentwickeln.<br />

• Bisherige Zentrumsstruktur beibehalten sowie vermehrt Läden, Dienstleistungen, Freizeit<br />

und Kultur för<strong>der</strong>n, Strassenräume gestalten und Verkehr beruhigen.<br />

• In allen Dorfteilen neben <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung nach innen eine weitere Entwicklung<br />

nach aussen ermöglichen, ohne dass die Dorfteile zusammenwachsen.<br />

• Die Siedlung ist zu begrenzen, die Siedlungstrenngebiete zwischen den drei Ortschaftensind<br />

beizubehalten.<br />

• Das Siedlungsgebiet hat den Bereich südlich <strong>der</strong> Bahnlinie zu umfassen, bisherige Reservegebiete<br />

<strong>der</strong> Bauzone o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaftszone zuzuordnen.<br />

• Der Ausgestaltung <strong>der</strong> Siedlungsrän<strong>der</strong> ist beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit zu schenken, Hecken<br />

und Wege för<strong>der</strong>n.<br />

• Ausdehnung <strong>der</strong> Wohn- und Gewerbezonen überprüfen, Wohn- und Gewerbezonen vorwiegend<br />

in lärmbelasteten Gebieten mit guten Erschliessungsmöglichkeiten vorsehen.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausscheidung von neuen Arbeitsplatzgebieten sind die Verkehrslage und die<br />

Beeinträchtigung von nahe gelegenen Wohnzonen zu berücksichtigen.<br />

• Die Landschaft ist zu erhalten und zu entwickeln, typische Landschaftselemente<br />

(z.B. Hecken) sind zu erhalten und vernetzen.<br />

• Grünräume vernetzen und in die Siedlung einfliessen lassen.<br />

• Bei weiterem Wachstum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> entsprechende Zonen für öffentliche Bauten und<br />

Anlagen ausscheiden.<br />

Plan Randbedingungen Siedlungsenwicklung Siedlungstrennung<br />

Legende<br />

Informationsbroschüre zur <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

3


Zonenplan<br />

Der Zonenplan zeigt die Än<strong>der</strong>ungen zum rechtskräftigen<br />

Zonenplan. Der Plan ist in die Bereiche<br />

Siebnen / Schübelbach sowie Buttikon aufgeteilt.<br />

Darin sind die rechtskräftigen Bauzonen hellrosa<br />

abgebildet. Die vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen zum<br />

Zonenplan sind mit <strong>der</strong> entsprechenden Zonenfarbe<br />

abgebildet, zu <strong>der</strong> die Flächen nach <strong>der</strong> <strong>Revision</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> gehören sollen.<br />

Buttikon<br />

Siebnen<br />

Schübelbach<br />

Legende<br />

4<br />

Informationsbroschüre zur <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

Informationsbroschüre zur <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

5


Kernzonenpläne<br />

Kernzonenplanung<br />

Kernzonenplan<br />

Schübelbach<br />

Die bestehenden Dorfkerne <strong>der</strong> drei Ortsteile Siebnen, Schübelbach und Buttikon sollen in<br />

ihrer Eigenart erhalten bleiben. Um dies im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> zu sichern, wurden<br />

spezielle Bestimmungen erlassen, welche in einem Kernzonenplan zusammenfassend dargestellt<br />

sind. Die drei Kernzonenpläne sind integrale Bestandteile des Zonenplanes.<br />

Die Kernzonenpläne bezwecken die Erhaltung und För<strong>der</strong>ung eines attraktiven Dorfkernes.<br />

Umbauten, Ersatz- und Neubauten haben sich in Form und Erscheinung ins Ortsbild einzuordnen.<br />

Kernzonenplan<br />

Siebnen<br />

Legende zu den<br />

Kernzonenplänen<br />

Kernzonenplan<br />

Buttikon<br />

6<br />

Informationsbroschüre zur <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>


Anpassungen<br />

<strong>der</strong> Kernzonen<br />

• Schübelbach:<br />

Die Kernzone wurde in <strong>der</strong> <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> deutlich verkleinert.<br />

• Siebnen:<br />

Die Kernzone wurde in zwei Kernzonen unterteilt. Entlang <strong>der</strong> Glarner- und Bahnhofstrasse<br />

ist eine Kernzone 1 und rückwärtig eine Kernzone 2 festgelegt.<br />

• Buttikon:<br />

Die Kernzone wird auf die Südseite <strong>der</strong> Kantonsstrasse ausgedehnt.<br />

Entwurf Baureglement<br />

Das Baureglement wird in verschiedenen Punkten geän<strong>der</strong>t. Einerseits sind Anpassungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich, da sich im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gezeigt hat, dass einzelne<br />

Klärungen notwendig sind. An<strong>der</strong>erseits sollen Bestimmungen, welche bereits in <strong>der</strong> übergeordneten<br />

Rechtssprechung geregelt sind, aufgehoben werden. Somit soll das Baureglement<br />

schlanker und übersichtlicher gestaltet werden.<br />

Ausgangslage<br />

Än<strong>der</strong>ungen<br />

Strassen<br />

Schmutzwasser- /<br />

Meteorwasserleitungen<br />

Erschliessungsplan<br />

Aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen haben die <strong>Gemeinde</strong>n neben dem Zonenplan und<br />

dem Baureglement auch einen Erschliessungsplan mit dem zugehörigen Reglement festzusetzen.<br />

Als Grundlage dient die Erschliessungsplanung aus dem Jahr 2004.<br />

In <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong> wurde <strong>der</strong> Erschliessungsplan nur dort angepasst,<br />

wo es durch die Zonenplanung angezeigt wurde. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die folgenden<br />

Anlagen:<br />

• Hofweidstrasse wird zur Groberschliessungsstrasse<br />

• Fusswegverbindung zwischen Glarnerstrasse und Nordring<br />

• Ergänzung <strong>der</strong> neuen Linienführung <strong>der</strong> Oststrasse<br />

• Verbindung Eisenburgstrasse – Adlerplatz ist keine Groberschliessungsstrasse mehr<br />

• Neue Schmutzwasserleitung / Meteorwasserleitung in <strong>der</strong> Hofweidstrasse<br />

• Erweiterung Schmutzwasserleitung im Gebiet Oberfeldhof<br />

Informationsbroschüre zur <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

7


Auswirkungen<br />

Zusätzliche Einwohnerkapazität<br />

Durch die Anpassungen im Zonenplan wird dieser auf die geplante Entwicklu<br />

klung inne<br />

nerhalb<br />

<strong>der</strong> nächsten 10–15 Jahre ausgerichtet. Durch die vorgeschlagenen Neueinzonungen nungen verän<strong>der</strong>n<br />

sich die Bauzonenflächen und Einwohnerkapazität gegenüber dem rechtskräftigen räftig Zonenplan. Von <strong>der</strong>zeit 8150 Einwohnern bietet <strong>der</strong> neue Zonenplan Platz für rund 9200<br />

Einwohner. Dies entspricht einem jährlichen Bevölkerungswachstum von durchschnittlich<br />

rund 1.6% in den nächsten 15 Jahren.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Informations- und Mitwirkungsverfahren<br />

(nach § 25 Abs. 1 PBG)<br />

Prüfung <strong>der</strong> Eingaben aus <strong>der</strong> Bevölkerung und Bereinigung <strong>der</strong> Unterlagen<br />

Öffentliche Auflage während 30 Tagen<br />

(nach § 25 Abs. 2 PBG)<br />

Behandlung allfälliger Einsprachen bis zur rechtskräftigen Erledigung<br />

(nach § 26 PBG)<br />

Beschlussfassung durch <strong>Gemeinde</strong>versammlung und Urnenabstimmung<br />

Genehmigung durch den Regierungsrat<br />

Ihre Meinung<br />

interessiert uns<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat und die Planungskommission legen Ihnen die <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong><br />

zur Diskussion vor. Je<strong>der</strong>mann kann sich dazu äussern. Alle Meinungen, Ideen, Kritiken<br />

aber auch positive Aussagen sind willkommen. Die Unterlagen können von <strong>der</strong> Homepage<br />

www.schuebelbach.ch unter <strong>der</strong> Rubrik „Aktuelles“ heruntergeladen o<strong>der</strong> auf dem Bauamt<br />

Schübelbach zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.<br />

Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis spätestens am 4. Juli 2009 an den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Schübelbach, Grünhaldenstrasse 3, 8862 Schübelbach, mit dem Vermerk „<strong>Ortsplanung</strong>“<br />

senden.<br />

Impressum Redaktion: <strong>Gemeinde</strong>rat Schübelbach / Zonenplankommission<br />

Gestaltung: Remund + Kuster, Büro für Raumplanung AG, 8808 Pfäffikon<br />

Druck:<br />

Prisma Druck GmbH, Buttikon<br />

Auflage:<br />

4000 Exemplare<br />

Weitere Exemplare können auf <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bezogen werden.<br />

8<br />

Informationsbroschüre zur <strong>Revision</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortsplanung</strong>

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