PDF, 11.8 MB - Geroldswil
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Gemeinde Verdacht – RUF AN – Polizeinotruf 117 Kampagne gegen Dämmerungseinbrecher Dämmerungseinbrüche verhindern – dies ist das Ziel der gestarteten Kampagne der Kantonspolizei Zürich zusammen mit den Stadtpolizeien Zürich und Winterthur, den kommunalen Polizeien des Kantons Zürich sowie der Kantonspolizei Schwyz. Dazu setzt die Polizei auf eine erhöhte Patrouillentätigkeit sowie die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger. Über die Notrufnummer 117 sollen verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei mitgeteilt werden. Nur so kann die Polizei ohne Zeitverzug intervenieren. Mit der Umstellung der Uhren auf die Winterzeit nehmen die Einbruchszahlen erfahrungsgemäss zu. Einbrecher nutzen die düsteren Tage sowie die früh einsetzende Dämmerung und dringen im Schutz der Dunkelheit vorzugsweise in Einfamilienhäuser sowie Parterrewohnungen von Mehrfamilienhäuser ein. Gemeinsam wollen alle beteiligten Polizeikorps mit der Kampagne diesen Einbrüchen flächendeckend entgegenwirken. Mit der Botschaft Verdacht – RUF AN – Polizeinotruf 117 – gemeinsam gegen Einbrecher soll die Bevölkerung dazu motiviert werden, bei verdächtigen Wahrnehmungen sofort die Polizei zu benachrichtigen. Rund 250 Polizeifahrzeuge sind für die Dauer der Kampagne mit dieser Botschaft beschriftet worden. Ergänzend zu dieser «mobilen Botschaft» wird die Bevölkerung an öffentlichen Standorten mit Plakaten auf die Thematik aufmerksam gemacht. Wie vorgehen bei Missachtung eines audienzrichterlichen Verbotes? Mit Inkraftsetzung der eidgenössischen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011 wurde § 1 Ziff. 1 der kantonalen Ordnungsbussenverfahrensverordnungaufgehoben. Widerhandlungen gegen audienzrichterliche Verbote können aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht mehr mit Ordnungsbussen von Fr. 50.00 geahndet werden. Widerhandlungen gegen audienzrichterliche Verbote sind Antragsdelikte. Die Eigentümer bzw. die von diesen Berechtigten haben bei der zuständigen Polizeistelle oder bei der zuständigen Untersuchungsbehörde eine Strafanzeige einzureichen. Für die gerichtliche Beurteilung die- ser audienzrichterlichen Übertretungen zuständig sind grundsätzlich die Statthalterämter, d.h. für die Gemeinde Geroldswil das Statthalteramt Dietikon. Was muss ich tun? Die anzeigeerstattende Person hat ihr dingliches Recht mit Urkunden (Grundbuchauszug, Mietvertrag oder Vollmacht von Eigentümer/ Mieter) nachzuweisen und eine bestehende oder drohende Störung glaubhaft nachzuweisen. Der Strafantrag ist von der berechtigten Person (Eigentümer, Mieter, beauftragt durch Eigentümer/Mieter, bspw. Verwaltungsfirma) zu stellen. Der Nachweis der Berechtigung ist erstmals (bei wiederkehrenden Anzeigen an Begleitet werden die präventiven Massnahmen von verstärkter polizeilicher Patrouillentätigkeit. Dauern wird die Kampagne voraussichtlich bis März 2012. Benachrichtigen Sie umgehend über Telefon 117 die Polizei (auch tagsüber), wenn: -> sich unbekannte Personen in verdächtiger Weise in Ihrem Haus oder Ihrem Quartier aufhalten. -> Fahrzeuge auffällig langsam durch Ihr Quartier unterwegs oder parkiert sind. -> unüblicher Lärm oder unübliche Geräusche in Ihrem Haus oder aus der Nachbarschaft hörbar sind. Greifen Sie dabei niemals selber ein. Merken Sie sich die Signalemente von Verdächtigen sowie Marke, Farbe und Kontrollschilder von verdächtigen Fahrzeugen. Weitere Informationen können ab www.kapo.zh.ch heruntergeladen werden. gleicher Örtlichkeit) beizulegen. Falls der Anzeigeerstatter seine Anzeige zurückziehen möchte, ist ein Strafantragsrückzug erforderlich. Wo erhalte ich die Anzeigeformulare? Musterformulare wegen ‚Missachtens eines gerichtlichen Verbotes’, sowie ‚Anzeigedoppel’ und Strafantragsformulare sind bei der Gemeindepolizei Geroldswil mit weiteren, mündlichen Erläuterungen in Papierform zu beziehen. |19
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Verdacht – RUF AN – Polizeinotruf 117<br />
Kampagne gegen Dämmerungseinbrecher<br />
Dämmerungseinbrüche verhindern – dies<br />
ist das Ziel der gestarteten Kampagne der<br />
Kantonspolizei Zürich zusammen mit den<br />
Stadtpolizeien Zürich und Winterthur,<br />
den kommunalen Polizeien des Kantons<br />
Zürich sowie der Kantonspolizei Schwyz.<br />
Dazu setzt die Polizei auf eine erhöhte Patrouillentätigkeit<br />
sowie die Mithilfe der Bürgerinnen<br />
und Bürger. Über die Notrufnummer 117 sollen<br />
verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei<br />
mitgeteilt werden. Nur so kann die Polizei ohne<br />
Zeitverzug intervenieren.<br />
Mit der Umstellung der Uhren auf die Winterzeit<br />
nehmen die Einbruchszahlen erfahrungsgemäss<br />
zu. Einbrecher nutzen die düsteren<br />
Tage sowie die früh einsetzende Dämmerung<br />
und dringen im Schutz der Dunkelheit vorzugsweise<br />
in Einfamilienhäuser sowie Parterrewohnungen<br />
von Mehrfamilienhäuser ein.<br />
Gemeinsam wollen alle beteiligten Polizeikorps<br />
mit der Kampagne diesen Einbrüchen flächendeckend<br />
entgegenwirken. Mit der Botschaft<br />
Verdacht – RUF AN – Polizeinotruf 117 – gemeinsam<br />
gegen Einbrecher soll die Bevölkerung<br />
dazu motiviert werden, bei verdächtigen<br />
Wahrnehmungen sofort die Polizei zu benachrichtigen.<br />
Rund 250 Polizeifahrzeuge sind für<br />
die Dauer der Kampagne mit dieser Botschaft<br />
beschriftet worden. Ergänzend zu dieser «mobilen<br />
Botschaft» wird die Bevölkerung an öffentlichen<br />
Standorten mit Plakaten auf die<br />
Thematik aufmerksam gemacht.<br />
Wie vorgehen bei Missachtung<br />
eines audienzrichterlichen Verbotes?<br />
Mit Inkraftsetzung der eidgenössischen<br />
Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011<br />
wurde § 1 Ziff. 1 der kantonalen Ordnungsbussenverfahrensverordnungaufgehoben.<br />
Widerhandlungen gegen audienzrichterliche<br />
Verbote können aufgrund der fehlenden<br />
Rechtsgrundlage nicht mehr mit Ordnungsbussen<br />
von Fr. 50.00 geahndet werden. Widerhandlungen<br />
gegen audienzrichterliche Verbote<br />
sind Antragsdelikte. Die Eigentümer bzw. die<br />
von diesen Berechtigten haben bei der zuständigen<br />
Polizeistelle oder bei der zuständigen<br />
Untersuchungsbehörde eine Strafanzeige einzureichen.<br />
Für die gerichtliche Beurteilung die-<br />
ser audienzrichterlichen Übertretungen zuständig<br />
sind grundsätzlich die Statthalterämter,<br />
d.h. für die Gemeinde <strong>Geroldswil</strong> das Statthalteramt<br />
Dietikon.<br />
Was muss ich tun?<br />
Die anzeigeerstattende Person hat ihr dingliches<br />
Recht mit Urkunden (Grundbuchauszug,<br />
Mietvertrag oder Vollmacht von Eigentümer/<br />
Mieter) nachzuweisen und eine bestehende<br />
oder drohende Störung glaubhaft nachzuweisen.<br />
Der Strafantrag ist von der berechtigten<br />
Person (Eigentümer, Mieter, beauftragt durch<br />
Eigentümer/Mieter, bspw. Verwaltungsfirma)<br />
zu stellen. Der Nachweis der Berechtigung ist<br />
erstmals (bei wiederkehrenden Anzeigen an<br />
Begleitet werden die präventiven Massnahmen<br />
von verstärkter polizeilicher Patrouillentätigkeit.<br />
Dauern wird die Kampagne voraussichtlich<br />
bis März 2012.<br />
Benachrichtigen Sie umgehend<br />
über Telefon 117 die Polizei<br />
(auch tagsüber), wenn:<br />
-> sich unbekannte Personen in verdächtiger<br />
Weise in Ihrem Haus oder Ihrem Quartier<br />
aufhalten.<br />
-> Fahrzeuge auffällig langsam durch Ihr<br />
Quartier unterwegs oder parkiert sind.<br />
-> unüblicher Lärm oder unübliche Geräusche<br />
in Ihrem Haus oder aus der Nachbarschaft<br />
hörbar sind.<br />
Greifen Sie dabei niemals selber ein.<br />
Merken Sie sich die Signalemente von Verdächtigen<br />
sowie Marke, Farbe und Kontrollschilder<br />
von verdächtigen Fahrzeugen.<br />
Weitere Informationen können ab<br />
www.kapo.zh.ch<br />
heruntergeladen werden.<br />
gleicher Örtlichkeit) beizulegen. Falls der Anzeigeerstatter<br />
seine Anzeige zurückziehen<br />
möchte, ist ein Strafantragsrückzug erforderlich.<br />
Wo erhalte ich die Anzeigeformulare?<br />
Musterformulare wegen ‚Missachtens eines<br />
gerichtlichen Verbotes’, sowie ‚Anzeigedoppel’<br />
und Strafantragsformulare sind bei der Gemeindepolizei<br />
<strong>Geroldswil</strong> mit weiteren, mündlichen<br />
Erläuterungen in Papierform zu beziehen.<br />
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