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Bestattung - Gelenau Inh. Bianca Kelsch Straße der ... - Drebach

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Amtsblatt <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> 1. März 2012<br />

Ingenieurbüros Gerlach und entsprechend<br />

Anlage <strong>der</strong> Firma Weißbacher Tiefbau GmbH,<br />

<strong>Straße</strong> am Sportplatz 7 in 09430 <strong>Drebach</strong>, den<br />

Auftrag zur Ausführung <strong>der</strong> Bauleistung Ausbau<br />

Uferweg, Los 1 - <strong>Straße</strong>nbau - zur Angebotssumme<br />

von 65.395,56 €.<br />

Beschluss-Nr.: 220/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> erteilt<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des Vergabevorschlages des<br />

Ingenieurbüros Gerlach und entsprechend<br />

Anlage <strong>der</strong> Firma elektro Falk, Ehrenfrie<strong>der</strong>sdorfer<br />

<strong>Straße</strong> 22 in 09430 <strong>Drebach</strong>, den Auftrag<br />

zur Ausführung <strong>der</strong> Bauleistung Ausbau<br />

Uferweg, Los 2 - <strong>Straße</strong>nbeleuchtung - zur Angebotssumme<br />

von 6.518,30 €.<br />

Beschluss-Nr.: 221/2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> beschließt<br />

die überplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />

von 15.000 € für die Baumaßnahme „Gehwegbau<br />

im Ortsteil Spinnerei“, Haushaltsstelle<br />

2.6300.9500.01.001, im Haushaltsjahr 2012 zu<br />

leisten. Die Mittel werden <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Rücklage entnommen.<br />

4<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Drebach</strong><br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft <strong>Drebach</strong><br />

lädt alle Jagdgenossen <strong>der</strong> Ortsteile <strong>Drebach</strong><br />

und Scharfenstein, die jagdpachtfähige Flächen<br />

besitzen, zur Vollversammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

am 9. März 2012, um 18:00 Uhr,<br />

in die Gaststätte „Erbgericht“ in <strong>Drebach</strong> ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Vorstandes<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Bericht <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />

5. Berichte <strong>der</strong> Jagdpächter<br />

6. Information zur Tollwutüberwachung 2012,<br />

zur Wolfsproblematik und zum neuen sächsschen<br />

Jagdgesetzentwurf<br />

7. Gemeinsames Abendbrot<br />

Ihle<br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Hinweis zur Auslegung<br />

des Entwurfes des<br />

Landesentwicklungsplanes<br />

2012 (LEP 2012)<br />

Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes<br />

(LEP) 2012, seine Begründung sowie <strong>der</strong><br />

Umweltbericht liegen<br />

vom 27. Januar 2012<br />

bis zum 23. März 2012<br />

zur kostenlosen Einsichtnahme durch je<strong>der</strong>mann<br />

während <strong>der</strong> jeweiligen Öffnungszeiten<br />

bei den Landesdirektionen, den<br />

Landkreisen, den Kreisfreien Städten und<br />

den Regionalen Planungsverbänden während<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Öffnungszeiten aus.<br />

Außerdem besteht die Möglichkeit <strong>der</strong><br />

Einsichtnahme über die Internet-Seite<br />

www.landesentwicklungsplan.sachsen.de<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Drebach</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />

Gem. § 76 Abs. 3 SächsGemO wird nachfolgend die genehmigte<br />

Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> für das Haushaltsjahr 2012 öffentlich<br />

bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2012 mit seinen Bestandteilen<br />

und Anlagen liegt in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 1. März 2012 bis 9. März 2012<br />

in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung <strong>Drebach</strong> im OT Scharfenstein, August-Bebel-Str.<br />

25 B, 09430 <strong>Drebach</strong>, Kämmerei - Dienstzimmer Kasse - während <strong>der</strong><br />

Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme durch je<strong>der</strong>mann öffentlich aus.<br />

J. Haustein<br />

Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Drebach</strong> für das Haushaltsjahr 2012<br />

Aufgrund von § 74 SächsGemO hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

am 17. Januar 2012 folgende Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 2012 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltplan wird festgesetzt mit:<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben von 9.407.067 €<br />

davon im Verwaltungshaushalt 5.910.620 €<br />

im Vermögenshaushalt 3.496.447 €<br />

2. dem Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) von 0 €<br />

3. dem Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von 0 €<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 390 v.H.<br />

2. für die Gewerbesteuer<br />

<strong>der</strong> Steuermessbeträge.<br />

auf 375 v.H.<br />

<strong>Drebach</strong>, den 10. Februar 2012<br />

J. Haustein<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage von § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von<br />

Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung <strong>der</strong> Satzung nicht o<strong>der</strong> fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzungen, die Genehmigung o<strong>der</strong> die Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind,<br />

3. <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen<br />

hat,<br />

4. vor Ablauf <strong>der</strong> in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat o<strong>der</strong><br />

b) die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschrift gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhalts, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht<br />

worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 o<strong>der</strong> 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf<br />

<strong>der</strong> in Satz 1 genannten Frist je<strong>der</strong>mann diese Verletzung geltend machen.<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K

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