12-7 Bestandsschutz von Blitzschutzsystemen.pdf

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12.7 Seite 2 von 4 Bestandsschutz von Blitzschutzsystemen Erfolgten seit Installation bzw. seit letzter Prüfung Beispiele / Hinweise: © Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Genehmigung vom Nutzungsänderungen? nein Wesentliche bauliche Änderungen? nein Handelt es sich um eine feuer- oder explosionsgefährdete Betriebsstätte? nein Handelt es sich um eine explosivstoffgefährdete Betriebsstätte? nein ja ja ja ja Eine ehemalige Scheune wird als Diskothek genutzt, ein Unterkunftsgebäude der Bundeswehr wird in ein Telekommunikations-Servicezentrum umfunktioniert Aufstockung einer baulichen Anlage, Änderung der Dachform (Flach- statt Satteldach), Anbauten u.s.w. Lt. Betriebssicherheitsverordnung gilt, dass Anlagen auf dem Stand der Technik gehalten werden müssen Lt. Betriebssicherheitsverordnung gilt, dass Anlagen auf dem Stand der Technik gehalten werden müssen Entsprach die Blitzschutzanlage zum Zeitpunkt der Errichtung den geltenden Vorschriften? nein 1985 wurde eine Blitzschutzanlage gem. VDE 0185 Teil 1 mit der Maschenweite 15x20m errichtet ja Liegen Weisungen einer zuständigen Behörde oder Forderungen des Sachversicherers zur Anpassung vor? ja Der Sachversicherer vereinbart vertraglich die VdS 2010 (beachte Abschnitt 7) nein Hat sich das Umfeld des Standorts geändert? ja Wegfall eines Schutzbereichs von Nachbargebäuden nein Bestandsschutz Bestandsschutz aufgehoben Abbildung 1: Hinweise zur Beurteilung des Bestandsschutzes von Blitzschutzsystemen Verfasser: Dipl.-Ing. Reyno Thormählen Stand 04/09 10/2012

12.7 Seite 3 von 4 Bestandsschutz von Blitzschutzsystemen Fallbeispiel 1: Fallbeispiel 3: Eine ehemalige Scheune wird zu einer Diskothek umgebaut. Das Gebäude wurde im Jahre 1985 mit einer Äußeren Blitzschutzanlage gemäß VDE 0185 Teil 1 (1982-11) ausgerüstet. Die Blitzschutzanlagewurde regelmäßig geprüft und gewartet. Hinweis: Es liegt eine Nutzungsänderung vor. Die bestehende Blitzschutzanlage muss gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) den anerkannten Regeln der Technik angepasst werden. Der Innere Blitzschutz muss ausgeführt werden. Fallbeispiel 2: Ein 2-geschossiges Justizgebäude soll um ein Geschoss aufgestockt werden. Das Gebäude hat eine Äußere Blitzschutzanlage nach VDE 0185 Teil 1 (1982- 11). Die Dachform (Flachdach) wird nicht verändert. Hinweis: Es liegt eine wesentliche bauliche Änderung vor. Das neue Dach muss mit einer Äußeren Blitzschutzanlage gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) versehen werden. Der Innere Blitzschutz muss ausgeführt werden. Wesentliche bauliche Änderungen liegen immer dann vor, wenn sich die äquivalente Einfangfläche Ad maßgeblich verändert, d.h. Länge, Breite oder Höhe des Gebäudes wesentlich verändert werden (vgl. DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2)). Sie sind in der Regel baurechtlich genehmigungspflichtig. Im Zuge der Dachsanierung einer Werkhalle wird die Fangeinrichtung der vorhandenen Blitzschutzanlage demontiert. Nach Sanierung soll die Fangeinrichtung wieder installiert werden. Nach welcher Norm? Hinweis: Es liegt keine wesentliche bauliche Änderung vor. Es ist zulässig die Fangeinrichtung mit alter Maschenweite wieder zu verlegen. Unzulässig ist die Wiederherstellung von Direktanschlüssen an Dachaufbauten, da diese eine unmittelbare Gefährdung darstellen und seit 1990 nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dachaufbauten müssen isoliert geschützt werden. Es ist empfehlenswert die gesamte Fangeinrichtung gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) zu installieren. Dies ist im Prüfbuch zu dokumentieren (z.B. mit folgendem Eintrag im Prüfbericht): Anlage errichtet nach: ABB 8. Auflage DIN 18014 DIN VDE 0185 Teil 1 (1982-11) Teil 2 (1982-11) VDE V 0185 Teil 3 (2002-11) Teil 100 (1996-08) Bemerkungen: Im Zuge der Dachsanierung vom August 2007 wurde die Fangeinrichtung gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) installiert. Fallbeispiel 4: Bei einer wiederkehrenden Prüfung der Blitzschutzanlage werden auf einem Silogebäude Direktanschlüsse von elektrisch betriebenen Dachaufbauten festgestellt. Hinweis: Silogebäude sind bauliche Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §3 /§12 f) müssen Blitzschutzsysteme auf dem Stand der Technik gehalten werden. Oben aufgeführter Mangel führt zum Verlust des Bestandsschutzes. Das Blitzschutzsystem muss gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ausgeführt werden. Verfasser: Dipl.-Ing. Reyno Thormählen Stand 10/2012

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<strong>Bestandsschutz</strong> <strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />

Erfolgten seit Installation bzw. seit letzter Prüfung<br />

Beispiele / Hinweise:<br />

© Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Genehmigung vom<br />

Nutzungsänderungen?<br />

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Wesentliche<br />

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Änderungen?<br />

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Handelt es sich um<br />

eine feuer- oder<br />

explosionsgefährdete<br />

Betriebsstätte?<br />

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Handelt es sich um<br />

eine explosivstoffgefährdete<br />

Betriebsstätte?<br />

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Eine ehemalige Scheune wird als Diskothek genutzt,<br />

ein Unterkunftsgebäude der Bundeswehr<br />

wird in ein Telekommunikations-Servicezentrum<br />

umfunktioniert<br />

Aufstockung einer baulichen Anlage, Änderung der<br />

Dachform (Flach- statt Satteldach), Anbauten u.s.w.<br />

Lt. Betriebssicherheitsverordnung gilt, dass Anlagen<br />

auf dem Stand der Technik gehalten werden<br />

müssen<br />

Lt. Betriebssicherheitsverordnung gilt, dass Anlagen<br />

auf dem Stand der Technik gehalten werden müssen<br />

Entsprach<br />

die Blitzschutzanlage<br />

zum Zeitpunkt der Errichtung den<br />

geltenden Vorschriften?<br />

nein<br />

1985 wurde eine Blitzschutzanlage gem. VDE 0185<br />

Teil 1 mit der Maschenweite 15x20m errichtet<br />

ja<br />

Liegen<br />

Weisungen<br />

einer zuständigen Behörde<br />

oder Forderungen des<br />

Sachversicherers zur<br />

Anpassung vor?<br />

ja<br />

Der Sachversicherer vereinbart vertraglich die<br />

VdS 2010 (beachte Abschnitt 7)<br />

nein<br />

Hat sich das Umfeld des<br />

Standorts geändert?<br />

ja<br />

Wegfall eines Schutzbereichs <strong>von</strong> Nachbargebäuden<br />

nein<br />

<strong>Bestandsschutz</strong><br />

<strong>Bestandsschutz</strong> aufgehoben<br />

Abbildung 1:<br />

Hinweise zur Beurteilung des <strong>Bestandsschutz</strong>es <strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />

Verfasser: Dipl.-Ing. Reyno Thormählen<br />

Stand 04/09 10/20<strong>12</strong>

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