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Arbeitszeiten im Krankenhaus<br />

Staatlich geduldeter Rechtsbruch<br />

Hans-Peter Doepner<br />

Missliebige Urteile werden weiterhin ignoriert. Der übermüdete Arzt<br />

bleibt. Als betroffener Arzt berichtet der Autor aus dem<br />

Krankenhausalltag und kritisiert die Verantwortlichen.<br />

Die EU-Kommission hat wegen der Verletzung des<br />

Stabilitätspaktes gegen Deutschland und Frankreich eine Klage<br />

beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeleitet. Das ist richtig<br />

und korrekt: Pacta sunt servanda. Eine andere Frage ist es, wie<br />

innerhalb der Europäischen Union (EU) mit Gesetzen und<br />

Gerichtsurteilen umgegangen wird, und ob den Richtern des<br />

EuGH ausreichend Respekt entgegengebracht wird. Es geht um<br />

die Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern,<br />

bei Feuerwehren und Rettungsdiensten. Eine diffuse Hetze gegen<br />

Ärzte und das „marode <strong>Gesundheit</strong>ssystem“ stehen derzeit hoch<br />

im Kurs. Latente Antipathie findet man in der Berichterstattung<br />

vieler Medien. Hier geht es aber keinesfalls um „überzogene<br />

Forderungen einer verwöhnten Ärztelobby“, sondern um staatlich<br />

geduldeten Rechtsbruch. Gerichtsurteile, die der Politik passen,<br />

werden umgesetzt, missliebige Entscheidungen ignoriert.<br />

Dass in den Krankenhäusern, insbesondere für Ärzte, unwürdige<br />

und gefährliche Arbeitsbedingungen herrschen, ist längst<br />

bekannt. Dies ist Folge von immer mehr (meist sinnloser)<br />

Bürokratie, immer kürzeren Liegezeiten und einem seit<br />

Jahrzehnten nicht angepassten Personalplan. Überstunden von<br />

Ärzten sind die Regel, werden auf Druck der Verwaltungen aber<br />

nicht dokumentiert. Extreme Arbeitszeiten (teils am Stück im<br />

„normalen Arbeitsleben“ einer 4-Tage-Woche entsprechend),<br />

enormer Zeitdruck und ein raues Klima sind die Regel. Oft wird<br />

versucht, das Problem zu individualisieren: „Wenn Sie 30<br />

Patienten und sechs Zugänge nicht in Ihrer normalen Arbeitszeit<br />

versorgen können, dann sind Sie nicht belastbar und arbeiten<br />

nicht effektiv.“ Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die – unter vier<br />

Augen – Überlastung, Überforderung und Übermüdung beklagen,<br />

ist aber inzwischen so groß, dass die Verschiebung zum<br />

individuellen Problem nicht der Realität entsprechen kann.<br />

Skandalkette, Teil 1<br />

Am 23. November 1993 wurde die EU-Richtlinie 93/104 zu<br />

bestimmten Aspekten der Arbeitszeitgestaltung erlassen, die die<br />

gröbsten Missstände in den Mitgliedsstaaten beseitigen sollte. Der<br />

deutsche Gesetzgeber änderte daraufhin zum 1. Juli 1994 das<br />

Arbeitszeitgesetz, wobei für die Krankenhäuser eine längere<br />

Umsetzungsfrist (bis zum 1. Januar 1996) vereinbart wurde. Die<br />

4<br />

Nachdruck<br />

abgedruckt<br />

erschienen in:<br />

Deutsches Ärzteblatt,<br />

Ausgabe 07/2004 (vom 13.02.2004)<br />

„Europäisches Recht -<br />

deutsche Praxis“<br />

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.<br />

<strong>Synapse</strong> <strong>50</strong> / Juni 2004<br />

synapse@fachschaft-medizin.de<br />

Unser besonderer Dank gilt<br />

Herrn JACHERTZ (Chefredakteur) & Frau HESS

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