01.11.2014 Aufrufe

Synapse 50-neu.pmd - Breite Liste Gesundheit, Fachschaft Medizin ...

Synapse 50-neu.pmd - Breite Liste Gesundheit, Fachschaft Medizin ...

Synapse 50-neu.pmd - Breite Liste Gesundheit, Fachschaft Medizin ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Während der Seminare erfolgt eine systematische Darstellung<br />

fachrelevanter Themen. In Lehrkrankenhäusern mit geringer<br />

Anzahl an Studierenden können die Seminare für die<br />

Studierenden aller Fachgebiete gemeinsam abgehalten werden.<br />

In ärztlichen Praxen und Einrichtungen der ambulanten ärztlichen<br />

Krankenversorgung werden keine Seminare angeboten. Die<br />

Studierenden sollen hier die Möglichkeit erhalten, Seminare an<br />

den Universitätskliniken oder in einem Lehrkrankenhaus der<br />

LMU besuchen zu können.<br />

Universitätskliniken und Lehrkrankenhäuser ermöglichen allen<br />

Studierenden des Praktischen Jahres die Nutzung der<br />

Fachbibliothek sowie des Internets. Das Eigentstudium soll Fallorientiert<br />

sein und dem Studierenden ermöglichen, das<br />

Krankheitsbild des von ihm täglich mitbetreuten Patienten<br />

systematisch zu erfassen. Studierende in ärztlichen Praxen und<br />

Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung<br />

erhalten die Möglichkeit, die Bibliotheken der Universitätskliniken<br />

oder der Lehrkrankenhäuser zu nutzen.<br />

Logbuch<br />

Jeder Studierende ist verpflichtet, während des Praktischen Jahres<br />

ein Logbuch zu führen. In dieses werden – anonymisiert –<br />

Anamnese und Befund der körperlichen Eingangsuntersuchung<br />

des von Studenten betreuten Patienten eingetragen. Über die<br />

morgendliche Kurzvisite bzw. über weitere Praxisbesuche sowie<br />

über die weitere Entwicklung des Patienten sollen Notizen verfasst<br />

werden (bei stationären Patienten täglich), die subjektives<br />

Befinden des Patienten, objektiv erhobene Befunde (z.B. „Labor“),<br />

eventuell Operationsberichte, eine Wertung all dessen und das<br />

geplante weitere Vorgehen beinhalten sollen. Das Logbuch kann<br />

als Leistungskriterium herangezogen werden.<br />

Zudem sollen die Studierenden dazu angehalten werden, aktuelle<br />

Fachliteratur, die im Bezug zu der Erkrankung des mitbetreuten<br />

Patienten steht, zu lesen und kurz darüber zu referieren.<br />

32<br />

<strong>Synapse</strong> <strong>50</strong> / Juni 2004<br />

synapse@fachschaft-medizin.de<br />

Hintergrund - Die ÄAppO<br />

Hintergrund<br />

§3 Praktisches Jahr<br />

(1) Das Praktische Jahr nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 findet im letzten<br />

Jahr des <strong>Medizin</strong>studiums statt. Die Studierenden können das<br />

Praktische Jahr erst beginnen, wenn sie die Voraussetzungen nach<br />

§ 27 erfüllt haben. Es beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der<br />

Monate April und Oktober. Die Ausbildung gliedert sich in<br />

Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen<br />

1. in Innerer <strong>Medizin</strong>,<br />

2. in Chirurgie und<br />

3. in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, nicht in<br />

den Nummern 1 und 2 genannten, klinischpraktischen<br />

Fachgebiete.<br />

(2) Die Ausbildung nach Absatz 1 wird in den Krankenhäusern der<br />

Universität oder in anderen von der Universität im Einvernehmen<br />

mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestimmten<br />

Krankenhäusern oder, soweit es sich um das Wahlfach<br />

Allgemeinmedizin handelt, aufgrund einer Vereinbarung, in<br />

geeigneten allgemeinmedizinischen Praxen, ohne die zeitliche<br />

Begrenzung nach Satz 2, durchgeführt. Die Universitäten können<br />

je Ausbildungsabschnitt in die Ausbildung, aufgrund einer<br />

Vereinbarung, geeignete ärztliche Praxen und andere geeignete<br />

Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung in<br />

der Regel für die Dauer von höchstens acht Wochen einbeziehen.<br />

(3) Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Fehlzeiten bis zu<br />

insgesamt 20 Ausbildungstagen angerechnet. Bei einer darüber<br />

hinausgehenden Unterbrechung aus wichtigem Grund sind bereits<br />

abgeleistete Teile des Praktischen Jahres anzurechnen, soweit sie<br />

nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.<br />

(4) Während der Ausbildung nach Absatz 1, in deren Mittelpunkt<br />

die Ausbildung am Patienten steht, sollen die Studierenden die<br />

während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern.<br />

Sie sollen lernen, sie auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden.<br />

Zu diesem Zweck sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand<br />

unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden<br />

Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen.<br />

Sie sollen in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im<br />

Krankenhaus anwesend sein. Zur Ausbildung gehört die Teilnahme<br />

der Studierenden an klinischen Konferenzen, einschließlich der<br />

pharmakotherapeutischen und klinisch-pathologischen<br />

Besprechungen. Um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu sichern,<br />

soll die Zahl der Studierenden zu der Zahl der zur Verfügung<br />

stehenden Krankenbetten mit unterrichtsgeeigneten Patienten in<br />

einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Studierenden dürfen<br />

nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung<br />

nicht fördern.<br />

(5) Die regelmäßige und ordnungsgemäße Teilnahme an der Ausbildung<br />

nach Absatz 1 ist bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der<br />

Ärztlichen Prüfung durch Bescheinigungen nach dem Muster der<br />

Anlage 4 zu dieser Verordnung nachzuweisen.<br />

(6) Wird in der Bescheinigung eine regelmäßige oder ordnungsgemäße<br />

Ableistung des Praktischen Jahres (Absatz 5) nicht bestätigt, so<br />

entscheidet die zuständige Stelle des Landes, ob der<br />

Ausbildungsabschnitt ganz oder teilweise zu wiederholen ist.<br />

§4 Durchführung des Praktischen Jahres<br />

in außeruniversitären Einrichtungen<br />

(1) Sofern das Praktische Jahr nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs.<br />

2 Satz 1 in Krankenhäusern, die nicht Krankenhäuser der Universität<br />

sind, durchgeführt wird, muss in der Abteilung, in der die Ausbildung<br />

erfolgen soll, eine ausreichende Anzahl von Ärzten sowohl für die<br />

ärztliche Versorgung als auch für die Ausbildungsaufgaben zur<br />

Verfügung stehen. Ferner müssen regelmäßige<br />

pathologisch-anatomische Demonstrationen durch einen Facharzt<br />

für Pathologie und klinische Konferenzen gewährleistet sein. Zur<br />

Ausbildung auf den Fachgebieten der Inneren <strong>Medizin</strong> und der<br />

Chirurgie sind nur Abteilungen oder Einheiten geeignet, die über<br />

mindestens 60 Behandlungsplätze mit unterrichtsgeeigneten Patienten<br />

verfügen. Auf diesen Abteilungen muss außerdem eine konsiliarische<br />

Betreuung durch nicht vertretene Fachärzte, insbesondere für<br />

Augenheilkunde, für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, für Neurologie<br />

und für diagnostische Radiologie oder Strahlentherapie sichergestellt<br />

sein.<br />

(2) Die Durchführung der praktischen Ausbildung setzt außerdem voraus,<br />

dass dem Krankenhaus den Ausbildungsanforderungen entsprechende<br />

Einrichtungen zur Verfügung stehen; insbesondere eine leistungsfähige<br />

Röntgenabteilung, ein leistungsfähiges medizinisches Laboratorium,<br />

eine medizinische Bibliothek, ein Sektionsraum und ausreichende<br />

Räumlichkeiten für Aufenthalt und Unterrichtung der Studierenden.<br />

(3) Für die Durchführung der praktischen Ausbildung in ärztlichen Praxen<br />

und anderen Einrichtungen der ambulanten ärztlichen<br />

Krankenversorgung nach § 3 Abs. 2 legen die Universitäten die<br />

Anforderungen im Einvernehmen mit der nach Landesrecht<br />

zuständigen Stelle fest.<br />

Eine kommentierte Übersicht im Vergleich zur alten ÄAppO findet man unter folgendem URL:<br />

http://www.approbationsordnung.de/AO/kommentare.html#3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!