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Synapse 50-neu.pmd - Breite Liste Gesundheit, Fachschaft Medizin ...

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Ein Einblick in unser <strong>Gesundheit</strong>ssystem<br />

Sylvère Störmann<br />

14<br />

Grundstruktur<br />

Zur medizinischen Versorgung der rund 83 Millionen Menschen,<br />

die in Deutschland leben, arbeiten über 300.000 Ärzte und knapp<br />

3,8 Millionen weitere Menschen im <strong>Gesundheit</strong>swesen. Dieses<br />

wird gegliedert in einem 3-Säulen-System:<br />

Primär-Versorgung durch niedergelassene Ärzte<br />

Die niedergelassenen Ärzte stellen die ambulante Versorgung der<br />

Patienten sicher. Dabei werden sowohl durch Allgemein-<br />

<strong>Medizin</strong>er als auch durch niedergelassene Fachärzte die<br />

Grundversorgung sowie hohe Standards sichergestellt. Wenn die<br />

Behandlung eines Patienten an die Grenzen der Primärversorgung<br />

stößt, kann der niedergelassene Arzt die Einweisung ins<br />

Krankenhaus veranlassen.<br />

Akut-Versorgung in Krankenhäusern<br />

Mit über 5<strong>50</strong>.000 Betten in knapp 2.200 Krankenhäusern gibt es<br />

im deutschen <strong>Gesundheit</strong>swesen eine gute Abdeckung der<br />

Bevölkerung mit Krankenhausplätzen. Dabei unterscheidet man<br />

zwischen „allgemeinen Krankenhäusern“ der Grundversorgung<br />

(ca. 1.600) und Krankenhäusern der Maximalversorgung, die hoch<br />

spezialisierte Fachabteilungen bieten.<br />

Nachsorge/Rehabilitation<br />

Da die Prävention zur obersten Maxime gesundheitspolitischer<br />

Entscheidungen geworden ist, nimmt auch die Nachsorge einen<br />

hohen Stellenwert ein (hinsichtlich tertiärer Prävention). Es gibt<br />

in Deutschland etwa 1.400 Einrichtungen zur Vorsorge sowie<br />

vor allem Nachsorge (Reha-Kliniken) mit einer Gesamtkapazität<br />

von 190.000 Betten.<br />

Versicherung<br />

Da die medizinische Versorgung unter Umständen teuer werden<br />

kann, aber jeder sich seine <strong>Gesundheit</strong> leisten können soll, gibt es<br />

in Deutschland ein Pflichtversicherungssystem, das nach dem<br />

Solidarprinzip funktioniert. Bis auf einige Ausnahmen sind alle<br />

Menschen in Deutschland versicherungspflichtig. Das bedeutet,<br />

sie müssen bei einer der zahlreichen Krankenkassen im Rahmen<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein.<br />

Diese Versicherung gewährleistet Leistungen zur Förderung der<br />

<strong>Gesundheit</strong>, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten,<br />

zur Behandlung bei Krankheit, Schwangerschaft und<br />

Mutterschaft sowie Anspruch auf Krankengeld und sonstige<br />

Hilfen. Zur Finanzierung dieser Leistungen zahlt jeder Versicherte<br />

gemäß dem Solidarprinzip entsprechend seiner wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit in die Krankenkasse und gewährleistet so, dass<br />

auch finanziell schwächer gestellte Menschen in Deutschland<br />

medizinisch versorgt werden können nach den geltenden<br />

Standards. Arbeitgeber zahlen für ihre Angestellten die Hälfte<br />

des gebotenen Betrags. Im Falle einer Inanspruchnahme der<br />

Leistungen zahlen die Betroffenen bei Arzneimittel und<br />

Krankenhausaufenthalten geringe Beträge dazu, um das System<br />

insgesamt etwas zu entlasten.<br />

Darüber hinaus gibt es die Private Krankenversicherung (PKV),<br />

die über den Leistungsumfang der GKV hinaus weitere<br />

Leistungen anbietet. Dies wird jedoch für jede Versicherung in<br />

den so genannten Tarifbedingungen geregelt. Privat versichern<br />

darf sich jeder; die Privatversicherung richtet sich aber vor allem<br />

an Leute, die nicht versicherungspflichtig sind (Arbeitgeber,<br />

Freiberufler, …). Derzeit sind etwa 10% der Bevölkerung privat<br />

versichert. Für die Privatversicherung gibt es verschiedene Pakete<br />

mit verschiedenem Leistungsumfang. Die Beiträge sind nach dem<br />

Wert des Versicherungsschutzes bemessen und damit unabhängig<br />

vom Einkommen; sie richten sich vor allem nach Faktoren wie<br />

dem Erkrankungsrisiko.<br />

Abrechnung<br />

Jeder Beitragszahler in den Krankenversicherungen zahlt eine<br />

Kopfpauschale, die an die Krankenkasse geht. Diese wiederum<br />

zahlt die Pauschale an eine der bundesweit 23 Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen (KV), in denen die Ärzteschaft organisiert ist. Die<br />

Summe aller Zahlungen der Krankenkassen an eine KV nennt<br />

Schema<br />

ambulante Versorgung<br />

Krankenkasse<br />

Gesamtvergütung s<br />

a Vertritt ärztliche Interessen<br />

Kassenärztliche<br />

Vereinigung<br />

<strong>Synapse</strong> <strong>50</strong> / Juni 2004<br />

synapse@fachschaft-medizin.de<br />

zahlt Beiträge s<br />

Versichertenkarte s<br />

Kassenpatient<br />

Weg des Geldes<br />

(gestrichelte Linie)<br />

Versichertenkarte s<br />

a Leistung<br />

s<br />

übermittelt Punkte s<br />

Vergütung nach<br />

Punkten s<br />

Vertragsarzt

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