Synapse 50-neu.pmd - Breite Liste Gesundheit, Fachschaft Medizin ...
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Ein Einblick in unser <strong>Gesundheit</strong>ssystem<br />
Sylvère Störmann<br />
14<br />
Grundstruktur<br />
Zur medizinischen Versorgung der rund 83 Millionen Menschen,<br />
die in Deutschland leben, arbeiten über 300.000 Ärzte und knapp<br />
3,8 Millionen weitere Menschen im <strong>Gesundheit</strong>swesen. Dieses<br />
wird gegliedert in einem 3-Säulen-System:<br />
Primär-Versorgung durch niedergelassene Ärzte<br />
Die niedergelassenen Ärzte stellen die ambulante Versorgung der<br />
Patienten sicher. Dabei werden sowohl durch Allgemein-<br />
<strong>Medizin</strong>er als auch durch niedergelassene Fachärzte die<br />
Grundversorgung sowie hohe Standards sichergestellt. Wenn die<br />
Behandlung eines Patienten an die Grenzen der Primärversorgung<br />
stößt, kann der niedergelassene Arzt die Einweisung ins<br />
Krankenhaus veranlassen.<br />
Akut-Versorgung in Krankenhäusern<br />
Mit über 5<strong>50</strong>.000 Betten in knapp 2.200 Krankenhäusern gibt es<br />
im deutschen <strong>Gesundheit</strong>swesen eine gute Abdeckung der<br />
Bevölkerung mit Krankenhausplätzen. Dabei unterscheidet man<br />
zwischen „allgemeinen Krankenhäusern“ der Grundversorgung<br />
(ca. 1.600) und Krankenhäusern der Maximalversorgung, die hoch<br />
spezialisierte Fachabteilungen bieten.<br />
Nachsorge/Rehabilitation<br />
Da die Prävention zur obersten Maxime gesundheitspolitischer<br />
Entscheidungen geworden ist, nimmt auch die Nachsorge einen<br />
hohen Stellenwert ein (hinsichtlich tertiärer Prävention). Es gibt<br />
in Deutschland etwa 1.400 Einrichtungen zur Vorsorge sowie<br />
vor allem Nachsorge (Reha-Kliniken) mit einer Gesamtkapazität<br />
von 190.000 Betten.<br />
Versicherung<br />
Da die medizinische Versorgung unter Umständen teuer werden<br />
kann, aber jeder sich seine <strong>Gesundheit</strong> leisten können soll, gibt es<br />
in Deutschland ein Pflichtversicherungssystem, das nach dem<br />
Solidarprinzip funktioniert. Bis auf einige Ausnahmen sind alle<br />
Menschen in Deutschland versicherungspflichtig. Das bedeutet,<br />
sie müssen bei einer der zahlreichen Krankenkassen im Rahmen<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein.<br />
Diese Versicherung gewährleistet Leistungen zur Förderung der<br />
<strong>Gesundheit</strong>, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten,<br />
zur Behandlung bei Krankheit, Schwangerschaft und<br />
Mutterschaft sowie Anspruch auf Krankengeld und sonstige<br />
Hilfen. Zur Finanzierung dieser Leistungen zahlt jeder Versicherte<br />
gemäß dem Solidarprinzip entsprechend seiner wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit in die Krankenkasse und gewährleistet so, dass<br />
auch finanziell schwächer gestellte Menschen in Deutschland<br />
medizinisch versorgt werden können nach den geltenden<br />
Standards. Arbeitgeber zahlen für ihre Angestellten die Hälfte<br />
des gebotenen Betrags. Im Falle einer Inanspruchnahme der<br />
Leistungen zahlen die Betroffenen bei Arzneimittel und<br />
Krankenhausaufenthalten geringe Beträge dazu, um das System<br />
insgesamt etwas zu entlasten.<br />
Darüber hinaus gibt es die Private Krankenversicherung (PKV),<br />
die über den Leistungsumfang der GKV hinaus weitere<br />
Leistungen anbietet. Dies wird jedoch für jede Versicherung in<br />
den so genannten Tarifbedingungen geregelt. Privat versichern<br />
darf sich jeder; die Privatversicherung richtet sich aber vor allem<br />
an Leute, die nicht versicherungspflichtig sind (Arbeitgeber,<br />
Freiberufler, …). Derzeit sind etwa 10% der Bevölkerung privat<br />
versichert. Für die Privatversicherung gibt es verschiedene Pakete<br />
mit verschiedenem Leistungsumfang. Die Beiträge sind nach dem<br />
Wert des Versicherungsschutzes bemessen und damit unabhängig<br />
vom Einkommen; sie richten sich vor allem nach Faktoren wie<br />
dem Erkrankungsrisiko.<br />
Abrechnung<br />
Jeder Beitragszahler in den Krankenversicherungen zahlt eine<br />
Kopfpauschale, die an die Krankenkasse geht. Diese wiederum<br />
zahlt die Pauschale an eine der bundesweit 23 Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen (KV), in denen die Ärzteschaft organisiert ist. Die<br />
Summe aller Zahlungen der Krankenkassen an eine KV nennt<br />
Schema<br />
ambulante Versorgung<br />
Krankenkasse<br />
Gesamtvergütung s<br />
a Vertritt ärztliche Interessen<br />
Kassenärztliche<br />
Vereinigung<br />
<strong>Synapse</strong> <strong>50</strong> / Juni 2004<br />
synapse@fachschaft-medizin.de<br />
zahlt Beiträge s<br />
Versichertenkarte s<br />
Kassenpatient<br />
Weg des Geldes<br />
(gestrichelte Linie)<br />
Versichertenkarte s<br />
a Leistung<br />
s<br />
übermittelt Punkte s<br />
Vergütung nach<br />
Punkten s<br />
Vertragsarzt