Dienstcharta - Bezirksgemeinschaft Wipptal
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2. Wo befinden sich die sozialen Einrichtungen für Menschen mit<br />
Behinderung?<br />
Die Einrichtungen der <strong>Bezirksgemeinschaft</strong> <strong>Wipptal</strong> für Menschen mit Behinderung<br />
befinden sich im Sozialzentrum <strong>Wipptal</strong> „FUGGER“, gut erreichbar im Zentrum von<br />
Sterzing.<br />
Die Struktur fördert das Leben in der Gemeinschaft und bietet gleichzeitig Freiräume für<br />
den Einzelnen.<br />
Adresse:<br />
Sozialzentrum <strong>Wipptal</strong> „FUGGER“<br />
Bahnhofstraße 10<br />
39049 Sterzing<br />
Sekretariat Sozialzentrum: Tel: 0472 726 411<br />
3. Welche Einrichtungen gibt es?<br />
Es gibt teilstationäre und stationäre Einrichtungen.<br />
Die teilstationären Einrichtungen - auch als „Tageseinrichtungen“ bezeichnet - sind<br />
während des Tages von Montag bis Donnerstag von 7:45 bis 15:15 Uhr und am Freitag<br />
von 7:45 bis 12:00 Uhr geöffnet. Sie sind an 225 Tagen im Jahr geöffnet – davon sind<br />
maximal bis zu 20 Tage für die „reduzierte Tätigkeit“ vorgesehen (z.B. reduzierte<br />
Angebote in den Einrichtungen, Alternativprogramme u.ä.).<br />
Die stationären Einrichtungen – auch als „Wohneinrichtungen“ bezeichnet - sind an 365<br />
Tagen im Jahr geöffnet.<br />
Bei der Aufnahme in eine Einrichtung wird verbindlich vereinbart an welchen Tagen<br />
der/die NutzerIn die Einrichtung besucht bzw. an welchen er/sie zu Hause bleibt.<br />
Auf Anfrage sind im stationären Bereich auch befristete Kurzzeitaufnahmen vorgesehen.<br />
Aufnahmen in Notfällen sind möglich.<br />
4. Wer kann die Einrichtung nutzen?<br />
Das Sozialzentrum <strong>Wipptal</strong> „FUGGER“ richtet sein Angebot an erwachsene Menschen ab<br />
18 Jahren mit einer Behinderung, welche angeboren sein kann oder im Laufe des Lebens<br />
erworben worden ist und die aufgrund dessen nicht in der Lage sind, eigenständig zu<br />
leben oder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Es sind Personen, die ein Ausmaß an Pflege,<br />
Betreuung und sozialpädagogischer Begleitung benötigen, das zu Hause nicht<br />
gewährleistet werden kann. (L.G. Nr. 20/83)<br />
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