Dienstcharta - Bezirksgemeinschaft Wipptal
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An den Wochenenden und in den Ferien können die BewohnerInnen ihre Familien<br />
besuchen.<br />
WOHNEN IN EINER TRAININGSWOHNUNG<br />
Im Sozialzentrum <strong>Wipptal</strong> „FUGGER“ stehen fünf Trainingswohnungen zur Verfügung für<br />
erwachsene Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen (Behinderungen<br />
physischer und psychischer Natur, psychische Erkrankungen,<br />
Abhängigkeitserkrankungen), welche den Weg zum selbstständigen Wohnen beschreiten<br />
möchten.<br />
Das Wohntraining ist ein stationäres Angebot, bei dem den Personen eine zeitlich<br />
begrenzte Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird. Es beinhaltet Begleitung und<br />
Training und zielt darauf ab, die nötigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu<br />
erwerben, um später in einer eigenen Wohnung selbstständig leben zu können. Im<br />
Normalfall weden diese Personen vom jeweils zuständigen sozialen Dienst betreut.<br />
Die Unterstützungsangebote und das Training richten sich nach dem jeweils individuellen<br />
Bedarf. Den Lebensunterhalt bestreiten die BewohnerInnen selbst.<br />
Worauf legen wir in den Trainingswohnungen besonderen Wert?<br />
Darauf,<br />
dass die NutzerInnen sich die notwendigen Fähigkeiten/Handlungskompetenzen und<br />
das notwendigen Wissens aneignen, um autonom und selbstständig wohnen bzw.<br />
leben zu können.<br />
dass die Planung und Umsetzung von Schritten hin zu einer geeigneten Wohnung und<br />
Arbeit, stattfinden.<br />
Wie sind die Trainingswohnungen ausgestattet?<br />
Die Trainingswohnungen befinden sich im zweiten Stock des Sozialzentrums und<br />
bestehen jeweils aus einer Wohnküche, einem Schlafraum und sanitären Anlagen.<br />
Die Möbel (ausgenommen Küche und Waschmaschine) werden von den BewohnerInnen<br />
selbst mitgebracht. Jede/r BewohnerIn gestaltet seine/ihre Wohnung nach eigenem<br />
Geschmack.<br />
Wann können die BewohnerInnen der Trainingswohnungen besucht werden?<br />
Jede/r BewohnerIn hat ihren/seinen eigenen Wohnungsschlüssel sowie einen<br />
Eingangsschlüssel. Es steht ihr/ihm frei das Haus zu betreten bzw. zu verlassen sobald<br />
sie/er es wünscht. Besuche sind tagsüber erlaubt.<br />
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