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Dienstcharta - Bezirksgemeinschaft Wipptal

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An den Wochenenden und in den Ferien können die BewohnerInnen ihre Familien<br />

besuchen.<br />

WOHNEN IN EINER TRAININGSWOHNUNG<br />

Im Sozialzentrum <strong>Wipptal</strong> „FUGGER“ stehen fünf Trainingswohnungen zur Verfügung für<br />

erwachsene Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen (Behinderungen<br />

physischer und psychischer Natur, psychische Erkrankungen,<br />

Abhängigkeitserkrankungen), welche den Weg zum selbstständigen Wohnen beschreiten<br />

möchten.<br />

Das Wohntraining ist ein stationäres Angebot, bei dem den Personen eine zeitlich<br />

begrenzte Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird. Es beinhaltet Begleitung und<br />

Training und zielt darauf ab, die nötigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu<br />

erwerben, um später in einer eigenen Wohnung selbstständig leben zu können. Im<br />

Normalfall weden diese Personen vom jeweils zuständigen sozialen Dienst betreut.<br />

Die Unterstützungsangebote und das Training richten sich nach dem jeweils individuellen<br />

Bedarf. Den Lebensunterhalt bestreiten die BewohnerInnen selbst.<br />

Worauf legen wir in den Trainingswohnungen besonderen Wert?<br />

Darauf,<br />

dass die NutzerInnen sich die notwendigen Fähigkeiten/Handlungskompetenzen und<br />

das notwendigen Wissens aneignen, um autonom und selbstständig wohnen bzw.<br />

leben zu können.<br />

dass die Planung und Umsetzung von Schritten hin zu einer geeigneten Wohnung und<br />

Arbeit, stattfinden.<br />

Wie sind die Trainingswohnungen ausgestattet?<br />

Die Trainingswohnungen befinden sich im zweiten Stock des Sozialzentrums und<br />

bestehen jeweils aus einer Wohnküche, einem Schlafraum und sanitären Anlagen.<br />

Die Möbel (ausgenommen Küche und Waschmaschine) werden von den BewohnerInnen<br />

selbst mitgebracht. Jede/r BewohnerIn gestaltet seine/ihre Wohnung nach eigenem<br />

Geschmack.<br />

Wann können die BewohnerInnen der Trainingswohnungen besucht werden?<br />

Jede/r BewohnerIn hat ihren/seinen eigenen Wohnungsschlüssel sowie einen<br />

Eingangsschlüssel. Es steht ihr/ihm frei das Haus zu betreten bzw. zu verlassen sobald<br />

sie/er es wünscht. Besuche sind tagsüber erlaubt.<br />

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