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Verkehrszeichen BERECHNUNGSZEITRAUM MO - SO Mietdauer 1-9 T. 10-20 T. ab 21 T. Verkehrszeichen �/Tag 0,60 0,50 0,20 Ständer inkl. Bakenfuß �/Tag 0,70 0,60 0,30 VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung 101 Gefahrstelle 138-10 Radfahrer kreuzen (Aufstellung rechts) 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts 66 138-20 Radfahrer kreuzen (Aufstellung links) 240 Gemeinsamer Fuß- und Radweg 241-30 Getrennter Rad- und Fußweg 103-10 Kurve, links 205 Vorfahrt gewähren! 241-31 Getrennter Fuß- und Radweg 103-20 Kurve, rechts 206 Halt! Vorfahrt gewähren! 105-10 Doppelkurve (zunächst links) 105-20 Doppelkurve (zunächst rechts) 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links 112 Unebene Fahrbahn 209-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts 114 Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus 120 Verengte Fahrbahn 209-31 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts und links 121-10 Verengte Fahrbahn (einseitig rechts) 121-20 Verengte Fahrbahn (einseitig links) 211-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links 211-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts 123 Baustelle 214-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links 131 Lichtzeichenanlage 214-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts 133-10 Fußgänger (Aufstellung rechts) 133-20 Fußgänger (Aufstellung links) 134-10 Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts) 134-20 Fußgängerüberweg (Aufstellung links) 136-10 Kinder (Aufstellung rechts) 136-20 Kinder (Aufstellung links) 220-10 Einbahnstraße linksweisend 220-20 Einbahnstraße rechtsweisend 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt: links vorbei 222-20 Vorgeschriebene Vorbeifahrt: rechts vorbei 237 Sonderweg Radfahrer 239 Sonderweg Fußgänger 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 253 Verbot für Kraftfahrz. mit einem zulässigen Gesamtgewicht 3,5 t einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse 254 Verbot für Radfahrer 255 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas 259 Verbot für Fußgänger 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 267 Verbot der Einfahrt 274-52 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 275 Vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art 277 Überholverbot für KFZ mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger u. Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse Preise ohne Betriebsstoffe, Zufuhr und Abholung werden nach Aufwand berechnet. Für verschmutzte Maschinen und Geräte erheben wir Reinigungskosten. Mindestmietpauschale � 15,00. Preise zuzügl. Maschinenkaskoversicherung (6% vom Mietumsatz), zuzügl. der gesetzlichen MWSt.

Verkehrszeichen BERECHNUNGSZEITRAUM MO - SO Mietdauer 1-9 T. 10-20 T. ab 21 T. Verkehrszeichen �/Tag 0,60 0,50 0,20 Ständer inkl. Bakenfuß �/Tag 0,70 0,60 0,30 VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung 278-50 bis 278-63 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 280 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art 281 Ende eines Überholverbots für KFZ mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen ausg. PKW u. Kraftomnibusse 282 Ende sämtlicher Streckenverbote 283-10 Haltverbot (Anfang) Rechtsaufstellung 283-20 Haltverbot (Ende) Rechtsaufstellung 283-30 Haltverbot (Mitte) Rechtsaufstellung 283-50 Haltverbot (ohne Richtungspfeil) 286-10 Eingeschränktes Haltverbot (Anfang) Rechtsaufstellung 286-20 Eingeschränktes Haltverbot (Ende) Rechtsaufstellung 286-30 Eingeschränktes Haltverbot (Mitte) Rechtsaufstellung 286-50 Eingeschränktes Haltverbot (ohne Richtungspfeil) 314-10 Parkplatz (Anfang) 1006-33 Baustellenausfahrt 314-20 Parkplatz (Ende) 1006-35 Verschmutzte Fahrbahn 314-50 Parkplatz 1000-10 Richtungsangabe linksweisend 325 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs (einseitig) 326-40 Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (doppelseitig) 326-50 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs (einseitig) 350-10 Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) einseitig 350-20 Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) 350-40 Fußgängerüberweg (doppelseitig) Preise ohne Betriebsstoffe, Zufuhr und Abholung werden nach Aufwand berechnet. Für verschmutzte Maschinen und Geräte erheben wir Reinigungskosten. Mindestmietpauschale � 15,00. Preise zuzügl. Maschinenkaskoversicherung (6% vom Mietumsatz), zuzügl. der gesetzlichen MWSt. 1000-20 Richtungsangabe rechtsweisend 1000-11 Richtung der Gefahrstelle linksweisend 1000-21 Richtung der Gefahrstelle rechtsweisend 1000-12 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen linksweisend 1000-22 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen rechtsweisend 1000-30 Beide Richtungen zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile 353 Einbahnstraße 1000-31 Beide Richtungen zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile 355-10 Fußgängerunterführung 355-11 Fußgängerüberführung 454-10 Umleitungswegweiser linksweisend 454-20 Umleitungswegweiser rechtsweisend 301 Vorfahrt 454-40 Umleitungswegweiser doppelseitig 1000-32 Radfahrer kreuzen von rechts und links 1000-33 Radfahrer im Gegenverkehr 1001-30 Länge einer Verbotsstrecke "auf m" 1001-31 Länge einer Verbotsstrecke "auf km" 1004-30 Entfernungsangaben nach 100 m 306 Vorfahrtstraße 1004-35 Entfernungsangaben nach 2 km 307 Ende der Vorfahrtstraße 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr 67

Verkehrszeichen<br />

BERECHNUNGSZEITRAUM MO - SO<br />

Mietdauer 1-9 T. 10-20 T. ab 21 T.<br />

Verkehrszeichen �/Tag 0,60 0,50 0,20<br />

Stän<strong>der</strong> inkl. Bakenfuß �/Tag 0,70 0,60 0,30<br />

VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung VZ-Nr. Bedeutung<br />

278-50<br />

bis<br />

278-63<br />

Ende <strong>der</strong> zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit<br />

279 Ende <strong>der</strong><br />

vorgeschriebenen<br />

Mindestgeschwindigkeit<br />

280 Ende des Überholverbotes<br />

für Kraftfahrzeuge<br />

aller Art<br />

281 Ende eines Überholverbots<br />

für KFZ mit<br />

einem zul. Gesamtgewicht<br />

über 3,5 t einschl. ihrer<br />

Anhänger und Zugmaschinen<br />

ausg. PKW u. Kraftomnibusse<br />

282 Ende sämtlicher<br />

Streckenverbote<br />

283-10 Haltverbot (Anfang)<br />

Rechtsaufstellung<br />

283-20 Haltverbot (Ende)<br />

Rechtsaufstellung<br />

283-30 Haltverbot (Mitte)<br />

Rechtsaufstellung<br />

283-50 Haltverbot<br />

(ohne Richtungspfeil)<br />

286-10 Eingeschränktes<br />

Haltverbot (Anfang)<br />

Rechtsaufstellung<br />

286-20 Eingeschränktes<br />

Haltverbot (Ende)<br />

Rechtsaufstellung<br />

286-30 Eingeschränktes<br />

Haltverbot (Mitte)<br />

Rechtsaufstellung<br />

286-50 Eingeschränktes<br />

Haltverbot (ohne<br />

Richtungspfeil)<br />

314-10 Parkplatz (Anfang) 1006-33 Baustellenausfahrt<br />

314-20 Parkplatz (Ende) 1006-35 Verschmutzte<br />

Fahrbahn<br />

314-50 Parkplatz 1000-10 Richtungsangabe<br />

linksweisend<br />

325 Beginn eines<br />

verkehrsberuhigten<br />

Bereichs (einseitig)<br />

326-40 Beginn/Ende eines<br />

verkehrsberuhigten<br />

Bereichs (doppelseitig)<br />

326-50 Ende eines<br />

verkehrsberuhigten<br />

Bereichs (einseitig)<br />

350-10 Fußgängerüberweg<br />

(Rechtsaufstellung)<br />

einseitig<br />

350-20 Fußgängerüberweg<br />

(Linksaufstellung)<br />

350-40 Fußgängerüberweg<br />

(doppelseitig)<br />

<strong>Preise</strong> ohne Betriebsstoffe, Zufuhr und Abholung werden nach Aufwand berechnet.<br />

Für verschmutzte Maschinen und Geräte erheben wir Reinigungskosten. Mindestmietpauschale � 15,00.<br />

<strong>Preise</strong> zuzügl. Maschinenkaskoversicherung (6% vom Mietumsatz), zuzügl. <strong>der</strong> gesetzlichen MWSt.<br />

1000-20 Richtungsangabe<br />

rechtsweisend<br />

1000-11 Richtung <strong>der</strong><br />

Gefahrstelle<br />

linksweisend<br />

1000-21 Richtung <strong>der</strong><br />

Gefahrstelle<br />

rechtsweisend<br />

1000-12 Fußgänger Gehweg<br />

gegenüber benutzen<br />

linksweisend<br />

1000-22 Fußgänger Gehweg<br />

gegenüber benutzen<br />

rechtsweisend<br />

1000-30 Beide Richtungen<br />

zwei gegengerichtete<br />

waagerechte Pfeile<br />

353 Einbahnstraße 1000-31 Beide Richtungen<br />

zwei gegengerichtete<br />

senkrechte Pfeile<br />

355-10 Fußgängerunterführung<br />

355-11 Fußgängerüberführung<br />

454-10 Umleitungswegweiser<br />

linksweisend<br />

454-20 Umleitungswegweiser<br />

rechtsweisend<br />

301 Vorfahrt 454-40 Umleitungswegweiser<br />

doppelseitig<br />

1000-32 Radfahrer kreuzen<br />

von rechts und<br />

links<br />

1000-33 Radfahrer im<br />

Gegenverkehr<br />

1001-30 Länge einer<br />

Verbotsstrecke<br />

"auf m"<br />

1001-31 Länge einer<br />

Verbotsstrecke<br />

"auf km"<br />

1004-30 Entfernungsangaben<br />

nach 100 m<br />

306 Vorfahrtstraße 1004-35 Entfernungsangaben<br />

nach 2 km<br />

307 Ende <strong>der</strong><br />

Vorfahrtstraße<br />

308 Vorrang vor dem<br />

Gegenverkehr<br />

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