Evaluierung von EinzelmaÃnahmen zur Nutzung ... - ZSW
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<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> Einzelmaßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />
Energien (Marktanreizprogramm)<br />
im Zeitraum Januar 2002 bis August 2004<br />
Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />
Reaktorsicherheit<br />
Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg<br />
Dr. Ole Langniß, Dr. Astrid Aretz, Dipl.-Ing. Helmut Böhnisch,<br />
Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Steinborn<br />
Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung<br />
Dipl. Soz. Edelgard Gruber, Dipl.-Volksw. Wilhelm Mannsbart, Dr. Mario Ragwitz<br />
Stuttgart, Karlsruhe – Dezember 2004
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Kurzfassung ............................................................................................... 5<br />
2 Einleitung.................................................................................................. 10<br />
2.1 Das Marktanreizprogramm........................................................ 10<br />
2.2 Methode der Evaluation ............................................................ 14<br />
2.2.1 Wirkungen des Programms....................................................... 15<br />
2.2.2 Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms......................... 18<br />
2.2.3 Förderstatistiken........................................................................ 19<br />
2.2.4 Repräsentative Befragung <strong>von</strong> Antragstellern........................... 19<br />
2.2.5 Intensivgespräche mit Multiplikatoren ....................................... 20<br />
3 Solarthermie ............................................................................................. 22<br />
3.1 Marktentwicklung....................................................................... 22<br />
3.2 Technische Entwicklung............................................................ 23<br />
3.3 Kostenentwicklung .................................................................... 26<br />
3.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 31<br />
3.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 35<br />
3.6 Zusammenfassung.................................................................... 40<br />
4 Kleine Biomassekessel............................................................................ 41<br />
4.1 Marktentwicklung....................................................................... 41<br />
4.2 Technische Entwicklung............................................................ 43<br />
4.3 Kostenentwicklung .................................................................... 45<br />
4.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 47<br />
4.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 52<br />
4.6 Förderprogramme der Bundesländer ........................................ 59<br />
4.7 Zusammenfassung.................................................................... 60<br />
5 Biomasse über 100 kW Wärmeleistung.................................................. 62<br />
2
5.1 Marktentwicklung....................................................................... 62<br />
5.1.1 Thermische <strong>Nutzung</strong> ................................................................. 62<br />
5.1.2 Kraft-Wärme-Kopplung.............................................................. 63<br />
5.2 Technische Entwicklung............................................................ 64<br />
5.2.1 Thermische <strong>Nutzung</strong> ................................................................. 64<br />
5.2.2 Kraft-Wärme-Kopplung.............................................................. 65<br />
5.3 Kostenentwicklung .................................................................... 66<br />
5.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 67<br />
5.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 70<br />
5.6 Förderprogramme der Bundesländer ........................................ 75<br />
5.7 Zusammenfassung.................................................................... 76<br />
6 Biogas ....................................................................................................... 78<br />
6.1 Marktentwicklung....................................................................... 78<br />
6.2 Technische Entwicklung............................................................ 79<br />
6.3 Kostenentwicklung .................................................................... 81<br />
6.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 82<br />
6.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 85<br />
6.6 Förderprogramme der Bundesländer ........................................ 92<br />
6.7 Zusammenfassung.................................................................... 92<br />
7 Wasserkraft............................................................................................... 94<br />
7.1 Marktentwicklung....................................................................... 94<br />
7.2 Technische Entwicklung............................................................ 95<br />
7.3 Kostenentwicklung .................................................................... 96<br />
7.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben.... 96<br />
7.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung................................................... 98<br />
7.6 Förderprogramme der Bundesländer ...................................... 100<br />
7.7 Zusammenfassung.................................................................. 101<br />
8 Geothermie und Photovoltaik ............................................................... 102<br />
3
8.1 Geothermie.............................................................................. 102<br />
8.2 Photovoltaik............................................................................. 103<br />
9 Inanspruchnahme, Abwicklung und Wirkungen des Programms aus<br />
Sicht der Nachfrageseite ....................................................................... 106<br />
9.1 Methodisches Vorgehen und Rücklaufquoten......................... 106<br />
9.2 Strukturelle Merkmale ............................................................. 107<br />
9.3 Bekanntheit des Programms ................................................... 109<br />
9.4 Abwicklung und Beurteilung des Antragsverfahrens ............... 112<br />
9.5 Entscheidungskriterien bei der Investition und Rolle des<br />
Programms.............................................................................. 119<br />
9.6 Planung, Installation und Betrieb der Anlagen......................... 129<br />
9.7 Beurteilung des Marktanreizprogramms aus Sicht befragter<br />
Multiplikatoren ......................................................................... 136<br />
9.8 Fazit aus den Befragungen <strong>zur</strong> Nachfrageseite ...................... 138<br />
10 Literatur................................................................................................... 140<br />
11 Anhang.................................................................................................... 142<br />
4
1 Kurzfassung<br />
Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert schwerpunktmäßig die <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />
Energien <strong>zur</strong> Wärmebereitstellung und <strong>zur</strong> gekoppelten Erzeugung <strong>von</strong> Wärme und Strom,<br />
daneben mit deutlich niedrigerem Volumen und Anzahl auch den Einsatz <strong>von</strong><br />
Photovoltaikanlagen in Schulen und die Erweiterung, Reaktivierung oder Sanierung <strong>von</strong><br />
Wasserkraftanlagen. Zweck des Programms ist es, über den Einsatz erneuerbarer Energien<br />
die Abhängigkeit <strong>von</strong> fossilen Energieträgern zu verringern und die Emission <strong>von</strong> Treibhausgasen<br />
zu mindern.<br />
Zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2004 wurden im Rahmen des MAP 211.651<br />
Zuschüsse und 645 vergünstigte Darlehen ausgezahlt. Die Darlehen sind dabei zum Teil mit<br />
einem Erlass eines Teils der Gesamtschuld verbunden, was sich in der Praxis wie ein<br />
Investitionskostenzuschuss auswirkt. Finanziert wird das MAP aus Teilen des Aufkommens<br />
aus der ökologischen Steuerreform. Durch die Förderung in Höhe <strong>von</strong> insgesamt<br />
€ 162,8 Millionen wurden Investitionen <strong>von</strong> insgesamt € 1,279 Milliarden ausgelöst. Damit<br />
beträgt die Förderung im Durchschnitt 12,7 % der Investition. Drei Viertel der Förderung<br />
entfällt auf Solarkollektoren, gefolgt <strong>von</strong> der Biomasse mit einem Anteil <strong>von</strong> 16 %. Die im<br />
Betrachtungszeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004 geförderten Anlagen vermeiden jährlich<br />
548.000 Tonnen Kohlendioxid.<br />
Zentral für die <strong>Evaluierung</strong> des Programmerfolges sind folgende Fragestellungen:<br />
1. Inwieweit war die Förderung durch das MAP ursächlich für die Verbreitung der<br />
geförderten Technologien?<br />
2. Wie hoch ist die gewährte Förderung im Verhältnis zu den gesamten Kosten einer<br />
Anlage? Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Gemeinschaftsrahmen zu<br />
Umweltschutzbeihilfen <strong>von</strong> Bedeutung.<br />
3. Inwieweit sind Kostensenkungen bei den Anlagen zu beobachten und inwieweit<br />
sind diese auf die Förderung <strong>zur</strong>ückzuführen?<br />
Der Solarkollektormarkt in Deutschland wird wesentlich durch die Förderung im Rahmen des<br />
MAP geprägt. Gegenüber dem schwachen Jahr 2002 konnte der Absatz <strong>von</strong> Kollektoren im<br />
Jahr 2003 bedeutend gesteigert werden. Die Antragszahlen für MAP-Förderung haben sich<br />
im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 beinahe verdreifacht, sind aber nicht zuletzt<br />
aufgrund <strong>von</strong> Vorzieheffekten im 1. Halbjahr 2004 wieder <strong>zur</strong>ückgegangen. Insgesamt wird<br />
die Förderung gut angenommen. Es konnten Kostenreduktionen im Betrachtungszeitraum<br />
beobachtet werden, die auf eine stärkere Industrialisierung der Herstellung und<br />
Größenvorteile auch im Vertrieb <strong>zur</strong>ückzuführen sind. Eine Konzentration in der Produktion<br />
ist zu beobachten, gleichzeitig weitet sich der Vertrieb stärker auf traditionelle Kesselanbieter<br />
aus.<br />
5
Der Markt für Biomassekessel bis zu einer Leistung <strong>von</strong> 100 kW ist in den vergangenen<br />
Jahren kontinuierlich gewachsen. Insbesondere bei automatisch beschickten Anlagen, und<br />
dabei handelt es sich ganz überwiegend um Pelletkessel, konnte ein großes Wachstum<br />
beobachtet werden, das im Wesentlichen durch das MAP angestoßen wurde. Einen zusätzlichen<br />
Schub erhält das Wachstum durch <strong>von</strong> einigen Bundesländern vergebene zusätzlich<br />
vergebene Förderungen. Sowohl das Angebot an Kesseln in unterschiedlichen Leistungsklassen<br />
wie auch das Angebot an Brennstoffen (insbesondere Pellets) konnte ausgedehnt<br />
werden, gleichzeitig sind Innovationen in Richtung höherer Automatisierung und größeren<br />
Bedienkomfort zu beobachten. Kostensenkungen über den Betrachtungszeitraum konnten<br />
nicht nachgewiesen werden. Die zum 1.1.2004 eingeführte Förderung <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel<br />
ist sehr gut angenommen worden.<br />
Im Betrachtungszeitraum wurden 282 große Biomassekessel mit einer Gesamtnennwärmeleistung<br />
<strong>von</strong> 128 MW gefördert. Ein Drittel dieser Leistung wird in Anlagen größer als 1 MW<br />
dargestellt. Es werden fast ausschließliche reine Wärmeerzeugungsanlagen gefördert, nur in<br />
sechs Fällen wird zusätzlich auch Strom erzeugt. Dominierend ist die Anwendung in der<br />
holzverarbeitenden Industrie, wo biogene Brennstoffe als Reststoffe günstig verfügbar sind<br />
und gleichzeitig ein hoher und kontinuierlicher Wärmebedarf vorliegt. Die potenziell wichtige<br />
Gruppe der öffentlichen Einrichtungen sind als Anwender bisher kaum vertreten, sind aber<br />
auch erst seit dem 1.1.2004 im MAP antragsberechtigt.<br />
Etwa 60 % der im Betrachtungszeitraum installierten Biogasleistung wurde über das MAP<br />
gefördert. Die Förderung durch das MAP und ergänzende Förderungen der Länder sind<br />
bedeutend, um den letztendlichen Impuls <strong>zur</strong> Installation solcher Anlagen zu geben.<br />
Bestimmend für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sind jedoch die Regelungen des EEG, das<br />
in seiner Fassung vom 1. August 2004 die Vergütung <strong>von</strong> Biogasanlagen weiter differenziert<br />
und verbessert hat. Während sich die Wirtschaftlichkeit großer Anlagen, das sind Anlagen<br />
über 200 kW e , durch das neue EEG sehr gut darstellt, bleiben kleine Anlagen bei landwirtschaftlichen<br />
Einzelbetrieben in der Regel unwirtschaftlich. Daraus ergibt sich, dass große<br />
Biogasanlagen aus der MAP-Förderung entlassen werden könnten, während die Förderung<br />
kleiner Anlagen ausgeweitet werden sollte. In den Multiplikatoreninterviews wurde dementsprechend<br />
auch gefordert (Abschnitt 9.8), den Teilschulderlass für Anlagen bis zu einer<br />
Größe <strong>von</strong> 150 kW e (gegenüber heute 70 kW e ) zu gewähren.<br />
Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist eine etablierte und ausgereifte Technologie. Ein<br />
Zubau ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nur im Bereich kleiner Wasserkraftwerke<br />
möglich. Im Rahmen des MAP wurden im Betrachtungszeitraum die Errichtung,<br />
Reaktivierung oder Erneuerung <strong>von</strong> knapp 100 Wasserkraftanlagen mit einer kumulierten<br />
Leistung <strong>von</strong> 7 MW e gefördert. Dies entspricht einem Promille der existierenden Leistung <strong>von</strong><br />
Wasserkraftwerken in Deutschland oder etwa einem Prozent des schätzungsweise noch<br />
existierenden Zubaupotenzials <strong>von</strong> 800 MW e . Der gesamte Vorteil aller an Wasserkraftbetreiber<br />
im Betrachtungszeitraum gewährten Darlehen durch Zinsvergünstigung und<br />
tilgungsfreie Jahre beträgt € 1,1 Millionen. Aus übergeordneter Sicht ist die Bedeutung des<br />
6
MAP für die weitere Verbreitung der Wasserkraft also marginal, trägt aber zum Ziel einer<br />
ökologischen Verbesserung bestehender Anlagen bei.<br />
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes sind bisher zwei Geothermieanlagen gefördert<br />
worden, die eine im Jahr 2001 (außerhalb des Betrachtungszeitraumes), die andere im Jahr<br />
2003. Beide Anlagen dienen ausschließlich der Wärmebereitstellung. Trotz der um eine<br />
Größenordnung abweichende Größe der Anlagen waren ihre spezifischen Investitionen mit<br />
rund 1.500 €/kW th etwa gleich hoch. Die Investitionen wurden weitgehend über zinsvergünstigte<br />
Darlehen aus dem MAP abgedeckt, zusätzlich wurde ein Teil der Schuld in<br />
Höhe <strong>von</strong> sechs bis acht Prozent des Investitionsvolumens erlassen.<br />
Anders als bei den anderen durch das MAP geförderten Technologien steht bei der Photovoltaik<br />
mit Schulen als Zuwendungsnehmern der Demonstrationscharakter und die Multiplikatorenwirkung<br />
der Anlagen im Vordergrund. Im Betrachtungszeitraum sind Photovoltaikanlagen<br />
mit einer Leistung <strong>von</strong> etwa 800 kW e im Rahmen des MAP gefördert worden. Dies<br />
sind deutlich weniger als fünf Promille des Gesamtmarktes, der wesentlich durch das<br />
100.000-Dächer-Programm und das EEG dominiert ist. Das MAP hat dementsprechend in<br />
diesem Bereich, wenn überhaupt, nur marginale Bedeutung für die Marktentwicklung, die<br />
technische Entwicklung und die Treibhausgasminderung, durchaus aber Wirkung auf junge<br />
Multiplikatoren.<br />
Die Befragung <strong>von</strong> Antragstellern hat gezeigt, dass das Marktanreizprogramm durchaus<br />
einen Einfluss auf die Investitionsentscheidung gehabt hat, auch wenn es vermutlich selten<br />
die Initialzündung bringt. Dies bestätigen auch Aussagen in den Multiplikatorinterviews. In<br />
einem typischen Entscheidungsverlauf dürfte bereits ein grundsätzliches Interesse an der<br />
<strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien vorhanden sein, bevor sich der Investor über<br />
Fördermöglichkeiten informiert und das Marktanreizprogramm dann zu den Auslöserfaktoren<br />
gehört. Es schafft eine positive Grundstimmung für erneuerbare Energien, indem es deren<br />
Bedeutung unterstreicht. Die Befragungsergebnisse bei den Antragstellern belegen, dass es<br />
einen Vorzieheffekt bewirkt. Ohne die Förderung wäre für die meisten die Realisierung der<br />
Investition viel schwieriger geworden, insbesondere bei den weitgehend kreditfinanzierten<br />
größeren Anlagen der Darlehensvariante. Allerdings kommt bei Techniken <strong>zur</strong><br />
Stromerzeugung dem EEG eine größere Bedeutung als dem Marktanreizprogramm zu.<br />
Eine große Rolle spielen Planer und Installateure, die über das Programm informieren und<br />
es als Verkaufsargument nutzen. Die Investoren kleiner Anlagen, die in der Zuschuss-Variante<br />
gefördert werden, lassen sich vor der Investition sehr oft <strong>von</strong> Fachbetrieben und Handwerkern<br />
beraten. Dieser Programmteil richtet sich in erster Linie an Privathaushalte und sehr<br />
kleine Betriebe. Mehrfamilienhäuser werden als Zielgruppe kaum erreicht. Viele Befragte<br />
meinten, dass das Programm noch zu wenig bekannt gemacht wird. In der Vergleichsgruppe<br />
in Thüringen kannten es nur knapp 30 %. Die hauptsächliche Zielgruppe der KfW-Darlehen<br />
sind mittelständische Unternehmen. Sie informieren sich in großem Umfang auch im Internet<br />
über das Programm. Beraten lassen sie sich in erster Linie <strong>von</strong> Herstellern und Planern.<br />
7
Die Antragstellung gestaltet sich überwiegend problemlos. Die Zuschuss-Variante schnitt<br />
dabei etwas besser ab, jedoch wurden bei den KfW-Darlehen inzwischen Vereinfachungen<br />
umgesetzt. Mit der Bearbeitungszeit bis <strong>zur</strong> Entscheidung sind die meisten zufrieden,<br />
ebenso mit telefonischen Auskünften beim BAFA und bei der KfW sowie bei der Hausbank.<br />
Die Antragsbearbeitung im BAFA und auch der Umgang mit telefonischen Anfragen hat sich<br />
in den letzten Jahren erheblich verbessert, wie ein Vergleich mit den Befragungen 1996 und<br />
1998 zeigt. Auf die sehr effiziente Gestaltung der Bearbeitungsabläufe in den abwickelnden<br />
Institutionen deuten die mit einer bis vier Wochen sehr kurzen Zeiträumen zwischen Antragseingang<br />
und Bewilligung.<br />
Verständlicherweise äußerten die abgelehnten Antragsteller mehr Kritik als die Geförderten.<br />
Vor allem bei der Zuschuss-Variante gab es Probleme mit dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme<br />
und der verspäteten Inbetriebnahme der Anlage. Ersteres wird mitunter als Missverständnis<br />
in den Richtlinien interpretiert, Letzteres ist zum Teil auf Probleme mit der behördlichen<br />
Genehmigung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong>ückzuführen, zum Teil auch auf eine langwierige Suche<br />
nach einer Anlage, die den Förderrichtlinien entspricht.<br />
Die verbesserte Vergütung <strong>von</strong> Biogas-, Biomasse- und PV-Anlagen im novellierten EEG<br />
eröffnet Spielräume, das MAP gänzlich auf wärmeerzeugende Technologien aus<strong>zur</strong>ichten,<br />
damit der Marktentwicklung dieser Technologien einen zusätzlichen Schub zu verleihen und<br />
schließlich die Förderrichtlinie zu straffen. Da die MAP-Förderung bisher schon gut<br />
angenommen wird, beziehen sich die Empfehlungen in erster Linie auf Änderungen in den<br />
Anforderungen an geförderte Technologien und die Art und Weise, wie die Förderung<br />
berechnet wird, und weniger darauf, die Förderung für bestimmte wärmeerzeugende<br />
Techniken zu erhöhen oder zu mindern. Die folgende Tabelle fasst die Empfehlungen <strong>zur</strong><br />
Änderung der Förderbedingungen zusammen.<br />
8
Solarthermie<br />
1. Technologieneutrale Förderung durch Umstellung auf Förderung des rechnerischen Energieertrages<br />
je Quadratmeter über die typische Lebensdauer <strong>von</strong> 20 Jahren<br />
2. Bonus für den Einsatz <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung<br />
3. Zusätzlicher Förderanreiz bei Installation einer solarthermischen Anlage in Kombination mit der<br />
Heizungserneuerung<br />
4. Aufhebung des Mindestertrags pro Quadratmeter Kollektorfläche und Jahr<br />
5. Zusätzliche Förderung <strong>von</strong> Nahwärmesystemen analog wie bei Biomasse- und Geothermieanlagen<br />
6. Förderung <strong>von</strong> Planungen mit Solarkollektoren<br />
7. Verstärkte Ansprache öffentlicher Investoren<br />
Kleine Biomassekessel unter 100 kW<br />
1. Herabsetzung der Mindestleistung einheitlich für automatisch beschickte Kessel und für<br />
Scheitholzvergaserkessel<br />
2. Gleichstellung <strong>von</strong> Kesseln ohne Wärmedämmung<br />
3. Förderung <strong>von</strong> Kombinationskessel nur mit Vergaserkessel<br />
4. Gleichstellung <strong>von</strong> Latentwärmespeichern<br />
5. Überprüfung der Emissionsanforderungen<br />
6. Wegfall der Mindestwirkungsgrade<br />
7. Informationskampagne<br />
Große Biomassekessel über 100 kW<br />
1. Wegfall der Förderung für KWK-Anlagen<br />
2. Vereinfachte Förderung der Nahwärme<br />
3. Förderung <strong>von</strong> Versorgungsplanungen<br />
4. Verstärkte Ansprache öffentlicher Investoren<br />
5. Überprüfung der Emissionsstandards<br />
Biogas<br />
1. Herausnahme <strong>von</strong> großen Anlagen über 150 kW e Leistung aus der MAP-Förderung<br />
2. Anhebung der Leistungsgrenze, bis zu der ein Teilschulderlass gewährt wird, auf 150 kW e<br />
3. Förderung <strong>von</strong> Nahwärmenetzen, auch bei schon bestehenden Biogasanlagen<br />
4. Förderung <strong>von</strong> Biogasnetzen<br />
5. Förderung <strong>von</strong> Planungen, die erneuerbare Energien berücksichtigen<br />
6. Verstärkte Ansprache öffentlicher Investoren<br />
Geothermie<br />
Unterstützung bei der Absicherung des Bohrrisikos<br />
Herausnahme aus der MAP-Förderung<br />
Wasserkraft und Photovoltaik<br />
Nahwärmenetze<br />
1. Technologieunabhängige Förderung der Errichtung und Erweiterung <strong>von</strong> Nahwärmenetzen, die<br />
mit einem Mindestanteil erneuerbarer Energien gespeist werden<br />
2. Zuschüsse an Nutzer, die sich an Nahwärmenetze anschließen<br />
9
2 Einleitung<br />
2.1 Das Marktanreizprogramm<br />
Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert schwerpunktmäßig die <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />
Energien <strong>zur</strong> Wärmebereitstellung, daneben mit deutlich niedrigerem Volumen und Anzahl<br />
auch den Einsatz <strong>von</strong> Photovoltaikanlagen in Schulen und die Erweiterung, Reaktivierung<br />
oder Sanierung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen. Zweck des Programms ist es, über den Einsatz<br />
erneuerbarer Energien die Abhängigkeit <strong>von</strong> fossilen Energieträgern zu verringern und die<br />
Emission <strong>von</strong> Treibhausgasen zu mindern. Über die beschleunigte Markteinführung sollen<br />
implizit auch die Kosten der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien gesenkt werden. Bestimmte<br />
quantitative Ziele, wie sie beispielsweise im EEG oder im "100.000-Dächer-Programm"<br />
formuliert wurden, existieren beim MAP nicht.<br />
Das MAP trat zum 1.9.1999 als Nachfolger des so genannten "100-Millionen-Programms"<br />
des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Verbunden damit war eine erhebliche<br />
Ausweitung des Fördervolumens, sodass Förderanträge weit besser als im Vorgängerprogramm<br />
befriedigt werden konnten und können. Das <strong>zur</strong> Verfügung gestellte Finanzvolumen<br />
orientiert sich dabei an den zusätzlichen Einnahmen aus der Stromsteuer auf die<br />
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Rahmen der ökologischen Steuerreform.<br />
Das MAP hatte <strong>von</strong> vorneherein sein Fokus auf die Förderung <strong>von</strong> Wärme aus erneuerbaren<br />
Energien. Die Richtlinien, welche Techniken in welchem Umfang gefördert werden, sind seit<br />
Bestehen des Programms fünf Mal angepasst worden, zuletzt <strong>zur</strong> Jahreswende 2003/04<br />
(Tabelle 1 und Tabelle 2). Kleine Anlagen für die Anwendung in privaten Haushalten werden<br />
dabei bevorzugt über Investitionskostenzuschüsse gefördert, größere Anlagen dagegen eher<br />
über zinsvergünstigte Darlehen. Letztere werden zum Teil durch ein Verzicht auf ein Teil der<br />
Darlehensschuld ergänzt, was sich in der Praxis wie ein Investitionskostenzuschuss an die<br />
Investoren auswirkt. Im Auftrag des BMU werden die Zuschüsse vom Bundesamt für<br />
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt, das Darlehensprogramm über die<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zuschüsse wie auch Teilschulderlässe werden als<br />
Festbeträge je Leistungseinheit vergeben, ihre Höhe wird damit unabhängig <strong>von</strong> der Höhe<br />
der Investition bestimmt. Auf diese Weise kann ein durch die Förderung induzierter<br />
Preisauftrieb verhindert werden, wie er bei einer Berechnung der Zuschusshöhe als Anteil an<br />
den Investitionskosten entstände, da Preisminderungen in vollem Umfang dem Investor<br />
zufließen.<br />
10
Tabelle 1:<br />
BAFA-Zuschussförderung im Rahmen des Marktanreizprogrammes<br />
Richtlinien vom<br />
20.08.99 23.03.01 23.07.01 15.03.02 1.02.03* 26.11.03<br />
Solarkollektoren<br />
gültig seit 1.09.99 23.03.01 25.07.01 23.3.02 1.02.03 1.01.04<br />
Flachk. < 100m²: 250 DM/m²<br />
Vakuumk. < 75 m²: 325 DM/m²<br />
170 DM/m² 92 €/m² 125 €/m²<br />
max. 50.000 DM max. 25.000 €<br />
110 €/m² (< 200 m²)<br />
60 €/m² (> 200 m²)<br />
Erweiterung 100 DM/m² Keine Erweiterung Erweiterung 60 €/m²<br />
Feste Biomasse < 100 kW<br />
bis 12/00: Zuschuss<br />
Funktionskontrollgerät<br />
& Wärmezähler<br />
Leistung min. 350 kWh/m²/a<br />
ab 1.6.04:<br />
min. 525 kWh/m²/a<br />
handbeschickt<br />
80 DM/kW th<br />
< 50 kW th , nur mit Zentralheizung<br />
Keine Förderung<br />
50 €/kW th , min. 15 kW th ,<br />
min. 1.500 €, falls η > 90 %,<br />
automatisch<br />
120 DM/kW th , mind. 4.000 DM, bei<br />
KWK zzgl. 350 DM/kW e<br />
100 DM/kW th ,<br />
max. 4000 DM<br />
55 €/kW th , mindestens 1.500 €,<br />
falls η > 90 %<br />
60 €/kW, min. 1.700 €, falls η > 90 %<br />
bzw. bei Strahlungskesseln<br />
min. 1.000 €, falls η > 90 %<br />
Min 3 kW, max. 100 kW, bis 50 kW nur mit Zentralheizung<br />
Min 8 kW, sonst gleich wie vorher<br />
generell<br />
Anforderungen an max. Emissionen und Mindestwirkungsgrad<br />
PV in Schulen 6.000 DM pro Anlage 3.000 € pro Anlage<br />
Wärmepumpen<br />
200 DM–100 DM/kW<br />
max. 20.000 DM<br />
Keine Förderung<br />
EE (+Solarkollektoren oder<br />
Wärmepumpe)<br />
Zusätzl. Förderung<br />
zu Solarkollektoren<br />
oder Wärmepumpe<br />
max. 500 DM<br />
Keine Förderung
Tabelle 2:<br />
Teilschulderlass bei KfW Darlehen im Rahmen des Marktanreizprogrammes (ohne Berücksichtigung <strong>von</strong> Wärmepumpen und Energieeinsparung.<br />
Richtlinien vom<br />
20.08.99 23.03.01 25.07.01 15.03.02 26.11.03<br />
gültig seit 1.09.99 25.03.01 25.07.01 23.03.02 1.01.04<br />
Solarkollektoren Flachk. > 100 m²: 125 DM/m²<br />
Vakuumk. > 75 m²: 160 DM/m²<br />
Erweiterung 100 DM/m²<br />
Max 250.000 DM/Anlage<br />
bis 12/00: Zuschuss<br />
Funktionskontrollgerät &<br />
Wärmezähler<br />
Biomasse<br />
120 DM/kW th ,<br />
zzgl. 360 DM/kW e bei KWK<br />
automatisch beschickt<br />
> 100 kW th<br />
Max 1,5 Mio. DM/Anlage<br />
10.000 DM/Anlage<br />
Kein Teilschulderlass<br />
55 €/kW th ,<br />
max. 250.000 €<br />
60 €/kW th , max. 275.000 €/Anlage;<br />
e<br />
zzgl. Wärmenetze: 50 €/m<br />
Rohrlänge, max. 600.000 €;<br />
Biogas<br />
Wasserkraft<br />
< 500 kW<br />
Geothermie<br />
zzgl. KWK < 250 kW e : 250 €/kW e<br />
30 % der Investitionskosten, max. 300.000 DM Kein Teilschulderlass < 70 kW e : 15.000 €/Anlage<br />
Errichtung: 1.500 DM/kW e<br />
Kein Teilschulderlass<br />
Erweiterung/Reaktivierung:600 DM/kW e<br />
103 €/kW th , max. 1 Mio. €/Anlage;<br />
200 DM/kW, max. 1 Mio. DM zzgl. Wärmenetze: 50 €/m<br />
Rohrlänge, max. 600.000 €
Zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2004 wurden im Rahmen des MAP 211.651<br />
Zuschüsse und 645 vergünstigte Darlehen ausgezahlt. Durch die Förderung in Höhe <strong>von</strong><br />
insgesamt € 162,8 Millionen wurden Investitionen <strong>von</strong> insgesamt € 1,279 Milliarden<br />
ausgelöst. Damit beträgt die Förderung im Durchschnitt 12,7 % der Investition. Drei Viertel<br />
der Förderung entfällt auf Solarkollektoren, gefolgt <strong>von</strong> der Biomasse mit einem Anteil <strong>von</strong><br />
16 % (Abbildung 1).<br />
KfW Biomasse<br />
4%<br />
BAFA<br />
Biomasse<br />
12%<br />
BAFA Solar<br />
76%<br />
KfW<br />
Wasserkraft<br />
1%<br />
KfW Biogas<br />
6%<br />
KfW<br />
Geothermie<br />
0%<br />
BAFA PV<br />
1%<br />
Abbildung 1:<br />
Anteile unterschiedlicher erneuerbarer Energien an der gesamten MAP-<br />
Förderung in Höhe <strong>von</strong> € 162,8 Millionen im Zeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004.<br />
Als direkte Zuschüsse wurden € 144,6 Millionen ausgezahlt. Teilschulderlässe in Höhe <strong>von</strong><br />
€ 6,9 Millionen wurden gewährt. Der Vorteil aus zinsvergünstigte Darlehen belief sich<br />
rechnerisch auf weitere € 11,3 Millionen (Abbildung 2). Zur Berechnung des letzteren wurde<br />
angenommen, dass die über das MAP vergebenen Darlehen einen um einen Prozentpunkt<br />
niedrigeren Zinssatz als der übliche Marktzins aufweist und die Darlehen eine Laufzeit <strong>von</strong><br />
zwanzig Jahren besitzen. Weiterhin wurden die für die einzelnen Technologien im<br />
Betrachtungszeitraum typischen Anteile der Kredite an der Gesamtinvestition und die jeweils<br />
im Betrachtungszeitraum durchschnittlich in Anspruch genommenen tilgungsfreien Jahre<br />
berücksichtigt.<br />
13
Teilschulderlass<br />
4%<br />
Zinsvorteil<br />
7%<br />
Zuschüsse<br />
89%<br />
Abbildung 2:<br />
Anteil der unterschiedlichen Zuwendungsformen an der gesamten MAP-<br />
Förderung in Höhe <strong>von</strong> € 162,8 Millionen im Zeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004.<br />
Die im Betrachtungszeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004 geförderten Anlagen vermeiden jährlich<br />
548.000 Tonnen Kohlendioxid (Tabelle 3). Zur Berechnung der vermiedenen Emissionen<br />
wurden dabei je nach Technik und Kapazität unterschiedliche typische jährliche Vollbenutzungsstunden<br />
für die Anlagen angenommen. Große Biomasseanlagen tragen ein<br />
Drittel, Biogasanlagen etwa ein Viertel <strong>zur</strong> gesamten Emissionsentlastung bei. Hier macht<br />
sich vorteilhaft bemerkbar, dass diese Anlagen bei Jahresvollbenutzungsstunden Strom<br />
erzeugen, der bei konventioneller Erzeugung mit hohen spezifischen Emissionen belastet<br />
wäre.<br />
Tabelle 3: Jährliche CO 2 -Vermeidung durch die über das MAP geförderten Anlagen.<br />
Errichtungsjahr 2002<br />
[t/a]<br />
2003<br />
[t/a]<br />
2004 (bis Juni)<br />
[t/a]<br />
Gesamt<br />
[t/a]<br />
Solarkollektoren 28.764 57.711 2.308 88.783<br />
kleine Biomasse 40.737 43.795 11.167 95.699<br />
große Biomasse 69.501 101.506 13.475 184.482<br />
Biogasanlagen 73.947 57.535 17.515 149.197<br />
Wasserkraft 10.313 12.882 4.578 27.774<br />
Geothermie 2.423<br />
Gesamt 223.262 273.429 49.043 548.358<br />
2.2 Methode der Evaluation<br />
Die <strong>Evaluierung</strong> des MAP gliedert sich in zwei Ebenen. Zum einen wird retrospektiv die<br />
Wirkung des Programms für den Betrachtungszeitraum 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2004<br />
(Zuschüsse) bzw. 31. Juli 2004 (Vergünstigte Darlehen) begutachtet, und zum anderen<br />
darauf aufbauend Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Programms gegeben. Dazu<br />
werden unterschiedliche Informationen herangezogen:<br />
14
1. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für<br />
Wiederaufbau (KfW) als mit der Abwicklung des Programms beauftragten Institutionen<br />
stellen regelmäßig Statistiken über eingegangene Anträge, Fördervolumen und<br />
ausgelöste Investitionen bereit. Für die <strong>Evaluierung</strong> wurden weitere Merkmale der<br />
Antragsteller und der Geförderten zusammengestellt. Diese Statistiken geben<br />
Aufschluss über Umfang und Geschwindigkeit der Verbreitung der geförderten<br />
Technologien (vergleiche Kapitel 3 bis Kapitel 7, insbesondere jeweils die Abschnitte<br />
"Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben").<br />
2. Eine schriftliche Befragung <strong>von</strong> Antragstellern und Geförderten lässt Aufschlüsse<br />
über die Wirkung des MAP zu und dient auch der Bewertung aus Sicht der Investoren<br />
(vergleiche Kapitel 9).<br />
3. Über Interviews mit Multiplikatoren (das sind Berater, Planer, Hersteller und Verbände)<br />
lassen sich Stärken und Schwächen des MAP identifizieren. Gleichzeitig<br />
erhält man Anhaltspunkte für mögliche Verbesserungen (vergleiche Abschnitt 9.7).<br />
4. Diesem Zweck dient auch die Sichtung relevanter Literatur.<br />
Folgende Übersicht fasst das Vorgehen bei der <strong>Evaluierung</strong> zusammen.<br />
Methodik<br />
Studien<br />
Förderstatistik<br />
Befragung Geförderter/<br />
Multiplikatorinterviews<br />
Studien<br />
Nichtgeförderter<br />
Technologiestatus<br />
Anlagenkosten<br />
Marktentwicklung<br />
Programmablauf<br />
•Leistung<br />
•Qualität<br />
•Handhabung<br />
•Produktion<br />
•Umweltwirkung<br />
Budget<br />
•Kostensenkung<br />
Ziele erreicht?<br />
•Wachstum<br />
•Anwender<br />
•Regionale Verteilung<br />
Anpassungsbedarf<br />
•Verwaltungsaufwand<br />
•Zufriedenheit<br />
•Information<br />
Beihilferecht<br />
Andere Instrumente<br />
Abbildung 3: Methodik bei der Ableitung des Anpassungsbedarfs.<br />
2.2.1 Wirkungen des Programms<br />
Die retrospektive Begutachtung des MAP analysiert die Technologieentwicklung (Leistung,<br />
Qualität, Handhabung, Produktion, Umweltwirkungen), die Entwicklung der Anlagenkosten,<br />
die Entwicklung der Märkte (Wachstum, Anwender, regionale Verteilung) und den<br />
Programmablauf (Zufriedenheit der Fördernehmer, Verwaltungsaufwand, Informations-<br />
15
verbreitung). Zentral für die <strong>Evaluierung</strong> des Programmerfolges sind dabei folgende<br />
Fragestellungen:<br />
1. Inwieweit war die Förderung durch das MAP ursächlich für die Verbreitung der<br />
geförderten Technologien?<br />
2. Wie hoch ist die gewährte Förderung im Verhältnis zu den gesamten Kosten einer<br />
Anlage?<br />
3. Inwieweit sind Kostensenkungen bei den Anlagen zu beobachten und inwieweit sind<br />
diese auf die Förderung <strong>zur</strong>ückzuführen?<br />
4. Wie groß ist der Beitrag des Programms <strong>zur</strong> Treibhausgasemissionsminderung?<br />
MAP als Ursache für die Marktverbreitung erneuerbarer Energien<br />
Die Zahlen aus der Förderstatistik <strong>von</strong> BAFA und KfW sind ins Verhältnis <strong>zur</strong> setzen zum<br />
gesamten Absatz der jeweiligen Technik im Betrachtungszeitraum, um so die Bedeutung des<br />
MAP für das Marktgeschehen abschätzen zu können. Soweit es sich um Wärme bereitstellende<br />
Techniken handelt, kann die Anzahl der gesamten Heizungsneuinstallationen und<br />
Heizungsmodernisierungen in den jeweiligen Jahren als Hinweis für die obere Grenze des<br />
Marktes dienen. Änderungen der Förderbedingungen des MAP haben häufig große<br />
Auswirkungen auf die Anzahl der eingehenden Anträge, aber auch auf den Absatz der<br />
betroffenen Techniken insgesamt. Allerdings sind auch andere Faktoren wie das<br />
Energiepreisniveau oder die allgemeine Investitionsneigung der Zielgruppen <strong>von</strong> Bedeutung.<br />
Über die repräsentative Befragung der Geförderten lässt sich darüber hinaus auch direkt die<br />
Bedeutung der Förderung durch das MAP für die Investitionsentscheidung ermitteln und<br />
darüber hinaus Hinweise über durch die Richtliniengestaltung hervorgerufene Hemmnisse<br />
erlangen (<strong>zur</strong> Gestaltung der Umfrage siehe unten).<br />
Weiterhin müssen auch Wechselwirkungen mit anderen Förderpolitiken auf Bundesebene<br />
und mit Förderungen der Bundesländer beachtet werden. Insbesondere ist zu fragen,<br />
inwieweit andere Fördermaßnahmen bereits den Förderzielen des MAP genüge tun.<br />
Bezüglich der Länderförderung wird untersucht, inwieweit diese für die unterschiedliche<br />
regionale Verteilung der geförderten Anlagen ursächlich ist. Je nach Ausgestaltung kann<br />
eine Landesförderung unterschiedliche Wirkung auf die Inanspruchnahme <strong>von</strong> MAP-Fördermitteln<br />
im betreffenden Land haben: Ist <strong>von</strong> Seiten der Landesförderung die Kumulierung der<br />
Landesmittel mit MAP-Mitteln zulässig 1 , dann beschleunigt die Landesförderung die<br />
Verbreitung im betreffenden Land. Ist dagegen eine Kumulierung seitens des Landes<br />
ausgeschlossen und gleichzeitig die gewährte Landesförderung aus Sicht der Investoren<br />
1 Das MAP lässt eine Kumulierung mit anderen Förderungen mit Ausnahme der Förderung <strong>von</strong><br />
Solarkollektoren und bei Gewährung der Eigenheimzulage mit der Vorgabe gewisser Obergrenzen<br />
prinzipiell zu.<br />
16
attraktiver als die MAP-Förderung, so werden aus diesem Land weniger oder sogar keine<br />
Anträge auf MAP-Förderung erfolgen. Daneben können auch Einflussfaktoren für die unterschiedliche<br />
regionale Verteilung der geförderten Anlagen wie etwa die unterschiedliche<br />
Verteilung natürlicher Ressourcen, unterschiedliche Einkommensverhältnisse, unterschiedliche<br />
Eigentumsverhältnisse bei Wohnungen oder unterschiedliche durchschnittliche Größe<br />
<strong>von</strong> Wohngebäuden erklärend sein.<br />
Wirtschaftlichkeit der geförderten Technologie<br />
Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit werden Wärme- und Stromerzeugungskosten typischer<br />
Referenzanlagen unterschiedlicher Größe, mit unterschiedlichen Technologien und ggf. auch<br />
unterschiedlichen Brennstoffen betrachtet. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit mit und<br />
ohne Förderung mit Hilfe der Referenzanlagen ist zu beachten, dass je nach Anwendungsfall<br />
und Rahmenbedingungen die sich tatsächlich ergebenden Erzeugungskosten erheblich <strong>von</strong><br />
den hier berechneten, als typisch angesehenen Kosten abweichen können.<br />
Soweit es sich bei den Geförderten um Unternehmen handelt (wobei nur kleinere und<br />
mittlere Unternehmen im MAP zugelassen sind), müssen die Investitionsmehrkosten über<br />
einen Vergleich der Kosten der geförderten Anlagen mit denen einer typischen Vergleichsanlage<br />
bestimmt werden. Bei Solarkollektoranlagen kann dies als einfach gelten, da die<br />
Kollektoren gemeinhin zusätzlich zu einem konventionellen Kessel betrieben werden. Bei<br />
biomassebefeuerten Anlagen müssen als Vergleichswert typische Investitionskosten öl- oder<br />
gasbefeuerter Kessel in unterschiedlichen Kesselgrößen zugrunde gelegt werden. Kosten<br />
der Systemintegration der erneuerbaren Energien sind zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
Erzielte Kostensenkungen<br />
Die Entwicklung der spezifischen Investitionskosten in der Berichtsperiode wird ermittelt. Da<br />
der Betrachtungszeitraum mit zweieinhalb Jahren allerdings relativ kurz ist, lassen das in<br />
diesem Zeitraum erzielte Marktwachstum und der technische Fortschritt nur geringe Kostensenkungen<br />
erwarten. Diese Kostenentwicklungen werden am Markt aber <strong>von</strong> (regionalen)<br />
Knappheiten und strategischen Preissetzungen überlagert, sodass sich theoretisch zu<br />
erwartende Kostensenkungen nicht im entsprechenden Maße in den Marktpreisen nachweisen<br />
lassen. Die angegebenen Investitionskosten werden darüber hinaus mit typischen<br />
Investitionskosten vergleichbarer Technologien auf anderen Märkten verglichen, um so ein<br />
unabhängiges Benchmark zu erhalten. Bei Biomasseanlagen und Solarkollektoren bietet<br />
sich hierbei insbesondere der österreichische Markt an.<br />
Bei der Analyse der Kosten sind auch Steigerungen in der technischen Leistungsfähigkeit<br />
und Zuverlässigkeit zu berücksichtigen. Für einzelne Technologien werden technologische<br />
Entwicklungen dargestellt, wie sie sich in den vergangenen drei Jahren ergeben haben.<br />
Dabei werden insbesondere Fragen der spezifischen Leistungsfähigkeit, Wartungsintervalle,<br />
Emissionen und Integration in die Wärmeversorgung begutachtet. Diese Analyse basiert auf<br />
eigenen und fremden Untersuchungen und Vergleichtests sowie auf den Multiplikatoreninterviews<br />
mit Herstellern (siehe dazu auch weiter unten).<br />
17
Um die Wettbewerbsfähigkeit der unterschiedlichen Anlagen bezüglich der Wärmegestehung<br />
zu ermitteln, werden die Wärmegestehungskosten unter Berücksichtigung typischer<br />
(Biomasse-) Brennstoffkosten und Wartungskosten ermittelt und mit denen konventioneller<br />
Anlagen verglichen.<br />
Emissionsminderung<br />
Unter Zugrundelegung typischer Vollbenutzungsstunden und Emissionsfaktoren können die<br />
vermiedenen Emissionen berechnet werden (siehe Abschnitt 2.1).<br />
2.2.2 Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms<br />
Aus der umfassenden Analyse der Förderfälle wie auch den Ergebnissen der Befragungen<br />
lassen sich Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung der Förderung ableiten. In Ermangelung<br />
expliziter quantitativer Ziele kann diese Ableitung aber leider nicht systematisch im<br />
Sinne eines Soll-Ist-Vergleiches geleistet werden. Die allgemeinen Zweckbestimmungen der<br />
Förderung, formuliert im § 1.1 der MAP-Richtlinie 2 , können diesbezüglich nur einen Rahmen<br />
für die Bewertung des Programmerfolges darstellen. Zur Bewertung im Sinne eines Soll-Ist-<br />
Vergleichs wurden daher im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellte Szenarien<br />
einer zukünftig nachhaltigen Energieversorgung herangezogen.<br />
Die Anpassung der Förderung kann in vier Dimensionen erfolgen:<br />
1. Hinzunahme oder Ausschluss bestimmter Technologien oder Berechtigter.<br />
2. Erhöhung oder Absenkung der spezifischen Förderhöhe.<br />
3. Veränderung der technischen Anforderungen an die geförderten Techniken.<br />
4. Art der Förderung (Zuschuss, Teilschulderlass, vergünstigte Darlehen)<br />
Anpassungen sind insbesondere dann geboten, wenn für eine bestimmte Technik eine<br />
weitere Marktdurchdringung im angemessenen Umfang auch ohne oder mit geringerem<br />
Fördermitteleinsatz wahrscheinlich ist.<br />
Die Weiterentwicklung des MAP unterliegt bestimmten Restriktionen. Zum einen ist das<br />
heute und zukünftig für das MAP <strong>zur</strong> Verfügung stehende Budget zu berücksichtigen.<br />
Obwohl kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, so ist es dennoch zu<br />
vermeiden, dass Antragsteller aufgrund ausgeschöpfter Budgets nicht gefördert werden<br />
können. Andernfalls würde eine positive Marktentwicklung durch Unsicherheit gefährdet<br />
werden. Auch sind die Restriktionen des Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen<br />
zu berücksichtigen, wobei diese sich nur auf die Förderung gewerblicher Anwender, nicht<br />
aber auf die Förderung privater Haushalte bezieht.<br />
2 In der Fassung vom 26. November 2003<br />
18
Wechselwirkungen mit anderen Maßnahmen <strong>zur</strong> Förderung erneuerbarer Energien sind<br />
ebenfalls zu beachten. Hier ergeben sich ggf. Überschneidungen mit Förderungen der<br />
Länder. Stromerzeugende Anlagen werden darüber hinaus umfassend durch das zum<br />
1. August 2004 novellierte EEG gefördert. In diesem Zusammenhang scheint es sinnvoll, das<br />
MAP auf die Förderung der Wärmegestehung aus erneuerbaren Energien zu konzentrieren.<br />
Folgt man einer solchen Systematik, dann ist bei den zu treffenden Empfehlungen auch zu<br />
berücksichtigen, inwieweit sie den Übergang zu einem möglicherweise zu erwartenden REG-<br />
Wärme-Gesetz 3 ermöglichen.<br />
2.2.3 Förderstatistiken<br />
Um den Einfluss <strong>von</strong> Änderungen der Förderrichtlinien auf Antragszahl und Umsetzung<br />
nachvollziehen zu können, wurden in vorliegender Studie alle Daten einheitlich nach dem<br />
Antragsdatum erfasst. So bezieht sich die Zahl der installierten Anlagen in einem bestimmten<br />
Antragsjahr auf jene Anlagen, für die Förderung in diesem Jahr beantragt worden ist.<br />
Gegenüber der Anzahl der installierten Anlagen in einem bestimmten Jahr weicht diese<br />
Betrachtung in zweierlei Hinsicht ab. Einerseits fehlen gegenüber der Betrachtung nach<br />
Installationsjahr jene Anlagen, die bereits im Vorjahr beantragt wurden, aber erst im<br />
betrachteten Jahr errichtet wurden. Auf der anderen Seite kommen jene Anlagen hinzu, die<br />
zwar im betrachteten Jahr beantragt wurden, aber erst im folgenden Jahr installiert wurden.<br />
Da zwischen Antragstellung und Errichtung bis zu neun Monate und drüber hinaus bis zu<br />
drei weitere Monate bis <strong>zur</strong> endgültigen Erfassung der Errichtung vergehen können, können<br />
sich daraus erhebliche Abweichungen gegenüber der sonst üblichen Darstellung nach<br />
Installationszeitpunkt ergeben. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es zu stark<br />
schwankenden Antrags- und Installationszahlen etwa in Folge sich ändernder<br />
Förderkonditionen kommt.<br />
Von den die Förderung abwickelnden Instituten BAFA und KfW werden im Allgemeinen nur<br />
die unbedingt <strong>zur</strong> Antragsbearbeitung notwendigen Daten erfasst. Daher können<br />
verschiedene Fragestellungen leider nicht bearbeitet werden. Dazu gehörte etwa bis zum<br />
Jahresanfang 2004 die Frage, welche Brennstoffe in kleinen, automatisch beschickten<br />
Biomassekesseln zum Einsatz kommen. Auch wird beispielsweise nicht der Typus der<br />
geförderten Wasserkraftanlage erfasst.<br />
2.2.4 Repräsentative Befragung <strong>von</strong> Antragstellern<br />
Zur Abrundung der Aussagen über die Wirkungen des Marktanreizprogramms sind<br />
empirische Primärerhebungen erforderlich. Zur Ermittlung der Bedeutung des Programms für<br />
3 Zur möglichen Ausgestaltung einer solchen Regelung vergleiche Abschnitt Fehler! Verweisquelle<br />
konnte nicht gefunden werden..<br />
19
Investitionsentscheidungen wurde eine Befragung <strong>von</strong> durch das MAP Geförderten und<br />
Kontrollgruppen durchgeführt. Zusätzlich werden drei Kontrollgruppen gebildet:<br />
• Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wurde,<br />
• Antragsteller, die ihren Antrag <strong>zur</strong>ückgezogen haben,<br />
• <strong>von</strong> einem Landesprogramm Geförderte.<br />
Die Befragung erfolgte auf schriftlichem Wege mit strukturierten Fragebögen. Die Adressaten<br />
wurden aus dem verfügbaren Adressmaterial nach festgelegten Quoten für die einzelnen<br />
Techniken, die Förderjahre und die Förderart (Zuschuss, Darlehen) zufällig ausgewählt. Es<br />
wurden nur solche Antragsteller ausgewählt, die ihr Einverständnis für die Verwendung ihrer<br />
Adresse zu einer Befragung im Rahmen einer Evaluation gegeben haben.<br />
Befragungsschwerpunkte waren unter anderem 4 :<br />
• bei Geförderten im Bundesprogramm: Hinweis auf das Programm, Einschätzung der<br />
Förderbedingungen, Beurteilung der Abwicklung, Inanspruchnahme <strong>von</strong> Beratung durch<br />
Fachleute und Beratungsbedarf, Entscheidungsfindung, erwogene Alternativen (z. B.<br />
nicht geförderte Techniken), Mitnahmeeffekte, andere Einflussfaktoren, Initial-, Vorziehoder<br />
Intensivierungswirkung der Förderung, Planung und Ausführung, Betrieb und<br />
Effizienz der Anlagen, Erwartungen an die Anlage und deren Erfüllung, gewonnene<br />
Energie, Folgekosten, ggf. Verhandlungen mit Stromversorgern, Weitergabe der<br />
Erfahrungen, (sozial)strukturelle Daten;<br />
• in den Kontrollgruppen abgelehnter und <strong>zur</strong>ückgezogener Anträge: Investition ohne<br />
Förderung, Rolle anderweitiger Fördermittel, z. B. <strong>von</strong> Bundesländern, ggf. Hemmnisse<br />
für Investitionen, Abwicklung des Förderprogramms, (sozial)strukturelle Daten;<br />
• bei Geförderten in einem Landesprogramm: Bekanntheitsgrad und Attraktivität des<br />
Bundesprogramms, Investitionsentscheidung, (sozial)strukturelle Daten.<br />
Die Auswertung erfolgt gegliedert nach Techniken, Förderjahren und Förderart sowie nach<br />
strukturellen Merkmalen der Befragten, z. B. Privatpersonen, Firmen, Einkommensklassen,<br />
geographische Regionen.<br />
2.2.5 Intensivgespräche mit Multiplikatoren<br />
Multiplikatoren spielen bei der Wirksamkeit eines Förderprogramms eine wichtige Rolle.<br />
Hierzu zählen Planer, Handwerker, Berater, Fachverbände, Experten, Hersteller sowie der<br />
Handel. Über Tiefeninterviews mit Vertretern solcher Gruppen sollen folgende Fragen geklärt<br />
werden:<br />
4 Fragebögen siehe Anhang 3<br />
20
• Hat das Programm die Anwender motiviert, in die neuen Techniken zu investieren?<br />
Welche Energieträger wurden dabei ersetzt und – indirekt – welche Emissionen<br />
vermieden?<br />
• Wurden Hersteller angeregt, Techniken weiterzuentwickeln, um preisgünstiger<br />
anbieten zu können?<br />
• Wurde der Handel zu verstärkten Importen angeregt?<br />
• Wurden die Planer motiviert, die Techniken stärker zu empfehlen und in die<br />
Energieversorgung einzubinden?<br />
• Wurden die Handwerker angeregt, sich über Installation und Wartung der<br />
Techniken zu informieren und fortzubilden?<br />
In den Interviews wurden folgende Themen besprochen: Bekanntheit und Akzeptanz des<br />
Programms, Rolle des Programms z. B. im Vergleich mit anderen Maßnahmen und der<br />
Länderförderung, Entscheidungsfindung der Investoren, Investitionshemmnisse, Verbesserungsvorschläge<br />
für das Programm und seine Abwicklung sowie Empfehlungen für<br />
programmbegleitende Maßnahmen. Mit den Ergebnissen können auch die subjektiven<br />
Einschätzungen des Programms durch die Zielgruppen, die in der Repräsentativbefragung<br />
erfasst sind, auf eine breitere Basis gestellt werden.<br />
Durch die auszuwählenden Personen sollten alle geförderten Technologien abgedeckt<br />
werden. Die Interviews wurden in der Regel telefonisch, in Einzelfällen persönlich auf der<br />
Grundlage eines ausführlichen Gesprächsleitfadens durchgeführt. Es wurden insgesamt 22<br />
Interviews geführt.<br />
21
3 Solarthermie<br />
3.1 Marktentwicklung<br />
In Deutschland wurden im Jahr 2003 rund 80.000 Solarkollektoranlagen installiert (BSI<br />
2004). Geht man da<strong>von</strong> aus, dass Kollektoren meist im Zusammenhang mit der Installation<br />
eines Heizkessels installiert werden, so errechnet sich ein Anteil am Heizungsmarkt bezogen<br />
auf die Anzahl <strong>von</strong> 11 % gegenüber 9 % im Jahr 2002 (Tabelle 4). Damit wird bereits bei<br />
jeder zehnten Heizkesselinstallation eine Solaranlage berücksichtigt. Da es sich bei einem<br />
Teil der Kesselinstallationen um Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern handelt, bei<br />
denen die Integration einer Solarkollektoranlage schwierig ist, liegt der tatsächliche Anteil am<br />
potenziell erschließbaren Markt sogar noch höher.<br />
Tabelle 4: Bedeutung <strong>von</strong> Solarkollektoranlagen in Deutschland. (BAFA 2004, BSI 2004,<br />
STAT 2004, BDH 2004).<br />
2002 2003<br />
Anzahl Gebäude Neubauten 195.389 212.341<br />
Heizkesselabsatz 725.000 730.000<br />
Da<strong>von</strong> Ersatz 580.000 580.000<br />
Absatz Kollektoranlagen 65.000 82.000<br />
Marktanteil Heizungen 9,0 % 11,0 %<br />
Anzahl MAP geförderte Kollektoranlagen 43.467 80.486<br />
Anteil geförderter Anlagen 66,7 % 97,7 %<br />
Absatz Kollektorfläche [m²] 540.000 720.000<br />
MAP-geförderte Kollektorfläche 360.390 704.847<br />
Seit 30 Jahren werden Solarkollektoren in Deutschland kommerziell angeboten. Derzeit sind<br />
ca. 36 Anbieter <strong>von</strong> Solarkollektoranlagen auf dem deutschen Markt vertreten (Epp 2004).<br />
Die fünf größten Anbieter haben einen Marktanteil <strong>von</strong> über 50 %. Dabei haben alle großen<br />
Anbieter <strong>von</strong> Heizungskesseln mittlerweile Solarkollektoren in ihr Angebot aufgenommen. Mit<br />
Viessmann und Buderus sind zwei Heizungskesselhersteller Marktführer auf dem Kollektormarkt,<br />
erst an dritter und vierter Stelle folgen mit Wagner und Sonnenkraft auf Solarkollektoren<br />
spezialisierte Hersteller. Es haben sich industrielle Fertigungsstrukturen für Solarkollektoren<br />
in Deutschland etabliert (Stryi-Hipp 2002). Verschiedene Unternehmen haben<br />
sich auf die Produktion <strong>von</strong> Vorprodukten wie der Absorberbeschichtung und der Verlötung<br />
der Absorber und Rohrregister zu Absorberplatten spezialisiert. Darüber hinaus produzieren<br />
viele Anbieter Kollektoren nicht selbst, sondern beziehen diese <strong>von</strong> so genannten OEM-<br />
Produzenten (Original Equipment Manufacturer). Etwa die Hälfte des Flachkollektormarktes<br />
wird <strong>von</strong> solchen OEM-Produkten abgedeckt, was auf eine Konzentration bei der Kollektorfabrikation<br />
hindeutet. Der Anteil importierter Flachkollektoren am Gesamtmarkt ist kontinuierlich<br />
gesunken. Deckten Importe 1999 noch über die Hälfte des deutschen Kollektormarktes<br />
22
ab, so ist ihr Anteil im Jahr 2003 auf 35 % gesunken (Koldehoff 2004). Vom Marktwachstum<br />
haben also in erster Linie deutsche Kollektorhersteller profitiert.<br />
Im Jahr 2003 ist erstmals wieder die installierte Fläche <strong>von</strong> Vakuumröhrenkollektoren<br />
gegenüber dem Vorjahr gestiegen, es wurden etwa 85.000 m² abgesetzt (Epp 2004). Da der<br />
Absatz <strong>von</strong> Flachkollektoren aber stärker gewachsen ist, ist der Anteil der Röhrenkollektoren<br />
an der gesamten abgesetzten Kollektorfläche weiterhin gesunken. Nichtsdestotrotz<br />
komplettieren fast alle Solarkollektoranbieter ihr Angebot mit Vakuumröhrenkollektoren. Die<br />
Röhren selbst werden weitgehend im Ausland (insbesondere China) hergestellt, z.T. werden<br />
dann in Deutschland daraus komplette Kollektoren gefertigt.<br />
3.2 Technische Entwicklung<br />
Höhere Preise aufgrund einer besseren Leistungsfähigkeit lassen sich auf dem Markt<br />
offensichtlich nur schwer vermitteln. Vom Marktanreizprogramm gingen bis <strong>zur</strong> Einführung<br />
der Mindestleistung auch keine Impulse <strong>zur</strong> Steigerung der Leistungsfähigkeit aus, was sich<br />
nicht zuletzt in der Gleichbehandlung <strong>von</strong> Röhren- und Flachkollektoren widerspiegelt. Die<br />
technische Entwicklung <strong>von</strong> Solarkollektoren hat sich daher weniger auf eine Steigerung der<br />
spezifischen Leistungsfähigkeit, als vielmehr auf die Erhöhung der Zuverlässigkeit und der<br />
Senkung der Kosten konzentriert. Aber auch die Optik der Produkte spielt bei der weiteren<br />
Entwicklung eine Rolle. Die Anlagen haben einen guten technischen Stand erreicht. So<br />
vergab die Stiftung Warentest in einem Test mit elf Solaranlagen <strong>zur</strong> kombinierten Warmwasserbereitstellung<br />
und Heizungsunterstützung zweimal das Qualitätsurteil „sehr gut“,<br />
achtmal „gut“ und einmal „befriedigend“ (Warentest 2003).<br />
Die über die Jahre durchgeführten Ertragstests am Forschungs- und Testzentrum für Solaranlagen<br />
Stuttgart legen nahe, dass sich die spezifische Leistungsfähigkeit der Anlagen leicht<br />
erhöht hat (Abbildung 4). Dies wurde auch in den Multiplikatoreninterviews bestätigt (Kerskes<br />
2004). Allerdings weisen die Erträge der im Jahr 2003 gemessenen Anlagen niedrigere<br />
Erträge auf. Dies ist jedoch auf die in diesem Jahr in großer Zahl getesteten preiswerten<br />
ausländische Kollektoren <strong>zur</strong>ückzuführen – im Übrigen ein Zeichen dafür, dass ausländische<br />
Hersteller wieder verstärkt Fuß auf dem deutschen Markt zu fassen versuchen.<br />
23
700<br />
Kollektorertrag [kWh/(m²a) *]<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2001 2002 200<br />
* Standort Würzburg, 5<br />
Abbildung 4: Jahreskollektorerträge nach DIN 4757, Teil 4 der vom Forschungs- und Testzentrum<br />
für Solaranlagen Stuttgart getesteten Anlagen. Ausschließlich vom<br />
Hersteller freigegebene Ergebnisse sind berücksichtigt (Kerskes 2004).<br />
Im Folgenden werden einige typische Beispiele für in der letzten Zeit zu beobachtenden<br />
Produktinnovationen auf dem Solarkollektormarkt gegeben:<br />
Speicher mit Brenner<br />
Solarspeicher mit integriertem Brenner werden <strong>von</strong> mehreren Firmen für unterschiedliche<br />
Brennstoffe angeboten. Diese Lösung hat für den Hausbesitzer und dem Installateur<br />
einige Vorteile:<br />
• einfache hydraulische Einbindung;<br />
• die Anzahl der Geräte wird reduziert;<br />
• das System ist nachrüstbar;<br />
• der integrierte Regler ist für die Regelung der Solaranlage und die Brauchwassererwärmung<br />
optimiert;<br />
• die Brauchwassererwärmung ist durch Wärmetauscher legionellenfrei; das Warmwasser<br />
wird nur für den Verbrauch erhitzt;<br />
• durch die Reduktion der bauseitigen Arbeiten wird die Anzahl der möglichen<br />
Fehler bei der Installation deutlich reduziert und damit Kosten eingespart.<br />
Weitere Firmen integrieren einen Pelletbrenner in einen Pufferspeicher und folgen damit<br />
dem allgemeinen Trend, die Erträge der Solarsysteme durch verbesserte Systemtechnik,<br />
also werkseitige Abstimmung <strong>von</strong> Solarkollektoren, drehzahlgeregelte Pumpen,<br />
Schichtenpufferspeicher und Auskopplung <strong>von</strong> Brauchwasser über Wärmetauscher zu<br />
24
verbessern. Dadurch werden auch die möglichen Fehler bei der Installation reduziert und<br />
die Verfügbarkeit der Solarkollektoranlage erhöht.<br />
Direkte Einbindung in den Rücklauf<br />
Bei großen Solaranlagen sind bei reinen Warmwasseranlagen zwei Varianten gängig:<br />
Durchflusssysteme und Systeme mit solaren Wärmespeichern. Neu sind Durchflusssysteme<br />
für Kollektoranlagen mit Größen zwischen 20 bis 60 m². Diese Systeme sind in<br />
der Auslegung, Einbindung und Regelung schwieriger, bieten aber Vorteile bei der<br />
Effizienz (Mehrertrag <strong>von</strong> bis zu 15 %) und dem Preis. Auch ist hierfür keine<br />
Legionellenschaltung notwendig (Wieser 2004).<br />
Montagetechnik, Befestigung, Integration<br />
Das Thema Solartechnik wurde in den letzten Jahren auch <strong>von</strong> der Zulieferindustrie der<br />
Heizungsbranche aufgegriffen. Heute bieten sich für Kollektorhersteller, Großhandel und<br />
Installateure eine Vielzahl <strong>von</strong> Lösungen im Bereich der Montagetechnik, Befestigung<br />
und Integration. So gibt es Eindeckungen in unterschiedlichen RAL-Farben. Die<br />
Integration <strong>von</strong> Dachfenstern in Kollektorfelder ist ebenso möglich.<br />
Selektive Beschichtungen<br />
Bei der Absorberbeschichtung herrschen selektive Beschichtungen vor. Entspiegelte<br />
Gläser werden bisher erst vereinzelt angeboten, drängen aber stärker auf den Markt.<br />
In der Produktionstechnik lassen sich folgende Trends erkennen:<br />
Kupfer oder Aluminium als Absorberblech<br />
Infolge des gestiegenen Preis für das bisher dominierende Kupfer (Marktanteil bisher<br />
97 %, Koldehoff 2004) kommen nun verstärkt Aluminiumabsorber zum Einsatz. Die<br />
geringere Wärmeleitfähigkeit <strong>von</strong> Aluminium wird dabei durch dickere Alubleche<br />
wettgemacht. Die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten können<br />
jedoch zu Verformungen des Absorbers führen. Auch werden technisch anspruchsvollere<br />
Verbindungstechniken wie das Laserschweißen notwendig. Es besteht auch die Gefahr<br />
der Oxidation des Aluminiums aufgrund der unterschiedlichen elektrochemischen<br />
Potenziale.<br />
Löten oder Schweißen<br />
Löten ist kostengünstiger, die Verbindung hat einen guten Wärmeübergang und optisch<br />
sehen die Lötabsorber besser aus. Bei höheren Temperaturen verlieren Lötverbindungen<br />
jedoch an Festigkeit, sodass ein deutlicher Trend hin zum Ultraschall-Schweißen und<br />
zum Laserschweißen zu beobachten ist.<br />
25
Vollfläche oder Finne<br />
Die Herstellung <strong>von</strong> Vollflächenabsorber in Mäanderform ist kostengünstiger als die <strong>von</strong><br />
Finnenabsorbern mit Harfenform (Koldehoff 2004). Der gleichmäßigeren Durchströmung<br />
der Vollflächenabsorber stehen höhere Druckverluste und eine größere Trägheit<br />
gegenüber.<br />
Gummi oder Silikon<br />
wird <strong>zur</strong> Dichtung und Befestigung der Glasscheibe eingesetzt. Silikon gilt als<br />
beständiger. Die Klebetechnik erfordert eine höhere Sauberkeit und die Fehlertoleranzen<br />
sind geringer, ermöglicht aber eine höhere Automatisierung und stellt somit einen<br />
weiteren Schritt hin <strong>zur</strong> industriellen Fertigung der Kollektoren dar.<br />
Im Bereich der Vakuumröhrenkollektoren finden sich nur wenige technische Neuerungen.<br />
Hier hemmt die schwache Nachfrage die weitere technische Entwicklung.<br />
• Designverbesserung am Sammlerkasten<br />
• Optimierung in der Fertigung<br />
• Indach-Röhrenkollektoren<br />
• Einsatz <strong>von</strong> Wasser als Wärmeträgermedium. Dadurch kann man die Solaranlage<br />
direkt in das vorhandene Heizsystem einkoppeln. In kalten Frostnächten, wenn die<br />
Gefahr besteht, dass die Röhre einfrieren, pumpt die Regelung warmes Wasser aus<br />
dem Speicher in die Röhren. Die Wärmeverluste sind dank Vakuumisolierung<br />
minimal. Nennenswerte Verluste treten nur in den Rohrzuleitungen auf.<br />
• Einsatz <strong>von</strong> dickeren und längeren Röhren.<br />
• Tanksysteme <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung, der Solarspeicher ist direkt über den<br />
Kollektor angebracht. Vereinfachtes System für Südeuropa.<br />
3.3 Kostenentwicklung<br />
Bei den am meisten verbreiteten kleinen Flachkollektoranlagen (6 m² Kollektorfläche) zum<br />
Einsatz in Ein-/Zweifamilienhausbereich, die über die Hälfte aller geförderten Anlagen<br />
ausmachen, sind im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2004 die spezifischen Investitionskosten für<br />
Gesamtsysteme deutlich gesunken, wie die Investitionen der im MAP geförderten Anlagen<br />
zeigt (Abbildung 5 und Abbildung 6). Hier machen sich Kostensenkungen durch standardisierte<br />
Anlagen bemerkbar. Größere Flachkollektoranlagen zwischen 7 m² und 50 m²<br />
Kollektorfläche – hier repräsentiert durch die Referenzanlagen mit 10 m² bzw. 25 m²<br />
Kollektorfläche - sind dagegen in den Kosten eher konstant geblieben, eine eindeutige<br />
Tendenz ist nicht festzustellen. Insgesamt ist eine Kostendegression über die Anlagengröße<br />
zu erkennen. Soll mit der Kollektoranlage auch die Raumheizung unterstützt werden, so<br />
ergeben sich gegenüber der ausschließlichen Warmwasserbereitstellung um 10 % bis 20 %<br />
höhere spezifische Kosten. Die ausgewiesenen Kosten für Anlagen mit 75 m² basieren dabei<br />
26
allerdings auf nur wenigen Anlagen, sodass die Repräsentativität hier stark eingeschränkt ist.<br />
Diese großen Anlagen wie auch die Anlagen in der Größenklasse zwischen 20 und 50 m²<br />
Kollektorfläche weisen darüber hinaus eine sehr große Streuung bei den spezifischen<br />
Investitionskosten auf. Da im MAP eine Förderung für jeden angefangenen Quadratmeter<br />
Kollektorfläche gewährt wird, vom BAFA aber auch nur die geförderte Kollektorfläche und<br />
nicht die tatsächliche Kollektorfläche erfasst wird, kann sich darüber hinaus für kleine<br />
Anlagen mit 6 m² ein Fehler <strong>von</strong> bis zu 15 % bei der Berechnung der spezifischen<br />
Kollektorkosten ergeben. Das bedeutet, dass die tatsächlichen spezifischen Kollektorkosten<br />
bei kleinen Anlagen um bis zu ´15 % höher sind als hier ausgewiesen. Dieser systematische<br />
Fehler nimmt aber mit der Größe der Kollektorfläche deutlich ab.<br />
2.000<br />
1.800<br />
6 m² Flach 10 m² Flach<br />
25 m² Flach<br />
75 m² Flach<br />
1.600<br />
Investitionskostenskosten €/m²<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
Förderanteil<br />
400<br />
200<br />
0<br />
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Abbildung 5:<br />
Spezifische Investitionskosten der im MAP geförderten Flachkollektoranlagen<br />
<strong>zur</strong> Warmwasserbereitung.<br />
Die gewährten Zuschüsse deckten typischerweise 10 % bis 20 % der erforderlichen<br />
Investition ab, mit steigender Tendenz hin zu großen Anlagen. Im Fall der Referenzanlage<br />
mit 75 m² Kollektorfläche machen die Zuschüsse sogar über ein Drittel der Investitionskosten<br />
aus. Hier ist allerdings wie schon beschrieben zu berücksichtigen, dass die zugrunde<br />
gelegten Investitionskosten auf eine nur geringe Anlagenzahl basieren und sie zudem eine<br />
große Streuung aufweisen.<br />
27
2.000<br />
1.800<br />
1.600<br />
6 m² Flach 10 m² Flach<br />
25 m² Flach<br />
75 m² Flach<br />
1.400<br />
Investitionskosten €/m²<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
Förderanteil<br />
400<br />
200<br />
0<br />
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Abbildung 6:<br />
Spezifische Investitionskosten der im MAP geförderten Flachkollektoranlagen<br />
<strong>zur</strong> Raumheizung und Warmwasserbereitung.<br />
Regional unterscheiden sich die spezifischen Investitionskosten zum Teil erheblich<br />
(Abbildung 7). Dabei sind im Mittel die Anlagen in Bayern am günstigsten, sicherlich auch ein<br />
Resultat des dort großen Marktes.<br />
28
Spezifische Investitionskosten €/m²<br />
1000<br />
900<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
864 863<br />
760<br />
730<br />
956<br />
829<br />
989<br />
Bundesdurchschnitt<br />
849<br />
832 833 826<br />
754<br />
745<br />
867<br />
745<br />
723<br />
100<br />
0<br />
BE BR BW BY HB HE HH MV NS NW RP SA SD SH SN TH<br />
Bundesland<br />
Abbildung 7: Mittlere spezifische Investitionskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Flachkollektoranlagen<br />
bis einschließlich 6 m² Kollektorfläche nach Bundesländen.<br />
Auch insgesamt weisen die spezifischen Preise am Markt eine erhebliche Streuung auf<br />
(Abbildung 8).<br />
35<br />
30<br />
entspricht 0,19 €/kWh Wärmegestehungskosten<br />
für Brauchwasser bei 6 m² Solarkollektorfläche<br />
25<br />
Anzahl Kollektoren<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
100 125 150 175 200 225 250 275 300 325 350 375 400 425 450<br />
Spezifische Kollektorkosten [€/m²]<br />
Quelle: Marktübersicht Solarkollektoren<br />
Abbildung 8: Verteilung der spezifischen Kosten <strong>von</strong> Flachkollektoren für das Jahr 2003.<br />
29
Bei Röhrenkollektoren folgten den Preiserhöhungen im Jahr 2003 Preissenkungen im Jahr<br />
2004 (Abbildung 9 und Abbildung 10). Diese Senkungen wurden insbesondere durch<br />
Produktionsausweitungen möglich gemacht. Insgesamt sind die spezifischen Investitionskosten<br />
<strong>von</strong> Röhrenkollektoren in allen Größenklassen im Betrachtungszeitraum gesunken.<br />
Auf den Quadratmeter Kollektorfläche bezogen liegen die spezifischen Kosten <strong>von</strong> Röhrenkollektoranlagen<br />
um etwa die Hälfte höher als <strong>von</strong> Flachkollektoranlagen vergleichbarer<br />
Größe. Die Einschränkungen <strong>zur</strong> Aussagefähigkeit der hier präsentierten Daten gelten für<br />
Röhrenkollektoranlagen analog zu den Flachkollektoren. Die gewährten Zuschüsse deckten<br />
typischerweise 5 % bis 15 % der erforderlichen Investition ab.<br />
2.000<br />
1.800<br />
4 m² Röhre 10 m² Röhre 25 m² Röhre<br />
1.600<br />
Investitionskosten €/m²<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
Förderanteil<br />
400<br />
200<br />
0<br />
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Abbildung 9:<br />
Spezifische Investitionskosten der im MAP geförderten Röhrenkollektoranlagen<br />
<strong>zur</strong> Warmwasserbereitstellung.<br />
30
2.000<br />
1.800<br />
4 m² Röhre<br />
10 m² Röhre 25 m² Röhre<br />
1.600<br />
1.400<br />
Investitionskosten €/m²<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
Förderanteil<br />
400<br />
200<br />
0<br />
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Abbildung 10: Spezifische Investitionskosten der im MAP geförderten Röhrenkollektoranlagen<br />
<strong>zur</strong> Raumheizung und Warmwasserbereitstellung.<br />
3.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben<br />
Im Zeitraum zwischen Beginn des Jahres 2002 bis zum 30.6.2004, das ist der Betrachtungszeitraum<br />
dieser Studie, wurden 241.879 Anträge auf Förderung <strong>von</strong> Solarkollektoren gestellt.<br />
Die Richtlinienänderung vom 1.2.2003 mit den auf 125 €/m² erhöhten Zuschüssen führte zu<br />
einer Verdreifachung der mittleren monatlichen Antragszahlen auf 14.300 im Zeitabschnitt<br />
Februar 2003 bis Dezember 2003 gegenüber dem Jahr 2002. Besonders viele Anträge<br />
wurden gegen Ende des Jahres 2003 gestellt (zum Beispiel 26.000 im Dezember 2003),<br />
nachdem eine Absenkung der Förderung auf 110 €/m² zum 1.1.2004 bekannt wurde. Nach<br />
der Absenkung sind die Antragszahlen stark gefallen und haben sich etwa einem Niveau <strong>von</strong><br />
6.000 Anträgen je Monat eingependelt, also nur etwa 40 % des Niveaus vor der Absenkung<br />
zu Beginn des Jahres 2004. Selbst wenn man <strong>von</strong> Vorzieheffekten für Ende 2003 ausgeht,<br />
die sich naturgemäß mindernd auf die Antragszahlen in den Folgemonaten ausgewirkt<br />
haben, so lag das Niveau bis zum 30.6.2004 insgesamt immer noch erheblich niedriger als<br />
vor der Richtlinienänderung.<br />
31
30.000<br />
25.000<br />
Röhrenkollektor<br />
Luftkollektor<br />
Flachkollektor<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6<br />
Abbildung 11: Verlauf der Antragszahlen für Solarkollektoranlagen.<br />
In dem zweistufigen Förderverfahren wurden <strong>von</strong> diesen im Zeitraum 1.1.2002 bis 30.6.2004<br />
gestellten Anträgen 232.203 bewilligt. Außer im Monat Januar 2004 und im Monat Juni 2004<br />
(letzter Monat im Betrachtungszeitraum, daher noch nicht alle Anträge bearbeitet) lag die<br />
Bewilligungsquote immer zwischen 95 % und 98 %. 127.712 der im Betrachtungszeitraum<br />
gestellten Anträge wurden bis zum 30.6.2004 mit insgesamt € 124 Millionen gefördert. Die<br />
bereinigte Abrufquote 5 beträgt 76 %, das heißt, dass knapp ein Viertel aller Antragsteller<br />
letztlich auf eine Förderung verzichten, obwohl sie ihnen bewilligt wurde. Die Abrufquote ist<br />
für Anträge vom Ende des Jahres 2002 / Januar 2003 mit Werten bis hinunter zu 62 %<br />
besonders niedrig, da Antragsteller es offenbar vorgezogen haben, über einen Neuantrag in<br />
den Genuss der seit 1.2.2003 erhöhten Förderung zu kommen. Über weitere Ursachen für<br />
die insgesamt relativ niedrige Abrufquote lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise sind<br />
Anträge nur auf Verdacht gestellt worden, insbesondere dann, wenn eine Verschlechterung<br />
der Förderung droht. Oder Anlagen konnten nicht realisiert werden. Schließlich verzichtet<br />
auch ein Teil der Investoren auf die Förderung, obwohl sie eine Anlage errichtet haben. Die<br />
Befragung <strong>von</strong> Anntragstellern ergab, dass etwa ein Viertel jener Antragsteller, die die<br />
Förderung nicht abrufen, trotzdem eine Anlage installiert haben (siehe auch Abschnitt 9.4).<br />
Geht man da<strong>von</strong> aus, dass bei den im Zeitraum <strong>von</strong> August 2003 bis Dezember 2004<br />
eingereichten Anträgen ähnliche Abrufquoten erzielt werden wie in der Vergangenheit, so ist<br />
5<br />
Die Abrufquote ist das Verhältnis zwischen Anzahl der Mittelabrufe und Anzahl der Bewilligungen<br />
für Anträge aus einem bestimmten Zeitraum. Da zwischen Bewilligung und dem Mittelabruf durch<br />
den Investor bis zu einem Jahr vergehen kann, wird hier <strong>zur</strong> Berechnung der bereinigten Quote nur<br />
der Zeitraum <strong>von</strong> Januar 2002 bis einschließlich Juli 2003 berücksichtigt.<br />
32
allein durch die im Zeitraum August bis Dezember 2003 gestellten und bisher noch nicht<br />
abgerufenen Anträgen <strong>von</strong> weiteren 32.000 Förderungen bis Ende des Jahres 2004<br />
auszugehen.<br />
Mit der gewährten Förderung wurden im Betrachtungszeitraum Investitionen <strong>von</strong> zusammen<br />
€ 853 Millionen ausgelöst, woraus sich eine durchschnittliche Förderquote <strong>von</strong> 14 % ergibt.<br />
In 86 % der geförderten Anlagen handelt es sich um Flachkollektoren, der Rest sind Röhrenkollektoren<br />
6 , wobei diese Anteile über den Betrachtungszeitraum in etwa konstant geblieben<br />
sind. Während in Bayern der Anteil der Flachkollektoren mit 91 % besonders hoch ist, ist der<br />
Anteil der Röhrenkollektoren als einzigem Bundesland in Hessen mit 24 % im Vergleich zum<br />
Durchschnitt hoch. Im Fall Hessen lässt sich der hohe Anteil möglicherweise durch die zwei<br />
großen Anbieter <strong>von</strong> Röhrenkollektoren, die in diesem Bundesland ansässig sind, erklären.<br />
Interessanterweise ist der Anteil <strong>von</strong> Flach- und Röhrenkollektoren bei Anlagen, die auch der<br />
Raumerwärmung dienen, annähernd gleich hoch. Obwohl der gegenüber Flachkollektoren<br />
höhere Wirkungsgrad <strong>von</strong> Röhrenkollektoren bei niedrigen Außentemperaturen<br />
insbesondere bei der Heizungsunterstützung <strong>von</strong> Bedeutung ist, spielt dies offensichtlich bei<br />
den Investitionsentscheidungen zumindest bisher keine Rolle.<br />
99 % der geförderten Anlagen werden <strong>von</strong> privaten Haushalten betrieben, somit konnten<br />
weder Contractoren noch das Gewerbe im Allgemeinen bisher in nennenswerten Umfang<br />
durch die Förderung motiviert werden. Über drei Viertel der Anlagen diente ausschließlich<br />
der Warmwasserbereitung, wobei dieser Anteil über dem Betrachtungszeitraum annähernd<br />
gleich blieb.<br />
Die Anträge aus dem Jahr 2002 führten zu einer Kollektorfläche <strong>von</strong> 360.000 m 2 , die Anträge<br />
aus dem Jahr 2003 mit bisher 700.000 m² auf fast das Doppelte. Auf die Kollektorfläche<br />
bezogen ist der Anteil der Flachkollektoren mit 90 % höher als wenn man die Anteile<br />
unterschiedlicher Technologien aus der Anzahl der geförderten Anlagen ableitet, da Flachkollektoranlagen<br />
tendenziell größer als die Röhrenkollektoranlagen sind.<br />
Über die Hälfte der geförderten Anlagen weisen eine Kollektorfläche <strong>von</strong> bis zu einschließlich<br />
6 m² auf, 45 % sind zwischen 7 m² und 20 m² groß und nur 2 % sind größer als 20 m². Diese<br />
Verhältnisse sind im Betrachtungszeitraum in etwa gleich geblieben. Bezogen auf die<br />
gesamte im Betrachtungszeitraum geförderte Anlagenfläche dominiert die Größenklasse<br />
zwischen 7 m² und 20 m² (Abbildung 12). Mit 11 % ist der Anteil <strong>von</strong> Anlagen größer 20 m² in<br />
Sachsen in Bundesvergleich auffallend hoch. In diesem Bundesland erhalten Kommunen<br />
eine Förderung für den Einsatz <strong>von</strong> Solarkollektoren. Dadurch ist vermutlich auch der Markt<br />
für große Anlagen im Allgemeinen positiv bereitet worden.<br />
6<br />
Luftkollektoren spielen mit einer Anzahl <strong>von</strong> 159 praktisch keine Rolle. Bisher gibt es erst einen<br />
Hersteller solcher Anlagen auf dem Markt.<br />
33
6%<br />
1%<br />
36%<br />
< 7m²<br />
7-20 m²<br />
20-50 m²<br />
> 50 m²<br />
57%<br />
Abbildung 12: Anteile unterschiedlicher Anlagengrößenklassen an der gesamten im MAP<br />
geförderten Kollektorfläche.<br />
Die 36 % aller geförderten Anlagen stehen in Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg mit<br />
20 % und Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit jeweils 9 %. Die Aufteilung über die<br />
Länder bleibt über den Betrachtungszeitraum annährend konstant. An der gesamten gewährten<br />
Förderung der im Zeitraum Januar 2002 bis einschließlich Juni 2004 beantragten<br />
Anlagen hat Bayern sogar einen Anteil <strong>von</strong> 38 %. Auch wenn man die geförderte Kollektorfläche<br />
umlegt auf die Einwohner, ist Bayern führend. Im Betrachtungszeitraum wurden<br />
34 m²/1000 Einwohner Kollektorfläche in Bayern beantragt und gefördert gegenüber<br />
13,3 m²/1000 Einwohner im Bundesdurchschnitt. Es folgen Baden-Württemberg mit<br />
19,6 m²/1000 Einwohner und Sachsen mit 14,6 m²/1000 Einwohner. Diese großen regionalen<br />
Unterschiede lassen sich eindeutig nur schwer erklären. Sie mögen zum Teil historisch<br />
bedingt sein, da Solarkollektoren bevorzugt zuerst im Süden Deutschlands angewendet<br />
wurden (Fichtner 2002). Dadurch hat sich ein lebendiges Netzwerk aus Anwendern,<br />
Handwerkern, Planern, Herstellern, Forschung und Entwicklung regional etablieren können.<br />
Letztlich ist dies auch ein Resultat der in der Vergangenheit in Bayern und Baden-<br />
Württemberg großzügig gewährten Förderung. Weiterhin mögen die günstigeren klimatischen<br />
Bedingungen im Süden eine energetische <strong>Nutzung</strong> der Sonne vorteilhafter<br />
erscheinen lassen, obwohl solcherart bedingte Unterschiede in den Erträgen tatsächlich nur<br />
gering sind. Die aktuelle Förderung durch das Bundesland hat dagegen keinen bestimmenden<br />
Einfluss auf die herausragende Stellung Bayerns und Baden-Württembergs. So<br />
gewähren diese beiden Bundesländer privaten Haushalten aktuell keine Förderung. Mit<br />
Ausnahme <strong>von</strong> Nordrhein-Westfalen, das schon seit Jahren im so genannten REN-<br />
Programm Zuschüsse vergibt und trotzdem mit 4,8 m²/1000 Einwohner nur den<br />
34
diesbezüglich drittletzten Rang unter allen Bundesländern einnimmt, liegen allerdings jene<br />
fünf Bundesländer, die aktuell Förderungen gewähren, allesamt in der vorderen Hälfte auf<br />
der Rangliste unter allen Bundesländern. Dabei ist zu beachten, dass seitens des MAP für<br />
Solarkollektoranlagen generell die Kumulierung mit anderen Fördermitteln nicht erlaubt ist,<br />
Förderprogramme der Länder also immer eine zusätzliche Nachfrage evozieren. 7<br />
Der Anteil des Erdgases ist in Bayern etwa ein Fünftel niedriger als im Bundesdurchschnitt,<br />
nicht zuletzt weil die Erdgasversorgung im Flächenstaat Bayern bisher nicht flächendeckend<br />
ausgebaut ist. Entsprechend höher ist hier der Anteil <strong>von</strong> Heizöl, aber auch traditionelle Holzheizungen<br />
konnten sich besser halten. Steigende Heizölpreise motivieren aber gemeinhin<br />
schnell und direkt dazu, die Heizölkosten über den Einsatz <strong>von</strong> erneuerbaren Energien, sei<br />
es Solarenergie oder Biomasse, zu senken. Somit ergibt sich auch unter diesem Aspekt in<br />
Bayern eine besonders günstige Ausgangslage für diese Technologien. Zusätzlich ist gerade<br />
die Kombination der Solarkollektoren mit Biomasseheizkesseln vorteilhaft, da auf diese<br />
Weise der wenig effiziente Sommerbetrieb der Kessel ausschließlich <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung<br />
vermieden werden kann.<br />
Die unterschiedliche Gebäudestruktur in den einzelnen Bundesländern, also insbesondere<br />
ein höherer Anteil <strong>von</strong> für heutige Standardkollektoranlagen besonders geeigneter Ein-/<br />
Zweifamilienhäusern kann für die großen Unterschiede ebenso wenig verantwortlich<br />
gemacht werden. Tatsächlich liegt zwar der Anteil <strong>von</strong> Ein-/Zwei-Familienhäusern am<br />
Gebäudebestand mit 87 % in Bayern höher als der Bundesdurchschnitt (82 %). Das<br />
Saarland (90 %), Rheinland-Pfalz (89 %), Schleswig-Holstein (88 %) und Niedersachsen<br />
(88 %) weisen allerdings noch höhere Anteile <strong>von</strong> diesem Gebäudetyp auf, ohne dass dort<br />
eine ähnlich hohe Verbreitung <strong>von</strong> Solarkollektoren wie in Bayern vorzufinden wäre.<br />
Seit dem 1.1.2004 wird die Erweiterung bestehender Solarkollektoranlagen gefördert.<br />
Ebenso dürfen Kollektoren auch der Erwärmung <strong>von</strong> Schwimmbecken dienen. Beide<br />
Erweiterungen sind bisher jedoch erst sehr verhalten aufgenommen worden. Nur 2 % aller<br />
Anträge <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> Solarkollektoranlagen im ersten Halbjahr 2004 bezogen sich auf<br />
Erweiterungsinvestitionen und in nur einem Promille der Fälle sollen die Anlagen auch der<br />
Schwimmbeckenerwärmung dienen.<br />
3.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden für mehrere Referenzsysteme die<br />
Wärmegestehungskosten auf der Basis der mittleren Investitionskosten der im MAP<br />
7 Aufgrund des Kumulierungsverbotes wird für den Bereich der Solarthermie auf eine detaillierte<br />
Darstellung der Förderkonditionen in den Bundesländern analog zu den anderen Technologien<br />
verzichtet.<br />
35
geförderten Anlagen ermittelt 8 . Die angenommenen Randbedingungen dabei sind für alle<br />
Systeme gleich: 6 %, Zinssatz, 20 Jahre Abschreibungszeit und Betriebs- und Wartungskosten<br />
<strong>von</strong> pro Jahr 1,5 % der Investitionskosten. Bei Flachkollektoren <strong>zur</strong> ausschließlichen<br />
Warmwasserbereitung wurden jährliche Nutzwärmeerträge <strong>von</strong> 400 kWh/m²*a, bei<br />
Heizungsunterstützung mit Ausnahme der 6 m² Anlage (hier auch 400 kWh/m²*a)<br />
300 kWh/m²*a zugrunde gelegt. Bei Röhrenkollektoren <strong>zur</strong> Warmwasserbereitung wurden<br />
580 kWh/m²*a angenommen, <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung mit Ausnahme des kleinsten<br />
Systems mit 4 m² Kollektorfläche (bei dem auch ein Ertrag <strong>von</strong> 580 kWh/m²*a angenommen<br />
wird) 370 kWh/m²*a. 9<br />
Für kleine Flachkollektorsysteme mit 6 m² Kollektorfläche <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung<br />
ergeben sich Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> 0,19 bis 0,21 €/kWh (Abbildung 13). Die<br />
Gestehungskosten neuer Anlagen haben dabei im Berichtszeitraum um etwa 10 % abgenommen.<br />
Größere Systeme erreichen Wärmegestehungskosten bis hinunter zu 0,07 €/kWh,<br />
wobei diese Berechnungen auf den mittleren Investitionskosten <strong>von</strong> nur sehr wenigen<br />
geförderten Anlagen beruhen. 10 Die gewährten Zuschüsse trugen bei typischen Kleinanlagen<br />
zu einer Reduzierung der Wärmegestehungskosten um fünf bis sieben Prozent bei. Für die<br />
Referenzsystemen Flachkollektoren 200 m² für Brauchwassererwärmung wurden im<br />
Berichtszeitraum keine geförderten Anlagen realisiert. Hier können als Wärmegestehungskosten<br />
mit 0,10 bis 0,14 €/kWh die Ergebnisse aus dem Programm "Solarthermie 2000"<br />
übernommen werden (BINE 2004).<br />
8 Vergleiche Abschnitt 3.3.<br />
9 Zu weiteren Details der Wirtschaftlichkeitsrechnung vergleiche Anhang 2.<br />
10 Vergleiche dazu auch Abschnitt 3.3.<br />
36
0,35<br />
6 m² Flach 10 m² Flach<br />
25 m² Flach<br />
75 m² Flach<br />
0,30<br />
Wärmegestehungskosten €/kWh<br />
0,25<br />
0,20<br />
0,15<br />
0,10<br />
Förderanteil<br />
0,05<br />
0,00<br />
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Abbildung 13: Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Flachkollektoranlagen <strong>zur</strong><br />
Warmwasserbereitung.<br />
Für die Heizungsunterstützung in Einfamilienhäusern typische Anlagen weisen typischerweise<br />
Wärmegestehungskosten um 0,25 €/kWh auf (Abbildung 13). Die gewährten<br />
Zuschüsse trugen bei typischen Anlagengrößen bis hinauf zu 20 m² Kollektorfläche zu einer<br />
Reduzierung der Wärmegestehungskosten um fünf bis acht Prozent bei. Größere Anlagen<br />
weisen mit Kosten 0,15 €/kWh deutlich günstigere Werte auf.<br />
37
0,35<br />
10 m² Flach 25 m² Flach<br />
75 m² Flach<br />
0,30<br />
Wärmegestehungskosten €/kWh<br />
0,25<br />
0,20<br />
0,15<br />
0,10<br />
Förderanteil<br />
0,05<br />
0,00<br />
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Abbildung 14: Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Flachkollektoranlagen <strong>zur</strong><br />
Raumheizung und Warmwasserbereitung.<br />
Röhrenkollektoranlagen weisen etwas höhere Wärmegestehungskosten auf als Flachkollektoranlagen<br />
(Abbildung 15). Bei steigenden Anlagengrößen sinken mit den<br />
Investitionskosten auch die Gestehungskosten bei Anlagen <strong>zur</strong> ausschließlichen<br />
Warmwasserbereitung auf unter 0,15 €/kWh.<br />
38
0,35<br />
4 m² Röhre 10 m² Röhre 25 m² Röhre<br />
0,30<br />
Wärmegestehungskosten €/kWh<br />
0,25<br />
0,20<br />
0,15<br />
0,10<br />
Förderanteil<br />
0,05<br />
0,00<br />
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Abbildung 15: Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Röhrenkollektoranlagen <strong>zur</strong><br />
Warmwasserbereitung.<br />
Röhrenkollektoranlagen, die auch der Heizungsunterstützung dienen, weisen Wärmegestehungskosten<br />
zwischen 0,20 €/kWh und 0,33 €/kWh auf (Abbildung 16).<br />
0,35<br />
0,30<br />
4 m² Röhre 10 m² Röhre 25 m² Röhre<br />
Förderanteil<br />
Wärmegestehungskosten €/kWh<br />
0,25<br />
0,20<br />
0,15<br />
0,10<br />
0,05<br />
0,00<br />
2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Abbildung 16: Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> im MAP geförderten Röhrenkollektoranlagen <strong>zur</strong><br />
Raumheizung und Warmwasserbereitung.<br />
39
Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergeben insgesamt, dass der Einsatz <strong>von</strong><br />
Solarkollektoren in Deutschland weiterhin nicht mit fossilen Energieträgern konkurrieren<br />
kann. Im Betrachtungszeitraum hat sich die Technologie weiter der Konkurrenzfähigkeit<br />
genähert. Dies gilt insbesondere für Anlagen <strong>zur</strong> Warmwasserbereitstellung und speziell für<br />
große Anlagen. Die solare Heizungsunterstützung ist dagegen noch weiter <strong>von</strong> der<br />
Konkurrenzfähigkeit entfernt.<br />
3.6 Zusammenfassung<br />
Der Solarkollektormarkt in Deutschland wird wesentlich durch die Förderung im Rahmen des<br />
MAP geprägt. Gegenüber dem schwachen Jahr 2002 konnte der Absatz <strong>von</strong> Kollektoren im<br />
Jahr 2003 bedeutend gesteigert werden. Die Antragszahlen für MAP-Förderung haben sich<br />
im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 beinahe verdreifacht, sind aber nicht zuletzt<br />
aufgrund <strong>von</strong> Vorzieheffekten im 1. Halbjahr 2004 wieder <strong>zur</strong>ückgegangen. Insgesamt wird<br />
die Förderung gut angenommen. Meist setzen private Haushalte Flachkollektoren <strong>zur</strong><br />
Brauchwassererwärmung in Ein- und Zweifamilienhäusern ein. Größere Anlagen <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung<br />
in Mehrfamilienhäusern oder <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung in Ein-/Zweifamilienhäusern<br />
stellen dagegen bisher noch die Ausnahme dar. Röhrenkollektoren stehen<br />
für 10 % der gesamten installierten Kollektorfläche.<br />
Es konnten Kostenreduktionen im Betrachtungszeitraum beobachtet werden, die auf eine<br />
stärkere Industrialisierung der Herstellung und Größenvorteile auch im Vertrieb <strong>zur</strong>ückzuführen<br />
sind. Eine Konzentration in der Produktion ist zu beobachten, gleichzeitig weitet<br />
sich der Vertrieb stärker auf traditionelle Kesselanbieter aus.<br />
Um einem organischen Wachstum weitere Impulse zu verleihen, sollten stärkere Anreize für<br />
bisher vernachlässigte Anwendungen geschaffen werden. Dazu gehören größere Anlagen,<br />
sei es in Mehrfamilienhäusern oder <strong>zur</strong> Heizungsunterstützung auch schon in Ein-/Zweifamilienhäusern.<br />
Die Förderung sollte technologieneutral, unabhängig da<strong>von</strong>, ob es sich um<br />
Flach- oder Röhrenkollektoren handelt, gewährt werden.<br />
40
4 Kleine Biomassekessel<br />
Bei der Förderung der energetischen <strong>Nutzung</strong> der Biomasse unterscheidet das Marktanreizprogramm<br />
im Wesentlichen zwischen Anlagen unter und über 100 kW Nennwärmeleistung.<br />
Während kleine Anlagen über Investitionskostenzuschüsse, abgewickelt <strong>von</strong> der BAFA,<br />
gefördert werden, werden für größere Anlagen vergünstigte Darlehen gewährt und teilweise<br />
auch ein Teil der Schulden erlassen. Entsprechend werden diese beiden Bereiche getrennt<br />
evaluiert, so dass im Folgenden ausschließlich auf Anlagen kleiner als 100 kW Nennwärmeleistung<br />
eingegangen wird, während größere Anlagen in Kapitel 5 beschrieben werden.<br />
4.1 Marktentwicklung<br />
Der Markt der Biomassekessel hat sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt<br />
(Tabelle 4). Ergänzend <strong>zur</strong> Tabelle 4 sind im Jahr 2003 laut Statistik der Schornsteinfeger an<br />
7.668 neuen handbeschickten Biomasseanlagen Erstmessungen durchgeführt worden und<br />
2.491 an neuen mechanisch beschickten Anlagen (Basse 2004). Auch die Prognosen lassen<br />
ein weiteres Wachstum erwarten. Laut einer Umfrage der Solar Promotion GmbH in<br />
Kooperation mit dem Deutschen Energie-Pellets-Verband rechnet die Pellet-Branche im Jahr<br />
2004 mit einem Wachstum <strong>von</strong> bis zu 25 % (DEPV 2004).<br />
Tabelle 5:<br />
Bedeutung <strong>von</strong> kleinen Biomassekesseln in Deutschland<br />
Anzahl 2002 2003<br />
Gebäude Neubauten 195.389 212.341<br />
Heizkesselabsatz 725.000 730.000<br />
Da<strong>von</strong> Ersatz 580.000 580.000<br />
Absatz Pelletkessel 11 4.741 6.000<br />
Absatz Hackgutkessel k.A. k.A.<br />
Geförderte Pellet- und Hackgutkessel 4.699 5.284<br />
Marktanteil Heizungen (nur Pelletkessel) 0,65 % 0,72 %<br />
Die Dynamik des Marktes lässt sich auch an dem Kapazitätszuwachs für die<br />
Pelletherstellung ablesen. Sie hat sich ausgehend <strong>von</strong> 72.100 t im Jahr 2002 über 123.200 t<br />
im Jahre 2003 auf 226.700 t in 2004 sprunghaft erhöht. Dieser Zuwachs trägt zu einer<br />
Verdichtung des Versorgungsnetzes bei, was nicht zuletzt auch die Befürchtungen<br />
potenzieller Betreiber entkräftet, dass es zu Lieferschwierigkeiten für den Brennstoff kommen<br />
könnte. Es besteht ein Nord-Süd und Ost-West-Gefälle in der regionalen Verbreitung <strong>von</strong><br />
11 DEPV 2004<br />
41
Pellethändlern (Abbildung 17). Für die geringe Verbreitung im Norden und Osten<br />
Deutschlands sind vorwiegend folgende Gründe ausschlaggebend (Fischer und Pilz 2004):<br />
1) Während in den südlichen Ländern Holzheizungen – zumindest als Zusatzheizung -<br />
traditionell eine große Verbreitung finden, wurden diese Feuerstätten im Norden in<br />
den vergangenen Jahrzehnten durch die flächendeckende Erschließung mit Erdgas<br />
weitgehend verdrängt.<br />
2) Hinsichtlich der Preise für fossile Energieträger bestehen besonders beim Erdgas<br />
große Unterschiede zwischen Nord und Süd.<br />
3) In den neuen Bundesländern wurden vielfach erst vor wenigen Jahren neue Heizsysteme<br />
installiert. Auch verhindert eine geringere Kaufkraft oft, dass das vorhandene<br />
Interesse an einer Pelletheizung in eine Kaufentscheidung umgesetzt wird.<br />
42
Abbildung 17: Pellethändler in Deutschland (aufgrund des Maßstabs symbolisieren einige<br />
Fähnchen mehr als einen Händler) (Stand 2002, Quelle: Biomasse Info-<br />
Zentrum)<br />
Weitere Impulse können auch aus der Förderpolitik der Länder resultieren, die zusätzlich zu<br />
dem Programm auf Bundesebene durch Förderungen Anreize zum Kauf <strong>von</strong> biomassebefeuerten<br />
Anlagen schaffen. In Kapitel 4.6 wird auf die verschiedenen derzeit gültigen<br />
Länderprogramme eingegangen.<br />
4.2 Technische Entwicklung<br />
Der Trend der technischen Entwicklungen geht zu höherem Bedienkomfort für die Kunden,<br />
um zu Gas- oder Ölheizungen auch hinsichtlich des Komforts konkurrenzfähig zu sein.<br />
Zugleich sollen die Heizsysteme die Emissionen an Schadstoffen minimieren und hohe<br />
Wirkungsgrade erzielen. Die wichtigsten Entwicklungen der letzten beiden Jahre werden im<br />
43
Folgenden für Pelletkessel vorgestellt, die den überwiegenden Teil der in den Jahren 2002<br />
und 2003 geförderten Biomasseanlagen bis 100 kW th darstellen:<br />
Belieferung und Lagerhaltung<br />
Das Angebot an Belieferungs- und Lagerhaltungsmöglichkeiten, zwischen denen die Kunden<br />
abhängig <strong>von</strong> ihren baulichen Rahmenbedingungen wählen können, wurde erweitert. In<br />
welcher Form die Pellets angeliefert werden, richtet sich nach dem Weitertransport der<br />
Pellets <strong>zur</strong> Feuerung. Wenn dieser manuell erfolgt, z. B. mit Schubkarre oder in Säcken,<br />
bieten sich <strong>zur</strong> Bevorratung Kleinsäcke <strong>von</strong> je 15 bis 20 kg an, Großkartons auf Einwegpaletten<br />
(ca. 850 kg), Großsäcke („Big Bags“) als Ein- oder Mehrweggebinde mit ca. 800 bis<br />
1.200 kg Füllmenge, Mehrwegcontainer oder Kleinsilos, z. B. Trevira-Silos (Kunststoffgewebe),<br />
in einem Stahlgerüst mit Auslaufschieber an. Höheren Komfort bietet die durchgehend<br />
mechanisierte Brennstoffbeschickung, für die die Pellets in einem Pumpwagen lose<br />
angeliefert werden. Die Lagerung kann in Kleinsilos mit Wandmaterial aus Holz, Metall oder<br />
Gewebe, die auch außerhalb des Hauses aufgestellt werden können, in Lagerräumen mit<br />
Schrägbodenauslauf oder in Erdtanks erfolgen.<br />
Hochtechnisierte Mikroprozessorregelung<br />
Die computergesteuerte Verbrennungsluftzufuhr wird abgasgeführt geregelt und ermöglicht<br />
damit einen optimal abgestimmten und emissionsarmen Ausbrand sowie einen großen<br />
Regelbereich bis auf unter 30 % der Nennwärmeleistung. Die Leistung wird so dem<br />
jeweiligen Wärmebedarf angepasst, dass ein Betrieb mit häufigen Ein- und Ausschaltzyklen<br />
verhindert wird. Dies verringert sowohl Emissionen als auch Auskühlverluste des Kessels.<br />
Angebotserweiterung um kleine Anlagen<br />
Auf die speziellen Anforderungen der immer häufiger realisierten Niedrig- und Passivhäuser<br />
gehen einige Hersteller ein und erweitern ihr Angebotsspektrum um Heizungssysteme mit<br />
kleiner Leistung mit einem Leistungsintervall zwischen 2 und 10 kW th . Entsprechend<br />
verringern sich auch Abmessungen, Gewicht und Preis, so dass die Attraktivität dieser<br />
Systeme gesteigert werden kann.<br />
Reinigung der Rauchgaswärmetauscher:<br />
Bei der Verbrennung der Pellets entsteht eine geringe Menge Flugasche, die sich auf den<br />
Flächen des Wärmetauschers niederschlägt. Um einen guten Wärmeübergang zu gewährleisten,<br />
ist daher eine Reinigung der Wärmetauscherflächen in regelmäßigen Abständen<br />
notwendig. Um stets den optimalen Wirkungsgrad zu erreichen, aber auch, um den Bedienkomfort<br />
zu erhöhen, setzen sich immer mehr halbautomatische / automatische Reinigungsverfahren<br />
durch. Die halbautomatische Reinigung kann einfach mit einem Hebel <strong>von</strong> außen<br />
durchgeführt werden, bei der automatischen ermöglichen <strong>von</strong> Motoren angetriebene, im<br />
Wärmetauscher eingebaute Wirbulatoren die Reinigung. Doch auch bei der Wahl <strong>von</strong><br />
automatischen Reinigungssystemen sollte der Kessel einmal im Jahr einer Komplettreinigung<br />
unterzogen werden.<br />
44
Ascheentleerung<br />
Bei den einfacheren Modellen muss der Rost in regelmäßigen Abständen manuell mit einer<br />
Bürste oder einem Staubsauger entascht werden. Um die Entaschung zu vereinfachen,<br />
werden Modelle mit einer Aschelade oder einer automatischen Ascheaustragung in einen<br />
nebenstehenden Aschekasten angeboten. Je nach Größe muss der Aschekasten in<br />
Abständen <strong>von</strong> ein bis mehreren Wochen entleert werden. Vereinzelt wird auch eine<br />
Aschekomprimierung angeboten, mit der die Entleerungsabstände bis auf ein Jahr verlängert<br />
werden können.<br />
Kombikessel<br />
Einige Anbieter haben sich auf die Nachfrage nach Heizkesseln eingestellt, die außer mit<br />
Pellets auch mit Scheitholz oder mit Hackschnitzeln betrieben werden können, und bieten<br />
mittlerweile eine große Vielfalt solcher Kessel an. Von den Kunden werden immer wieder<br />
zwei Gründe für ihren Wunsch nach einem Kombi-Kessel angeführt:<br />
• Der Kunde hat Waldbesitz und möchte das eigene Holz auch weiterhin relativ<br />
kostengünstig zum Heizen nutzen. Zwischendurch gibt es aber immer wieder längere<br />
Phasen, in denen der Kunde auf eine automatische Beschickung angewiesen ist.<br />
Dann soll die Pelletheizung die Wärmebereitstellung übernehmen.<br />
• Der Kunde befürchtet Engpässe in der Brennstoffzufuhr oder starke Preiserhöhungen<br />
und möchte sich die Möglichkeit einer Notbefeuerung mit Scheitholz oder<br />
Hackschnitzeln offen halten.<br />
4.3 Kostenentwicklung<br />
Aus den Daten der BAFA lässt sich die Kostenentwicklung über den Betrachtungszeitraum<br />
2002 bis Mitte 2004 nur für automatisch beschickte Anlagen ableiten, da Scheitholzvergaserkessel<br />
erst seit dem 1.1.2004 gefördert werden. Weiterhin wird erst seit dem 1.1.2004<br />
erfasst, ob es sich um Pellet- oder Hackschnitzelanlagen handelt. Schließlich ist zu<br />
beachten, dass die Fallzahl für das Jahr 2004 im Vergleich zu den Vorjahren sehr gering ist,<br />
weil der in dieser Studie angewendeten Systematik folgend für das Jahr 2004 nur die<br />
Investitionskosten jener Anlagen erfasst werden können, die in diesem Jahr beantragt und<br />
realisiert worden sind, während für die Jahre 2002 und 2003 alle Anlagen erfasst werden, die<br />
in dem jeweiligen Jahr beantragt wurden und im selben oder darauf folgenden Jahr realisiert<br />
wurden. Eine Stichprobe aus den eingereichten Rechnungen ergab weiterhin, dass die<br />
angegebenen Investitionskosten den Kessel mit Peripherie (bei Scheitholzvergaserkessel<br />
auch der Pufferspeicher), Beschickung, Montage und Inbetriebnahme enthalten, nicht jedoch<br />
etwaig notwendige bauliche Maßnahmen etwa für die Aufbewahrung des Brennstoffes.<br />
Tabelle 6 zeigt die durchschnittlichen spezifischen Anlagenkosten für automatisch beschickte<br />
Holzkesselanlagen. Deutlich ist eine starke Degression der Kosten über die Größe zu<br />
erkennen, so dass Anlagen in der Klasse <strong>von</strong> 50 bis 100 kW Nennwärmeleistung spezifisch<br />
nur etwa ein Drittel so teuer sind wie Anlagen bis 20 kW Nennwärmeleistung. Dagegen lässt<br />
45
sich keine eindeutige Tendenz bei der Entwicklung der Kosten über die Zeit ablesen. Es ist<br />
da<strong>von</strong> auszugehen, dass das Kostenniveau in allen drei Größenklassen über den<br />
Betrachtungszeitraum in etwa konstant geblieben ist.<br />
Tabelle 6: Durchschnittliche spezifische Anlagenkosten automatisch beschickter kleiner<br />
Holzkessel nach Antragsjahr und Größenklasse in €/kW th .<br />
Größenklasse<br />
Jahr < 20 kW 20 - 50 kW 50 - 100 kW<br />
2002 1.083 565 360<br />
2003 1.256 619 337<br />
2004 1.131 573 362<br />
Gesamt 3.470 1.757 1.059<br />
Im aktuellen Jahr 2004 liegen die durchschnittlichen spezifischen Investitionskosten für<br />
Scheitholzvergaserkessel etwa ein Viertel unter den <strong>von</strong> automatisch beschickten Anlagen.<br />
Dies gilt allerdings nicht für die mittlere Leistungsklasse zwischen 20 und 50 kW th , in der die<br />
spezifischen Kosten <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel und automatisch beschickten Anlagen<br />
etwa gleich hoch sind.<br />
Daneben wurden auch Listenpreise aus Marktübersichten 12 für Pellet- und<br />
Scheitholzvergaserkessel bis 50 kW den Daten <strong>von</strong> BAFA gegenübergestellt. Da in den<br />
Marktübersichten durchgängig lediglich die Preise für die Kessel aufgeführt sind, beschränkt<br />
sich der Vergleich nur auf diese Komponente. Die Preise für die Kessel, die die Antragsteller<br />
bei der BAFA gemeldet haben, sind den Rechnungen entnommen, die mit dem<br />
Verwendungsnachweis eingereicht wurden. Hier wurden etwa 50 Stichproben ausgewertet.<br />
Der Vergleich der Bruttopreise aus den Marktübersichten ergibt eine gute Übereinstimmung<br />
mit den <strong>von</strong> den Antragstellern angegebenen Preisen sowohl für Pellet- als auch Scheitholzvergaserkessel.<br />
Weiterhin wurden Bruttopreise für Pelletkessel bis 20 kW in Österreich<br />
ausgewertet. 13 Auch hier zeigten sich keine signifikanten Abweichungen der Preise.<br />
Die durchschnittlichen spezifischen Investitionskosten für automatisch beschickte Anlagen<br />
schwanken <strong>von</strong> Bundesland zu Bundesland um bis zu +/- 35 % gegenüber dem Bundesdurchschnitt.<br />
Ein Zusammenhang zwischen dem Grad der Verbreitung im jeweiligen Bundesland<br />
und der Höhe der spezifischen Kosten konnte nicht festgestellt werden.<br />
12 Biomasse Info-Zentrum 2002; Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe 2004<br />
13 Energieverwertungsagentur 2004<br />
46
4.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben<br />
Im Zeitraum zwischen Beginn des Jahres 2002 bis zum 30.6.2004 wurden 25.393 Anträge<br />
auf Zuschussförderung für biomassebefeuerte Heizkessel gestellt. Mit der Richtlinienänderung<br />
vom 15.3.2002 sind die Antragszahlen sprunghaft gestiegen. Wurden im ersten<br />
Vierteljahr 2002 monatlich durchschnittlich 350 Anlagen gefördert, so stieg der Durchschnitt<br />
für den Rest des Jahres auf 600 und im Jahr 2003 sogar auf 870. Von dieser Richtlinienänderung<br />
profitierten insbesondere kleinere Anlagen unter 25 kW (durch die Einführung der<br />
größenunabhängigen Mindestförderung <strong>von</strong> € 1.500) und Anlagen über 40 kW, da die<br />
maximale Förderung je Anlage ebenso aufgehoben wurde. Die kurzfristigen Steigerungen<br />
und darauf folgenden Einbrüche im Herbst 2003 erklären sich aus Verlautbarungen im<br />
Sommer 2003 über eine etwaige Einstellung der Förderung <strong>von</strong> Biomasse-Kessel, die sich<br />
dann als falsch erwiesen. Einen weiteren Schub erhielt die Zahl der Anträge durch die<br />
Einführung der Förderung <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel ab dem 1.1.2004, die die durchschnittliche<br />
monatliche Antragszahl im ersten Halbjahr 2004 auf 1.400 hochschnellen ließ.<br />
Antragszahlen kleine Biomasse<br />
2000<br />
1800<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
Jan 02<br />
Feb 02<br />
Mrz 02<br />
Apr 02<br />
Mai 02<br />
Jun 02<br />
Jul 02<br />
Aug 02<br />
Sep 02<br />
Okt 02<br />
Nov 02<br />
Dez 02<br />
Jan 03<br />
Feb 03<br />
Mrz 03<br />
Apr 03<br />
Monat<br />
Abbildung 18: Zeitliche Entwicklung der Antragszahlen.<br />
Mai 03<br />
Jun 03<br />
Jul 03<br />
Aug 03<br />
Sep 03<br />
Okt 03<br />
Nov 03<br />
Dez 03<br />
Jan 04<br />
Feb 04<br />
Mrz 04<br />
Apr 04<br />
Mai 04<br />
Jun 04<br />
64 % aller Anträge im Jahr 2004 14 bezogen sich auf Scheitholzvergaserkessel, 30 % auf<br />
Pelletkessel und nur 6 % auf Holzhackschnitzel. 15 Somit sind ausschließlich Scheitholz-<br />
14 Vor 2004 wurde nicht nach Hackschnitzel und Pellet getrennt erfasst.<br />
15 Kombikessel, die sowohl Pellets als auch Scheitholz verbrennen können, werden dabei als<br />
Pelletkessel erfasst, sodass also die tatsächliche Zahl der Scheitholzkessel noch höher liegen<br />
dürfte.<br />
47
vergaserkessel und ihre (Wieder-)Aufnahme in die Förderung für das Wachstum der<br />
Antragszahlen im Jahr 2004 verantwortlich. Mehr noch: Die Zahl <strong>von</strong> automatisch<br />
beschickten Anlagen hat sich sogar im ersten Halbjahr 2004 mit im Monat durchschnittlich<br />
430 gegenüber 2003 halbiert. Dies ist auf Vorzieheffekte im zweiten Halbjahr 2003<br />
<strong>zur</strong>ückzuführen, die die Antragszahlen im zweiten Halbjahr 2003 deutlich über dem Mittel<br />
hochschnellen ließen. Es ist daher anzunehmen, dass die Antragszahlen für automatisch<br />
beschickte Biomassekessel sich im zweiten Halbjahr 2004 wieder auf ein Niveau <strong>von</strong><br />
durchschnittlich mindestens monatlich 800 einpendeln werden.<br />
Anträge kleine Biomasse 1.Hj. 2004<br />
Aufteilung nach Brennstoff<br />
Holzhackschnitzel<br />
6%<br />
Pellets<br />
30%<br />
Scheitholz<br />
64%<br />
Abbildung 19: Anträge im 1. Halbjahr 2004 nach Brennstoffart.<br />
Insgesamt hat sich der Schwerpunkt der Anträge <strong>von</strong> kleinen Anlagen bis 20 kW, auf die sich<br />
2002 noch 55 % der Anträge bezogen, auf Anlagen mittlerer Größe zwischen 20 und 50 kW<br />
verschoben, auf die sich im Rumpfjahr 2004 69 % der Anträge bezogen. Dies ist in erster<br />
Linie auf die Scheitholzvergaserkessel <strong>zur</strong>ückzuführen, die im Jahr 2004 zu über 90 % in die<br />
Größenklasse zwischen 20 und 50 kW fallen, während der Schwerpunkt bei den Pelletkesseln<br />
bei Anlagen kleiner 20 kW liegt (68 % aller Pelletkessel). 94 % der geförderten<br />
Anlagen speisten in eine Zentralheizung ein.<br />
Aus der schriftlichen Befragung einer Stichprobe <strong>von</strong> geförderten und abgelehnten<br />
Antragstellern 16 lässt sich Betriebsweise und der durch den Biomasseeinsatz ersetzte<br />
Energieträger ableiten. Auf der Basis <strong>von</strong> 197 Antworten sind demnach 78 % der Anlagen<br />
monovalent betrieben, d.h. das betreffende Gebäude wird ausschließlich durch den<br />
16 Siehe Kapitel 9<br />
48
Biomassekessel beheizt. Bei Hackschnitzelanlagen liegt dieser Anteil mit 87 % höher,<br />
während Scheitholzkessel nur zu 68 % monovalent betrieben werden. In 42 % der Fälle wird<br />
durch die Verbrennung der Biomasse Heizöl ersetzt, in 23 % und in 19 % der Fälle wurde<br />
bereits vorher Holz als Brennstoff eingesetzt (Tabelle 7). Damit führt die Förderung kleiner<br />
Biomassekessel in über 80 % der Fälle zu einem Wachstum der energetischen <strong>Nutzung</strong> der<br />
Biomasse, während in 20 % der Fälle bereits vorher Biomasse energetisch genutzt wurde.<br />
Im Vergleich zum Anteil <strong>von</strong> Holzkessel an der Gesamtzahl aller Heizungskessel in<br />
Deutschland ist hier der Anteil der Holzkessel allerdings noch deutlich höher. Dies deutet<br />
darauf hin, dass die Förderung der Biomassekessel bei jenen, die sowieso schon Biomasse<br />
als Brennstoff nutzen, überproportional gut wahrgenommen wird. Selbst wenn in diesen<br />
Fällen nicht zum Wachstum erneuerbarer Energien als originäres Ziel des Marktanreizprogrammes<br />
beigetragen wird, so ist der Ersatz alter durch neue Holzkessel prinzipiell positiv<br />
zu bewerten. Zum einen kann dadurch der Ersatz der alten Holzkessel durch fossile Energieträger<br />
Einhalt geboten werden, zum anderen sinken die Schadstoffemissionen durch den<br />
Einsatz moderner Biomassekessel erheblich.<br />
Tabelle 7: Durch den Biomasseeinsatz ersetzter Brennstoff (auf der Basis <strong>von</strong> 328 Antworten).<br />
Eingesetzter<br />
Ersetzter Brennstoff<br />
Brennstoff Öl Gas Holz Strom Sonst<br />
Pellet 42 % 25 % 16 % 13 % 4 %<br />
Hackschnitzel 38 % 18 % 29 % 11 % 4 %<br />
Scheitholz 43 % 18 % 22 % 13 % 3 %<br />
Gesamt 42 % 23 % 19 % 13 % 4 %<br />
Über 90 % der Anträge wurden <strong>von</strong> privaten Haushalten gestellt. In der Größenklasse 50 -<br />
100 kW th stammen allerdings ein Drittel der Anträge <strong>von</strong> gewerblichen Betreibern. Fast die<br />
Hälfte der Anträge kamen aus Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg und Nordrhein-<br />
Westfalen mit 18 % bzw. aller 8 % Anträge (Abbildung 20).<br />
49
Anträge nach Bundesländern<br />
BY<br />
47%<br />
BW<br />
18%<br />
HE<br />
6%<br />
MV<br />
1%<br />
NS<br />
5%<br />
BR<br />
2%<br />
SN<br />
3%<br />
TH<br />
3%<br />
NW<br />
8%<br />
RP<br />
4%<br />
SA<br />
1%<br />
SD<br />
SH 1%<br />
1%<br />
Abbildung 20: Antragszahlen nach Bundesländern.<br />
Selbst wenn man die unterschiedliche Ressourcenlage in den Bundesländern berücksichtigt<br />
und man dafür als Maßstab die bewirtschaftete Waldfläche nimmt, so kommen aus Bayern<br />
und Baden-Württemberg <strong>von</strong> allen Flächenländern am meisten Anträge je km²<br />
bewirtschafteter Waldfläche (Abbildung 21).<br />
50
Anträge je km² bewirtschafteter Waldfläche<br />
7<br />
6<br />
Anträge je km² Waldfläche<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
BR B-W BY HE M-V NS N-W R-P S-A SD S-H SN TH BRD<br />
Bundesländer<br />
Abbildung 21:<br />
Anträge für Biomasse-Kessel kleiner 100 kW th nach Bundesländer je<br />
Quadratkilometer bewirtschafteter Waldfläche.<br />
Der Anteil des Erdgases ist in Bayern etwa ein Fünftel niedriger als im Bundesdurchschnitt,<br />
nicht zuletzt weil die Erdgasversorgung im Flächenstaat Bayern bisher nicht flächendeckend<br />
ausgebaut ist. Entsprechend höher ist hier der Anteil <strong>von</strong> Heizöl, aber auch traditionelle Holzheizungen<br />
konnten sich besser halten. Da steigende Heizölpreise aber gemeinhin schnell<br />
und direkt motivieren, die Heizölkosten über den Einsatz <strong>von</strong> erneuerbaren Energien, sei es<br />
Solarenergie oder Biomasse, zu senken, ergibt sich in Bayern eine besonders günstige<br />
Ausgangslage für diese Technologien. Weiterhin ist die energetische <strong>Nutzung</strong> der Biomasse<br />
vom Land Bayern, aber auch vom Land Baden-Württemberg in den vergangenen 15 Jahren<br />
umfassend über Zuschüsse und einem breiten Informationsangebot gefördert worden.<br />
22.000 Anträge oder 90 % kamen <strong>zur</strong> Bewilligung. Die Bewilligungsrate war insbesondere<br />
hoch bei Antragsstellern aus den Bundesländern Bayern (94 %) und Baden-Württemberg<br />
(89 %), während beim Schlusslicht Mecklenburg-Vorpommern nur die Hälfte aller Anträge<br />
bewilligt wurde. Von den im Betrachtungszeitraum beantragten Biomassekesseln sind bisher<br />
10.959 gefördert worden. Berücksichtigt man, dass zwischen Antragseingang und letztendlicher<br />
Auszahlung der Förderung bis zu einem Jahr vergehen kann, so steht zu erwarten,<br />
dass noch etwa 8.000 Anträge aus dem Zeitraum Juli 2003 bis Juni 2004 <strong>zur</strong> Auszahlung<br />
kommen werden. Berücksichtigt man nur Anträge aus jenem Zeitraum (Januar 2002<br />
einschließlich Juni 2003), aus dem sich keine neuen Förderungen mehr ergeben können, so<br />
ergibt sich eine Quote der Geförderten bezogen auf die gestellten Anträge <strong>von</strong> 74 % und<br />
bezogen auf die bewilligten Anträge <strong>von</strong> 83 %. Nur sehr wenige Bewilligungen (69, das sind<br />
3 Promille aller Bewilligungen) werden dabei <strong>von</strong> der BAFA aufgehoben. Damit rufen 17 %<br />
aller Bewilligten die Förderung nicht ab. Über Ursachen für die insgesamt recht niedrige<br />
51
Abrufquote lässt sich nur spekulieren. Möglicherweise sind Anträge nur auf Verdacht gestellt<br />
worden, insbesondere dann, wenn eine Verschlechterung der Förderung droht.<br />
Die insgesamt ausgezahlte Förderung betrug € 19,5 Millionen. Durch die Förderung wurden<br />
Investitionen <strong>von</strong> zusammen € 196 Millionen ausgelöst. 17 Somit hatte die Förderung im<br />
Durchschnitt einen Anteil <strong>von</strong> 10 % an den Investitionskosten. Über die Hälfte der Investitionen<br />
und der ausgezahlten Förderung entfällt auf Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg mit<br />
einem Anteil <strong>von</strong> 18 %. Die durch die im Jahr 2003 gestellten Anträge ausgelösten Investitionen<br />
übertrafen die des Jahres 2002 bisher schon um 24 %. Da die im zweiten Halbjahr 2003<br />
bewilligten Anträge noch in erheblicher Anzahl <strong>zur</strong> Investition führen können, ist insgesamt<br />
<strong>von</strong> einem noch deutlich größeren Wachstum auszugehen.<br />
Zwischen Antragstellung und Bewilligung vergingen durchschnittlich 18 Tage, also weniger<br />
als drei Wochen. Kurzfristige Steigerungen der Antragszahlen führten in einigen Monaten zu<br />
etwas längeren durchschnittlichen Bearbeitungszeiten, im Mittel überschritt die durchschnittliche<br />
Bearbeitungszeit aber nicht 31 Tage. Im Durchschnitt ließen die Antragsteller 5 Monate<br />
zwischen Bewilligung und Mittelabruf vergehen.<br />
Die geförderten Anlagen haben zusammen eine Nennwärmeleistung <strong>von</strong> 277 MW. Ihre<br />
durchschnittliche Größe liegt bei 25 kW th . In den Jahren 2002 und 2002 war die durchschnittliche<br />
Größe annährend konstant, während der Durchschnitt der bisher im Jahr 2004<br />
beantragten und realisierten Anlagen auf 31 kW stieg. Wieder sind die erneut in die<br />
Förderung aufgenommenen Scheitholzkessel für diese Entwicklung verantwortlich, ihre<br />
durchschnittliche Größe lag bei 31 kW im Rumpfjahr 2004.<br />
4.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden Referenzsysteme definiert, die im Rahmen<br />
des Marktanreizprogramms gefördert werden und die repräsentativ für derzeitige<br />
Einsatzbereiche sind. Der typische Einsatzbereich der verschiedenen Techniken spiegelt<br />
sich auch in dem Mittelabruf wider. Die auf diesen Daten aufbauenden Referenzsysteme, für<br />
die Wirtschaftlichkeitsberechungen durchgeführt wurden, sind in Tabelle 8 dargestellt. Deren<br />
Ergebnisse sowie die zu Grunde liegenden Rahmenannahmen werden im Anschluss<br />
vorgestellt.<br />
17 Da Investitionskosten für Lagereinrichtungen hier nicht erfasst werden, sind die tatsächlich<br />
ausgelösten Investitionen noch etwas höher.<br />
52
Tabelle 8: Übersicht über Referenzsysteme<br />
Wärmeleistung Kesselart Einsatzbereich<br />
15 kW th Pelletkessel /<br />
Scheitholzvergaserkessel<br />
35 kW th Pelletkessel /<br />
Scheitholzvergaserkessel /<br />
Hackgutkessel<br />
Biomassebefeuerte Zentralheizung für Einfamilienhäuser<br />
<strong>zur</strong> Heiz- und Brauchwassererwärmung;<br />
Einsatz finden vorwiegend automatisch beschickte<br />
Pelletkessel oder handbeschickte Scheitholzvergaserkessel,<br />
während Hackgutkessel in diesem<br />
Leistungsbereich in nur vernachlässigbarem<br />
Umfang vorzufinden sind.<br />
gemäß Förderstatistik beantragte Biomasseanlagen<br />
< 20 kW th<br />
Biomassebefeuerte Zentralheizung für Mehrfamilienhäuser<br />
für Heiz- und Brauchwassererwärmung<br />
Einsatz finden sowohl automatisch beschickte<br />
Pellet- und Hackschnitzelkessel als auch handbeschickte<br />
Scheitholzvergaserkessel<br />
gemäß Förderstatistik beantragte Biomasseanlagen<br />
zwischen 20 und 50 kW th<br />
70 kW th Hackgutkessel Biomassebefeuerte Zentralheizung für Mehrfamilienhäuser<br />
für Heiz- und Brauchwassererwärmung<br />
Einsatz finden in der Leistungsklasse nur<br />
Hackschnitzelkessel<br />
gemäß Förderstatistik beantragte<br />
Biomasseanlagen zwischen 50 und 100 kW th<br />
Die Festsetzung der Investitionskosten orientiert sich an den über die BAFA geförderten<br />
Anlagen nach Tabelle 6. Für alle drei Anlagentypen wurden die Investitionskosten aus dem<br />
Jahr 2004 zu Grunde gelegt, weil die Scheitholzvergaserkessel erst seit diesem Jahr<br />
gefördert werden und erst in diesem Jahr die Differenzierung nach Pellet- und Hackschnitzelkesseln<br />
vorgenommen wird.<br />
Die Investitionskosten setzen sich abhängig <strong>von</strong> dem Heizsystem aus verschiedenen<br />
Komponenten zusammen. Berücksichtigt wurden insbesondere Komponenten, die für die<br />
Förderbewilligung eine notwendige Voraussetzung sind, wie z.B. der Pufferspeicher oder die<br />
Lambdasonde bei Scheitholzvergaserkesseln. Nicht in die Berechungen eingeflossen sind<br />
die Speichervorrichtungen für den Brennstoff, wie Silos für die Pellets. Es wird dabei da<strong>von</strong><br />
ausgegangen, dass entsprechende Räume für die Lagerung vorhanden sind, ohne dass<br />
dadurch Opportunitätskosten entständen. Bei einer kompletten Vollkostenrechnung würden<br />
diese Raumkosten allerdings zusätzlich zu berücksichtigen sein. Es wird da<strong>von</strong><br />
ausgegangen, dass die Anlagen an die bestehende Wärmeverteilung angeschlossen<br />
werden. Zusammenfassend werden in Tabelle 9 die Investitionskosten aufgeführt.<br />
53
Tabelle 9: Investitionskosten der Biomasseanlagen<br />
Wärmeleistung Kesselart Kostenumfang Investitionskosten<br />
(einschl. MwSt.)<br />
15 kW th Pelletkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />
Beschickung, Montage<br />
15 kW th Scheitholzvergaserkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />
Pufferspeicher, Montage<br />
35 kW th Pelletkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />
Beschickung, Montage<br />
35 kW th Scheitholzvergaserkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />
Pufferspeicher, Montage<br />
35 kW th Hackgutkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />
Beschickung, Montage<br />
70 kW th Hackgutkessel Kesselanlage mit Peripherie,<br />
Beschickung, Montage<br />
16.800 €<br />
11.580 €<br />
20.125 €<br />
20.475 €<br />
18.830 €<br />
23.520 €<br />
Die Aufteilung der Investitionskosten bei handbeschickten Kesseln wurde nach den<br />
eingereichten Rechnungen analysiert und ist in Abbildung 22 dargestellt. Etwa 40 % der<br />
Investitionskosten entfallen auf den Kessel, weitere 30 % müssen für die Peripherie<br />
aufgebracht werden, zu der auch die Regelung des Kessels zählt. 17 % der Kosten gehen<br />
auf den Pufferspeicher <strong>zur</strong>ück und 12 % auf die Montage und Inbetriebnahme des Heizsystems.<br />
Die Aufteilung der Investitionskosten auf die Komponenten ist bei den automatisch<br />
beschickten, oftmals kleinen Anlagen schwieriger vorzunehmen, da der Einbau eines neuen<br />
Heizkessels oft mit weiteren Umbauarbeiten verbunden wird, wie die Montage eines Solarkollektors,<br />
ein System <strong>zur</strong> Regenwassernutzung o. ä., so dass eine Zuordnung der Kosten,<br />
die unmittelbar mit dem Einbau des neuen Heizkessels verbunden sind, anhand der<br />
ausgewerteten Rechnungen nicht vorgenommen werden kann.<br />
54
Montage &<br />
Inbetriebnahme<br />
12%<br />
Heizkessel<br />
41%<br />
Zubehör<br />
30%<br />
Pufferspeicher<br />
17%<br />
Abbildung 22: Aufteilung der Investitionskosten bei handbeschickten Anlagen 18<br />
Die Brennstoffe für Biomasseanlagen werden zu Marktpreisen angeboten. Für die Festsetzung<br />
der Brennstoffkosten wurde sich an Marktanalysen orientiert, die für Pellets, Hackschnitzel<br />
und Scheitholz durchgeführt wurden. Die Schwankungsbreite der Preise für feste<br />
Biomasse war in den letzten zwei Jahren relativ gering, jedoch variieren die Preise stark in<br />
Abhängigkeit <strong>von</strong> der Verkaufseinheit. In Tabelle 10 sind die für die Berechnungen<br />
angenommenen Brennstoffpreise sowie deren Verkaufseinheit und Literaturquelle<br />
aufgeführt.<br />
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass Betreibern <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkesseln<br />
oft Scheitholz kostenlos oder zu sehr günstigen Preisen <strong>zur</strong> Verfügung steht und sie das<br />
Holz in Eigenregie aufbereiten. In diesen Fällen fallen die Wärmegestehungskosten deutlich<br />
geringer aus.<br />
18 Auswertung <strong>von</strong> 25 mit dem Verwendungsnachweis bei der BAFA eingereichten Rechnungen<br />
55
Tabelle 10: Bruttopreise für Biomasse<br />
Brennstoff Verkaufseinheit Preise je Energieeinheit<br />
[€c./kWh Heizwert ]<br />
Quelle<br />
Pellets<br />
5 t im Umkreis <strong>von</strong><br />
50 km, lose Anlieferung<br />
mit Einblaspauschale<br />
Hackschnitzel k. A.<br />
Scheitholz<br />
Rm; Meterware<br />
Weichholz, gespalten<br />
3,6<br />
1,6<br />
2,3<br />
C.A.R.M.E.N. 19<br />
Handbuch Bioenergie-<br />
Kleinanlagen<br />
Handbuch Bioenergie-<br />
Kleinanlagen<br />
Für verschiedene Referenzsysteme wurden mit den vorgestellten Randbedingungen Kostenrechnungen<br />
durchgeführt, deren Ergebnisse und weitere Annahmen in Tabelle 11 aufgeführt<br />
sind. Die Wärmegestehungskosten berechnen sich dabei aus den nach der Annuitätenmethode<br />
ermittelten kapitalgebundenen Kosten und den verbrauchs- und betriebsgebunden<br />
Ausgaben. Für die Betriebskosten wurde eine Servicepauschale in Höhe <strong>von</strong> 180 €/a<br />
angesetzt. Sie wird oftmals zusammen mit dem Kaufvertrag <strong>von</strong> den Herstellern angeboten<br />
und beinhaltet eine gründliche jährliche Reinigung sowie eine Überprüfung der Kesselregelung<br />
und des Fördersystems.<br />
Für alle Systeme wurde ein Wirkungsgrad <strong>von</strong> 90 % angenommen. Durch die Mindestförderung<br />
in Höhe <strong>von</strong> € 1.700 für automatisch beschickte und € 1.500 für handbeschickte<br />
Anlagen mit einem Wirkungsgrad <strong>von</strong> mindestens 90 % besteht für kleine Anlagen ein Anreiz<br />
zum Kauf besonders effizienter Kessel. Die Zahlen der durchschnittlichen Förderung<br />
belegen, dass dies <strong>von</strong> den geförderten Antragstellern auch in Anspruch genommen wurde.<br />
19 Preisübersicht abrufbar unter www.carmen-ev.de, Recherche vom 22.10.2004<br />
56
Tabelle 11:<br />
Kostenrechnung für Biomasse-Referenzsysteme<br />
Kesselleistung kW th 15 15 35 35 35 70<br />
Brennstoff<br />
Pellets<br />
Pellets<br />
Scheitholz<br />
Scheitholz<br />
Hackschnitzel<br />
Hackschnitzel<br />
Vollbenutzungsdauer h/a 1.300 1.300 1.500 1.500 1.500 1.800<br />
Wärmeerzeugung kWh th /a 19.500 19.500 52.500 52.500 52.500 126.000<br />
Investitionskosten € 16.800 11.580 20.125 20.475 18.830 23.520<br />
Annuität (6 %<br />
Kalkulationszinssatz,<br />
20 a Abschreibungszeit)<br />
€/a 1.465 1.010 1.755 1.785 1.642 2.051<br />
Servicekosten €/a 180 180 180 180 180 180<br />
Brennstoffkosten €/a 780 498 2.100 1.342 955 2.291<br />
Wärmegestehungskosten €c./kWh th 12,43 8,66 7,68 6,30 5,29 3,59<br />
da<strong>von</strong> Brennstoffkosten [%] 32 30 52 41 34 50<br />
Entsprechend der Kostendegression bei den Investitionskosten sinken auch die Wärmegestehungskosten<br />
bei zunehmender Anlagengröße. Die Wärmeerzeugung in Hackschnitzelbefeuerten<br />
Anlagen erweist sich im Vergleich zu den beiden anderen Biomassen als die<br />
kostengünstigste, die in Pelletkesseln als die kostenintensivste in der jeweiligen Leistungsklasse.<br />
Der Anteil der Brennstoffkosten stellt sich als sehr unterschiedlich dar. Bei den Anlagen mit<br />
15 kW thermischer Leistung ist er wegen der Mindestförderung mit etwa 30 % gering. Bei der<br />
Pelletanlage mit 35 kW Leistung schlagen die relativ hohen Brennstoffpreise zu Buche, die<br />
zu über 50 % zu dem Wärmegestehungskosten beitragen. Bei den mittelgroßen Scheitholzund<br />
Hackschnitzelanlagen ist der Anteil auf Grund der geringeren Brennstoffkosten mit 41 %<br />
und 34 % niedriger. Bei der großen Hackschnitzelanlagen gewinnen die Brennstoffkosten<br />
wegen der sehr geringen Investitionskosten eine hohe Bedeutung. Damit wird auch ersichtlich,<br />
wie groß der Spielraum für Kostenreduktionen ist, die Betreiber <strong>von</strong> Hackschnitzel- und<br />
Scheitholzanlagen durch das Einbringen der eigenen Arbeitsleistung erzielen können. Die<br />
Pellets hingegen können nur zum Marktpreis bezogen werden.<br />
Der Anteil der Förderung an den Investitionskosten schwankt zwischen 9 % und 18 %. Bei<br />
den kleinen Anlagen beträgt der Anteil trotz der hohen spezifischen Investitionskosten wegen<br />
der Mindestförderung, die hier unterstellt wurde, 10 % für Pellet- bzw. 13 % für Scheitholzkessel.<br />
Bei den mittelgroßen Anlagen mit 35 kW liegt die Förderung bei allen Techniken bei<br />
etwa 10 %. Den höchsten Förderanteil weisen die Hackschnitzelanlagen mit 70 kW th auf, da<br />
die spezifischen Investitionskosten mit zunehmender Anlagengröße stark abnehmen. In<br />
Abbildung 23 sind die spezifischen Investitionskosten und die Förderung durch das Marktanreizprogramm<br />
dargestellt.<br />
57
1200<br />
spez. Investitionskosten [€/kW th]<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
15 kW,<br />
Pelletofen<br />
15 kW,<br />
Scheitholz<br />
35 kW,<br />
Pelletofen<br />
35 kW,<br />
Scheitholz<br />
35 kW,<br />
Hackschnitzel<br />
70 kW,<br />
Hackschnitzel<br />
Abbildung 23: Spez. Investitionskosten der Referenz-Biomasseanlagen und Förderung durch<br />
das Marktanreizprogramm<br />
Der Anteil der Förderung an den Wärmegestehungskosten schwankt in den Bereich<br />
zwischen 5 % und 8 %. Bei den kleinen Anlagen mit 15 kW th ist der Anteil mit 6 % bei den<br />
Pellet- und 8 % bei den Scheitholzvergaserkesseln wegen der Mindestförderung verhältnismäßig<br />
hoch. Bei den Anlagen mit 35 kW th liegt sie bei den Pellet- und Scheitholzvergaserkesseln<br />
bei unter 5 %, bei den Hackschnitzelkesseln wegen der absoluten geringeren<br />
Gestehungskosten bei über 6 %. Bei den großen Hackschnitzelkesseln mit 70 kW th ist sie mit<br />
über 8 % am höchsten. In Abbildung 24 sind die Wärmegestehungskosten und der Förderanteil<br />
für alle Referenzsysteme dargestellt.<br />
Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit wird den Wärmegestehungskosten eine Wärmevergütung<br />
gegenübergestellt. Dies sind die Kosten, die dem Betreiber bei einer alternativen<br />
Wärmeerzeugung in einer konventionellen Anlage entstanden wären. In Abbildung 24 wurde<br />
wegen der Unsicherheiten bei der Brennstoffkostenentwicklung eine Bandbreite für die<br />
Wärmevergütung angegeben, deren unterer Wert sich an Fichtner (2002) orientiert, während<br />
der obere die hohen Heizöl- und Erdgaspreise im Jahr 2004 widerspiegelt. Es wird deutlich,<br />
dass bei den kleinen Scheitholzvergaserkesseln und den größeren Anlagen durch die<br />
Förderung durch das Marktanreizprogramm ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Bei den<br />
Pelletkesseln mit einer Leistung <strong>von</strong> 15 kW ist jedoch auch mit der Förderung die<br />
Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.<br />
58
Wärmegestehungskosten [€c./kWhth]<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
15 kW,<br />
Pelletofen<br />
Förderung<br />
15 kW,<br />
Scheitholz<br />
35 kW,<br />
Pelletofen<br />
Bandbreite der Wärmevergütung<br />
35 kW,<br />
Scheitholz<br />
35 kW,<br />
Hackschnitzel<br />
70 kW,<br />
Hackschnitzel<br />
Abbildung 24: Wärmegestehungskosten der Referenz-Biomasseanlagen und Förderung durch<br />
das Marktanreizprogramm<br />
4.6 Förderprogramme der Bundesländer<br />
Eine Erklärung für die regional unterschiedliche Verbreitung biomassebefeuerter Heizkessel<br />
könnten neben den in Abschnitt 4.4 genannten Gründen auch die Förderungen der Länder<br />
sein, die zum einen den Kauf eines biomassebefeuerten Kessels attraktiver machen,<br />
andererseits aber auch zum Bekanntheitsgrad dieser Technologie beitragen. Im Anhang sind<br />
die derzeit gültigen Förderprogramme der Bundesländer zusammenfassend dargestellt.<br />
Für natürliche Personen werden in den Ländern Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland,<br />
Sachsen (in Verbindung mit einer Solaranlage), Schleswig-Holstein und Thüringen<br />
Förderungen für Biomasseanlagen angeboten. Für die Attraktivität der Programme ist insbesondere<br />
relevant, ob die Landesprogramme mit dem Marktanreizprogramm kumulierbar sind.<br />
Alle Länderprogramme lassen eine Kumulierung zu, allerdings sind in einigen Ländern,<br />
genauso wie im MAP Förderhöchstgrenzen gesetzt, wie etwa in Bremen, in der der Anteil<br />
der Zuschüsse durch Bund und Land für natürliche Personen 40 % nicht überschreiten darf.<br />
Die Antragszahlen zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen der Wert <strong>von</strong> 194 im Jahr 2002 auf<br />
476 im Jahr 2003 sprunghaft gestiegen ist. Diese Entwicklung kann mit der „Aktion<br />
Holzpellets“ in Zusammenhang gebracht werden, die <strong>von</strong> der Landesinitiative Zukunftsenergien<br />
mit dem Umweltministerium NRW und in Kooperation mit der Energieagentur NRW<br />
gestartet wurde. Mit dieser Aktion wird mit Fachvorträgen, Presseartikeln und Anzeigen für<br />
Pelletkessel geworben, die über die Holzabsatzförderrichtlinie in selber Höhe wie über das<br />
Marktanreizprogramm zusätzlich gefördert werden können. Auf den dafür eingerichteten<br />
59
Internetseiten 20 werden Informationen zu Pelletkesseln angeboten, Hinweise zu Fördermöglichkeiten<br />
mit Link zu den jeweiligen zuständigen Institutionen und Ansprechpartnern<br />
gegeben und auf Veranstaltungen aufmerksam gemacht. Im Jahr 2003 wurde der<br />
Marktführer Holzpellets veröffentlicht, in dem neben Kesselherstellern, Pelletproduzenten<br />
und -händlern auch Fachbetriebe für die Installation aufgeführt sind. Hiermit zeigt sich, dass<br />
in einem Bundesland, in dem Biomassekessel bislang nicht stark verbreitet sind, durch<br />
solche Aktivitäten Interesse an dieser Technik geweckt werden kann, die auch in eine<br />
Kaufentscheidung umgesetzt werden. Ob dies auf die zusätzliche Förderung durch das Land<br />
oder auf die Informationskampagne <strong>zur</strong>ückzuführen ist, lässt sich allerdings nicht eindeutig<br />
zuordnen. Die Antragszahlen in den übrigen Ländern sind in den Jahren 2002 und 2003 auf<br />
etwa gleichem Niveau geblieben. Eine große Zunahme wie in Nordrhein-Westfalen lässt sich<br />
in den Ländern mit einer zusätzlichen Förderung nicht ablesen.<br />
In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern mit der größten Verbreitung <strong>von</strong><br />
Biomasseanlagen werden derzeit keine zusätzlichen Förderungen angeboten. Der<br />
Bekanntheitsgrad scheint in diesen Ländern so groß zu sein, dass sich Kunden auch ohne<br />
eine zusätzliche Länderförderung für diese Technik entscheiden.<br />
4.7 Zusammenfassung<br />
Der Markt für Biomassekessel bis zu einer Leistung <strong>von</strong> 100 kW ist in den vergangenen<br />
Jahren kontinuierlich gewachsen. Insbesondere bei automatisch beschickten Anlagen, und<br />
dabei handelt es sich ganz überwiegend um Pelletkessel, konnte ein großes Wachstum<br />
beobachtet werden, das im Wesentlichen durch das MAP angestoßen wurde. Einen zusätzlichen<br />
Schub erhält das Wachstum durch <strong>von</strong> einigen Bundesländern zusätzlich vergebene<br />
Förderungen. Sowohl das Angebot an Kesseln in unterschiedlichen Leistungsklassen wie<br />
auch das Angebot an Brennstoffen (insbesondere Pellets) konnte ausgedehnt werden,<br />
gleichzeitig sind Innovationen in Richtung höherer Automatisierung und größeren Bedienkomfort<br />
zu beobachten. Kostensenkungen über den Betrachtungszeitraum konnten nicht<br />
nachgewiesen werden. Die zum 1.1.2004 eingeführte Förderung <strong>von</strong> Scheitholzvergaserkessel<br />
ist sehr gut angenommen worden.<br />
Um ein kontinuierliches Wachstum weiterhin zu ermöglichen, sollte die Förderung in ihrer<br />
jetzigen Form weitgehend beibehalten werden. Durch eine Vereinheitlichung der<br />
Förderbedingungen kann allerdings der Kreis der geförderten Techniken erweitert werden<br />
und so zusätzliche Märkte erschlossen werden:<br />
20 www.aktion-holzpellets.de, Recherche vom 29.10.2004<br />
60
• Scheitholzvergaserkessel sollten genauso wie automatisch beschickte Anlagen<br />
bereits ab einer Leistung <strong>von</strong> 8 kW th gefördert<br />
• Öfen, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, sollten die<br />
gleiche Mindestförderung <strong>von</strong> € 1.700 erhalten (gegenüber gegenwärtig € 1.000) wie<br />
Öfen, die ihre gesamte Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben.<br />
• Kombinationskessel aus automatisch beschickten Anlagen und Kesseln <strong>zur</strong><br />
Scheitholzverbrennung sollten nur dann noch gefördert werden, wenn es sich bei<br />
dem Scheitholzteil um einen Vergaserkessel handelt.<br />
Weitergehende Empfehlungen mit zugehörigen Begründungen werden im Abschnitt Fehler!<br />
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. gegeben.<br />
61
5 Biomasse über 100 kW Wärmeleistung<br />
Bei der Förderung der energetischen <strong>Nutzung</strong> der Biomasse unterscheidet das Marktanreizprogramm<br />
im Wesentlichen zwischen Anlagen unter und über 100 kW Nennwärmeleistung.<br />
Während kleine Anlagen über Investitionskostenzuschüsse, abgewickelt <strong>von</strong> der BAFA,<br />
gefördert werden, werden für größere Anlagen vergünstigte Darlehen gewährt und teilweise<br />
auch ein Teil der Schulden erlassen. Entsprechend werden diese beiden Bereiche getrennt<br />
evaluiert, so dass im Folgenden ausschließlich auf Anlagen größer 100 kW Nennwärmeleistung<br />
eingegangen wird, während kleinere Anlagen in Kapitel 4 beschrieben werden. Da<br />
sich des Weiteren durch das EEG die Einsatzbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />
gänzlich anders darstellen als für reine Biomasseheizwerke, wird auf diese im<br />
Folgenden auch jeweils getrennt eingegangen.<br />
5.1 Marktentwicklung<br />
Im Folgenden wird die Marktentwicklung getrennt für rein thermische Anlagen (Abschnitt<br />
5.1.1) und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Abschnitt 5.1.2) beschrieben.<br />
5.1.1 Thermische <strong>Nutzung</strong><br />
Bei der thermischen <strong>Nutzung</strong> der Biomasse dominiert die Verwendung fester Brennstoffe<br />
(vor allem Brennholz sowie geringe <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Stroh), während flüssige Brennstoffe oder<br />
gasförmige Energieträger (z. B. Biogas oder Deponiegas) erst langsam an Bedeutung<br />
gewinnen.<br />
Etwas über ein Drittel des <strong>zur</strong> thermischen Energieerzeugung genutzten Holzes wird<br />
momentan im Bereich <strong>von</strong> Kleinstanlagen (unter 15 kW) im privaten Bereich eingesetzt, z. B.<br />
in Kamin- oder Kachelöfen (insgesamt 7 Millionen Einheiten; BMU 2003b). Bei Biomasseheizwerken<br />
(Leistungsbereich zwischen 15 kW th und 1 MW th ), auf die etwa die Hälfte des<br />
Brennholzes entfällt, ist der Anlagenbestand (Definition: Anlagen mit Feuerungswärmeleistungen)<br />
deutlich kleiner, etwa im Bereich 200.000 - 400.000 (Staiß 2003). Für Anlagen<br />
mit einer Leistung oberhalb 1 MW th , die z. T. auch Strom erzeugen, wird der Bestand auf<br />
rund 1.000 geschätzt, die etwa 15 % des Aufkommens an fester Biomasse verbrauchen.<br />
Insgesamt lag der Anteil der Biomasse an der Wärmebereitstellung bei rund 3,5 %. Als<br />
langfristiges Potential werden 20 % für möglich gehalten (BMU 2004).<br />
Auf der Grundlage der Messdatei des Bundesverbandes des Schornsteinhandwerks wurden<br />
2003 Berechnungen des IE (2004) zum Bestand an Holzkesselanlagen durchgeführt. Dazu<br />
wurde eine Statistik über die Anzahl der durchgeführten Messungen ausgewertet (Tabelle<br />
12).<br />
62
Tabelle 12: Anzahl <strong>von</strong> automatisch beschickten holzgefeuerten Heizkesseln im Jahr 2002 nach<br />
Nennwärmeleistung (IE 2004).<br />
Leistungsbereich<br />
Nennwärmeleistung<br />
Anzahl<br />
100 bis 150 kW 1504<br />
150 bis 500 kW 2988<br />
mehr als 500 kW 887<br />
Generell ist die Marktentwicklung im Bereich der thermischen Biomassenutzung wesentlich<br />
weniger dynamisch als im Stromsektor. Hier fehlt eine dem EEG vergleichbare Förderung.<br />
5.1.2 Kraft-Wärme-Kopplung<br />
In Deutschland wurden sowohl durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
(EEG im Falle der Stromerzeugung, BiomasseV) als auch durch die Förderung durch das<br />
Marktanreizprogramm (MAP) bzw. die KfW-Darlehensprogramme die Voraussetzungen für<br />
eine forcierte <strong>Nutzung</strong> der Bioenergien geschaffen.<br />
Die installierte elektrische Leistung <strong>von</strong> Biomasse(heiz-)kraftwerken auf Basis fester Brennstoffe<br />
wird vom Institut für Energetik und Umwelt (Scheuermann et al. 2004) vor allem<br />
basierend auf Befragungen <strong>von</strong> Anlagenplanern und Anlagenbetreibern und Genehmigungsbehörden<br />
auf 480 MW e geschätzt (Stand März 2004: 95 Anlagen in Betrieb). Diese<br />
Erfassung ist allerdings nicht vollständig. Eine Hochrechnung auf den Gesamtbestand ist<br />
nicht durchgeführt worden. Rund 60 % dieser Anlagen koppeln Nutzwärme aus (KWK),<br />
wobei diese Wärme meist in der eigenen Produktion (Beispiel: Trocknung in der<br />
Holzindustrie) oder als Prozessdampf in benachbarten Unternehmen verwendet wird oder<br />
auch <strong>zur</strong> Nahwärmeversorgung dient. Bei Biomasseheizkraftwerken dominiert der Anlagenbestand<br />
im Bereich bis einschließlich 5 MW e (Scheuermann et al 2004). Aufgrund der EEG-<br />
Vergütungsregelungen erfolgt der Zubau hauptsächlich im Bereich höherer Leistung (5-<br />
20 MW e ). So verfügten im Jahr 2003 <strong>von</strong> insgesamt 15 neuen Biomasseheizkraftwerken<br />
zehn Anlagen über eine Leistung <strong>von</strong> mehr als 5 MW e . Die gegenwärtig 14 Anlagen in der<br />
Realisierungsphase sollen fast alle noch 2004 den Betrieb aufnehmen. Für 2005 wird der<br />
geplante Zubau mit 12 Anlagen deutlich geringer sein als in 2004 (39 Anlagen), wobei dann<br />
Engpässe bei der Bereitstellung ausreichender Mengen an Altholz nicht ausgeschlossen<br />
werden können (Scheuermann et al. 2004).<br />
Die Auslastung <strong>von</strong> Anlagen unter 5 MW e wird im Mittel mit 2.250 äquivalenten Volllaststunden<br />
pro Jahr geschätzt. Größere Anlagen sind mit durchschnittlich 5.000 h/a deutlich<br />
besser ausgelastet, während neu errichtete Anlagen mit der nach EEG maximal möglichen<br />
Leistung <strong>von</strong> 20 MW e für 7.500 bis 8.000 h/a konzipiert sind. Somit ergab sich eine Stromerzeugung<br />
aus fester Biomasse <strong>von</strong> etwa 1,7 TWh/a im Jahr 2003.<br />
63
Obwohl die Markentwicklung im Bereich Biomasse-KWK durch das EEG dominiert wurde,<br />
stellt auch das MAP einen relevanten Förderbeitrag dar. Letzteres gilt insbesondere in<br />
Bundesländern ohne vergleichbare Landesförderprogramme. Im Bereich der öffentlichen<br />
Liegenschaften, die einen wichtigen Teilmarkt darstellen, ist eine öffentliche Förderung, auch<br />
wenn sie klein ist, ein maßgebliches Argument, sich für eine solche Anlage zu entscheiden.<br />
Allein durch die Botschaft, dass es der Bund fördert, wird die Entscheidung beeinflusst.<br />
5.2 Technische Entwicklung<br />
Im Folgenden werden technische Neuerungen getrennt für rein thermische Anlagen<br />
(Abschnitt 5.2.1) und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Abschnitt 5.2.2) beschrieben.<br />
5.2.1 Thermische <strong>Nutzung</strong><br />
Die Techniken im Bereich der thermischen Biomassenutzung im Leistungsbereich über<br />
100 kW sind im Vergleich zu KWK-Techniken weitgehend ausgereift. Dennoch lassen sich<br />
einige interessante Entwicklungsperspektiven für bestimmte technische Komponenten und<br />
Anwendungsgebiete identifizieren. Insgesamt existiert bei den betrachteten Technologien ein<br />
großer Anbietermarkt mit einem relativ weiten Spektrum an unterschiedlichen Anlagenkonzepten.<br />
Ein relevanter Teil der Anlagen kommt auch aus dem Ausland (Österreich,<br />
Schweiz, Schweden). Diese Länder spielen bei thermischen Biomassetechnologien eine<br />
große Rolle und betreiben teilweise Technologieentwicklung unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Besonderheiten des deutschen Markts: Graduelle Verbesserungen der bestehenden<br />
Anlagenkonzepte erfolgen insbesondere im Bereich der Regelungstechnik, der Rauchgasreinigung<br />
sowie auf dem Gebiet der gestuften Verbrennung. Dies ist eine kontinuierliche<br />
technische Entwicklung, die seit einigen Jahren anhält. Ein Sonderproblem bei der thermischen<br />
<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse betrifft die Tatsache, dass die Brennstoffe durch unterschiedliche<br />
Eigenschaften gekennzeichnet sind. Anlagenkonzepte müssen daher sehr projektspezifisch<br />
entwickelt werden (z. B. braucht man für feuchte Brennstoffe andere Kessel als für<br />
trockene Hackschnitzel) und dabei häufig relativ komplexe technische Fragestellungen<br />
beantwortet werden.<br />
Generell bedingt die Struktur des Marktes (starke Konkurrenz unter Herstellern), dass sich<br />
die Hersteller in einem permanenten Entwicklungsprozess befinden. Das MAP hat diesen<br />
Markt mit angestoßen und hat damit indirekt Hersteller dazu motiviert, ihre Produkte weiterzuentwickeln.<br />
In Kooperation zwischen Baden-Württemberg, der Schweiz und Österreich<br />
wird momentan ein Qualitätsleitfaden erstellt (Jank 2004), welcher Standardtechniken und<br />
Qualitätssicherungsstandards definiert. Dieser Leitfaden wird nach Aussage <strong>von</strong> Marktteilnehmern<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die technische Entwicklung haben. Die nunmehr<br />
erreichte Marktgröße macht einen solchen Leitfaden notwendig. Der Markt ist in den letzten<br />
Jahren deutlich gewachsen, so dass ein Qualitätsfortschritt möglich ist, aber vom Markt auch<br />
immer stärker gefordert wird. Das MAP hat somit auch über den Bereich der Qualitätssicherung<br />
einen indirekten Einfluss auf die technische Entwicklung ausgeübt.<br />
64
5.2.2 Kraft-Wärme-Kopplung<br />
Bei der Stromerzeugung durch Biomasse unterscheidet man Blockheizkraftwerke (BHKW)<br />
<strong>zur</strong> Verwendung <strong>von</strong> Biogas und flüssiger Biomasse sowie Heizkraftwerke auf Basis <strong>von</strong><br />
Dampfprozessen, welche vorwiegend <strong>zur</strong> Umwandlung fester Biomasse dienen. Während<br />
BHKW typischerweise Wirkungsgrade zwischen 30 und 40 % erreichen, liegen die erreichbaren<br />
Wirkungsgrade <strong>von</strong> Dampfprozessen bei 10-20 %. Technologien <strong>zur</strong> thermischen<br />
Vergasung <strong>von</strong> fester Biomasse in Verbindung mit effizienten Gasturbinen oder -motoren<br />
versprechen langfristig wesentlich höhere Wirkungsgrade. Bislang befinden sich diese<br />
Technologien aber noch im Demonstrationsstadium und die Marktfähigkeit ist noch nicht<br />
erreicht. Ebenso sind Brennstoffzellen, welche zusätzlich höhere Wirkungsgrade bei der<br />
Umsetzung <strong>von</strong> Biogas 21 erwarten lassen, bislang nicht marktfähig.<br />
Die Stromerzeugung aus fester Biomasse erfolgt bisher überwiegend in Dampfkraftprozessen.<br />
Dazu wird das Holz in einer Dampfkesselanlage verbrannt. Anschließend wird<br />
der Dampf in einem Dampfmotor oder einer Dampfturbine zum Antrieb eines Generators<br />
entspannt. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist in der Regel ab einer Leistung <strong>von</strong> 1 MW e möglich<br />
(Fichtner 2002). Als feste Biomasse werden in dieser Leistungsgröße hauptsächlich<br />
Waldresthölzer sowie Alt- und Industriehölzer verwendet, die nicht mit halogenorganischen<br />
Verbindungen beschichtet oder mit Holzschutzmitteln behandelt sein dürfen. Holzheizkraftwerke<br />
sind normalerweise wärmegeführt und erzielen jährlich 5.000 Volllaststunden.<br />
Das Holz wird in einer Rostfeuerung verbrannt und der erzeugte Dampf in einer Gegendruckturbine<br />
entspannt, deren elektrischer Wirkungsgrad 13 % beträgt (Fichtner 2002).<br />
Im Bereich der Biomasse-KWK gab es in den letzten Jahren wesentliche technische<br />
Verbesserungen beim Organic-Rankine-Cycle (ORC) und teilweise bei der Stirlingtechnik.<br />
Keinen Durchbruch gab es hingegen bisher bei der thermischen Vergasung. Die wesentlichen<br />
Impulse für die technische Entwicklung gingen insgesamt allerdings vom EEG aus,<br />
das MAP hatte dagegen in diesem Bereich nur eine sekundäre Bedeutung, da über das EEG<br />
eine deutlich höhere Förderung gewährt wird.<br />
Auch bezüglich der Zuverlässigkeit der Anlagen wurden in den vergangenen Jahren<br />
deutliche Fortschritte erzielt. Die Verfügbarkeit ist die entscheidende Größe in den<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnungen. Hier wurde viel erreicht, da über die Erhöhung der Stückzahl<br />
produzierter Anlagen deren technische Zuverlässigkeit kontinuierlich gesteigert werden<br />
konnte. Es besteht aber weiterhin Entwicklungsbedarf in Bezug auf die Steigerung der<br />
Verfügbarkeit der Anlagen, z.B. über automatisierte Fehlerfrüherkennungssysteme.<br />
Die weitere technische Entwicklung sollte sich auf die Vergasung fester Biomasse<br />
konzentrieren. Ein wesentliches Problem bei der Vergasung liegt in der ungleichmäßigen<br />
Zusammensetzung des Holzes und der somit schwankenden Qualität des resultierenden<br />
21 Zur Förderung und Entwicklung der Anwendung <strong>von</strong> Biogas vergleiche Kapitel 6.<br />
65
Gases. Außerdem wird eine signifikante Differenzierung der Förderung nach Anlagengröße<br />
angeraten. Für große Anlagen ist das EEG völlig dominant und die Förderung durch das<br />
MAP hat kaum einen Einfluss auf Markt- und Technikentwicklung. Bei kleineren Anlagen<br />
unter 150 kW ist auch das EEG teilweise nicht ausreichend, um die Techniken rentabel<br />
einsetzen zu können.<br />
5.3 Kostenentwicklung<br />
Die spezifischen Investitionen je kW Nennwärmeleistung betrugen bei den durch das MAP<br />
geförderten Anlagen € 372 (ohne KWK). Dieser Wert ist über den Betrachtungszeitraum<br />
vergleichsweise konstant geblieben (Tabelle 13). Anlagen zwischen 200 kW th und 500 kW th<br />
sind dabei in den spezifischen Kosten tendenziell 10 bis 20 Prozent günstiger als Anlagen<br />
anderer Größe. Da die durchschnittlichen Kosten der Anlagen über 1 MW th auf nur einer<br />
geringen Anzahl <strong>von</strong> Anlagen beruhen, sind diese Kosten naturgemäß stark schwankend<br />
und nur begrenzt verallgemeinerbar.<br />
Tabelle 13: Geförderte Biomasse-Kessel größer 100 kW Nennwärmeleistung. Entwicklung der<br />
spezifischen Investitionskosten in €/kW th über den Betrachtungszeitraum nach<br />
Leistungsklassen (ohne KWK-Anlagen; wg. geringer Fallzahlen wurde das<br />
Rumpfjahr 2004 nicht gesondert ausgewiesen).<br />
Klassen kWth<br />
2001<br />
(nachrichtlich)<br />
Jahr<br />
2002 2003 Gesamt (2002-'04)<br />
€/kW th<br />
100 -200 kW th 270 439 368 398<br />
200-500 kW th 243 271 268 323<br />
500-1000 kW th 552 422 305 347<br />
>1000 kW th 227 552 341 488<br />
Gesamt 276 397 326 372<br />
Generell lassen sich aus den oben dargestellten Zahlen nur begrenzt Schlüsse über die<br />
allgemeine Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren ziehen. Für den Bereich der<br />
reinen Wärmeerzeugung ist die Kostendegression aufgrund der bereits weitgehend<br />
ausgereiften Technik sowie des geringen relativen Zuwachses des Anlagenbestandes<br />
vernachlässigbar.<br />
Für den KWK-Sektor ist eine geringfügige Kostendegression aufgrund des signifikanten<br />
Marktwachstums während der vergangenen zwei Jahre zu beobachten. Detaillierte Marktanalysen<br />
über die Kostenentwicklung in den letzten Jahren existieren allerdings nicht. Aus<br />
Berechnungen basierend auf Lernkurven lassen sich jedoch die Kostendegressionen<br />
aufgrund des beobachteten Marktwachstums schätzen. Nimmt man wie Fritsche et al. (2004,<br />
S. 37) einen Degressionsfaktor <strong>von</strong> 0,93 an und unterstellt ein Marktwachstum <strong>von</strong> 30 % in<br />
den vergangenen zwei Jahren im Bereich der Biomasse-KWK, so ergibt sich für das Jahr<br />
66
2004 eine Kostenreduktion <strong>von</strong> etwa 3 % verglichen mit 2002. Somit fällt auch im Bereich<br />
der Biomasse-KWK die anzunehmende Kostendegression relativ moderat aus.<br />
5.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben<br />
Von den im Zeitraum zwischen Beginn des Jahres 2002 bis einschließlich 31.7.2004<br />
gestellten Förderanträgen erhielten 282 große 22 Anlagen <strong>zur</strong> Verbrennung <strong>von</strong> Biomasse<br />
eine Förderung. Damit bewegte sich die durchschnittliche jährliche Förderzahl etwa auf dem<br />
Niveau der Vorperiode 2000/2001. Es kam zusätzlich in 16 Fällen, das sind 5 % der Fälle, zu<br />
Stornierungen, das heißt, die Zusagen wurden im nachhinein aufgrund geänderter Rahmenbedingungen<br />
vom Zuwendungsgeber oder dem Antragsteller <strong>zur</strong>ückgezogen. Die Zahl der<br />
abgelehnten Förderanträgen in diesem Bereich ist nicht bekannt (vergleiche dazu Abschnitt<br />
2.2.3).<br />
18.000<br />
16.000<br />
Installierte Leistung kWth<br />
14.000<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
KWK<br />
keine KWK<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7<br />
Antragsmonat<br />
Abbildung 25: Verlauf der installierten Leistung nach Antragsdatum.<br />
Das Volumen der ausgezahlten Darlehen betrug im Betrachtungszeitraum € 37,4 Mio. Im<br />
Durchschnitt über alle Anlagen deckten die vergebenen Darlehen 80 % der jeweiligen<br />
Investition ab. Bezogen auf das gesamte ausgelöste Investitionsvolumen wurden 71,4 %<br />
über diese Darlehen finanziert. 60 % der Darlehen flossen nach Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-<br />
Württemberg mit einem Anteil 14 % und Niedersachsen mit einem Anteil <strong>von</strong> 9 %. In den<br />
Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wurden keine Anlagen im Berichtszeitraum<br />
gefördert.<br />
22 D.h. mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW.<br />
67
In allen Förderfällen werden Teilschulderlasse mit 55 €/kW th (seit 23.3.2002) bzw. 60 €/kW th<br />
(seit 1.1.2004) spezifisch je installierten Kilowatt Nennwärmeleistung gewährt, die sich über<br />
den Betrachtungszeitraum auf € 5,1 Mio. summieren. Sie decken im Durchschnitt über alle<br />
Anlagen 20 % der Investition ab. Da Anlagen zwischen 200 kW th und 1 MW th vergleichsweise<br />
niedrigere spezifische Investitionskosten aufweisen, liegt die Förderung durch Teilschulderlässe<br />
bezogen auf die Investition bei Anlagen dieser Größenordnung mit 25 % etwas höher<br />
als im Durchschnitt. Der Anteil des gesamten Volumens der gewährten Teilschulderlässe<br />
bezogen auf das Volumen der gesamten ausgelösten Investitionen im Betrachtungszeitraum<br />
beträgt knapp 10 %. Dieser gegenüber dem Durchschnitt des Teilschulderlass je Anlage<br />
deutlich niedrigere Wert erklärt sich aus der Begrenzung des maximalen Teilschulderlass je<br />
Anlage, die bei einigen sehr großen Anlagen greift. 39 % des Volumens der Teilschulderlässe<br />
fließen nach Baden-Württemberg, gefolgt <strong>von</strong> Bayern mit 22 %. Die Abweichungen<br />
in der regionalen Verteilung gegenüber dem Kreditvolumen ergeben sich aus unterschiedlichen<br />
durchschnittlichen Größen der geförderten Anlagen bei gleichzeitig unterschiedlichen<br />
spezifischen Investitionskosten je nach Größe. Etwa die Hälfte der Darlehensnehmer nimmt<br />
die vollen drei möglichen tilgungsfreien Jahre in Anspruch. Im Durchschnitt werden über alle<br />
Darlehen 1,73 tilgungsfreie Jahre gewährt.<br />
Setzt man den Zinsvorteil der gewährten Darlehen mit durchschnittlich einem Prozent<br />
gegenüber dem Marktzins an, so ergibt sich ein nominaler Zinsvorteil <strong>von</strong> € 2,131 Millionen.<br />
Zusammen mit den gewährten Teilschulderlässen summiert sich die absolute Förderung <strong>von</strong><br />
großen Biomassenanlagen im Betrachtungszeitraum auf € 7,316 Millionen, das sind 14 %<br />
des ausgelösten Investitionsvolumens.<br />
Das mit den Zusagen verbundene Investitionsvolumen beträgt € 52,4 Mio. Noch im<br />
November / Dezember 2003 wurden Anträge mit einem Investitionsvolumen <strong>von</strong> € 8,3 Mio.<br />
gestellt, das sind über 43 % des Investitionsvolumens aller Anträge aus diesem Jahr. Sowohl<br />
die Antragszahl wie auch das Investitionsvolumen hat im Juni und Juli 2004 deutlich angezogen,<br />
sodass bei einem Anhalten diese Trends eine vergleichbare Förderzahl (129) und ein<br />
vergleichbares Investitionsvolumen (€ 18,7 Mio.) für 2004 wie für 2003 zu erwarten ist.<br />
Die im Betrachtszeitraum beantragten und geförderten großen Biomasseanlagen haben<br />
insgesamt eine Nennwärmeleistung <strong>von</strong> 128,4 MW th . Die Leistung wurde relativ gleichmäßig<br />
verteilt über den Betrachtungszeitraum installiert. Obwohl nur 5 % der Anlagen eine Nennwärmeleistung<br />
größer als 1 MW th besitzen, steht diese Größenklasse für 37 % der insgesamt<br />
installierten Leistung. Dagegen sind über die Hälfte der Anlagen kleiner als 200 kW th , stellen<br />
aber nur 17 % der Leistung bereit. Die neuinstallierten Anlagen (ohne Kraft-Wärme-<br />
Kopplung) sind im Durchschnitt mit 372 kW th Nennwärmeleistung über den Betrachtungszeitraum<br />
etwa gleich groß geblieben. Es scheint sich jedoch seit Sommer 2004 eine gewisse<br />
Tendenz zu etwas kleineren Anlagen in der Größenordnung zwischen 200 und 300 kW th<br />
abzuzeichnen. Die insgesamt nur sechs Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung sind meist<br />
bedeutend größer, zwei Anlagen besitzen sogar mehr als 5 MW th Nennwärmeleistung.<br />
68
Seit dem 1.1.2004 wird in Verbindung mit Biomassekesseln auch die Errichtung <strong>von</strong> Nahwärmenetzen<br />
über vergünstigte Darlehen und Teilschulderlässe gefördert. Es wurden bisher<br />
16 Nahwärmenetze in Verbindung mit Biomasse gefördert, das sind ein Viertel aller in den<br />
ersten sieben Monaten geförderten Anlagen. Die Länge der geförderten Nahwärmenetze<br />
beträgt zusammen 5.577 m, woraus sich ein Teilschulderlass <strong>von</strong> zusammen € 278.850<br />
ergibt.<br />
Beinahe die Hälfte der im Berichtszeitraum beantragten und geförderten Anlagen stehen in<br />
Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg (16 %) und Niedersachsen (13 %). Dabei ist die<br />
Bedeutung Bayerns im Berichtszeitraum sogar noch deutlich <strong>von</strong> 48 % (2002) auf 53 %<br />
(Rumpfjahr 2004) gestiegen. Die gleiche Reihenfolge ergibt sich, wenn man die regionale<br />
Verteilung der installierten Leistung betrachtet. Berücksichtigt man jedoch auch das<br />
regionale Potenzial an Brennstoffen und nimmt dafür als Indikator die Waldfläche, so<br />
verschiebt sich die Rangfolge der Bundesländer: Zwar bleibt Bayern mit 31,5 kW/1000 ha<br />
Waldfläche an erster Stelle, an zweiter Stelle folgt jedoch Sachsen-Anhalt mit 20 kW/1000 ha<br />
Waldfläche (Abbildung 26).<br />
35<br />
31,5<br />
30<br />
kWth je 1000 ha Waldfläche<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
18,1<br />
6,9<br />
15,2<br />
13,5<br />
20,0<br />
12,1<br />
14,3<br />
5<br />
0<br />
0,6<br />
1,2<br />
3,1 3,3<br />
0,7<br />
4,0<br />
Baden-Württemberg<br />
Bayern<br />
Brandenburg<br />
Hessen<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Niedersachsen<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Schleswig-Holstein<br />
Thüringen<br />
Bundesdurchschnitt<br />
Abbildung 26: Zwischen 1.1.2002 und 31.7.2004 installierte thermische Leistung <strong>von</strong> Biomasseanlagen<br />
größer 100 kW th pro Bundesland, bezogen auf die Waldfläche.<br />
Ein Drittel der Anlagen wird <strong>von</strong> der holzverarbeitenden Industrie betrieben. Ein Fünftel der<br />
Anlagen stehen in der Land- und Forstwirtschaft, allerdings liegt deren Leistungsanteil<br />
aufgrund der in diesem Bereich niedrigeren durchschnittlich installierten Anlagengröße bei<br />
nur 14 %. Private Haushalte betreiben als drittgrößte Gruppe 11 % der Anlagen. Insgesamt<br />
stammen die Betreiber aus einer Vielzahl unterschiedlicher Branchen. Auffällig ist, dass nur<br />
eine geringe Anzahl <strong>von</strong> Anlagen (22) <strong>von</strong> Energieversorgern betrieben wird.<br />
69
Führend bei der Vergabe der Darlehen sind Genossenschaftsbanken mit über der Hälfte der<br />
geförderten Anlagen. Girozentralen folgen mit 37 % der Darlehensanzahl an zweiter Stelle,<br />
stehen aber für die Hälfte des Kreditvolumens. Andere Banktypen spielen bei der Vergabe<br />
praktisch keine Rolle. Durchschnittlich vergingen vier Wochen Bearbeitungszeit zwischen<br />
Eingang des Kreditantrags bei der KfW und der Kreditzusage gegenüber der vermittelnden<br />
Hausbank. Dabei ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit über dem Betrachtungszeitraum<br />
annähernd konstant geblieben.<br />
5.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Definition der Referenzsysteme<br />
Es werden ausschließlich Anlagen <strong>zur</strong> Holzverbrennung in Form <strong>von</strong> Holzhackschnitzeln<br />
betrachtet. Andere Brennstoffe (z.B. halmgutartige Biomasse wie Stroh) spielen an dieser<br />
Stelle keine Rolle. Die ausgewählten Referenzsysteme teilen sich in zwei Gruppen auf: zum<br />
einen die rein thermische <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Holz und zum zweiten die Kraft-Wärme-Kopplung in<br />
Holzheizkraftwerken. Bei den Heizwerken wurden drei Leistungsstufen ausgewählt:<br />
• 500 kW th als Beispiel für die Wärmeversorgung <strong>von</strong> einigen dicht beieinander stehenden<br />
kommunalen Gebäuden aus einer Heizzentrale.<br />
• 2.000 kW th repräsentiert einen Biomassekessel in einer Heizzentrale, die Wärme in ein<br />
ausgedehntes Nahwärmenetz <strong>zur</strong> Versorgung einer Landgemeinde speist.<br />
• 6.000 kW th ist der Referenzfall <strong>zur</strong> Bereitstellung des Wärmebedarfs eines Gewerbebetriebes<br />
auf der Basis <strong>von</strong> Holz.<br />
Um auch bei den Staubemissionen möglichst geringe Werte zu erreichen, werden in Holzfeuerungen<br />
zusätzlich zum Multizyklon Elektro- oder Gewebefilter eingebaut. Diese Maßnahme<br />
ist bei Kesseln großer Leistung Standard, jedoch bei Kesseln kleiner Leistung ab<br />
500 kW th abwärts eine vergleichsweise teure und daher umstrittene Investition. Die Kosten<br />
für den Elektrofilter nehmen nämlich nicht in gleichem Maße ab wie die Kesselleistung. Um<br />
die Auswirkungen auf die Wärmegestehungskosten zu ermitteln, wird der Referenzfall<br />
500 kW th einmal mit und einmal ohne Elektrofilter gerechnet.<br />
Die Berechnung der Wärmekosten erfolgt in allen Referenzfällen unter der Voraussetzung<br />
einer gleichbleibenden jährlichen Volllaststundenzahl des Holzkessels über die gesamte<br />
<strong>Nutzung</strong>sdauer. Baut man jedoch Nahwärmesysteme z.B. im Gebäudebestand auf, muss<br />
der Betreiber da<strong>von</strong> ausgehen, dass die Zahl der Wärmekunden, ausgehend <strong>von</strong> einem<br />
niedrigen Anfangswert, erst nach und nach wächst. Das hat <strong>zur</strong> Folge, dass zu Beginn<br />
weniger Wärme verkauft wird, als in späteren Jahren. Aus diesem Grund wird beim<br />
Referenzfall 2000 kW th zusätzlich untersucht, wie sich ein nur schrittweiser Anschluss an das<br />
Nahwärmenetz auf die Wärmekosten auswirkt. Es werden zum einen die Wärmekosten an<br />
der Schnittstelle Heizwerksgrenze und zum anderen am Wärmemengenzähler nach der<br />
Hausübergabestation beim Wärmekunden berechnet.<br />
70
Die Wärmeerzeugung im größten Referenzsystem zeichnet sich durch eine im Vergleich zu<br />
den anderen Systemen höhere Volllaststundenzahl des Heizkessels aus. Dies liegt im<br />
Wesentlichen an der hier unterstellten Nachfrage nach Prozesswärme, die im Gegensatz<br />
zum Raumbedarf über das ganze Jahr nachgefragt wird.<br />
Die Gruppe der hier analysierten Heizkraftwerke beschränkt sich auf eine Leistungsstufe. Es<br />
handelt sich um eine gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung mit ORC-Turbine, die auf<br />
einem Holzkessel mit einer Leistung <strong>von</strong> 6 MW aufbaut. Die elektrische Leistung beträgt 1<br />
MW e und die in ein Nahwärmenetz ausgekoppelte thermische Leistung 5,3 MW th .<br />
Insgesamt werden drei Varianten gerechnet: Erstens der Vergleich der<br />
Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen des alten EEG. Zweitens die<br />
Wirtschaftlichkeit derselben Anlage, wenn sie unter den Bedingungen des novellierten EEG<br />
betrieben wird. In beiden Fällen werden Hackschnitzel aus allen Quellen zugelassen, was<br />
<strong>zur</strong> Folge hat, dass im zweiten Fall der Bonus für naturbelassene Biomasse nicht in<br />
Anspruch genommen werden kann. In der dritten Variante wird das baugleiche Heizkraftwerk<br />
schließlich mit Hackschnitzeln aus Waldrestholz befeuert und Stromgestehungskosten mit<br />
Vergütung verglichen.<br />
Investitionskosten<br />
Bei den Investitionskosten der Heizwerke wurden für die Systeme mit 500 kW th und 6 MW th<br />
dieselben Werte wie bei Fichtner (2002a) eingesetzt. Während der vergangenen zwei Jahre<br />
wurden hier keine Änderungen festgestellt. Die Kostenannahmen für die Leistungsstufe<br />
2.000 kW und der dabei untersuchten Varianten basieren auf Arbeiten des <strong>ZSW</strong> 23 . Die<br />
angesetzten Investitionen für das Heizkraftwerk mit ORC-Technologie orientieren sich an<br />
tatsächlich realisierten Anlagen. Alle konkreten Werte für jedes Beispiel können den ausführlichen<br />
Ergebnistabellen im Anhang entnommen werden.<br />
Laufende Kosten während des Betriebs<br />
Der größte Kostenfaktor im Betrieb sind die Aufwendungen für den Brennstoff, die Holzhackschnitzel.<br />
Kommt ein Hackschnitzelmix zum Einsatz, in dem Sägewerksresthölzer<br />
dominieren, wird mit Brennstoffkosten <strong>von</strong> 1,2 ct/kWh gerechnet. Für die Variante des Heizkraftwerkes,<br />
bei dem infolge des Einsatzes <strong>von</strong> Waldhackschnitzeln der Bonus für naturbelassene<br />
Biomasse in Anspruch genommen werden kann, beträgt der Hackschnitzelpreis<br />
2,5 ct/kWh. Über die gesamte <strong>Nutzung</strong>sdauer <strong>von</strong> 20 Jahren steigt der Hackschnitzelpreis im<br />
Mittel um 0,5 % pro Jahr. Die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Verwaltungskosten<br />
orientieren sich im Wesentlichen an den <strong>von</strong> Fichtner (2002a) benutzten Werten.<br />
Auch hier wird eine jährliche Steigerung <strong>von</strong> 0,5% zugrunde gelegt. Die Ansätze für die<br />
23<br />
<strong>ZSW</strong> 2004. Nahwärmeleitfaden – Heizwerke und KWK mit erneuerbaren Energien –<br />
Voraussetzungen, Technik und Umsetzungsstrategien für den Gebäudebestand. Erarbeitet im<br />
Auftrag des Wirtschaftsministeriums Ba-Wü. Erscheint Ende 2004.<br />
71
Personalkosten wurden ebenfalls Fichtner (2002a) entnommen und wurden an einigen<br />
Stellen durch Werte aus der Praxis ergänzt. Die Personalkosten unterliegen einer Steigerung<br />
<strong>von</strong> 1 % p.a. Zusätzlich wurden bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung noch Kosten für<br />
Ersatzinvestitionen bei besonders stark belasteten Komponenten wie z.B. der<br />
Hackschnitzelausbringung berücksichtigt.<br />
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Heizwerke<br />
Um die Wirtschaftlichkeit der Heizwerke verschiedener Leistung beurteilen zu können,<br />
wurden die Wärmegestehungskosten einmal ohne und einmal mit Förderung durch das MAP<br />
berechnet (Abbildung 27). Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich dann durch Vergleich mit den<br />
anlegbaren Wärmeerlösen frei Grenze Heizwerk. Diese wiederum wurden Fichtner (2002a)<br />
entnommen.<br />
Wärmegestehungskosten [€/MWh]<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
= anlegbare Wärmevergütung in €/MWh<br />
0<br />
500 500 o. EF 2000 6000<br />
Kesselleistung [kW]<br />
mit MAP-Förderung<br />
Aufschlag ohne Förderung<br />
Abbildung 27: Vergleich der Wärmegestehungskosten mit anlegbaren Wärmeerlösen für Holzheizwerke.<br />
Das kleinste und das größte System liegen mit ihren Kosten auf dem Niveau der anlegbaren<br />
Vergütung. Verzichtet man beim kleinen Heizwerk (500 kW) auf den Elektrofilter, sinken die<br />
Wärmegestehungskosten um rund 4 €/MWh, was jedoch mit höherer Staubbelastung in den<br />
Abgasen erkauft wird. Diese Kostenreduktion zeigt sich bei Kesseln kleiner 500 kW noch<br />
deutlicher, da die Kosten <strong>von</strong> Elektrofiltern mit der Größe kaum abnehmen.<br />
Der Aufbau eines Holzheizwerkes für ein Nahwärmenetz (z.B. in einer Landgemeinde) ist<br />
aufwendiger (Errichtung eines neuen Gebäudes etc.) als der Einbau eines Holzkessels in<br />
72
einen vorhandenen Heizraum, wie das bei 500 kW-Systemen häufig möglich ist. Aus diesem<br />
Grund liegen die Wärmekosten deutlich über den anlegbaren Wärmeerlösen frei Heizwerkgrenze.<br />
Betrachtung der Nahwärmeversorgung bis zum Wärmekunden<br />
Aufbauend auf der Anlage mit 2000 kW Leistung soll im Folgenden die gesamte<br />
Versorgungskette bis zu den Wärmekunden betrachtet werden. Schnittstelle ist dabei der<br />
Wärmemengenzähler nach der Hausübergabestation. Zugrunde gelegt wird, dass aus der<br />
Heizzentrale ein Nahwärmenetz <strong>zur</strong> Versorgung einer Landgemeinde, die überwiegend aus<br />
Ein- und Zweifamilienhäusern besteht, gespeist wird. Dabei werden zwei Wachstumsszenarien<br />
unterschieden:<br />
1. Start der Versorgung mit einem Anschlussgrad <strong>von</strong> 25 %. Anstieg nach sechs Jahren auf<br />
60 % sowie eine Steigerung auf 75 % nach 20 Jahren<br />
2. Beginn mit einem vergleichsweise hohen Anschlussgrad <strong>von</strong> 50 %. Schneller Anstieg auf<br />
bereits 80 % schon nach drei Jahren. 85 % schließlich nach 20 Jahren.<br />
Die Wärmegestehungskosten in den verschiedenen Stufen zeigt Abbildung 28. Die Basiswerte<br />
in Abbildung 28 entsprechen den Wärmekosten, die für das Holzheizwerk mit 2000 kW<br />
in Abbildung 27 gezeigt wurden. Der mittlere Teil setzt sich zusammen aus den Kosten für<br />
die Spitzenlasterzeugung mit Hilfe eines Ölkessels sowie den Kosten, die sich daraus<br />
ergeben, dass die Holzkessel während der Wachstumsphase in den Anfangsjahren nicht ihre<br />
geplante Volllaststundenzahl erreichen. Der blau gezeichnete Teil der Kostenbalken<br />
repräsentiert schließlich die Wärmetransportkosten zum Wärmekunden über das Nahwärmenetz,<br />
wobei hier auch die Netzverluste eingerechnet sind.<br />
Die schwarzen Querbalken kennzeichnen die Wärmevollkosten, die sich bei Einsatz einer<br />
konventionellen Öl-Zentralheizung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus ergeben. Zugrunde<br />
gelegt ist die Kompletterneuerung einschließlich Tank sowie die Kosten für Heizöl. Daraus<br />
resultieren Wärmevollkosten in Höhe <strong>von</strong> 80 bis 90 €/MWh.<br />
73
120<br />
Förderung durch MAP einschließlich Nahwärmenetz berücksichtigt<br />
Wärmegestehungskosten [€/MWh]<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Bandbreite der Wärmevergütung<br />
0<br />
25% - 60% - 75% 50% - 80% - 85%<br />
Biomassekessel Unterauslastung und fossiler Spitzenkessel Wärmekunde<br />
Abbildung 28: Entwicklung der Wärmegestehungskosten vom Heizwerk bis zum Wärmekunden<br />
bei der Nahwärmeversorgung einer Landgemeinde.<br />
Im langsameren Ausbauszenario können die Wärmevollkosten mit konventionellem<br />
Heizsystem auch unter Berücksichtigung der MAP-Förderung nicht unterboten werden. Dies<br />
ist erst möglich, wenn eine sehr optimistische Anschlussentwicklung zugrunde gelegt wird<br />
(Zweites Szenario).<br />
Wirtschaftlichkeit der Holz-Heizkraftwerke<br />
Wie bei den Biogas-Referenzsystemen 24 , bei denen die Wärme in ein Nahwärmenetz<br />
eingespeist wird, betragen auch bei den Holzheizkraftwerken die anlegbaren Wärmeerlöse<br />
frei Kraftwerksgrenze 20 €/MWh. Dieser Wert lehnt sich an Fichtner (2002b) an. Die<br />
Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsrechnung im Falle <strong>von</strong> KWK mit Holz dokumentiert<br />
Abbildung 29. Voraussetzungsgemäß sind die Stromgestehungskosten bei der Betrachtung<br />
unter den Randbedingungen des EEG 2000 dieselben wie beim HKW, für das die Stromvergütung<br />
gemäß EEG 2004 gezahlt wird, sofern Holzhackschnitzel aus allen Quellen zugelassen<br />
sind. Während ein Holzheizkraftwerk dieser Art vor dem 1. August 2004 nicht<br />
wirtschaftlich betrieben werden konnte, verzeichnet es unter den geänderten Bedingungen<br />
eine signifikante Gewinnspanne.<br />
24 Vergleiche Abschnitt 6.5.<br />
74
25<br />
= Stromvergütung nach EEG<br />
Stromgestehungskosten [ct/kWh]<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
EEG 2000 EEG 2004 EEG 2004 Nawaro-Bonus<br />
Mit MAP-Förderung<br />
Aufschlag ohne Förderung<br />
Abbildung 29: Vergleich der Stromgestehungskosten bei Holz-Heizkraftwerken mit den<br />
Vergütungssätzen des EEG.<br />
Will der Betreiber jedoch ausschließlich Hackschnitzel aus dem Wald (angesetzter Preis<br />
2,5 ct/kWh) einsetzen, steigen die Stromgestehungskosten fast auf das Doppelte an. Doch<br />
auch der dann gezahlte Zuschlag für naturbelassene Biomasse ("NaWaRo-Bonus") reicht<br />
unter den genannten Randbedingungen nicht aus, das Heizkraftwerk in die Gewinnzone zu<br />
führen. Mit Hilfe der MAP-Förderung würde es knapp die Gewinnschwelle erreichen.<br />
5.6 Förderprogramme der Bundesländer<br />
Die <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Festbrennstoffen aus der Forstwirtschaft und der Holzindustrie in größeren<br />
Biomasseheizanlagen <strong>zur</strong> Wärmeerzeugung sowie auch Heizkraftwerken wird zunehmend<br />
eine wichtige Säule bei der Wärmeerzeugung. Sowohl im MAP (Förderung <strong>von</strong> Anlagen über<br />
100 kW, auch kombinierte Wärme- und Stromerzeugung) als auch in den Förderprogrammen<br />
der Bundesländer stehen dabei Projekte nahe oder an der Wettbewerbsschwelle im<br />
Vordergrund. Daneben fördern einzelne Länder auch Pilotvorhaben als Initialprojekte.<br />
Die in der Anlage zusammengestellten Förderprogramme (kein Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
greifen im Wesentlichen auf Informationen des "Centralen Agrar-Rohstoff-Marketing- und<br />
Entwicklungs-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.) <strong>zur</strong>ück. Daneben wurden Recherchen bei den<br />
für die einzelnen Förderprogramme zuständigen Ministerien und Institutionen durchgeführt.<br />
Ein Vergleich der Fördermaßnahmen der Länder ermöglicht nicht immer eine Trennung<br />
zwischen "kleinen" und "großen" Biomasse-Anlagen. Die in der Anlage zusammengestellten<br />
75
Fördermaßnahmen berücksichtigen deshalb nicht nur "große" Investitionen (siehe z. B.<br />
Sachsen-Anhalt).<br />
Sieht man <strong>von</strong> den Stadtstaaten ab (keine Förderung; Ausnahme ist die Technologieförderung<br />
in Bremen), gibt es in allen Bundesländern eine Reihe <strong>von</strong> Förderprogrammen zu<br />
Holzfeuerungsanlagen, Biomasseheizwerken etc. mit unterschiedlichen Schwerpunkten.<br />
Landwirtschaftsprogramme existieren beispielsweise in Baden-Württemberg ("Energieholz")<br />
und Sachsen-Anhalt (Agrarinvestitionsprogramm). Konzepte <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> nachwachsenden<br />
Rohstoffen wurden in Bayern und Niedersachsen entwickelt. Weitere Schwerpunkte<br />
sind Förderungen im Rahmen <strong>von</strong> "Energie und Klimaschutz" (Hessen), "Zukunftsträchtigen<br />
Energietechniken" (Mecklenburg-Vorpommern) und eines "Zukunftsenergie-Programmes"<br />
(Saarland). In den übrigen Bundesländern ist die Förderung jeweils Bestandteil eines<br />
Programms <strong>zur</strong> rationellen Energieverwendung (Beispiele: Brandenburg und Nordrhein-<br />
Westfalen) oder <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energiequellen, z. B. in Rheinland-Pfalz und<br />
Thüringen.<br />
In nahezu allen Programmen ist eine Kumulierung mit anderen Fördermöglichkeiten möglich.<br />
Ausnahmen hierzu sind andere Landesprogramme. Meist darf der Subventionswert aller<br />
staatlichen Mittel einen bestimmten Prozentsatz (in der Regel 30 %) der förderfähigen<br />
Kosten nicht überschreiten.<br />
In einzelnen Richtlinien ist <strong>zur</strong> Kumulation der Fördermöglichkeiten festgehalten, dass die in<br />
Anwendung des Rahmens für staatliche Beihilfen bewilligten Zuschüsse (Abl. der EG C 37/3<br />
vom 3.2.2001) nicht mit anderen staatlichen Beihilfen im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG-<br />
Vertrag oder mit anderen Gemeinschaftsfinanzierungen kumuliert werden dürfen, falls aus<br />
dieser Kumulierung eine Beihilfeintensität entsteht, die über der in dem vorher genannten<br />
Gemeinschaftsrahmen vorgeschlagenen Intensität liegt (siehe z. B. ZEP plus Saarland).<br />
5.7 Zusammenfassung<br />
Im Betrachtungszeitraum wurden 282 große Biomassekessel mit einer Gesamtnennwärmeleistung<br />
<strong>von</strong> 128 MW gefördert. Ein Drittel dieser Leistung wird in Anlagen größer als 1 MW<br />
dargestellt. Es werden fast ausschließliche reine Wärmeerzeugungsanlagen gefördert, nur in<br />
sechs Fällen wird zusätzlich auch Strom erzeugt. Dominierend ist die Anwendung in der<br />
holzverarbeitenden Industrie, wo biogene Brennstoffe als Reststoffe günstig verfügbar sind<br />
und gleichzeitig ein hoher und kontinuierlicher Wärmebedarf vorliegt. Die potenziell wichtige<br />
Gruppe der öffentlichen Einrichtungen sind als Anwender bisher kaum vertreten, sind aber<br />
auch erst seit dem 1.1.2004 im MAP antragsberechtigt.<br />
Die im MAP gewährten zinsgünstigen Darlehen entfalten in Zeiten niedriger Marktzinsen, wie<br />
sie gegenwärtig in Deutschland gegeben sind, aus Sicht der Investoren nur eine geringe<br />
Anreizwirkung. Wichtiger sind die darüber hinaus gewährten Zuschüsse in Form des<br />
Erlasses <strong>von</strong> einem Teil der Darlehensschuld. In den letzten Jahren war der stetig steigende<br />
Ölpreis ein weiteres wesentliches Argument für Investitionen in thermische Biomasse-<br />
76
anlagen. Das MAP kann helfen, die Projekte über die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu heben<br />
und so den letztendlichen lmpuls <strong>zur</strong> Realisierung der Anlage zu geben. Neben den<br />
zahlreichen Förderprogrammen der Länder stellt das MAP eine wichtige Stütze <strong>zur</strong> weiteren<br />
Verbreitung größerer Biomassefeuerungsanlagen dar.<br />
Das zum 1. August 2004 novellierte EEG verbessert die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung<br />
aus Biomasse wesentlich. Das EEG wird somit voraussichtlich in seiner<br />
Förderwirkung sehr dominant werden. Zudem wurde im Rahmen des MAP bisher schon nur<br />
eine geringe Anzahl <strong>von</strong> KWK-Anlagen gefördert. Es ist daher zu empfehlen, nach einer<br />
Übergangszeit <strong>von</strong> einem Jahr, die eine Beobachtung der durch das novellierte EEG<br />
ausgelöste Wachstum der Stromerzeugung aus Biomasse erlaubt, die Förderung der KWK<br />
durch das MAP auslaufen zu lassen.<br />
Die geförderten Anlagen sind sehr ungleichmäßig über Deutschland verteilt. Eine gleichgewichtigere<br />
Verteilung ist anzustreben, letztlich auch damit eine leistungsfähige Brennstofflogistik<br />
bundesweit verfügbar wird.<br />
Im Bereich der öffentlichen Liegenschaften, die einen wichtigen Teilmarkt darstellen, ist eine<br />
öffentliche Förderung, auch wenn sie klein ist, ein maßgebliches Argument, sich für eine<br />
solche Anlage zu entscheiden. Allein durch die Botschaft, dass es der Bund fördert, wird die<br />
Entscheidung beeinflusst. Die Förderung in diesem Bereich ist auszubauen.<br />
Weitergehende Empfehlungen mit zugehörigen Begründungen werden im Abschnitt Fehler!<br />
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. gegeben.<br />
77
6 Biogas<br />
6.1 Marktentwicklung 25<br />
Nach Inkrafttreten des EEG (April 2000) erreichte die Zahl der jährlich installierten<br />
Biogasanlagen im Jahr 2001 ihren Höhepunkt (320 fertig gestellte Anlagen) und sank<br />
danach wieder ab. Wie die Entwicklung <strong>von</strong> Anlagenzahl und installierter Leistung im<br />
Untersuchungszeitraum aussah, zeigt Tabelle 14. Im Falle des Anlagenneubaus ist deutlich<br />
die weiter abnehmende Tendenz erkennbar. Im Jahr 2003 gingen lediglich 150<br />
Biogasanlagen ans Netz. Wie die Entwicklung im laufenden Jahr weitergeht, muss<br />
abgewartet werden, da die Zahlen <strong>zur</strong> Jahresmitte 2004 bislang noch nicht vorliegen. Auf<br />
Grund der nahezu gleichen Durchschnittsleistung pro installierter Anlage in den Jahren 2002<br />
und 2003, stieg die Gesamtleistung im gleichen Maße wie die Anlagenzahl.<br />
Tabelle 14:<br />
Ausbau der Biogasnutzung <strong>von</strong> Anfang 2002 bis Mitte 2004 (Scheuermann et al.<br />
2004)<br />
2002 2003 2004 1)<br />
Zubau 250 150 114<br />
Anlagenzahl kumuliert (Jahresende) 1.610 1.760 1874<br />
Leistungszubau 49 MW 30 MW 22 MW<br />
Leistung kumuliert (Jahresende) 160 MW 190 MW 212 MW<br />
1) Zahlen bis 30. 06. 2004; Werte wurden hochgerechnet<br />
Der gesamte Anlagenneubau über die zweieinhalb Jahre des Untersuchungszeitraums<br />
beträgt nach dieser Statistik 101 MW e . Die durch das Marktanreizprogramm geförderte<br />
Anlagenleistung liegt dagegen deutlich niedriger bei 58 MW e (siehe Abschnitt 6.4). Diese<br />
Differenz legt den Schluss nahe, dass für Biogasanlagen mit einer Leistung <strong>von</strong> insgesamt<br />
43 MW e keine Bundesförderung in Anspruch genommen wurde, sondern nur Landesförderung<br />
oder die Errichtung erfolgte sogar ganz ohne Förderung.<br />
Interessant ist auch ein Blick auf die regionale Verteilung der Biogasanlagen in Deutschland.<br />
Die meisten Projekte wurden bislang in Bayern (44,9 %) realisiert, gefolgt <strong>von</strong> Baden-<br />
Württemberg (17,1 %) und Niedersachsen (14,5 %). Die geringsten Anlagenzahlen innerhalb<br />
der großen Flächenländer sind dagegen in den fünf ostdeutschen Bundesländern zu<br />
verzeichnen (Stand Ende 2003).<br />
25 Alle in diesem Abschnitt zitierten Zahlen stammen aus Scheuermann, A. et. al. „Fortschreibung der<br />
Daten <strong>zur</strong> Stromerzeugung aus Biomasse“; Bericht des Instituts für Energetik und Umwelt, Leipzig.<br />
März 2004. Deren Angaben beziehen sich wiederum auf Daten der KfW.<br />
78
Schaut man sich dagegen die regionale Verteilung der durchschnittlich installierten Leistung<br />
an, so liegen die neuen Bundesländer mit weitem Abstand vorne. Spitzenreiter ist Brandenburg<br />
mit einer mittleren Leistung <strong>von</strong> 425 kW e pro Anlage. Insgesamt sind in Brandenburg<br />
11,2 MW am Netz, die sich auf rechnerisch 26 Anlagen verteilen. Dagegen bringen es die<br />
790 Anlagen in Bayern „nur“ auf insgesamt 51,4 MW elektrische Leistung.<br />
6.2 Technische Entwicklung<br />
Im Folgenden werden am Markt zu beobachtende technische Trends beschrieben.<br />
Nassvergärung auf der Basis <strong>von</strong> Gülle ergänzt um Kofermente<br />
Die Nassvergärung ist weiterhin, auch während des hier betrachteten Untersuchungszeitraums,<br />
das einzige angewandte Verfahren <strong>zur</strong> Biogaserzeugung aus organischen<br />
Stoffen. Die wenigen in Deutschland bislang gebauten Versuchsanlagen <strong>zur</strong> Entwicklung<br />
und Erprobung der Trockenfermentation sind in diesem Zusammenhang die Ausnahmen,<br />
welche die Regel bestätigen. Als Grundsubstrat kommt Gülle zum Einsatz, wobei die Zahl<br />
der neu errichteten Anlagen, die ausschließlich damit betrieben werden, in Folge der<br />
vergleichsweise geringen Biogasproduktion immer weiter <strong>zur</strong>ückgeht. Dagegen kommen bei<br />
einer zunehmenden Zahl <strong>von</strong> Anlagen Kofermente wie z.B. Abfallfette, Speisereste, Ernterückstände,<br />
überlagerte Lebensmittel sowie andere organische Reste und Abfälle aus Landwirtschaft<br />
und Lebensmittelverarbeitung zum Einsatz. Durch die Zugabe dieser Kofermente<br />
erhöht sich der Gasertrag deutlich, wodurch die Anlagen wirtschaftlicher werden.<br />
Zunehmender Einsatz nachwachsender Rohstoffe<br />
Seit wenigen Jahren werden ergänzend zu den bisher genannten Substraten in zunehmendem<br />
Maße nachwachsende Rohstoffe (d.h. Energiepflanzen) in die Fermenter eingebracht.<br />
Vorwiegend kommt Silomais zum Einsatz, aber auch Grünschnitt (Grassilage) <strong>von</strong> Grünlandflächen.<br />
Einerseits tragen auch diese Substrate zu einer erhöhten Gasproduktion bei,<br />
andererseits sind die Bereitstellungskosten im Gegensatz zu den Reststoffen so hoch, dass<br />
sie <strong>von</strong> den im EEG 2000 festgelegten Vergütungssätzen für den ins Netz eingespeisten<br />
Strom im Allgemeinen nicht voll gedeckt werden. Trotzdem haben die Betreiber der Biogasanlagen<br />
– in den meisten Fällen Landwirte – diese Vorgehensweise während der letzten<br />
zwei bis drei Jahre mehr und mehr ausgeweitet.<br />
Entwicklung der mittleren Leistung <strong>von</strong> Biogasanlagen<br />
Nach Scheuermann et al. (2004) ist die installierte elektrische Leistung pro Anlage während<br />
des Untersuchungszeitraums Anfang 2002 bis Mitte 2004 signifikant angestiegen. Der<br />
Durchschnittswert erhöhte sich demnach <strong>von</strong> weniger als 200 kW e. auf über 250 kW e . Die<br />
Hersteller rechnen mit einer weiteren Erhöhung der mittleren Leistung im laufenden Jahr<br />
2004. Betrachtet man jedoch die Entwicklung der mittleren installierten Leistung pro Jahr für<br />
die <strong>von</strong> der KfW geförderten Anlagen, spiegelt sich die eingangs beschriebene Zunahme<br />
nicht wieder. Für 2002 errechnet sich aus der Förderstatistik der KfW ein Durchschnittswert<br />
79
<strong>von</strong> 223 kW e . Dieser sank im darauf folgenden Jahr auf 201 kW e , um im ersten Halbjahr<br />
2004 wieder auf 218 kW e anzusteigen.<br />
Bau nach industriellem Standard<br />
Der Bau <strong>von</strong> Biogasanlagen folgt zunehmend industriellen Standards. Dies ist u. a. eine<br />
Folge der zunehmenden Leistungsgröße und der damit verbundenen höheren absoluten<br />
Investitionen. Unter diesen Bedingungen wird eine professionellere Ausführung wichtig, um<br />
einen zuverlässigen Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Eine Folge dieser Entwicklung ist<br />
jedoch, dass die Kosten für Biogasanlagen insgesamt gestiegen sind. Die heute höhere<br />
Qualität im Vergleich <strong>zur</strong> Anlage Marke Eigenbau hat ihren Preis.<br />
Stromerzeugung in Blockheizkraftwerken – daneben kaum Wärmenutzung<br />
Die Verwertung des erzeugten Biogases geschieht praktisch ausschließlich in Blockheizkraftwerken,<br />
in denen Strom und Wärme erzeugt wird. Der Strom wird ins Niederspannungsnetz<br />
eingespeist und nach EEG (Fassung 2000) vergütet. Die gleichzeitig erzeugte Wärme,<br />
<strong>von</strong> der nach erfolgter Fermenterheizung je nach Wärmedämmstandard des Fermenters<br />
unterschiedlich viel übrig bleibt, wird bis auf wenige Ausnahmen nicht genutzt.<br />
Eine alternative Verwertung des Biogases durch Aufbereitung zu Erdgasqualität und<br />
anschließender Einspeisung in ein Erdgasnetz oder direkter <strong>Nutzung</strong> als Treibstoff im<br />
Verkehr findet in Deutschland bislang nicht statt.<br />
Geringe Standardisierung<br />
Weiterhin konkurriert eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Konzepte am Markt. So<br />
weicht die Anzahl der eingesetzten Faulbehälter je nach Hersteller bzw. Planer <strong>von</strong>einander<br />
ab. Außerdem werden teilweise nur stehende Fermenter gebaut, teilweise aber auch in<br />
Kombination mit liegenden. Auch die Anzahl der eingesetzten Substrate kann <strong>von</strong> einer <strong>zur</strong><br />
anderen Anlage deutlich <strong>von</strong>einander abweichen, wobei in diesem Punkt selbstverständlich<br />
auch lokale Gegebenheiten ausgenutzt werden. Bei der Betriebsweise der Fermenter<br />
überwiegt in Deutschland mehrheitlich die mesophile Temperaturstufe. Der thermophile<br />
Betrieb kommt aber ebenso vor und wird in Einzelfällen – bei Anlagen mit mehreren<br />
Fermentern – sogar mit dem mesophilen gemischt. Eine Konsequenz der geringen<br />
Standardisierung ist u.a., dass die Anlagenpreise bei verschiedenen Herstellern, trotz<br />
vergleichbarer Leistungsfähigkeit, enorm variieren können.<br />
Umweltauswirkungen der Biogaserzeugung<br />
Ein Thema, das bisher nur in geringem Maße diskutiert wird, sind die bei der Biogaserzeugung<br />
im Vergleich <strong>zur</strong> reinen Güllelagerung auftretenden Emissionen <strong>von</strong> Methan,<br />
Ammoniak und Lachgas sowie die damit verbundenen Umweltauswirkungen. Ihre Bestimmung<br />
gestaltet sich im Allgemeinen schwierig. Einfach auszuführende Gegenmaßnahmen,<br />
wie eine gasdichte Abdichtung des Gärrückstandlagers, unterbleiben daher bislang auch bei<br />
den meisten Anlagen.<br />
80
Ergänzende Aussagen <strong>zur</strong> Innovation in der Biogastechnik<br />
Innerhalb des Prozessablaufs <strong>zur</strong> Biogaserzeugung sind bei einigen Prozessschritten bzw.<br />
Anlagenkomponenten Innovationen denkbar. Das sind unter anderem:<br />
• Einfache und schnelle Verfahren <strong>zur</strong> Bestimmung der Fermenterbiologie<br />
• Zuverlässige und kostengünstige Wärmerückgewinnung der Prozesswärme<br />
• Reduzierung des CO 2 -Gehalts im Biogas<br />
Ähnliches gilt für die Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Beispielhaft genannt seien hier<br />
neue Fermentationsverfahren wie die Trockenfermentation oder die Einbindung <strong>von</strong><br />
saisonalen Wärmespeichern bei Systemen mit umfassender Wärmenutzung.<br />
Bei allen genannten Punkten gibt es an verschiedenen Stellen Aktivitäten, wo versucht wird,<br />
neue und bessere Lösungen zu finden. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass während<br />
des Untersuchungszeitraums <strong>von</strong> Anfang 2002 bis Mitte 2004 der Markt der Biogasanlagen<br />
weniger durch die Anwendung innovativer Komponenten und Verfahren als vielmehr durch<br />
einzelne Verbesserungen im Detail gekennzeichnet war.<br />
6.3 Kostenentwicklung<br />
Die spezifischen Investitionskosten einer Biogasanlage nehmen mit steigender Leistung<br />
deutlich ab, dies gilt grundsätzlich auch für die Stromgestehungskosten. Ob jedoch im<br />
Untersuchungszeitraum die Kosten je installiertem Kilowatt innerhalb einer Leistungsklasse<br />
auf Grund des wachsenden Marktes gesunken sind, lässt nicht so leicht ermitteln. Zu<br />
erwarten ist eher ein Kostenanstieg bedingt durch die professionellere Ausführung beim Bau<br />
und beim Betrieb der Anlagen.<br />
Nach der Förderstatistik betrugen die spezifischen Investitionen bei den geförderten Biogasanlagen<br />
je installierte kW elektrischer Leistung 2.867 €/kW e . Dieser Wert ist über dem<br />
Betrachtungszeitraum annähernd konstant geblieben. Große Anlagen mit über 200 kW e bzw.<br />
über 500 kW e sind dabei im Durchschnitt mit 2.488 €/kW e bzw. 2.051 €/kW e deutlich<br />
günstiger als insbesondere die kleinen Anlagen unter 20 kW e (4.441 €/kW e ).<br />
Betrachtet man die Stromgestehungskosten <strong>von</strong> Biogasanlagen, so muss streng nach<br />
eingesetzten Substraten differenziert werden. Die <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> (kostenloser) Gülle und<br />
Kosubstraten, für die teilweise sogar Entsorgungserlöse gutgeschrieben werden können,<br />
führt in jeder Leistungsklasse zu den geringsten Stromkosten. Diese liegen mit Ausnahme<br />
der Leistungsklasse bis 150 kW e auch unter den Vergütungssätzen des EEG in der Fassung<br />
vom April 2000.<br />
Wird jedoch der Anteil <strong>von</strong> nachwachsenden Rohstoffen größer, so schlagen ihre<br />
Bereitstellungskosten immer stärker ins Gewicht. Bei Maissilage können diese <strong>von</strong> 24 €/t bis<br />
fast 30 €/t variieren. Bei Grassilage sind sogar Werte im Bereich 40 €/t und mehr möglich.<br />
Dies hat <strong>zur</strong> Folge, dass Biogasanlagen, die zu zwei Dritteln oder mehr NawaRo einsetzen,<br />
81
Stromgestehungskosten aufweisen, die deutlich über den Vergütungssätzen des alten EEG<br />
liegen. Da genau dies jedoch in den letzten Jahren (seit 2002) immer häufiger praktiziert<br />
wurde, ist es schwer, die tatsächliche Kostenentwicklung der Biogasanlagen im<br />
landwirtschaftlichen Bereich präzise nachzuvollziehen.<br />
6.4 Antragszahlen, Bewilligungen und Förderung <strong>von</strong> Vorhaben<br />
Von den im Zeitraum zwischen Beginn des Jahres 2002 bis einschließlich 31.7.2004<br />
gestellten Förderanträgen erhielten 268 Biogasanlagen eine Zusage. Damit sind nur die<br />
Hälfte der Anzahl <strong>von</strong> Anlagen als im Zeitraum <strong>von</strong> 1999 bis 2001 gefördert worden. Darüber<br />
hinaus kam es in zwölf Fällen, das sind unter 5 % der Fälle, zu Stornierungen, das heißt, die<br />
Zusagen wurden im nachhinein wegen geänderten Rahmenbedingungen vom Zuwendungsgeber<br />
oder dem Antragsteller <strong>zur</strong>ückgezogen. Die Zahl der abgelehnten Förderanträgen für<br />
Biogasanlagen ist nicht bekannt (vergleiche dazu Abschnitt 2.2.3).<br />
Das Volumen der ausgezahlten Kredite betrug im Betrachtungszeitraum € 111 Millionen. Im<br />
Durchschnitt deckten die vergebenen Kredite drei Viertel der jeweiligen Investition ab. 35 %<br />
der Kredite flossen nach Niedersachsen, gefolgt <strong>von</strong> Bayern mit einem Anteil <strong>von</strong> 22 %. Für<br />
beinahe alle Anlagen unter 70 kW e Leistung wurden Teilschulderlasse <strong>von</strong> jeweils € 15.000<br />
gewährt, die sich auf € 1,5 Mio. summieren. Hier<strong>von</strong> ging vier Fünftel nach Bayern, was sich<br />
auch aus dem gegenüber dem Bundesdurchschnitt größeren Anteil kleinerer Anlagen in<br />
diesem Bundesland erklären lässt. Das mit den Zusagen verbundene Investitionsvolumen<br />
beträgt € 143 Mio. Sowohl die Zahl der Zusagen (<strong>von</strong> 133 auf 88) wie auch das ausgelöste<br />
Investitionsvolumen (<strong>von</strong> € 74 Mio. auf € 43 Mio.) ist im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002<br />
deutlich <strong>zur</strong>ückgegangen (Abbildung 30). Zahl (24) und auch das Investitionsvolumen<br />
(€ 12 Mio.) der im Juni und Juli 2004 eingegangenen Anträge liegen allerdings deutlich über<br />
dem Durchschnitt der Vorjahre, sodass trotz der geringen Förderzahlen am Jahresanfang<br />
2004 das Volumen des Jahres 2002 mindestens wieder erreicht werden dürfte. Hier spiegeln<br />
sich die deutlich verbesserten Bedingungen des novellierten EEG für Biogasanlagen wider,<br />
das zum 1. August 2004 in Kraft getreten ist. Die niedrige Zahl der Bewilligungen zum<br />
Anfang des Jahres 2004 ist auf die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Notifizierung der<br />
Richtlinienänderung durch die Europäische Kommission <strong>zur</strong>ückzuführen, so dass kaum<br />
Förderungen im Biogasbereich gewährt werden durften.<br />
82
Anzahl der gewährten Förderungen für Biogasanlagen<br />
25<br />
20<br />
15<br />
Anzahl<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Jan<br />
02<br />
Feb<br />
02<br />
Mrz<br />
02<br />
Apr<br />
02<br />
Mai<br />
02<br />
Jun<br />
02<br />
Jul<br />
02<br />
Aug Sep Okt<br />
02 02 02<br />
Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul<br />
02 02 03 03 03 03 03 03 03<br />
Antragsmonat<br />
Aug Sep Okt<br />
03 03 03<br />
Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul<br />
03 03 04 04 04 04 04 04 04<br />
Abbildung 30: Anzahl der geförderten Biogasanlagen nach Antragsmonat.<br />
Geht man angesichts des allgemein niedrigen Zinsniveaus <strong>von</strong> einem Zinsvorteil durch die<br />
MAP-Darlehen <strong>von</strong> einem Prozent aus, so ergibt sich mit für Biogasanlagen typischen zwei<br />
tilgungsfreien Jahren ein absoluter Zinsvorteil in Höhe <strong>von</strong> € 7,9 Millionen im Betrachtungszeitraum.<br />
Die gewährten Teilschulderlässe beliefen sich auf € 1,5 Millionen, sodass Biogasanlagen<br />
insgesamt mit € 9,4 Millionen, das entspricht 7 % des ausgelösten Investitionsvolumens,<br />
gefördert wurden.<br />
Die im Betrachtszeitraum beantragten und geförderten Biogasanlagen haben eine Gesamtleistung<br />
<strong>von</strong> 58 MW e . Lag die installierte Gesamtleistung 2002 noch bei 29,7 MW e , so<br />
wurden 2003 nur 18,7 MW e installiert. Nach schwachem Start im Frühjahr 2004 lassen die<br />
Werte für Juni und insbesondere Juli erwarten, dass die installierte Leistung des Vorjahres<br />
im Jahr 2004 wahrscheinlich übertroffen wird. 26 Die Anlagen sind im Durchschnitt mit<br />
215 kW e etwa gleich groß geblieben. Gegenüber 2001 (148 kW e ) hat sich die durchschnittliche<br />
Leistung aber um die Hälfte erhöht, gegenüber 2000 (62 kW e nach Fichtner (2002))<br />
sogar mehr als verdreifacht. Obwohl nur ein Drittel aller Anlagen eine Leistung über 200 kW e<br />
aufweist, stellen sie drei Viertel der installierten Leistung dar. Insbesondere die Gruppe der<br />
Anlagen zwischen 200 kW e und 500 kW e hat ihren Anteil sowohl bezüglich der Anzahl (<strong>von</strong><br />
26 Geht man da<strong>von</strong> aus, dass die Monate April bis einschließlich Juli 2004 das auch bis zum Ende des<br />
Jahres weiterhin zu erwartende Aktivitätsniveau widerspiegeln und berücksichtigt man weiterhin<br />
das in den vergangenen zwei Jahren beobachtete jahreszeitliche Investitionsverhalten, so lässt sich<br />
eine gesamte Leistung <strong>von</strong> 21 MW prognostizieren.<br />
83
23 % auf 34 %) wie auch bezüglich der Leistung (<strong>von</strong> 38 % auf 58 %) <strong>von</strong> 2002 bis 2004<br />
erheblich ausgebaut, was zu Lasten der Gruppe der Anlagen über 500 kW e geht.<br />
Knapp die Hälfte der im Berichtszeitraum beantragten und geförderten Anlagen stehen in<br />
Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Niedersachsen (19 %) und Nordrhein-Westfalen (11 %). Dabei ist die<br />
Bedeutung Bayerns im Berichtszeitraum sogar noch deutlich <strong>von</strong> 44 % (2002) auf 55 %<br />
(Rumpfjahr 2004) gestiegen. Da die bayerischen Anlagen im Durchschnitt mit 115 kW<br />
deutlich kleiner als der Gesamtdurchschnitt (215 kW) und insbesondere als die Anlagen in<br />
Niedersachsen (380 kW) sind, entfallen nur ein Viertel der gesamten Leistung (und der<br />
Investitionen) auf Bayern, während in Niedersachsen ein Drittel der gesamten im<br />
Berichtszeitraum geförderten Leistung (und aller Investitionen) vorzufinden ist. Allerdings<br />
entsprechen die im laufenden Jahr neu geförderten Anlagen in Bayern in der Größe<br />
nunmehr auch dem Bundesdurchschnitt, sodass über die Hälfte der bisher in 2004 getätigten<br />
Investitionen und der installierten Leistung auf Bayern fielen. Auffällig ist, dass im Saarland<br />
als einzigem Flächenland keine im Rahmen des Marktanreizprogramms geförderte<br />
Biogasanlage errichtet worden ist.<br />
Die großen regionalen Unterschiede können auch nur teilweise durch das Biogaspotenzial,<br />
das sich aus dem Gülleaufkommen berechnet, erklärt werden. Werden die bewilligten<br />
Anträge auf das Biogaspotenzial bezogen, zeigt sich die noch immer herausragende<br />
Stellung Bayerns. Doch folgen bei dieser Betrachtung Thüringen und Rheinland-Pfalz und<br />
erst dann die Bundesländer Niedersachen und Nordrhein-Westfalen. Die Auswertung der<br />
Förderprogramme, auf die in Abschnitt 6.6 noch eingegangen wird und die im Anhang<br />
tabellarisch dargestellt sind, zeigt, dass u. a. in Thüringen, Nordrhein-Westfalen und<br />
Niedersachsen mit dem Marktanreizprogramm kumulierbare Programme angeboten werden.<br />
Hingegen besteht für das Programm <strong>zur</strong> Förderung Erneuerbarer Energien des Landes<br />
Rheinland-Pfalz Kumulierungsverbot. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der<br />
Förderhöhe für Biogasanlagen und den geförderten Anlagen lässt sich nicht feststellen.<br />
84
Anzahl der bewilligten Anträge, bezogen auf das<br />
Biogaspotenzial<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
BW<br />
BAY<br />
B<br />
Bran<br />
Brem<br />
Ham<br />
Hess<br />
MP<br />
Ns<br />
NW<br />
RP<br />
Saa<br />
S<br />
SA<br />
SH<br />
TH<br />
D<br />
Abbildung 31: Anzahl der bewilligten Anträge für Biogasanlagen pro Bundesland, bezogen auf<br />
das Biogaspotenzial 27<br />
58 % der Anlagen, die 45 % der installierten Leistung darstellen, werden <strong>von</strong> gewerblichen<br />
Betriebsteilen der Landwirtschaft betrieben. Die zweitgrößte Betreibergruppe stellen mit<br />
29 % der Anlagen bzw. 44 % der installierten Leistung Betriebe der Energieversorgung dar,<br />
wobei es sich in erster Linie um auf erneuerbare Energien spezialisierte Betreibergesellschaften<br />
handelt. Die Darlehen werden zu zwei Drittel <strong>von</strong> Genossenschaftsbanken<br />
vergeben, die im ländlichen Raum eine traditionell starke Stellung besitzen. Girozentralen<br />
folgen mit einem Viertel der Darlehensanzahl an zweiter Stelle, stehen aber für ein Drittel<br />
des Kreditvolumens. Bezüglich des Kreditvolumens sind Regionalbanken mit einem Anteil<br />
<strong>von</strong> 15 % noch <strong>von</strong> Bedeutung, andere Banktypen spielen dagegen keine Rolle. Durchschnittlich<br />
vergingen drei Wochen Bearbeitungszeit zwischen Eingang des Kreditantrags bei<br />
der KfW und der Kreditzusage. Dabei hat die durchschnittliche Bearbeitungszeit <strong>von</strong><br />
ursprünglich zwei Wochen im Jahr 2002 auf vier Wochen im Jahr 2004 zugenommen.<br />
6.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Definition der Referenzsysteme<br />
Die Auswahl der Referenzsysteme Biogas orientiert sich an folgenden drei Kriterien:<br />
27 Das Biogaspotenzial berechnet sich aus dem Viehbestand in Großvieheinheit (GVE) * tägl.<br />
Abfallproduktion je Tierart [GVE* 50 l/(d*GVE) * 10 7 ], Umrechung in GVE nach Basisdaten Biogas<br />
(2002), Viehbestand <strong>von</strong> den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder<br />
85
1. Abdeckung des derzeit für den Markt interessanten Leistungsspektrums<br />
2. Art des Substratmixes für die anaerobe Vergärung und Variation der Masseanteile<br />
bei <strong>Nutzung</strong> verschiedener Substrate<br />
3. Art und Ausmaß der <strong>Nutzung</strong> der im BHKW anfallenden Wärme<br />
Das Leistungsspektrum der durch das MAP geförderten Biogasanlagen reicht <strong>von</strong> kleinen<br />
Einheiten mit weniger als 20 kW e bis zu großen Anlagen, die weit über 1.000 kW e aufweisen.<br />
Aufgrund der Häufigkeitsverteilung auf die zugrunde gelegten Leistungsklassen sowie der<br />
errechneten Klassenmittelwerte, wurden vier Referenzleistungen ausgewählt:<br />
• 30 kW e repräsentiert die Anlagen bis maximal 50 kW e . Entspricht in etwa dem<br />
gewichteten Mittelwert der Klassen "< 20 kW e " und "21 bis 50 kW e ".<br />
• 100 kW e steht für das Marktsegment zwischen 50 kW e und 200 kW e . Auch hier<br />
wurde das gewichtete Mittel aus zwei Klassen gebildet.<br />
• 350 kW e entsprechend dem Mittelwert der Klasse 5 (201 – 500 kW e ) der<br />
geförderten Anlagen, der 358 kW e beträgt.<br />
• 800 kW e ist der Referenzfall für die ganz großen Biogasanlagen, der sich am<br />
Mittelwert der höchsten Leistungsklasse orientiert (832 kW e ).<br />
Bei allen Referenzsystemen wird das heute übliche Verfahren der Nassvergärung zugrunde<br />
gelegt, das im überwiegenden Teil der Fälle durch die Zufuhr <strong>von</strong> Gülle gewährleistet wird. In<br />
einem Fall geschieht dies durch die zusätzliche Zugabe <strong>von</strong> Wasser. Als Kosubstrate<br />
werden Fettabfälle (Fettabscheiderinhalte) und nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) in<br />
Betracht gezogen, bei letzterem erweitert um eine Variation der Masseanteile <strong>von</strong> Gülle und<br />
NawaRo.<br />
Im Falle der Wärmeauskopplung gibt es die marginale Wärmenutzung, die bedeutet, dass<br />
neben dem Fermenter lediglich das Wohnhaus des Landwirts, auf dessen Hof die Biogasanlage<br />
steht, mit Wärme aus der Biogasanlage beheizt wird. Der alternativ dazu betrachtete<br />
Fall ist die signifikante Wärmenutzung, d.h. die weitgehende Einspeisung der neben der<br />
Fermenterheizung <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Wärmemenge in ein Nahwärmenetz <strong>zur</strong><br />
Gebäudebeheizung.<br />
Da Biogasanlagen hauptsächlich (zumindest nach der bisherigen Betrachtungsweise) Strom<br />
produzieren, der nach EEG vergütet wird, ist wegen des Inkrafttretens des novellierten EEG<br />
am 1. August 2004 eine weitere Fallunterscheidung notwendig. Einerseits wird die<br />
Wirtschaftlichkeit <strong>von</strong> Biogasanlagen unter den Bedingungen des alten EEG untersucht, d.h.<br />
eine Rückschau auf den <strong>Evaluierung</strong>szeitraum 2002 bis 2004 durchgeführt. Andererseits<br />
werden die resultierenden Stromgestehungskosten mit der Einspeisevergütung unter den<br />
zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen verglichen.<br />
86
Sämtliche Fallunterscheidungen, die sich auf der Basis der vier Leistungsstufen ergeben,<br />
sind in den drei folgenden Tabellen nochmals zusammengefasst.<br />
Tabelle 15: Referenzfälle Biogas für den Geltungsbereich des EEG 2000<br />
Elektrische Leistung<br />
Substratmix Masseanteile<br />
EEG 2000 (marginale Wärmenutzung)<br />
kW e 30 100 350 800<br />
Gülle % 100 100 70 70 70 70<br />
NawaRo % 0 0 30 0 30 0<br />
Fett % 0 0 0 30 0 30<br />
Tabelle 16:<br />
Referenzfälle Biogas unter den Bedingungen des EEG 2004 bei geringfügiger<br />
Wärmenutzung<br />
EEG 2004 (marginale Wärmenutzung)<br />
Elektrische Leistung kW e 30<br />
100 350 800<br />
Gülle % 100 100 70 70 70 20 70 70 20 70<br />
Substratmix Masseanteile NawaRo % 0 0 30 0 30 80 0 30 80 0<br />
Fett % 0 0 0 30 0 0 30 0 0 30<br />
Tabelle 17:<br />
Referenzfälle Biogas unter den Bedingungen des EEG 2004 bei umfangreicher<br />
Wärmenutzung<br />
Elektrische Leistung<br />
Substratmix Masseanteile<br />
EEG 2004 (KWK - signifikante Wärmenutzung)<br />
kW e 100 350 800<br />
Gülle % 70 70 70 20 70 70 20 70<br />
NawaRo % 30 0 30 80 0 30 80 0<br />
Fett % 0 30 0 0 30 0 0 30<br />
Insgesamt wurden 24 Fälle untersucht, die das breite Anwendungsspektrum der Biogastechnologie<br />
beschreiben. Auf innovative Verfahren und Techniken wie z.B. Trockenfermentation<br />
oder Gasaufbereitung auf Erdgasqualität wurde nicht eingegangen.<br />
Investitionskosten<br />
Die in der Wirtschaftlichkeitsrechnung eingesetzten spezifischen Investitionskosten pro<br />
Kilowatt installierter elektrischer Leistung für die einzelnen Referenzsysteme orientieren sich<br />
an verschiedenen Quellen: Zum einen an den Zahlen der Förderstatistik der KfW und zum<br />
anderen an den Gutachten <strong>von</strong> Fichtner (2002b) und des Instituts für Energetik und Umwelt<br />
(IE 2003).<br />
Die spezifischen Investitionen nehmen kontinuierlich mit zunehmender BHKW-Leistung ab,<br />
unterscheiden sich jedoch auch auf einer Leistungsstufe untereinander. So benötigt eine<br />
reine Gülleanlage auf Grund der geringeren Energiedichte bzw. Gasausbeute einen<br />
größeren Fermenter als eine Biogasanlage gleicher Leistung, in der zusätzlich nachwachsende<br />
Rohstoffe vergärt werden. Werden die NawaRo durch das Kosubstrat Fettabscheiderinhalte<br />
ersetzt, kann der Fermenter nochmals ein Stück kleiner gebaut werden.<br />
Da der Gärbehälter einen Großteil der Investitionskosten bestimmt, schlagen die genannten<br />
Effekte entsprechend auf die Investitionskosten durch.<br />
87
Für die Systeme mit signifikanter Wärmenutzung (Einspeisung in ein Nahwärmenetz) werden<br />
die spezifischen Investitionen höher angesetzt, als bei den Anlagen mit der Präferenz Stromeinspeisung.<br />
Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass die Wärmeauskopplung z.B. wegen<br />
eines höheren Planungsaufwandes oder der notwendigen Vergrößerung des Betriebsgebäudes,<br />
auch innerhalb der Systemgrenzen Biogasanlage mit BHKW ohne Betrachtung<br />
der Wärmeverteilung, höhere Kosten verursacht.<br />
Die konkreten Zahlen für alle Referenzfälle können den ausführlichen Ergebnistabellen im<br />
Anhang entnommen werden.<br />
Laufende Kosten während des Betriebs<br />
Als erstes werden hier die Kosten für die in den Fermenter eingebrachten Substrate<br />
betrachtet. Gülle und Fettabscheiderinhalte werden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung als<br />
kostenneutral angesetzt. Im Gegensatz dazu ist der Anbau und die Aufbereitung <strong>von</strong><br />
nachwachsenden Rohstoffen (Energiepflanzen) mit erheblichen Kosten verbunden. In den<br />
Referenzfällen, die unter den Einspeisevergütungen des alten EEG (EEG 2000) gerechnet<br />
wurden, betragen die NawaRo-Kosten 26 €/t. Dieser Wert wurde <strong>von</strong> Fichtner (2002b) übernommen<br />
und orientiert sich an den mittleren Bereitstellungskosten für Maissilage, dem<br />
bislang kostengünstigsten nachwachsenden Rohstoff.<br />
In den Fällen, die dem Geltungsbereich des novellierten EEG zugeordnet sind, erhöhen sich<br />
die mittleren NawaRo-Kosten auf 30 €/t. Dies beruht auf der Annahme, dass in Zukunft eine<br />
breitere Palette <strong>von</strong> Energiepflanzen bei der Vergärung zum Einsatz kommen wird, die<br />
teilweise mehr als Maissilage kosten. Bei den NawaRo wird über die gesamte Laufzeit <strong>von</strong><br />
20 Jahren mit einer mittleren Preissteigerungsrate <strong>von</strong> 0,5 % p.a. gerechnet.<br />
Die Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Verwaltungskosten orientieren sich<br />
einerseits an der VDI 2067, beziehungsweise an den Herstellerangaben für die Vollwartung<br />
<strong>von</strong> BHKW-Modulen. Auch hier wird eine jährliche Steigerung <strong>von</strong> 0,5 % p.a. zu Grunde<br />
gelegt. Die Personalkosten entsprechen dem mittleren Personalaufwand, der für den Betrieb<br />
<strong>von</strong> Biogasanlagen verschiedener Leistungen in Fachkreisen angegeben wird. Die<br />
Personalkosten unterliegen einer Steigerung <strong>von</strong> durchschnittlich 1 % p.a.<br />
Reinvestitionskosten wurden für den Ersatz der BHKW-Module am Ende der Laufzeit sowie<br />
für den Austausch hochbelasteter Teile, wie z. B. Rührwerke im Fermenter berücksichtigt.<br />
Wärmegutschriften<br />
Bei Systemen mit geringfügiger Wärmenutzung wird im Allgemeinen Heizöl verdrängt, wenn<br />
das Wohnhaus des Landwirts beheizt wird. Demzufolge beträgt die Wärmegutschrift<br />
40 €/MWh.<br />
Bei Einspeisung der Wärme in ein Nahwärmenetz wird als Gutschrift an der Schnittstelle <strong>zur</strong><br />
Wärmeverteilung in Anlehnung an Fichtner 2002b ein Betrag <strong>von</strong> 20 €/MWh angesetzt. Die<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung beruht auf der Annahme, dass 60 % der vom BHKW erzeugten<br />
88
Wärme als Nutzwärme genutzt werden können. Demzufolge wird nach den Regeln des<br />
novellierten EEG auch für 60 % der Stromerzeugung der KWK-Bonus gewährt.<br />
Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />
Die Ergebnisse werden anhand <strong>von</strong> drei Diagrammen dargestellt. Darin sind für jeden<br />
Referenzfall die resultierenden Stromgestehungskosten ohne Förderung ausgewiesen und<br />
im Vergleich dazu die Stromgestehungskosten bei Berücksichtigung der Förderung durch<br />
das MAP. Es ist zu berücksichtigen, dass die Referenzfälle zwangsläufig nur typische Werte<br />
abbilden, die in der Praxis erheblich unter- oder überschritten werden können.<br />
Biogas-Referenzsysteme EEG 2000; Inbetriebnahmejahr 2003<br />
Stromgestehungskosten [ct/kWh]<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Marginale Wärmenutzung<br />
EEG-Vergütung<br />
Hell: ohne Förderung; Dunkel: mit Förderung<br />
100% Gülle 70% Gülle, 30% NawaRo 70% Gülle, 30% Fett<br />
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000<br />
Elektrische Leistung [kW]<br />
Abbildung 32: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong> Biogasanlagen<br />
bei geringfügiger Wärmenutzung unter den Bedingungen des EEG 2000<br />
Wie Abbildung 32 deutlich macht, haben die Vergütungssätze des alten EEG nicht<br />
ausgereicht, um kleine, ausschließlich mit Gülle betriebene Biogasanlagen wirtschaftlich<br />
betreiben zu können. Der Teilschulderlass <strong>von</strong> 15.000 €, gewährt für Anlagen bis zu einer<br />
Leistung <strong>von</strong> 70 kW e , verringert zwar die Stromgestehungskosten um gut 6 %, doch liegen<br />
diese weiterhin deutlich über der EEG-Vergütung in Höhe <strong>von</strong> rund 10 ct/kWh.<br />
Auch bei mittleren und großen Anlagen, die ja spezifisch deutlich kostengünstiger sind, war<br />
die Vergütung zu gering, sofern vergleichsweise teure nachwachsende Rohstoffe eingesetzt<br />
wurden.<br />
89
Deutlich unter dem Vergütungssatz des alten EEG liegen dagegen die Stromerzeugungskosten<br />
<strong>von</strong> Biogasanlagen, in denen bislang energiereiche Kofermente wie z.B. Fettabscheiderinhalte<br />
oder Speisereste zum Einsatz kamen. Diese Art <strong>von</strong> Biogasanlagen war<br />
somit auch bisher schon wirtschaftlich.<br />
Biogas-Referenzsysteme; EEG 2004; Inbetriebnahmejahr 2005<br />
Stromgestehungskosten [ct/kWh]<br />
20<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Marginale Wärmenutzung<br />
GV+NawaRo-Bonus<br />
Grundvergütung<br />
100% Gülle 70% Gülle, 30% NawaRo 70% Gülle, 30% Fett<br />
20% Gülle, 80% NawaRo Hell: ohne Förderung; Dunkel: mit Förderung<br />
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000<br />
Elektrische Leistung [kW]<br />
Abbildung 33: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong><br />
Biogasanlagen bei geringfügiger Wärmenutzung unter den Bedingungen des<br />
EEG 2004<br />
Die Stromgestehungskosten der ausschließlich mit Gülle betriebenen Anlagen sind aufgrund<br />
der verbesserten Vergütungssätze im kleinen Leistungsbereich nicht mehr so weit <strong>von</strong> der<br />
Wirtschaftlichkeit entfernt wie früher. Trotzdem ist auch unter den neuen Rahmenbedingungen<br />
kein kostendeckender Betrieb möglich.<br />
Im Leistungsbereich 100 kW e , jedoch auch bei der <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Kofermenten (einerseits<br />
Abfallfett andererseits nachwachsende Rohstoffe), sind die Stromgestehungskosten höher<br />
als die Stromvergütung. Wobei die Lücke bei NawaRo-Zugabe größer ist als bei Zugabe <strong>von</strong><br />
Reststoffen mit relativ hoher Gasausbeute. Dieses Verhältnis kehrt sich erst um mit<br />
steigender Leistung. Die großen Referenzsysteme mit 350 und 800 kW können sowohl bei<br />
Fetteinsatz als auch bei Vergärung <strong>von</strong> NawaRo mit Gewinn betrieben werden. Daran sieht<br />
man nochmals sehr deutlich die Kostendegression bei zunehmender Anlagenleistung.<br />
Die zusätzlich betrachteten Fallstudien, die durch einen sehr hohen Masseanteil nachwachsender<br />
Rohstoffe (80 %) und einen geringen Anteil <strong>von</strong> Gülle (20 %) gekennzeichnet<br />
sind, weisen höhere Stromgestehungskosten als die Vergleichsfälle mit 70 % Gülle und 30 %<br />
NawaRo auf. Die Ursache dafür liegt in den höheren jährlichen Aufwendungen für<br />
90
„Brennstoffe“ bei gleicher Gasausbeute. Trotzdem liegen die Kosten in beiden Fällen knapp<br />
unter den Vergütungssätzen nach EEG.<br />
Biogas-Referenzsysteme; EEG 2004; Inbetriebnahmejahr 2005<br />
Stromgestehungskosten [ct/kWh]<br />
20<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
KWK- Signifikante Wärmenutzung<br />
GV+NawaRo+KWK-Bonus<br />
GV+NawaRo-Bonus<br />
GV+KWK-Bonus<br />
Grundvergütung<br />
70% Gülle, 30% NawaRo 70% Gülle, 30% Fett<br />
20% Gülle, 80% NawaRo Hell: ohne Förderung; Dunkel: mit Förderung<br />
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000<br />
Elektrische Leistung [kW]<br />
Abbildung 34:<br />
Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong> Biogasanlagen<br />
bei signifikanter Wärmenutzung unter den Bedingungen des EEG<br />
2004<br />
Bei dieser Betrachtung wurde das Referenzsystem mit der kleinsten Leistung (30 kW) nicht<br />
mehr berücksichtigt, da an den Standorten solcher Anlagen die Wärme im Allgemeinen nicht<br />
sinnvoll genutzt werden kann.<br />
Betrachtet man Abbildung 34 insgesamt, so fällt auf, dass die Gewinnspanne für alle<br />
Anlagengrößen und –typen größer ist, als das bei lediglich geringfügiger Wärmenutzung<br />
(Abbildung 33) der Fall ist. Dafür gibt es zwei Ursachen: Zum einen den KWK-Bonus für die<br />
Strommenge, die der Menge der Nutzwärme entspricht. Zweitens die Wärmeerlöse selbst,<br />
die z. B. bei der 350 kW-Anlage 16 mal so hoch sind wie bei geringfügiger Wärmenutzung.<br />
Deutlich ist auch in diesem Fall die Kostendegression mit zunehmender Größe zu erkennen.<br />
Die kleinen Systeme mit 100 kW überschreiten nur vergleichsweise knapp die Gewinnschwelle<br />
(6 % bei NawaRo-<strong>Nutzung</strong> und 14 % bei Einsatz <strong>von</strong> Fett), während der Abstand<br />
bei 350 kW oder 800 kW deutlich größer ist. Dazu ein Beispiel: Eine 800 kW-Anlage, die mit<br />
Gülle und Fett betrieben und aus der Wärme ausgekoppelt wird, weist Stromgestehungskosten<br />
<strong>von</strong> knapp 6 ct/kWh auf. Dieser Wert liegt 45 % unter dem Vergütungssatz nach<br />
EEG.<br />
91
6.6 Förderprogramme der Bundesländer<br />
Neben der Förderung <strong>von</strong> Biogasanlagen über das Marktanreizprogramm, stellen auch<br />
einzelne Bundesländer Fördergelder für solche Anlagen <strong>zur</strong> Verfügung. Im Anhang sind die<br />
Programme tabellarisch dargestellt.<br />
Die Errichtung <strong>von</strong> Biogasanlagen bietet sich vor allem bei landwirtschaftlichen Unternehmen<br />
an, so dass die Bundesländer speziell für diese Zielgruppe Förderprogramme anbieten.<br />
Auffallend ist, dass in Bayern, aus dem die meisten Anträge gestellt wurden, keine<br />
zusätzliche, mit dem Marktanreizprogramm kumulierbare Förderung angeboten wird.<br />
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die Länder, in denen 30 % der geförderten<br />
Anlagen installiert wurden, bieten dagegen weitere Förderungen an, die bis zu einer<br />
festgelegten Höchstgrenze mit dem Marktanreizprogramm kumuliert werden können. Bei den<br />
übrigen Ländern, in denen kumulierbare Förderprogramme in Anspruch genommen werden<br />
können, zeigt sich keine größere Aktivität bei der Beantragung <strong>von</strong> Anlagen.<br />
In Baden-Württemberg ist das Agrarinvestitionsförderungsprogramm des Landes für landwirtschaftliche<br />
Unternehmen attraktiver als die Förderung über das Marktanreizprogramm.<br />
Aus diesem Grund sind in dem Betrachtungszeitraum wenige Anträge aus diesem<br />
Bundesland gestellt worden, in dem Zeitraum aber sehr viel mehr Anlagen gebaut worden,<br />
die über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert wurden. Ob in den Ländern<br />
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, wo auch ein Kumulierungsverbot gilt, viele Anlagen<br />
über die Landesprogramme gefördert wurden, konnte nicht festgestellt werden.<br />
6.7 Zusammenfassung<br />
Etwa 60 % der im Betrachtungszeitraum installierten Biogasleistung wurde über das MAP<br />
gefördert. Die Förderung durch das MAP und ergänzende Förderungen der Länder sind<br />
bedeutend, um den letztendlichen Impuls <strong>zur</strong> Installation solcher Anlagen zu geben.<br />
Bestimmend für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sind jedoch die Regelungen des EEG, das<br />
in seiner Fassung vom 1. August 2004 die Vergütung <strong>von</strong> Biogasanlagen weiter differenziert<br />
und verbessert hat. Während sich die Wirtschaftlichkeit großer Anlagen, das sind Anlagen<br />
über 200 kW e , durch das neue EEG sehr gut darstellt, bleiben kleine Anlagen bei landwirtschaftlichen<br />
Einzelbetrieben in der Regel unwirtschaftlich. Daraus ergibt sich, dass große<br />
Biogasanlagen aus der MAP-Förderung entlassen werden könnten, während die Förderung<br />
kleiner Anlagen ausgeweitet werden sollte. In den Multiplikatoreninterviews wurde dementsprechend<br />
auch gefordert (Abschnitt 9.8), den Teilschulderlass für Anlagen bis zu einer<br />
Größe <strong>von</strong> 150 kW e (gegenüber heute 70 kW e ) zu gewähren.<br />
Im Allgemeinen kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass es bei Anlagen, die auf landwirtschaftlichen<br />
Höfen stehen und die Leistungen unter 150 kW e aufweisen, auch in Zukunft<br />
kaum Möglichkeiten gibt, die anfallende Wärme umfänglich sinnvoll zu nutzen. Aus Gründen<br />
des effizienten Ressourceneinsatzes ist aber eine möglichst weitgehende Wärmenutzung<br />
anzustreben. Daraus ergibt sich für die Förderpolitik ein Widerspruch: Sollen kleine,<br />
meistens hofeigene Anlagen auch ohne Wärmenutzung in Zukunft stärker gefördert werden<br />
92
(siehe oben, Leistungsgrenze für den Teilschulderlass), oder lenkt man die Förderung nur<br />
auf die Lösungen, bei denen die Wärmenutzung <strong>von</strong> Anfang an eine zentrale Rolle bei<br />
Planung und Konzeption spielt.<br />
Zur Wärmenutzung in Biogasanlagen spielen Anlagenstandort und Logistik der Einsatzstoffe<br />
eine große Rolle. Biogasanlagen, die in KWK betrieben werden, müssen dort gebaut<br />
werden, wo die Wärme benötigt wird. Da jedoch Biogasanlagen häufig nicht in unmittelbarer<br />
Nähe <strong>zur</strong> Wohnbebauung errichtet werden können (Geruchsproblematik, Anlieferung <strong>von</strong><br />
Substraten, Geräuschentwicklung beim Aufbereiten der Silage), sind hier spezielle Lösungen<br />
gefragt. Eine Möglichkeit ist z.B. räumliche Trennung <strong>von</strong> Fermenter und Biogas-BHKW in<br />
der Heizzentrale und dazwischen der Gastransport über eine Gasleitung.<br />
Wie die Wirtschaftlichkeitsrechnungen zeigen (Abschnitt 6.5), liegen die Stromgestehungskosten<br />
großer Anlagen (350 kW und 800 kW) bei Kraft-Wärme-Kopplung soweit unter den<br />
Vergütungssätzen, dass die Anlagen mit Gewinn betrieben werden können und dabei noch<br />
einiger Spielraum besteht. Das Problem ist hier insbesondere der Aufbau geeigneter Nahwärmenetze,<br />
in die die Wärme eingespeist werden soll. Konsequenterweise sollte hier die<br />
Förderung ansetzen. Eine Möglichkeit wäre, direkt jenen Hausbesitzern einen Zuschuss zu<br />
zahlen, die ihr Gebäude an ein Nahwärmenetz anschließen, in dem Wärme aus erneuerbaren<br />
Energien verteilt wird.<br />
Weitergehende Empfehlungen mit zugehörigen Begründungen werden im Abschnitt Fehler!<br />
Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. gegeben.<br />
93
7 Wasserkraft<br />
7.1 Marktentwicklung<br />
Die Wasserkraftnutzung dient in Deutschland nahezu ausschließlich der elektrischen Stromerzeugung.<br />
Dabei wird zwischen Kleinwasserkraftwerken (Leistung bis zu 1 MW e ) und Großwasserkraftwerken<br />
sowie Laufwasser- und Speicherkraftwerken unterschieden. Auch die<br />
Stromerzeugung in Pumpspeicher-Kraftwerken aus natürlichem Zufluss wird als erneuerbar<br />
angesehen (Bayer 2004).<br />
Auf etwa 90 % wird der Anteil des Stroms geschätzt, der in mittleren und großen<br />
Wasserkraftwerken mit mehr als 1 MW e Leistung erzeugt wird. Diese 400 Anlagen, das sind<br />
12 % aller Wasserkraftwerke, werden meist <strong>von</strong> Energieversorgungsunternehmen betrieben.<br />
Daneben existieren 5.500 (Schätzwerte gehen bis zu 6.600) Kleinanlagen, meist in kleinen<br />
und mittleren Unternehmen, darunter auch Kleinstanlagen bis 50 kW im Besitz <strong>von</strong><br />
Privatpersonen. Da eine ganze Reihe <strong>von</strong> Anlagen nicht erfasst wird, so z. B. Anlagen, die<br />
dem Eigenverbrauch dienen, liegen über die Gesamtzahl der Anlagen keine gesicherten<br />
Angaben vor (Staiß 2003). Regionale Schwerpunkte der Wasserkraft-Stromerzeugung sind<br />
Bayern und Baden-Württemberg (Anteil am deutschen Wasserkraftstrom zusammen rund<br />
90 %). Unter Berücksichtigung der Anliegen des Naturschutzes und der Gewässerökologie<br />
könnten weitere Wasserkraftpotenziale vor allem durch Ersatz und Modernisierung<br />
existierender Anlagen in Süddeutschland und in Sachsen ausgeschöpft werden.<br />
In einer Erhebung des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW 2004) über Anlagen, die<br />
ins öffentliche Netz einspeisen, wurden Anlagen nach Größenklassen erfasst (z. B. auch<br />
Anlagen unter 1 MW e ). Für Ende 2002 wird die Gesamtleistung aller Wasserkraftanlagen in<br />
Deutschland mit rund 4.800 MW in rund 5.200 Anlagen angegeben (gesamte Einspeisung:<br />
23,9 TWh). Dabei handelt es sich überwiegend um Nicht-EVU-Anlagen (4.537 Anlagen mit<br />
725 MW). Rund 85 % der installierten Leistung (über 4.000 MW e ) entfielen aber auf die 657<br />
EVU-Anlagen (Einspeisung: 20,7 TWh/a gegenüber 3,2 TWh/a der Nicht-EVU-Anlagen).<br />
Rund 4.850 Anlagen unter 1 MW wurden insgesamt ermittelt, das sind etwa 90 % der<br />
gesamten Anlagen, die rund 8 % der Einspeisung ins Netz repräsentieren. Die etwa 420<br />
EVU-Anlagen unter 1 MW e hatten eine Nettoengpassleistung <strong>von</strong> gut 100 MW e<br />
(Einspeisung: ca. 0,4 TWh). Bei den rund 4.440 Nicht-EVU-Anlagen unter 1 MW e lag dieser<br />
Wert bei über 350 MW e , was eine Einspeisung <strong>von</strong> knapp 1,5 TWh ermöglicht.<br />
Die installierte Gesamtleistung großer Wasserkraftanlagen ist in Deutschland seit Mitte der<br />
neunziger Jahre relativ konstant geblieben. Seit 1990 ergab sich ein Anstieg vor allem der<br />
Nicht-EVU-Anlagen. Eine Vielzahl <strong>von</strong> Altanlagen sowohl in den alten als in den neuen<br />
Bundesländern wurden reaktiviert. Der Zubau konzentrierte sich in Folge des StrEG und des<br />
EEG bei verbesserter Planungssicherheit auf den Bereich der Kleinwasserkraft sowie auf die<br />
Modernisierung existierender Anlagen. Etwa 20 % des Wasserkraft-Stroms fällt<br />
schätzungsweise unter das EEG (Schneider 2004).<br />
94
Bei Wasserkraft ist die Marktentwicklung bisher deutlich langsamer verlaufen als in den<br />
übrigen Bereichen der Erneuerbaren Energien, u. a. auch aufgrund <strong>von</strong> Genehmigungsfragen,<br />
der Leistungsbegrenzung im EEG und aufgrund der nur geringen Erhöhung der<br />
Vergütung. Nach Staiß (2004) ist derzeit <strong>von</strong> einem jährlichen Anstieg der Leistung der<br />
Anlagen um jeweils etwa 20-30 MW e /a auszugehen. Die EEG-Novelle vom August 2004<br />
gewährt nunmehr unter bestimmten Bedingungen auch eine Vergütung für Strom aus<br />
Wasserkraftwerken mit einer Leistung ab 5 MW e bis einschließlich 150 MW e . Die Vergütung<br />
wird gewährt bei einer Erneuerung bis Anfang Dezember 2012 und wenn das elektrische<br />
Arbeitsvermögen um mindestens 15 % erhöht wird und wenn der ökologische Zustand des<br />
Kraftwerkes bereits gut bzw. durch die Erneuerung verbessert wird. Das Laufwasserkraftwerk<br />
Rheinfelden am Hochrhein (Südbaden), das nach der Erneuerung eine installierte<br />
Leistung <strong>von</strong> 116 MW e (zum Vergleich heute: 26 MW e ) erreichen soll, wird als wichtiges<br />
Projekt für eine bessere <strong>Nutzung</strong> des Potenzials der großen Wasserkraft gesehen (WM Ba-<br />
Wü 2003).<br />
Insgesamt wird bei geeigneter staatlicher Förderung das erschließbare Potenzial einer<br />
umweltgerechten Wasserkraftnutzung (große und kleine Wasserkraft) in Deutschland auf bis<br />
zu 800 MW installierter Leistung für möglich gehalten (BMU 2004). Ein Gutachten im Auftrag<br />
des BMU (2003a) attestiert die Bedeutung großer Wasserkraftwerke für die Stromerzeugung<br />
durch erneuerbare Energien. Danach könnte durch Modernisierung und Ausbau alter<br />
Anlagen in den nächsten zehn Jahren ein zusätzliches Stromerzeugungspotenzial <strong>von</strong><br />
1 TWh/a erschlossen werden.<br />
7.2 Technische Entwicklung<br />
Die Technikentwicklung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen ist weitgehend ausgereift, d. h. auf mittlere<br />
Sicht sind durch das MAP keine starken Impulse für eine verbesserte Effizienz oder<br />
reduzierte Kosten der Anlagen zu erwarten. Technische Verbesserungen erfolgen nur noch<br />
auf graduellem Niveau. Bei der Entwicklung der Wasserkraft liegt der Fokus momentan eher<br />
auf der Reaktivierung ehemaliger Standorte mit vorhandenen Bauwerken oder Gewerbekanälen,<br />
um die Eingriffe in die Gewässer zu minimieren.<br />
Generell haben sich effiziente Turbinenkonzepte schon seit Jahrzehnten etabliert. Ein<br />
technischer Spezialfall, welcher in den vergangenen Jahren zunehmend wichtiger wird, sind<br />
Kleinwasserkraftwerke mit sehr geringen Fallhöhen. Hier haben sich einige Hersteller auf<br />
Wasserräder (auch Wasserschnecken) als Alternative zu den konventionellen Turbinentypen,<br />
z. B. Kaplanturbinen oder Rohrturbinen, spezialisiert. Generell ist jedoch zu sagen,<br />
dass sich bei den relevanten Wasserkrafttechnologien die technischen Prinzipien nicht<br />
grundlegend geändert haben, es gab geringe Modifikationen in der Anordnung einzelner<br />
Bauteile. Dies ermöglichte die Erhöhung der Wirkungsgrade um einige Prozentpunkte und<br />
moderate Kostenreduktionen, führte jedoch nicht zu technologischen Sprüngen.<br />
95
7.3 Kostenentwicklung<br />
Die spezifischen Investitionen je kW e Nennleistung der im MAP im Betrachtungszeitraum<br />
geförderten Wasserkraftanlagen betrugen beinahe € 4000, ein Wert, der über den<br />
Betrachtungszeitraum annähernd konstant geblieben ist. Größere Anlagen mit einer Leistung<br />
100 kW e - 200 kW e bzw. 200 kW e - 500 kW e sind aber mit durchschnittlich 3.300 €/kW e bzw.<br />
2.100 kW e deutlich günstiger.<br />
Tabelle 18: Durchschnittliche Investitionen nach Antragsjahr und Leistungsklassen (kW e ).<br />
Jahr
Gesamtinvestition für das Gesamtjahr wie im Jahr 2002 (€ 7,7 Mio.) erwarten, da im<br />
laufenden Jahr einige größere Anlagen beantragt und bewilligt wurden. 46 % der Darlehensnehmer<br />
nimmt die vollen drei möglichen tilgungsfreien Jahre in Anspruch. Im Durchschnitt<br />
über alle Darlehen werden zwei tilgungsfreie Jahre gewährt.<br />
Die im Betrachtszeitraum beantragten und geförderten Wasserkraftanlagen haben<br />
zusammen eine Nennleistung <strong>von</strong> 7 MW e . Die Leistung wurde relativ gleichmäßig verteilt<br />
über den Betrachtungszeitraum installiert. Obwohl nur 11 % der Anlagen eine Nennleistung<br />
größer als 200 kW e besitzen, steht diese Größenklasse für knapp die Hälfte der insgesamt<br />
installierten Leistung. Dagegen sind 36 % der Anlagen kleiner als 20 kW e , stellen aber nur<br />
6 % der gesamten Leistung bereit. Die neuinstallierten Anlagen besitzen über den Betrachtungszeitraum<br />
im Durchschnitt 73 kW e Nennleistung. Lag dieser Durchschnitt im Jahr 2002<br />
noch bei 59 kW e , so ist er über 75 kW e (2003) auf 143 kW e im aktuellen Rumpfjahr<br />
gestiegen.<br />
1000<br />
900<br />
800<br />
700<br />
Leistung kWe<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 1 2 3 4 5 6 7<br />
Antragsmonat<br />
Abbildung 35: Verlauf der installierten Wasserkraftleistung nach Antragsmonat.<br />
Wasserkraftanlagen wurden in neun verschiedenen Bundesländern installiert. 39 % der im<br />
Berichtszeitraum beantragten und geförderten Anlagen stehen in Bayern, gefolgt <strong>von</strong> Baden-<br />
Württemberg (35 %) und Sachsen (9 %). Im Rumpfjahr 2004 stehen sechs der geförderten<br />
acht Wasserkraftanlagen in Bayern. Für die ungleiche regionale Verteilung sind in erster<br />
Linie die unterschiedlichen topographischen Voraussetzungen verantwortlich.<br />
Über die Hälfte der Anlagen mit drei Viertel der Gesamtleistung wird <strong>von</strong> der Energieversorgungsbranche<br />
betrieben. Die Betreiber sind dabei meist auf den Betrieb <strong>von</strong> einer oder<br />
mehrer Wasserkraftanlagen spezialisiert. Ein weiteres Viertel der Anlagen wird <strong>von</strong> privaten<br />
97
Haushalten betrieben, wobei es sich um gegenüber dem Durchschnitt kleinere Anlagen<br />
handelt. Mit 5 % einen noch nennenswerten Anteil haben Sägewerke, die traditionell an für<br />
die Wasserkraftnutzung günstigen Standorten angesiedelt sind. Führend bei der Vergabe der<br />
Darlehen sind Girozentralen (43 % der Anlagen) und Genossenschaftsbanken (38 % der<br />
Anlagen). Andere Banktypen spielen bei der Vergabe praktisch keine Rolle. Durchschnittlich<br />
vergingen nur zwei Wochen Bearbeitungszeit zwischen Eingang des Kreditantrags bei der<br />
KfW und der Kreditzusage. Größere Anlagen (über 200 kW e ) müssen dabei mit etwas<br />
längeren Bearbeitungszeiten (im Durchschnitt drei Wochen) rechnen als kleinere Anlagen.<br />
7.5 Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Für die Wirtschaftlichkeitsrechnungen <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen werden zum einen für die<br />
Reaktivierung und Wiederinbetriebnahme bestehender Anlagen und zum anderen für den<br />
Bau neuer Anlagen jeweils zwei Fälle mit unterschiedlich hohen Investitionskosten<br />
betrachtet. Die Investitionskosten werden dabei auf das Kilowatt installierter Leistung<br />
bezogen. Zwar weisen Wasserkraftanlagen eine starke Kostendegression mit der<br />
Anlagengröße auf, die spezifischen Investitionskosten können aber in Abhängigkeit <strong>von</strong> den<br />
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (z. B. Zustand der bestehenden Anlagen, ökologische<br />
Anforderungen) noch viel stärker variieren als mit der Anlagengröße. In der vorliegenden<br />
Betrachtung werden nur jene Anlagentypen abgedeckt, für die bei der KfW Fördergelder<br />
beantragt werden konnten oder können. Der Bau neuer Wasserkraftanlagen gehörte bis zum<br />
Inkrafttreten der Förderrichtlinie vom 26.11.2003 zu den förderfähigen Vorhaben im Rahmen<br />
des MAP. Seit dem Inkrafttreten können über das MAP jedoch ausschließlich Erweiterungen,<br />
Reaktivierungen sowie Sanierungen <strong>zur</strong> ökologischen Verbesserung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />
gefördert werden. Die Investitionskosten sowie die weiteren der Kostenrechnung<br />
zu Grunde gelegten Daten sind in Tabelle 19 zusammengefasst.<br />
Tabelle 19:<br />
Kostenrechnung für Wasserkraft-Referenzsysteme. Alle Angaben bezogen auf<br />
ein Kilowatt elektrischer Nennleistung.<br />
Maßnahme Instandsetzung Instandsetzung Neubau Neubau<br />
Spez. Investitionskosten €/kW 1.250 2.500 5.000 10.000<br />
Vollbenutzungsstunden h/a 5.000 5.000 5.000 5.000<br />
Annuität<br />
(6 % Kalkulationszinssatz,<br />
30 a Abschreibungszeit)<br />
€/a 91 182 363 726<br />
Betriebskosten €/a 213 247 314 449<br />
Personalkosten €/a 179 179 179 179<br />
Versicherung €/a 9 18 35 70<br />
Instandhaltung €/a 25 50 100 200<br />
Stromgestehungskosten ct/kWh 6,1 8,6 13,5 23,5<br />
Die Stromgestehungskosten betragen abhängig vom Vorhaben und den spezifischen<br />
örtlichen Gegebenheiten zwischen 6 und 24 ct/kWh. Durch die Förderung des MAP werden<br />
98
die Stromgestehungskosten bei Instandsetzung mit 1.250 €/kW spezifischen Investitionskosten<br />
um etwa 2 % reduziert, beim Neubau einer Anlage mit 10.000 €/kW spezifischen<br />
Investitionskosten können durch die Förderung wegen des größeren Anteil der Investitionskosten<br />
an den Stromgestehungskosten diese um etwa 4,5 % verringert werden.<br />
Es wird den Betreibern für die in das öffentliche Netz eingespeiste Elektrizität über das EEG<br />
eine Vergütung gewährt. Für den Rückblick auf die Betrachtungsperiode 2002 bis Juli 2004<br />
wird der Vergütungssatz des EEG aus dem Jahre 2000 zu Grunde gelegt. Dieser betrug für<br />
Wasserkraftanlagen bis 500 kW installierter Leistung 7,67 ct/kWh. Damit kann, wie auch in<br />
Abbildung 36 dargestellt, die instandgesetzte Anlage mit spezifischen Investitionskosten in<br />
Höhe <strong>von</strong> 1.250 €/kW wirtschaftlich betrieben werden, die teurere instandgesetzte Anlage<br />
liegt dagegen knapp unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Für beide neugebauten Anlagen<br />
zeigt sich, dass trotz der MAP Förderung und einer Vergütung nach EEG ein wirtschaftlicher<br />
Betrieb nicht möglich ist.<br />
25<br />
Stromgestehungskosten [€c./kWh]<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
EEG-Vergütung<br />
Instandsetzung 1.250<br />
€/kW<br />
Instandsetzung 2.500<br />
€/kW<br />
Förderung<br />
Neubau 5.000 €/kW<br />
Neubau 10.000 €/kW<br />
Abbildung 36: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />
unter den Bedingungen des EEG 2000<br />
Die Vergütung für Strom aus Wasserkraftanlagen bis 500 kW ist mit dem neuen EEG, das<br />
am 1.8.2004 in Kraft getreten ist, deutlich <strong>von</strong> 7,67 auf 9,67 ct/kWh angehoben worden. Da<br />
seit dem Inkrafttreten des neuen EEG auch keine neu gebauten Wasserkraftanlagen über<br />
das MAP gefördert werden können, werden nur die zwei Fälle für die instandgesetzten<br />
Wasserkraftanlagen betrachtet. Die Stromgestehungskosten bleiben dabei unverändert.<br />
Abbildung 37 kann entnommen werden, dass in beiden Fällen ein wirtschaftlicher Betrieb<br />
möglich ist.<br />
99
10<br />
Stromgestehungskosten [€c./kWh]<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
EEG-Vergütung<br />
Förderung<br />
0<br />
Instandsetzung 1.250 €/kW<br />
Instandsetzung 2.500 €/kW<br />
Abbildung 37: Vergleich der Stromgestehungskosten mit den Vergütungssätzen <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />
unter den Bedingungen des EEG 2004<br />
7.6 Förderprogramme der Bundesländer<br />
Die Förderung einer Erweiterung, Reaktivierung oder ökologischen Sanierung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />
hat in den Bundesländern seit Mitte der neunziger Jahre und insbesondere, seit<br />
die bundesweite Förderung durch das MAP gut angenommen wurde, an Bedeutung verloren<br />
(Förderung im MAP: Anlagen bis 500 kW). Vor allem topografische Bedingungen (z. B. in<br />
Regionen in Norddeutschland) und umweltpolitische Gründe überhaupt begrenzen oft die<br />
weitergehende <strong>Nutzung</strong> der Wasserkraft oder eine weitere Erschließung der Ausbaumöglichkeiten.<br />
Auch in Bundesländern mit noch bestehendem (meist aber geringem) Ausbaupotenzial<br />
gibt es keine Breitenförderung mehr oder es wurde eine Eingrenzung der Förderung<br />
(Darlehen) auf Anlagen der KMU vorgenommen, z. B. <strong>zur</strong> überwiegend eigenen Stromnutzung.<br />
Lediglich in Bayern mit einem Anteil der Wasserkraft an der Stromversorgung <strong>von</strong> etwa 18 %<br />
(Bundesdurchschnitt etwa 4 %) existiert noch ein eigenes Programm <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong><br />
Kleinwasserkraftanlagen (Ausbauleistung bis 1 MW e ). Der Neubau soll nur in Ausnahmefällen<br />
gefördert werden, und nur soweit ökologisch vertretbar. Es wird ein Zuschuss bis zu<br />
30 % der förderfähigen Kosten gewährt (maximal 4000 € pro kW e Ausbauleistung, wobei dieser<br />
Zuschuss nicht zusammen mit Zuwendungen aus ähnlichen Programmen in Anspruch<br />
genommen werden darf). Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand werden angerechnet.<br />
In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (Anlagen bis 1 MW e ) erfolgt die Landesförderung<br />
jeweils in "REN-Programmen". Auch in Niedersachsen (Richtlinie Erneuerbarer Energien, bis<br />
500 kW), Rheinland-Pfalz ("Förderung erneuerbarer Energien") sowie in Sachsen<br />
("Immissions- und Klimaschutz", bis 500 kW) und Thüringen ist die Förderung der Wasserkraft<br />
Bestandteil größerer Förderprogramme im Bereich erneuerbarer Energien. Es existieren<br />
Höchstförderbeträge bei Zuschüssen, die Landesförderung wird <strong>von</strong> einer Wirtschaftlich-<br />
100
keitsrechnung abhängig gemacht oder bei Projektförderung durch Darlehen gibt es eine<br />
Obergrenze für die zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />
In einigen Ländern, in denen die Wasserkraft-Förderung in allgemeine Programme <strong>zur</strong><br />
Förderung erneuerbarer Energien integriert wurde, sind die Fördermittel kumulierbar, so z. B.<br />
in Brandenburg (abgeleitet aus den allgemeinen Bestimmungen), Niedersachsen (mit<br />
Darlehen aus anderen Programmen) und Thüringen. Kumulierungsverbote betreffen in der<br />
Regel Förderungen aus anderen Programmen der jeweiligen Länder.<br />
7.7 Zusammenfassung<br />
Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist eine etablierte und ausgereifte Technologie. Ein<br />
Zubau ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nur im Bereich kleiner Wasserkraftwerke<br />
möglich. Im Rahmen des MAP wurden im Betrachtungszeitraum die Errichtung,<br />
Reaktivierung oder Erneuerung <strong>von</strong> knapp 100 Wasserkraftanlagen mit einer kumulierten<br />
Leistung <strong>von</strong> 7 MW e gefördert. Dies entspricht einem Promille der existierenden Leistung <strong>von</strong><br />
Wasserkraftwerken in Deutschland oder etwa einem Prozent des schätzungsweise noch<br />
existierenden Zubaupotenzials <strong>von</strong> 800 MW e . Der gesamte Vorteil aller an Wasserkraftbetreiber<br />
im Betrachtungszeitraum gewährten Darlehen durch Zinsvergünstigung und<br />
tilgungsfreie Jahre beträgt € 1,1 Millionen. Aus übergeordneter Sicht ist die Bedeutung des<br />
MAP für die weitere Verbreitung der Wasserkraft also marginal.<br />
Weiterhin werden durch die MAP-Darlehen die Stromgestehungskosten <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen<br />
nur zwischen zwei und 4,5 Prozent reduziert und können aus dieser Sicht keinen<br />
wesentlichen Impuls <strong>zur</strong> Umsetzung geben. Von größerer Bedeutung ist das EEG, insbesondere<br />
in seiner novellierten Fassung vom 1. August 2004, die die Vergütung für kleine<br />
Wasserkraftanlagen deutlich verbessert und damit die <strong>von</strong> uns betrachteten Fälle wirtschaftlich<br />
darstellen lässt. Eine zusätzliche Förderung über das MAP ist daher nicht mehr<br />
notwendig.<br />
Zwar ergab die Befragung der Geförderten, dass die Förderung durch das MAP für Wasserkraftanlagenbetreiber<br />
im Durchschnitt eine größere Bedeutung als bei anderen erneuerbaren<br />
Energien hat (siehe Abbildung 55). Dem EEG schon in seiner alten Fassung wurde<br />
allerdings eine noch größere Bedeutung zugemessen, eine Einschätzung, die sich durch die<br />
Neufassung des EEG sicherlich noch verstärkt hat. Auch unter diesem Gesichtspunkt<br />
scheint die Einstellung der Förderung der Wasserkraft im Rahmen des MAP gerechtfertigt.<br />
Auf diese Weise würde das MAP auch stärker weg <strong>von</strong> stromerzeugenden Systemen hin zu<br />
wärmegestehenden Systemen fokussiert und damit vereinfacht. Auch beim einem Wegfall<br />
der Darlehen aus dem MAP bleibt für potenzielle Investoren ein guter Zugang zu<br />
Investitionskapital gewährleistet, da die KfW vergünstigte Darlehen für Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer Energien auch im Rahmen ihres ERP-Umwelt- und Energiesparprogrammes<br />
und ihres KfW-Umweltprogrammes vergibt. Dabei sind die Konditionen für Darlehen in<br />
diesen Programmen nur geringfügig schlechter als im MAP.<br />
101
8 Geothermie und Photovoltaik<br />
Neben den in den Kapitel 3 bis 7 beschriebenen Technologien Solarthermie, kleine und<br />
große Biomasse, Biogas und Wasserkraft sind im weit geringeren Umfang auch Geothermieund<br />
Photovoltaik-Anlagen gefördert worden, letztere allerdings nur, wenn sie auf Schulen<br />
installiert sind. Infolge der bisher geringen Anzahl geförderter Geothermieanlagen auf der<br />
einen Seite und der Sonderstellung des Zuschusses an Schulen für Photovoltaik-Anlagen<br />
werden diese beide Technologien im Folgenden nur in Kürze dargestellt.<br />
8.1 Geothermie<br />
Dem großen Potenzials der energetischen <strong>Nutzung</strong> der Tiefengeothermie in Deutschland,<br />
dass wärmeseitig auf beinahe 2000 PJ/a geschätzt wird (Bußmann 2004), steht eine<br />
<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> nur 85 MW th in 30 Anlagen größer als 100 kW th gegenüber (Staiß 2003).<br />
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes sind bisher zwei Geothermieanlagen gefördert<br />
worden, die ein im Jahr 2001 (außerhalb des Betrachtungszeitraumes), die andere im Jahr<br />
2003. Beide Anlagen dienen ausschließlich der Wärmebereitstellung. Trotz der um eine<br />
Größenordnung abweichende Größe der Anlagen waren ihre spezifischen Investitionen mit<br />
rund 1.500 €/kW th etwa gleich hoch. Die Investitionen wurden weitgehend über zinsvergünstigte<br />
Darlehen aus dem MAP abgedeckt, zusätzlich wurde ein Teil der Schuld in<br />
Höhe <strong>von</strong> sechs bis acht Prozent des Investitionsvolumens erlassen.<br />
Die vom Anfang des MAP bestehende Förderung der Geothermie hat bisher nicht ausgereicht,<br />
eine Marktentwicklung dieser Technologie anzustoßen. Zum stellt die Höhe der<br />
gewährten Förderung offensichtlich kein ausreichenden Anreiz für Investitionen in diesem<br />
Bereich dar. Zum anderen sind wohl aber auch die mit einer solchen Investitionen verbundenen<br />
Risiken, also insbesondere das Risiko, ob eine Bohrung auf eine ausreichende Wärmequelle<br />
trifft ("Bohrrisiko"), zu groß, als eine solche Investition unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />
und unter Zuhilfenahme des MAP häufiger wirtschaftlich darstellbar wäre. Die<br />
Novellierung des EEG zum 1. August 2004 hat die Vergütung für Strom aus Geothermieanlagen<br />
deutlich erhöht. Von dieser Erhöhung werden voraussichtlich deutliche Impulse für<br />
die Stromerzeugung aus Geothermieanlagen ausgehen, die sich über Kraft-Wärme-<br />
Kopplung auch positiv auf die Wärmenutzung auswirken könnte. Weiterhin wird vermutet,<br />
dass sich die beschleunigte Umsetzung <strong>von</strong> stromerzeugenden Systemen auch positiv auf<br />
die weitere Verbreitung rein wärmegestehender Geothermieanlagen auswirkt.<br />
Die derzeitigen Bestimmungen des MAP schließen ausdrücklich die Übernahme des Bohrrisikos<br />
durch den Fördergeber aus. Die Unsicherheit über die Ressourcenlage an potenziellen<br />
Anlagenstandorten stellt aber ein wesentliches Hemmnis bei der Umsetzung der<br />
energetischen <strong>Nutzung</strong> der Geothermie dar. Es sollten daher geeignete Förderinstrumente<br />
überprüft werden, die Investoren <strong>von</strong> einem Teil dieses Risikos entlasten. Beispielweise sind<br />
öffentliche Bürgschaften möglich. Im Falle des Scheiterns einer Bohrung wäre dann ein<br />
fester Betrag auszuzahlen. Dieser Festbetrag sollte dabei so bemessen sein, dass im Falle<br />
102
des Scheiterns gewöhnlich weniger als die Hälfte der Bohrkosten durch ihn abgedeckt ist,<br />
um so die Motivation für Investoren zu erhalten, nur an tatsächlich aussichtsreichen<br />
Standorten entsprechende Bohrungen abzuteufen. Gegebenfalls wäre der Festbetrag nach<br />
Bohrtiefe in drei bis vier unterschiedliche Beträge zu staffeln. Als gescheitert sollte eine Bohrung<br />
gelten, wenn weniger als 50 % der ursprünglich angestrebten Wärmemenge der<br />
Bohrung zu entnehmen ist. Sollte die Bohrung innerhalb eines Zeitraumes <strong>von</strong> zehn Jahren<br />
trotzdem wirtschaftlich nutzbar sein, so ist die gewährte Bohrausfallbürgschaft wieder<br />
<strong>zur</strong>ückzuzahlen.<br />
Alternativ könnte auch eine Bohrrisikoversicherung bezuschusst werden. Über eine solche<br />
Versicherung kann das Bohrrisiko auf mehrere Vorhaben gestreut werden. Eine solche<br />
Versicherung könnte über die Versicherungswirtschaft organisiert werden. Ein direkter<br />
Zuschuss an die Versicherung je Versicherungsnehmer kann den Aufbau einer solchen<br />
Versicherung erleichtern und schafft einen zusätzlichen Anreiz zum Beitritt. Vorteilhaft im<br />
Vergleich zum Modell einer öffentlichen Bürgschaft ist hierbei, dass auch nach Auslaufen der<br />
öffentlichen Förderung eine leistungsfähige Institution <strong>zur</strong> Abdeckung des Bohrrisikos, dann<br />
aber auf rein privatwirtschaftlicher Basis, weiter bestände.<br />
8.2 Photovoltaik<br />
Der Markt für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen ist in den vergangenen fünf Jahren rasant<br />
gewachsen. Diese Entwicklung wurde insbesondere getragen durch das "100.000-Dächer-<br />
Programm" und das EEG. Im Jahr 2002 wurden 80 MW e , im Jahr 2003 130 MW e Leistung<br />
installiert (BMU 2004a). Das Vorschaltgesetz zum EEG hat nach Auslaufen des "100.000-<br />
Dächer-Programms" dieser Entwicklung seit dem 1. Januar 2004 weiteren Vorschub<br />
geleistet. Demgegenüber sind im Betrachtungszeitraum nur insgesamt knapp 800 kW e<br />
Leistung über das MAP gefördert worden.<br />
Im Rahmen des MAP wurden zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2004 652<br />
Anträge auf Förderung einer PV-Anlage gestellt. Während im Jahr 2002 noch 269 Anträge<br />
und im Jahr 2003 sogar 347 Anträge gestellt wurden, sind im ersten Halbjahr 2004 erst 59<br />
Anträge eingegangen. Damit sind für das Jahr 2004 hochgerechnet nur gut ein Drittel der<br />
Anträge wie im Jahr 2003 zu erwarten. Während sich in den beiden Vorjahren 91 % bzw.<br />
86 % der Anträge auf Anlagen kleiner als 5 kW bezogen, so ist deren Anteil im laufenden<br />
Jahr auf 66 % <strong>zur</strong>ückgegangen, während der Anteil bezogen auf die Anzahl der Anlagen<br />
über 10 kW mit 19 % sogar den Anteil der Anlagen zwischen 5 und 10 kW überflügelt hat.<br />
Hier zeigt sich also deutlich ein Trend zu größeren Anlagen, was sich auch auf die gute<br />
Vergütung nach dem neuen EEG <strong>zur</strong>ückführen lässt. Die spezifischen Investitionskosten der<br />
geförderten Anlagen haben im Betrachtungszeitraum deutlich abgenommen (Tabelle 20). Bei<br />
kleinen Anlagen unter 5 kW Leistung sind die spezifischen Investitionskosten um 5 % pro<br />
Jahr gefallen, was genau der Degression der Vergütung nach EEG entspricht. Größere<br />
Anlagen sind im Durchschnitt mit 89 %/a (5-10 kW) bzw. 76 %/a sogar noch deutlich<br />
schneller günstiger geworden. Entsprechend ist auch der Anteil der Förderung an den<br />
gesamten Investitionskosten gesunken: Betrug dieser bei den kleinen Anlagen im Jahr 2002<br />
103
noch 30 %, so liegt er für diese Anlagengröße nunmehr nur noch bei 22 %. Bei größeren<br />
Anlagen über 10 kW beträgt der Anteil sogar nur noch drei Prozent.<br />
Tabelle 20:<br />
Entwicklung der spezifischen Investitionskosten in €/kW <strong>von</strong> geförderten<br />
Photovoltaikanlagen nach Größenklassen.<br />
Jahr unter 5 kW 5-10 kW über 10 kW<br />
2002 8351 7805 7809<br />
2003 7961 6687 5713<br />
2004 28 7593 6185 4452<br />
Bezogen auf die Anzahl kamen die meisten Anträge im Betrachtungszeitraum aus Bayern<br />
(27 %), gefolgt <strong>von</strong> Baden-Württemberg (21 %), Rheinland-Pfalz (16 %) und Nordrhein-<br />
Westfalen (11 %). Auf die verbleibenden Bundesländer entfielen demnach insgesamt nur<br />
noch ein Viertel aller Anträge. Im Zeitverlauf gab es dabei deutliche Verschiebungen: Führte<br />
im Jahr 2002 Rheinland-Pfalz mit 27 % aller Anträge die Rangliste deutlich an, so kommen<br />
im aktuellen Jahr nur noch 5 % der Anträge aus diesem Bundesland, und das bei einer um<br />
zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr verringerten Gesamtzahl <strong>von</strong> Anträgen. Relativ dazu<br />
gewonnen haben dagegen insbesondere Bayern (<strong>von</strong> 21 % auf 31 %) und Nordrhein-<br />
Westfalen (<strong>von</strong> 7 % im Jahr 2002 auf aktuell 19 %). Dabei ist zu beachten, dass selbst in<br />
diesen Ländern die absolute Zahl an Anträgen gegenüber dem Vorjahr deutlich <strong>zur</strong>ückgegangen<br />
ist.<br />
Fünf Prozent aller Anträge wurden abgelehnt oder nach Bewilligung aufgehoben. Letztlich<br />
wurden nur 69 % der gültigen Bewilligungen auch tatsächlich abgerufen, womit die<br />
Abrufquote etwas geringer als bei den anderen geförderten Technologien ausfällt. Zwischen<br />
Antragstellung und Bewilligung vergingen im Durchschnitt etwa zwei Wochen, bis zum<br />
Mittelabruf im Durchschnitt über acht Monate.<br />
Das Volumen der Förderung betrug im Betrachtungszeitraum insgesamt € 1,6 Millionen,<br />
womit Investitionen <strong>von</strong> insgesamt € 9,4 Millionen ausgelöst wurden. Damit hatte die<br />
Förderung einen Anteil <strong>von</strong> 16 % an den gesamten ausgelösten Investitionen. Aufgrund des<br />
über die Jahre konstant gebliebenen Förderbetrags <strong>von</strong> € 3.000 je Anlage sinkt dieser Anteil<br />
jedoch durch die abnehmenden spezifischen Anlagenkosten und der steigenden Größe der<br />
geförderten Anlagen.<br />
Angesichts des im Vergleich zum gesamten PV-Markt geringen Umfanges der geförderten<br />
Anlagen ist die Bedeutung der MAP-Förderung für Markteinführung, Technologienetwicklung<br />
und Treibhausgasminderung marginal. Auch das Volumen der Förderung ist entsprechend<br />
klein. In erster Linie dürfte diese spezifisch auf Schulen ausgerichtete Förderung früher oder<br />
später Schüler zum Nachahmen reizen. Insbesondere <strong>von</strong> dem Mitmachen bei Planung,<br />
Errichtung und Betrieb wie auch <strong>von</strong> der Visualisierung der Energieerträge dürfen hier<br />
28 1. Halbjahr 2004<br />
104
positive Effekte erwartet werden. In Anbetracht der guten Vergütungsbedingungen für PV<br />
nach dem novellierten EEG scheint allerdings eine zusätzliche Förderung <strong>von</strong> Anwendungen<br />
in Schulen nicht mehr notwendig. Im Sinne einer Straffung und Fokussierung auf<br />
Wärmeanwendungen sollte daher die MAP-Förderung <strong>von</strong> PV-Anlagen in Schulen eingestellt<br />
werden.<br />
105
9 Inanspruchnahme, Abwicklung und Wirkungen des<br />
Programms aus Sicht der Nachfrageseite<br />
Zur Abrundung der Beurteilung des Marktanreizprogramms und seiner Wirkungen wurde<br />
eine Befragung <strong>von</strong> Antragstellern durchgeführt. Dabei erfolgte eine Gegenüberstellung <strong>von</strong><br />
„Programm-Teilnehmern“, also Geförderten, mit zwei Kontrollgruppen: Antragstellern, deren<br />
Antrag abgelehnt wurde oder die ihren Antrag <strong>zur</strong>ückgezogen haben, und Geförderte in<br />
einem Landesprogramm, wozu Thüringen ausgewählt wurde, das ebenfalls Solar- und Biomasse-Anlagen<br />
fördert.<br />
9.1 Methodisches Vorgehen und Rücklaufquoten<br />
Die Befragung erfolgte auf schriftlichem Wege mit strukturierten Fragebögen. Angestrebt<br />
wurde eine Fallzahl <strong>von</strong> 1.000 Geförderten im Bundesprogramm sowie jeweils etwa 300<br />
Befragten in den drei Kontrollgruppen. Die Adressaten wurden aus dem verfügbaren<br />
Adressmaterial nach festgelegten Quoten für die einzelnen Techniken, die Förderjahre und<br />
die Förderart (Zuschuss, Darlehen) zufällig ausgewählt. Insgesamt wurden 4.400 Fragebögen<br />
versandt, um die angestrebte Fallzahl zu erreichen (Tabelle 21).<br />
Tabelle 21:<br />
Versandte Fragebögen bei der Breitenerhebung<br />
Geförderte Nicht-Geförderte Summe<br />
BAFA 1.200 1.800 3.000<br />
KfW 680 120 800<br />
Thüringen 600 – 600<br />
Summe 2.480 1.920 4.400<br />
Für jede dieser fünf Gruppen wurde ein eigener Fragebogen entwickelt, wobei gleiche Themen<br />
aber mit den gleichen Fragen und Antwortkategorien abgedeckt wurden. Die Fragen zu<br />
den geförderten Techniken – z. B. Anlagentyp oder Anlagengrößen – wurden je nach Technik<br />
gut sichtbar markiert, aber in ein und demselben Fragebogen abgehandelt.<br />
Die Nicht-Geförderten sollten sich jeweils etwa <strong>zur</strong> Hälfte auf abgelehnte und <strong>zur</strong>ückgezogene<br />
Anträge verteilen. Bei den BAFA-Anträgen sollten die Solaranlagen etwa doppelt so oft<br />
vertreten sein wie die Biomasse-Anlagen, um den unterschiedlichen Anteilen an der Grundgesamtheit<br />
Rechnung zu tragen. Bei der BAFA wurden nur solche Antragsteller angeschrieben,<br />
die im Antrag ihr Einverständnis für die Verwendung ihrer Adresse zu einer Befragung<br />
im Rahmen einer Evaluation gegeben haben. Die KfW und das Wirtschaftsministerium in<br />
Thüringen haben aus Gründen des Datenschutzes die Briefe mit den Fragebögen selbst<br />
adressiert.<br />
Der Versand erfolgte in der Woche vom 2. bis 6. August 2004, und es wurden den Befragten<br />
knapp vier Wochen Zeit für die Beantwortung eingeräumt. Trotz der Sommerferienzeit<br />
106
konnte mit 48 % ein für eine schriftliche Befragung sehr guter Rücklauf erreicht werden<br />
(Tabelle 22). Dabei ist erwartungsgemäß die Quote bei denjenigen, die eine Förderung<br />
erhalten haben, höher als bei den Übrigen (54 gegenüber 31 %). Alle Fragebögen, die bis<br />
zum 13. September 2004 eingingen, wurden in die Auswertung einbezogen (2.032 Fälle).<br />
Tabelle 22:<br />
Erreichter Rücklauf bei der Breitenerhebung<br />
Geförderte Nicht-Geförderte Summe<br />
absolut % absolut % absolut %<br />
BAFA 797 66 % 607 34 % 1.404 47 %<br />
KfW 395 58 % 34 28 % 429 54 %<br />
Thüringen 280 47 % – 280 47 %<br />
Summe 1.472 59 % 641 33 % 2.113 48 %<br />
Die meisten Befragten hatten offensichtlich keine Probleme mit dem Ausfüllen des Fragebogens.<br />
Es gab jedoch eine relativ große Anzahl <strong>von</strong> Anrufen (5 bis 10 pro Tag), und zwar<br />
vor allem aus zwei Gründen: Einige Anrufer gaben an, dass ihr Antrag nicht <strong>zur</strong>ückgezogen<br />
oder abgelehnt war, sondern sie noch auf die Bewilligung warteten. Die Übrigen beklagten<br />
sich zumeist über die Ablehnung aufgrund vorzeitigen Baubeginns oder verspäteter Inbetriebnahme.<br />
Es kam vor, dass sie meinten, doch noch eine Förderung zu erhalten, wenn sie<br />
den Fragebogen ausfüllen.<br />
Eine gewisse Schwierigkeit für die Kontrollgruppen aus abgelehnten und <strong>zur</strong>ückgezogenen<br />
Anträgen ergab sich durch die Zufallsauswahl bei der BAFA. Einige Anträge galten als<br />
<strong>zur</strong>ückgezogen, wurden jedoch nur modifiziert, nochmals eingereicht und dann bewilligt,<br />
ohne dass sie auch in die zufällig ausgewählte Gruppe der Geförderten fielen. Diese<br />
Befragten hatten dann sozusagen den falschen Fragebogen. Sie konnten zum Teil durch die<br />
Antworten bei der Frage nach Gründen für das Zurückziehen identifiziert und den Geförderten<br />
zugeordnet werden.<br />
Alle Ergebnisse in den folgenden Kapiteln 9.2 bis 9.6 beziehen sich auf die schriftliche<br />
Umfrage; daher können Unterschiede gegenüber der Auswertung der Förderstatistik<br />
auftreten. Bei den meisten Fragen werden getrennte Ergebnisse für die geförderten<br />
Techniken ausgewiesen. Bei Auswertungen über alle Techniken hinweg ist zu beachten,<br />
dass die jeweiligen Fallzahlen nicht genau dem Anteil an der Grundgesamtheit entsprechen.<br />
Aufgrund der großen Fallzahlen können die Ergebnisse als repräsentativ angesehen werden<br />
außer bei den nicht geförderten KfW-Antragstellern, wo es sich um eine Vollerhebung der<br />
verfügbaren Fälle handelt.<br />
9.2 Strukturelle Merkmale<br />
Auf die geförderten Techniken verteilen sich die Antworten in etwa wie in den jeweiligen<br />
Grundgesamtheiten (Tabelle 23). Zum Teil hatten die Befragten für mehrere Anlagen eine<br />
Förderung erhalten oder beantragt; dies traf auf rund 20 % der BAFA-Antragsteller zu.<br />
107
Tabelle 23:<br />
Aufteilung der Befragten auf geförderte Techniken<br />
BAFA KfW Thüringen<br />
Solarkollektoren 69 % – 29 %<br />
Biomasse-Anlagen 31 % 41 % 71 %<br />
Biogas-Anlagen – 44 % –<br />
Wasserkraft-Anlagen – 15 % –<br />
Bei der Zufallsauswahl wurde sichergestellt, dass auch die regionale Verteilung der Grundgesamtheit<br />
entspricht. Bei den BAFA-Zuschüssen und auch bei den KfW-Darlehen dominierte<br />
Bayern, speziell bei den Solarkollektoren lagen weitere Schwerpunkte im Südwesten<br />
und im Norden sowie bei Wasserkraftanlagen im Südwesten<br />
BAFA-Antragsteller waren in erster Linie Privathaushalte (90 %). Bei 7 % der Anträge handelte<br />
es sich um ein kombiniertes Gebäude mit Betrieb und Wohnung. Jeweils 1 % waren<br />
Betriebe und öffentliche Einrichtungen und nur in Einzelfällen war es ein Verein. Die Haushaltsgröße<br />
der Antragsteller ist mit 3,8 Personen überdurchschnittlich hoch, während das<br />
Haushaltseinkommen im Bundesdurchschnitt liegt. Fast alle Anlagen befinden sich in Einoder<br />
Zweifamilienhäusern oder waren hierfür vorgesehen (Tabelle 24). Sofern es sich um<br />
Betriebe handelte, waren es in aller Regel kleine Unternehmen mit weniger als zehn<br />
Beschäftigten, zu etwa gleichen Teilen aus Landwirtschaft und Handwerk, etwas weniger<br />
aus dem Dienstleistungsbereich und nur zu rund 10 % aus der Industrie. Betriebe hatten<br />
etwas häufiger Biomasse-Anlagen als Haushalte, während bei den öffentlichen Einrichtungen<br />
und Vereinen nur Solarkollektoren vertreten waren.<br />
Tabelle 24:<br />
Gebäudegröße beim Zuschuss-Programm<br />
Biomasse<br />
Solaranlagen<br />
Einfamilienhaus 57 % 62 %<br />
Zweifamilienhaus 32 % 32 %<br />
Dreifamilienhaus 8 % 4 %<br />
Mehrfamilienhaus 3 % 2 %<br />
Hinsichtlich des Gebäudealters (Tabelle 25) sind Alt- und Neubau bei Biomasse- und Solaranlagen<br />
etwa gleich häufig vertreten; knapp ein Viertel sind Neubauten. Bei Biomasse-Anlagen<br />
sind vor 1948 errichtete Gebäude überrepräsentiert.<br />
108
Tabelle 25:<br />
Gebäudealtersstruktur beim Zuschuss-Programm<br />
Biomasse Solaranlagen<br />
vor 1948 errichtet 36 % 17 %<br />
zwischen 1948 und 1978 errichtet 22 % 27 %<br />
zwischen 1979 und 1990 errichtet 11 % 18 %<br />
nach 1990 errichtet 8 % 13 %<br />
Installation im Neubau 20 % 24 %<br />
Unter den KfW-Antragstellern sind 94 % Betriebe, 5 % öffentliche Einrichtungen und 0,5 %<br />
(zwei Fälle) Vereine. An Branchen ist vor allem die Landwirtschaft vertreten, 20 % sind<br />
Industrie-, 12 % Handwerks- und 5 % Dienstleistungsbetriebe. Die beiden Vereine sowie die<br />
überwiegende Mehrheit der öffentlichen Einrichtungen haben Biomasse-Anlagen. Biogas-<br />
Anlagen finden sich fast ausschließlich in der Landwirtschaft, Wasserkraft-Anlagen <strong>zur</strong> Hälfte<br />
in der Industrie und zu 30 % in der Landwirtschaft, während sich die Biomasse-Anlagen auf<br />
Landwirtschafts-, Industrie- und Handwerksbetriebe relativ gleichmäßig verteilen. Auch beim<br />
KfW-Programm sind kleine Betriebe unter 10 Beschäftigten mit über 70 % weitaus am häufigsten<br />
vertreten. Die meisten Anlagen wurden in bestehenden Betrieben oder Einrichtungen<br />
installiert; und zwar 53 % der Biogas-, 77 % der Biomasse- und 64 % der Wasserkraft-Anlagen.<br />
9.3 Bekanntheit des Programms<br />
Die Bekanntmachung des Bundesprogramms und gegebenenfalls der geänderten Richtlinien<br />
erfolgt im Bundesanzeiger, in Pressemitteilungen und auf den Internetseiten des Umweltministeriums<br />
sowie des BAFA und der KfW. Auf das Landesprogramm in Thüringen wird auf<br />
den Seiten des dortigen Wirtschaftsministeriums hingewiesen.<br />
Die meisten Befragten wurden durch Planer, Handwerker oder Berater auf die Programme<br />
aufmerksam gemacht, Interessenten für Biomasse- noch etwas häufiger als für Solaranlagen;<br />
ein etwas geringerer Anteil kennt sie aus der Presse (Abbildung 38). Immerhin 18 %<br />
beim BAFA- und 23 % beim KfW-Programm gaben als Informationsquelle das Internet an.<br />
Auch die Mund-zu-Mund-Propaganda durch Kollegen und Bekannte spielt eine nicht unwesentliche<br />
Rolle.<br />
Mehr als die Hälfte der zum BAFA-Programm Befragten war der Ansicht, dass darüber in der<br />
Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert wird (54 %). Beim KfW-Programm waren dies nur<br />
43 %. Zum Vergleich fanden in Thüringen gut zwei Drittel, dass über das Landesprogramm<br />
zu wenig informiert werde. Dies widerlegt die These, dass auf Landesebene durch „kurze<br />
Wege“ ein besserer Informationsstand gegeben ist.<br />
109
Abbildung 38: Informationsquellen über die Förderprogramme<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
Anteil an den Befragten – mehrere Antworten waren möglich<br />
Biomasse klein<br />
Solar<br />
Biogas<br />
Biomasse groß<br />
Wasserkraft<br />
40%<br />
BAFA<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
KfW<br />
Presse Messen Verband Planer,<br />
Handwerk<br />
Internet<br />
Kollegen etc.<br />
Die Antragsteller beim BAFA für Solaranlagen hielten die Information deutlich häufiger für<br />
ausreichend als die Antragsteller für Biomasse-Anlagen (48 gegenüber 37 %). Gleichzeitig<br />
gaben sie etwas häufiger die Presse und weniger häufig die Planer als Informationsquelle<br />
über das Programm an. Unterschiede nach Techniken beim KfW-Programm zeigten sich vor<br />
allem bei den dazu befragten Antragstellern für Biogas-Anlagen: Sie kannten das Programm<br />
häufiger aus der Presse, vom Verband oder <strong>von</strong> Planern, aber seltener aus dem Internet als<br />
die Übrigen. Sie hielten auch wesentlich häufiger die Information für ausreichend (71 %<br />
gegenüber 45 % bei Biomasse und 48 % bei Wasserkraft).<br />
Nur ein Teil der Befragten kannte noch andere Programme, die ihre Anlage auch gefördert<br />
hätten: bei den BAFA-Zuschüssen 7 % und bei den KfW-Darlehen 32 %. Da<strong>von</strong> gaben bei<br />
den Zuschüssen 65 % und bei den Darlehen 55 % an, dass sie diese Programme auch in<br />
Anspruch genommen haben. Aus den Antworten geht allerdings nicht klar hervor, ob dies für<br />
ein und dieselbe Anlage zutraf. Als sonstige Programme wurden bei den BAFA-Befragten<br />
fast immer Förderprogramme <strong>von</strong> Kommunen oder Energieversorgern genannt. Die<br />
Antragsteller für Solarkollektoren kannten etwas häufiger ein anderes Programm als die<br />
Antragsteller für Biomasse-Anlagen. Als alternative Programme zum KfW-Darlehen wurden<br />
meistens Landesprogramme, teilweise auch Landwirtschaftsprogramme genannt. Häufigste<br />
Einzelnennungen bei Biogas-Antragstellern waren das REN-Programm in Nordrhein-Westfalen,<br />
das Diversifizierungsprogramm „Ländlicher Raum“ und das Agrarinvestitionsförderprogramm<br />
in Thüringen (AFP). Letzteres wurde auch <strong>von</strong> den Biomasse-Antragstellern angeführt,<br />
ansonsten waren die Antworten in diesem Bereich sehr vielfältig (Nachwachsende<br />
Rohstoffe in Bayern, HAFÖ NRW, Bioheiz 500, Carmen, Energieholz, ZEP plus u. a.); in<br />
Anspruch genommen wurden sie mit 47 % weniger oft als im Biogas- und Wasserkraft-<br />
Bereich. Bei Wasserkraft wurde vor allem die Förderung <strong>von</strong> Kleinwasserkraftanlagen in<br />
Bayern genannt und genutzt.<br />
110
Die Kontrollgruppe in Thüringen diente auch dazu, den Bekanntheitsgrad des Bundesprogramms<br />
festzustellen. 29 % gaben dort an, das Bundesprogramm zu kennen. Entsprechend<br />
wurde auch als häufigster Grund für die Beantragung eines Zuschusses im Thüringer Landesprogramm<br />
statt im Bundesprogramm genannt, dass letzteres nicht bekannt sei (71 %).<br />
Weitere Gründe waren die geringere Förderung (15 %) und – jeweils nur in Einzelfällen<br />
genannt – die aufwendigere Antragstellung und die fehlende Förderfähigkeit auf Bundesebene.<br />
7 % hatten gleichzeitig beim Bundesprogramm einen Antrag gestellt, 3 % erhielten<br />
dort eine Ablehnung.<br />
Die Antragsteller <strong>von</strong> KfW-Darlehen wurden gefragt, wo sie sich zusätzlich informiert haben.<br />
Darauf wurde mit 83 % vor allem die Hausbank genannt, mit großem Abstand gefolgt vom<br />
Internet (35 %). 5 % informierten sich beim zuständigen Ministerium. Sonstige Informationsquellen<br />
– nur <strong>von</strong> 4 % genannt – waren vor allem Anlagenhersteller und Planer. 22 % der<br />
Antragsteller haben mehrere Banken wegen des Darlehens angesprochen; dieser Prozentsatz<br />
war bei den Geförderten etwa gleich hoch wie bei den Nicht-Geförderten und bei<br />
Biogas- und Wasserkraft-Anlagen etwas häufiger als bei Biomasse-Anlagen. Die meisten<br />
Befragten (54 %) gaben an, dass sie den Antrag bei Genossenschaftsbanken gestellt haben,<br />
gefolgt <strong>von</strong> Sparkassen (30 %), Privatbanken nannten nur 11 %. Mit der Beratung bei den<br />
Banken war man weit überwiegend zufrieden oder sehr zufrieden, die nicht Geförderten<br />
waren erwartungsgemäß etwas weniger zufrieden (Abbildung 39), und die Biomasse-<br />
Antragsteller waren überdurchschnittlich zufrieden.<br />
Abbildung 39: Zufriedenheit mit der Beratung bei den Banken<br />
Anteil an den KfW-Antragstellern<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
nicht so zufrieden<br />
zufrieden<br />
sehr zufrieden<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Biogas Biomasse Wasserkraft nicht gefördert<br />
111
9.4 Abwicklung und Beurteilung des Antragsverfahrens<br />
Antragsformulare für die BAFA-Zuschüsse können im Internet heruntergeladen oder beim<br />
BAFA angefordert werden. Die Anträge können auch per Internet eingereicht werden; dies<br />
gilt als Eingangsdatum, sie müssen aber trotzdem schriftlich mit Originalunterschrift an das<br />
BAFA gesandt werden. Die KfW-Darlehen werden über die Hausbank beantragt. Dort erhält<br />
der Kunde die Antragsformulare. Die Hausbank führt eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sowie<br />
eine Bonitäts- und Sicherheitsprüfung durch und reicht den Antrag an die KfW weiter. In Thüringen<br />
sind die Anträge beim Wirtschaftsministerium erhältlich und müssen ausgefüllt dort im<br />
Original eingereicht werden.<br />
Der Zugang zu den Antragsformularen stellt offenbar kein Problem dar (Abbildung 40).<br />
Bemerkenswert ist, dass das Ausfüllen der Antragsformulare mehr als zwei Dritteln der<br />
Antragsteller bei der Darlehensvariante Schwierigkeiten bereitete. Man würde erwarten, dass<br />
die Hausbank hier behilflich ist. Eine Auswirkung der Vereinfachung der Anlage zum<br />
Kreditantrag, die <strong>von</strong> der KfW im Jahr 2003 vorgenommen wurde, konnte nicht überprüft<br />
werden, da eine Zuordnung der Fragebögen zu einzelnen Jahren nicht möglich ist. Generell<br />
hatten die KfW-Antragsteller mehr Schwierigkeiten bei der Abwicklung als die BAFA-<br />
Antragsteller. Insbesondere traten bei den KfW-Antragstellern wegen der hier größeren<br />
Anlagen Probleme mit der Genehmigung durch Behörden auf. Bei den Kontrollgruppen der<br />
abgelehnten und <strong>zur</strong>ückgezogenen Anträge innerhalb der beiden Programme waren diese<br />
Schwierigkeiten mit der Genehmigung größer als bei den Geförderten, was teilweise auch zu<br />
Verzögerungen führte, so dass der Antrag abgelehnt oder <strong>zur</strong>ückgezogen wurde. Auch die<br />
Schwierigkeit, auf dem Markt eine Anlage zu finden, die den Förderrichtlinien entspricht, und<br />
der Erbringung des Verwendungsnachweises wurde <strong>von</strong> den nicht geförderten KfW-<br />
Antragstellern überdurchschnittlich hoch eingestuft.<br />
Der Vergleich mit der Kontrollgruppe in Thüringen zeigt, dass dort die Schwierigkeiten größer<br />
eingeschätzt wurden als beim BAFA-Programm, aber geringer als beim KfW-Programm.<br />
Eine Auswertung der Antworten nach Techniken ergab, dass die Antragstellung für Biomasse-Anlagen<br />
offenbar schwieriger war als bei Solaranlagen, was die Zuschuss-Variante<br />
anbetrifft. Das Ausfüllen des Antrags und den Verwendungsnachweis zu erbringen wurde als<br />
etwas schwieriger, die Behörden-Genehmigung einzuholen und eine geeignete Anlage zu<br />
finden als deutlich schwieriger eingestuft. Bei der Darlehensvariante fanden es die Biomasse-Antragsteller<br />
einfacher als die Übrigen, Genehmigungen einzuholen und eine geeignete<br />
Anlage zu finden. Bei den anderen Aspekten der Antragsabwicklung zeigt sich kein<br />
erwähnenswerter Unterschied zwischen den Techniken.<br />
Dass man den Antrag auch über das Internet stellen kann, fanden 58 % der Antragsteller<br />
beim BAFA-Programm gut, knapp 20 % hielten dies nicht für nötig, und 25 % gaben an, dass<br />
sie keinen Zugang zum Internet hätten.<br />
Ein Teil der Befragten hat sich bei jeweils zuständigen Institutionen telefonisch über die Programme<br />
informiert, am häufigsten die KfW-Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wurde oder<br />
112
die ihren Antrag später <strong>zur</strong>ückzogen. Gegenstand dieser Telefonate waren meist Fragen <strong>zur</strong><br />
Antragstellung und <strong>zur</strong> Abwicklung, weniger häufig <strong>zur</strong> Höhe der Förderung oder wegen<br />
Problemen, z. B. mit dem Zeitplan. Antragsteller bei der KfW erkundigten sich überdurchschnittlich<br />
häufig nach den Förderrichtlinien. Auf eine offene Frage konnten die Befragten<br />
noch weitere Themen angeben. Dies erfolgte aber nur in wenigen Fällen (2,5 %), wobei die<br />
Nennungen sehr unterschiedlich waren.<br />
Die weitaus meisten Befragten waren mit den Auskünften oder der Beratung bei diesen<br />
Telefonaten zufrieden oder sehr zufrieden (Abbildung 41). Überdurchschnittliche Unzufriedenheit<br />
zeigt sich bei denjenigen, die <strong>von</strong> der BAFA keinen Zuschuss erhielten, während bei<br />
der KfW auch viele Nicht-Geförderte sehr zufrieden waren. Hinsichtlich der verschiedenen<br />
Techniken zeigten sich bei dieser Frage nur beim KfW-Programm Unterschiede: Biogas-<br />
Antragsteller haben sich weniger häufiger bei der KfW telefonisch informiert und waren mit<br />
den Auskünften etwas weniger zufrieden als die Übrigen.<br />
113
Abbildung 40: Beurteilung der Antragstellung<br />
Anteil an den Befragten einfach teils-teils schwierig<br />
BAFA - gefördert<br />
Formulare finden<br />
Antrag ausfüllen<br />
behördl. Genehmigung<br />
geeign. Anlage finden<br />
Verwendungsnachweis<br />
BAFA - nicht gefördert<br />
Formulare finden<br />
Antrag ausfüllen<br />
behördl. Genehmigung<br />
geeign. Anlage finden<br />
Verwendungsnachweis<br />
KfW - gefördert<br />
Formulare finden<br />
Antrag ausfüllen<br />
behördl. Genehmigung<br />
geeign. Anlage finden<br />
Verwendungsnachweis<br />
KfW - nicht gefördert<br />
Formulare finden<br />
Antrag ausfüllen<br />
behördl. Genehmigung<br />
geeign. Anlage finden<br />
Verwendungsnachweis<br />
Thüringen<br />
Formulare finden<br />
Antrag ausfüllen<br />
behördl. Genehmigung<br />
geeign. Anlage finden<br />
Verwendungsnachweis<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Auf die Entscheidung über die Förderung mussten die Antragsteller bei der KfW deutlich<br />
länger warten als diejenigen bei der BAFA, aber weniger lang als die Vergleichsgruppe in<br />
Thüringen (Abbildung 42). Bei der KfW ist dabei der Zwischenschritt über das durchleitende<br />
114
Kreditinstitut zu berücksichtigen. Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW brauchten die<br />
negativen Bescheide offenbar etwas länger als die positive Nachricht der Förderung.<br />
Abbildung 41: Zufriedenheit mit telefonischen Auskünften<br />
Anteil an denjenigen, die telefonisch Kontakt aufgenommen haben<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
nicht so zufrieden<br />
zufrieden<br />
sehr zufrieden<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
BAFA gefördert<br />
BAFA nicht<br />
gefördert<br />
KfW gefördert KfW nicht gefördert Thüringen<br />
Abbildung 42: Warten auf die Entscheidung<br />
100%<br />
90%<br />
Anteil an den Befragten<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
> 3 Monate<br />
> 1 Monat<br />
3-4 Wochen<br />
1-2 Wochen<br />
wenige Tage<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
BAFA gefördert<br />
BAFA nicht<br />
gefördert<br />
KfW gefördert<br />
KfW nicht<br />
gefördert<br />
Thüringen<br />
Die Wartezeit wurde im Durchschnitt <strong>von</strong> den meisten als „akzeptabel“ bezeichnet; das<br />
Ergebnis auf diese Frage hängt allerdings stark <strong>von</strong> der tatsächlichen Wartezeit ab. Bei den<br />
BAFA-Zuschüssen empfanden 77 % wenige Tage als „kurz“, 21 % aber schon nur als<br />
„akzeptabel“; mehr als vier Wochen fanden 65 % lang, aber noch 34 % „akzeptabel“. Die<br />
115
Zielvorstellung des BAFA, die Anträge in wenigen Tagen abzuwickeln, konnte zwar nur selten<br />
erreicht werden (5 % der Fälle), jedoch wurde immerhin ein Drittel der Anträge in einem<br />
Zeitraum <strong>von</strong> etwa zwei Wochen entschieden. Bei der Kreditvergabe sind „wenige Tage“<br />
unrealistisch; diese Kategorie wurde deshalb hier nicht vorgegeben. Ein bis zwei Wochen<br />
fanden 73 % der Befragten „kurz“, aber 27 % bereits nur „akzeptabel“. Mit einer Wartezeit<br />
<strong>von</strong> mehr als drei Monaten sind 90 % der Befragten unzufrieden; in der Vergleichsgruppe in<br />
Thüringen mit denselben Antwortvorgaben wie bei den KfW-Antragstellern sind dies nur<br />
72 %.<br />
Bei den Zuschüssen mussten die Biomasse-Antragsteller im Durchschnitt länger auf die Entscheidung<br />
warten; sie gaben auch deutlich häufiger als die Solaranlagen-Antragsteller an,<br />
dass diese Zeit „zu lang“ gewesen sei. Bei den Darlehen erhielten die Biomasse-Antragsteller<br />
am schnellsten ihren Bescheid, die Wasserkraft-Antragsteller mussten am längsten warten,<br />
wobei die Unterschiede aber nicht sehr groß waren. Bei der Wasserkraft fanden dann<br />
auch überdurchschnittlich viele diesen Zeitraum „zu lang“.<br />
Die BAFA-Fördernehmer wurden noch gefragt, wie viele Monate nach Erhalt der Bewilligung<br />
sie ihre Anlage in Betrieb genommen und wie viele Monate danach sie den Verwendungsnachweis<br />
eingereicht haben, da die Einhaltung dieser Zeiten mitunter ein Problem darstellt.<br />
Im Durchschnitt wurde die Anlage nach 3,5 Monaten in Betrieb genommen, und knapp zwei<br />
Monate später wurde der Verwendungsnachweis eingereicht. Innerhalb <strong>von</strong> zwei Monaten<br />
nahm knapp die Hälfte ihre Anlage in Betrieb, nach spätestens einem halben Jahr 90 %, und<br />
1 % der Befragten gab mehr als neun Monate an. Bei Solaranlagen war die Zeit bis <strong>zur</strong><br />
Inbetriebnahme mit vier Monaten etwas länger als bei Biomasse-Anlagen (3,3 Monate). Fast<br />
zwei Drittel der Befragten schickten den Verwendungsnachweis schon innerhalb eines<br />
Monats nach Inbetriebnahme an das BAFA, 10 % brauchten hierfür mehr als drei Monate<br />
(Abbildung 43). Nach Techniken zeigte sich bei beiden Fragen kein Unterschied.<br />
Zwischenzeitliche Änderungen in den Förderrichtlinien, z. B. Anhebung oder Reduzierung<br />
der Fördersätze, haben in einigen Fällen bei der Antragstellung eine Rolle gespielt. 15 % der<br />
BAFA-Zuschussempfänger haben ihren Antrag früher gestellt als geplant, weil die Bedingungen<br />
ungünstiger wurden, 4 % haben mit der Investition abgewartet, als günstigere Förderbedingungen<br />
abzusehen waren. Bei den KfW-Krediten gab es Änderungen z. B. bei der<br />
Gewährung eines Teilschulderlasses. Hier gaben 11 % an, dass sie ihren Antrag früher als<br />
geplant gestellt haben, während 20 % mit der Antragstellung abgewartet haben; etwas überdurchschnittlich<br />
häufig war dies bei Biomasse-Anlagen der Fall.<br />
Nach Problemen, die Anlage innerhalb <strong>von</strong> neun Monaten nach der Bewilligung des Förderantrags<br />
in Betrieb zu nehmen, wurden die Zuschussempfänger des BAFA und zum Vergleich<br />
in Thüringen gefragt. Während die Zuschussempfänger kaum Probleme nannten, gaben<br />
10 % der Nicht-Geförderten Lieferengpässe und 6 % Schwierigkeiten bei der Suche nach<br />
einem Installateur an. In Thüringen waren es nur 6 bzw. 2 %.<br />
116
Abbildung 43: Inbetriebnahme und Einsendung des Nachweises<br />
100%<br />
Anteil an den Befragten<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
Inbetriebnahme<br />
Nachweis geschickt<br />
Inbetriebnahme (kumuliert)<br />
Nachweis geschickt (kumuliert)<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Inbetriebnahme: Anzahl Monate nach Bewilligung<br />
Nachweis geschickt: Anzahl Monate nach Inbetriebnahme<br />
Verbesserungsvorschläge<br />
Alle Befragten wurden gebeten anzugeben, was man bei dem Marktanreizprogramm grundsätzlich<br />
verbessern sollte. Erwartungsgemäß hatten die Geförderten weniger am Programm<br />
auszusetzen als die Nicht-Geförderten: Abbildung 44 zeigt den Anteil derjenigen, die angekreuzt<br />
hatten „Nichts zu verbessern; das Programm ist so in Ordnung“. Die Übrigen äußerten<br />
sich zu verschiedenen vorgegebenen Gesichtspunkten. Die Antworten wurden mit denjenigen<br />
der Befragten in Thüringen verglichen (Abbildung 45), die auch angeben sollten, was sie<br />
bei ihrem Landesprogramm für verbesserungswürdig halten. In Thüringen hatten alle<br />
Befragten, die das Programm kannten, mindestens einen Verbesserungsvorschlag. Dabei<br />
wurde ähnliche Kritik geäußert wie am Bundesprogramm, wobei 23 % am Landesprogramm<br />
nichts zu verbessern sahen. Konkrete Kritikpunkte am Bundesprogramm wurden <strong>von</strong> den<br />
Thüringern eher selten angekreuzt, vermutlich weil es oft nicht in den Einzelheiten bekannt<br />
ist; am ehesten fällt auf, dass „Förderung anderer Anlagentypen“ mit 17 % relativ häufig<br />
genannt wurde.<br />
Am häufigsten wurde sowohl bei der Zuschuss- als auch bei der Darlehensvariante Kritik am<br />
nicht zulässigen Baubeginn vor Antragstellung geübt. Zweithäufigste Nennung war bei den<br />
Zuschüssen der – dort restriktiv gehandhabte – Zeitraum bis <strong>zur</strong> Inbetriebnahme der Anlage,<br />
bei der KfW wurden eine zügigere Entscheidung und eine vereinfachte Abwicklung am zweitund<br />
dritthäufigsten gewünscht. Die Förderung anderer Anlagengrößen oder –typen war<br />
weniger wichtig. Zwischen den geförderten Techniken zeigt sich in der Zuschuss-Variante<br />
bei dieser Frage kaum ein Unterschied. In der Darlehensvariante wurde bei Wasserkraft-<br />
Anlagen deutlich überdurchschnittlich häufig mehr Zeit bis <strong>zur</strong> Inbetriebnahme gewünscht.<br />
117
Abbildung 44: Zufriedenheit mit dem Bundesprogramm<br />
40%<br />
Anteil an den Befragten der jeweiligen Gruppe<br />
38%<br />
Am Bundesprogramm nichts<br />
zu verbessern<br />
35%<br />
30%<br />
25%<br />
26%<br />
20%<br />
15%<br />
10%<br />
14%<br />
10%<br />
5%<br />
0%<br />
BAFA gefördert<br />
BAFA nicht<br />
gefördert<br />
0%<br />
KfW gefördert KfW nicht gefördert Thüringen<br />
Abbildung 45: Verbesserungsvorschläge für die Programme<br />
Anteil an den Befragten<br />
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45%<br />
Förderung anderer Anlagengrößen<br />
Förderung anderer Anlagentypen<br />
Abwicklung vereinfachen<br />
BAFA-Zuschüsse<br />
KfW-Darlehen<br />
Thüringen: Landesprogramm<br />
Zügigere Entscheidung<br />
Längerer Zeitraum für Fertigstellung<br />
Vertragsabschluss vor Antragstellung<br />
Förderrichtlinie nur mit Vorlauf ändern<br />
Sonstige Vorschläge<br />
Insgesamt rund 10 % der Befragten, bei den nicht geförderten Zuschuss-Anträgen sogar<br />
20 %, nannten außerdem noch „sonstige Verbesserungsvorschläge“. Diese waren vielfältig,<br />
betrafen aber bei abgelehnten Antragstellern in der Zuschuss-Variante häufig den vorzeitigen<br />
Beginn und die verspätete Inbetriebnahme. Bezüglich des Beginns wurde vor allem eine<br />
„unklare Formulierung“ der Richtlinie kritisiert, oder man hatte sich stillschweigend darauf<br />
verlassen, dass der Installateur die Antragstellung zum richtigen Zeitpunkt in die Wege leitet.<br />
Für die verzögerte Inbetriebnahme wurden meist gravierende Gründe angeführt wie Krankheit,<br />
spät entdeckte Schäden am Dach, fehlende Baugenehmigung, Verzögerungen bei den<br />
118
Handwerkern oder schlechtes Wetter. Mehrere Befragte wünschten sich, dass auch eine<br />
Anlagenerweiterung bezuschusst wird, einige weitere kritisierten die Veränderungen in den<br />
Förderbedingungen. Diejenigen, die eine Förderung erhalten hatten, brachten als sonstige<br />
Kritikpunkte vor allem ein, dass der Zuschuss zu niedrig sei.<br />
Bei der Darlehensvariante wurde bei den sonstigen Verbesserungsvorschlägen (8 % der<br />
Befragten) am häufigsten Kritik an den Banken geübt („kein Interesse“, „zu hohe Provision<br />
für Durchleitung des Antrags“, „zu viele Sicherheitsanforderungen“, „Beratung nicht gut“). Die<br />
zweithäufigsten Nennungen betrafen eine Verbesserung der Konditionen, z. B. höhere Zinsverbilligung,<br />
höherer Teilschuldenerlass oder überhaupt ein Teilschuldenerlass, längere<br />
Zinsbindung, höheres Disagio, Zuschuss statt Darlehen u. a. Dies sind aber alles nur<br />
Anmerkungen einzelner Personen. Nicht-Geförderte in der Darlehensvariante hatten keine<br />
zusätzlichen Verbesserungsvorschläge, die über die vorgegebenen Punkte hinausgingen.<br />
Insgesamt hat gut die Hälfte der Befragten (54 %) das jeweilige Förderprogramm weiterempfohlen;<br />
erwartungsgemäß war dies häufiger bei den Geförderten als bei den Nicht-Geförderten<br />
der Fall (Abbildung 46).<br />
Abbildung 46: Weiterempfehlung der Förderprogramme<br />
100%<br />
Anteil an den Befragten<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
Wird nicht empfohlen<br />
Wird noch empfohlen<br />
Bedingt empfohlen<br />
Uneingeschränkt<br />
empfohlen<br />
10%<br />
0%<br />
BAFA gefördert<br />
BAFA nicht<br />
gefördert<br />
KfW gefördert<br />
KfW nicht<br />
gefördert<br />
Thüringen<br />
gefördert<br />
9.5 Entscheidungskriterien bei der Investition und Rolle des Programms<br />
Um herauszufinden, welche Rolle die Förderung bei der Investitionsentscheidung gespielt<br />
hat, wurden mehrere Indikatoren verwendet. Dazu gehört auch die Bildung <strong>von</strong> Kontrollgruppen<br />
auf der Basis abgelehnter und <strong>zur</strong>ückgezogener Anträge. Eine direkte Frage nach dem<br />
Mitnahmeeffekt wurde durch mehrere Kontrollfragen ergänzt.<br />
119
Ablehnung <strong>von</strong> Anträgen und <strong>zur</strong>ückgezogene Anträge<br />
Diejenigen Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wurde, und diejenigen, die ihren Antrag vor<br />
der Förderentscheidung <strong>zur</strong>ückgezogen haben, erhielten einen identischen Fragebogen, der<br />
lediglich separate Fragen für diese beiden Tatbestände vorsah. Bei der Interpretation der<br />
Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die Fallzahl der KfW-Antragsteller mit 33 sehr klein<br />
ist; es war jedoch die gesamte Menge der abgelehnten und nicht in Anspruch genommenen<br />
Darlehen in den Fragebogenversand einbezogen worden. In beiden Gruppen handelt es sich<br />
meist um Ablehnungen, weniger häufig wurde die zugesagte Förderung nicht in Anspruch<br />
genommen, und nur selten wurde der Antrag vor der Bewilligung <strong>zur</strong>ückgezogen (Abbildung<br />
47). Hinsichtlich der einzelnen Techniken zeigt sich bei der Zuschuss-Variante kein nennenswerter<br />
Unterschied, bei der Darlehensvariante war diese Auswertung wegen der kleinen<br />
Fallzahl nicht sinnvoll. Zwei Drittel der KfW- und über 20 % der BAFA-Antragsteller machten<br />
allerdings keine Angaben bei der Frage, warum es nicht zu einer Förderung kam. Kommentare<br />
auf den Fragebögen und Anrufe der Befragten legen nahe, dass der Antrag modifiziert<br />
nochmals eingereicht wurde, zum Teil aber noch keine Entscheidung vorlag.<br />
Abbildung 47: Abgelehnte und <strong>zur</strong>ückgezogene Anträge<br />
100%<br />
Anteil an den Befragten<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
keine Angabe<br />
nicht in Anspruch genomm<br />
vor Bewilligung <strong>zur</strong>ückgezo<br />
Antrag abgelehnt<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
BAFA-Zuschüsse<br />
KfW-Darlehen<br />
•<br />
An Gründen für die Ablehnung <strong>von</strong> Anträgen wurde <strong>von</strong> den BAFA-Antragstellern angeführt,<br />
dass sie nicht antragsberechtigt waren (22 %), die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren<br />
(11%) oder speziell weil es sich um eine nicht zuschussfähige Anlagenerweiterung handelte<br />
(22 %). 15 % erhielten keinen Zuschuss wegen des vorzeitigen Beginns der Installation und<br />
17 %, weil die Anlage nicht rechtzeitig betriebsbereit war. Nur auf wenige traf zu, dass sie ein<br />
anderes Förderprogramm genutzt haben (4 %); <strong>zur</strong> Hälfte waren dies Landesprogramme,<br />
<strong>zur</strong> Hälfte kommunale Programme. Bei den KfW-Anträgen hatten zwei Drittel der Befragten<br />
auch bei dieser Frage nach den Ablehnungsgründen nichts angekreuzt, so dass hier nur<br />
Einzelfälle vorliegen; darunter war noch am häufigsten der Grund, dass die Fördervorausset-<br />
120
zungen nicht erfüllt gewesen seien (5 Fälle). Die <strong>Nutzung</strong> eines anderen Programms wurde<br />
einmal genannt; welches dies war, blieb offen.<br />
Grund, den Antrag <strong>zur</strong>ückzuziehen oder die Förderung nach Bewilligung nicht in Anspruch<br />
zu nehmen, war bei den BAFA-Antragstellern vor allem (Abbildung 48), dass <strong>von</strong> der<br />
Investition Abstand genommen wurde (33 %), 26 % erschien die Förderung nicht attraktiv<br />
genug und bei 18 % zeichnete sich ab, dass die Anlage nicht rechtzeitig fertig wird. 17 %<br />
nutzten eine anderweitige Förderung, und zwar meistens ein Landesprogramm, in wenigen<br />
Fällen ein kommunales Programm oder ein Programm des Energieversorgers. Nur in Einzelfällen<br />
wurden Probleme mit der Genehmigung oder dem Verwendungsnachweis angegeben,<br />
oder das Warten auf die Bewilligung dauerte den Befragten zu lange. Bei den KfW-<br />
Antragstellern lagen hier wiederum nur ganz wenige Antworten vor.<br />
Abbildung 48: Gründe für das Zurückziehen des Antrags auf einen Zuschuss<br />
Anteil an den Befragten<br />
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%<br />
doch nicht investiert<br />
Förderung nicht attraktiv<br />
Anlage nicht rechtzeitig<br />
fertig<br />
anderes Programm<br />
genutzt<br />
Die Kontrollgruppe der abgelehnten und <strong>zur</strong>ückgezogenen Anträge wurde gefragt, ob sie die<br />
Anlage schließlich auch ohne diese Förderung beschafft hätten. Diese Frage haben beim<br />
BAFA-Zuschuss 30 % und beim KfW-Darlehen sogar 55 % – aus welchen Gründen auch<br />
immer – nicht beantwortet. Dennoch waren bei vielen die Angaben über die installierte<br />
Anlage ausgefüllt: rund die Hälfte bei den Zuschüssen und gut zwei Drittel bei den Darlehen.<br />
Bei den Zuschüssen lässt sich diese Zahl noch unterteilen: Bei abgelehnten Anträgen investierten<br />
zwei Drittel trotzdem, bei <strong>zur</strong>ückgezogenen Anträgen nur ein Viertel der Befragten.<br />
Aus den Ergebnissen lässt sich jedoch nicht eindeutig schließen, dass die Anlage ohne Förderung<br />
beschafft wurde. Mitunter handelt es sich um Anträge auf Erweiterung, und die<br />
Angaben beziehen sich auf eine bereits bestehende Anlage.<br />
Als Gründe, die Anlage nicht zu installieren, wurden <strong>von</strong> den BAFA-Antragstellern genannt<br />
(bezogen auf diejenigen, die nicht investiert haben): ohne Förderung zu teuer (45 %), Verän-<br />
121
derungen in der betrieblichen oder persönlichen Situation (24 %) sowie eine Vielzahl weiterer<br />
Gründe (32 %), darunter zeitliche Verzögerungen und Zurückstellen der Investition aus<br />
finanziellen Gründen. Meistens hat man die Investition nur aufgeschoben und sich nicht endgültig<br />
dagegen entschieden, sucht aber weiter nach Fördermitteln.<br />
Mitnahmeeffekt<br />
Das Ausmaß der Mitnahmeeffekte ist ein wichtiger Indikator für die Effizienz eines Programms.<br />
Mitnehmereffekte liegen dann vor, wenn Investoren ihre Entscheidung unabhängig<br />
<strong>von</strong> dem Förderprogramm für eine Investition gefällt haben, die Investition also auch ohne<br />
Förderung durchführen würden, aber die Fördersumme noch mitnehmen. Dies mindert den<br />
Zusatzeffekt eines Programms. Die direkte Frage an die Geförderten, ob sie auch ohne Förderung<br />
investiert hätten, ergab Hinweise auf Mitnahmeeffekte. (Abbildung 49). Durchschnittlich<br />
26 % der Geförderten hätten ohne Förderung auf jeden Fall in gleichem Umfang<br />
investiert, 37 % hätten mit Einschränkungen und weitere 37 % hätten nicht investiert. Im<br />
Zuschuss-Programm waren die Mitnahmeeffekte bei Biomasse-Anlagen etwas höher als bei<br />
Solaranlagen. Im KfW-Programm waren sie bei Wasserkraft am höchsten.<br />
Nach der Art der Einschränkungen, die man ohne Förderung gemacht hätte, wurde<br />
anschließend genauer gefragt. Hier zeichnet sich deutlich ab, dass die Förderung Vorzieheffekte<br />
bewirkt hat (Abbildung 50): Ein Viertel bis ein Drittel der Befragten je nach Programmvariante<br />
hätten ohne Förderung erst später investiert. Bemerkenswert ist auch, dass<br />
insbesondere bei den KfW-Darlehen ohne Förderung bei 25 % eine „technisch weniger<br />
anspruchsvolle, weniger neuartige Anlage gewählt“ worden wäre. Für kleinere Anlagen hätten<br />
sich nur wenige Befragte entschieden. Vergleicht man die Anlagengröße zwischen den<br />
geförderten und den nicht geförderten Antragstellern, so zeigen sich auch dabei nur geringe<br />
Unterschiede.<br />
122
Abbildung 49: Investitionsverhalten ohne Förderung<br />
Anteil an allen Geförderten<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
nur mit Förderung<br />
ohne Förderung<br />
eingeschränkt<br />
ohne Förderung<br />
genauso<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Biomasse Solaranlagen Biogas Biomasse Wasser<br />
- - - - - - Zuschüsse - - - - - - - - - - - - - - - - - - Darlehen - - - - - - - - - - - -<br />
Die Mehrheit der Befragten gab an, dass sie zwar ohne Einschränkungen investiert hätten,<br />
die Realisierung aber deutlich schwieriger geworden wäre: 56 % der BAFA-Geförderten<br />
sagten dies, 73 % waren es bei den KfW-Darlehen und 60 % beim Thüringer Landesprogramm.<br />
Abbildung 50: Einschränkungen bei einer Investition ohne Förderung<br />
Anteil an allen Geförderten<br />
40%<br />
35%<br />
30%<br />
BAFA-Zuschüsse<br />
KfW-Darlehen<br />
Thüringen: Landesprogramm<br />
25%<br />
20%<br />
15%<br />
10%<br />
5%<br />
0%<br />
später investiert kleinere Anlage preisgünstigere<br />
Anlage<br />
weniger innovative<br />
Anlage<br />
mehr Eigenleistung<br />
Die Unterschiede nach den einzelnen Techniken waren bei dieser Frage relativ gering.<br />
Lediglich die Investoren <strong>von</strong> Biomasse-Anlagen hätten etwas häufiger eine weniger<br />
anspruchsvolle oder neuartige Anlage gewählt und gaben häufiger als die Übrigen an, dass<br />
123
die Realisierung deutlich schwieriger gewesen wäre. Dies traf sowohl bei der Zuschuss-Variante<br />
gegenüber den Kollektoren als auch bei der Darlehensvariante gegenüber Biogas- und<br />
Wasserkraft-Anlagen zu.<br />
Zum Vergleich sollten diejenigen Befragten, die ihren Antrag <strong>zur</strong>ückgezogen haben oder<br />
deren Antrag abgelehnt wurde, angeben, welche Einschränkungen sie tatsächlich gemacht<br />
haben, falls sie ohne Förderung investierten. 30 % der BAFA-Antragsteller hatten keinerlei<br />
Einschränkungen gemacht, bei den KfW-Darlehen waren es 22 %. Jedoch meinten auch hier<br />
55 % der Befragten, dass die Realisierung ohne Förderung deutlich schwieriger geworden<br />
sei (Abbildung 51).<br />
Eine Kontrollfrage für den Mitnahmeeffekt war, zu welchem Zeitpunkt die Investitionsentscheidung<br />
getroffen wurde. Danach traf ein Drittel der Geförderten die Entscheidung schon,<br />
bevor sie die Programme kannten, 50 % nachdem sie sie kannten und 15 % erst nach der<br />
Bewilligung des Antrags. Die Antworten auf die beiden Fragen zeigen eine hohe, aber keine<br />
vollständige Übereinstimmung, wie in Abbildung 52 am Beispiel der Zuschuss-Variante<br />
erkennbar ist. Ein ähnliches Ergebnis zeigte sich bei der Darlehensvariante sowie in Thüringen).<br />
Der gesicherte Anteil der Mitnehmer beläuft sich nach Kombination beider Fragen auf<br />
knapp 20 %. Erwähnenswerte Unterschiede zwischen einzelnen Techniken gab es nicht.<br />
Abbildung 51: Schwierigere Realisierung ohne Förderung<br />
80%<br />
Anteil an den Befragten, die nur mit Einschränkungen investiert hätten (haben)<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
gefördert nicht gefördert gefördert nicht gefördert gefördert<br />
- - - - - - - - BAFA - - - - - - - - - - - - - - - - KfW- - - - - - - - Thüringen<br />
124
Abbildung 52: Zeitpunkt der Investitionsentscheidung und Mitnahmeeffekte<br />
100%<br />
Anteil an den BAFA-Geförderten<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
nach Bewilligung<br />
nachdem Programm<br />
bekannt<br />
bevor Programm<br />
bekannt<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
ohne Förderung<br />
genauso<br />
ohne Förderung<br />
eingeschränkt<br />
nur mit Förderung<br />
Trotz relativ günstiger Zinsbedingungen auf dem Kapitalmarkt sehen knapp 40 % der<br />
Befragten die Zinsverbilligung des KfW-Darlehens als „große Hilfe“ an. 52 % schätzen sie als<br />
„mäßigen“ und 9 % als „geringen“ Beitrag ein. Überdurchschnittlich häufig fanden die Wasserkraftnutzer,<br />
dass es ein geringer Beitrag sei (19 %). 92 % der Geförderten haben den<br />
zugesagten Kredit voll ausgeschöpft. Ein Unterschied nach den Techniken zeigte sich dabei<br />
nicht. Einen Teilschuldenerlass erhielten bei Biomasse-Anlagen 94 % der Geförderten, bei<br />
Biogas-Anlagen 53 %.<br />
Bei der Finanzierung der Anlagen haben die KfW-Kredite eine erhebliche Rolle gespielt<br />
(Abbildung 53). Im Durchschnitt wurden die Investitionen zu rund 70 % durch KfW-Darlehen<br />
finanziert und nur zu knapp 20 % mit Eigenkapital. Mehr als ein Viertel der Geförderten hat<br />
die Investition sogar zu 100 % mit dem KfW-Darlehen finanziert. Mehr als 50 % Eigenkapital<br />
setzten nur 5 % der Geförderten ein; in der Kontrollgruppe der Nicht-Geförderten waren dies<br />
hingegen 26 %. Für die einzelnen Techniken zeigt sich bei der Finanzierungsstruktur kaum<br />
ein Unterschied.<br />
125
Abbildung 53: Finanzierung der Investitionen in Energieerzeugungsanlagen.<br />
100%<br />
Zusammensetzung der Finanzierung<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
Eigenkapital<br />
Sonstige Kredite<br />
KfW-Darlehen (bzw.<br />
anderweitige<br />
Förderung)<br />
20%<br />
0%<br />
Biogas Biomasse Wasserkraft nicht KfW-<br />
Geförderte<br />
Ein weiterer Indikator für die Rolle der Förderung war der Vergleich zu anderen Entscheidungskriterien,<br />
der im folgenden Abschnitt dargestellt wird.<br />
Kriterien und Einflüsse bei der Entscheidung für eine Anlage<br />
Als Gesichtspunkt bei der Entscheidung für eine Anlage <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energie<br />
war es ebenso wichtig, einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten wie gegen<br />
steigende Energiepreise gewappnet zu sein (Abbildung 54). Fast allen Befragten war dies<br />
wichtig oder sehr wichtig. Das Förderprogramm war für die BAFA-Antragsteller, und hier<br />
besonders die Solar-Investoren, wichtiger als für die KfW-Antragsteller. Bei den KfW-Geförderten<br />
– soweit sie stromerzeugende Anlagen errichteten – spielte die Stromvergütung nach<br />
EEG die größte Rolle.<br />
Besonders interessant erscheint der Gesichtspunkt, ob die Investition im Zuge einer Erneuerung<br />
der Anlage erfolgte. Dies war für über 40 % der KfW-Antragsteller ein wichtiger und für<br />
30 % ein sehr wichtiger Anlass. Dieser Aspekt ist nicht direkt mit der BAFA-Befragung vergleichbar;<br />
dort wurde gefragt, ob die Investition im Zusammenhang mit „Erneuerung bei Heizung,<br />
Dach, Leitungen etc.“ stand. Für 20 % war das wichtig und für 26 % sehr wichtig.<br />
Einen Hinweis darauf, dass vermutlich viele alte Holzöfen durch neue Biomasse-Anlagen<br />
ersetzt wurden, gibt die Aufschlüsselung nach Techniken: Die Bedeutung dieses Aspekts<br />
war bei Biomasse-Anlagen wesentlich größer als bei Solaranlagen (sehr wichtig: 41 gegenüber<br />
22 %, wichtig: 25 gegenüber 19 %). Dieses Ergebnis wird auch unterstützt durch die<br />
häufige Angabe „Holz“ als ersetzten Energieträger in dieser Gruppe.<br />
An „Sonstigen Gründen“ für die Investition wurde vor allem genannt: „weg vom Öl“; jeweils<br />
mehrere Antworten entfielen auch auf Holzheizung mit „Naturprodukt“ und „<strong>Nutzung</strong> des<br />
eigenen Holzes“. Insgesamt gaben aber nur 5 % der Befragten sonstige Gründe an.<br />
126
Abbildung 54: Gesichtspunkte und Einflüsse bei der Entscheidung – Zuschüsse.<br />
sehr<br />
wichtig<br />
3,0<br />
2,8<br />
2,6<br />
2,4<br />
Biomasse<br />
Solaranlagen<br />
2,2<br />
wichtig 2,0<br />
1,8<br />
1,6<br />
1,4<br />
1,2<br />
nicht so<br />
wichtig<br />
1,0<br />
Anregung<br />
<strong>von</strong> Planer<br />
Anregung<br />
<strong>von</strong> Besitzer<br />
Erneuerung<br />
stand an<br />
Umweltschutz<br />
Energiepreise<br />
Solarkampagne<br />
Engagement<br />
Förderprogramm<br />
Im Hinblick auf die einzelnen Techniken zeigt sich bei der Zuschuss-Variante kaum ein<br />
Unterschied. Bei der Darlehensvariante sind die Energiepreise mit Abstand der wichtigste<br />
Gesichtspunkt (Abbildung 55). Das Förderprogramm spielt bei Biogas mit die geringste Rolle<br />
für die Entscheidung, im Unterschied zu Investoren <strong>von</strong> Biomasse- und Wasserkraftanlagen.<br />
Das EEG hat erwartungsgemäß seine Bedeutung vor allem bei der Entscheidung für Biogasund<br />
Wasserkraftanlagen, da die hier geförderten Biomasse-Anlagen größtenteils nicht der<br />
Stromerzeugung dienen.<br />
Bei der Frage, ob ihnen eine qualitativ möglichst hochwertige Anlage oder ein möglichst<br />
günstiger Preis wichtiger sei, meinten zwei Drittel der Befragten, dass ihnen beides gleich<br />
wichtig sei. Die KfW-Geförderten legten die Priorität etwas häufiger auf die Hochwertigkeit<br />
der Anlage (37 %) als die Zuschussempfänger bei BAFA (31 %) und auch in der Vergleichsgruppe<br />
Thüringen (27 %). Nach den einzelnen Techniken bestand kein nennenswerter<br />
Unterschied.<br />
127
Abbildung 55: Gesichtspunkte und Einflüsse bei der Entscheidung – Darlehen<br />
sehr<br />
wichtig<br />
3,0<br />
2,8<br />
2,6<br />
2,4<br />
Biogas<br />
Biomasse<br />
Wasserkraft<br />
2,2<br />
wichtig 2,0<br />
1,8<br />
1,6<br />
1,4<br />
1,2<br />
nicht so<br />
wichtig<br />
1,0<br />
Image<br />
Anregung<br />
<strong>von</strong> Planern<br />
Anregung<br />
anderer<br />
Besitzer<br />
Erneuerung<br />
stand an<br />
Umweltschutz<br />
Energiepreise<br />
Förderprogramm<br />
EEG<br />
Im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung wurde der Einfluss des Umfeldes auf den<br />
Investor ermittelt. Drei Viertel der Befragten haben sich beraten lassen, bevor sie die Investition<br />
durchführten. Bei der Art der Berater, nicht aber bei der Häufigkeit der Beratung überhaupt,<br />
zeigen sich klare Unterschiede nach Zuschuss- und Darlehensprogramm (Abbildung<br />
56). Zuschussempfänger nannten am häufigsten Handwerker und Darlehensempfänger<br />
Hersteller als Berater. Als „sonstige Berater“ wurden vor allem andere Anlagenbesitzer sowie<br />
Medien wie Internet, Fachzeitschriften, Messen etc. angegeben. Auch nach Techniken zeigten<br />
sich Unterschiede: Bei Solaranlagen erfolgte viel häufiger eine Beratung durch Hersteller<br />
und weniger häufig durch Handwerker als bei Biomasse-Anlagen. Bei der Darlehensvariante<br />
bestand zwischen den Techniken kaum Unterschied hinsichtlich der Beratung durch Hersteller<br />
und Planer; bei Biogas wurden Installateure überdurchschnittlich wenig und Berufskollegen<br />
überdurchschnittlich häufig genannt.<br />
Meist wird die Beratung durch diese Personen oder Quellen recht gut beurteilt; am besten<br />
schneiden die Handwerker und die „Sonstigen“ ab, gefolgt <strong>von</strong> den Herstellern und den<br />
Berufskollegen: „sehr gute“ Beratung durch Handwerker 51 %, Sonstige 45 %, Hersteller<br />
41 %, Planer 38 % und Berufskollegen 28 %.<br />
128
Abbildung 56: Beratung vor der Investition<br />
Anteil an den Investoren<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%<br />
Energieberater, Planer<br />
Hersteller<br />
Handwerker, Fachbetriebe<br />
Berufskollegen<br />
Sonstige<br />
BAFA<br />
KfW<br />
9.6 Planung, Installation und Betrieb der Anlagen<br />
Die Effizienz <strong>von</strong> Energieerzeugungsanlagen hängt auch da<strong>von</strong> ab, ob sie gut geplant und<br />
richtig installiert sowie im Betrieb einwandfrei sind. Dies wirkt sich nicht zuletzt auf Weiterempfehlungen<br />
aus, denn gute Erfahrungen können erheblich <strong>zur</strong> Verbreitung innovativer<br />
Technologien beitragen, und in noch viel stärkerem Maße können schlechte Erfahrungen die<br />
Verbreitung hemmen. Deshalb wurde die Erhebung auch dazu genutzt, entsprechende Einschätzungen<br />
abzufragen.<br />
Bei den BAFA-Antragstellern machten 16 % Angaben zu Biomasse- und 65 % zu Solaranlagen<br />
und 19 % zu beidem. Bei den Biomasse-Anlagen waren Pellets mit 49 %, Hackschnitzel<br />
mit 10 % und Scheitholz mit 41 % als Energiequelle vertreten. An Kollektortypen<br />
kamen weit überwiegend Flachkollektoren (87 %), weniger Röhren- (20 %) und kaum Speicherkollektoren<br />
(2 %) zum Einsatz. Im Folgenden werden nur diejenigen Fälle ausgewertet,<br />
die eindeutig der Biomasse oder den Kollektoren zugeordnet werden können, und zwar<br />
sowohl geförderte als auch nicht geförderte Anlagen. Hinzugezählt wurden diejenigen in<br />
Thüringen, deren Anlagen vom dortigen Landesprogramm gefördert worden waren, wobei<br />
dort in der Stichprobe die Biomasse-Anlage doppelt so häufig vertreten waren wie die Solarkollektoren.<br />
Beschafft wurden sowohl Biomasse- als auch Solaranlagen in der Regel über einen Handwerker<br />
(jeweils zu über 70 %), mitunter auch beim Hersteller (8–9 %) oder im Fachhandel<br />
(10–12 %). Baumärkte spielen hier eine völlig untergeordnete Rolle (Abbildung 57).<br />
129
Abbildung 57: Herkunft der Anlagen.<br />
Anteil an den Befragten<br />
Anteil an den Befragten<br />
100%<br />
100%<br />
90%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
Sonstige<br />
Baumarkt<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
selbst<br />
Planer<br />
50%<br />
40%<br />
Hersteller<br />
Fachhandel<br />
50%<br />
40%<br />
Hersteller<br />
30%<br />
20%<br />
Handwerker<br />
30%<br />
20%<br />
Handwerker<br />
10%<br />
10%<br />
0%<br />
Beschaffung<br />
0%<br />
Planung<br />
Installation<br />
Planung und Installation der Anlagen erfolgen ebenfalls hauptsächlich durch Handwerker:<br />
bei Biomasse-Anlagen 59 %, bei Solaranlagen 67 %. Ein Viertel der Biomasse-Anlagen<br />
wurde <strong>von</strong> Herstellern geplant. Ebenfalls rund ein Viertel der Befragten hat jeweils die Planung<br />
und die Installation der Anlagen selbst vorgenommen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen<br />
wurden bei 40 % der Biomasse- und bei 35 % der Solaranlagen durchgeführt (Abbildung 58).<br />
Abbildung 58: Durchführung <strong>von</strong> Wirtschaftlichkeitsrechnungen.<br />
Anteil an den Befragten<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
93%<br />
93%<br />
70%<br />
60%<br />
64%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
40%<br />
35%<br />
0%<br />
Biomasse Solaranlagen Biogas Biomasse Wasserkraft<br />
BAFA-Zuschüsse, Thüringen<br />
KfW-Darlehensprogramm<br />
Bei den meisten Betreibern <strong>von</strong> Biomasse-Anlagen stützt sich die Heizung ausschließlich auf<br />
diese Anlage (72 %), die übrigen betreiben noch eine weitere „konventionelle“ Heizung mit<br />
Öl oder Gas.<br />
130
Bei den Solaranlagen geben 26 % an, dass sie einen Wärmemengenzähler installiert haben,<br />
51 % haben dies nicht, und 23 % wissen es nicht. Die Häufigkeit, mit der dieser Zähler<br />
abgelesen wird, ist sehr unterschiedlich:<br />
täglich 20 %<br />
wöchentlich 19 %<br />
monatlich 25 %<br />
selten 29 %<br />
nie 7 %<br />
Nach dem Energiegewinn wurden nur die Solaranlagenbesitzer gefragt, da bei Biomasse der<br />
Ertrag meist nicht gemessen wird und schwer abzuschätzen ist. 18 % konnten genaue<br />
Angaben über den Solarenergiegewinn machen, entweder in Kilowattstunden oder in Litern<br />
Warmwasser, in jeweils eingetragenen Zeiträumen. Weitere 62 % wussten es nicht genau,<br />
konnten aber die Zahl der Monate angeben, in denen das Warmwasser bei abgeschalteter<br />
Heizung komplett mit der Solaranlage erzeugt wurde. Im Mittel waren das knapp fünf Monate<br />
mit einer Spanne zwischen zwei und zwölf Monaten.<br />
Nur in ganz wenigen Einzelfällen dient die Anlage <strong>zur</strong> Erzeugung <strong>von</strong> Warmwasser für ein<br />
Schwimmbad. Für Raumwärme wird die Solarenergie <strong>von</strong> etwa einem Drittel der Anwender<br />
genutzt.<br />
Die meisten Befragten sind mit ihrer Anlage zufrieden oder sehr zufrieden, wobei die Beurteilung<br />
der Biomasse-Anlagen hinsichtlich Leistung und Wirtschaftlichkeit etwas positiver<br />
ausfällt als diejenige der Solarkollektoren (Abbildung 59). Entsprechend wurden die<br />
Erwartungen der Betreiber <strong>von</strong> Biomasse-Anlagen zu 72 % voll und ganz und zu 16 % teilweise<br />
erfüllt. Bei Solaranlagen-Betreibern waren dies 56 % bzw. 28 %. Bei Biomasse hegten<br />
10 % und bei Solaranlagen 15 % keine konkreten Erwartungen.<br />
Die Reaktionen auf das Engagement der Befragten für erneuerbare Energien waren in ihrem<br />
Umfeld überwiegend positiv, zum Teil auch unterschiedlich, aber selten skeptisch. Merkliche<br />
Unterschiede zwischen den Techniken zeigen sich dabei nicht.<br />
131
Abbildung 59: Zufriedenheit mit Biomasse- und Solaranlagen<br />
Anteil an den Anlagenbesitzern<br />
Biomasse<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />
Leistung<br />
Zuverlässigkeit<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Solaranlagen<br />
sehr zufrieden<br />
zufrieden<br />
Leistung<br />
Zuverlässigkeit<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Bei den KfW-Antragstellern wurde der Fragebogen <strong>von</strong> 43 % für Biogas-, 41 % für Biomasse-<br />
und 16 % für Wasserkraft-Anlagen ausgefüllt. Diese tatsächlich realisierten Anlagen<br />
werden in die folgenden Auswertungen einbezogen.<br />
Mit fast allen Biogas-Anlagen (98 %) wird Strom erzeugt, bei 83 % wird auch die Wärme<br />
verwendet, und zwar <strong>von</strong> 82 % für Raumwärme, <strong>von</strong> 77 % für Warmwasser und <strong>von</strong> 82 % für<br />
Prozesswärme. Biomasse-Anlagen dienen zu 80 % nur der Wärmeerzeugung, da<strong>von</strong> zu<br />
77 % für Raumwärme, zu 68 % für Warmwasser und zu 18 % für Prozesswärme. Als Nennwärmeleistung<br />
wurden bei Biogas durchschnittlich 350 und bei Biomasse 570 kW genannt<br />
Folgende installierte elektrische Leistungen wurden angegeben:<br />
Biogas 242 kW el im Durchschnitt (Spanne zwischen 15 und 2.500)<br />
Biomasse 474 kW el im Durchschnitt (Spanne zwischen 105 und 2.300)<br />
Wasserkraft 96 kW el im Durchschnitt (Spanne zwischen 5 und 496)<br />
Die Biogas-Anlagen haben im Durchschnitt eine Faulbehältergröße <strong>von</strong> 1.628 m 3 bei einer<br />
Spanne <strong>von</strong> 50 bis 12.000 m 3 .<br />
Nur in Einzelfällen befinden sich Anlagen nicht im Eigentum der Befragten; eine Wasserkraft-<br />
Anlage ist gemietet, eine Biomasse-Anlage wird im Contracting betrieben.<br />
Bei Biogas und Wasserkraft gaben jeweils 93 % der Befragten an, dass sie vor der Investition<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchgeführt haben, bei Biomasse waren dies nur 64 %.<br />
132
Es wurde gefragt, wieviel Strom und Wärme die Anlagen bisher erzeugt haben. Hierzu<br />
konnten alle Befragte Angaben machen, die für die Berechnung der Förderwirkung verwendet<br />
werden. Mit den Anlagen waren die weitaus meisten Befragten zufrieden oder sehr<br />
zufrieden (Abbildung 60); den höchsten Anteil an weniger zufriedenen Betreibern gab es<br />
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Anlagen bei Biogas und Wasserkraft. Entsprechend<br />
positiv waren auch die Aussagen darüber, inwieweit die Anlagen den erwarteten Ertrag<br />
gebracht haben. Dieses Ergebnis ist in Abbildung 61 detailliert und im Vergleich mit den in<br />
den Zuschussprogrammen geförderten Anlagen dargestellt.<br />
Abbildung 60: Zufriedenheit der KfW-Antragsteller mit ihren Anlagen<br />
Anteil an den Anlagenbesitzern<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />
Biogas<br />
Leistung<br />
Zuverlässigkeit<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Biomasse<br />
Leistung<br />
Zuverlässigkeit<br />
sehr zufrieden<br />
zufrieden<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Wasserkraft<br />
Leistung<br />
Zuverlässigkeit<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Die Investoren haben ihrerseits die Installation einer Anlage an Bekannte oder Berufskollegen<br />
weiterempfohlen, und zwar 56 % uneingeschränkt, 34 % bedingt und 7 % wollen dies<br />
noch tun (Abbildung 62). Nur 3 % möchten die Investition nicht weiterempfehlen. Dabei<br />
zeigen sich einige Unterschiede zwischen den Techniken: Sowohl <strong>von</strong> Befragten des<br />
Zuschuss- als auch des Darlehensprogramms werden Biomasse-Anlagen am häufigsten<br />
weiterempfohlen.<br />
133
Abbildung 61: Ertrag entsprechend den Erwartungen<br />
100%<br />
Anteil an den Befragten<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
keine konkreten<br />
Erwartungen<br />
bei weitem nicht<br />
teilweise<br />
voll und ganz<br />
10%<br />
0%<br />
Biomasse Solaranlagen Biogas Biomassse Wasserkraft<br />
BAFA-Zuschüsse, Thüringen<br />
KfW-Darlehensprogramm<br />
Abbildung 62: Weiterempfehlung <strong>von</strong> Anlagen<br />
100%<br />
90%<br />
Anteil an den Befragten<br />
80%<br />
nein<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
erfolgt noch<br />
bedingt<br />
uneingeschränkt<br />
10%<br />
0%<br />
Biomasse Kollektoren Biogas Biomasse Wasserkraft<br />
BAFA-Zuschüsse, Thüringen<br />
KfW-Darlehensprogramm<br />
Die Befragten, die eine Anlage mit oder ohne Förderung angeschafft hatten, wurden gefragt,<br />
welche anderen Energieträger dadurch ersetzt wurden. Dabei zeigte sich, dass – erwartungsgemäß<br />
mit Ausnahme der Wasserkraftanlagen – am häufigsten Heizöl ersetzt wurde<br />
(Abbildung 63). Insbesondere die KfW-Antragsteller nannten häufig mehrere Energieträger.<br />
Die ersetzten Energieträger zeigen Unterschiede nach den Baualtersklassen (Abbildung 64):<br />
Bei vor 1948 errichteten Gebäuden ist Holz überdurchschnittlich vertreten, während nach<br />
1948 auffällt, dass vor allem der Öl-Anteil zugunsten des Gas-Anteils abnimmt.<br />
134
Abbildung 63: Häufigkeit der ersetzten Energieträger<br />
100%<br />
Anteil an den Befragten – mehrere Antworten waren möglich<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
Wasserkraft<br />
Biomasse klein<br />
Solaranlagen<br />
Biogas<br />
Biomasse groß<br />
Wasserkraft<br />
20%<br />
Biogas<br />
10%<br />
0%<br />
Öl Gas Strom Holz Fernwärme Sonstiges<br />
Abbildung 64: Ersetzte Energieträger nach Baualtersklassen<br />
100%<br />
Anteil an den Befragten<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
Sonstiges<br />
Holz<br />
Strom<br />
Gas<br />
Öl<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
vor 1948 1948 - 1978 1979-1989 nach 1990 Neubau<br />
Die Resonanz im Umfeld bei Betriebskollegen etc. war auch hier meist positiv, insbesondere<br />
bei der Wasserkraft (Abbildung 65). Bei Biogasanlagen stießen 63 % auf positive, 13 % auf<br />
überwiegend skeptische und 23 % auf unterschiedliche Reaktionen. Bei Biomasse-Anlagen<br />
lagen die Ergebnisse etwa zwischen denen der beiden anderen Techniken.<br />
135
Abbildung 65: Resonanz im Umfeld<br />
100%<br />
90%<br />
Anteil an den Befragten<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
keine Resonanz<br />
unterschiedlich<br />
skeptisch<br />
positiv<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Biomasse klein Solaranlagen Biogas Biomasse groß Wasserkraft<br />
9.7 Beurteilung des Marktanreizprogramms aus Sicht befragter Multiplikatoren<br />
In der telefonischen Befragung <strong>von</strong> Verbandsvertretern und Anlagenherstellern wurden auch<br />
Bekanntheit des Programms, Antragsverfahren und Förderkonditionen angesprochen.<br />
KfW-Darlehen<br />
Das KfW-Programm ist nach Ansicht der meisten Befragten bei Fachleuten, z. B. Planern<br />
und Installateuren, wie auch bei der Zielgruppe weitgehend bekannt. Die Multiplikatoren weisen<br />
selbst auf das Programm hin, z. B. in Verbandsmitteilungen. Im Hinblick auf die Verbesserung<br />
des Bekanntheitsgrades wird wenig Handlungsbedarf gesehen; wer Informationen<br />
über das Programm suche, finde diese auch. Allenfalls sollten Ingenieurbüros mehr über die<br />
geförderten Techniken informieren, wie ein Befragter meinte. Ein anderer fand die Suche<br />
nach dem Programm auf der KfW-Internetseite etwas mühsam.<br />
Das Antragsverfahren über die Hausbank wird als sinnvoll beurteilt. Hinsichtlich der Entscheidungszeiträume<br />
und der Beratung durch die KfW wird keine Kritik geäußert. Das einzige<br />
Problem, das bei der Antragsabwicklung genannt wurde, ist die Ablehnung <strong>von</strong> Anträgen<br />
wegen vorzeitigen Beginns; dies solle möglich sein, denn es liege im Risiko des Investors,<br />
dass er eventuell keine Förderung erhält. Die locker gehandhabte Frist bis <strong>zur</strong> Inbetriebnahme<br />
stelle hingegen kein Problem dar.<br />
Mehrere Befragte äußerten, dass nicht alle Banken die zinsverbilligten KfW-Kredite anbieten<br />
würden, weil sie wenig an den Darlehen verdienen und deshalb auch wenig motiviert seien.<br />
Es sei sogar vorgekommen, dass sie den Kunden zugunsten eigener, ebenfalls sehr zinsgünstiger<br />
Kreditprogramme <strong>von</strong> den KfW-Krediten abraten.<br />
136
Für Kommunen sind die Darlehen offenbar nicht so interessant, weil sie ohnehin Zugang zu<br />
günstigen Krediten haben. Der Teilschuldenerlass, über dessen Gewährung keine Sicherheit<br />
bestehe, sei bei der Trennung <strong>von</strong> Investitions- und Betriebshaushalt schwer darzustellen.<br />
Zu beachten ist auch, dass Kreditzusage und Gewährung des Teilschuldenerlasses zeitlich<br />
weit auseinander liegen können. Insbesondere im Fall <strong>von</strong> Contracting mit geringen Spielräumen<br />
bei der Kalkulation könnte dies problematisch werden.<br />
Generell seien in Zeiten niedriger Zinsen zinsgünstige Darlehen nicht so attraktiv wie in<br />
Hochzinsphasen, was aber durch die Aussage vieler Geförderter, dass die Darlehen eine<br />
„große Hilfe“ darstellten, teilweise widerlegt wird. Manche Investoren hätten auch Hemmungen,<br />
noch ein zusätzliches Darlehen aufzunehmen, oder Schwierigkeiten, die Förderkonditionen<br />
richtig zu verstehen, insbesondere den Teilschuldenerlass. Die meisten Befragten<br />
meinen, dass die Zielgruppe sich eher eine Zuschuss- als eine Darlehensförderung wünscht;<br />
der Teilschuldenerlass wird als zweitbeste Option angesehen. Ein Befragter fand, dass der<br />
Teilschuldenerlass und die tilgungsfreie Zeit die attraktivsten Elemente am Programm sind.<br />
Dass das Programm nicht stärker in Anspruch genommen wird – eine Einschätzung, die im<br />
Übrigen nicht alle Befragten teilen –, führt man darauf <strong>zur</strong>ück, dass die Förderhöhe nicht<br />
ausreicht, um die Wirtschaftlichkeit <strong>von</strong> Anlagen sicherzustellen, zum Teil auch auf die derzeit<br />
relativ schlechte wirtschaftliche Lage. Hinsichtlich der Biomasse-Anlagen werden Vorbehalte<br />
gegenüber dem Brennstoff Holz und der Versorgungssicherheit, vor allem in den nördlichen<br />
Regionen, erwähnt.<br />
Der Mitnahmeeffekt des Programms wird <strong>von</strong> den Befragten sehr unterschiedlich eingeschätzt.<br />
Bei Anlagen <strong>zur</strong> Stromerzeugung wird er überwiegend als eher hoch bezeichnet, da<br />
hier das EEG den dominierenden Einfluss habe. Zum Teil ordnet man das Marktanreizprogramm<br />
eher den Solar- sowie kleinen Biomasse-Anlagen und das EEG den Stromerzeugungstechniken<br />
als Fördermaßnahme zu.<br />
Ein Experte beklagt, dass sich das Programm im Bereich Biogas in den letzten Jahren<br />
erheblich verschlechtert und deshalb an Bedeutung verloren habe. Andere Fachleute schreiben<br />
dem MAP aber durchaus eine Initialwirkung zu. Zumindest werde das Augenmerk auf<br />
die geförderten Techniken gelenkt.<br />
Von mehreren Befragten wurden Verbesserungsvorschläge geäußert. So solle etwa bei Biogas-Anlagen<br />
die Auskopplung <strong>von</strong> Nahwärme speziell gefördert und die Grenze für den Teilschuldenerlass,<br />
die inzwischen zu niedrig sei, auf 150 kW angehoben werden. Ein anderer<br />
Experte bedauerte, dass es für kleine Wasserkraftanlagen – in der Regel handelt es sich um<br />
deren Reaktivierung – keinen Teilschuldenerlass gibt. Einige Befragte meinten, man solle<br />
insbesondere kleine Anlagen stärker fördern.<br />
BAFA-Zuschüsse<br />
Der Zuschuss-Variante des MAP wird ebenfalls ein hoher Bekanntheitsgrad bei Fachleuten<br />
und bei den Zielgruppen bescheinigt. Zur Bekanntmachung tragen auch die Hersteller selbst<br />
137
ei, indem sie das Programm <strong>zur</strong> Steigerung der Attraktivität ihrer Produkte nutzen. Ein Hersteller<br />
wurde allerdings schon mit Misstrauen seitens Kunden konfrontiert, die befürchten,<br />
dass die Förderung gewissermaßen auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird.<br />
Über die Antragstellung und die gesamte Antragsabwicklung hat keiner der Befragten <strong>von</strong><br />
Schwierigkeiten gehört. Auch mit den Förderkonditionen sind die meisten zufrieden. Ein Hersteller<br />
schlug vor, Öfen, die auch Strahlungswärme direkt am Aufstellungsort abgeben, mit<br />
jenen in der Förderung gleichzustellen, die Wärme ausschließlich an die Zentralheizung<br />
abgeben, ein anderer Experte möchte, dass automatische und handbeschickte Anlagen<br />
gleich behandelt werden. Ein Experte forderte eine Erhöhung der Förderung <strong>von</strong> Röhrenkollektoren,<br />
ansonsten wurde die Höhe der Förderung <strong>von</strong> Solarkollektoren als genau richtig<br />
eingeschätzt.<br />
Ein wichtiger Gesichtspunkt war für die Befragten, dass eine Kontinuität der Förderung<br />
gegeben ist. Langfristig absehbare Förderkonditionen seien vorzuziehen, selbst wenn diese<br />
eine schrittweise Absenkung der Förderung beinhalteten und kurzfristige Anhebungen damit<br />
entfielen. Gerüchte über die Absenkung der Zuschüsse würden die Kunden verunsichern<br />
und einen unnötigen Auftragsstau verursachen. Fehlinformationen sollte man entgegenwirken.<br />
Generell wird das Programm <strong>von</strong> den Befragten als angemessen und effizient eingestuft.<br />
Allerdings waren sich auch bei der Zuschuss-Variante die Experten über die Rolle des<br />
Programms nicht ganz einig. Einige, insbesondere aus dem Bereich der Biomassekessel,<br />
sahen darin eine große Initialwirkung und geringe Mitnahmeeffekte, andere, vorwiegend aus<br />
dem Bereich der Solarkollektoren, eher einen zusätzlichen Auslöser für eine eigentlich schon<br />
gefällt Entscheidung. Insgesamt müsse das grundsätzliche Interesse an einer Holz- oder<br />
Solarheizung schon vorhanden sein. Eher selten würden alte Holzheizungen ersetzt,<br />
sondern eher vorher mit fossilen Brennstoffen betriebene Kessel. Die Wiedereinführung der<br />
Förderung des Ersatzes des konventionellen Heizkessels bei Installation einer Solaranlage<br />
wurde <strong>von</strong> allen Befragten aus diesem Bereich befürwortet. Ein Befragter meinte, dass der<br />
Einfluss <strong>von</strong> Landesprogrammen, wenn es diese gebe, größer sei als derjenige des MAP,<br />
weil für die Landesprogramme mehr Werbung über vertraute Kommunikationskanäle<br />
gemacht würde.<br />
Mehrfach wurden begleitende Maßnahmen zum MAP vorgeschlagen, z. B. Kommunikation<br />
über Vorteile des Heizens mit Holz und gezielte Schulungen für das beteiligte Handwerk.<br />
9.8 Fazit aus den Befragungen <strong>zur</strong> Nachfrageseite<br />
Insgesamt hat die Befragung <strong>von</strong> Antragstellern gezeigt, dass das Marktanreizprogramm<br />
durchaus einen Einfluss auf die Investitionsentscheidung gehabt hat, auch wenn es vermutlich<br />
selten die Initialzündung bringt. Dies bestätigen auch Aussagen in den Multiplikatorinterviews.<br />
In einem typischen Entscheidungsverlauf dürfte bereits ein grundsätzliches<br />
Interesse an der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien vorhanden sein, bevor sich der Investor<br />
138
über Fördermöglichkeiten informiert und das Marktanreizprogramm dann zu den Auslöserfaktoren<br />
gehört. Es schafft eine positive Grundstimmung für erneuerbare Energien, indem es<br />
deren Bedeutung unterstreicht. Die Befragungsergebnisse bei den Antragstellern belegen,<br />
dass es einen Vorzieheffekt bewirkt. Ohne die Förderung wäre für die meisten die<br />
Realisierung der Investition viel schwieriger geworden, insbesondere bei den weitgehend<br />
kreditfinanzierten größeren Anlagen der Darlehensvariante. Allerdings kommt bei Techniken<br />
<strong>zur</strong> Stromerzeugung dem EEG eine größere Bedeutung als dem Marktanreizprogramm zu.<br />
Eine große Rolle spielen Planer und Installateure, die über das Programm informieren und<br />
es als Verkaufsargument nutzen. Die Investoren kleiner Anlagen, die in der Zuschuss-Variante<br />
gefördert werden, lassen sich vor der Investition sehr oft <strong>von</strong> Fachbetrieben und Handwerkern<br />
beraten. Dieser Programmteil richtet sich in erster Linie an Privathaushalte und sehr<br />
kleine Betriebe. Mehrfamilienhäuser werden als Zielgruppe kaum erreicht. Viele Befragte<br />
meinten, dass das Programm noch zu wenig bekannt gemacht wird. In der Vergleichsgruppe<br />
in Thüringen kannten es nur knapp 30 %. Die hauptsächliche Zielgruppe der KfW-Darlehen<br />
sind mittelständische Unternehmen. Sie informieren sich in großem Umfang auch im Internet<br />
über das Programm. Beraten lassen sie sich in erster Linie <strong>von</strong> Herstellern und Planern.<br />
Die Antragstellung gestaltet sich überwiegend problemlos. Die Zuschuss-Variante schnitt<br />
dabei etwas besser ab, jedoch wurden bei den KfW-Darlehen inzwischen Vereinfachungen<br />
umgesetzt. Mit der Bearbeitungszeit bis <strong>zur</strong> Entscheidung sind die meisten zufrieden,<br />
ebenso mit telefonischen Auskünften beim BAFA und bei der KfW sowie bei der Hausbank.<br />
Die Antragsbearbeitung im BAFA und auch der Umgang mit telefonischen Anfragen hat sich<br />
in den letzten Jahren erheblich verbessert, wie ein Vergleich mit den Befragungen 1996 und<br />
1998 zeigt. 29<br />
Verständlicherweise äußerten die abgelehnten Antragsteller mehr Kritik als die Geförderten.<br />
Vor allem bei der Zuschuss-Variante gab es Probleme mit dem vorzeitigen Beginn der Maßnahme<br />
und der verspäteten Inbetriebnahme der Anlage. Ersteres wird mitunter als Missverständnis<br />
in den Richtlinien interpretiert, Letzteres ist zum Teil auf Probleme mit der behördlichen<br />
Genehmigung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong>ückzuführen, zum Teil auch auf eine langwierige Suche<br />
nach einer Anlage, die den Förderrichtlinien entspricht.<br />
29<br />
Reichert, J. u. a.: <strong>Evaluierung</strong> der Förderung <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien<br />
durch das Bundesministerium für Wirtschaft (1994–1998). Studie für das Bundesministerium für<br />
Wirtschaft. Karlsruhe 1999.<br />
139
10 Literatur<br />
Basisdaten Biogas Deutschland (2002): Biomasse Info-Zentrum, Stuttgart, 2002.<br />
Basse, Jürgen (2004): Technischer Berater beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.<br />
Persönliche Mitteilung. 2.8.2004.<br />
Bayer, W. (2004): Erneuerbare Energien 1991 bis 2003. Statistisches Bundesamt. Wirtschaft und<br />
Statistik 5/2004.<br />
BDH 2004 Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. 2004.<br />
Biomasse Info-Zentrum: Pellet-Zentralheizungen & Pellet-Einzelöfen – Marktübersicht. Stuttgart, 2002.<br />
BMU (2003a): Pressemitteilung Nr. 166/03. Wasserkraft – eine wichtige Quelle erneuerbarer Energien<br />
in Deutschland.<br />
BMU (2003b): Entwicklung der Erneuerbaren Energien 08/03.<br />
BMU (2004a): Erneuerbare Energien in Zahlen. Nationale und internationale Entwicklung. Stand März<br />
2004.<br />
BMU (2004b): Pressemitteilung Nr. 243/04: Anteil der Erneuerbaren Energien klettern auf 10 % am<br />
Bruttostromverbrauch.<br />
BMU (2004c): BMU Fachbereich Erneuerbare Energien. Kurzüberblick <strong>zur</strong> Wasserkraftnutzung in<br />
Deutschland.<br />
BMU (2004d): Fachbereich Erneuerbare Energien: Kurzüberblick <strong>zur</strong> Biomassenutzung in<br />
Deutschland.<br />
BSI (2004): Bundesverband Solarindustrie. Homepage. http://www.bsi-solar.de. Zugriff am 3.8.2004.<br />
DEPV (2004): Pelletstreff in Stuttgart, in: Sonne, Wind & Wärme, 10/04.<br />
Drück, Harald (2004): Forschungs- und Testzentrum für Solaranlagen Stuttgart. Persönliche<br />
Mitteilungen. 27.9.2004<br />
Epp 2004 Epp, Bärbel: Transparenz im Solarthermie-Markt, In: Sonne, Wind & Wärme 7/2004, S. 52.<br />
Energieverwertungsagentur: Markterhebung Pelletfeuerungen. Wien, 2004.<br />
Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe: Handbuch Bioenergie-Kleinanlagen. Gülzow, 2003.<br />
Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe: Scheitholzvergaserkessel / Scheitholz-Pellet-<br />
Kombinationskessel. Gülzow, 2004.<br />
Fichtner (2002a): <strong>Evaluierung</strong> der Förderung <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien. Im<br />
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Stuttgart 2002.<br />
Fichtner (2002b). Markt- und Kostenentwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse. Gutachten im<br />
Auftrag des Bundesverbandes Bioenergie (BBE). Stuttgart 2002.<br />
Fischer, J., Pilz, B. (2004): Aktuelle Entwicklung des deutschen Pelletmarktes, 2004.<br />
Fritsche (2004): Stoffstromanalyse <strong>zur</strong> nachhaltigen energetischen <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse,<br />
Endbericht Öko Institut und Partner im Auftrag des BMU.<br />
Geiger, B.; Wittke, F.(2004): Die energiewirtschaftlichen Daten der Bundesrepublik Deutschland. In:<br />
BWK Bd. 56 (2004), Nr. 1/2. S. 41- 46.<br />
IE (2003). Monitoring <strong>zur</strong> Wirkung der Biomasseverordnung auf Basis des Erneuerbare-Energien-<br />
Gesetzes (EEG). Untersuchung des Instituts für Energetik und Umwelt im Auftrag des<br />
Umweltbundesamtes Berlin. Leipzig 2003.<br />
IE, Institut für Energetik und Umwelt gGmbH (2004): Wärmegewinnung aus Biomasse. Anlagenband<br />
zum Abschlussbericht: Energieverbrauch der privaten Haushalte und des Sektors Gewerbe, Handel,<br />
Dienstleistungen (GHD), Leipzig 2004.<br />
Jank (2004): Interview Dr. Reinhard Jank; KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg<br />
GmbH.<br />
140
Kerskes (2004) Kerskes, Forschungs- und Testzentrum für Solaranlagen Stuttgart, 2004 Stuttgart.<br />
Koldehoff (2004): Marktstudie Solarkollektoren Deutschland, Görisried 2004.<br />
Nitsch, J. et al. (2004) Ökologisch optimierter Ausbau der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien in<br />
Deutschland. Stuttgart, Heidelberg, Wuppertal. 2004.<br />
Richtlinie (2003) Richtlinie <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien. Vom<br />
26. November 2003. Bundesanzeiger Nr. 234. Ausgegeben am 13. Dezember 2003.<br />
Saupe, Stephan (2004): Brief an das BMU vom 14.7.2004.<br />
Scheuermann, A. et al. (2004): Fortschreibung der Daten <strong>zur</strong> Stromerzeugung aus Biomasse. Studie<br />
im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Institut für Energetik und Umwelt gGmbH Leipzig 2004.<br />
Staiß, F. (2003): Jahrbuch Erneuerbare Energien 02/03, Radebeul 2003.<br />
Staiß, F.: (2004): Persönliche Mitteilung<br />
Stiftung Warentest: Sonne tanken. Artikel in 4/2003. Bezogen über Homepage.<br />
http://www.warentest.de. Zugriff am 3.8.2004.<br />
Stryi-Hipp, G.: Marktdynamik und Innovation. Sonne, Wind & Wärme.5/2002. S.34-36.<br />
Wieser (2004): Martin Wieser, Größe hat Potenzial, Sonne, Wind & Wärme.7/2004. S.55-57.<br />
VDEW (2004): <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energien <strong>zur</strong> Stromerzeugung im Jahr 2002. ew Jg.103 (2004),<br />
Heft 10, S. 18-25.<br />
WM Ba-Wü (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg) (2003): Wasserkraft in Baden-Württemberg,<br />
Stuttgart 2003<br />
<strong>ZSW</strong> (2004). Nahwärmeleitfaden – Heizwerke und KWK mit erneuerbaren Energien –<br />
Voraussetzungen, Technik und Umsetzungsstrategien für den Gebäudebestand. Erarbeitet im Auftrag<br />
des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Erscheint Ende 2004<br />
141
11 Anhang<br />
Anhang 1: Aktuelle Förderung durch die Bundesländer<br />
Anhang 2: Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
Anhang 3: Fragebögen<br />
142
Anhang 1: Aktuelle Förderung durch die Bundesländer<br />
Tabelle 26: Förderung <strong>von</strong> kleinen Biomassekesseln durch die Bundesländer. Stand Oktober 2004.<br />
Bundesland Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte kumulierbar Weitere Informationen<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Keine Förderung kleiner Anlagen<br />
Bayern Keine Förderung kleiner Anlagen<br />
Brandenburg<br />
Rationelle Energieverwendung<br />
und <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />
Energiequellen (REN-Programm)<br />
Biomasseanlagen:<br />
25 % der Ausgaben<br />
bei Anlagen ≤ 40 kW auf 400 €/kW th<br />
begrenzt<br />
- Gewerbe<br />
- juristische Personen<br />
Ja, aber Summe aller<br />
Zuschüsse darf 50 %<br />
(brutto) nicht übersteigen<br />
http://www.ilb.de/<br />
> 40 kW auf 300 €/kW th begrenzt<br />
Berlin Keine Förderung<br />
Bremen<br />
Richtlinie <strong>zur</strong> Förderung der<br />
sparsamen und rationellen<br />
Energienutzung und -<br />
umwandlung in Industrie und<br />
Gewerbe (REN-Richtlinie)<br />
Biomasseanlagen:<br />
Bis zu 40 % der Ausgaben<br />
Für KMU bis zu 50 % der Ausgaben<br />
- Gewerbe<br />
- natürliche Personen<br />
Ja, Summe aller<br />
Zuschüsse darf nicht die in<br />
Förderinhalt genannte<br />
Quote übersteigen<br />
http://www.umweltunternehmen.bremen.de/<br />
Hamburg Keine Förderung<br />
Hessen<br />
Förderschwerpunkt im<br />
Bereich Energie und<br />
Klimaschutz, Förderung des<br />
Umweltschutzes.<br />
RL <strong>von</strong> 1994, geändert 1998,<br />
wird überarbeitet.<br />
Zentral-Holzpelletsanlagen (keine<br />
Pellet-Einzelöfen; Antrag bis<br />
31.12.2004)<br />
Zuschuss bis 30 % der<br />
förderfähigen Ausgaben, max.<br />
10.000 pro Anlage<br />
- juristische Personen<br />
des öffentlichen und<br />
privaten Rechts<br />
- Energiedienstleister<br />
Ja, mit 2556 € zusätzlich<br />
http://www.lth-hessen.de/<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Richtlinie für die Gewährung<br />
<strong>von</strong> Zuwendungen des<br />
Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern <strong>zur</strong> verstärkten<br />
<strong>Nutzung</strong> zukunftsträchtiger<br />
Energietechniken<br />
Biomasseanlagen mit<br />
Warmwasserspeicher<br />
Förderung <strong>von</strong> bis zu 30 % möglich<br />
- KMU<br />
- freiberuflich Tätige<br />
Ja, aber Summe darf nicht<br />
60 % der<br />
zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben übersteigen<br />
www.lfi-mv.de<br />
Niedersachsen Keine Förderung kleiner Anlagen<br />
143
Bundesland Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte kumulierbar Weitere Informationen<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Holzabsatzförderrichtlinie<br />
Biomasseheizanlagen (automatisch<br />
beschickt), bis 15 kW th nur<br />
Holzpelletheizkessel<br />
1000 € für wassergeführte<br />
Zimmerpelletöfen<br />
- Natürliche Personen<br />
- juristische Personen<br />
- Kommunen<br />
ja<br />
www.ea-nrw.de<br />
für Zentralheizungen:<br />
Bis 27 kW th pauschal 1500 €<br />
Darüber: 55 € je kW th , mindestens<br />
jedoch 1.500 € bei Anlagen mit<br />
einem Wirkungsgrad ≥ 90 %<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
REN-Breitenförderung<br />
Biomasseanlagen in Kombination<br />
mit einer Solarkollektoranlage in<br />
Gebäuden, deren<br />
Jahresprimärenergiebedarf der<br />
EnEV entspricht.<br />
- Natürliche Personen<br />
- Juristische Personen<br />
- Kommunen<br />
Nicht mit anderen<br />
Landesförderprogrammen<br />
www.ea-nrw.de<br />
Förderung bis zu 25 % der<br />
Investitionskosten <strong>von</strong> Solaranlagen<br />
<strong>zur</strong> Brauchwarmwasserbereitung<br />
und Heizungsunterstützung<br />
mit einer Mindestkollektorfläche<br />
<strong>von</strong> 10 m² bei Flachkollektoranlagen<br />
und 6 m² bei Vakuumröhrenkollektoren.<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Förderung erneuerbarer Energien<br />
(z. Z. Antragsstopp)<br />
Saarland<br />
Zukunftsenergieprogramm<br />
plus<br />
Zuwendungsfähig sind<br />
Holzfeuerungsanlagen mit 6 kW bis<br />
1 MW Leistung;<br />
- Natürliche Personen<br />
- Juristische Personen<br />
Kumulierbar mit Bundes-,<br />
jedoch nicht mit<br />
Landesmitteln<br />
http://www.umwelt.saarland.d<br />
e/<br />
bei automatisch beschickten<br />
Anlagen nur mit einer<br />
Nennwärmeleistung bis zu 50 kW<br />
und<br />
bei Stückholzkesseln nur, wenn<br />
Warmwasserzentralheizung<br />
144
Bundesland Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte kumulierbar Weitere Informationen<br />
Die Förderung beträgt:<br />
bei handbeschickten Anlagen 50 €<br />
je kW th<br />
bei automatisch beschickten<br />
Anlagen 30 € je kW th<br />
bei Anlagen mit einem<br />
Wirkungsgrad <strong>von</strong> ≥ 90 %<br />
mindestens 800 €<br />
Sachsen<br />
Fördermitteln für Vorhaben<br />
des Immissions- und<br />
Klimaschutzes einschließlich<br />
der <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />
Energien<br />
Biomasseanlagen (ausgenommen<br />
Einzelfeuerstätten) mit/ohne<br />
Errichtung einer Solaranlage<br />
Ohne Solaranlage:<br />
< 30 kW th : bis zu 80 €/kW th<br />
Ohne Solaranlage:<br />
- juristische Personen<br />
- gemeinnützige<br />
Einrichtungen<br />
mit Solaranlage:<br />
k.A.<br />
www.smul.sachsen.de<br />
> 30 kW th : bis zu 40 €/kW th<br />
mit Solaranlage:<br />
- natürliche Personen<br />
- juristische Personen<br />
< 30 kW th : bis zu 100 €/kW th<br />
- KMU<br />
> 30 kW th : bis zu 50 €/kW th<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Agrarinvestitionsförderungsprogramms<br />
Biomasseanlagen<br />
Förderung für kleine Investitionen:<br />
Landwirtschaftliche<br />
Unternehmen<br />
k.A.<br />
www.asp.sachsen-anhalt.de<br />
Zinsverbilligung für ein<br />
Kapitalmarktdarlehen bis zu 100 T€<br />
oder Zuschuss bis zu 20 %<br />
alternativ für eine Investition bis zu<br />
50 T€ ein Zuschuss <strong>von</strong> 35 %<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Initiative „Biomasse und<br />
Energie“<br />
Biomasseanlagen<br />
Zuschuss beträgt bis zu 40 % der<br />
förderfähigen Kosten<br />
- Träger öffentlicher<br />
Verwaltungen<br />
- natürliche Personen<br />
- juristische Personen<br />
Kumulierbar, andere<br />
Förderungen werden<br />
verrechnet<br />
www.ib-sh.de<br />
Thüringen<br />
Richtlinie <strong>zur</strong> Förderung der<br />
rationellen und<br />
umweltfreundlichen<br />
Energieverwendung<br />
insbesondere auf Basis <strong>von</strong><br />
Biomasseanlagen<br />
Förderung:<br />
50 € je kW th ,<br />
- natürliche Personen<br />
- juristische Personen<br />
- KMU<br />
Nicht kumulierbar mit<br />
anderen<br />
Landesprogrammen, für<br />
Bundesprogramm keine<br />
Beschränkung.<br />
www.th-online.de<br />
145
Bundesland Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte kumulierbar Weitere Informationen<br />
erneuerbaren Energien<br />
mindestens 500 € je Anlage bis zu<br />
einem Höchstbetrag <strong>von</strong> 100.000 €<br />
Tabelle 27: Förderung <strong>von</strong> großen Biomassekesseln durch die Bundesländer. Stand Oktober 2004.<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Bayern<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
EnergieHolz<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
(Richtlinie<br />
1.1.2002-<br />
31.12.2006)<br />
Gesamtkonzept für<br />
Nachwachsende<br />
Rohstoffe in<br />
Bayern vom<br />
28.04.2003, neue<br />
Richtlinie in Kraft<br />
seit 14.07.2004.<br />
• Erstmalige Erstellung <strong>von</strong> Energieerzeugungsanlagen auf<br />
Hackschnitzelbasis und damit verbundene<br />
Nahwärmeversorgungseinrichtungen bei Befeuerung der<br />
Anlagen mit naturbelassenen Holzhackschnitzeln:<br />
Festbetragsfinanzierung, max. 20 % der förderfähigen<br />
Investitionskosten (in Verbindung mit KuK: zusätzl. 150<br />
€/kW el ).<br />
• Innovative Maßnahmen im Bereich der Holzenergie (wie<br />
z.B. <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Holzpellets): Anteilsfinanzierung (15 %<br />
der förderfähigen Investitionskosten), Höchstbetrag je<br />
Maßnahme 250.000 €.<br />
Neuinvestitionen <strong>zur</strong> Errichtung <strong>von</strong> Biomasseheizwerken ab<br />
Jahresenergiebedarf <strong>von</strong> 500 MWh bezogen auf die bei den<br />
Abnehmern benötigte Energiemenge. Vor Antragsstellung ist<br />
Qualitätsmanagement (QM) für Holzheizwerke zu etablieren.<br />
Wärmebelegungsdichte mindestens 1,5 MWh pro Jahr und<br />
Meter neu errichteter Wärmetrasse.<br />
Einmaliger Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung mit<br />
folgenden Höchstbeträgen: 40 € je MWh Jahresenergiebedarf<br />
sowie 25 € je Meter neu errichteter Wärmetrasse.<br />
Hinweis: Die Richtlinien zu den Förderprogrammen<br />
BioHeiz500 (kleine Heizwerke <strong>von</strong> 100 bis 500 kW mit<br />
besonders umweltschonenden Biomassekesseln für<br />
"jedermann") und Biokomm (Biomassefeuerungen bis 500 kW<br />
für Kommunen und kirchliche Einrichtungen) sind<br />
ausgelaufen.<br />
Körperschaftliche<br />
Waldbesitzer,<br />
Privatwaldbesitzer,<br />
forstwirtschaftliche<br />
Zusammenschlüsse und<br />
sonstige Betreiber in<br />
Zusammenarbeit mit den<br />
vorgenannten<br />
Antragsberechtigten.<br />
Natürliche und juristische<br />
Personen des privaten<br />
und öffentlichen Rechts.<br />
ja, aber Förderhöchstgrenze 30 %<br />
der förderfähigen<br />
Investitionskosten.<br />
möglich, sofern der<br />
Subventionswert aller staatlichen<br />
Mittel 30 % der förderfähigen<br />
Kosten nicht überschreitet.<br />
www.lgabw.<br />
de/ie<br />
www.waldonlinebw.de<br />
www.carme<br />
n-ev.de<br />
Berlin keine Förderung www.ihkberlin24.de<br />
146
Bremen<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
REN-Programm<br />
(Rationelle<br />
Energieanwendung<br />
und <strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer<br />
Energiequellen).<br />
Richtlinie vom 31.<br />
März 2004 (in Kraft<br />
am 05.05.2004, gilt<br />
bis 31.12.2006).<br />
Brandenburg<br />
Technologieentwicklung:<br />
Programm <strong>zur</strong><br />
Förderung anwendungsnaher<br />
Umwelttechnologien<br />
(PFAU).<br />
Hamburg keine Förderung<br />
Hessen<br />
Förderschwerpunkt<br />
im Bereich Energie<br />
und Klimaschutz,<br />
Förderung des<br />
Umweltschutzes.<br />
RL <strong>von</strong> 1994,<br />
geändert 1998,<br />
wird überarbeitet.<br />
Förderung <strong>von</strong> zentralen Anlagen <strong>zur</strong> energetischen <strong>Nutzung</strong><br />
<strong>von</strong> Biomasse. Förderhöhe für Anlagen der<br />
Nahwärmeversorgung mit vorgeschaltetem Wärmeerzeuger<br />
auf Basis der Biomasse z.B. bis zu 30 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben (begrenzt auf 250 €/kW el ),<br />
KWK-Anlagen 35 % (begrenzt auf 1170 €/kW el ). Förderung<br />
abhängig <strong>von</strong> einer vorzulegenden<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung.<br />
Höchstförderbetrag 765.000 € je Einzelanlage.<br />
Pilotprojekte, Förderung der Entwicklung neuer Produkte,<br />
Verfahren und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen<br />
auf die Umwelt, inkl. im Bereich der energetischen<br />
Biomassenutzung sowie Demovorhaben.<br />
Förderung: nicht <strong>zur</strong>ückzahlbare Zuschüsse <strong>von</strong> 25 bis 50 %<br />
(Höchstbetrag 150.000 €, bei Kooperationsvorhaben max.<br />
200.000 €).<br />
• Anlage <strong>zur</strong> Verfeuerung fester Biomasse in Form <strong>von</strong><br />
Holzpellets (bis 31.12. 2004) <strong>zur</strong> zentralen<br />
Wärmeversorgung: Zuschuss bis 30 % der förderfähigen<br />
Ausgaben, max. 10.000 € pro Anlage<br />
• Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen ab 100 kW<br />
Feuerungswärmeleistung und ggf. Nahwärmenetz (mind.<br />
50 % der Holzhackschnitzel aus Waldrestholz und<br />
-schwachholz: Zuschuss bis 30 %, max. 250.000 €<br />
• Pilot-, Demonstrations-, Forschungs- und<br />
Entwicklungsvorhaben (auch Biomassenutzung).<br />
Juristische Personen des<br />
öffentlichen oder privaten<br />
Rechts mit Ausnahme des<br />
Bundes. KMU der<br />
gewerblichen Wirtschaft.<br />
Gewerbliche Unternehmen<br />
und Anbieter <strong>von</strong><br />
Dienstleistungen (v.a.<br />
KMU). Voraussetzung ist<br />
Sitz oder Betriebsstätte im<br />
Land.<br />
Juristische Personen des<br />
öffentlichen Rechts oder<br />
juristische Personen des<br />
Privatrechts, die sich<br />
überwiegend im Eigentum<br />
<strong>von</strong><br />
Gebietskörperschaften<br />
(insbes. Kommunen)<br />
befinden sowie<br />
Energiedienstleister für<br />
Anlagen, die bei den<br />
genannten<br />
Antragsberechtigten<br />
errichtet werden sollen.<br />
Kumulation mit anderen Mitteln des<br />
Landes ist nicht möglich. Eine<br />
Kumulation mit Mitteln des Bundes<br />
auf Zuschuss- und/oder<br />
Darlehensbasis ist zulässig.<br />
ja, max. 30 % (höher bei<br />
Demovorhaben).<br />
Hinweis (siehe Förderberechtigte):<br />
öffentlich-rechtliche Antragsteller<br />
sind im MAP vom<br />
Kumulierungsverbot<br />
ausgenommen, sofern die Summe<br />
aus Krediten, Zuschüssen und<br />
Zulagen die Summe der<br />
Aufwendungen nicht übersteigt.<br />
www.ilb.de<br />
http://www.u<br />
mweltunternehme<br />
n.bremen.d<br />
e/<br />
www.lthhessen.de<br />
147
Mecklen-<br />
burg-<br />
Vorpommern<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
Förderung <strong>zur</strong><br />
Umsetzung des<br />
Klimaschutzkonzeptes.<br />
RL Stand 10.06.02<br />
Niedersachsen<br />
Wirtschaftsförderfonds<br />
–<br />
ökologischer<br />
Bereich –<br />
Neufassung der<br />
Richtlinie<br />
"Erneuerbare<br />
Energien" (gültig<br />
bis 31.12.2003)<br />
Konzept <strong>zur</strong><br />
Förderung <strong>von</strong><br />
nachwachsenden<br />
Rohstoffen<br />
Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> biogener Rohstoffe (Wärme- u./o.<br />
Stromerzeugung bis Generatorleistung <strong>von</strong> 5 MW el ): Zuschuss<br />
bis 30 % der förderfähigen Ausgaben.<br />
Zuwendung <strong>zur</strong> Reduktion <strong>von</strong> CO 2 -Emissionen durch<br />
Förderung u. a. des Einsatzes regenerativer Energien sowie<br />
Pilotvorhaben <strong>zur</strong> energetischen <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> biogenen<br />
Rohstoffen:<br />
Anteilsfinanzierung <strong>von</strong> höchstens 40 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben (mindestens 12.500 €),<br />
Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.<br />
Wärme-Erzeugungsanlagen auf der Basis <strong>von</strong> Biomasse mit<br />
einer installierten Nennwärmeleistung <strong>von</strong> mindestens 100<br />
kW. Zinsgünstige Darlehen: bis 50 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben (70 % bei Pilot- und Demonstrationsprojekten).<br />
Zuwendungsfähig sind alle Investitionsmehrausgaben unter<br />
Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips.<br />
Förderung <strong>von</strong> Pilot- und Demonstrationsvorhaben wie<br />
Hackschnitzelheizanlagen und Nahwärmenetz bei<br />
Kommunen.<br />
Kleine und mittlere<br />
Unternehmen der<br />
gewerblichen Wirtschaft,<br />
die sich nicht zu 25 %<br />
oder mehr im Eigentum<br />
<strong>von</strong><br />
Gebietskörperschaften<br />
befinden.<br />
Öffentlich-rechtliche<br />
Körperschaften, private<br />
und öffentliche<br />
Unternehmen, die im<br />
Auftrag <strong>von</strong><br />
Körperschaften des öff.<br />
Rechts tätig werden,<br />
Unternehmen der<br />
Wohnungswirtschaft,<br />
Vereine und Verbände.<br />
Natürliche und juristische<br />
Personen.<br />
Land- und Forstwirtschaft,<br />
Dienstleister, Kommunen,<br />
Planer.<br />
Mittel aus anderen öffentlichen<br />
Haushalten oder zinsvergünstigte<br />
Kredite, die subventionserheblich<br />
sind, bis <strong>zur</strong> Höchstgrenze <strong>von</strong><br />
60 % der zuwendungsfähigen<br />
Gesamtausgaben (Nachweis).<br />
Andere Fördermöglichkeiten sind<br />
auszuschöpfen.<br />
Darlehen aus anderen<br />
Programmen, wenn eine<br />
Gesamtsumme der Darlehen <strong>von</strong><br />
80 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben nicht überschritten wird.<br />
Landeszuschüsse schließen eine<br />
Darlehensgewährung aus. Beim<br />
Zusammentreffen mit Zuschüssen<br />
aus anderen Programmen<br />
Förderhöchstgrenze <strong>von</strong> 49 %, bei<br />
KMU 40 %, sonst 30 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />
Förderung der<br />
verstärkten<br />
<strong>Nutzung</strong> zukunftsträchtiger<br />
Energietechniken.<br />
Stand: 02/04, RL<br />
verlängert bis<br />
31.12.06<br />
www.lfimv.de<br />
www.mu.nie<br />
dersachsen.<br />
de<br />
www.BENonline.de<br />
148
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
REN-Programm,<br />
Landesprogramm<br />
Rationelle Energieverwendung<br />
und<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
unerschöpflicher<br />
Energiequellen.<br />
Programmbereich<br />
Breitenförderung,<br />
REN-Richtlinie<br />
2004<br />
Förderung<br />
erneuerbarer<br />
Energien.<br />
Verwaltungsvorsch<br />
rift MWVL vom<br />
14.10. 2003.<br />
Biomasseanlagen <strong>zur</strong> Strom- und Wärmeerzeugung mit<br />
Netzanbindung (auch in Verbindung mit einer<br />
Solarkollektoranlage, Zuschuss 25 %, max. 150.000 €).<br />
Projektfinanzierung bis 500.000 € zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben als Zuschuss, darüber als zinsgünstiger Kredit<br />
(REN-Kreditprogramm).<br />
Fördersatz = 15 %, max. 90.000 € bzw. 150.000 € bei einer<br />
Wärmenutzung <strong>von</strong> mindestens 30 % durch Dritte.<br />
Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> energetischen <strong>Nutzung</strong> fester<br />
Biomasse <strong>zur</strong> Wärmeerzeugung (installierte<br />
Nennwärmeleistung <strong>von</strong> mehr als 100 kW). Zuwendung: 75 €<br />
je kW, maximal 50.000 € je Anlage, max. 25 % der<br />
förderfähigen Kosten.<br />
(Anmerkung: ferner handbeschickte Holzfeuerungsanlagen in<br />
Kombination mit einer solarthermischen Anlage).<br />
Natürliche Personen,<br />
juristische Personen sowie<br />
kleine und mittlere<br />
Unternehmen nach der<br />
Definition der<br />
Europäischen Union.<br />
Zuwendungsempfänger:<br />
Natürliche Personen sowie<br />
juristische Personen des<br />
privaten und öffentlichen<br />
Rechts in Rheinland-Pfalz.<br />
Möglich, soweit keine weitere<br />
Förderung des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen.<br />
Kumulierungsverbot<br />
(Förderprogramm erneuerbare<br />
Energien):<br />
Nicht gefördert werden Anlagen,<br />
für die andere Zuwendungen aus<br />
Bundes- oder Landesmitteln oder<br />
Mitteln der kommunalen<br />
Gebietskörperschaften gewährt<br />
werden.<br />
Bei den genannten Biomasse-<br />
Anlagen<br />
> 100 kW ist eine Kumulierung bis<br />
zum Anderthalbfachen des<br />
Förderbetrages zugelassen.<br />
www.lb.nrw.<br />
de<br />
www.energi<br />
efoerderung<br />
.info<br />
www.mwvlw<br />
.rlp.de<br />
149
Saarland<br />
Sachsen<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
Zukunftsenergieprogramm<br />
plus<br />
(ZEP plus).<br />
RL vom 01.04.2003<br />
Fördermittel für<br />
Vorhaben des<br />
Immissions- und<br />
Klimaschutzes<br />
einschließlich der<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer<br />
Energien.<br />
RL vom 28.11.01<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong><br />
nachhaltigen<br />
Entwicklung der<br />
Landwirtschaft<br />
• kleine BHKWs <strong>von</strong> bis zu 40 kW elektrischer<br />
Gesamtleistung (in Zus. mit Biogasanlagen bis zu 120<br />
kW):<br />
Festbetragsfinanzierung bis 10 kW: 620 €/kW, über 10<br />
kW: 6.200 €/Anlage.<br />
• Errichtung und Erweiterung dezentraler Nahwärmenetze<br />
(pro Jahr mind. 50 % mit Abwärme, Wärme aus KWK oder<br />
aus Biomasse gespeist: Anteilsfinanzierung, Förderung<br />
mit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max.<br />
100.000 €), Voraussetzung: kein Anschluss an<br />
vorhandenes Fernwärmenetz mit KWK möglich.<br />
• Holz- u. Strohfeuerungsanlagen <strong>von</strong> 6 kW bis 1 MW<br />
(automatisch beschickt: bis 50 kW):<br />
handbeschickt: 50 €/kW, automatisch beschickt: 30 €/kW<br />
bei Wirkungsgrad <strong>von</strong> mindestens 90 %.<br />
• Entwicklungs-, Demonstrations-, Pilotanlagen (u.a.<br />
<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse): Zuschuss 30 % (max. 100.000€)<br />
• Förderung <strong>von</strong> Energiekonzepten, Machbarkeitsstudien<br />
<strong>zur</strong> Energieeinsparung: bis zu 40 % der<br />
zuwendungsfähigen Kosten bei Biomasse.<br />
Förderung der Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> fester<br />
Biomasse, ausgenommen Einzelfeuerstätten (auch in<br />
Kombination mit Sonnenkollektoranlagen).<br />
Zuschuss bei Biomasse-Anlagen: bis zu 80 € je kW<br />
Nennwärmeleistung bis zu 30 kW sowie<br />
bis zu 40 € je kW Nennwärmeleistung, die über 30 kW<br />
hinausgeht.<br />
Förderung <strong>von</strong> Erzeugung und <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> regenerativen<br />
Energien überwiegend im eigenen Unternehmen<br />
(Biomasseanlagen Zuschuss bis 30 % des<br />
zuwendungsfähigen Investitionsvolumens).<br />
Natürliche und juristische<br />
Personen (z.T.<br />
Begrenzung in Teilen der<br />
Richtlinie), kleine und<br />
mittlere Unternehmen<br />
(KMU).<br />
Juristische Personen des<br />
öffentlichen Rechts oder<br />
gemeinnützige, soziale,<br />
kirchliche und karitative<br />
Einrichtungen.<br />
Vor allem<br />
landwirtschaftliche<br />
Unternehmen.<br />
Kumulation mit anderen<br />
öffentlichen Mitteln ist zulässig,<br />
wenn diese nicht aus anderen<br />
Landesförderprogrammen<br />
stammen.<br />
Zuschüsse dürfen nicht mit<br />
anderen staatlichen Beihilfen im<br />
Sinne Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag<br />
oder mit anderen<br />
Gemeinschaftsfinanzierungen<br />
kumuliert werden, wenn die<br />
Beihilfeintensität über derjenigen<br />
des Gemeinschaftsrahmens für<br />
staatliche Beihilfen liegen würde<br />
(EG C 37/3 vom 03.02.2001).<br />
Hinweis (siehe Förderberechtigte):<br />
öffentlich-rechtliche Antragsteller<br />
sind im MAP vom<br />
Kumulierungsverbot<br />
ausgenommen, sofern die Summe<br />
aus Krediten, Zuschüssen und<br />
Zulagen die Summe der<br />
Aufwendungen nicht übersteigt.<br />
www.umwel<br />
t-<br />
saarland.de<br />
www.smul.sa<br />
chsen.de<br />
www.umwelt.<br />
sachsen.de<br />
www.sachs<br />
en.de<br />
Staatliche<br />
Ämter für<br />
Landwirtsch<br />
aft<br />
150
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
Agrarinvestitionsförderprogramm<br />
(AFP).<br />
RdErl. des MLU<br />
vom 13.03.2003<br />
Förderung der Energieeinsparung und –umstellung auf<br />
alternative Energiequellen (hier: Biomasse).<br />
Förderung für kleine Investitionen: Zinsverbilligung für ein<br />
Kapitalmarktdarlehen bis zu 100.000 € oder Zuschuss bis zu<br />
20 % (alternativ bei Investitionen bis zu 50.000 € ein<br />
Zuschuss <strong>von</strong> 35 %).<br />
Große Investitionen: (mindestens 50.000 € bis 1,25 Mio. €):<br />
zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bis zu 5 % für die ersten<br />
beiden Voll-AK (AK=Arbeitskraft) jeweils bis zu 200.000 €, für<br />
jede weitere Voll-AK bis zu 85.000 €.<br />
Landwirtschaftliche<br />
Unternehmen.<br />
Nach Ministerium für<br />
Landwirtschaft und Umwelt:<br />
"Kumulierbarkeit insoweit möglich,<br />
sofern keine weiteren öffentlichen<br />
Mittel in Anspruch genommen<br />
werden".<br />
www.sachs<br />
en-anhalt.de<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Initiative "Biomasse<br />
und Energie".<br />
Erlass MFE vom<br />
20.04.01/Merkblatt<br />
03.06.02<br />
Förderung der Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> energetischen<br />
<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse und Biogas-Gemeinschaftsanlagen<br />
oder in Verbindung mit der Errichtung <strong>von</strong> Wärmenetzen<br />
sowie Peripherieaufwendungen:<br />
Anteilsfinanzierung durch einen einmaligen, i.d.R. nicht<br />
rückzahlbaren Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen<br />
Kosten.<br />
Empfänger <strong>von</strong><br />
Zuwendungen:<br />
Träger öffentlicher<br />
Verwaltungen<br />
(Gemeinden, Kreise,<br />
Ämter, Zweckverbände)<br />
sowie natürliche und<br />
juristische Personen des<br />
privaten Rechts.<br />
Sonstige Zuwendungen öffentlicher<br />
Stellen schließen die Förderung<br />
nach diesen Grundsätzen nicht<br />
generell aus, sind jedoch auf den<br />
Förderbetrag an<strong>zur</strong>echnen.<br />
www.ibsh.de<br />
Förderung <strong>von</strong><br />
Demonstrationsprojekten<br />
<strong>zur</strong><br />
Anwendung<br />
erneuerbarer<br />
Energien<br />
Pilot- und Demonstrationsprojekte nach Einzelfallprüfung.<br />
Natürliche u. juristische<br />
Personen des privaten<br />
Rechts;<br />
Gebietskörperschaften<br />
und sonstige öffentlichrechtliche<br />
Einrichtungen.<br />
Energiestiftu<br />
ng<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
www.innova<br />
tionsstif<br />
tung-sh.de<br />
Thüringen<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer<br />
Energien.<br />
RL vom 01.01.02,<br />
Änderung v.<br />
01.01.04<br />
Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> der Biomasse.<br />
Zuschuss über 50 € je kW thermischer Leistung, mindestens<br />
jedoch 500 € je Anlage bis zu einem Höchstbetrag <strong>von</strong><br />
100.000 €.<br />
Natürliche Personen,<br />
Personengesellschaften<br />
und juristische Personen<br />
des privaten Rechts sowie<br />
Körperschaften und<br />
Anstalten des öffentlichen<br />
Rechts.<br />
Quellen:<br />
• C.A.R.M.E.N. (2004): Fördermöglichkeiten Biomasseanlagen. Straubing 2004 (www.carmen-ev.de)<br />
• IWR (2004): Förderung <strong>von</strong> Biomasseheizkraftwerden. Münster 2004 (www.iwr.de)<br />
• BINE (2004): Förderinformation (www.energiefoerderung.info)<br />
• Ministerien und Institutionen der Bundesländer<br />
Kumulierungsverbot, falls bereits<br />
Förderung aus anderen<br />
Programmen des Landes.<br />
Doppelförderung <strong>von</strong> Land und<br />
Bund möglich (Ausnahme Solar).<br />
www.aufbau<br />
bank.de<br />
www.thonline.de<br />
151
Tabelle 28: Förderung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen durch die Bundesländer. Stand Oktober 2004.<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Keine Breitenförderung,<br />
aber<br />
KMU-Förderung im<br />
Rahmen des<br />
Umweltschutz- und<br />
Energiesparförderprogramms<br />
(L-Bank).<br />
Merkblatt 1/04<br />
Wasserkraftanlagen <strong>zur</strong> überwiegend eigenen Stromnutzung:<br />
zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen bis zu 75 % der<br />
förderfähigen Kosten, Mindestbetrag i.d.R. 10.000 €.<br />
KMU-Unternehmen nach<br />
EU-Definition.<br />
kumulierbar<br />
www.lbank.de<br />
Bayern<br />
Programm <strong>zur</strong><br />
Förderung <strong>von</strong><br />
Kleinwasserkraftanlagen<br />
Grundsätze 1/04<br />
<strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong><br />
Kleinwasserkraftanlagen<br />
in Bayern<br />
des Bayr.<br />
Wirtschaftsministeriums<br />
Wiederinbetriebnahme, Erhaltung, Ausbau sowie Neubau (in<br />
Ausnahmefällen) <strong>von</strong> Anlagen mit einer Ausbauleistung bis<br />
1000 kW und ab 15.000 € zuwendungsfähiger Kosten,<br />
Zuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal<br />
4.000 € pro kW Ausbauleistung.<br />
Eigentümer <strong>von</strong><br />
Kleinwasserkraftanlagen.<br />
Zuschuss darf nicht zusammen mit<br />
Zuwendungen aus ähnlichen<br />
Programmen in Anspruch<br />
genommen werden. Sonstige<br />
Zuwendungen der öffentlichen<br />
Hand werden angerechnet.<br />
www.stmwiv<br />
t.bayern.de/<br />
energie/foer<br />
der<br />
programme.<br />
html<br />
Berlin<br />
keine Förderung<br />
Brandenburg<br />
REN-Programm<br />
(Rationelle<br />
Energieanwendung<br />
und <strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer<br />
Energiequellen).<br />
Richtlinie vom 31.<br />
März 2004 (in Kraft<br />
am 05.05.2004, gilt<br />
bis 31.12.2006).<br />
Förderhöhe <strong>von</strong> Anlagen in Abhängigkeit einer vorzulegenden<br />
Wirtschaftlichkeitsrechnung bis zu 25 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben. Höchstförderbetrag je<br />
Einzelanlage 380.000 €.<br />
Juristische Personen des<br />
öffentlichen oder privaten<br />
Rechts mit Ausnahme des<br />
Bundes. KMU der<br />
gewerblichen Wirtschaft.<br />
Kumulation mit anderen Mitteln des<br />
Landes ist nicht möglich. Eine<br />
Kumulation mit Mitteln des Bundes<br />
auf Zuschuss- und/oder<br />
Darlehensbasis ist zulässig.<br />
www.ilb.de<br />
Bremen<br />
keine Förderung<br />
Hamburg<br />
keine Förderung<br />
Hessen<br />
keine Förderung<br />
Mecklenburg-Vorp.<br />
keine Förderung<br />
152
Niedersachsen<br />
Wirtschaftsförderfonds<br />
–<br />
ökologischer<br />
Bereich –<br />
Neufassung der<br />
Richtlinie<br />
"Erneuerbare<br />
Energien (gültig bis<br />
31.12.2003)<br />
Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung <strong>von</strong><br />
Laufwasserkraftwerken mit einer Nennleistung bis 500 kW:<br />
Zuwendung als Projektförderung durch Darlehen in Höhe <strong>von</strong><br />
bis zu 50 % (bzw. 70 bei Pilot- und Demonstrationsanlagen).<br />
Natürliche und juristische<br />
Personen.<br />
Soweit zulässig können für<br />
dasselbe Vorhaben Darlehen aus<br />
anderen Programmen in Anspruch<br />
genommen werden, wenn damit<br />
eine Gesamtsumme der Darlehen<br />
<strong>von</strong> 80 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben nicht überschritten wird.<br />
Landeszuschüsse schließen eine<br />
Darlehensgewährung aus. Beim<br />
Zusammentreffen mit Zuschüssen<br />
aus anderen Programmen<br />
Förderhöchstgrenze <strong>von</strong> 49 %, bei<br />
KMU 40 %, bei übrigen<br />
Unternehmen 30 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />
www.mu.nie<br />
dersachsen.<br />
de<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
REN-Programm,<br />
Landesprogramm<br />
Rationelle Energieverwendung<br />
und<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
unerschöpflicher<br />
Energiequellen.<br />
REN-Richtlinie<br />
2004<br />
WKA bis 1000 kW el installierter Leistung.<br />
Fördersatz: 30 % bei Vorhaben bis zu zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben in Höhe <strong>von</strong> 5.000 €/kW el installierter Leistung.<br />
Natürliche Personen,<br />
juristische Personen sowie<br />
kleine und mittlere<br />
Unternehmen nach der<br />
Definition der<br />
Europäischen Union.<br />
Möglich, soweit keine weitere<br />
Förderung des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen.<br />
www.lb.nrw.<br />
de<br />
www.energi<br />
efoerderung<br />
.info<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
Förderung<br />
erneuerbarer<br />
Energien.<br />
Verwaltungsvorschrift<br />
MWVL vom<br />
14.10. 2003.<br />
Errichtung, Reaktivierung und Erweiterung <strong>von</strong><br />
Laufwasserkraftwerden: Zuwendung <strong>von</strong> 750 € je kW neu<br />
installierter Nennleistung und 300 € je kW erweiterte oder<br />
reaktivierte Nennleistung, höchstens jedoch 100.000 € und<br />
höchstens 20 % der förderfähigen Kosten.<br />
Zuwendungsempfänger:<br />
Natürliche Personen sowie<br />
juristische Personen des<br />
privaten und öffentlichen<br />
Rechts in Rheinland-Pfalz.<br />
Kumulierungsverbot<br />
(Förderprogramm erneuerbare<br />
Energien):<br />
Nicht gefördert werden Anlagen,<br />
für die andere Zuwendungen aus<br />
Bundes- oder Landesmitteln oder<br />
Mitteln der kommunalen<br />
Gebietskörperschaften gewährt<br />
werden.<br />
www.mwvlw<br />
.rlp.de<br />
Saarland<br />
keine Förderung<br />
153
Sachsen<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Thüringen<br />
Immissions- und<br />
Klimaschutz<br />
einschließlich der<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer<br />
Energien.<br />
RL vom 28.11.01<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer<br />
Energien.<br />
RL vom 01.01.02,<br />
Änderung v.<br />
01.01.04<br />
Förderung der aus ökologisch bedingten Anforderungen<br />
resultierenden Aufwendungen für Wasserkraftanlagen mit<br />
einer installierten Leistung bis 500 kW: bis zu 30 % bei<br />
Neuanlagen, bis zu 70 % bei allen anderen Anlagen (max.<br />
102.260 € pro Wasserkraftanlage und Standort).<br />
Bei besonderem Landesinteresse 80 % der nachgewiesenen<br />
Ausgaben für ökologisch bedingte Aufwendungen.<br />
keine Förderung<br />
keine Förderung<br />
Neubau und Reaktivierung <strong>von</strong> Wasserkraftanlagen <strong>zur</strong><br />
Stromerzeugung sowie der Ausbau und die Modernisierung<br />
<strong>von</strong> Wasserkraftanlagen <strong>zur</strong> Erhöhung der Stromerzeugung.<br />
Bis zu 35 kW: 500 € je kW, mindestens 7.500 €.<br />
35-100 kW: 375 € je kW.<br />
Über 100 kW: 250 € je kW.<br />
Ausbau und Modernisierung: 250 € je kW Erweiterung.<br />
Höchstbetrag <strong>von</strong> 100.000 € pro Anlage. Bei Reaktivierung<br />
Stillstandszeit <strong>von</strong> mindestens 5 Jahren.<br />
Quellen<br />
• IWR (2004): Wasserkraft-Förderung (www.iwr.de)<br />
• BINE (2004): Förderinformation (www.energiefoerderung.info)<br />
• Ministerien und Institutionen der Bundesländer<br />
Natürliche und juristische<br />
Personen des öffentlichen<br />
und privaten Rechts, die<br />
Eigentümer, Pächter oder<br />
Mieter der Flächen sind,<br />
auf denen das Vorhaben<br />
realisiert werden soll<br />
sowie KMU nach EU-<br />
Definition.<br />
Natürliche Personen,<br />
Personengesellschaften<br />
und juristische Personen<br />
des privaten Rechts sowie<br />
Körperschaften und<br />
Anstalten des öffentlichen<br />
Rechts.<br />
Kumulierungsverbot, falls bereits<br />
Förderung aus anderen<br />
Programmen des Landes.<br />
Doppelförderung <strong>von</strong> Land und<br />
Bund möglich (Ausnahme Solar).<br />
www.sachs<br />
en.de<br />
www.aufbau<br />
bank.de<br />
www.thonline.de<br />
154
Tabelle 29: Förderung <strong>von</strong> Biogasanlagen durch die Bundesländer. Stand Oktober 2004.<br />
Bayern<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
Energieeinsparprogramm<br />
Altbau der<br />
L-Bank Baden-<br />
Württemberg<br />
www.impuls<br />
-programmaltbau.de<br />
Agrarinvestitionsförderungsprogramm<br />
Baden-<br />
Württemberg (AFP)<br />
Agrarzuschussprogramm<br />
(AZP)<br />
Biogasanlagen werden mit zinsverbilligtem Energiespardarlehen<br />
bis zu 15.000 € je Wohnung, mindestens jedoch 7.500 €<br />
gefördert; CO 2 -Ergänzungsdarlehen <strong>zur</strong> Restfinanzierung des<br />
Investitionsbetrages<br />
Energiespardarlehen: Zinsverbilligung auf 10 Jahre um 2 %<br />
gegenüber dem Marktzins; Zinssatz unter 1 % effektiv<br />
CO 2 -Ergänzungsdarlehen: wie Energiespardarlehen, jedoch<br />
um 0,3 % gesenkter Endkreditnehmersatz<br />
Die Form der Zuwendungen für Biogasanlagen sind:<br />
- Zuschüsse für kleine Investitionen bis 50.000 € <strong>von</strong> bis zu<br />
35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />
- Zinsverbilligte Darlehen für große Investitionen ab 50.000 €,<br />
die einem Barwert <strong>von</strong> bis zu 30.000 € entsprechen,<br />
zusätzlich ein Zuschuss <strong>von</strong> bis zu 10 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben, max. jedoch 30.000 € (der Zuschuss wird<br />
auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen durch die<br />
EEG-Novelle ab September dieses Jahres nicht mehr gewährt)<br />
Biogasanlage als Diversifizierungsmaßnahme, bis zu 20 % bei<br />
einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen <strong>von</strong> bis zu<br />
100.000 €<br />
Berlin keine Förderung<br />
Brandenburg<br />
REN-Programm<br />
(Rationelle<br />
Energieanwendung<br />
und <strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer<br />
Energiequellen).<br />
Richtlinie vom 31.<br />
März 2004 (in Kraft<br />
am 05.05.2004, gilt<br />
bis 31.12.2006).<br />
Förderung <strong>von</strong> Biogasanlagen mit bis zu 35 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben<br />
- bei Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen mittels Kraft-<br />
Wärme-Kopplung (KWK) bis zu 35 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben, wobei diese auf 1.170 €/kW el begrenzt sind. Der<br />
Förderhöchstsatz kann nur dann gewährt werden, wenn<br />
mindestens ein jahresgemittelter Brennstoffnutzungsgrad <strong>von</strong><br />
70 Prozent erreicht wird.<br />
- für Anlagen, bei denen ausschließlich der erzeugte Strom<br />
energetisch genutzt wird, bis zu 25 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben, wobei diese auf 1.120 €/kW el begrenzt sind.<br />
Träger <strong>von</strong> Investitionsmaßnahmen,<br />
die an ihren<br />
Häusern mit einer selbst<br />
genutzten Wohnung Energiesparmaßnahmen<br />
<strong>von</strong><br />
mindestens 7.500 € durchführen.<br />
Landwirtschaftliche Unternehmen,<br />
<strong>zur</strong> Stabilisierung<br />
und Verbesserung der<br />
landwirtschaftlichen Einkommen<br />
sowie <strong>zur</strong> Verbesserung<br />
der Lebens-,<br />
Arbeits- und Produktionsbedingungen<br />
Landwirtschaftliche<br />
Unternehmen<br />
Juristische Personen des<br />
öffentlichen oder privaten<br />
Rechts mit Ausnahme des<br />
Bundes. KMU der<br />
gewerblichen Wirtschaft<br />
Nicht mit anderen öffentlichen Programmen<br />
kumulierbar; jedoch mit<br />
kommunalen Förderprogrammen<br />
Nicht mit Marktanreizprogramm<br />
kumulierbar<br />
Nicht mit Marktanreizprogramm<br />
kumulierbar<br />
Kumulation mit anderen Mitteln des<br />
Landes ist nicht möglich. Eine<br />
Kumulation mit Mitteln des Bundes<br />
auf Zuschuss- und/oder<br />
Darlehensbasis ist zulässig.<br />
www.landwi<br />
rtschaftmlr.badenwuerttember<br />
g.de<br />
www.landwi<br />
rtschaft.bay<br />
ern.de<br />
www.ilb.de<br />
155
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
Bremen Richtlinie <strong>zur</strong><br />
Förderung der<br />
sparsamen und<br />
rationellen Energienutzung<br />
und -<br />
umwandlung in<br />
Industrie und<br />
Gewerbe (REN-<br />
Richtlinie)<br />
Hamburg keine Förderung<br />
Hessen<br />
www.lthhessen.de<br />
Mecklen-<br />
burg-<br />
Vorpommern<br />
Förderschwerpunkt<br />
im Bereich Energie<br />
und Klimaschutz,<br />
Förderung des<br />
Umweltschutzes.<br />
RL <strong>von</strong> 1994,<br />
geändert 1998,<br />
wird überarbeitet.<br />
Förderung der<br />
verstärkten<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
zukunftsträchtiger<br />
Energietechniken.<br />
Stand: 02/04, RL<br />
verlängert bis<br />
31.12.06<br />
Für alle weiteren Maßnahmen werden Zuschüsse <strong>von</strong> bis zu<br />
40 % der förderfähigen Kosten gewährt.<br />
Bei Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> erneuerbarer Energiequellen, die<br />
eine Gemeinschaft oder ein Siedlungsgebiet autark versorgen,<br />
kann die Förderquote bis zu 50 % betragen.<br />
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich die<br />
Förderquoten um bis zu 10 % erhöhen.<br />
Gefördert wird i.d.R. durch Investitionszuschüsse in Höhe <strong>von</strong><br />
bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß den<br />
Förderrichtlinien im Rahmen der haushaltsrechtlichen<br />
Möglichkeiten, der Förderhöchstbetrag beträgt je Anlage<br />
250.000 €.<br />
Anlagen <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> biogener Rohstoffe (Wärme- u./o.<br />
Stromerzeugung bis Generatorleistung <strong>von</strong> 5 MWel):<br />
Zuschuss bis 30 % der förderfähigen Ausgaben.<br />
- Gewerbe<br />
- natürliche Personen<br />
- natürliche Personen<br />
- juristische Personen<br />
- KMU<br />
- freiberuflich Tätige<br />
- Stiftungen und eingetragene<br />
Vereine<br />
Ja, aber Summe aller Zuschüsse<br />
darf nicht die in Förderinhalt<br />
genannte Quote übersteigen<br />
Ja, mit 2556 € zusätzlich<br />
Neben den in dieser Richtlinie festgelegten<br />
Förderquoten können für<br />
dasselbe Vorhaben Fördermittel<br />
aus anderen öffentlichen Haushalten<br />
oder zinsvergünstigte Kredite,<br />
die subventionserheblich sind, bis<br />
zu einer Höchstgrenze <strong>von</strong> 60 %<br />
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben<br />
in Anspruch genommen<br />
werden, sofern dem Zuwendungsgeber<br />
die Notwendigkeit nachgewiesen<br />
wird.<br />
www.umwel<br />
t-<br />
unternehme<br />
n.bremen.d<br />
e<br />
www.lfimv.de<br />
156
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
Niedersachsen<br />
Wirtschaftsförderfonds<br />
–<br />
ökologischer<br />
Bereich –<br />
Neufassung der<br />
Richtlinie<br />
"Erneuerbare<br />
Energien" (gültig<br />
bis 31.12.2003)<br />
REN-Programm,<br />
Landesprogramm<br />
Rationelle Energieverwendung<br />
und<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
unerschöpflicher<br />
Energiequellen.<br />
Programmbereich<br />
Breitenförderung,<br />
REN-Richtlinie<br />
2004<br />
Förderung<br />
erneuerbarer<br />
Energien.<br />
Verwaltungsvorschrift<br />
MWVL vom<br />
14.10. 2003.<br />
Wärme-Erzeugungsanlagen auf der Basis <strong>von</strong> Biomasse mit<br />
einer installierten Nennwärmeleistung <strong>von</strong> mindestens 100<br />
kW. Zinsgünstige Darlehen: bis 50 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben (70 % bei Pilot- und Demonstrationsprojekten).<br />
Zuwendungsfähig sind alle Investitionsmehrausgaben unter<br />
Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips.<br />
Bei Biogasanlagen mit zuwendungsfähigen Ausgaben <strong>von</strong><br />
500.000 € bis 1,5 Mio. € kann die Förderung als Zuschuss<br />
oder zinsgünstiger Kredit gewährt werden.<br />
Die Kreditsumme ist für jedes einzelne Vorhaben auf max.<br />
500.000 € begrenzt.<br />
Zuschuss: „15 % bei Vorhaben bis zu einem Höchstbetrag<br />
<strong>von</strong> 90.000 € sowie 150.000 € bei einer Wärmenutzung <strong>von</strong><br />
mindestens 30 % durch Dritte<br />
Zinsgünstiger Kredit: Zinssatz für den Endkreditnehmer liegt<br />
bis zu 5 % unter dem durchschnittlichen Zinssatz für<br />
Hypothekarkredite mit einer Laufzeit <strong>von</strong> 10 Jahren bei einem<br />
tilgungsfreiem Jahr<br />
Biogasanlagen <strong>zur</strong> kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung<br />
in der Landwirtschaft; die Zuwendung beträgt bis zu<br />
25 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 100.000 €<br />
je Anlage<br />
- Natürliche Personen<br />
- Juristische Personen<br />
- Natürliche Personen<br />
- Juristische Personen<br />
- KMU<br />
Zuwendungsempfänger:<br />
Natürliche Personen sowie<br />
juristische Personen des<br />
privaten und öffentlichen<br />
Rechts<br />
Darlehen aus anderen<br />
Programmen, wenn eine<br />
Gesamtsumme der Darlehen <strong>von</strong><br />
80 % der zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben nicht überschritten wird.<br />
Landeszuschüsse schließen eine<br />
Darlehensgewährung aus. Beim<br />
Zusammentreffen mit Zuschüssen<br />
aus anderen Programmen<br />
Förderhöchstgrenze <strong>von</strong> 49 %, bei<br />
KMU 40 %, sonst 30 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />
Möglich, soweit keine weitere<br />
Förderung des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen.<br />
Kumulierungsverbot;<br />
Nicht gefördert werden Anlagen,<br />
für die andere Zuwendungen aus<br />
Bundes- oder Landesmitteln oder<br />
Mitteln der kommunalen<br />
Gebietskörperschaften gewährt<br />
werden.<br />
www.mu.nie<br />
dersachsen.<br />
de<br />
www.lb.nrw.<br />
de<br />
www.mwvlw<br />
.rlp.de<br />
157
Saarland<br />
Sachsen<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
Zukunftsenergieprogramm<br />
plus<br />
(ZEP plus).<br />
RL vom 01.04.2003<br />
Fördermittel für<br />
Vorhaben des<br />
Immissions- und<br />
Klimaschutzes<br />
einschließlich der<br />
<strong>Nutzung</strong> erneuerbarer<br />
Energien.<br />
RL vom 28.11.01<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong><br />
nachhaltigen<br />
Entwicklung der<br />
Landwirtschaft<br />
Agrarinvestitionsförderprogramm<br />
(AFP).<br />
RdErl. des MLU<br />
vom 13.03.2003<br />
kleine BHKWs in Zusammenhang mit einer Biogasanlage bis<br />
zu 120 kW:<br />
Festbetragsfinanzierung bis 10 kW: 620 €/kW, über 10 kW:<br />
6.200 €/Anlage.<br />
Biogasanlagen werden mit bis zu 30 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.<br />
Förderung <strong>von</strong> Erzeugung und <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> regenerativen<br />
Energien überwiegend im eigenen Unternehmen<br />
(Biomasseanlagen Zuschuss bis 30 % des<br />
zuwendungsfähigen Investitionsvolumens).<br />
Förderung der Energieeinsparung und –umstellung auf<br />
alternative Energiequellen (hier: Biogas).<br />
Förderung für kleine Investitionen: Zinsverbilligung für ein<br />
Kapitalmarktdarlehen bis zu 100.000 € oder Zuschuss bis zu<br />
20 % (alternativ bei Investitionen bis zu 50.000 € ein<br />
Zuschuss <strong>von</strong> 35 %).<br />
Große Investitionen: (mindestens 50.000 € bis 1,25 Mio. €):<br />
zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen bis zu 5 % für die ersten<br />
beiden Voll-AK (AK=Arbeitskraft) jeweils bis zu 200.000 €, für<br />
jede weitere Voll-AK bis zu 85.000 €.<br />
Natürliche und juristische<br />
Personen (z.T.<br />
Begrenzung in Teilen der<br />
Richtlinie), kleine und<br />
mittlere Unternehmen<br />
(KMU).<br />
- Juristische Personen des<br />
öffentlichen Rechts<br />
- gemeinnützige, soziale,<br />
kirchliche und karitative<br />
Einrichtungen<br />
Vor allem<br />
landwirtschaftliche<br />
Unternehmen<br />
Landwirtschaftliche<br />
Unternehmen<br />
Kumulation mit anderen<br />
öffentlichen Mitteln ist zulässig,<br />
wenn diese nicht aus anderen<br />
Landesförderprogrammen<br />
stammen.<br />
Zuschüsse dürfen nicht mit<br />
anderen staatlichen Beihilfen im<br />
Sinne Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag<br />
oder mit anderen<br />
Gemeinschaftsfinanzierungen<br />
kumuliert werden, wenn die<br />
Beihilfeintensität über derjenigen<br />
des Gemeinschaftsrahmens für<br />
staatliche Beihilfen liegen würde<br />
(EG C 37/3 vom 03.02.2001).<br />
ja<br />
Nach Ministerium für<br />
Landwirtschaft und Umwelt:<br />
"Kumulierbarkeit insoweit möglich,<br />
sofern keine weiteren öffentlichen<br />
Mittel in Anspruch genommen<br />
werden".<br />
www.umwel<br />
t.saarland.d<br />
e<br />
www.umwelt.<br />
sachsen.de<br />
www.sachs<br />
en.de<br />
www.sachs<br />
en-anhalt.de<br />
158
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Thüringen<br />
Bezeichnung Förderinhalt Förderberechtigte Kumulierbar Infos<br />
Initiative "Biomasse<br />
und Energie".<br />
Erlass MFE vom<br />
20.04.01/Merkblatt<br />
03.06.02<br />
<strong>Nutzung</strong><br />
erneuerbarer<br />
Energien.<br />
RL vom 01.01.02,<br />
Änderung v.<br />
01.01.04<br />
Förderung der Errichtung <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> energetischen<br />
<strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biogas-Gemeinschaftsanlagen oder in<br />
Verbindung mit der Errichtung <strong>von</strong> Wärmenetzen sowie<br />
Peripherieaufwendungen:<br />
Anteilsfinanzierung durch einen einmaligen, i.d.R. nicht<br />
rückzahlbaren Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen<br />
Kosten.<br />
Pilot- und Demonstrationsanlagen <strong>zur</strong> Biogasnutung;<br />
Zuschuss <strong>von</strong> bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />
bis zu einem Höchstbetrag <strong>von</strong> 150.000 €<br />
Empfänger <strong>von</strong><br />
Zuwendungen:<br />
Träger öffentlicher<br />
Verwaltungen<br />
(Gemeinden, Kreise,<br />
Ämter, Zweckverbände)<br />
sowie natürliche und<br />
juristische Personen des<br />
privaten Rechts.<br />
Natürliche Personen,<br />
Personengesellschaften<br />
und juristische Personen<br />
des privaten Rechts sowie<br />
Körperschaften und<br />
Anstalten des öffentlichen<br />
Rechts.<br />
Sonstige Zuwendungen öffentlicher<br />
Stellen schließen die Förderung<br />
nach diesen Grundsätzen nicht<br />
generell aus, sind jedoch auf den<br />
Förderbetrag an<strong>zur</strong>echnen.<br />
Kumulierungsverbot, falls bereits<br />
Förderung aus anderen<br />
Programmen des Landes.<br />
Doppelförderung <strong>von</strong> Land und<br />
Bund möglich (Ausnahme Solar).<br />
www.ibsh.de<br />
www.aufbau<br />
bank.de<br />
159
Anhang 2: Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
Tabelle 30:<br />
Referenzsysteme Flachkollektoren <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung<br />
Kalkulatorische Lebensdauer 20<br />
Kalkulatorischer Zinssatz 6%<br />
Jährliche Kosten Wartung & Betrieb<br />
1,50% der Investitionskosten<br />
6 m² Flachkollektoren<br />
Brauchwasser<br />
10 m² Flachkollektoren<br />
Brauchwasser<br />
25 m² Flachkollektoren<br />
Brauchwasser<br />
75 m²<br />
Flachkollektore<br />
n Brauchwasser<br />
Jahr 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Kollektorfläche m² 6 6 6 10 10 10 25 25 25 75 75<br />
Faktor Ertrag Kollektoren kWh/m²a 400 400 400 400 400 400 400 400 400 400 400<br />
Jährliche Wärmeerzeugung kWh/a 2400 2400 2400 4000 4000 4000 10000 10000 10000 30000 30000<br />
Spezifische Investition nach BAFA-Daten €/m² 829 775 751 644 655 648 556 509 590 642 338<br />
Bruttoinvestitionen nach BAFA 4974 4650 4506 6440 6550 6480 13900 12725 14750 48150 25350<br />
Kapitalkosten 434 405 393 561 571 565 1212 1109 1286 4198 2210<br />
Wartungs und Betriebskosten €/a 75 70 68 97 98 97 209 191 221 722 380<br />
Jahreskosten €/a 508 475 460 658 669 662 1420 1300 1507 4920 2590<br />
spez. Wärmeerzeugungskosten €/kWh 0,212 0,198 0,192 0,165 0,167 0,166 0,142 0,130 0,151 0,164 0,086<br />
Förderung spezifisch je m² €/m² 92 125 110 92 125 110 92 125 110 92 125<br />
Förderung absolut € 552 750 660 920 1250 1100 2300 3125 2750 6900 9375<br />
Förderung spez. Wärmeertrag €/kWh 0,012 0,016 0,014 0,012 0,016 0,014 0,012 0,016 0,014 0,012 0,016<br />
Spezifische Investition nach Förderung €/m² 737 650 641 552 530 538 464 384 480 550 213<br />
spez. Wärmeerzeugungskosten nach<br />
Förderung €/kWh 0,200 0,182 0,178 0,153 0,152 0,152 0,131 0,114 0,137 0,153 0,071<br />
Tabelle 31: Referenzsysteme für Flachkollektoren <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung und<br />
Heizungsunterstützung<br />
Kalkulatorische Lebensdauer 20<br />
Kalkulatorischer Zinssatz 6%<br />
Jährliche Kosten Wartung & Betrieb<br />
1,50% der Investitionskosten<br />
6 m² Flachkollektoren<br />
10 m²<br />
Flachkollektoren<br />
25 m²<br />
Flachkollektoren<br />
75 m²<br />
Flachkollektoren<br />
Heizung<br />
Heizung<br />
Heizung<br />
Heizung<br />
Jahr 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Kollektorfläche m² 6 6 6 10 10 10 25 25 25 75 75<br />
Faktor Ertrag Kollektoren kWh/m²a 400 400 400 300 300 300 300 300 300 300 300<br />
Jährliche Wärmeerzeugung kWh/a 2400 2400 2400 3000 3000 3000 7500 7500 7500 22500 22500<br />
Spezifische Investition nach BAFA-Daten €/m² 960 923 674 710 800 684 538 462 497 431 340<br />
Bruttoinvestitionen nach BAFA 5760 5538 4044 7100 8000 6840 13450 11550 12425 32325 25500<br />
Kapitalkosten 502 483 353 619 697 596 1173 1007 1083 2818 2223<br />
Wartungs und Betriebskosten €/a 86 83 61 107 120 103 202 173 186 485 383<br />
Jahreskosten €/a 589 566 413 726 817 699 1374 1180 1270 3303 2606<br />
spez. Wärmeerzeugungskosten €/kWh 0,245 0,236 0,172 0,242 0,272 0,233 0,183 0,157 0,169 0,147 0,116<br />
Förderung spezifisch je m² €/m² 92 125 110 92 125 110 92 125 110 92 125<br />
Förderung absolut € 552 750 660 920 1250 1100 2300 3125 2750 6900 9375<br />
Förderung spez. Wärmeertrag €/kWh 0,012 0,016 0,014 0,015 0,021 0,018 0,015 0,021 0,018 0,015 0,021<br />
Spezifische Investition nach Förderung €/m² 868 798 564 618 675 574 446 337 387 339 215<br />
spez. Wärmeerzeugungskosten nach<br />
Förderung €/kWh 0,234 0,220 0,158 0,227 0,252 0,215 0,168 0,137 0,151 0,131 0,095<br />
160
Tabelle 32:<br />
Referenzsysteme für Röhrenkollektoren <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung.<br />
Kalkulatorische Lebensdauer 20<br />
Kalkulatorischer Zinssatz 6%<br />
Jährliche Kosten Wartung & Betrieb<br />
1,50% der Investitionskosten<br />
4 m²<br />
10 m² 25 m² Röhrenkollektor<br />
Röhrenkollektor Röhrenkollektor<br />
Brauchwasser Brauchwasser Brauchwasse<br />
Jahr 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Kollektorfläche m² 4 4 4 10 10 10 25 25<br />
Faktor Ertrag Kollektoren kWh/m²a 580 580 580 580 580 580 580 580<br />
Jährliche Wärmeerzeugung kWh/a 2320 2320 2320 5800 5800 5800 14500 14500<br />
Spezifische Investition nach BAFA-Daten €/m² 1304 1440 1171 1038 1054 928 862 744<br />
Bruttoinvestitionen nach BAFA 5216 5760 4684 10380 10540 9280 21550 18600<br />
Kapitalkosten 455 502 408 905 919 809 1879 1622<br />
Wartungs und Betriebskosten €/a 78 86 70 156 158 139 323 279<br />
Jahreskosten €/a 533 589 479 1061 1077 948 2202 1901<br />
spez. Wärmeerzeugungskosten €/kWh 0,230 0,254 0,206 0,183 0,186 0,163 0,152 0,131<br />
Förderung spezifisch je m² €/m² 92 125 110 92 125 110 92 125<br />
Förderung absolut € 368 500 440 920 1250 1100 2300 3125<br />
Förderung spez. Wärmeertrag €/kWh 0,008 0,011 0,009 0,008 0,011 0,009 0,008 0,011<br />
Spezifische Investition nach Förderung €/m² 1212 1315 1061 946 929 818 770 619<br />
spez. Wärmeerzeugungskosten nach<br />
Förderung €/kWh 0,222 0,243 0,197 0,175 0,175 0,154 0,144 0,120<br />
Tabelle 33:<br />
Referenzsysteme <strong>zur</strong> Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung.<br />
Kalkulatorische Lebensdauer 20<br />
Kalkulatorischer Zinssatz 6%<br />
Jährliche Kosten Wartung & Betrieb<br />
1,50% der Investitionskosten<br />
25 m²<br />
4 m² Röhrenkollektor 10 m² Röhrenkollektor Röhrenkollektor<br />
Heizung<br />
Heizung<br />
Heizung<br />
Jahr 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003<br />
Kollektorfläche m² 4 4 4 10 10 10 25 25<br />
Faktor Ertrag Kollektoren kWh/m²a 580 580 580 370 370 370 370 370<br />
Jährliche Wärmeerzeugung kWh/a 2320 2320 2320 3700 3700 3700 9250 9250<br />
Spezifische Investition nach BAFA-Daten €/m² 1541 1808 1147 1080 1089 1191 986 745<br />
Bruttoinvestitionen nach BAFA 6164 7232 4588 10800 10890 11910 24650 18625<br />
Kapitalkosten 537 631 400 942 949 1038 2149 1624<br />
Wartungs und Betriebskosten €/a 92 108 69 162 163 179 370 279<br />
Jahreskosten €/a 630 739 469 1104 1113 1217 2519 1903<br />
spez. Wärmeerzeugungskosten €/kWh 0,271 0,319 0,202 0,298 0,301 0,329 0,272 0,206<br />
Förderung spezifisch je m² €/m² 92 125 110 92 125 110 92 125<br />
Förderung absolut € 368 500 440 920 1250 1100 2300 3125<br />
Förderung spez. Wärmeertrag €/kWh 0,008 0,011 0,009 0,012 0,017 0,015 0,012 0,017<br />
Spezifische Investition nach Förderung €/m² 1449 1683 1037 988 964 1081 894 620<br />
spez. Wärmeerzeugungskosten nach<br />
Förderung €/kWh 0,264 0,308 0,193 0,286 0,284 0,314 0,260 0,189<br />
161
Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> Holzheizwerken<br />
Tabellarische Zusammenstellung der Randbedingungen und Ergebnisse<br />
Kostenrechnung mit der Kapitalwertmethode; Ermittlung der Stromerzeugungskosten an der Gewinnschwelle (Kapitalwert = 0)<br />
Förderung durch leistungsabhängigen Zuschuss berücksichtigt<br />
BIOMASSE GROSS (HOLZHEIZWERKE) 500<br />
Holzheizwerke<br />
2.000<br />
6.000<br />
Basisdaten<br />
Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />
Kalkulationszinssatz<br />
Hackschnitzelkosten<br />
Spezifische Instandhaltungskosten<br />
Spezifische Personalkosten<br />
Spezifische Verwaltungskosten<br />
Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Holz)<br />
Schnittstelle Wärmeerlösberechnung<br />
Anlegbare Wärmeerlöse<br />
Preissteigerung Holzhackschnitzel<br />
Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />
Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />
Jahr der Inbetriebnahme<br />
Technische Daten<br />
Staubabscheidung mit Elektrofilter<br />
Thermische Leistung<br />
Wirkungsgrad Holzkessel<br />
Art der Wärmenutzung<br />
Anschlussgrad Nahwärmenetz<br />
Netzlänge<br />
Volllaststunden Wärmenutzung<br />
Jährlich genutzte Wärmemenge Holzkessel<br />
Personalbedarf<br />
Investition<br />
Spez. Investitionskosten (bez. auf Holzkesselleistung)<br />
Gesamtinvestition<br />
Laufende Kosten<br />
Biomassekosten<br />
Instandhaltungskosten<br />
Personalkosten<br />
Verwaltungskosten<br />
Hilfsenergiekosten<br />
Summe jährliche Kosten<br />
Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />
Erweiterungsinvestitionen Heizzentrale<br />
Erweiterungsinvestitionen Netzausbau in 20 Jahren<br />
Wärmekosten<br />
spezifische Wärmekosten ohne Förderung<br />
spezifische Wärmekosten mit MAP-Förderung<br />
a 20 20 20 20 20 20 20<br />
%/a 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />
€/kWh 0,013 0,013 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012<br />
%/a 2,0 2,0 2,0 2,0 1,7 1,7 2,0<br />
T€/a 50 50 50 50 50 50 50<br />
%/a 0,7 0,7 0,7 0,7 0,5 0,5 0,7<br />
€/MWh 0,7 0,7 0,7 0,6 0,7 0,6 0,4<br />
Ausgang<br />
Heizwerk<br />
Ausgang<br />
Heizwerk<br />
Ausgang<br />
Heizwerk<br />
Ausgang<br />
Heizwerk<br />
Nach Hausübergabestation<br />
Ausgang<br />
Heizwerk<br />
€/MWh 38 38 30 30 95 95 28<br />
%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0<br />
2004 2004 2004 2004 2004 2004 2004<br />
ja nein ja ja ja ja ja<br />
kW 500 500 1.650 1.950 1.650 1.950 6.000<br />
% 83 83 85 85 85 85 85<br />
Kommunale<br />
Gebäude<br />
Kommunale<br />
Gebäude<br />
Nahwärmenetz<br />
Landgemeinde<br />
Nahwärmenetz<br />
Landgemeinde<br />
Nahwärmenetz<br />
Landgemeinde<br />
Nahwärmenetz<br />
Landgemeinde<br />
Nach Hausübergabestation<br />
Gewerbebetrieb<br />
% 25%-60%-75% 50%-80%-85%<br />
m 5.700 6.000<br />
h/a 3.500 3.500 3.700 3.600 1850 - 3700 2600 - 3600 5.000<br />
MWh/a 1.750 1.750 6.000 7.000 3000 - 6000 5100 - 7000 30.000<br />
cap/a 0,2 0,2 0,5 0,5 0,5 0,5 2,0<br />
€/kW 440 320 720 620 1.790 1.730 485<br />
T€ 220 160 1.181 1.217 2.950 3.380 2.910<br />
Im 1. Jahr<br />
Im 1. Jahr<br />
Gemittelt über <strong>Nutzung</strong>sdauer 1. Jahr<br />
T€/a 27,5 27,5 89,0 99,6 68,3 93,0 425,6<br />
T€/a 4,4 3,2 17,7 18,3 49,1 58,2 58,2<br />
T€/a 10,0 10,0 25,0 25,0 27,5 27,5 100,0<br />
T€/a 1,5 1,5 5,9 6,1 15,3 16,7 20,4<br />
T€/a 1,5 1,5 4,2 4,5 4,4 4,9 12,0<br />
T€/a 44,9 43,7 141,8 153,5 164,6 200,3 616,2<br />
T€ 10,0 10,0 40,0 40,0 40,0 40,0 100,0<br />
T€ 225,0 157,0<br />
T€ 597,0 414,0<br />
€/MWh 37,3 33,3 40,5 38,3 105,9 86,0 30,1<br />
€/MWh 35,8 31,8 38,4 36,2 99,0 80,9 29,0<br />
Anlegbare Wärmevergütung<br />
€/MWh 38,0 38,0 28,0 28,0 95,0 95,0 28,0<br />
162
Wärmegestehungskosten <strong>von</strong> Holzheizwerken<br />
Tabellarische Zusammenstellung der Randbedingungen und Ergebnisse<br />
Kostenrechnung mit der Kapitalwertmethode; Ermittlung der Stromerzeugungskosten an der Gewinnschwelle (Kapita<br />
Förderung durch leistungsabhängigen Zuschuss berücksichtigt<br />
BIOMASSE GROSS (HOLZ-KWK)<br />
Basisdaten<br />
Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />
Kalkulationszinssatz<br />
Hackschnitzelkosten<br />
Hackschnitzelherkunft<br />
Spezifische Instandhaltungskosten<br />
Spezifische Personalkosten<br />
Spezifische Verwaltungskosten<br />
Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Holz)<br />
Schnittstelle Wärmeerlösberechnung<br />
Anlegbare Wärmeerlöse<br />
Preissteigerung Holzhackschnitzel<br />
Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />
Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />
Jahr der Inbetriebnahme<br />
Technische Daten<br />
Staubabscheidung mit Elektrofilter<br />
Feuerungswärmeleistung<br />
Nutzbare Wärmeleistung für Nahwärme<br />
Wirkungsgrad Holzkessel<br />
Elektrische Leistung ORC-Turbine<br />
Art der Wärmenutzung<br />
Volllaststunden Wärmenutzung<br />
Jährlich genutzte Wärmemenge Holzkessel<br />
Personalbedarf<br />
Investition<br />
Spez. Investitionskosten (bez. auf elektrische Leistung)<br />
Gesamtinvestition<br />
Laufende Kosten<br />
Biomassekosten<br />
Instandhaltungskosten<br />
Personalkosten<br />
Verwaltungskosten<br />
Hilfsenergiekosten<br />
Summe jährliche Kosten<br />
Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />
Jährliche Erlöse<br />
Nutzwärme<br />
Summe Jährliche Erlöse<br />
Stromgestehungskosten<br />
spezifische Erzeugungskosten ohne Förderung<br />
spezifische Erzeugungskosten mit MAP-Förderung<br />
Vergütung nach EEG<br />
EEG 2000<br />
EEG 2004<br />
a 20 20 20<br />
%/a 6,0 6,0 6,0<br />
€/kWh 0,012 0,025 0,012<br />
alle Quellen naturbelassen alle Quellen<br />
%/a 2,0 2,0 2,0<br />
T€/a 50 50 50<br />
%/a 0,7 0,7 0,7<br />
€/MWh 0,5 0,5 0,5<br />
163<br />
Ausgang<br />
Heizwerk<br />
6000<br />
Ausgang<br />
Heizwerk<br />
Ausgang<br />
Heizwerk<br />
€/MWh 20 20 20<br />
%/a 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 1,0 1,0 1,0<br />
2004 2005 2005<br />
ja ja ja<br />
kW 7.000 7.000 7.000<br />
kW 5.300 5.300 5.300<br />
% 85 85 85<br />
kW 1.000 1.000 1.000<br />
Nahwärmenetz Nahwärmenetz Nahwärmenetz<br />
h/a 5.000 5.000 5.000<br />
MWh/a 26.500 26.500 26.500<br />
cap/a 4,0 4,0 4,0<br />
€/kW 4.500 4.500 4.500<br />
T€ 4.500 4.500 4.500<br />
Im 1. Jahr<br />
T€/a 422,1 879,4 422,1<br />
T€/a 90,0 90,0 90,0<br />
T€/a 80,0 80,0 80,0<br />
T€/a 31,5 31,5 31,5<br />
T€/a 15,0 15,0 15,0<br />
T€/a 638,6 1.095,9 638,6<br />
T€ 200,0 200,0 200,0<br />
T€/a 530,0 530,0 530,0<br />
T€/a 530,0 530,0 530,0<br />
€/kWh 0,1082 0,2032 0,1082<br />
€/kWh 0,1039 0,1990 0,1039<br />
€/kWh 0,0950 0,1961 0,1404
MAP-<strong>Evaluierung</strong><br />
Stromgestehungskosten <strong>von</strong> Biogas-Referenzsystemen<br />
Tabellarische Zusammenstellung der Randbedingungen und Ergebnisse<br />
Kostenrechnung mit der Kapitalwertmethode; Ermittlung der Stromerzeugungskosten an der Gewinnschwelle (Kapitalwert = 0)<br />
Förderung durch zinsverbilligte Darlehen und Teilschulderlass berücksichtigt<br />
BIOGASANLAGEN<br />
Basisdaten<br />
Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />
Kalkulationszinssatz<br />
Substratkosten NawaRo<br />
Substratkosten Gülle, Fett<br />
Spezifische Instandhaltungskosten<br />
Spezifische Personalkosten<br />
Spezifische Verwaltungskosten<br />
Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Biogas)<br />
Wärmegutschrift (Verdrängung <strong>von</strong> Heizöl)<br />
Preissteigerung NawaRo<br />
Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />
Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />
Jahr der Inbetriebnahme<br />
EEG 2000 (marginale Wärmenutzung)<br />
30 100<br />
350 800<br />
a 20 20 20 20 20 20<br />
%/a 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />
€/t 26 26<br />
€/t 0 0 0 0 0 0<br />
%/a 4,8 5,0 3,9 4,2 3,9 4,1<br />
T€/a 50 50 50 50 50 50<br />
%/a 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2<br />
€/MWh 2,0 2,2 1,7 1,7 1,9 1,9<br />
€/MWh 40 40 40 40 40 40<br />
%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0<br />
2003 2003 2003 2003 2003 2003<br />
Technische Daten<br />
Substratmix Masseanteile<br />
Eingebrachte Substratmengen<br />
Elektrische Leistung<br />
Thermische Leistung<br />
Elektrischer Wirkungsgrad<br />
Volllaststunden Stromerzeugung<br />
Art der Wärmenutzung<br />
Volllaststunden Wärmenutzung<br />
Jährliche Stromeinspeisung<br />
Jährlich genutzte Wärmemenge<br />
Personalbedarf<br />
Investition<br />
Spez. Investitionskosten<br />
Gesamtinvestition<br />
Laufende Kosten<br />
Biomassekosten im 1. Jahr<br />
Brennstoffkosten, Zündöl<br />
Instandhaltungskosten im 1. Jahr<br />
Personalkosten im 1. Jahr<br />
Verwaltungskosten im 1. Jahr<br />
Hilfsenergiekosten im 1. Jahr<br />
Summe jährliche Kosten (1. Jahr)<br />
Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />
Jährliche Erlöse<br />
Nutzwärme<br />
Summe jährliche Erlöse<br />
Stromerzeugungskosten<br />
spezifische Erzeugungskosten ohne Förderung<br />
Gülle % 100 100 70 70 70 70<br />
NawaRo % 0 0 30 0 30 0<br />
Fett % 0 0 0 30 0 30<br />
Gülle t/a 2.900 11.800 11.600 9.000 24.000 18.000<br />
NawaRo t/a 0 0 5.000 0 10.200 0<br />
Fett t/a 0 0 0 3.850 0 7.850<br />
kW 30 100 350 350 800 800<br />
KW 53 175 470 470 1.000 1.000<br />
% 30 33 34 34 38 38<br />
h/a 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000<br />
Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus<br />
h/a 755 340 130 130 60 60<br />
MWh/a 210 700 2.450 2.450 5.600 5.600<br />
MWh/a 40 60 60 60 60 60<br />
cap/a 0,12 0,30 0,80 0,80 1,60 1,60<br />
€/kW e 4.500 3.400 2.800 2.570 2.500 2.300<br />
T€ 135 340 980 900 2.000 1.840<br />
T€/a 0,0 0,0 130,0 0,0 265,2 0,0<br />
T€/a 2,6 7,8 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
T€/a 6,4 16,9 38,3 37,9 76,9 75,7<br />
T€/a 6,0 15,0 40,0 40,0 80,0 80,0<br />
T€/a 1,6 4,1 11,8 10,8 24,0 22,0<br />
T€/a 1,3 4,2 12,3 12,3 28,0 28,0<br />
T€/a 17,9 48,0 232,4 101,0 474,1 205,7<br />
T€ 121,0 258,0 270,0 270,0 520,0 520,0<br />
T€/a 1,6 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4<br />
T€/a 1,6 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4<br />
€/kWh 0,1653 0,1286 0,1387 0,0801 0,1240 0,0717<br />
164
Förderung durch zinsverbilligte Darlehen und Teilschulderlass berücksichtigt<br />
BIOGASANLAGEN<br />
30<br />
EEG 2004 (marginale Wärmenutzung)<br />
100 350 800<br />
Basisdaten<br />
Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />
Kalkulationszinssatz<br />
Substratkosten NawaRo<br />
Substratkosten Gülle, Fett<br />
Spezifische Instandhaltungskosten<br />
Spezifische Personalkosten<br />
Spezifische Verwaltungskosten<br />
Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Biogas)<br />
Wärmegutschrift (Verdrängung <strong>von</strong> Heizöl)<br />
Preissteigerung NawaRo<br />
Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />
Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />
Jahr der Inbetriebnahme<br />
a 20 20 20 20 20 20 20 20 20<br />
%/a 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />
€/t 30 30 30 30 30<br />
€/t 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
%/a 4,8 5,0 5,2 5,4 3,9 3,9 4,2 3,9 4,0<br />
T€/a 50 50 50 50 50 50 50 50 50<br />
%/a 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2<br />
€/MWh 2,0 2,2 2,2 2,2 1,7 1,7 1,7 1,9 1,9<br />
€/MWh 40 40 40 40 40 40 40 22 22<br />
%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0<br />
2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005<br />
Technische Daten<br />
Substratmix Masseanteile<br />
Eingebrachte Substratmengen<br />
Elektrische Leistung<br />
Thermische Leistung<br />
Elektrischer Wirkungsgrad<br />
Volllaststunden Stromerzeugung<br />
Art der Wärmenutzung<br />
Volllaststunden Wärmenutzung<br />
Jährliche Stromeinspeisung<br />
Jährlich genutzte Wärmemenge<br />
Personalbedarf<br />
Investition<br />
Spez. Investitionskosten<br />
Gesamtinvestition<br />
Laufende Kosten<br />
Biomassekosten im 1. Jahr<br />
Brennstoffkosten, Zündöl<br />
Instandhaltungskosten im 1. Jahr<br />
Personalkosten im 1. Jahr<br />
Verwaltungskosten im 1. Jahr<br />
Hilfsenergiekosten im 1. Jahr<br />
Summe jährliche Kosten (1. Jahr)<br />
Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />
Jährliche Erlöse<br />
Nutzwärme<br />
Summe jährliche Erlöse<br />
Gülle % 100 100 70 70 70 20 70 70 20<br />
NawaRo % 0 0 30 0 30 80 0 30 80<br />
Fett % 0 0 0 30 0 0 30 0 0<br />
Gülle t/a 2.900 11.800 3.400 2.650 11.600 1.600 9.000 24.000 3.240<br />
NawaRo t/a 0 0 1.470 0 5.000 6.350 0 10.200 13.000<br />
Fett t/a 0 0 0 1.130 0 0 3.850 0 0<br />
kW 30 100 100 100 350 350 350 800 800<br />
KW 53 175 175 175 470 470 470 1.000 1.000<br />
% 30 33 33 33 34 34 34 38 38<br />
h/a 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000<br />
Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus<br />
h/a 755 340 340 340 130 130 130 60 60<br />
MWh/a 210 700 700 700 2.450 2.450 2.450 5.600 5.600<br />
MWh/a 40 60 60 60 60 60 60 60 60<br />
cap/a 0,12 0,30 0,30 0,30 0,80 0,80 0,80 1,60 1,60<br />
€/kWe 4.500 3.400 3.250 3.100 2.800 2.800 2.570 2.500 2.400<br />
T€ 135 340 325 310 980 980 900 2.000 1.920<br />
T€/a 0,0 0,0 44,1 0,0 150,0 190,5 0,0 306,0 390,0<br />
T€/a 2,6 7,8 7,8 7,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />
T€/a 6,4 16,9 16,8 16,7 38,3 38,3 37,9 76,8 76,2<br />
T€/a 6,0 15,0 15,0 15,0 40,0 40,0 40,0 80,0 80,0<br />
T€/a 1,6 4,1 3,9 3,7 11,8 11,8 10,8 24,0 23,0<br />
T€/a 1,3 4,2 4,2 4,2 12,3 12,3 12,3 28,0 28,0<br />
T€/a 17,9 48,0 91,8 47,4 252,4 292,9 101,0 514,8 597,2<br />
T€ 121,0 258,0 258,0 258,0 270,0 270,0 270,0 520,0 520,0<br />
T€/a 1,6 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4<br />
T€/a 1,6 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4<br />
Stromerzeugungskosten<br />
spezifische Erzeugungskosten ohne Förderung<br />
spezifische Erzeugungskosten mit MAP-Förderung<br />
Vergütung nach EEG 2004<br />
€/kWh 0,1653 0,1286 0,1918 0,124 0,1472 0,1643 0,0801 0,1315 0,1456<br />
€/kWh 0,1551 0,1252 0,1885 0,1209 0,1444 0,1616 0,0775 0,1290 0,1432<br />
€/kWh 0,1133 0,1133 0,1733 0,1133 0,1643 0,1643 0,1043 0,1493 0,1493<br />
165
Tabellarische Zusammenstellung der Randbedingungen und Ergebnisse<br />
Kostenrechnung mit der Kapitalwertmethode; Ermittlung der Stromerzeugungskosten an der Gewinnschwelle (Kapitalwert = 0)<br />
Förderung durch zinsverbilligte Darlehen und Teilschulderlass berücksichtigt<br />
EEG 2004 (KWK - signifikante Wärmenutzung<br />
BIOGASANLAGEN 100<br />
350 800<br />
Basisdaten<br />
Kalkulatorische Betrachtungsdauer<br />
Kalkulationszinssatz<br />
Substratkosten NawaRo<br />
Substratkosten Gülle, Fett<br />
Spezifische Instandhaltungskosten<br />
Spezifische Personalkosten<br />
Spezifische Verwaltungskosten<br />
Spez. Hilfsenergiekosten (bez. auf Energiegehalt Biogas)<br />
Wärmegutschrift<br />
Preissteigerung NawaRo<br />
Preissteigerung Instandhaltungskosten<br />
Preissteigerung Personal, Verwaltung, Hilfsenergie<br />
Jahr der Inbetriebnahme<br />
a 20 20 20 20 20 20 20 20<br />
%/a 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0<br />
€/t 30 30 30 30 30<br />
€/t 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
%/a 4,7 4,7 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2<br />
T€/a 50 50 50 50 50 50 50 50<br />
%/a 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2<br />
€/MWh 2,0 2,0 1,9 1,9 1,7 1,9 1,9 1,7<br />
€/MWh 22 22 22 22 22 22 22 22<br />
%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5<br />
%/a 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0<br />
2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005 2005<br />
Technische Daten<br />
Gülle % 70 70 70 20 70 70 20 70<br />
Substratmix Masseanteile<br />
NawaRo % 30 0 30 80 0 30 80 0<br />
Fett % 0 30 0 0 30 0 0 30<br />
Gülle t/a 3.400 2.650 11.600 1.600 9.000 24.000 3.240 18.000<br />
Eingebrachte Substratmengen<br />
NawaRo t/a 1.470 0 5.000 6.350 0 10.200 13.000 0<br />
Fett t/a 0 1.130 0 0 3.850 0 0 7.850<br />
Elektrische Leistung<br />
kW 100 100 350 350 350 800 800 800<br />
Thermische Leistung<br />
KW 175 175 470 470 470 1.000 1.000 1.000<br />
Elektrischer Wirkungsgrad<br />
% 33 33 34 34 34 38 38 38<br />
Volllaststunden Stromerzeugung<br />
h/a 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000<br />
Art der Wärmenutzung<br />
Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme Nahwärme<br />
Anteil Nutzwärme aus Wärmeproduktion BHKW<br />
% 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0<br />
Volllaststunden Wärmenutzung<br />
h/a 4.200 4.200 4.200 4.200 4.200 4.200 4.200 4.200<br />
Jährliche Stromeinspeisung<br />
MWh/a 700 700 2.450 2.450 2.450 5.600 5.600 5.600<br />
Jährlich genutzte Wärmemenge<br />
MWh/a 735 735 1.974 1.974 1.974 4.200 4.200 4.200<br />
Personalbedarf<br />
cap/a 0,30 0,30 0,80 0,80 0,80 1,60 1,60 1,60<br />
Investition<br />
Spez. Investitionskosten<br />
Gesamtinvestition<br />
Laufende Kosten<br />
Biomassekosten im 1. Jahr<br />
Instandhaltungskosten im 1. Jahr<br />
Personalkosten im 1. Jahr<br />
Verwaltungskosten im 1. Jahr<br />
Hilfsenergiekosten im 1. Jahr<br />
Summe jährliche Kosten (1. Jahr)<br />
Reinvestitionen während der Betrachtungsdauer<br />
Jährliche Erlöse<br />
Nutzwärme<br />
Summe jährliche Erlöse<br />
Stromerzeugungskosten<br />
spezifische Erzeugungskosten ohne Förderung<br />
spezifische Erzeugungskosten mit MAP-Förderung<br />
Vergütung nach EEG 2004<br />
€/kWe 3.550 3.400 3.170 3.170 2.940 2.825 2.725 2.625<br />
T€ 355 340 1.110 1.110 1.029 2.260 2.180 2.100<br />
T€/a 44,1 0,0 150,0 190,5 0,0 306,0 390,0 0,0<br />
T€/a 16,8 16,7 38,5 38,5 38,1 77,3 76,7 76,1<br />
T€/a 15,0 15,0 40,0 40,0 40,0 80,0 80,0 80,0<br />
T€/a 4,3 4,1 13,3 13,3 12,4 27,1 26,2 25,2<br />
T€/a 4,2 4,2 12,3 12,3 12,3 28,0 28,0 28,0<br />
T€/a 84,4 40,0 254,1 294,6 102,8 518,4 600,9 209,3<br />
T€ 258,0 258,0 270,0 270,0 270,0 520,0 520,0 520,0<br />
T€/a 14,7 14,7 39,5 39,5 39,5 84,0 84,0 84,0<br />
T€/a 14,7 14,7 39,5 39,5 39,5 84,0 84,0 84,0<br />
€/kWh 0,1785 0,1107 0,1374 0,1546 0,0703 0,1217 0,1358 0,0618<br />
€/kWh 0,1749 0,1073 0,1343 0,1515 0,0674 0,1189 0,1330 0,0592<br />
€/kWh 0,1853 0,1253 0,1763 0,1763 0,1163 0,1613 0,1613 0,1088<br />
166
Anhang 3: Fragebögen<br />
167