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memorandum für die eltern schuljahr 2011-2012 europäische ...

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Ecole Européenne Luxembourg I<br />

23, Bd. Konrad Adenauer<br />

L- 1115 Luxembourg-Kirchberg<br />

Tél. 43 20 82-1<br />

www.euroschool.lu<br />

MEMORANDUM FÜR DIE ELTERN<br />

SCHULJAHR <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong><br />

EUROPÄISCHE SCHULE LUXEMBURG I


Luxembourg, Juni <strong>2011</strong><br />

Réf.:<strong>2011</strong>/1231-PV/ai<br />

MEMORANDUM FÜR DIE ELTERN<br />

SCHULJAHR <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong><br />

EUROPÄISCHE SCHULE LUXEMBURG I<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

Sie finden nachfolgend ein Verzeichnis mit Themenbereichen, <strong>die</strong> Informationen über<br />

verschiedene Aspekte der Schulorganisation <strong>für</strong> das neue Schuljahr betreffen. Dieses beginnt<br />

am Dienstag, dem 6. September <strong>2011</strong>. Der erste Schultag endet <strong>für</strong> alle um 13.00.<br />

Die Ferientermine <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong> sind schon mitgeteilt worden und sind <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

neuen Eltern <strong>die</strong>sem Rundschreiben beigefügt.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

A. SCHULANFANG ........................................................................................................ 2<br />

B. STUNDENPLÄNE ...................................................................................................... 3<br />

C. LOKALISIERUNG DER KLASSEN ........................................................................... 4<br />

D. SCHÜLERTRANSPORT ............................................................................................ 4<br />

E. SCHULGELD, ANMEDLUNGSGEBÜHR ZUR ABITURPRÜFUNG UND ANDERE<br />

KOSTEN ..................................................................................................................... 6<br />

F. KANTINENSERVICE.................................................................................................. 8<br />

G. SCHULFAHRTEN .................................................................................................... 10<br />

H. AKTIVITÄTEN AUSSERHALB DES UNTERRICHTS ............................................. 10<br />

I. BIBLIOTHEK DER PRIMAR- UND SEKUNDARSCHULE ...................................... 10<br />

J. MEDIZINISCHE UND PSYCHOLOGISCHE BETREUUNG ..................................... 12<br />

K. HAUSAUFGABEN (SEKUNDARSCHULE) ............................................................. 14<br />

L. ZEUGNISSE ............................................................................................................. 15<br />

M. ELTERNABEND ....................................................................................................... 16<br />

N. KONTAKTE ZUR SCHULE LUXEMBURG I ............................................................ 17<br />

O. ABWESENHEIT VON DER SCHULE ...................................................................... 18<br />

P. INTERNE SCHULORDNUNG .................................................................................. 19<br />

Q. ADRESSÄNDERUNGEN ......................................................................................... 21<br />

R. VERSICHERUNG ..................................................................................................... 22<br />

S. SCHULBÜCHER – KALENDER - TASCHENRECHNER ........................................ 22<br />

T. INFORMATIONEN ÜBER WEITERBILDUNG UND BERUFE ................................. 23<br />

U. BERATUNGSDIENST IN DER SEKUNDARSCHULE ............................................. 24<br />

V. PEER-MEDIATION ................................................................................................... 24<br />

W. FÄCHERWAHL IN DER SEKUNDARSCHULE ....................................................... 24<br />

X. LERNHILFEN ........................................................................................................... 27<br />

Y. SCHLIESSFÄCHER UND SCHŰLERAUSWEIS IN DER SEKUNDARSCHULE .... 30<br />

Z. BESUCH VON EXTERNEN SCHÜLERN ................................................................. 31<br />

AA. TEILUNG DER SCHULE .......................................................................................... 31<br />

ANLAGEN I, II, III UND IV<br />

1


A. SCHULANFANG<br />

1. Kindergarten (Vorschule)<br />

Das Gebäude des Kindergartens (der Vorschule) befindet sich an der Rue Richard<br />

Coudenhove-Kalergi. Für <strong>die</strong> Schüler, <strong>die</strong> <strong>die</strong> 1. Klasse des Kindergartens während des<br />

Schuljahres 2010-<strong>2011</strong> besucht haben, beginnt der Unterricht am 6. September <strong>2011</strong>.<br />

Die neuen Schüler werden ab dem 7. September <strong>2011</strong> in kleinen Gruppen nach und nach<br />

eingeschult. Dies geschieht, um eine möglichst sanfte Integration der "Anfänger" zu<br />

gewährleisten und ihnen an ihrem ersten Schultag <strong>die</strong> ganze notwendige Aufmerksamkeit<br />

widmen zu können.<br />

Alle Eltern der neuen Schüler müssen bis zum 20.Juli <strong>2011</strong> ein Eintrittsdatum mitgeteilt<br />

bekommen haben. Wenn <strong>die</strong>s nicht der Fall ist, setzen Sie sich bitte ab dem 29. August <strong>2011</strong><br />

mit dem Sekretariat von Luxemburg I (Tel.: 43 20 82-468) in Verbindung.<br />

2. Unterrichtsbeginn der Grundschule<br />

Alle Grundschulklassen der Sprachsektionen DE- EN-ES-FI-FR-NE-PO-PL-SW befinden sich<br />

im Gebäude der Europäischen Schule Luxemburg I, am Boulevard des Konrad Adenauer<br />

(Haupteingang).<br />

Um den Empfang der Schüler der 1. Jahrgangsstufe zu erleichtern, ist ihr Schulbeginn 15<br />

Minuten nach dem der anderen Schüler angesetzt worden. Der Sammelpunkt <strong>für</strong> jede<br />

Sprachsektion wird durch eine Tafel mit den Abkürzungsbuchstaben der Sprachsektionen DE-<br />

EN-ES-FI-FR-NE-PO-PL-SW aufgezeigt werden.<br />

Schulbeginn Dienstag 6.9.<strong>2011</strong><br />

Schuljahr Klassen Unterrichtsbeginn Treffpunkt<br />

1 ENa-ENc-FI-ES-Fra-FRc-NE-SW-PO-<br />

Hof der Grundschule<br />

09.00 Uhr<br />

PL-DEa<br />

2, 3, 4 et 5 ENa-ENc-DEa-FI-ES-Fra-FRc-NE-<br />

Hof der Grundschule<br />

08.40 Uhr<br />

PO-PL-SW<br />

Schulschluss am 1. Schultag<br />

Schuljahr Unterrichtsschluss<br />

1 et 2 12.50 Uhr<br />

3, 4 et 5 13.00 Uhr<br />

3. Erste Sekundarschulklasse<br />

Am ersten Schultag finden sich <strong>die</strong> Schüler der 1. Sekundarschulklasse um 8.45 Uhr auf dem<br />

Hof des B-Gebäudes neben der Cafeteria (hinter dem Festsaal) ein. Dort werden sie von den<br />

Klassenlehrern und den Erziehungsberater der 1. Klassen, Frau Brauch, aufgerufen und zu<br />

ihrer jeweiligen Klasse geführt.<br />

2


B. STUNDENPLÄNE<br />

Kindergarten – Das Gebäude ist ab 8.15 Uhr geöffnet<br />

Montag* Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />

8.35-16.20 8.35-12.50 8.35-12.50 8.35-12.50 8.35-12.50<br />

* Mittagspause von 12.00 -13.00 Uhr (das Essen wird im Klassenraum serviert).<br />

Primarschule 1. und 2. Klasse - Das Gebäude ist ab 8.15 Uhr geöffnet<br />

Montag* Dienstag Mittwoch* Donnerstag Freitag<br />

8.40-16.20 8.40-12.50 8.40-16.20 8.40-12.50 8.40-12.50<br />

* Mittagspause von 12.00 – 13.00 Uhr<br />

Primarschule 3., 4. und 5. Klasse - Das Gebäude ist ab 8.15 Uhr geöffnet<br />

Montag* Dienstag Mittwoch* Donnerstag Freitag<br />

8.40-16.25<br />

oder16.30<br />

8.40-13.00 8.40-16.25 oder<br />

16.30<br />

8.40-13.00 8.40-13.00<br />

* Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr<br />

Sekundarschule – Das Gebäude ist ab 8.00 Uhr geöffnet<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />

8.45-16.25 8.45-16.25 8.45-16.25 8.45-16.25 8.45-16.25<br />

Mittagspause von 12.15 – 14.00 Uhr (permanenter Service in der Kantine).<br />

Klingeln 08.40 Uhr<br />

von<br />

bis<br />

1. Stunde 08.45 09.30<br />

2. Stunde 09.35 10.20<br />

3. Stunde 10.25 11.10<br />

Pause 11.10 11.25<br />

4. Stunde 11.30 12.15<br />

5. Stunde 12.20 13.00<br />

Pause 13.00 13.10<br />

6. Stunde 13.15 14.00<br />

7. Stunde 14.05 14.50<br />

8. Stunde 14.55 15.40<br />

9. Stunde 15.45 16.25<br />

3


Freie Nachmittage in der Sekundarschule<br />

Für manche Schüler lässt es sich nicht vermeiden, dass sie auch an den eigentlich <strong>für</strong> den<br />

Jahrgang freien Nachmittagen verpflichtenden Unterricht haben. Dies betrifft Schüler, <strong>die</strong> an<br />

Nachhol- oder Stützkursen (Rattrapage oder Learning support) an gewissen Religionskursen,<br />

an Altgriechisch, an anderen Landessprachen (ALS) (Irisch, Schwedisch, Finnisch oder<br />

Maltesisch) teilnehmen oder SWALS-Schüler (Students Without A Language Section) <strong>für</strong> den<br />

Unterricht ihrer Sprache I.<br />

Die 1. und 2. Klassen haben am Dienstag und am Donnerstag jeweils am Nachmittag<br />

schulfrei.<br />

Die 3. Klassen haben am Freitagnachmittag und wahrscheinlich an einem anderen Nachmittag<br />

frei.<br />

Die 4. Klassen haben freitags nachmittags frei.<br />

Die 5. Klassen haben am Mittwochnachmittag keinen Unterricht. 1<br />

Die 6. und 7. Klassen haben keine festgelegten schulfreien Nachmittage.<br />

C. LOKALISIERUNG DER KLASSEN<br />

Alle Schüler werden entsprechend den folgenden Regelungen in den Schulgebäuden auf dem<br />

Kirchberg aufgenommen:<br />

KINDERGARTENKLASSEN " ECOLE MATERNELLE "<br />

4, rue Coudenhove-Kalergi<br />

PRIMARSCHULE "ECOLE PRIMAIRE"<br />

Sprachsektionen DEa-ENa-ENc-FI-ES-Fra-FRc-NE-SW-PO-PLO<br />

Haupteingang Bd. Konrad Adenauer<br />

1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse<br />

Bloc E Bloc E/D Bloc D Bloc D/B Bloc B<br />

SEKUNDARSCHULE " ECOLE SECONDAIRE "<br />

Haupteingang Bd. Konrad Adenauer<br />

D. SCHÜLERTRANSPORT<br />

Wir ersuchen nachdrücklich um besonders vorsichtige Fahrweise und genaueste Einhaltung<br />

der Verkehrsregeln im gesamten Bereich um <strong>die</strong> Schule. Wir bitten Sie Ihren Wagen<br />

nicht dort abzustellen, wo Sie Kinder gefährden könnten. Auf der gegenüberliegenden Seite<br />

des Boulevard Konrad Adenauer können Sie den günstig gelegenen Parkplatz benutzen.<br />

Schülern mit einem Auto ist es streng verboten, auf dem Parkplatz vom Kindergarten und<br />

auf dem Bürgersteig vor dem Verwaltungsgebäude zu parken.<br />

1 Für <strong>die</strong>se Schüler gibt es eine Busverbindung um 13.10 ab Quai 1 Richtung Zentrum-Bahnhof<br />

4


Die Omnibusse kommen morgens zwischen 8.20 und 8.35 Uhr bei der Schule an und<br />

fahren zwischen 13.10 und 13.15 Uhr (das betrifft Schüler, <strong>die</strong> keinen Nachmittagsunterricht<br />

haben) und zwischen 16.40 und 16h.45 nach dem Nachmittagsunterricht ab.<br />

1. Kindergarten<br />

Es wird dringend davon abgeraten, Kleinkinder unbegleitet mit den öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

zum Kindergarten zu schicken, da der Straßenverkehr in unmittelbarer Nähe der Schule<br />

besonders dicht ist. Die Kleinkinder sollten von ihren Eltern zum Kindergarten gebracht und von<br />

dort abgeholt werden. Eine Parkfläche in der Nähe des Kindergartens steht zur Verfügung. Für<br />

<strong>die</strong> Eltern, <strong>die</strong> den Transport ihrer Kinder nicht organisieren können, wird ein Begleit<strong>die</strong>nst<br />

zwischen der Busparkzone an der Rue Léon Hengen und dem Kindergarten in Form eines<br />

Pendelbusses organisiert. Informationen dazu erhalten Sie bei den Klassenleitern.<br />

2. Grundschule<br />

2.1. Die Busse kommen zwischen 8.20 und 8.35 bei der Schule (rue Léon Hengen) an und fahren<br />

zwischen 13.10 und 13.15 (<strong>für</strong> Schüler ohne Nachmittagsunterricht) und zwischen 16.40 und<br />

16.45 (nach dem Nachmittagsunterricht) ab.<br />

2.2. Die Kurzparkzone, <strong>die</strong> sich parallel zum Boulevard Konrad Adenauer entlang des<br />

Grundschulgebäudes erstreckt, ist <strong>für</strong> Eltern reserviert, <strong>die</strong> ihre Kinder am Morgen zur Schule<br />

bringen oder zur Mittagszeit oder nach Schulschluss abholen. Sie werden gebeten, <strong>die</strong><br />

Beschilderung vor Ort genauestens zu befolgen und weder auf dem Bürgersteig, noch auf dem<br />

Fahrradweg zu parken.<br />

Wir ersuchen <strong>die</strong> Eltern, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schulbusse reservierten Zonen weder zu befahren noch auf<br />

ihnen zu parken. Auf dem großen Parkplatz, der auf der anderen Seite des Boulevard Konrad<br />

Adenauer – Rue Coudenhove-Kalergi können <strong>die</strong> Kinder problemlos aussteigen oder abgeholt<br />

werden.<br />

Die Kinder dürfen am Morgen nur bis zu den Außentoren der Schule bzw. des Pausenhofs<br />

gebracht und dort nach dem Unterricht wieder abgeholt werden.<br />

Es ist nicht gestattet, Kinder selbst bis zur Klasse zu bringen bzw. dort oder auf den Fluren zu<br />

warten um <strong>die</strong> Kinder abzuholen.<br />

Um Zutritt zu den Gebäuden zu erhalten, erhalten <strong>die</strong> Eltern vom Hausmeister oder dem<br />

Sicherheitspersonal gegen Vorlage eines Lichtbildausweises einen Besucheranstecker. Die<br />

Eltern <strong>die</strong> einen Gesprächstermin mit einem Lehrer haben, müssen ihren Beweis dem<br />

Sicherheitspersonal zeigen.<br />

3. Städtische Buslinien<br />

Für <strong>die</strong> Schüler der Oberschule<br />

Die Schüler der Oberschule, <strong>die</strong> der Öffentliche Transport benützen, erhalten im Sekretariat der<br />

Administration gratis bis zum 15. Oktober eine "blaue Karte".<br />

Für <strong>die</strong> Schüler der Grundschule und des Kindergartens<br />

Für <strong>die</strong> Schüler der Grundschule und des Kindergartens gibt es keine Gratisabgabe der "blauen<br />

Karte". Die Eltern müssen sich an <strong>die</strong> Verkehrsbetriebe der Stadt Luxemburg wenden (im<br />

Untergeschoss des Centre Aldringen).<br />

5


4. Buslinien außer der Stadtgrenze Luxemburg<br />

Für Schüler des Kindergartens, der Grund- und Oberschule.<br />

Die “Association des Transports Scolaires » der Europäischen Schulen - ATSEE, Parlement<br />

européen, Bâtiment Schuman, SCH 04 A010, L-2929 Luxembourg, tel. 4300 23 945, Fax: 4300<br />

24 572, ATSEE@europarl.europa.eu, www.euroschool.lu/bus - organisiert <strong>die</strong> Buslinien, <strong>die</strong><br />

außerhalb der Stadtgrenze Luxemburgs fahren. Auf der Website der “Association” finden Sie<br />

weitere Informationen sowie ein Anmeldungsformular zum Herunterladen.<br />

E. SCHULGELD, ANMEDLUNGSGEBÜHR ZUR<br />

ABITURPRÜFUNG UND ANDERE KOSTEN<br />

1. SCHULGELD*<br />

1.1 Zahlung des Schulbetrags*<br />

Der Oberste Rat hat das Schulgeld <strong>für</strong> Kinder von Eltern, <strong>die</strong> nicht bei den Behörden der<br />

Gemeinschaft beschäftigt sind (Kategorie III), <strong>für</strong> <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

Kindergarten: 2.702,76 €<br />

Grundschule: 3.716,34 €<br />

Oberschule: 5.067,74 €<br />

Minimum: 1.351,38 €<br />

Das Schulgeld, das von Eltern zu zahlen ist, <strong>die</strong> bei der NAMSA beschäftigt sind, beträgt <strong>2011</strong>-<br />

<strong>2012</strong>:<br />

Kindergarten: 5.405,52 €<br />

Grundschule: 7.432,68 €<br />

Oberschule: 10.135,48 €<br />

Minimum: 2.702,76 €<br />

* Für Familien mit mehreren Kindern in der Europäischen Schule werden <strong>die</strong>se Sätze um <strong>die</strong><br />

Hälfte <strong>für</strong> das zweite Kind und auf den Mindestbetrag <strong>für</strong> alle weiteren Kinder gekürzt.<br />

Jede Änderung der familiären oder beruflichen Situation muss unverzüglich dem<br />

Sekretariat schriftlich mitgeteilt werden.<br />

6


1.2 Zahlungsmodus<br />

Eltern, <strong>die</strong> Schulgebühren zahlen müssen, verpflichten sich <strong>die</strong>se gemäß folgendem<br />

Zahlungsmodus zu begleichen.<br />

a) Ersteinschreibung eines Kind in <strong>die</strong> Europäische Schule<br />

Gemäß Beschluss des Obersten Rates vom April 2005 ist bei der Einschreibung eines<br />

Kindes eine Vorauszahlung in Höhe von 25 % des Schulgeldes vor dem 15.8.<strong>2011</strong> zu<br />

leisten, um <strong>die</strong>se zu bestätigen.<br />

Betroffene Eltern werden zu gegebener Zeit eine Rechnung in Höhe <strong>die</strong>ser<br />

Vorauszahlung erhalten.<br />

b) Eltern, deren Kinder <strong>die</strong> Europäische Schule bereits besuchen<br />

Gemäß Beschluss des Obersten Rates vom April 2005, müssen alle Eltern der<br />

Kategorie III bis spätestens zum 30. Juni eine Anzahlung von 25 % des Schulgeldes<br />

leisten, um <strong>die</strong> bestehende Einschreibung aufrecht zu halten. Diese Anzahlung ist<br />

nicht rückzahlbar (Allgemeine Schulordnung der Europäischen Schulen: Ref.Nr.<br />

<strong>2011</strong>-04-D-11-de-1).<br />

Diese Eltern werden im Laufe des Monats Mai eine Zahlungsanfforderung erhalten.<br />

c) Allgemeine Regelungen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> alle Eltern gelten<br />

Die restlichen 75 % müssen bis spätestens 30 Tage nach dem Erstellungsdatum der<br />

Rechnung beglichen werden. Diese Rechnung wird im Oktober ausgestellt.<br />

Wenn <strong>die</strong> Eltern vor dem 30. Juni (b) oder dem 15. August (a) <strong>die</strong> auf der Schulwebsite<br />

(www.euroschool.lu) verfügbare Einzugsermächtigung unterschreiben und an <strong>die</strong> Schule<br />

zurückschicken, ist es gestattet, den Restbetrag in Höhe von 75 % in Raten zu bezahlen.<br />

Die Schule wird ihre Bank damit beauftragen, das Geld zu folgenden Zeiten abzubuchen:<br />

25 % im November <strong>2011</strong><br />

25 % im Januar <strong>2012</strong><br />

25 % spätestens im März <strong>2012</strong><br />

Die Einzugsermächtigungen bleiben gültig während der ganzen Schulzeit.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Kinder, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> Vorauszahlung nicht termingerecht geleistet worden ist, sind nicht in <strong>die</strong><br />

Schule aufgenommen.<br />

Außerdem werden Schüler, <strong>für</strong> <strong>die</strong> am Ende des Schuljahres das geschuldete Schulgeld<br />

nicht vollständig bezahlt worden ist, von den Schülerlisten gestrichen und werden im<br />

nachfolgenden Jahr nicht mehr in <strong>die</strong> Europäische Schule aufgenommen. Der geschuldete<br />

Betrag wird über den Gerichtsweg eingeklagt.<br />

7


1.3 Ermäßigung des Schulgeldes<br />

Gemäß den Richtlinien des Obersten Rates können Ermäßigungen gewährt werden, wenn das<br />

monatliche Nettoeinkommen einer Familie (Familienzuschüsse eingerechnet) eine bestimmte<br />

Höhe nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen werden periodisch angepaßt. Anträge auf<br />

Ermäßigung werden nur berücksichtigt, wenn sie vor dem 30. November des Jahres an den<br />

Direktor der Europäischen Schule gerichtet werden. Die von der Schule verlangten Belege zur<br />

Behandlung des Ermäβigungsantrages müssen bis spätestens zum 30. Januar eingereicht<br />

werden; <strong>die</strong> Dokumente werden streng vertraulich behandelt.<br />

Diejenigen Eltern, deren Kinder in den 2 Schulen eingeschrieben sind, senden ihre Anfrage<br />

zum Nachlass der Schulgebühren an Luxemburg I.<br />

Anträge auf Hilfe können auch an <strong>die</strong> Elternvereinigung geschickt werden, <strong>die</strong> über einen<br />

eigenen Sozialfonds verfügt. Um Hilfe im Anspruch nehmen zu können, muss man Mitglied der<br />

APEEE sein. Siehe Anlagen II und III.<br />

2. Anmeldungsgebühr zur Abiturprüfung<br />

S7 Schüler aller Kategorien (I, II oder III) müssen <strong>die</strong> Anmeldegebühr zur Abiturprüfung<br />

(80,32€) bis zum 31. März des Schuljahres entrichten (siehe Durchführungsbestimmungen zur<br />

Europäischen Abiturprüfungsordnung, ref.2010-D-319-de-1). Die fälligen Beträge werden in der<br />

allgemeinen Oktoberrechnung des laufenden Schuljahres dargestellt.<br />

3. Sonstige Kosten<br />

Alle Schüler, ob in Kategorie I, II oder III, unterliegen der Bezahlung einiger zusätzlicher Kosten.<br />

Diese Zahlungsmodalitäten können Sie in dem Dokument entnehmen.<br />

F. KANTINENSERVICE<br />

Die Schulkantine wird seit September 2007 durch <strong>die</strong> Firma SODEXO (Tel.: 26 68 39 45 / Email<br />

: eceuro213.fms.lu@sodexo.com) betrieben.<br />

1. Die Hauptkantine ist täglich von Montag bis Freitag 12.15-14.00 Uhr geöffnet. Auch<br />

Schüler der Sekundarschule, <strong>die</strong> keinen Nachmittagsunterricht haben, können dort ihre<br />

Mahlzeit einnehmen.<br />

Die Schüler des Kindergartens, <strong>die</strong> sich per Abonnement in der Schulkantine angemeldet<br />

haben oder <strong>die</strong> belegte Brote mitbringen, nehmen ihre Mahlzeit am Montag in ihrem<br />

Klassenzimmer ein.<br />

Die Schüler der Grundschule nehmen ihre Mahlzeit im neuen Kantinengebäude in dem<br />

Speisesaal ein, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundschule reserviert ist. Die Kinder können auch belegte Brote<br />

mitbringen. („Tartinistes“)<br />

Für <strong>die</strong> Schüler der Sekundarschule werden zwei oder drei Menus und Sandwichs sowie<br />

verschiedene Getränke angeboten.<br />

2. In der Cafeteria der Sekundarschule können alle Schüler Getränke und Snacks kaufen. Nur<br />

Schüler der 4. und 7. Klassen dürfen während der Öffnungszeiten in der Cafeteria bleiben (von<br />

8.00 bis 14.00 Uhr). Schüler der Klassen 1-3 dürfen nur bleiben, wenn es genug Platz gibt und<br />

mit vorheriger Zustimmung des Erziehungsberaters.<br />

8


3. Zeitplan der Mahlzeiten<br />

<br />

<br />

Kindergarten: nur Montag zwischen 12.00 und 13.00 Uhr<br />

(im Gebäude des Kindergartens)<br />

Grundschule: Montag und Mittwoch<br />

1. und 2. Schuljahr: zwischen 12.00 und 13.00 Uhr<br />

3. 4. und 5. Schuljahr: zwischen 13.00 und 14.00 Uhr<br />

Speisesaal, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundschule reserviert ist.<br />

Oberschule: von Montag bis Freitag:<br />

Durchgehende Essensausgabe von 12.15 bis 14.00 Uhr<br />

Speisesaal, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Oberschule reserviert ist.<br />

4. Die Regelung der Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mahlzeiten erfolgt <strong>für</strong> den Kindergarten und <strong>die</strong><br />

Grundschule auf Abonnementsbasis.<br />

Für <strong>die</strong> Schüler des Kindergartens sind <strong>die</strong> Getränke in den Abonnementsgebühren<br />

eingeschlossen.<br />

Die Mahlzeiten werden im Voraus der Firma SODEXO (Tel.: 26 68 39 45 ) auf der Basis eines<br />

Trimester- oder Jahrabonnements bezahlt. Der Betrag variiert dabei je nach der Anzahl der<br />

Tage pro Trimester, an denen <strong>die</strong> Schüler in der Kantine essen. (Die Zeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schulreisen,<br />

Grün-, Meer- und Schneeklassen sind bereits berücksichtigt).<br />

Die Mahlzeiten, <strong>die</strong> nicht eingenommen werden, werden nur ab einer Abwesenheit von 2<br />

aufeinander folgenden Wochen wegen Krankheit bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung<br />

zurückerstattet.<br />

Eltern, <strong>die</strong> kein Abonnement abschließen, bezahlen automatisch <strong>die</strong> Gebühr <strong>für</strong><br />

Selbstverpfleger „tartinistes“.<br />

Die Informationen zur Anmeldung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abonnements sind auf der Website<br />

www.euroschool.lu verfügbar.<br />

5. Die Regelung der Kosten <strong>für</strong> Mahlzeiten, Snacks, Nachspeisen und Getränke erfolgt<br />

mittels einer speziellen elektronischen Karte, <strong>die</strong> via Internet nachgefüllt werden kann,<br />

<strong>für</strong> den Bereich der Sekundarschule.<br />

Die elektronischen Zahlkarten sind gültig während der ganzen Schulzeit. Die Zahlkarte <strong>für</strong> neue<br />

Schüler werden bei Übergabe der Karte bezahlt. Bei Verlust der Karte oder bei sonstigen<br />

Problemen mit der Karte muss man sich an den Geschäftsführer der Kantine wenden.<br />

9


G. SCHULFAHRTEN<br />

1. Primarschule<br />

Grüne Klassen<br />

Die Schüler des zweiten und des dritten Schuljahres nehmen an den Grünen Klassen teil, <strong>die</strong> von<br />

der Schule organisiert werden und in einem Freiluftzentrum „Les Genévriers“ in Plaine inmitten der<br />

Vogesen stattfinden. Die Zweitklässler bleiben dort drei Tage, <strong>die</strong> Drittklässler eine Woche.<br />

Detaillierte Informationen zu <strong>die</strong>sen Reisen erhalten <strong>die</strong> Eltern zu gegebener Zeit.<br />

Meerklassen<br />

Die Schüler der vierten Klassen verreisen <strong>für</strong> eine Woche an <strong>die</strong> belgische Küste. Während des<br />

Aufenthaltes werden zahlreiche Ausflüge organisiert, um <strong>die</strong> reiche örtliche Kultur, Flora und<br />

Fauna zu erforschen.<br />

Schneeklassen<br />

Die circa zehn Tage Schneeklassen werden <strong>für</strong> alle Schüler des fünften Schuljahres organisiert. In<br />

den letzten drei Jahren fanden sie im Laufe des Monats Januar oder Februar in der Schweiz statt.<br />

2. Sekundarschule<br />

S2 und S6 Schüler nehmen an einer Klassenfahrt teil, <strong>die</strong> im Lehrplan vorgesehen ist. In S2<br />

werden <strong>die</strong> Klassenfahrten vom 5. bis zum 7. Oktober <strong>2011</strong> durchgeführt. Die S6 Klassenfahrten<br />

finden während der Woche vor den Pfingstferien (21.-25.05.<strong>2012</strong>) statt. Schüler, <strong>die</strong> ein Risiko <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Gruppe darstellen, können von einer Reise ausgeschlossen werden.<br />

Neben <strong>die</strong>sen Schulfahrten werden zahlreiche Ausflüge und Schulfahrten im Rahmen eines<br />

Faches (und <strong>für</strong> höchtens einen Schultag) im Laufe des Schuljahres organisiert. Aus<br />

Versicherungsgründen muss jede(r) Schulfahrt/Ausflug, auch auβerhalb der Schulzeiten, von dem<br />

Schuldirektor und den Eltern genehmigt werden.<br />

H. AKTIVITÄTEN AUSSERHALB DES UNTERRICHTS<br />

Sie finden alle Informationen bezüglich der außerschulischen Aktivitäten auf der Webseite<br />

www.activitesperiscolaires.lu<br />

I. BIBLIOTHEK DER PRIMAR- UND SEKUNDARSCHULE<br />

Primarschule<br />

Entstehungsgeschichte<br />

1993 hatten einige französische Eltern <strong>die</strong> Idee, eine mehrsprachige Bibliothek <strong>für</strong> ihre Kinder<br />

einzurichten und gründeten <strong>die</strong> Vereinigung „Les mots de Zaza“. Seitdem hat sich <strong>die</strong> Bibliothek<br />

so erweitert, dass sie nun Bücher aller Sprachsektionen enthält.<br />

Wo befinden sich <strong>die</strong> Bibliotheken<br />

Für das Kindergarten: Räume B04 und C1.8<br />

Für <strong>die</strong> Primarstufe1-5: Räume C 208 und C 206<br />

10


Wer arbeitet in der Bibliothek ?<br />

Seit 2001 ist eine Bibliothekarin an <strong>die</strong> Europäischen Schule beschäftigt. Diese Bibliothekarin und<br />

<strong>die</strong> Vereinigung „Les mots de Zaza“ leiten <strong>die</strong> Bibliothek in enger Zusammenarbeit. Freiwillige<br />

Eltern tragen zum guten Funktionieren der Bibliothek bei.<br />

Eine Bibliothek, warum ?<br />

Die Bibliothek ist ein großartiges Mittel, um <strong>die</strong> Persönlichkeit unserer Schüler zu bereichern.<br />

Einmal in der Woche während der Unterrichtszeit, geht Ihr Kind in <strong>die</strong> Bibliothek. Dabei lernt es<br />

von klein auf allmählich:<br />

• Bücher vorsichtig zu behandeln<br />

• Allmählich Freude am Lesen zu entwickeln<br />

• Mit Freude sein Wissen zu erweitern<br />

• Bücher als nützliches Mittel bei Schulprojekten einzubeziehen<br />

• Bücher in der 2. Sprache zu finden, <strong>die</strong> es schon lesen kann.<br />

Die Bibliothek ist auch ein wichtiges Arbeitsmittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lehrer, um<br />

• Projektarbeit zu begleiten<br />

• Geeignete Bücher <strong>für</strong> <strong>die</strong> 2. Sprache einzubeziehen.<br />

Die Eltern werden gebeten, <strong>die</strong> Bibliothek mit einem jährlichen Beitrag von 10 € zu<br />

unterstützen.<br />

Kontakte:<br />

Bibliothekarin: Charlotte Kleijn<br />

Tel.: 00352/432082 383<br />

Home page: http//www.euroschool.lu/primary/biblio.htm<br />

E-mail: charlotte.kleijn@euroschool.lu<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag, Mittwoch: 8.30-16.25 Uhr<br />

Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.30-13.00 Uhr<br />

Sekundarschule<br />

Bücherdatenbank:<br />

Etwa 32.000 Bücher der Bibliothek befinden sich in der Bücherdatenbank. In der Schule kann<br />

man Zugriff auf <strong>die</strong> Datenbank haben, wenn man „Library online“ auf unserer Intranet-<br />

Empfangseite (http://linux:8080/Support) auswählt.<br />

Außerhalb der Schule kann man den Katalog unter http://www.bnl.lu finden. Begeben Sie sich<br />

auf <strong>die</strong> Such-Seite („Search“), dann wählen Sie „Onlinekatalog“ aus, und schon sind Sie auf<br />

unserer Seite.<br />

Hierbei handelt es sich um einen gemeinsamen Katalog von verschiedenen luxemburgischen<br />

Bibliotheken. Wenn Sie Ihre Suche auf unsere Bibliothek begrenzen wollen, fügen Sie „ECEL“<br />

als Stichwort zu Ihrer Suche hinzu. Es ist ebenso möglich, über den Link der sich auf der<br />

Schulwebseite (www.euroschool.lu) befindet, Zugriff zu der Bibliothek der Oberschule und<br />

deren Katalog zu bekommen.<br />

11


Elektronischer Bücherverleih<br />

Seit 5 Jahren läuft der Verleih der Bücher über den PC. Um ein Buch auszuleihen, braucht<br />

man unbedingt einen Schülerausweis mit dem Strichcode der Bibliothek. Schüler können 3<br />

Bücher <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens 3 Wochen ausleihen.<br />

Der Empfang in der Bibliothek<br />

Die Bibliothek ist von 8.00 Uhr bis 16.25 Uhr geöffnet.. Die Bibliotheksordnung ist Bestandteil<br />

der Schulordnung.<br />

Einführungskurse (mit ihren Lehrern) in <strong>die</strong> Bibliothek und Büchersuche sind anfangs des<br />

Jahres. Für <strong>die</strong> Schüler der 1. Klasse sind Einführungskurse in <strong>die</strong> Bibliotheksbenutzung<br />

vorgesehen.<br />

Neben den Büchern und mehreren Zeitschriften stehen den Schülern noch 8 PCs zur<br />

Verfügung (nur <strong>für</strong> pädagogische Aufgaben).<br />

In der Bibliothek werden Karten zum Photokopieren verkauft und ein Kopierer steht den<br />

Schülern zur Verfügung.<br />

J. MEDIZINISCHE UND PSYCHOLOGISCHE BETREUUNG<br />

1. Erste Hilfe und Not<strong>die</strong>nst:<br />

1.1. Krankenstation des Kindergartens: Die Schüler der Sektionen DE-EN-FR werden von den<br />

Krankenschwestern der Europäischen Schule Luxemburg II betreut. (Tel.: 26 685-925)<br />

Die Schüler der Sektionen ES, FI, NE, PL, PO, SW werden von den Krankenschwestern<br />

der Europäischen Schule Luxemburg I betreut, (Tel.: 43 20 82-268 + 43 20 82-446)<br />

1.2. Die Krankenstation der Grundschule der Europäischen Schule Luxemburg I im<br />

Erdgeschoß des Blocks B ist geöffnet: montags und mittwochs von 8.30 -16.30,<br />

<strong>die</strong>nstags, donnerstags und freitags von 8.30 - 13.00 Uhr.<br />

1.3. Die Krankenstation der Sekundarschule befindet sich im Erdgeschoß des Blocks C<br />

(Zimmer C-002) des Sekundarschulgebäudes und ist jeden Tag von 8.30 bis 16.45 Uhr<br />

geöffnet.<br />

Im Falle eines Unfalls werden <strong>die</strong> Schüler direkt in <strong>die</strong> <strong>die</strong>nsthabende Klinik gebracht, und <strong>die</strong><br />

Eltern werden sofort telefonisch verständigt.<br />

Die Eltern müssen innerhalb von 3 Tagen einen Fragebogen ausfüllen und an <strong>die</strong><br />

Krankenschwester zurücksenden, damit es der Schule möglich ist, eine Unfallerklärung<br />

abzugeben. Dieser Fragebogen ist bei unserem schulmedizinischen Dienst erhältlich.<br />

12


Vor Beginn eines JEDEN Schuljahres werden <strong>die</strong> Eltern gebeten, dem Direktor folgende<br />

Informationen mitzuteilen:<br />

a) jedes Gesundheitsproblem, das eine spezielle und sofortige Behandlung benötigt. Im<br />

Interesse des Kindes werden <strong>die</strong>se Informationen an <strong>die</strong> Krankenschwester und <strong>die</strong><br />

betroffenen Lehrkräfte weitergeleitet.<br />

b) jede Änderung der privaten und <strong>die</strong>nstlichen Telefonnummer und, gegebenenfalls,<br />

<strong>die</strong> Daten der Person, <strong>die</strong> im Fall der Abwesenheit der Eltern zu kontaktieren ist.<br />

c) während des Schuljahres muss jede Änderung des Gesundheitszustandes des<br />

Kindes per Brief an <strong>die</strong> Direktion (!) angezeigt werden.<br />

d) Jedes medizinische oder psychologische Problem, das besondere Maßnahmen bei<br />

den Tests (S1-S3) oder Semesterabschlussprüfungen (Compos) (S4-S6) erfordert<br />

(z.B. zusätzliche Zeit) muss dem Direktor vor dem 15. Mai jedes Jahr <strong>für</strong> das folgende<br />

Schuljahr schriftlich mitgeteilt werden. Ein entsprechendes fachärztliches<br />

medizinisches/psychologisches Attest ist beizufügen. Der gleiche Antrag muss<br />

unbedingt vor dem 15. Mai in der Klasse 5 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassen 6-7 und vor dem 15. Mai in<br />

der Klasse 6 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abiturprüfungen gestellt werden.<br />

2. Schulärztliche Untersuchungen:<br />

Die Schulen beschäftigen 2 Ärzte in Teilzeit.<br />

Die Untersuchungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler des Kindergartens, der Grundschule und der Oberschule<br />

finden jedes 2. Jahr statt und sind obligatorisch.<br />

Hat ein Schüler eine ansteckende Krankheit, werden <strong>die</strong> Eltern gebeten, sofort <strong>die</strong> Schule zu<br />

benachrichtigen und sich entsprechend den Quarantäne - Anweisungen zu verhalten. Das<br />

betroffene Kind darf <strong>die</strong> Schule erst wieder besuchen, wenn ein Attest des Schularztes oder<br />

des Facharztes vorliegt.<br />

3. Soziale und psychische Betreuung:<br />

Die Schulen haben enge Kontakte zum sozialen und schulpsychologischen Dienst des<br />

luxemburgischen Erziehungsministeriums. Für <strong>die</strong> Sekundarschule sind <strong>die</strong> Eltern, deren<br />

Kinder Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten haben, werden gebeten, sich zuerst an den<br />

Erziehungsberater des betroffenen Jahres oder an den Klassenlehrer zu wenden. Für <strong>die</strong><br />

Primarschule sind <strong>die</strong> Eltern gebeten sich an den Stellvertretenden Direktor zu wenden.<br />

Seit Mai 2009 arbeiten 2 Psychologen halbtags in der Schule. Ihre Arbeit besteht<br />

hauptsächlich darin, Schüler mit schulischen, emotionalen und Verhaltensprobleme zu<br />

unterstützen. Sie beteiligen sich auch in den Erziehungsverfahren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler mit<br />

besonderen Bedürfnissen, indem sie <strong>die</strong> Lehrer über <strong>die</strong> besonderen Maßnahmen informieren<br />

und unterstützen.<br />

ACHTUNG: Die Psychologen führen keine psychopädagogische Untersuchung oder Diagnose<br />

durch. Diese Untersuchungen müssen außerhalb der Schule erfolgen.<br />

Termine müssen per Email angefragt und vereinbart werden. Angesichts der hohen<br />

Arbeitbelastung der Psychologen kann es zu einer Wartezeit von 2-3 Tagen <strong>für</strong> eine Antwort<br />

auf einer Email und zu einer Wartezeit von 10 Tagen <strong>für</strong> einen Termin kommen.<br />

Büro in der Primarschule: B-905 Telefon: 432082-441<br />

Büro in der Sekundarschule: B-007 Telefon: 432082-279<br />

13


Virginie Bataille<br />

v.bataille@eursc.org<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> folgenden Sektionen : ES-FI-PL-PO-FR-IT und <strong>die</strong> folgenden<br />

Muttersprachen: EO-LE-CS-HU-RO<br />

Vormittag Nachmittag<br />

Montag 8h30 – 12h30 13h30 – 16h30<br />

Dienstag 8h30 – 12h30<br />

Mittwoch 8h30 – 12h30 13h30 – 16h30<br />

Donnerstag 8h30 – 12h30<br />

Freitag<br />

Herie de Vries<br />

herie.de_vries@eursc.org<br />

Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> folgenden Sektionen : EN-NE-SW-DE-DK-EL und <strong>die</strong> folgenden<br />

Muttersprachen: BG-LT-MT-SLO-SK<br />

Vormittag Nachmittag<br />

Montag<br />

Dienstag 8h30 – 12h30<br />

Mittwoch 8h30 – 12h30 13h30 – 16h30<br />

Donnerstag 8h30 – 12h30<br />

Freitag 8h30 – 12h30 13h30 – 16h30<br />

K. HAUSAUFGABEN (Sekundarschule)<br />

Zur Orientierung folgt <strong>die</strong> Maximumanzahl an Hausaufgabenstunden pro Woche <strong>für</strong> einen<br />

durchschnittlichen Schüler:<br />

Klassen : 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.<br />

Stunden: 7/8 8/9 9/10 12/13 13/14 16 16<br />

Sollte es sich herausstellen, dass <strong>die</strong>se Zahlen <strong>für</strong> einige Klassen oder Schülergruppen nicht<br />

realistisch sind, müssen <strong>die</strong> Fälle individuell untersucht werden.<br />

Hausaufgaben müssen so früh im Voraus wie möglich angekündigt werden und der Abgabetermin<br />

muss mit den Schülern besprochen werden. Hausaufgaben <strong>für</strong> den nächsten Tag sollten nicht<br />

mehr als 15 Minuten beanspruchen.<br />

14


L. ZEUGNISSE<br />

Primarschule<br />

Datum betreffend <strong>die</strong> Verteilung der<br />

Zeugnisse<br />

1. mündliche Information November <strong>2011</strong><br />

2. Zeugnis Februar <strong>2012</strong><br />

3. Zeugnis 2.Juli <strong>2012</strong><br />

Sekundarschule<br />

Klassen<br />

Datum betreffend <strong>die</strong> Verteilung der<br />

Zeugnisse<br />

1, 2, 3 1. Trimesterzeugnis Ende Dezember <strong>2011</strong><br />

2. Trimesterzeugnis Ende März <strong>2012</strong><br />

3. Trimesterzeugnis Ende juin <strong>2012</strong><br />

4, 5, 6 Schulnachricht über <strong>die</strong> ersten 6 Wochen Mitte November <strong>2011</strong><br />

1. Halbjahreszeugnis Ende Januar <strong>2012</strong><br />

Schulnachricht Ende April <strong>2012</strong><br />

2. Halbjahreszeugnis Anfang Juli <strong>2012</strong><br />

7 Halbjahreszeugnis Ende Februar <strong>2012</strong><br />

Vornote Ende Mai <strong>2012</strong><br />

Im allgemeinen können <strong>die</strong> Prüfungen und Aufgaben, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> B-Note berechnet werden (S4-S7)<br />

von den Eltern nach Terminvereinbarung mit dem betroffenen Lehrer eingesehen werden.<br />

Um es den Schülern der 4. bis 6. Klassen zu ermöglichen, von den Ergebnissen der Prüfungen,<br />

<strong>die</strong> am Jahresende stattfinden, Kenntnis zu nehmen, sind <strong>die</strong> Lehrer gebeten, <strong>die</strong>sen vor der<br />

Klassenkonferenz, eine Unterrichtsperiode der zwei letzten Schulwochen vorzuschlagen.<br />

Die Eltern der Schüler der 4. bis 6. Klassen können von Montag, 9. bis Donnerstag 12. Juli <strong>2012</strong><br />

zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Raum B-002 und in Anwesenheit eines<br />

Haupterziehungsberaters Einsicht in <strong>die</strong> Prüfungsarbeiten ihrer Kinder nehmen.<br />

Artikel 6.3.10.1 der Durchführungsbestimmungen zur Europäischen Abiturprüfungsordnung lautet:<br />

„Grundsätzlich dürfen <strong>die</strong> Prüflinge ihre Prüfungsblätter und eine Übersicht über <strong>die</strong> <strong>für</strong> jede Frage<br />

und jede Fragengruppe erteilten Noten einsehen (interne, externe oder ggf. dritter Prüfer).[…].Die<br />

Prüflinge dürfen von ihren Eltern/Vormund begleitet werden“. In der Schule Luxemburg I können<br />

<strong>die</strong> Prüfungsblätter von Montag, 19. bis Donnerstag 12. Juli <strong>2012</strong> zwischen 10.00 und 12.00 Uhr<br />

im Raum B-002 und in Anwesenheit eines Haupterziehungsberaters eingesehen werden.<br />

15


M. ELTERNABENDE<br />

Zu bestimmten Terminen werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Stufen und Klassen Elternabende<br />

durchgeführt. Zu gegebener Zeit werden <strong>die</strong>se durch Rundschreiben an <strong>die</strong> Eltern angekündigt<br />

Mehrere wichtige Informationstreffen stehen bereits fest:<br />

Datum Kindergarten (ab 4 Jahre) Primarschule<br />

12.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P1 Schüler<br />

19.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P2 Schüler<br />

14.09 19h00: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern aller<br />

Kinder<br />

21.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P3 Schüler<br />

26.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P4 Schüler<br />

15.09 19h30 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P5 Schüler<br />

08.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der SWALS Schüler<br />

Datum<br />

Sekundarschule<br />

22.09 19h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der SWALS Schüler<br />

20h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S1 Schüler<br />

15.11 19h30-22h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S1-S2-S3 Schüler<br />

24.11 19h30-22h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S4-S5-S6-S7 Schüler<br />

19.01. 20h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S3 Schüler (Fächerwahl <strong>für</strong> das 4. Schuljahr)<br />

24.01. 20h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S5 Schüler (Fächerwahl <strong>für</strong> das 6. Schuljahr)<br />

Das Ziel <strong>die</strong>ser Treffen ist es, <strong>die</strong> Eltern über den künftigen Schulalltag, <strong>die</strong> Lehrpläne und <strong>die</strong><br />

Unterrichtsmethoden zu informieren und sie mit den Klassenlehrern bekannt zu machen.<br />

16


N. KONTAKTE ZUR SCHULE LUXEMBURG I<br />

Zahlreiche nützliche Informationen werden auf der Schulwebsite veröffentlicht (Stundenpläne der<br />

Klassen, Bücherlisten, Ferienkalender, …). Ab nächstem Schuljahr werden einige Dokumente<br />

ausschließlich über <strong>die</strong>sen Kommunikationsweg verteilt.<br />

43 20 82-1 43 20 82-344<br />

DIREKTION/VERWALTUNG<br />

17<br />

www.euroschool.lu<br />

Stellung Name <br />

Direktorin Frau P.VASSILACOU 43 20 82 – 1<br />

Asssistentin des<br />

Direktos<br />

Frau G.OLSEM 43 20 82-228<br />

Verwaltungsdirektor Herr A. DOS SANTOS 43 20 82-235<br />

Leiterin der<br />

Buchhaltung<br />

Frau M. DELBAUVE 43 20 82 233<br />

Schulgeld Frau J. SZYMCZAK 43 20 82-232<br />

KINDERGARTEN UND PRIMARSCHULE<br />

web_comptabilite.lux@euroschool.lu<br />

web_minerval.lux1@euroschool.lu<br />

Stellung Name <br />

Stellvertretende Direktorin Herr H. VAN WISSEN 43 20 82-468<br />

Sekretariat<br />

Frau M.F. RIHOUX 43 20 82-468<br />

Frau L. KAHR<br />

43 20 82-433<br />

Krankenschwestern<br />

Frau F. SCHLIM<br />

Frau H. GLENTE<br />

43 20 82-446<br />

Hausmeister des<br />

Kingergartens<br />

N.N. 43 20 82-211<br />

Hausmeister der<br />

Primarschule<br />

Herr J.L. CENCETTI 43 20 82-252<br />

Psychologinnen<br />

Frau V. BATAILLE<br />

Frau H. DE VRIES<br />

43 20 82 441<br />

SEKUNDARSCHULE<br />

v.bataille@eursc.org<br />

herie.de_vries@eursc.org<br />

Stellung Name <br />

Stellvertretender Direktor Herr A. LUFI 43 20 82-1<br />

Stellvertretende Direktorin N.N. 43 20 82-1<br />

Sekretärin der<br />

43 20 82-397<br />

Frau V. LABIS<br />

Stellvertretenden<br />

43 20 82-316<br />

Frau E. WEBER<br />

Diretkoren<br />

Haupterziehungsberater<br />

Koordinator<strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Orientierungsstufe<br />

Klassen 1-3<br />

Koordinator <strong>für</strong><br />

Klassen 4 + 5<br />

Koordinator <strong>für</strong><br />

Klassen 5 + 6<br />

Koordinator <strong>für</strong> Learning<br />

Support<br />

Herr R. ANCART<br />

N.N.<br />

43 20 82-240<br />

43 20 82-218<br />

Herr D. VANDEVOIR 43 20 82-246 daniel.vandevoir@eursc.org<br />

Herr K. VALKAMA 43 20 82-250 kari.valkama@eursc.org<br />

Frau S. BOUZETTE 43 20 82-251 sabine.bouzette@eursc.org<br />

Frau C. GARCIA<br />

43 20 82-407 conchita.garcia@eursc.org<br />

MARTINEZ<br />

Koordinator <strong>für</strong> SEN Herr O. CERF 43 20 82-563 olivier.cerf@euroschool.lu<br />

Frau D.RIES<br />

Krankenschwestern<br />

43 20 82-268<br />

Frau H.GLENTE<br />

Herr G. REKAD<br />

43 20 82-241<br />

Hausmeistern<br />

Herr S. FELTES<br />

43 20 82 579<br />

Frau V. BATAILLE<br />

v.bataille@eursc.org<br />

Psychologinnen<br />

43 20 82-279<br />

Frau H. De VRIES<br />

herie.de_vries@eursc.org


Diese Personen stehen zu Einzelgesprächen mit Eltern auf Voranmeldung zur Verfügung und<br />

können telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Das Thema des Gespräches muss ihnen<br />

immer im Voraus mitgeteilt werden.<br />

Das Lehrpersonal kann nicht telefonisch erreicht werden. Terminvereinbarungen<br />

können über <strong>die</strong> Schüler getroffen werden. Der Schulkalender des Schülers ist <strong>die</strong><br />

bevorzugte Kommunikationsweise. Eine Liste mit den Sprechstunden der Lehrer (auf<br />

Verabredung) wird im Laufe des 1. Trimesters auf der Schulwebsite veröffentlicht. E-Mail<br />

Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern ist möglich nach dem vorherigen Einverständnis<br />

des betroffenen Lehrers.<br />

PRIMARSCHULE<br />

Wenn ein Gesprächstermin vereinbart wurde, lässt <strong>die</strong> Lehrkraft den Eltern eine schriftliche<br />

Bestätigung des Sprechtermins zukommen. Diese muss dem Sicherheitspersonal vorgelegt<br />

werden, um Zugang zum vereinbarten Gesprächsort zu erhalten.<br />

SEKUNDARSCHULE<br />

Bei Fragen der Eltern sind zuerst folgende Personen zuständig:<br />

Die Haupterziehungsberater oder der Erziehungsberater des betroffenen Jahres <strong>für</strong><br />

Abwesenheits- oder Diziplinarprobleme<br />

Der Lehrer <strong>für</strong> Probleme, <strong>die</strong> Lernfähigkeiten oder den Fachunterricht betreffen<br />

Die Haupterziehungsberater, der Erziehungsberater des betroffenen Jahres, der<br />

Klassenlehrer oder jeder andere Lehrer bei Sozialisierungs- und Integrationsproblemen<br />

in der Klasse/Gruppe.<br />

Der Schulstufenkoordinator <strong>für</strong> Fragen bezüglich der Anmeldung oder <strong>die</strong> Wahlfächer.<br />

Der Berufsberater der betroffenen Sprachsektion <strong>für</strong> Fragen über <strong>die</strong> Schullaufbahn.<br />

Die Stellvertretenden DirektorInnen in der Sekundarschule oder der Direktor der Schule sind<br />

erst zu kontaktieren, wenn keine Lösung zu dem Problem gefunden werden konnte.<br />

O. ABWESENHEIT VON DER SCHULE<br />

Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen<br />

Wenn ein Kind Krankenheitsalber <strong>für</strong> einige Tage <strong>die</strong> Schule nicht besuchen kann, werden <strong>die</strong><br />

Eltern gebeten, dem Zentralsekretariat vor 10 Uhr Bescheid zu geben (43.20.82.1). Ein<br />

Schüler, der länger als 2 Tage fehlt, muß eine schriftliche Entschuldigung sowie ein ärztliches<br />

Attest vorweisen, bevor er wieder am Unterricht teilnehmen kann. Bei Abwesenheiten bis zu 3<br />

Tagen ohne ärztliches Attest oder vorherige Genehmigung geben <strong>die</strong> Schüler <strong>die</strong> schriftliche<br />

Entschuldigung der Eltern vor Unterrichtsbeginn ab.<br />

Kinder aus dem Kindergarten und Grundschüler<br />

geben <strong>die</strong>se Entschuldigung ihrem Klassenlehrer<br />

Sekundarschüler werfen sie in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Briefkasten in der<br />

Eingangshalle (Erdgeschoss-B.Gebäude).Wenn ein Oberschüler aus irgendeinem<br />

Grunde keine schriftliche Entschuldigung vorweisen kann, muß er darüber Herrn<br />

ANCART oder, N.N.. informieren, bevor er wieder in seine Klasse geht. (siehe <strong>die</strong><br />

internen Vorschriften der Sekundarschule)<br />

18


Sportunterricht<br />

Ein Schüler kann nur auf Grund eines ärztlichen Attestes mit schriftlicher beigefügter Anfrage<br />

der Eltern an <strong>die</strong> Schulleitung vom Sportunterricht oder vom Schwimmen befreit werden.<br />

Diese Befreiung durch <strong>die</strong> Schulleitung ist auf 1 Trimester beschränkt, kann aber durch ein<br />

neues Attest verlängert werden. Die Schulleitung kann den Schularzt beiziehen.<br />

Antrag auf Freistellung vom Unterricht<br />

Außer in Fällen rechtmäßig attestierter Krankheit kann nur der Direktor einen Schüler von der<br />

Schule freistellen. Außer in Fällen höherer Gewalt muß eine solche Freistellung mindestens eine<br />

Woche vorher vom Erziehungsberechtigten anhand des Formulars das sich im Anhang befindet<br />

(auch auf der Schulwebsite www.euroschool.lu erhältlich) beantragt werden. Der Antrag muss<br />

schriftlich gestellt werden und begründet sein. In Ausnahmefällen kann der Direktor einen Schüler<br />

von der Schule beurlauben, aber nur <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens 2 Tagen.<br />

Außer in den in der Allgemeinen Schulordnung vorgesehenen außergewöhnlichen Fällen ist<br />

es nicht möglich, eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien auszusprechen<br />

(Ein Transport/Flugticket-Problem wird nicht als außergewöhnlicher Fall betrachtet). Die<br />

Eltern der Sekundarschüler erhalten zu Beginn des Schuljahres noch ein Rundschreiben bezüglich<br />

der Regeln <strong>für</strong> Fehlzeiten während des Schultages.<br />

Wenn ein Schüler der 4-6. Klasse bei einer Prüfung abwesend ist, müssen <strong>die</strong> Eltern <strong>die</strong> Schule<br />

am Tag der Prüfung unbedingt kontaktieren und vor Ende der Prüfungszeit ein ärztliches Attest<br />

vorlegen oder schicken, das durch einen in Luxemburg oder der unmittelbaren Umgebung tätigen<br />

Arzt erstellt wurde. Das gleiche gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassenarbeiten und Teilprüfungen der Klassen S4-S7.<br />

P. INTERNE SCHULORDNUNG<br />

Jedem Schüler der Primärschule und Sekundarschule wird bei Schuljahresanfang ein Exemplar<br />

der internen Schulordnung ausgehändigt.<br />

Schon jetzt möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf <strong>die</strong> folgenden Punkte lenken:<br />

1. Ausgangsberechtigung der Primarschule und Kindergarten:<br />

Die Kinder können bis zum Eingangstor gebracht werden. Wenn es geläutet hat, werden <strong>die</strong><br />

Schüler der Primarschule von ihrer Lehrkraft im Pausenhof abgeholt und nach dem Unterricht<br />

bis zum Ausgang begleitet oder sie werden im Pausehof von den Betreuern des Lernzentrums<br />

abgeholt. (Der Treffpunkt wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt.)<br />

Es ist den Eltern weder erlaubt, <strong>die</strong> Kinder bis zur Klassentüre zu begleiten, noch dort oder auf<br />

den Gängen auf sie zu warten. Aus Sicherheitsgründen ist es den Erwachsenen nicht gestattet,<br />

im Schulgelände und in den Schulgebäuden frei herumzugehen. Ihre Anwesenheit muss auf<br />

ein Minimum beschränkt bleiben. Personen, <strong>die</strong> eine Funktion an der Schule ausüben<br />

(Begleitung, Bibliothek etc.) erkennen Sie daran, dass sie ein Namensschild tragen. Eltern, <strong>die</strong><br />

eine Verabredung mit einer Lehrkraft haben, werden gebeten, den Haupteingang zu benützen<br />

und sich beim Pförtner (oder beim Sicherheitsposten) einzuschreiben, der Ihnen nach dem<br />

Hinterlegen eines Ausweises und <strong>die</strong> Bestätigung des Termines, einen Besucherausweis<br />

geben wird. Die Eltern werden ersucht, vor dem Lehrerzimmer im 1. Stock auf <strong>die</strong> Lehrkraft zu<br />

warten.<br />

Schüler der Primarschule dürfen das Schulgebäude nicht verlassen. Wenn rechtzeitig mitgeteilt<br />

wurde, dass ein(e) Schüler(in) früher gehen muss, muss er/sie von seinen Eltern in der<br />

Haupteingangshalle abgeholt werden.<br />

19


2. Ausgangsberechtigung der Sekundarschule:<br />

Nur <strong>die</strong> Schüler der 6 und 7. Klassen haben das Recht, das Schulareal in Freistunden zu<br />

verlassen.<br />

Entsprechend ihrem Stundenplan dürfen <strong>die</strong> Schüler der 1.-5. Klassen , wegbleiben, wenn ein<br />

Lehrer am Anfang des Tages abwesend ist (Erlaubnis A) oder <strong>die</strong> Schule früher verlassen,<br />

wenn ein Lehrer am Ende des Schultags abwesend ist (Erlaubnis B). Wenn di im Mai<br />

eingeführte Probezeit zufriedenstellend ist, können S5 Schüler <strong>die</strong> Erlaubnis bekommen, das<br />

Schulgelände während der Mittagspause und während der direkt vorangehenden oder/und<br />

folgenden Periode zu verlassen, vorausgesetzt sie in <strong>die</strong>ser Periode dauerhaft frei sind<br />

(Erlaubnis C). Die Abwesenheit eines Lehrers kann nicht als eine freie Periode betrachtet<br />

werden.<br />

Für <strong>die</strong> Erlaubnis A+B+C wird den Schülern am ersten Schultag ein Formular ausgeteilt, das<br />

<strong>die</strong> Eltern ausfüllen und unterschreiben müssen.<br />

In besonderen Ausnahmefällen kann einem Schüler gestattet werden, <strong>die</strong> Schule in einer<br />

Freistunde zwischen zwei Unterrichtsstunden zu verlassen. Diese Anfrage zur Genehmigung<br />

muss schriftlich im Voraus an <strong>die</strong> Schulleitung gerichtet werden, welche in gegebenen Falle ihr<br />

Einverständnis gibt.<br />

3. Zugang zu/Ausgang aus der Schule<br />

Der Zugang zu der Schule erfolgt durch<br />

• Den Haupteingang ab 8h.00.<br />

• Das Eingangstor zu der Bushaltestelle, der bei der Ankunft der Busse (ca. 8.15) bis<br />

8.45 geöffnet ist. Die Öffnung und Schließung <strong>die</strong>ses Tors erfolgt dann nach dem<br />

Zeitplan der Sportunterrichtsstunden, <strong>die</strong> in “La Coque“ stattfinden.<br />

• Das Eingangstor zwischen dem Kindergarten und dem Pausenhof der Sekundarschule,<br />

das von 8.15 bis zu der ersten Klingel geöffnet ist. Dieser Zugang ist ausschließlich<br />

Schüler und befugten Mitgliedern des Personals vorbehalten.<br />

Der Ausgang erfolgt durch:<br />

• Den Hauptausgang.<br />

• Das Tor zu der Bushaltestelle zur Abfahrzeit der Busse.<br />

4. Rauchen :<br />

In den Gebäuden sowie auf dem gesamten Gelände der Schule ist das Rauchen strengstens<br />

<strong>für</strong> alle jedemuntersagt.<br />

20


5. Drogen<br />

Schüler, <strong>die</strong> auf dem Schulgelände mit Drogen ertappt werden, können vor einen<br />

Diziplinarausschuss gerufen werden.<br />

Im Rahmen des „Schola Sana“ Projekts hat <strong>die</strong> Schule 3 Verfahren eingeführt, <strong>die</strong> im Fall von<br />

der Gefährdung eines Kindes zu befolgen sind:<br />

1. Kenntnisnahme oder Vermutung der Gefährdung eines Kindes<br />

2. Besitz, Verkauf, Verbrauch von Alkohol oder Drogen<br />

Belästigung, Einschüchterung, Erpressung, Schutzgelderpressung und bei körperlicher und<br />

psychischer Gewalt,<br />

Ziel ist es, alle berichteten Fälle von gefährdeten Kindern nachzuverfolgen. Diese Verfahren<br />

werden durch <strong>die</strong> Schule in Gang gesetzt, dürfen aber von allen Mitgliedern der<br />

Schulgemeinschaft initiiert werden. Mehr Informationen über <strong>die</strong> Anwendung <strong>die</strong>ser Verfahren<br />

befinden sich auf der Schulwebsite www. euroschool.lu unter „Informations générales“.<br />

6. Gefunden-Verloren<br />

Schüler müssen jede Fundsache entweder dem Lehrer in der Klasse oder einem der<br />

Erziehungsberater geben. Fundsachen werden in einem Karton aufbewahrt und können im Raum<br />

B-001 (<strong>für</strong> kleine wertvolle Objekte) oder im Raum C-007 (<strong>für</strong> Kleidung oder größere Objekte)<br />

abgeholt werden. Sollte der Eigentümer einer Fundsache bis zum Ende des Schuljahres <strong>die</strong><br />

Rückgabe nicht verlangen, wird <strong>die</strong> Fundsache einem Wohltätigkeitsverein gestiftet. Die<br />

Aneignung einer Fundsache ohne Absicht, sie den oben genannten Personen abzugeben, kann<br />

als Diebstahl betrachtet werden.<br />

Q. ADRESSÄNDERUNGEN<br />

Die Eltern werden gebeten, der Schulverwaltung jede Änderung ihrer privaten und beruflichen<br />

Adressen, des Arbeitgebers, der Telefonnummern und E-Mail Adresse sofort schriftlich zu<br />

melden.<br />

21


R. VERSICHERUNG<br />

Die Schüler sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg unfallversichert, sofern <strong>die</strong><br />

jährliche Versicherungsprämie gezahlt worden ist. Sie sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zeit, in der sie der direkten<br />

oder indirekten Aufsicht der Schule unterstehen, auch haftpflichtversichert. Jedoch sind sie<br />

nicht versichert <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> sie z.B. mit dem Motorrad oder Auto verursachen.<br />

Weiterhin sind sie nicht versichert <strong>für</strong> Schäden an ihrem Eigentum oder ihrer Kleidung und <strong>für</strong><br />

Schäden, <strong>die</strong> durch ein Fehlverhalten der Schüler entstehen, das außerhalb der Schulnormen<br />

steht oder wenn <strong>die</strong> Schüler das Schulgelände während der Schulzeit ohne entsprechende<br />

Erlaubnis verlassen.<br />

Im Bezug auf Diebstahl von Gegenständen möchte <strong>die</strong> Schule <strong>die</strong> Eltern daran erinnern, dass<br />

den Schülern davon abgeraten wird, Geld oder wertvolle Gegenständen in den<br />

Umkleideräumen zu lassen. Obwohl sie nicht versichert sind, sollen <strong>die</strong> Schließfächer dazu<br />

<strong>die</strong>ne, unbeaufsichtigt Gegenstände unter Verschluß aufzubewahren. In allgemeine sollten <strong>die</strong><br />

Schüler keine Gegenstände mitbringen, <strong>die</strong> sie nicht <strong>für</strong> ihre Arbeit benötigen.<br />

Bei Unfällen werden <strong>die</strong> Eltern gebeten, sich an <strong>die</strong> Krankenschwester der entsprechenden<br />

Schulstufe zu wenden, damit <strong>die</strong> Unfallmeldung erstellt werden kann.<br />

Die Schule ist gegen Unfälle bei der luxemburgischen Gesellschaft "Association<br />

d´Assurances Accidents" (AAA) versichert. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf <strong>die</strong><br />

Tatsache lenken, daß es unerläßlich ist, bei der Association d´Assurance Accidents eine<br />

vorherige Genehmigung zu erbitten, wenn Sie aufgrund eines Schulunfalls eine<br />

Behandlung im Ausland ins Auge fassen.<br />

Die jährliche Versicherungsprämie beträgt 0,87 € <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong> und wird allen<br />

Eltern berechnet. Zahlung ist Pflicht <strong>für</strong> jeden Schüler, ungeachtet des<br />

Anmeldungszeitpunkts bei der Schule.<br />

S. SCHULBÜCHER – KALENDER - TASCHENRECHNER<br />

Schulbücher<br />

Die Schule veröfflentlicht jedes Jahr eine Liste der Schulbücher, dia alle Schüler kaufen<br />

müssen. Diese Liste befindet sich spätestens ab dem 20. Juni des vorherigen Schuljahres auf<br />

der Schulwesite. Außerdem sind in bestimmten Fächern Bücher, <strong>die</strong> von den Europäischen<br />

Schulen veröffentlicht werden, obligatorisch und werden den Eltern berechnet. Zum Beispiel<br />

Intermath <strong>für</strong> Mathematik in der Primarschule (Preis: 20 € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bücherreihe, zusammen mit<br />

dem Schulgeld berechnet), Eurobio <strong>für</strong> Biologie in der Sekundarschule (Betrag des ganzen<br />

„Set“ ist beim Biologielehrer zu bezahlen). Für S3 Schüler werden <strong>die</strong> Arbeitsblätter „Die<br />

Mediterrane Welt“ <strong>für</strong> das Fach Humanwissenschaften mit 14€ berechnet.<br />

Die Lehrer bitten <strong>die</strong> Schüler ihnen <strong>die</strong> im Unterricht ausgeteilten Photokopien zu bezahlen.<br />

Kalender<br />

Jeder Schüler der Klassen S1-S7 müssen einen Kalender ordentlich führen, in dem <strong>die</strong> Lernund<br />

Hausaufgaben aufgeschrieben sind. Die Benutzung des Schulkalenders, der den Schülern<br />

der Klassen S1-S3 kostenlos ausgeteilt wird, ist obligatorisch.<br />

22


Taschenrechner<br />

Nach der Zulassung der neuen Lehrpläne in Mathematik <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kurse S4ma4, S4ma6,<br />

S5ma4, S5ma6, S6ma3, S6ma5, S6maa, S7ma3, S7ma5 et S7maa, müssen <strong>die</strong><br />

Taschenrechner der betroffenen Schüler den von <strong>die</strong>sen Lehrplänen verlangten Kriterien<br />

entsprechen und, insbesondere, über eine spezifische Prüfungsfunktion verfügen, <strong>die</strong> das<br />

Blockieren bestimmeter Daten ermöglicht ohne <strong>die</strong>se jedoch zu löschen. In der gegenwärtigen<br />

Marktsituation scheint es, dass der einzige Taschenrechner, der <strong>die</strong>sen Kriterien entpricht, der<br />

TI-Nspire CAS Touchpad mit der Software 2.0 oder 3.0 ist. Das genaue<br />

Taschenrechnermodell wird auf den Bücherlisten bestätigt werden, <strong>die</strong> ab dem 20. Juni<br />

spätestens auf der Schulwebsite erscheinen.<br />

Für <strong>die</strong> Mathematikkurse in den anderen Klassen bleiben <strong>die</strong> im Schuljahr 2010-<strong>2011</strong><br />

benutzten Taschenrechner gültig.<br />

Sportunterricht und Schwimmen:<br />

In der Grundschule is eine adäquate Kleidung Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnhame am Sport- und<br />

Schwimmunterricht.<br />

Sportunterricht: kurze oder langue Sporthose, T-Shirt, Strümpfe ggf. Sportstrümpfe<br />

Schwimmunterricht: Badehose oder Badeanzug, Bademütze<br />

T. INFORMATIONEN ÜBER WEITERBILDUNG UND BERUFE<br />

Berufsberater aus den verschiedenen Ländern der Europäischen Union kommen in <strong>die</strong> Schule und<br />

können von Eltern und Schülern konsultiert werden. Schüler finden Unterlagen und Informationen<br />

über Universitätsstu<strong>die</strong>ngänge und berufliche Ausbildungen in der Bibliothek der Sekundarschule.<br />

Eltern und Schüler, <strong>die</strong> spezifische Informationen suchen, können sich an folgende Lehrer<br />

wenden:<br />

Belgien (auf Niederländisch):<br />

Belgien(auf Französisch)<br />

Dänemark<br />

Deutschland<br />

Finnland<br />

Frankreich<br />

Griechenland<br />

Großbritannien<br />

Italien<br />

Irland<br />

Luxemburg<br />

Niederlande<br />

Portugal<br />

Spanien<br />

Schweden<br />

:Frau VAN EETVELDE<br />

:Frau DUCHESNE<br />

:N.N.<br />

:N.N.<br />

:Frau KERVINEN-NOPONEN<br />

:Frau MARCIANO<br />

:Frau LEKKA<br />

:Frau WEAVER<br />

:Herr PORRECA / Herr AYOUB<br />

:N.N.<br />

:Herr WOLFF<br />

:Frau LAMMENS<br />

:Frau VIANA<br />

:Herr SANCHEZ<br />

:Herr SIMS<br />

23


U. BERATUNGSDIENST IN DER SEKUNDARSCHULE<br />

Schüler mit privaten Problemen oder Schwierigkeiten in der Schule können Lehrer, <strong>die</strong> im<br />

Beratungs<strong>die</strong>nst tätig sind, aufsuchen und sich beraten lassen. Die Schüler können mit einem<br />

<strong>die</strong>ser Lehrer während einer freien Stunde Kontakt aufnehmen. Eine Liste der Mitglieder des<br />

Beratungs<strong>die</strong>nts wird am Anfang des Schuljahres in jedem Klassenraum aufgehängt. Alle<br />

Gespräche sind streng vertraulich.<br />

V. PEER-MEDIATION<br />

Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem zwischenmenschliche Konflikte unter Schülern durch<br />

Schüler selbst auf einer freiwilligen und neutralen Basis gelöst werden.<br />

Die Peer-Mediation zielt darauf ab:<br />

- das Gespäch auf eine Win-Win Lösung zu leiten, um weiteren Ärger zu vermeiden<br />

- den Schüler zu helfen, ihre Art und Weise Konflikte zu lösen, zu ändern und angemessen<br />

und friedlich zu verbessern. Dadurch steigt das Selbstwertgefühl, <strong>die</strong> Fähigkeit zuzuhören<br />

und das Initiativvermögen der Schüler.<br />

- das Schulklima zu verbessern, Diziplinarmassnahmen sowie Streitigkeiten in der Schule zu<br />

verringen.<br />

Eine positive Auswirkung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lehrkraft sollte <strong>die</strong> zurückgewonnene Zeit <strong>für</strong> den Untersicht<br />

sein.<br />

Seit September 2010 besteht eine Peer-Mediation-Gruppe. Diese setzt sich aus etwa 20<br />

Schülern, <strong>die</strong> eine gründliche Ausbildung so wie ein Zeugnis als Mediatoren bekommen<br />

haben.<br />

Diese Schüler werden durch 4 Coaches unterstützt: Frau BLIGH, Frau DE RIJK, Herr<br />

PELIKAN und Herr VANDEVOIR.<br />

W. FÄCHERWAHL IN DER SEKUNDARSCHULE<br />

Dies ist eine kurze Zusammenfassung, <strong>die</strong> keinesfalls <strong>die</strong> „Allgemeine Schulordnung der<br />

<strong>europäische</strong>n Schulen“ ersetzt.<br />

Die Fächerwahl wird schon im Laufe des Vorjahrs getroffen (vor Ende Februar).<br />

1. Klasse<br />

Keine neue Wahlmöglichkeit. Folgende Wahlfächer können geändert werden: Religion/Moral,ALS 2<br />

Irisch (nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler Irischer Nationalität), ALS Maltesisch (nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler Maltesischer<br />

Nationalität), ALS Finnisch (<strong>für</strong> Schüler finnischer Nationalität in der schwedischen Sektion) und<br />

ALS Schwedisch (<strong>für</strong> finnische Schüler in der finnischen Sektion).<br />

2 ALS = Andere Landessprache (ONL = Other National Language)<br />

24


2. Klasse<br />

Dritte Sprache: Sie muss eine der offiziellen Sprachen der Europäischen Union sein; ein Kurs<br />

findet statt, wenn es mindestens 7 interessierte Schüler gibt. Die dritte Sprache ist bis zum Ende<br />

der 5. Klasse verpflichtend und kann zum Abitur gewählt werden, vorausgesetzt dass, mindestens<br />

5 Schüler sie wählen. (N.B. es handelt sich oft um <strong>die</strong> letzte Möglichkeit, einen Kurs auf Englisch<br />

zu wählen).<br />

Die griechischen Schüler in der griechischen Sektion können einen zusätzlichen Kurs in<br />

Altgriechisch belegen, der bis zum Ende der 5. Klasse geführt wird.<br />

Die einzigen Wahlfächer, <strong>die</strong> geändert werden können, sind Religion/Moral und der<br />

Ergänzungsunterricht in Schwedisch, Finnisch, Irisch und Maltesisch.<br />

3. Klasse<br />

Zwei Fächer müssen aus Latein (4 Wochenstunden), Kunsterziehung (2 Wochenstunden) und<br />

Musikerziehung (2 Wochenstunden) gewählt werden. Es ist nicht möglich, Latein später zu<br />

beginnen. Der Kurs wird nur mit einer genügenden Anzahl von Schülern weitergeführt. Kunst und<br />

Musik können in der 4. Klasse oder sogar noch in der 6. Klasse gewählt werden (selbst von<br />

Schülern, <strong>die</strong> das Fach in der 3. Klasse nicht gewählt hatten), wenn der Schüler genügend Wissen<br />

und Interesse <strong>für</strong> das jeweilige Fach bekundet.<br />

In der 3. Klasse können folgende Kurse geändert werden: Religion, der Ergänzungsunterricht in<br />

Schwedisch, Finnisch, Irisch und Maltesisch sowie Altgriechisch.<br />

4. und 5. Klassen<br />

Die Schule organisiert einen Informationsabend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern, und eine detaillierte<br />

Informationsbroschüre wird an <strong>die</strong> Schüler verteilt. Es gibt <strong>die</strong> Wahl zwischen Mathematik 4 oder 6<br />

Wochenstunden. Diese Wahl kann Auswirkungen auf zukünftige Wahlfächer haben (Mathematik<br />

und Naturwissenschaften in der 6. Klasse und Universität). Es ist möglich, nur nach dem ersten<br />

Semester oder am Ende der 4. Klasse, von Mathematik 6 auf 4 Wochenstunden zu wechseln.<br />

Die Optionsfächer werden nach der Liste gewählt: Latein, Altgriechisch (Anfänger), Wirtschaft (in<br />

LII), L IV (Anfänger; eine der Sprachen der EU), Kunst, Musik, Informatik 3 . (Diese drei Fächer<br />

wenn möglich in Sprache II).<br />

Für <strong>die</strong> Schüler irischer, maltesischer oder finnischer Nationalität kann ein ALS-Kurs Irisch,<br />

Maltesisch, Schwedisch oder Finnisch das Wahlfachl L IV ersetzen.<br />

Außer den ALS, werden <strong>die</strong>se Optionsfächer nur eingerichtet, wenn es genügend Schüler<br />

gibt (Minimum 7). Ihre Weiterführung über <strong>die</strong> 5. Klasse hinaus ist nicht garantiert.<br />

Die Gesamtstundenanzahl muss zwischen 31 und 35 (bei Mathematik 4) und zwischen 33 und 35<br />

Wochenstunden (bei Mathematik 6) betragen. In Ausnahmefällen erlaubt <strong>die</strong> Direktion mehr als 35<br />

Stunden.<br />

Auβer der oben genannten Änderung in Mathematik und eventuell einer Änderung in<br />

Religion/Moral, wird keine Änderung der Wahlfächer im Laufe der 4. und 5. Klassen erlaubt,<br />

auch nicht zwischen <strong>die</strong>sen beiden Klassen.<br />

In der 4. Klasse können folgende Kurse geändert werden: Religion, der Ergänzungsunterricht in<br />

Schwedisch, Finnisch, Irisch und Maltesisch sowie Altgriechisch.<br />

3 Für Informatik wird dem Schüler ein Beitrag von 24,79 € berechnet.<br />

25


6. und 7. Klasse<br />

Die Fächerwahl ist auf <strong>die</strong>sem Niveau sehr kompliziert. Es werden daher<br />

Informationsveranstaltungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler und <strong>die</strong> Eltern abgehalten. Die Schüler der 5. Klasse<br />

erhalten außerdem Ende Dezember/Anfang Januar eine detaillierte Informationsbroschüre. In<br />

<strong>die</strong>sem Rahmen können nicht alle Möglichkeiten aufgelistet werden, doch muss man <strong>die</strong><br />

folgenden Punkte beachten:<br />

Die Fächer sind in drei Kategorien eingeteilt: Pflichtfächer, Optionsfächer und Zusatzfächer. Die<br />

Options- und Zusatzfächer finden nur bei genügender Schülerzahl statt und können von<br />

stundenplantechnischen Vorgaben abhängen. Gewisse Fächer müssen bereits in der 3. oder 4.<br />

Klasse gewählt worden sein: Latein, Altgriechisch, Wirtschaft, Sprache IV. Für Kunst, Musik und<br />

Informatik ist Grundwissen aus der Schule oder von außerhalb nötig. Die Schüler sollten wirklich<br />

an ihren zukünftigen Bildungsweg denken, wenn sie <strong>die</strong> Fächer <strong>für</strong> <strong>die</strong> 6. Klasse wählen. Manche<br />

Mitgliedsstaaten entsenden auch professionelle Bildungsberater, um <strong>die</strong> Wahl zu vereinfachen.<br />

Allgemeine Bemerkungen<br />

Um <strong>die</strong> letzten Jahre an der Europaschule zu bestehen, ist ein gutes Niveau in der Sprache II<br />

unbedingt nötig. Diese wird als Unterrichtssprache von der 3. Klasse an in Geschichte und<br />

Geografie verwendet, zusätzlich von der 4. Klasse an auch in Wirtschaftskunde und nach<br />

Möglichkeit in Kunst, Musik und Informatik .<br />

Falls eine Option, <strong>die</strong> normalerweise in der Muttersprache unterrichtet wird, mangels einer<br />

ausreichenden Schülerzahl oder aus stundenplantechnischen Vorgaben nicht angeboten werden<br />

kann (in der 6. oder 7. Klasse), wird versucht, den Schülern <strong>die</strong> Möglichkeit zu geben, <strong>die</strong>se<br />

Option in der Sprache II zu belegen.<br />

Zusätzliche Informationen<br />

Man findet zusätzliche Informationen auf der Website der Europäischen Schulen:<br />

http://www.eursc.org oder auf der Website der Europaschule Luxemburg<br />

http://www.euroschool.lu/luxschool/index.php,<br />

Spezifische Fragen können an <strong>die</strong> Koordinatoren gerichtet werden:<br />

Herr Vandevoir (S1-S2-S3)Tel: 43 20 82 246 Email: daniel.vandevoir@eursc.org<br />

Herr Valkama (S4-S5) Tel: 43 20 82 250 Email: kari.valkama@eursc.org<br />

Frau Bouzette (S6-S7) Tel: 43 20 82 251 Email: sabine.bouzette@eursc.org<br />

Der Wechsel eines Faches<br />

Jede Anfrage, <strong>die</strong> Wechsel von Fächern <strong>für</strong> das folgende Jahr betrifft, muss spätestens vor<br />

Ende Februar bei der Schulleitung eingereicht worden sein. Bei Anfragen von Schülern der 3. und<br />

5. Klasse, welche ihre Fächerwahl <strong>für</strong> das 4. beziehungsweise <strong>für</strong> das 6. Jahr ändern wollen, wird<br />

<strong>die</strong> Schule bei späteren Änderungswünschen eine gewisse Flexibilität zeigen.<br />

Eine Anfrage <strong>für</strong> den Wechsel von Sprache 2 (L2) oder Sprache 3 (L3) (<strong>die</strong> ausnahmslos vor<br />

Ende Februar anhand des ad hoc Formulars eingereicht werden muss) muss mit dem<br />

Einverständnis des betroffenen Lehrers getroffen werden und ist abhängig von einem Sprachtest,<br />

welcher Ende Mai stattfindet. Ein solcher Wechsel ist nicht möglich zwischen der 4. und 5. Klasse.<br />

Ein Wechsel der 2. Sprache zu Beginn der 6. Klasse bedeutet nicht automatisch, dass <strong>die</strong><br />

Vehikularsprache sich ändert.<br />

Eine Änderung in Religion/Moral muss immer vor Ende des vorherigen Schuljahres beantragt<br />

werden.<br />

26


X. LERNHILFEN<br />

1. SWALS (Koordinator: Herr Stéphane BRACONNIER, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Primarschule, Herr Russell<br />

MORGAN <strong>für</strong> <strong>die</strong> Primarschule<br />

Die SWALS Schüler (Students without a Language Section / Schüler ohne eigene<br />

Sprachsektion) <strong>die</strong> in anderen Sektionen eingeschrieben sind (EN, FR, DE) können, falls sie<br />

Schwächen in der Sprache 2 haben, Zusatzunterricht beanspruchen.<br />

2. SEN (Koordinator: Frau Marcella McCARTHY <strong>für</strong> <strong>die</strong> Primarschule, Herr Olivier CERF <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Sekundarschule)<br />

Das Ziel bei der Einrichtung eines Programms auf der Basis einer SEN–Konvention (Special<br />

Educational Needs/ Spezielle Lernbedürfnisse) ist es, solchen Schülern entgegenzukommen,<br />

<strong>die</strong> besondere Lernprobleme haben (physische oder psychologische Probleme, schwere<br />

Legasthenie, Aufmerksamkeitsdefizit, unterdurchschnittliches kognitives Profil, Dyspraxie…).<br />

Im Bedarfsfall sind <strong>die</strong> Eltern gebeten, bei der Schulleitung eine SEN Lernhilfe zu beantragen,<br />

unter Beifügung eines neuen (nicht älter als 2 Jahre) und ausführlichen medizinischen Dossiers<br />

(mit klinischen, psychologischen oder logopädischen Gutachten bzw. Tests), sowie etwaigen<br />

anderen Dokumenten, <strong>die</strong> einen solchen Antrag unterstützen können. Die Möglichkeit einer<br />

solchen Lernhilfe wird dann in einer „SEN-Beratungsgruppe“ besprochen, <strong>die</strong> sich aus den<br />

Eltern des Schülers, allen oder einem Teil seiner Lehrer sowie den Verantwortlichen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

SEN-Programme (Direktor/in der Sekundarschule und SEN-Koordinator) zusammensetzt.<br />

Diese Gruppe erarbeitet dann einen Vorschlag, der der Direktorin der Europäischen Schule<br />

vorgelegt wird, <strong>die</strong> dann entscheidet, ob der Schüler unter eine SEN Konvention fällt oder nicht.<br />

Bei positiver Entscheidung erhält der Schüler dann eine persönliche und auf ihn abgestellte<br />

spezielle Unterstützung, sei es in Form eines Zusatzunterrichts (während einer Freistunde oder<br />

zusätzlich zum normalen Unterricht), sei es als Hilfe während des Unterrichts im<br />

Klassenverband, sei es während der Pausen, oder auch in anderer Form (z.B. materielle oder<br />

IT-Hilfe).<br />

Die SEN-Beratungsgruppen treffen sich meistens im Mai-Juni, um über neue SEN-<br />

Konventionen zu beraten und schon bestehende SEN-Konventionen zu erneuern und/ oder<br />

anzupassen; aber eine Entscheidung zugunsten einer SEN-Konvention kann auch zu jedem<br />

pädagogisch günstigen Zeitpunkt während des Schuljahrs getroffen werden. Wenn einem<br />

Schüler SEN-Zusatzunterricht gewährt wird, ist <strong>die</strong> Teilnahme obligatorisch, und der Schüler ist<br />

gehalten, an <strong>die</strong>sem Unterricht regelmäßig teilzunehmen.<br />

Die Referenzdokumente können auf der Webseite der Europäischen Schulen eingesehen<br />

werden (www.eursc.eu) unter der Rubrik Studium und Diplome/SEN-Schüler und Lernhilfen.<br />

3. Langfristige Learning Supportkurse (LS) (Koordinatorin: Frau Conchita Garcia Martinez)<br />

Für bestimmte Fächer (siehe unten) können „Langfristige Learning Support Kurse“ <strong>für</strong> S1-S3<br />

während des ganzen Schuljahrs in einigen Sektionen organisiert werden. Diese Kurse werden<br />

im Stundenplan der Schüler und der Lehrer extra aufgeführt (z.B. mas = maths support =<br />

langfristiger Learning Supportkurs in Mathematik).<br />

Klasse<br />

S1<br />

S2<br />

S3<br />

Fächer<br />

Mathe, L2<br />

Mathe, L1 nach Bedarf<br />

Mathe, nach Bedarf<br />

27


Die Teilnahme am Kurs ist ab Einschreibung der Schüler obligatorisch. Am Ende jedes<br />

Trimesters/Semesters erstellt der Lehrer über jeden Schüler einen Bericht.<br />

Die langfristigen Learning Supportkurse dauern vom Schulbeginn bis zur 2. Juniwoche.<br />

Für <strong>die</strong> Schüler der ersten Klassen <strong>die</strong>nen der langfristige LS-Kurs in Mathematik und eine<br />

normale Unterrichtsstunde in L2 bis Ende September dazu, den Schülern eine „Anleitung zum<br />

Lernen“ zu geben, um ihnen den Übergang von der Grundschule zur Sekundarschule zu<br />

erleichtern und ihnen zu helfen, ihre Schularbeit zu organisieren und ihre Zeit effizient zu<br />

nutzen. Im Jahresverlauf kann sich <strong>die</strong> Zusammensetzung der Schülergruppe ändern.<br />

Die Lehrer informieren <strong>die</strong> Eltern über <strong>die</strong> Resultate ihres Kindes in jedem Trimester (S1, S2,<br />

S3) mittels eines Sonderberichts, zusätzlich zum „normalen“ Zeugnis.<br />

4. Kurzfristiger Learning Supportkurs (Koordinatorin: Frau Conchita Garcia Martinez)<br />

Alle Schüler <strong>die</strong> Lernschwierigkeiten (Noten unter 6) in einem Fach aufweisen, können auf<br />

Antrag des Lehrers Zusatzunterricht einer bestimmten Stundenzahl bekommen. (Schüler der<br />

Klassen S6 und S7 können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden, z.B. bei schwerer<br />

Krankheit, längerer Abwesenheit oder wenn es sich um neue Schüler handelt …).Die<br />

kurzfristigen LS-Kurse beginnen normalerweise erst Anfang Oktober, um den Lehrern Zeit zu<br />

geben, ihre Schüler beurteilen zu können und sie eventuell <strong>für</strong> solche Kurse einzutragen. Im<br />

Prinzip wird ein Kurs erst eingerichtet, wenn mindestens drei Schüler daran teilnehmen.<br />

Die Eltern müssen schriftlich mitteilen, ob sie <strong>die</strong> Teilnahme ihres Kindes an einem kurzfristigen<br />

LS-Kurs wünschen oder ablehnen.<br />

Wenn ein Schüler <strong>für</strong> einen kurzfristigen LS-Kurs angemeldet ist, muss er regelmäßig daran<br />

teilnehmen. Wenn ein Schüler <strong>die</strong> im LS-Kurs angebotene Hilfe ablehnt oder den Unterricht<br />

durch sein Benehmen stört, kann er vom Kurs ausgeschlossen werden.<br />

Die Lehrer kontrollieren <strong>die</strong> Anwesenheit der Schüler und erstellen <strong>für</strong> jeden Teilnehmer einen<br />

Bericht.<br />

- Die kurzfristigen LS-Kuse in S1, S2 und S3 sind in drei Einheiten aufgeteilt, <strong>die</strong> den 3<br />

Trimestern entsprechen.<br />

- Die kurzfristigen LS-Kuse in S4 und S5 sind in zwei Einheiten aufgeteilt, <strong>die</strong> den 2 Semestern<br />

entsprechen. Diese Kurse können von den Lehrern jederzeit während des Schuljahres<br />

beantragt werden, sobald sie Schwierigkeiten, insbesondere in den wissenschaftlichen Fächern<br />

bei einem Schüler feststellen.<br />

5. LS-Sprachkurse <strong>für</strong> neue Schüler (RATTRAPAGE)<br />

Aufholkurse werden <strong>für</strong> neue Schüler organisiert, <strong>die</strong> Sprachprobleme in L2 (Französisch,<br />

Englisch oder Deutsch) haben.<br />

Die Schüler werden zu Beginn des Schuljahres im Anschluss an eine Überprüfung ihres<br />

Sprachniveaus durch <strong>die</strong> jeweiligen Koordinatoren in Gruppen zusammengestellt. Der<br />

entsprechende Einstufungstest findet am Dienstag, dem 13. September <strong>2011</strong> um 14:05 im<br />

Raum E009-E010 statt.<br />

28


6. Learning support in der Grundschule<br />

Schüler mit Lernschwierigkeiten können individuell oder in Kleingruppen pädagogisch gefördert<br />

werden, <strong>die</strong>s geschieht während der Schulzeit und durch Förderlehrer. Dieser Förderunterricht,<br />

genannt „learning support“ ist besonders <strong>für</strong> Schüler,<br />

‣ deren Fortschritte trotz differenzierter Förderung durch den Klassenlehrer zu gering oder<br />

stagnierend sind (das betrifft aber auch Kinder, <strong>die</strong> überdurchschnittliche Leistungen<br />

zeigen).<br />

‣ <strong>die</strong> unzureichende Kompetenzen in Teilgebieten des Zeugnisses bescheinigt bekommen<br />

haben.<br />

‣ deren Sozialverhalten und/oder deren soziale Kompetenzen den Lernprozess<br />

verlangsamen.<br />

‣ denen <strong>die</strong> Unterrichtsstrategien nicht angepasst sind.<br />

Um den Kindern mit Lernschwierigkeiten zu helfen, wird jeder Schule ein Stundenkontingent<br />

zugebilligt.<br />

Die Direktion<br />

- teilt <strong>die</strong>ses Kontingent unter den Sektionen auf.<br />

- benennt <strong>die</strong> Förderlehrer.<br />

- stellt <strong>die</strong> Stundentafel der Förderlehrer zusammen.<br />

Der Förderunterricht erfolgt nach Abstimmung des Klassen- und des Förderlehrers:<br />

- über den Zeitraum einer Schulstunde oder eines kürzeren Abschnitts.<br />

- im Klassenzimmer oder in einem anderen Raum.<br />

- kann einen oder mehrere Schüler betreffen.<br />

Es ist wichtig, dass der Förderunterricht<br />

‣ sich an den Zeugniskompetenzen ausrichtet.<br />

‣ sich nach den Themen richtet, <strong>die</strong> gerade in der Klasse bearbeitet werden.<br />

7. Rattrapage in zweiter Sprache in der Grundschule<br />

Für <strong>die</strong> Kinder, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Schule erst seit Kurzem besuchen, wird Nachhilfeunterricht in der<br />

gewählten zweiten Sprache (der ersten Fremdsprache) angeboten, um <strong>die</strong> Kenntnisse zu<br />

vertiefen. Dieser Unterricht, der nach Klassenstufen (3., 4. und 5. Klasse) aufgeteilt erteilt wird,<br />

findet während der Europäischen Stunden am Montag- oder Mittwochnachmittag statt.<br />

Andere Schüler, <strong>die</strong> Schwierigkeiten im Bereich der zweiten Sprache aufweisen, können ab dem<br />

zweiten Halbjahr ebenfalls <strong>die</strong>sen Nachhilfeunterricht besuchen.<br />

29


Y. SCHLIESSFÄCHER UND SCHŰLERAUSWEIS IN DER<br />

SEKUNDARSCHULE<br />

1. Schließfächer<br />

Jedes Kind ist verpflichtet, während seiner Schulzeit an der Sekundarschule ein Schließfach zu<br />

mieten. Dieses Schließfach ist der einzige Ort, wo es seine persönlichen Dinge verschlossen<br />

aufbewahren kann. Die Schule kann nicht da<strong>für</strong> haftbar gemacht werden, wenn<br />

Wertgegenstände gestohlen oder beschädigt werden.<br />

Die Schließfächer werden gegen einen jährlichen Betrag von € 2,50 vermietet. Dieser Betrag<br />

wird nicht rückerstattet. Es wird auf keinen Fall gestattet, dass Schüler das gleiche<br />

Schließfach teilen.<br />

Zu Beginn des Schuljahres wird jedem Schüler eine Schließfachnummer zugeteilt. Die Schüler<br />

müssen sich selbst um ein Vorhängeschloss mit Schlüssel kümmern und es spätestens bis<br />

zum Ende der 2. Woche anbringen. Beim Verlust des Schlüssels wird der Hausmeister nicht in<br />

der Lage sein, übergroße Vorhängeschlösser zu knacken.<br />

Aus Sicherheits-und Hygienegründen behält sich <strong>die</strong> Direktion das Recht vor, Kontrollen der<br />

Schließfächer, nach Möglichkeit in Gegenwart des betroffenen Schülers, durchzuführen.<br />

Der Zugang zu den Schließfächern ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt:<br />

08.15-08.40<br />

11.10-11.25<br />

13.00-13.15<br />

13.30-14.00<br />

Um 16.25<br />

2. Schülerausweis<br />

Jedes Schuljahr wird <strong>für</strong> jeden Sekundarschüler ein Ausweis ausgestellt, auf dem <strong>die</strong><br />

verschiedenen Genehmigungen betr. Verlassen des Schulgebäudes durch<br />

unterschiedliche Farben vermerkt sein werden. Die Schüler der 6. und 7. Klassen<br />

müssen Ihre Schülerkarte jedes Mal vorweisen, wenn sie das Schulgelände verlassen.<br />

Die Kosten <strong>die</strong>ses Ausweises werden den Eltern verrechnet (2 € pro Schuljahr).<br />

30


Z. BESUCH VON EXTERNEN SCHÜLERN<br />

Wenn ein(e) Schüler(in) eine(n) externe(n) Schüler(in) in <strong>die</strong> Schule einladen möchte,<br />

müssen <strong>die</strong> Eltern zuvor einen schriftlichen Antrag stellen. Die Genehmigung kann nur<br />

<strong>für</strong> höchstens einen Tag gegeben werden und <strong>die</strong> betroffenen Lehrer müssen damit<br />

einverstanden sein. Der/<strong>die</strong> Gastschüler(in) muss gleich alt sein wie <strong>die</strong> anderen<br />

Schüler der Klasse. Diese Art von Besuchen ist nicht in den Wochen vor den<br />

Schulferien erlaubt. Der /<strong>die</strong> Gastschüler(in) muss sich ins Büro des<br />

Haupterziehungsberaters <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sekundarschule respektiv ins Sekretariat <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Primarschule begeben, um <strong>die</strong> Genehmigung zu bekommen und <strong>die</strong> obligatorische<br />

Versicherung zu bezahlen 5,11 €.<br />

In der Primarschule dürfen nur <strong>die</strong> ehemaligen Schüler ihre alte Klasse besuchen.<br />

AA. TEILUNG DER SCHULE<br />

Ab September <strong>2012</strong> wird <strong>die</strong> Sekundarschule zwischen der Schule auf dem Kirchberg<br />

und der Schule in Bertrange-Mamer geteilt werden. Genauere Informationen befinden<br />

sich auf der Schulwebsite (unter Inscriptions/Enrolment-Applications/<br />

Einschreibungspolitik an den Europäischen Schulen Luxembourg).<br />

31


Ich wünsche der ganzen Schulgemeinschaft schöne und erholsame Sommerferien und ein<br />

erfolgreiches neues Schuljahr.<br />

Panayota VASSILACOU<br />

P.S.<br />

1. Die Allgemeine Ordnung der Europäischen Schulen(AZ: <strong>2011</strong>-04-D-11-de-1). befindet sich in<br />

allen EU-Sprachen auf der Website www.eursc.eu unter Rechtsgrundlagen der Europäischen<br />

Schulen.<br />

2. Für den Antrag von Sondervorkehrungen während der Abiturprüfungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler mit<br />

spezifischen Bedürfnissen ist es sehr empfohlen, folgende Dokumente zu lesen:<br />

<br />

<br />

Sondervorkehrungen <strong>für</strong> SEN-Schüler im Rahmen der Abiturprüfungen (Ref. 2009-D-559-<br />

de-3), siehe offizielle Website der Europäischen Schulen www.eursc.eu unter<br />

Rechtsgrundlagen der Europäischen Schulen/Vorschriften zum Abitur<br />

Integration der Schüler mit spezifischen Bedürfnissen an den Europäischen Schulen (Ref.<br />

2009-D-619-de-3), siehe offizielle Website der Europäischen Schulen www.eursc.eu unter<br />

Rechtsgrundlagen der Europäischen Schulen/Offizielle Texte bzgl. Der Schüler mit<br />

spezifischen Bedürfnissen (SEN)<br />

32


Europäische Schule Luxemburg I<br />

AN ALLE ELTERN<br />

Betrifft: Ferienkalender <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2011</strong>-12<br />

Der Verwaltungsrat der Schule hat <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2011</strong>/12 folgenden Ferienkalender<br />

festgelegt.<br />

BEGINN DES SCHULJAHRES: Dienstag, 6. September <strong>2011</strong><br />

REFORMATIONSTAG:<br />

von Montag, dem 31. Oktober <strong>2011</strong> bis<br />

ALLERHEILIGEN: einschließlich Freitag, den 4. November <strong>2011</strong><br />

ALLERSEELEN:<br />

WEIHNACHTSFERIEN:<br />

FASTNACHT:<br />

OSTERFERIEN:<br />

von Freitag, dem 23. Dezember <strong>2011</strong>(*) bis<br />

einschließlich Freitag, den 6. Januar <strong>2012</strong><br />

von Montag, dem 20. Februar <strong>2012</strong> bis<br />

einschließlich Freitag, den 24. Februar <strong>2012</strong><br />

von Montag, dem 2. April <strong>2012</strong> bis<br />

einschließlich Freitag, den 13. April <strong>2012</strong><br />

LEHRERFORTBILDUNGSTAG Montag 30. April <strong>2012</strong><br />

TAG DER ARBEIT Dienstag, 1. Mai <strong>2012</strong><br />

CHRISTIHIMMELFAHRT Donnerstag, den 17. Mai <strong>2012</strong><br />

PFINGSTEN:<br />

von Montag, dem 28. Mai <strong>2012</strong> bis<br />

einschließlich Freitag, den 1. Juni <strong>2012</strong><br />

NATIONALFEIERTAG DES Samstag, 23. Juni <strong>2012</strong><br />

GROSSHERZOGSTUMS:<br />

ENDE DES SCHULJAHRES: Freitag, 6. Juli <strong>2012</strong><br />

Der Unterricht <strong>für</strong> <strong>die</strong> 1.-6. Klassen der Sekundarschule endet mit dem Beginn des mündlichen<br />

Abiturs; <strong>die</strong>ser Termin, wahrscheinlich der 25. Juni <strong>2012</strong> wird der Schule erst Mitte März<br />

mitgeteilt.<br />

BACCALAUREAT-ZEREMONIE: Samstag, 7. Juli <strong>2012</strong><br />

BEGINN DES SCHULJAHRES: Dienstag, 4. September <strong>2012</strong><br />

<strong>2012</strong>-2013<br />

(*) 22. Dezember voller Schultag<br />

Toula VASSILACOU


Schuljahr <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong><br />

Europäische Schule Luxemburg I<br />

Artikel 30-3-c der allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen: Abwesenheit aus persönlichen Gründen<br />

„i. Ein Schüler kann nur mit Genehmigung des Direktors vom regelmäβigen Schulbesuch befreit werden.<br />

ii. Auβer im Falle höherer Gewalt muss <strong>die</strong>se Genehmigung von den GesetzlichenVertretern des Schülers mindestens sieben<br />

Kalendertage im Voraus beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und hat <strong>die</strong> Dauer der Abwesenheit und deren<br />

Begründung anzugeben.<br />

iii. Die Genehmigung zum Fernbleiben vom Unterricht kann <strong>für</strong> höchtsens zwei Tage zuzüglich einer angemessenen Reisedauer erteilt<br />

werden.<br />

iv. Auβer im Fall höherer Gewalt kann <strong>die</strong> Genehmigung zum Fernbleiben vom Unterricht nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Woche unmittelbar vor oder nach<br />

den Ferien oder unmittelbar vor oder nach schulfreien Tagen erteilt werden.<br />

v. Beim Tod eines Verwandten bis zum zweiten Grad kann eine Verlängerung der Abwesenheit genehmigt werden.“<br />

ANTRAG AUF FREISTELLUNG VOM UNTERRICHT<br />

Name des Schülers<br />

Vorname<br />

Klasse<br />

Klassenlehrer<br />

Hiermit bitte ich um Freistellung meines Sohnes/meiner Tochter vom Unterricht:<br />

am …………………. <strong>für</strong> <strong>die</strong> …………….. Periode<br />

vom …………………. bis ………………………<br />

Begründung:<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………….................................................................................................<br />

Name der Eltern: ………………………………….<br />

Datum :………………………<br />

Unterschrift : ………………………………………<br />

Bitte dem stellvertredenden Direktor den Antrag übermitteln.<br />

Genehmigt vom Direktor<br />

Datum : ………………….<br />

Name und Unterschrift: …………………………………<br />

Nicht genehmigt vom Direktor<br />

Datum : ………………….<br />

Name und Unterschrift : ……………………………….<br />

Bemerkung :<br />

………………………………………………………………………………………………………………………………<br />

……………………………………………………………………………………………………………………


The Parents Association of the European Schools in Luxembourg<br />

L’Association des Parents d’Elèves des Ecoles Européennes au Luxembourg<br />

Die Elternvereinigung der Europäischen Schulen in Luxemburg<br />

DIE ELTERNVEREINIGUNG<br />

(A.P.E.E.E. – Association des Parents d'Elèves des Ecoles Européennes au Luxembourg)<br />

Alle Eltern werden durch <strong>die</strong> APEEE repräsentiert. Sie ist das einzige derartige Organ, das offiziell<br />

in den Statuten der Europäischen Schulen anerkannt wird. Die APEEE ist damit <strong>die</strong> Repräsentantin<br />

der Eltern gegenüber der Schule oder Dritten. Ihre Vertreter wirken in den verschiedenen Gremien<br />

der Schule mit wie z.B. dem Verwaltungsrat (Conseil d Administration) dem Erziehungsausschuss<br />

(Conseil d Education) und dem Ausschuss <strong>für</strong> Gesundheit und Sicherheit (Comite de Sante et<br />

Securite).<br />

Die APEEE ist eine gemeinnützige Gesellschaft nach Luxemburgischen Recht. Detaillierte<br />

Richtlinien sind in ihren Statuten festgelegt. Das vorrangige Ziel der APEEE ist es <strong>die</strong> offene<br />

Kommunikation zu fördern und ein Medium zu sein durch das <strong>die</strong> Eltern ihre Interessen<br />

hinsichtlich der Ausbildung ihrer Kinder einbringen, durch das sie an der Arbeit der Schule<br />

teilhaben und sie unterstützen können. Durch <strong>die</strong> APEEE können Sie aktiv an den Entscheidungen<br />

mitwirken, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Kinder und ihre Familien betreffen. Darüberhinaus können Sie dazu beitragen<br />

den Erfahrungshorizont von Eltern und Schülern während ihrer Zeit an den Europäischen Schulen<br />

in Luxemburg zu erweitern.<br />

Die APEEE hilft ausserschulische Aktivitäten (activités périscolaires), den Sprachaustausch<br />

(échanges linguistiques), Klassenreisen (voyages scolaires) und das jährliches Schulfest zu<br />

organisieren. Sie arbeitet eng zusammen mit schulnahen Organisationen einschliesslich der<br />

Transport-Vereinigung (ATSEE) und der Bibliotheks-Vereinigung (Mots-de-Zaza). Sie koordiniert<br />

das Netzwerk der Klassendelegierten und arrangiert diverse Informationsabende sowie andere<br />

Abende und Aktivitäten. Die APEEE verwaltet einen Sozialfonds, aus dem sie im begrenzten<br />

Rahmen und unter bestimmten Bedingungen finanzielle Hilfen <strong>für</strong> Familien gewährt. Sie sammelt<br />

Geld um der Schule Ausrüstung und Material zu stiften. Die APEEE ist ein Ratgeber <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern<br />

hinsichtlich spezieller Anliegen wie z.B. Schulgebühren <strong>für</strong> Cat.III-Kinder, <strong>die</strong> Integration von<br />

SEN-Kindern, Nachhilfe (rattrapage), SWALS, Wahl der Kurse, Übergang zwischen<br />

verschiedenen Stufen (Kindergarten, Primär-und Sekundarstufe), Administration von Lux1 und<br />

Lux2.<br />

Die APEEE hat eine eigene web-site und sie verteilt regelmässig über <strong>die</strong> Schulzeitung “ Ad<br />

Parentes“ Informationen. Darüberhinaus unterhält sie ein ständiges Sekretariat. Die APEEE-<br />

Mitgliedschaft ist günstig (aktuell 24 Euro pro Jahr und Familie). Sie berechtigt über <strong>die</strong> APEEE-<br />

Politik abzustimmen und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl in das Management-Komitee zu kandi<strong>die</strong>ren. Die APEEE<br />

arbeitet durch <strong>die</strong>se Mannschaft von engagierten Freiwilliger. WIR BRAUCHEN UND<br />

SCHÄTZEN IHRE UNTERSTÜTZUNG! Um sicherzustellen, dass Ihre Einschreibung auf dem<br />

aktuellen Stand ist, füllen Sie bitte das beiliegende Formular aus und enden Sie es an untenstehende<br />

Adresse.<br />

A.P.E.E.E. Jean Monnet Gebäude, Büro C1/004, L-2920 Kirchberg.<br />

Telefon 4301 33105. Fax 4301 34869. Email office@apeee.lu. Website www.apeee.lu .<br />

Konto Société Générale IBAN : LU77 0611 0037 7320 0EUR


The Parents Association of the European Schools in Luxembourg<br />

L’Association des Parents d’Elèves des Ecoles Européennes au Luxembourg<br />

Die Elternvereinigung der Europäischen Schulen in Luxemburg<br />

A.P.E.E.E. MITGLIEDSCHAFT DAUERAUFTRAGS- / BANKÜBERWEISUNGSFORMULAR *<br />

(bitte Formular vollständig und mit Grossbuchstaben ausfüllen)<br />

Ich, Unterzeichnete(r):<br />

Vorname :<br />

[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<br />

Familienname : [_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<br />

(Adresse) Straße, Nr.:<br />

[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] Post Code :<br />

[_][_][_][_][_][_][_] Stadt : [_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]_][_][_][_] Telefon Nr.:<br />

[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] E-mail :<br />

[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<br />

(Arbeitsadresse) Institution/Firma :<br />

[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] Straße, Nr.:<br />

[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] PLZ :<br />

[_][_][_][_][_][_][_] Stadt : [_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]_][_][_][_] Telefon Nr.:<br />

[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] E-mail :<br />

[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<br />

Sprachsektion(en) der Kinder, welche <strong>die</strong> Schule sich sorgen (z.B. DE,EN,FR … ) : [__][__][__]<br />

Zahl der Kinder in Vorschule (M), in Primär-(P) oder im Sekundär-(S) Zyklus: M [__] P [__] S [__]<br />

Autorisiere meine Bank [___][___][___][___][___][___][___] von meinem Konto Nr.<br />

IBAN [_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<strong>die</strong> Summe von 24<br />

Euro das erste Mal am __/__/20__ und danach am 1. Oktober in jedem Jahr, <strong>die</strong>se<br />

Summe,<strong>die</strong> mein jährlicher Mitgliedsbeitrag zur Elternvereinigung der Europäischen<br />

Schulen in Luxemburg ist,<br />

an folgendes Konto:<br />

SOCIÉTÉ GÉNÉRALE BANK & TRUST Konto IBAN LU77 0611 0037 7320 0EUR<br />

oder CCP Konto IBAN LU81 1111 0939 4145 0000<br />

oder BCEE Konto IBAN LU64 0019 2555 5628 0000<br />

zu überweisen,<br />

Luxembourg, (date) __/__/200_ Unterschrift_____________________________________________<br />

Bitte Anmerkung :<br />

* Dieser Dauerauftrag widerruft und ersetzt jeden vorhandenen Dauerauftrag zugunsten der Eltern-Vereinigung der Europäischen Schulen in<br />

Luxemburg.<br />

+ ist das 'EUR' ein Teil von der SOCIÉTÉ GÉNÉRALE Kontonummer IBAN Bank und muß enthalten sein.<br />

BITTE ZURÜCKSENDEN AN:<br />

APEEE Sekretariat -Raum C1/004, JMO Gebäude -Europäische Kommission -Kirchberg L-2920

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