memorandum für die eltern schuljahr 2011-2012 europäische ...
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Ecole Européenne Luxembourg I<br />
23, Bd. Konrad Adenauer<br />
L- 1115 Luxembourg-Kirchberg<br />
Tél. 43 20 82-1<br />
www.euroschool.lu<br />
MEMORANDUM FÜR DIE ELTERN<br />
SCHULJAHR <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong><br />
EUROPÄISCHE SCHULE LUXEMBURG I
Luxembourg, Juni <strong>2011</strong><br />
Réf.:<strong>2011</strong>/1231-PV/ai<br />
MEMORANDUM FÜR DIE ELTERN<br />
SCHULJAHR <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong><br />
EUROPÄISCHE SCHULE LUXEMBURG I<br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
Sie finden nachfolgend ein Verzeichnis mit Themenbereichen, <strong>die</strong> Informationen über<br />
verschiedene Aspekte der Schulorganisation <strong>für</strong> das neue Schuljahr betreffen. Dieses beginnt<br />
am Dienstag, dem 6. September <strong>2011</strong>. Der erste Schultag endet <strong>für</strong> alle um 13.00.<br />
Die Ferientermine <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong> sind schon mitgeteilt worden und sind <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
neuen Eltern <strong>die</strong>sem Rundschreiben beigefügt.<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
A. SCHULANFANG ........................................................................................................ 2<br />
B. STUNDENPLÄNE ...................................................................................................... 3<br />
C. LOKALISIERUNG DER KLASSEN ........................................................................... 4<br />
D. SCHÜLERTRANSPORT ............................................................................................ 4<br />
E. SCHULGELD, ANMEDLUNGSGEBÜHR ZUR ABITURPRÜFUNG UND ANDERE<br />
KOSTEN ..................................................................................................................... 6<br />
F. KANTINENSERVICE.................................................................................................. 8<br />
G. SCHULFAHRTEN .................................................................................................... 10<br />
H. AKTIVITÄTEN AUSSERHALB DES UNTERRICHTS ............................................. 10<br />
I. BIBLIOTHEK DER PRIMAR- UND SEKUNDARSCHULE ...................................... 10<br />
J. MEDIZINISCHE UND PSYCHOLOGISCHE BETREUUNG ..................................... 12<br />
K. HAUSAUFGABEN (SEKUNDARSCHULE) ............................................................. 14<br />
L. ZEUGNISSE ............................................................................................................. 15<br />
M. ELTERNABEND ....................................................................................................... 16<br />
N. KONTAKTE ZUR SCHULE LUXEMBURG I ............................................................ 17<br />
O. ABWESENHEIT VON DER SCHULE ...................................................................... 18<br />
P. INTERNE SCHULORDNUNG .................................................................................. 19<br />
Q. ADRESSÄNDERUNGEN ......................................................................................... 21<br />
R. VERSICHERUNG ..................................................................................................... 22<br />
S. SCHULBÜCHER – KALENDER - TASCHENRECHNER ........................................ 22<br />
T. INFORMATIONEN ÜBER WEITERBILDUNG UND BERUFE ................................. 23<br />
U. BERATUNGSDIENST IN DER SEKUNDARSCHULE ............................................. 24<br />
V. PEER-MEDIATION ................................................................................................... 24<br />
W. FÄCHERWAHL IN DER SEKUNDARSCHULE ....................................................... 24<br />
X. LERNHILFEN ........................................................................................................... 27<br />
Y. SCHLIESSFÄCHER UND SCHŰLERAUSWEIS IN DER SEKUNDARSCHULE .... 30<br />
Z. BESUCH VON EXTERNEN SCHÜLERN ................................................................. 31<br />
AA. TEILUNG DER SCHULE .......................................................................................... 31<br />
ANLAGEN I, II, III UND IV<br />
1
A. SCHULANFANG<br />
1. Kindergarten (Vorschule)<br />
Das Gebäude des Kindergartens (der Vorschule) befindet sich an der Rue Richard<br />
Coudenhove-Kalergi. Für <strong>die</strong> Schüler, <strong>die</strong> <strong>die</strong> 1. Klasse des Kindergartens während des<br />
Schuljahres 2010-<strong>2011</strong> besucht haben, beginnt der Unterricht am 6. September <strong>2011</strong>.<br />
Die neuen Schüler werden ab dem 7. September <strong>2011</strong> in kleinen Gruppen nach und nach<br />
eingeschult. Dies geschieht, um eine möglichst sanfte Integration der "Anfänger" zu<br />
gewährleisten und ihnen an ihrem ersten Schultag <strong>die</strong> ganze notwendige Aufmerksamkeit<br />
widmen zu können.<br />
Alle Eltern der neuen Schüler müssen bis zum 20.Juli <strong>2011</strong> ein Eintrittsdatum mitgeteilt<br />
bekommen haben. Wenn <strong>die</strong>s nicht der Fall ist, setzen Sie sich bitte ab dem 29. August <strong>2011</strong><br />
mit dem Sekretariat von Luxemburg I (Tel.: 43 20 82-468) in Verbindung.<br />
2. Unterrichtsbeginn der Grundschule<br />
Alle Grundschulklassen der Sprachsektionen DE- EN-ES-FI-FR-NE-PO-PL-SW befinden sich<br />
im Gebäude der Europäischen Schule Luxemburg I, am Boulevard des Konrad Adenauer<br />
(Haupteingang).<br />
Um den Empfang der Schüler der 1. Jahrgangsstufe zu erleichtern, ist ihr Schulbeginn 15<br />
Minuten nach dem der anderen Schüler angesetzt worden. Der Sammelpunkt <strong>für</strong> jede<br />
Sprachsektion wird durch eine Tafel mit den Abkürzungsbuchstaben der Sprachsektionen DE-<br />
EN-ES-FI-FR-NE-PO-PL-SW aufgezeigt werden.<br />
Schulbeginn Dienstag 6.9.<strong>2011</strong><br />
Schuljahr Klassen Unterrichtsbeginn Treffpunkt<br />
1 ENa-ENc-FI-ES-Fra-FRc-NE-SW-PO-<br />
Hof der Grundschule<br />
09.00 Uhr<br />
PL-DEa<br />
2, 3, 4 et 5 ENa-ENc-DEa-FI-ES-Fra-FRc-NE-<br />
Hof der Grundschule<br />
08.40 Uhr<br />
PO-PL-SW<br />
Schulschluss am 1. Schultag<br />
Schuljahr Unterrichtsschluss<br />
1 et 2 12.50 Uhr<br />
3, 4 et 5 13.00 Uhr<br />
3. Erste Sekundarschulklasse<br />
Am ersten Schultag finden sich <strong>die</strong> Schüler der 1. Sekundarschulklasse um 8.45 Uhr auf dem<br />
Hof des B-Gebäudes neben der Cafeteria (hinter dem Festsaal) ein. Dort werden sie von den<br />
Klassenlehrern und den Erziehungsberater der 1. Klassen, Frau Brauch, aufgerufen und zu<br />
ihrer jeweiligen Klasse geführt.<br />
2
B. STUNDENPLÄNE<br />
Kindergarten – Das Gebäude ist ab 8.15 Uhr geöffnet<br />
Montag* Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />
8.35-16.20 8.35-12.50 8.35-12.50 8.35-12.50 8.35-12.50<br />
* Mittagspause von 12.00 -13.00 Uhr (das Essen wird im Klassenraum serviert).<br />
Primarschule 1. und 2. Klasse - Das Gebäude ist ab 8.15 Uhr geöffnet<br />
Montag* Dienstag Mittwoch* Donnerstag Freitag<br />
8.40-16.20 8.40-12.50 8.40-16.20 8.40-12.50 8.40-12.50<br />
* Mittagspause von 12.00 – 13.00 Uhr<br />
Primarschule 3., 4. und 5. Klasse - Das Gebäude ist ab 8.15 Uhr geöffnet<br />
Montag* Dienstag Mittwoch* Donnerstag Freitag<br />
8.40-16.25<br />
oder16.30<br />
8.40-13.00 8.40-16.25 oder<br />
16.30<br />
8.40-13.00 8.40-13.00<br />
* Mittagspause von 13.00 – 14.00 Uhr<br />
Sekundarschule – Das Gebäude ist ab 8.00 Uhr geöffnet<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />
8.45-16.25 8.45-16.25 8.45-16.25 8.45-16.25 8.45-16.25<br />
Mittagspause von 12.15 – 14.00 Uhr (permanenter Service in der Kantine).<br />
Klingeln 08.40 Uhr<br />
von<br />
bis<br />
1. Stunde 08.45 09.30<br />
2. Stunde 09.35 10.20<br />
3. Stunde 10.25 11.10<br />
Pause 11.10 11.25<br />
4. Stunde 11.30 12.15<br />
5. Stunde 12.20 13.00<br />
Pause 13.00 13.10<br />
6. Stunde 13.15 14.00<br />
7. Stunde 14.05 14.50<br />
8. Stunde 14.55 15.40<br />
9. Stunde 15.45 16.25<br />
3
Freie Nachmittage in der Sekundarschule<br />
Für manche Schüler lässt es sich nicht vermeiden, dass sie auch an den eigentlich <strong>für</strong> den<br />
Jahrgang freien Nachmittagen verpflichtenden Unterricht haben. Dies betrifft Schüler, <strong>die</strong> an<br />
Nachhol- oder Stützkursen (Rattrapage oder Learning support) an gewissen Religionskursen,<br />
an Altgriechisch, an anderen Landessprachen (ALS) (Irisch, Schwedisch, Finnisch oder<br />
Maltesisch) teilnehmen oder SWALS-Schüler (Students Without A Language Section) <strong>für</strong> den<br />
Unterricht ihrer Sprache I.<br />
Die 1. und 2. Klassen haben am Dienstag und am Donnerstag jeweils am Nachmittag<br />
schulfrei.<br />
Die 3. Klassen haben am Freitagnachmittag und wahrscheinlich an einem anderen Nachmittag<br />
frei.<br />
Die 4. Klassen haben freitags nachmittags frei.<br />
Die 5. Klassen haben am Mittwochnachmittag keinen Unterricht. 1<br />
Die 6. und 7. Klassen haben keine festgelegten schulfreien Nachmittage.<br />
C. LOKALISIERUNG DER KLASSEN<br />
Alle Schüler werden entsprechend den folgenden Regelungen in den Schulgebäuden auf dem<br />
Kirchberg aufgenommen:<br />
KINDERGARTENKLASSEN " ECOLE MATERNELLE "<br />
4, rue Coudenhove-Kalergi<br />
PRIMARSCHULE "ECOLE PRIMAIRE"<br />
Sprachsektionen DEa-ENa-ENc-FI-ES-Fra-FRc-NE-SW-PO-PLO<br />
Haupteingang Bd. Konrad Adenauer<br />
1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse<br />
Bloc E Bloc E/D Bloc D Bloc D/B Bloc B<br />
SEKUNDARSCHULE " ECOLE SECONDAIRE "<br />
Haupteingang Bd. Konrad Adenauer<br />
D. SCHÜLERTRANSPORT<br />
Wir ersuchen nachdrücklich um besonders vorsichtige Fahrweise und genaueste Einhaltung<br />
der Verkehrsregeln im gesamten Bereich um <strong>die</strong> Schule. Wir bitten Sie Ihren Wagen<br />
nicht dort abzustellen, wo Sie Kinder gefährden könnten. Auf der gegenüberliegenden Seite<br />
des Boulevard Konrad Adenauer können Sie den günstig gelegenen Parkplatz benutzen.<br />
Schülern mit einem Auto ist es streng verboten, auf dem Parkplatz vom Kindergarten und<br />
auf dem Bürgersteig vor dem Verwaltungsgebäude zu parken.<br />
1 Für <strong>die</strong>se Schüler gibt es eine Busverbindung um 13.10 ab Quai 1 Richtung Zentrum-Bahnhof<br />
4
Die Omnibusse kommen morgens zwischen 8.20 und 8.35 Uhr bei der Schule an und<br />
fahren zwischen 13.10 und 13.15 Uhr (das betrifft Schüler, <strong>die</strong> keinen Nachmittagsunterricht<br />
haben) und zwischen 16.40 und 16h.45 nach dem Nachmittagsunterricht ab.<br />
1. Kindergarten<br />
Es wird dringend davon abgeraten, Kleinkinder unbegleitet mit den öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
zum Kindergarten zu schicken, da der Straßenverkehr in unmittelbarer Nähe der Schule<br />
besonders dicht ist. Die Kleinkinder sollten von ihren Eltern zum Kindergarten gebracht und von<br />
dort abgeholt werden. Eine Parkfläche in der Nähe des Kindergartens steht zur Verfügung. Für<br />
<strong>die</strong> Eltern, <strong>die</strong> den Transport ihrer Kinder nicht organisieren können, wird ein Begleit<strong>die</strong>nst<br />
zwischen der Busparkzone an der Rue Léon Hengen und dem Kindergarten in Form eines<br />
Pendelbusses organisiert. Informationen dazu erhalten Sie bei den Klassenleitern.<br />
2. Grundschule<br />
2.1. Die Busse kommen zwischen 8.20 und 8.35 bei der Schule (rue Léon Hengen) an und fahren<br />
zwischen 13.10 und 13.15 (<strong>für</strong> Schüler ohne Nachmittagsunterricht) und zwischen 16.40 und<br />
16.45 (nach dem Nachmittagsunterricht) ab.<br />
2.2. Die Kurzparkzone, <strong>die</strong> sich parallel zum Boulevard Konrad Adenauer entlang des<br />
Grundschulgebäudes erstreckt, ist <strong>für</strong> Eltern reserviert, <strong>die</strong> ihre Kinder am Morgen zur Schule<br />
bringen oder zur Mittagszeit oder nach Schulschluss abholen. Sie werden gebeten, <strong>die</strong><br />
Beschilderung vor Ort genauestens zu befolgen und weder auf dem Bürgersteig, noch auf dem<br />
Fahrradweg zu parken.<br />
Wir ersuchen <strong>die</strong> Eltern, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schulbusse reservierten Zonen weder zu befahren noch auf<br />
ihnen zu parken. Auf dem großen Parkplatz, der auf der anderen Seite des Boulevard Konrad<br />
Adenauer – Rue Coudenhove-Kalergi können <strong>die</strong> Kinder problemlos aussteigen oder abgeholt<br />
werden.<br />
Die Kinder dürfen am Morgen nur bis zu den Außentoren der Schule bzw. des Pausenhofs<br />
gebracht und dort nach dem Unterricht wieder abgeholt werden.<br />
Es ist nicht gestattet, Kinder selbst bis zur Klasse zu bringen bzw. dort oder auf den Fluren zu<br />
warten um <strong>die</strong> Kinder abzuholen.<br />
Um Zutritt zu den Gebäuden zu erhalten, erhalten <strong>die</strong> Eltern vom Hausmeister oder dem<br />
Sicherheitspersonal gegen Vorlage eines Lichtbildausweises einen Besucheranstecker. Die<br />
Eltern <strong>die</strong> einen Gesprächstermin mit einem Lehrer haben, müssen ihren Beweis dem<br />
Sicherheitspersonal zeigen.<br />
3. Städtische Buslinien<br />
Für <strong>die</strong> Schüler der Oberschule<br />
Die Schüler der Oberschule, <strong>die</strong> der Öffentliche Transport benützen, erhalten im Sekretariat der<br />
Administration gratis bis zum 15. Oktober eine "blaue Karte".<br />
Für <strong>die</strong> Schüler der Grundschule und des Kindergartens<br />
Für <strong>die</strong> Schüler der Grundschule und des Kindergartens gibt es keine Gratisabgabe der "blauen<br />
Karte". Die Eltern müssen sich an <strong>die</strong> Verkehrsbetriebe der Stadt Luxemburg wenden (im<br />
Untergeschoss des Centre Aldringen).<br />
5
4. Buslinien außer der Stadtgrenze Luxemburg<br />
Für Schüler des Kindergartens, der Grund- und Oberschule.<br />
Die “Association des Transports Scolaires » der Europäischen Schulen - ATSEE, Parlement<br />
européen, Bâtiment Schuman, SCH 04 A010, L-2929 Luxembourg, tel. 4300 23 945, Fax: 4300<br />
24 572, ATSEE@europarl.europa.eu, www.euroschool.lu/bus - organisiert <strong>die</strong> Buslinien, <strong>die</strong><br />
außerhalb der Stadtgrenze Luxemburgs fahren. Auf der Website der “Association” finden Sie<br />
weitere Informationen sowie ein Anmeldungsformular zum Herunterladen.<br />
E. SCHULGELD, ANMEDLUNGSGEBÜHR ZUR<br />
ABITURPRÜFUNG UND ANDERE KOSTEN<br />
1. SCHULGELD*<br />
1.1 Zahlung des Schulbetrags*<br />
Der Oberste Rat hat das Schulgeld <strong>für</strong> Kinder von Eltern, <strong>die</strong> nicht bei den Behörden der<br />
Gemeinschaft beschäftigt sind (Kategorie III), <strong>für</strong> <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
Kindergarten: 2.702,76 €<br />
Grundschule: 3.716,34 €<br />
Oberschule: 5.067,74 €<br />
Minimum: 1.351,38 €<br />
Das Schulgeld, das von Eltern zu zahlen ist, <strong>die</strong> bei der NAMSA beschäftigt sind, beträgt <strong>2011</strong>-<br />
<strong>2012</strong>:<br />
Kindergarten: 5.405,52 €<br />
Grundschule: 7.432,68 €<br />
Oberschule: 10.135,48 €<br />
Minimum: 2.702,76 €<br />
* Für Familien mit mehreren Kindern in der Europäischen Schule werden <strong>die</strong>se Sätze um <strong>die</strong><br />
Hälfte <strong>für</strong> das zweite Kind und auf den Mindestbetrag <strong>für</strong> alle weiteren Kinder gekürzt.<br />
Jede Änderung der familiären oder beruflichen Situation muss unverzüglich dem<br />
Sekretariat schriftlich mitgeteilt werden.<br />
6
1.2 Zahlungsmodus<br />
Eltern, <strong>die</strong> Schulgebühren zahlen müssen, verpflichten sich <strong>die</strong>se gemäß folgendem<br />
Zahlungsmodus zu begleichen.<br />
a) Ersteinschreibung eines Kind in <strong>die</strong> Europäische Schule<br />
Gemäß Beschluss des Obersten Rates vom April 2005 ist bei der Einschreibung eines<br />
Kindes eine Vorauszahlung in Höhe von 25 % des Schulgeldes vor dem 15.8.<strong>2011</strong> zu<br />
leisten, um <strong>die</strong>se zu bestätigen.<br />
Betroffene Eltern werden zu gegebener Zeit eine Rechnung in Höhe <strong>die</strong>ser<br />
Vorauszahlung erhalten.<br />
b) Eltern, deren Kinder <strong>die</strong> Europäische Schule bereits besuchen<br />
Gemäß Beschluss des Obersten Rates vom April 2005, müssen alle Eltern der<br />
Kategorie III bis spätestens zum 30. Juni eine Anzahlung von 25 % des Schulgeldes<br />
leisten, um <strong>die</strong> bestehende Einschreibung aufrecht zu halten. Diese Anzahlung ist<br />
nicht rückzahlbar (Allgemeine Schulordnung der Europäischen Schulen: Ref.Nr.<br />
<strong>2011</strong>-04-D-11-de-1).<br />
Diese Eltern werden im Laufe des Monats Mai eine Zahlungsanfforderung erhalten.<br />
c) Allgemeine Regelungen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> alle Eltern gelten<br />
Die restlichen 75 % müssen bis spätestens 30 Tage nach dem Erstellungsdatum der<br />
Rechnung beglichen werden. Diese Rechnung wird im Oktober ausgestellt.<br />
Wenn <strong>die</strong> Eltern vor dem 30. Juni (b) oder dem 15. August (a) <strong>die</strong> auf der Schulwebsite<br />
(www.euroschool.lu) verfügbare Einzugsermächtigung unterschreiben und an <strong>die</strong> Schule<br />
zurückschicken, ist es gestattet, den Restbetrag in Höhe von 75 % in Raten zu bezahlen.<br />
Die Schule wird ihre Bank damit beauftragen, das Geld zu folgenden Zeiten abzubuchen:<br />
25 % im November <strong>2011</strong><br />
25 % im Januar <strong>2012</strong><br />
25 % spätestens im März <strong>2012</strong><br />
Die Einzugsermächtigungen bleiben gültig während der ganzen Schulzeit.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Kinder, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> Vorauszahlung nicht termingerecht geleistet worden ist, sind nicht in <strong>die</strong><br />
Schule aufgenommen.<br />
Außerdem werden Schüler, <strong>für</strong> <strong>die</strong> am Ende des Schuljahres das geschuldete Schulgeld<br />
nicht vollständig bezahlt worden ist, von den Schülerlisten gestrichen und werden im<br />
nachfolgenden Jahr nicht mehr in <strong>die</strong> Europäische Schule aufgenommen. Der geschuldete<br />
Betrag wird über den Gerichtsweg eingeklagt.<br />
7
1.3 Ermäßigung des Schulgeldes<br />
Gemäß den Richtlinien des Obersten Rates können Ermäßigungen gewährt werden, wenn das<br />
monatliche Nettoeinkommen einer Familie (Familienzuschüsse eingerechnet) eine bestimmte<br />
Höhe nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen werden periodisch angepaßt. Anträge auf<br />
Ermäßigung werden nur berücksichtigt, wenn sie vor dem 30. November des Jahres an den<br />
Direktor der Europäischen Schule gerichtet werden. Die von der Schule verlangten Belege zur<br />
Behandlung des Ermäβigungsantrages müssen bis spätestens zum 30. Januar eingereicht<br />
werden; <strong>die</strong> Dokumente werden streng vertraulich behandelt.<br />
Diejenigen Eltern, deren Kinder in den 2 Schulen eingeschrieben sind, senden ihre Anfrage<br />
zum Nachlass der Schulgebühren an Luxemburg I.<br />
Anträge auf Hilfe können auch an <strong>die</strong> Elternvereinigung geschickt werden, <strong>die</strong> über einen<br />
eigenen Sozialfonds verfügt. Um Hilfe im Anspruch nehmen zu können, muss man Mitglied der<br />
APEEE sein. Siehe Anlagen II und III.<br />
2. Anmeldungsgebühr zur Abiturprüfung<br />
S7 Schüler aller Kategorien (I, II oder III) müssen <strong>die</strong> Anmeldegebühr zur Abiturprüfung<br />
(80,32€) bis zum 31. März des Schuljahres entrichten (siehe Durchführungsbestimmungen zur<br />
Europäischen Abiturprüfungsordnung, ref.2010-D-319-de-1). Die fälligen Beträge werden in der<br />
allgemeinen Oktoberrechnung des laufenden Schuljahres dargestellt.<br />
3. Sonstige Kosten<br />
Alle Schüler, ob in Kategorie I, II oder III, unterliegen der Bezahlung einiger zusätzlicher Kosten.<br />
Diese Zahlungsmodalitäten können Sie in dem Dokument entnehmen.<br />
F. KANTINENSERVICE<br />
Die Schulkantine wird seit September 2007 durch <strong>die</strong> Firma SODEXO (Tel.: 26 68 39 45 / Email<br />
: eceuro213.fms.lu@sodexo.com) betrieben.<br />
1. Die Hauptkantine ist täglich von Montag bis Freitag 12.15-14.00 Uhr geöffnet. Auch<br />
Schüler der Sekundarschule, <strong>die</strong> keinen Nachmittagsunterricht haben, können dort ihre<br />
Mahlzeit einnehmen.<br />
Die Schüler des Kindergartens, <strong>die</strong> sich per Abonnement in der Schulkantine angemeldet<br />
haben oder <strong>die</strong> belegte Brote mitbringen, nehmen ihre Mahlzeit am Montag in ihrem<br />
Klassenzimmer ein.<br />
Die Schüler der Grundschule nehmen ihre Mahlzeit im neuen Kantinengebäude in dem<br />
Speisesaal ein, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundschule reserviert ist. Die Kinder können auch belegte Brote<br />
mitbringen. („Tartinistes“)<br />
Für <strong>die</strong> Schüler der Sekundarschule werden zwei oder drei Menus und Sandwichs sowie<br />
verschiedene Getränke angeboten.<br />
2. In der Cafeteria der Sekundarschule können alle Schüler Getränke und Snacks kaufen. Nur<br />
Schüler der 4. und 7. Klassen dürfen während der Öffnungszeiten in der Cafeteria bleiben (von<br />
8.00 bis 14.00 Uhr). Schüler der Klassen 1-3 dürfen nur bleiben, wenn es genug Platz gibt und<br />
mit vorheriger Zustimmung des Erziehungsberaters.<br />
8
3. Zeitplan der Mahlzeiten<br />
<br />
<br />
Kindergarten: nur Montag zwischen 12.00 und 13.00 Uhr<br />
(im Gebäude des Kindergartens)<br />
Grundschule: Montag und Mittwoch<br />
1. und 2. Schuljahr: zwischen 12.00 und 13.00 Uhr<br />
3. 4. und 5. Schuljahr: zwischen 13.00 und 14.00 Uhr<br />
Speisesaal, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundschule reserviert ist.<br />
Oberschule: von Montag bis Freitag:<br />
Durchgehende Essensausgabe von 12.15 bis 14.00 Uhr<br />
Speisesaal, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Oberschule reserviert ist.<br />
4. Die Regelung der Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mahlzeiten erfolgt <strong>für</strong> den Kindergarten und <strong>die</strong><br />
Grundschule auf Abonnementsbasis.<br />
Für <strong>die</strong> Schüler des Kindergartens sind <strong>die</strong> Getränke in den Abonnementsgebühren<br />
eingeschlossen.<br />
Die Mahlzeiten werden im Voraus der Firma SODEXO (Tel.: 26 68 39 45 ) auf der Basis eines<br />
Trimester- oder Jahrabonnements bezahlt. Der Betrag variiert dabei je nach der Anzahl der<br />
Tage pro Trimester, an denen <strong>die</strong> Schüler in der Kantine essen. (Die Zeiten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schulreisen,<br />
Grün-, Meer- und Schneeklassen sind bereits berücksichtigt).<br />
Die Mahlzeiten, <strong>die</strong> nicht eingenommen werden, werden nur ab einer Abwesenheit von 2<br />
aufeinander folgenden Wochen wegen Krankheit bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung<br />
zurückerstattet.<br />
Eltern, <strong>die</strong> kein Abonnement abschließen, bezahlen automatisch <strong>die</strong> Gebühr <strong>für</strong><br />
Selbstverpfleger „tartinistes“.<br />
Die Informationen zur Anmeldung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abonnements sind auf der Website<br />
www.euroschool.lu verfügbar.<br />
5. Die Regelung der Kosten <strong>für</strong> Mahlzeiten, Snacks, Nachspeisen und Getränke erfolgt<br />
mittels einer speziellen elektronischen Karte, <strong>die</strong> via Internet nachgefüllt werden kann,<br />
<strong>für</strong> den Bereich der Sekundarschule.<br />
Die elektronischen Zahlkarten sind gültig während der ganzen Schulzeit. Die Zahlkarte <strong>für</strong> neue<br />
Schüler werden bei Übergabe der Karte bezahlt. Bei Verlust der Karte oder bei sonstigen<br />
Problemen mit der Karte muss man sich an den Geschäftsführer der Kantine wenden.<br />
9
G. SCHULFAHRTEN<br />
1. Primarschule<br />
Grüne Klassen<br />
Die Schüler des zweiten und des dritten Schuljahres nehmen an den Grünen Klassen teil, <strong>die</strong> von<br />
der Schule organisiert werden und in einem Freiluftzentrum „Les Genévriers“ in Plaine inmitten der<br />
Vogesen stattfinden. Die Zweitklässler bleiben dort drei Tage, <strong>die</strong> Drittklässler eine Woche.<br />
Detaillierte Informationen zu <strong>die</strong>sen Reisen erhalten <strong>die</strong> Eltern zu gegebener Zeit.<br />
Meerklassen<br />
Die Schüler der vierten Klassen verreisen <strong>für</strong> eine Woche an <strong>die</strong> belgische Küste. Während des<br />
Aufenthaltes werden zahlreiche Ausflüge organisiert, um <strong>die</strong> reiche örtliche Kultur, Flora und<br />
Fauna zu erforschen.<br />
Schneeklassen<br />
Die circa zehn Tage Schneeklassen werden <strong>für</strong> alle Schüler des fünften Schuljahres organisiert. In<br />
den letzten drei Jahren fanden sie im Laufe des Monats Januar oder Februar in der Schweiz statt.<br />
2. Sekundarschule<br />
S2 und S6 Schüler nehmen an einer Klassenfahrt teil, <strong>die</strong> im Lehrplan vorgesehen ist. In S2<br />
werden <strong>die</strong> Klassenfahrten vom 5. bis zum 7. Oktober <strong>2011</strong> durchgeführt. Die S6 Klassenfahrten<br />
finden während der Woche vor den Pfingstferien (21.-25.05.<strong>2012</strong>) statt. Schüler, <strong>die</strong> ein Risiko <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Gruppe darstellen, können von einer Reise ausgeschlossen werden.<br />
Neben <strong>die</strong>sen Schulfahrten werden zahlreiche Ausflüge und Schulfahrten im Rahmen eines<br />
Faches (und <strong>für</strong> höchtens einen Schultag) im Laufe des Schuljahres organisiert. Aus<br />
Versicherungsgründen muss jede(r) Schulfahrt/Ausflug, auch auβerhalb der Schulzeiten, von dem<br />
Schuldirektor und den Eltern genehmigt werden.<br />
H. AKTIVITÄTEN AUSSERHALB DES UNTERRICHTS<br />
Sie finden alle Informationen bezüglich der außerschulischen Aktivitäten auf der Webseite<br />
www.activitesperiscolaires.lu<br />
I. BIBLIOTHEK DER PRIMAR- UND SEKUNDARSCHULE<br />
Primarschule<br />
Entstehungsgeschichte<br />
1993 hatten einige französische Eltern <strong>die</strong> Idee, eine mehrsprachige Bibliothek <strong>für</strong> ihre Kinder<br />
einzurichten und gründeten <strong>die</strong> Vereinigung „Les mots de Zaza“. Seitdem hat sich <strong>die</strong> Bibliothek<br />
so erweitert, dass sie nun Bücher aller Sprachsektionen enthält.<br />
Wo befinden sich <strong>die</strong> Bibliotheken<br />
Für das Kindergarten: Räume B04 und C1.8<br />
Für <strong>die</strong> Primarstufe1-5: Räume C 208 und C 206<br />
10
Wer arbeitet in der Bibliothek ?<br />
Seit 2001 ist eine Bibliothekarin an <strong>die</strong> Europäischen Schule beschäftigt. Diese Bibliothekarin und<br />
<strong>die</strong> Vereinigung „Les mots de Zaza“ leiten <strong>die</strong> Bibliothek in enger Zusammenarbeit. Freiwillige<br />
Eltern tragen zum guten Funktionieren der Bibliothek bei.<br />
Eine Bibliothek, warum ?<br />
Die Bibliothek ist ein großartiges Mittel, um <strong>die</strong> Persönlichkeit unserer Schüler zu bereichern.<br />
Einmal in der Woche während der Unterrichtszeit, geht Ihr Kind in <strong>die</strong> Bibliothek. Dabei lernt es<br />
von klein auf allmählich:<br />
• Bücher vorsichtig zu behandeln<br />
• Allmählich Freude am Lesen zu entwickeln<br />
• Mit Freude sein Wissen zu erweitern<br />
• Bücher als nützliches Mittel bei Schulprojekten einzubeziehen<br />
• Bücher in der 2. Sprache zu finden, <strong>die</strong> es schon lesen kann.<br />
Die Bibliothek ist auch ein wichtiges Arbeitsmittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lehrer, um<br />
• Projektarbeit zu begleiten<br />
• Geeignete Bücher <strong>für</strong> <strong>die</strong> 2. Sprache einzubeziehen.<br />
Die Eltern werden gebeten, <strong>die</strong> Bibliothek mit einem jährlichen Beitrag von 10 € zu<br />
unterstützen.<br />
Kontakte:<br />
Bibliothekarin: Charlotte Kleijn<br />
Tel.: 00352/432082 383<br />
Home page: http//www.euroschool.lu/primary/biblio.htm<br />
E-mail: charlotte.kleijn@euroschool.lu<br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag, Mittwoch: 8.30-16.25 Uhr<br />
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.30-13.00 Uhr<br />
Sekundarschule<br />
Bücherdatenbank:<br />
Etwa 32.000 Bücher der Bibliothek befinden sich in der Bücherdatenbank. In der Schule kann<br />
man Zugriff auf <strong>die</strong> Datenbank haben, wenn man „Library online“ auf unserer Intranet-<br />
Empfangseite (http://linux:8080/Support) auswählt.<br />
Außerhalb der Schule kann man den Katalog unter http://www.bnl.lu finden. Begeben Sie sich<br />
auf <strong>die</strong> Such-Seite („Search“), dann wählen Sie „Onlinekatalog“ aus, und schon sind Sie auf<br />
unserer Seite.<br />
Hierbei handelt es sich um einen gemeinsamen Katalog von verschiedenen luxemburgischen<br />
Bibliotheken. Wenn Sie Ihre Suche auf unsere Bibliothek begrenzen wollen, fügen Sie „ECEL“<br />
als Stichwort zu Ihrer Suche hinzu. Es ist ebenso möglich, über den Link der sich auf der<br />
Schulwebseite (www.euroschool.lu) befindet, Zugriff zu der Bibliothek der Oberschule und<br />
deren Katalog zu bekommen.<br />
11
Elektronischer Bücherverleih<br />
Seit 5 Jahren läuft der Verleih der Bücher über den PC. Um ein Buch auszuleihen, braucht<br />
man unbedingt einen Schülerausweis mit dem Strichcode der Bibliothek. Schüler können 3<br />
Bücher <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens 3 Wochen ausleihen.<br />
Der Empfang in der Bibliothek<br />
Die Bibliothek ist von 8.00 Uhr bis 16.25 Uhr geöffnet.. Die Bibliotheksordnung ist Bestandteil<br />
der Schulordnung.<br />
Einführungskurse (mit ihren Lehrern) in <strong>die</strong> Bibliothek und Büchersuche sind anfangs des<br />
Jahres. Für <strong>die</strong> Schüler der 1. Klasse sind Einführungskurse in <strong>die</strong> Bibliotheksbenutzung<br />
vorgesehen.<br />
Neben den Büchern und mehreren Zeitschriften stehen den Schülern noch 8 PCs zur<br />
Verfügung (nur <strong>für</strong> pädagogische Aufgaben).<br />
In der Bibliothek werden Karten zum Photokopieren verkauft und ein Kopierer steht den<br />
Schülern zur Verfügung.<br />
J. MEDIZINISCHE UND PSYCHOLOGISCHE BETREUUNG<br />
1. Erste Hilfe und Not<strong>die</strong>nst:<br />
1.1. Krankenstation des Kindergartens: Die Schüler der Sektionen DE-EN-FR werden von den<br />
Krankenschwestern der Europäischen Schule Luxemburg II betreut. (Tel.: 26 685-925)<br />
Die Schüler der Sektionen ES, FI, NE, PL, PO, SW werden von den Krankenschwestern<br />
der Europäischen Schule Luxemburg I betreut, (Tel.: 43 20 82-268 + 43 20 82-446)<br />
1.2. Die Krankenstation der Grundschule der Europäischen Schule Luxemburg I im<br />
Erdgeschoß des Blocks B ist geöffnet: montags und mittwochs von 8.30 -16.30,<br />
<strong>die</strong>nstags, donnerstags und freitags von 8.30 - 13.00 Uhr.<br />
1.3. Die Krankenstation der Sekundarschule befindet sich im Erdgeschoß des Blocks C<br />
(Zimmer C-002) des Sekundarschulgebäudes und ist jeden Tag von 8.30 bis 16.45 Uhr<br />
geöffnet.<br />
Im Falle eines Unfalls werden <strong>die</strong> Schüler direkt in <strong>die</strong> <strong>die</strong>nsthabende Klinik gebracht, und <strong>die</strong><br />
Eltern werden sofort telefonisch verständigt.<br />
Die Eltern müssen innerhalb von 3 Tagen einen Fragebogen ausfüllen und an <strong>die</strong><br />
Krankenschwester zurücksenden, damit es der Schule möglich ist, eine Unfallerklärung<br />
abzugeben. Dieser Fragebogen ist bei unserem schulmedizinischen Dienst erhältlich.<br />
12
Vor Beginn eines JEDEN Schuljahres werden <strong>die</strong> Eltern gebeten, dem Direktor folgende<br />
Informationen mitzuteilen:<br />
a) jedes Gesundheitsproblem, das eine spezielle und sofortige Behandlung benötigt. Im<br />
Interesse des Kindes werden <strong>die</strong>se Informationen an <strong>die</strong> Krankenschwester und <strong>die</strong><br />
betroffenen Lehrkräfte weitergeleitet.<br />
b) jede Änderung der privaten und <strong>die</strong>nstlichen Telefonnummer und, gegebenenfalls,<br />
<strong>die</strong> Daten der Person, <strong>die</strong> im Fall der Abwesenheit der Eltern zu kontaktieren ist.<br />
c) während des Schuljahres muss jede Änderung des Gesundheitszustandes des<br />
Kindes per Brief an <strong>die</strong> Direktion (!) angezeigt werden.<br />
d) Jedes medizinische oder psychologische Problem, das besondere Maßnahmen bei<br />
den Tests (S1-S3) oder Semesterabschlussprüfungen (Compos) (S4-S6) erfordert<br />
(z.B. zusätzliche Zeit) muss dem Direktor vor dem 15. Mai jedes Jahr <strong>für</strong> das folgende<br />
Schuljahr schriftlich mitgeteilt werden. Ein entsprechendes fachärztliches<br />
medizinisches/psychologisches Attest ist beizufügen. Der gleiche Antrag muss<br />
unbedingt vor dem 15. Mai in der Klasse 5 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassen 6-7 und vor dem 15. Mai in<br />
der Klasse 6 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abiturprüfungen gestellt werden.<br />
2. Schulärztliche Untersuchungen:<br />
Die Schulen beschäftigen 2 Ärzte in Teilzeit.<br />
Die Untersuchungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler des Kindergartens, der Grundschule und der Oberschule<br />
finden jedes 2. Jahr statt und sind obligatorisch.<br />
Hat ein Schüler eine ansteckende Krankheit, werden <strong>die</strong> Eltern gebeten, sofort <strong>die</strong> Schule zu<br />
benachrichtigen und sich entsprechend den Quarantäne - Anweisungen zu verhalten. Das<br />
betroffene Kind darf <strong>die</strong> Schule erst wieder besuchen, wenn ein Attest des Schularztes oder<br />
des Facharztes vorliegt.<br />
3. Soziale und psychische Betreuung:<br />
Die Schulen haben enge Kontakte zum sozialen und schulpsychologischen Dienst des<br />
luxemburgischen Erziehungsministeriums. Für <strong>die</strong> Sekundarschule sind <strong>die</strong> Eltern, deren<br />
Kinder Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten haben, werden gebeten, sich zuerst an den<br />
Erziehungsberater des betroffenen Jahres oder an den Klassenlehrer zu wenden. Für <strong>die</strong><br />
Primarschule sind <strong>die</strong> Eltern gebeten sich an den Stellvertretenden Direktor zu wenden.<br />
Seit Mai 2009 arbeiten 2 Psychologen halbtags in der Schule. Ihre Arbeit besteht<br />
hauptsächlich darin, Schüler mit schulischen, emotionalen und Verhaltensprobleme zu<br />
unterstützen. Sie beteiligen sich auch in den Erziehungsverfahren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler mit<br />
besonderen Bedürfnissen, indem sie <strong>die</strong> Lehrer über <strong>die</strong> besonderen Maßnahmen informieren<br />
und unterstützen.<br />
ACHTUNG: Die Psychologen führen keine psychopädagogische Untersuchung oder Diagnose<br />
durch. Diese Untersuchungen müssen außerhalb der Schule erfolgen.<br />
Termine müssen per Email angefragt und vereinbart werden. Angesichts der hohen<br />
Arbeitbelastung der Psychologen kann es zu einer Wartezeit von 2-3 Tagen <strong>für</strong> eine Antwort<br />
auf einer Email und zu einer Wartezeit von 10 Tagen <strong>für</strong> einen Termin kommen.<br />
Büro in der Primarschule: B-905 Telefon: 432082-441<br />
Büro in der Sekundarschule: B-007 Telefon: 432082-279<br />
13
Virginie Bataille<br />
v.bataille@eursc.org<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> folgenden Sektionen : ES-FI-PL-PO-FR-IT und <strong>die</strong> folgenden<br />
Muttersprachen: EO-LE-CS-HU-RO<br />
Vormittag Nachmittag<br />
Montag 8h30 – 12h30 13h30 – 16h30<br />
Dienstag 8h30 – 12h30<br />
Mittwoch 8h30 – 12h30 13h30 – 16h30<br />
Donnerstag 8h30 – 12h30<br />
Freitag<br />
Herie de Vries<br />
herie.de_vries@eursc.org<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> folgenden Sektionen : EN-NE-SW-DE-DK-EL und <strong>die</strong> folgenden<br />
Muttersprachen: BG-LT-MT-SLO-SK<br />
Vormittag Nachmittag<br />
Montag<br />
Dienstag 8h30 – 12h30<br />
Mittwoch 8h30 – 12h30 13h30 – 16h30<br />
Donnerstag 8h30 – 12h30<br />
Freitag 8h30 – 12h30 13h30 – 16h30<br />
K. HAUSAUFGABEN (Sekundarschule)<br />
Zur Orientierung folgt <strong>die</strong> Maximumanzahl an Hausaufgabenstunden pro Woche <strong>für</strong> einen<br />
durchschnittlichen Schüler:<br />
Klassen : 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.<br />
Stunden: 7/8 8/9 9/10 12/13 13/14 16 16<br />
Sollte es sich herausstellen, dass <strong>die</strong>se Zahlen <strong>für</strong> einige Klassen oder Schülergruppen nicht<br />
realistisch sind, müssen <strong>die</strong> Fälle individuell untersucht werden.<br />
Hausaufgaben müssen so früh im Voraus wie möglich angekündigt werden und der Abgabetermin<br />
muss mit den Schülern besprochen werden. Hausaufgaben <strong>für</strong> den nächsten Tag sollten nicht<br />
mehr als 15 Minuten beanspruchen.<br />
14
L. ZEUGNISSE<br />
Primarschule<br />
Datum betreffend <strong>die</strong> Verteilung der<br />
Zeugnisse<br />
1. mündliche Information November <strong>2011</strong><br />
2. Zeugnis Februar <strong>2012</strong><br />
3. Zeugnis 2.Juli <strong>2012</strong><br />
Sekundarschule<br />
Klassen<br />
Datum betreffend <strong>die</strong> Verteilung der<br />
Zeugnisse<br />
1, 2, 3 1. Trimesterzeugnis Ende Dezember <strong>2011</strong><br />
2. Trimesterzeugnis Ende März <strong>2012</strong><br />
3. Trimesterzeugnis Ende juin <strong>2012</strong><br />
4, 5, 6 Schulnachricht über <strong>die</strong> ersten 6 Wochen Mitte November <strong>2011</strong><br />
1. Halbjahreszeugnis Ende Januar <strong>2012</strong><br />
Schulnachricht Ende April <strong>2012</strong><br />
2. Halbjahreszeugnis Anfang Juli <strong>2012</strong><br />
7 Halbjahreszeugnis Ende Februar <strong>2012</strong><br />
Vornote Ende Mai <strong>2012</strong><br />
Im allgemeinen können <strong>die</strong> Prüfungen und Aufgaben, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> B-Note berechnet werden (S4-S7)<br />
von den Eltern nach Terminvereinbarung mit dem betroffenen Lehrer eingesehen werden.<br />
Um es den Schülern der 4. bis 6. Klassen zu ermöglichen, von den Ergebnissen der Prüfungen,<br />
<strong>die</strong> am Jahresende stattfinden, Kenntnis zu nehmen, sind <strong>die</strong> Lehrer gebeten, <strong>die</strong>sen vor der<br />
Klassenkonferenz, eine Unterrichtsperiode der zwei letzten Schulwochen vorzuschlagen.<br />
Die Eltern der Schüler der 4. bis 6. Klassen können von Montag, 9. bis Donnerstag 12. Juli <strong>2012</strong><br />
zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Raum B-002 und in Anwesenheit eines<br />
Haupterziehungsberaters Einsicht in <strong>die</strong> Prüfungsarbeiten ihrer Kinder nehmen.<br />
Artikel 6.3.10.1 der Durchführungsbestimmungen zur Europäischen Abiturprüfungsordnung lautet:<br />
„Grundsätzlich dürfen <strong>die</strong> Prüflinge ihre Prüfungsblätter und eine Übersicht über <strong>die</strong> <strong>für</strong> jede Frage<br />
und jede Fragengruppe erteilten Noten einsehen (interne, externe oder ggf. dritter Prüfer).[…].Die<br />
Prüflinge dürfen von ihren Eltern/Vormund begleitet werden“. In der Schule Luxemburg I können<br />
<strong>die</strong> Prüfungsblätter von Montag, 19. bis Donnerstag 12. Juli <strong>2012</strong> zwischen 10.00 und 12.00 Uhr<br />
im Raum B-002 und in Anwesenheit eines Haupterziehungsberaters eingesehen werden.<br />
15
M. ELTERNABENDE<br />
Zu bestimmten Terminen werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Stufen und Klassen Elternabende<br />
durchgeführt. Zu gegebener Zeit werden <strong>die</strong>se durch Rundschreiben an <strong>die</strong> Eltern angekündigt<br />
Mehrere wichtige Informationstreffen stehen bereits fest:<br />
Datum Kindergarten (ab 4 Jahre) Primarschule<br />
12.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P1 Schüler<br />
19.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P2 Schüler<br />
14.09 19h00: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern aller<br />
Kinder<br />
21.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P3 Schüler<br />
26.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P4 Schüler<br />
15.09 19h30 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der P5 Schüler<br />
08.09 19h30: Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der SWALS Schüler<br />
Datum<br />
Sekundarschule<br />
22.09 19h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der SWALS Schüler<br />
20h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S1 Schüler<br />
15.11 19h30-22h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S1-S2-S3 Schüler<br />
24.11 19h30-22h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S4-S5-S6-S7 Schüler<br />
19.01. 20h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S3 Schüler (Fächerwahl <strong>für</strong> das 4. Schuljahr)<br />
24.01. 20h00 : Meeting <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern der S5 Schüler (Fächerwahl <strong>für</strong> das 6. Schuljahr)<br />
Das Ziel <strong>die</strong>ser Treffen ist es, <strong>die</strong> Eltern über den künftigen Schulalltag, <strong>die</strong> Lehrpläne und <strong>die</strong><br />
Unterrichtsmethoden zu informieren und sie mit den Klassenlehrern bekannt zu machen.<br />
16
N. KONTAKTE ZUR SCHULE LUXEMBURG I<br />
Zahlreiche nützliche Informationen werden auf der Schulwebsite veröffentlicht (Stundenpläne der<br />
Klassen, Bücherlisten, Ferienkalender, …). Ab nächstem Schuljahr werden einige Dokumente<br />
ausschließlich über <strong>die</strong>sen Kommunikationsweg verteilt.<br />
43 20 82-1 43 20 82-344<br />
DIREKTION/VERWALTUNG<br />
17<br />
www.euroschool.lu<br />
Stellung Name <br />
Direktorin Frau P.VASSILACOU 43 20 82 – 1<br />
Asssistentin des<br />
Direktos<br />
Frau G.OLSEM 43 20 82-228<br />
Verwaltungsdirektor Herr A. DOS SANTOS 43 20 82-235<br />
Leiterin der<br />
Buchhaltung<br />
Frau M. DELBAUVE 43 20 82 233<br />
Schulgeld Frau J. SZYMCZAK 43 20 82-232<br />
KINDERGARTEN UND PRIMARSCHULE<br />
web_comptabilite.lux@euroschool.lu<br />
web_minerval.lux1@euroschool.lu<br />
Stellung Name <br />
Stellvertretende Direktorin Herr H. VAN WISSEN 43 20 82-468<br />
Sekretariat<br />
Frau M.F. RIHOUX 43 20 82-468<br />
Frau L. KAHR<br />
43 20 82-433<br />
Krankenschwestern<br />
Frau F. SCHLIM<br />
Frau H. GLENTE<br />
43 20 82-446<br />
Hausmeister des<br />
Kingergartens<br />
N.N. 43 20 82-211<br />
Hausmeister der<br />
Primarschule<br />
Herr J.L. CENCETTI 43 20 82-252<br />
Psychologinnen<br />
Frau V. BATAILLE<br />
Frau H. DE VRIES<br />
43 20 82 441<br />
SEKUNDARSCHULE<br />
v.bataille@eursc.org<br />
herie.de_vries@eursc.org<br />
Stellung Name <br />
Stellvertretender Direktor Herr A. LUFI 43 20 82-1<br />
Stellvertretende Direktorin N.N. 43 20 82-1<br />
Sekretärin der<br />
43 20 82-397<br />
Frau V. LABIS<br />
Stellvertretenden<br />
43 20 82-316<br />
Frau E. WEBER<br />
Diretkoren<br />
Haupterziehungsberater<br />
Koordinator<strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Orientierungsstufe<br />
Klassen 1-3<br />
Koordinator <strong>für</strong><br />
Klassen 4 + 5<br />
Koordinator <strong>für</strong><br />
Klassen 5 + 6<br />
Koordinator <strong>für</strong> Learning<br />
Support<br />
Herr R. ANCART<br />
N.N.<br />
43 20 82-240<br />
43 20 82-218<br />
Herr D. VANDEVOIR 43 20 82-246 daniel.vandevoir@eursc.org<br />
Herr K. VALKAMA 43 20 82-250 kari.valkama@eursc.org<br />
Frau S. BOUZETTE 43 20 82-251 sabine.bouzette@eursc.org<br />
Frau C. GARCIA<br />
43 20 82-407 conchita.garcia@eursc.org<br />
MARTINEZ<br />
Koordinator <strong>für</strong> SEN Herr O. CERF 43 20 82-563 olivier.cerf@euroschool.lu<br />
Frau D.RIES<br />
Krankenschwestern<br />
43 20 82-268<br />
Frau H.GLENTE<br />
Herr G. REKAD<br />
43 20 82-241<br />
Hausmeistern<br />
Herr S. FELTES<br />
43 20 82 579<br />
Frau V. BATAILLE<br />
v.bataille@eursc.org<br />
Psychologinnen<br />
43 20 82-279<br />
Frau H. De VRIES<br />
herie.de_vries@eursc.org
Diese Personen stehen zu Einzelgesprächen mit Eltern auf Voranmeldung zur Verfügung und<br />
können telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Das Thema des Gespräches muss ihnen<br />
immer im Voraus mitgeteilt werden.<br />
Das Lehrpersonal kann nicht telefonisch erreicht werden. Terminvereinbarungen<br />
können über <strong>die</strong> Schüler getroffen werden. Der Schulkalender des Schülers ist <strong>die</strong><br />
bevorzugte Kommunikationsweise. Eine Liste mit den Sprechstunden der Lehrer (auf<br />
Verabredung) wird im Laufe des 1. Trimesters auf der Schulwebsite veröffentlicht. E-Mail<br />
Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern ist möglich nach dem vorherigen Einverständnis<br />
des betroffenen Lehrers.<br />
PRIMARSCHULE<br />
Wenn ein Gesprächstermin vereinbart wurde, lässt <strong>die</strong> Lehrkraft den Eltern eine schriftliche<br />
Bestätigung des Sprechtermins zukommen. Diese muss dem Sicherheitspersonal vorgelegt<br />
werden, um Zugang zum vereinbarten Gesprächsort zu erhalten.<br />
SEKUNDARSCHULE<br />
Bei Fragen der Eltern sind zuerst folgende Personen zuständig:<br />
Die Haupterziehungsberater oder der Erziehungsberater des betroffenen Jahres <strong>für</strong><br />
Abwesenheits- oder Diziplinarprobleme<br />
Der Lehrer <strong>für</strong> Probleme, <strong>die</strong> Lernfähigkeiten oder den Fachunterricht betreffen<br />
Die Haupterziehungsberater, der Erziehungsberater des betroffenen Jahres, der<br />
Klassenlehrer oder jeder andere Lehrer bei Sozialisierungs- und Integrationsproblemen<br />
in der Klasse/Gruppe.<br />
Der Schulstufenkoordinator <strong>für</strong> Fragen bezüglich der Anmeldung oder <strong>die</strong> Wahlfächer.<br />
Der Berufsberater der betroffenen Sprachsektion <strong>für</strong> Fragen über <strong>die</strong> Schullaufbahn.<br />
Die Stellvertretenden DirektorInnen in der Sekundarschule oder der Direktor der Schule sind<br />
erst zu kontaktieren, wenn keine Lösung zu dem Problem gefunden werden konnte.<br />
O. ABWESENHEIT VON DER SCHULE<br />
Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen<br />
Wenn ein Kind Krankenheitsalber <strong>für</strong> einige Tage <strong>die</strong> Schule nicht besuchen kann, werden <strong>die</strong><br />
Eltern gebeten, dem Zentralsekretariat vor 10 Uhr Bescheid zu geben (43.20.82.1). Ein<br />
Schüler, der länger als 2 Tage fehlt, muß eine schriftliche Entschuldigung sowie ein ärztliches<br />
Attest vorweisen, bevor er wieder am Unterricht teilnehmen kann. Bei Abwesenheiten bis zu 3<br />
Tagen ohne ärztliches Attest oder vorherige Genehmigung geben <strong>die</strong> Schüler <strong>die</strong> schriftliche<br />
Entschuldigung der Eltern vor Unterrichtsbeginn ab.<br />
Kinder aus dem Kindergarten und Grundschüler<br />
geben <strong>die</strong>se Entschuldigung ihrem Klassenlehrer<br />
Sekundarschüler werfen sie in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Briefkasten in der<br />
Eingangshalle (Erdgeschoss-B.Gebäude).Wenn ein Oberschüler aus irgendeinem<br />
Grunde keine schriftliche Entschuldigung vorweisen kann, muß er darüber Herrn<br />
ANCART oder, N.N.. informieren, bevor er wieder in seine Klasse geht. (siehe <strong>die</strong><br />
internen Vorschriften der Sekundarschule)<br />
18
Sportunterricht<br />
Ein Schüler kann nur auf Grund eines ärztlichen Attestes mit schriftlicher beigefügter Anfrage<br />
der Eltern an <strong>die</strong> Schulleitung vom Sportunterricht oder vom Schwimmen befreit werden.<br />
Diese Befreiung durch <strong>die</strong> Schulleitung ist auf 1 Trimester beschränkt, kann aber durch ein<br />
neues Attest verlängert werden. Die Schulleitung kann den Schularzt beiziehen.<br />
Antrag auf Freistellung vom Unterricht<br />
Außer in Fällen rechtmäßig attestierter Krankheit kann nur der Direktor einen Schüler von der<br />
Schule freistellen. Außer in Fällen höherer Gewalt muß eine solche Freistellung mindestens eine<br />
Woche vorher vom Erziehungsberechtigten anhand des Formulars das sich im Anhang befindet<br />
(auch auf der Schulwebsite www.euroschool.lu erhältlich) beantragt werden. Der Antrag muss<br />
schriftlich gestellt werden und begründet sein. In Ausnahmefällen kann der Direktor einen Schüler<br />
von der Schule beurlauben, aber nur <strong>für</strong> einen Zeitraum von höchstens 2 Tagen.<br />
Außer in den in der Allgemeinen Schulordnung vorgesehenen außergewöhnlichen Fällen ist<br />
es nicht möglich, eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien auszusprechen<br />
(Ein Transport/Flugticket-Problem wird nicht als außergewöhnlicher Fall betrachtet). Die<br />
Eltern der Sekundarschüler erhalten zu Beginn des Schuljahres noch ein Rundschreiben bezüglich<br />
der Regeln <strong>für</strong> Fehlzeiten während des Schultages.<br />
Wenn ein Schüler der 4-6. Klasse bei einer Prüfung abwesend ist, müssen <strong>die</strong> Eltern <strong>die</strong> Schule<br />
am Tag der Prüfung unbedingt kontaktieren und vor Ende der Prüfungszeit ein ärztliches Attest<br />
vorlegen oder schicken, das durch einen in Luxemburg oder der unmittelbaren Umgebung tätigen<br />
Arzt erstellt wurde. Das gleiche gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassenarbeiten und Teilprüfungen der Klassen S4-S7.<br />
P. INTERNE SCHULORDNUNG<br />
Jedem Schüler der Primärschule und Sekundarschule wird bei Schuljahresanfang ein Exemplar<br />
der internen Schulordnung ausgehändigt.<br />
Schon jetzt möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf <strong>die</strong> folgenden Punkte lenken:<br />
1. Ausgangsberechtigung der Primarschule und Kindergarten:<br />
Die Kinder können bis zum Eingangstor gebracht werden. Wenn es geläutet hat, werden <strong>die</strong><br />
Schüler der Primarschule von ihrer Lehrkraft im Pausenhof abgeholt und nach dem Unterricht<br />
bis zum Ausgang begleitet oder sie werden im Pausehof von den Betreuern des Lernzentrums<br />
abgeholt. (Der Treffpunkt wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt.)<br />
Es ist den Eltern weder erlaubt, <strong>die</strong> Kinder bis zur Klassentüre zu begleiten, noch dort oder auf<br />
den Gängen auf sie zu warten. Aus Sicherheitsgründen ist es den Erwachsenen nicht gestattet,<br />
im Schulgelände und in den Schulgebäuden frei herumzugehen. Ihre Anwesenheit muss auf<br />
ein Minimum beschränkt bleiben. Personen, <strong>die</strong> eine Funktion an der Schule ausüben<br />
(Begleitung, Bibliothek etc.) erkennen Sie daran, dass sie ein Namensschild tragen. Eltern, <strong>die</strong><br />
eine Verabredung mit einer Lehrkraft haben, werden gebeten, den Haupteingang zu benützen<br />
und sich beim Pförtner (oder beim Sicherheitsposten) einzuschreiben, der Ihnen nach dem<br />
Hinterlegen eines Ausweises und <strong>die</strong> Bestätigung des Termines, einen Besucherausweis<br />
geben wird. Die Eltern werden ersucht, vor dem Lehrerzimmer im 1. Stock auf <strong>die</strong> Lehrkraft zu<br />
warten.<br />
Schüler der Primarschule dürfen das Schulgebäude nicht verlassen. Wenn rechtzeitig mitgeteilt<br />
wurde, dass ein(e) Schüler(in) früher gehen muss, muss er/sie von seinen Eltern in der<br />
Haupteingangshalle abgeholt werden.<br />
19
2. Ausgangsberechtigung der Sekundarschule:<br />
Nur <strong>die</strong> Schüler der 6 und 7. Klassen haben das Recht, das Schulareal in Freistunden zu<br />
verlassen.<br />
Entsprechend ihrem Stundenplan dürfen <strong>die</strong> Schüler der 1.-5. Klassen , wegbleiben, wenn ein<br />
Lehrer am Anfang des Tages abwesend ist (Erlaubnis A) oder <strong>die</strong> Schule früher verlassen,<br />
wenn ein Lehrer am Ende des Schultags abwesend ist (Erlaubnis B). Wenn di im Mai<br />
eingeführte Probezeit zufriedenstellend ist, können S5 Schüler <strong>die</strong> Erlaubnis bekommen, das<br />
Schulgelände während der Mittagspause und während der direkt vorangehenden oder/und<br />
folgenden Periode zu verlassen, vorausgesetzt sie in <strong>die</strong>ser Periode dauerhaft frei sind<br />
(Erlaubnis C). Die Abwesenheit eines Lehrers kann nicht als eine freie Periode betrachtet<br />
werden.<br />
Für <strong>die</strong> Erlaubnis A+B+C wird den Schülern am ersten Schultag ein Formular ausgeteilt, das<br />
<strong>die</strong> Eltern ausfüllen und unterschreiben müssen.<br />
In besonderen Ausnahmefällen kann einem Schüler gestattet werden, <strong>die</strong> Schule in einer<br />
Freistunde zwischen zwei Unterrichtsstunden zu verlassen. Diese Anfrage zur Genehmigung<br />
muss schriftlich im Voraus an <strong>die</strong> Schulleitung gerichtet werden, welche in gegebenen Falle ihr<br />
Einverständnis gibt.<br />
3. Zugang zu/Ausgang aus der Schule<br />
Der Zugang zu der Schule erfolgt durch<br />
• Den Haupteingang ab 8h.00.<br />
• Das Eingangstor zu der Bushaltestelle, der bei der Ankunft der Busse (ca. 8.15) bis<br />
8.45 geöffnet ist. Die Öffnung und Schließung <strong>die</strong>ses Tors erfolgt dann nach dem<br />
Zeitplan der Sportunterrichtsstunden, <strong>die</strong> in “La Coque“ stattfinden.<br />
• Das Eingangstor zwischen dem Kindergarten und dem Pausenhof der Sekundarschule,<br />
das von 8.15 bis zu der ersten Klingel geöffnet ist. Dieser Zugang ist ausschließlich<br />
Schüler und befugten Mitgliedern des Personals vorbehalten.<br />
Der Ausgang erfolgt durch:<br />
• Den Hauptausgang.<br />
• Das Tor zu der Bushaltestelle zur Abfahrzeit der Busse.<br />
4. Rauchen :<br />
In den Gebäuden sowie auf dem gesamten Gelände der Schule ist das Rauchen strengstens<br />
<strong>für</strong> alle jedemuntersagt.<br />
20
5. Drogen<br />
Schüler, <strong>die</strong> auf dem Schulgelände mit Drogen ertappt werden, können vor einen<br />
Diziplinarausschuss gerufen werden.<br />
Im Rahmen des „Schola Sana“ Projekts hat <strong>die</strong> Schule 3 Verfahren eingeführt, <strong>die</strong> im Fall von<br />
der Gefährdung eines Kindes zu befolgen sind:<br />
1. Kenntnisnahme oder Vermutung der Gefährdung eines Kindes<br />
2. Besitz, Verkauf, Verbrauch von Alkohol oder Drogen<br />
Belästigung, Einschüchterung, Erpressung, Schutzgelderpressung und bei körperlicher und<br />
psychischer Gewalt,<br />
Ziel ist es, alle berichteten Fälle von gefährdeten Kindern nachzuverfolgen. Diese Verfahren<br />
werden durch <strong>die</strong> Schule in Gang gesetzt, dürfen aber von allen Mitgliedern der<br />
Schulgemeinschaft initiiert werden. Mehr Informationen über <strong>die</strong> Anwendung <strong>die</strong>ser Verfahren<br />
befinden sich auf der Schulwebsite www. euroschool.lu unter „Informations générales“.<br />
6. Gefunden-Verloren<br />
Schüler müssen jede Fundsache entweder dem Lehrer in der Klasse oder einem der<br />
Erziehungsberater geben. Fundsachen werden in einem Karton aufbewahrt und können im Raum<br />
B-001 (<strong>für</strong> kleine wertvolle Objekte) oder im Raum C-007 (<strong>für</strong> Kleidung oder größere Objekte)<br />
abgeholt werden. Sollte der Eigentümer einer Fundsache bis zum Ende des Schuljahres <strong>die</strong><br />
Rückgabe nicht verlangen, wird <strong>die</strong> Fundsache einem Wohltätigkeitsverein gestiftet. Die<br />
Aneignung einer Fundsache ohne Absicht, sie den oben genannten Personen abzugeben, kann<br />
als Diebstahl betrachtet werden.<br />
Q. ADRESSÄNDERUNGEN<br />
Die Eltern werden gebeten, der Schulverwaltung jede Änderung ihrer privaten und beruflichen<br />
Adressen, des Arbeitgebers, der Telefonnummern und E-Mail Adresse sofort schriftlich zu<br />
melden.<br />
21
R. VERSICHERUNG<br />
Die Schüler sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg unfallversichert, sofern <strong>die</strong><br />
jährliche Versicherungsprämie gezahlt worden ist. Sie sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zeit, in der sie der direkten<br />
oder indirekten Aufsicht der Schule unterstehen, auch haftpflichtversichert. Jedoch sind sie<br />
nicht versichert <strong>für</strong> Schäden, <strong>die</strong> sie z.B. mit dem Motorrad oder Auto verursachen.<br />
Weiterhin sind sie nicht versichert <strong>für</strong> Schäden an ihrem Eigentum oder ihrer Kleidung und <strong>für</strong><br />
Schäden, <strong>die</strong> durch ein Fehlverhalten der Schüler entstehen, das außerhalb der Schulnormen<br />
steht oder wenn <strong>die</strong> Schüler das Schulgelände während der Schulzeit ohne entsprechende<br />
Erlaubnis verlassen.<br />
Im Bezug auf Diebstahl von Gegenständen möchte <strong>die</strong> Schule <strong>die</strong> Eltern daran erinnern, dass<br />
den Schülern davon abgeraten wird, Geld oder wertvolle Gegenständen in den<br />
Umkleideräumen zu lassen. Obwohl sie nicht versichert sind, sollen <strong>die</strong> Schließfächer dazu<br />
<strong>die</strong>ne, unbeaufsichtigt Gegenstände unter Verschluß aufzubewahren. In allgemeine sollten <strong>die</strong><br />
Schüler keine Gegenstände mitbringen, <strong>die</strong> sie nicht <strong>für</strong> ihre Arbeit benötigen.<br />
Bei Unfällen werden <strong>die</strong> Eltern gebeten, sich an <strong>die</strong> Krankenschwester der entsprechenden<br />
Schulstufe zu wenden, damit <strong>die</strong> Unfallmeldung erstellt werden kann.<br />
Die Schule ist gegen Unfälle bei der luxemburgischen Gesellschaft "Association<br />
d´Assurances Accidents" (AAA) versichert. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf <strong>die</strong><br />
Tatsache lenken, daß es unerläßlich ist, bei der Association d´Assurance Accidents eine<br />
vorherige Genehmigung zu erbitten, wenn Sie aufgrund eines Schulunfalls eine<br />
Behandlung im Ausland ins Auge fassen.<br />
Die jährliche Versicherungsprämie beträgt 0,87 € <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong> und wird allen<br />
Eltern berechnet. Zahlung ist Pflicht <strong>für</strong> jeden Schüler, ungeachtet des<br />
Anmeldungszeitpunkts bei der Schule.<br />
S. SCHULBÜCHER – KALENDER - TASCHENRECHNER<br />
Schulbücher<br />
Die Schule veröfflentlicht jedes Jahr eine Liste der Schulbücher, dia alle Schüler kaufen<br />
müssen. Diese Liste befindet sich spätestens ab dem 20. Juni des vorherigen Schuljahres auf<br />
der Schulwesite. Außerdem sind in bestimmten Fächern Bücher, <strong>die</strong> von den Europäischen<br />
Schulen veröffentlicht werden, obligatorisch und werden den Eltern berechnet. Zum Beispiel<br />
Intermath <strong>für</strong> Mathematik in der Primarschule (Preis: 20 € <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bücherreihe, zusammen mit<br />
dem Schulgeld berechnet), Eurobio <strong>für</strong> Biologie in der Sekundarschule (Betrag des ganzen<br />
„Set“ ist beim Biologielehrer zu bezahlen). Für S3 Schüler werden <strong>die</strong> Arbeitsblätter „Die<br />
Mediterrane Welt“ <strong>für</strong> das Fach Humanwissenschaften mit 14€ berechnet.<br />
Die Lehrer bitten <strong>die</strong> Schüler ihnen <strong>die</strong> im Unterricht ausgeteilten Photokopien zu bezahlen.<br />
Kalender<br />
Jeder Schüler der Klassen S1-S7 müssen einen Kalender ordentlich führen, in dem <strong>die</strong> Lernund<br />
Hausaufgaben aufgeschrieben sind. Die Benutzung des Schulkalenders, der den Schülern<br />
der Klassen S1-S3 kostenlos ausgeteilt wird, ist obligatorisch.<br />
22
Taschenrechner<br />
Nach der Zulassung der neuen Lehrpläne in Mathematik <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kurse S4ma4, S4ma6,<br />
S5ma4, S5ma6, S6ma3, S6ma5, S6maa, S7ma3, S7ma5 et S7maa, müssen <strong>die</strong><br />
Taschenrechner der betroffenen Schüler den von <strong>die</strong>sen Lehrplänen verlangten Kriterien<br />
entsprechen und, insbesondere, über eine spezifische Prüfungsfunktion verfügen, <strong>die</strong> das<br />
Blockieren bestimmeter Daten ermöglicht ohne <strong>die</strong>se jedoch zu löschen. In der gegenwärtigen<br />
Marktsituation scheint es, dass der einzige Taschenrechner, der <strong>die</strong>sen Kriterien entpricht, der<br />
TI-Nspire CAS Touchpad mit der Software 2.0 oder 3.0 ist. Das genaue<br />
Taschenrechnermodell wird auf den Bücherlisten bestätigt werden, <strong>die</strong> ab dem 20. Juni<br />
spätestens auf der Schulwebsite erscheinen.<br />
Für <strong>die</strong> Mathematikkurse in den anderen Klassen bleiben <strong>die</strong> im Schuljahr 2010-<strong>2011</strong><br />
benutzten Taschenrechner gültig.<br />
Sportunterricht und Schwimmen:<br />
In der Grundschule is eine adäquate Kleidung Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnhame am Sport- und<br />
Schwimmunterricht.<br />
Sportunterricht: kurze oder langue Sporthose, T-Shirt, Strümpfe ggf. Sportstrümpfe<br />
Schwimmunterricht: Badehose oder Badeanzug, Bademütze<br />
T. INFORMATIONEN ÜBER WEITERBILDUNG UND BERUFE<br />
Berufsberater aus den verschiedenen Ländern der Europäischen Union kommen in <strong>die</strong> Schule und<br />
können von Eltern und Schülern konsultiert werden. Schüler finden Unterlagen und Informationen<br />
über Universitätsstu<strong>die</strong>ngänge und berufliche Ausbildungen in der Bibliothek der Sekundarschule.<br />
Eltern und Schüler, <strong>die</strong> spezifische Informationen suchen, können sich an folgende Lehrer<br />
wenden:<br />
Belgien (auf Niederländisch):<br />
Belgien(auf Französisch)<br />
Dänemark<br />
Deutschland<br />
Finnland<br />
Frankreich<br />
Griechenland<br />
Großbritannien<br />
Italien<br />
Irland<br />
Luxemburg<br />
Niederlande<br />
Portugal<br />
Spanien<br />
Schweden<br />
:Frau VAN EETVELDE<br />
:Frau DUCHESNE<br />
:N.N.<br />
:N.N.<br />
:Frau KERVINEN-NOPONEN<br />
:Frau MARCIANO<br />
:Frau LEKKA<br />
:Frau WEAVER<br />
:Herr PORRECA / Herr AYOUB<br />
:N.N.<br />
:Herr WOLFF<br />
:Frau LAMMENS<br />
:Frau VIANA<br />
:Herr SANCHEZ<br />
:Herr SIMS<br />
23
U. BERATUNGSDIENST IN DER SEKUNDARSCHULE<br />
Schüler mit privaten Problemen oder Schwierigkeiten in der Schule können Lehrer, <strong>die</strong> im<br />
Beratungs<strong>die</strong>nst tätig sind, aufsuchen und sich beraten lassen. Die Schüler können mit einem<br />
<strong>die</strong>ser Lehrer während einer freien Stunde Kontakt aufnehmen. Eine Liste der Mitglieder des<br />
Beratungs<strong>die</strong>nts wird am Anfang des Schuljahres in jedem Klassenraum aufgehängt. Alle<br />
Gespräche sind streng vertraulich.<br />
V. PEER-MEDIATION<br />
Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem zwischenmenschliche Konflikte unter Schülern durch<br />
Schüler selbst auf einer freiwilligen und neutralen Basis gelöst werden.<br />
Die Peer-Mediation zielt darauf ab:<br />
- das Gespäch auf eine Win-Win Lösung zu leiten, um weiteren Ärger zu vermeiden<br />
- den Schüler zu helfen, ihre Art und Weise Konflikte zu lösen, zu ändern und angemessen<br />
und friedlich zu verbessern. Dadurch steigt das Selbstwertgefühl, <strong>die</strong> Fähigkeit zuzuhören<br />
und das Initiativvermögen der Schüler.<br />
- das Schulklima zu verbessern, Diziplinarmassnahmen sowie Streitigkeiten in der Schule zu<br />
verringen.<br />
Eine positive Auswirkung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lehrkraft sollte <strong>die</strong> zurückgewonnene Zeit <strong>für</strong> den Untersicht<br />
sein.<br />
Seit September 2010 besteht eine Peer-Mediation-Gruppe. Diese setzt sich aus etwa 20<br />
Schülern, <strong>die</strong> eine gründliche Ausbildung so wie ein Zeugnis als Mediatoren bekommen<br />
haben.<br />
Diese Schüler werden durch 4 Coaches unterstützt: Frau BLIGH, Frau DE RIJK, Herr<br />
PELIKAN und Herr VANDEVOIR.<br />
W. FÄCHERWAHL IN DER SEKUNDARSCHULE<br />
Dies ist eine kurze Zusammenfassung, <strong>die</strong> keinesfalls <strong>die</strong> „Allgemeine Schulordnung der<br />
<strong>europäische</strong>n Schulen“ ersetzt.<br />
Die Fächerwahl wird schon im Laufe des Vorjahrs getroffen (vor Ende Februar).<br />
1. Klasse<br />
Keine neue Wahlmöglichkeit. Folgende Wahlfächer können geändert werden: Religion/Moral,ALS 2<br />
Irisch (nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler Irischer Nationalität), ALS Maltesisch (nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler Maltesischer<br />
Nationalität), ALS Finnisch (<strong>für</strong> Schüler finnischer Nationalität in der schwedischen Sektion) und<br />
ALS Schwedisch (<strong>für</strong> finnische Schüler in der finnischen Sektion).<br />
2 ALS = Andere Landessprache (ONL = Other National Language)<br />
24
2. Klasse<br />
Dritte Sprache: Sie muss eine der offiziellen Sprachen der Europäischen Union sein; ein Kurs<br />
findet statt, wenn es mindestens 7 interessierte Schüler gibt. Die dritte Sprache ist bis zum Ende<br />
der 5. Klasse verpflichtend und kann zum Abitur gewählt werden, vorausgesetzt dass, mindestens<br />
5 Schüler sie wählen. (N.B. es handelt sich oft um <strong>die</strong> letzte Möglichkeit, einen Kurs auf Englisch<br />
zu wählen).<br />
Die griechischen Schüler in der griechischen Sektion können einen zusätzlichen Kurs in<br />
Altgriechisch belegen, der bis zum Ende der 5. Klasse geführt wird.<br />
Die einzigen Wahlfächer, <strong>die</strong> geändert werden können, sind Religion/Moral und der<br />
Ergänzungsunterricht in Schwedisch, Finnisch, Irisch und Maltesisch.<br />
3. Klasse<br />
Zwei Fächer müssen aus Latein (4 Wochenstunden), Kunsterziehung (2 Wochenstunden) und<br />
Musikerziehung (2 Wochenstunden) gewählt werden. Es ist nicht möglich, Latein später zu<br />
beginnen. Der Kurs wird nur mit einer genügenden Anzahl von Schülern weitergeführt. Kunst und<br />
Musik können in der 4. Klasse oder sogar noch in der 6. Klasse gewählt werden (selbst von<br />
Schülern, <strong>die</strong> das Fach in der 3. Klasse nicht gewählt hatten), wenn der Schüler genügend Wissen<br />
und Interesse <strong>für</strong> das jeweilige Fach bekundet.<br />
In der 3. Klasse können folgende Kurse geändert werden: Religion, der Ergänzungsunterricht in<br />
Schwedisch, Finnisch, Irisch und Maltesisch sowie Altgriechisch.<br />
4. und 5. Klassen<br />
Die Schule organisiert einen Informationsabend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern, und eine detaillierte<br />
Informationsbroschüre wird an <strong>die</strong> Schüler verteilt. Es gibt <strong>die</strong> Wahl zwischen Mathematik 4 oder 6<br />
Wochenstunden. Diese Wahl kann Auswirkungen auf zukünftige Wahlfächer haben (Mathematik<br />
und Naturwissenschaften in der 6. Klasse und Universität). Es ist möglich, nur nach dem ersten<br />
Semester oder am Ende der 4. Klasse, von Mathematik 6 auf 4 Wochenstunden zu wechseln.<br />
Die Optionsfächer werden nach der Liste gewählt: Latein, Altgriechisch (Anfänger), Wirtschaft (in<br />
LII), L IV (Anfänger; eine der Sprachen der EU), Kunst, Musik, Informatik 3 . (Diese drei Fächer<br />
wenn möglich in Sprache II).<br />
Für <strong>die</strong> Schüler irischer, maltesischer oder finnischer Nationalität kann ein ALS-Kurs Irisch,<br />
Maltesisch, Schwedisch oder Finnisch das Wahlfachl L IV ersetzen.<br />
Außer den ALS, werden <strong>die</strong>se Optionsfächer nur eingerichtet, wenn es genügend Schüler<br />
gibt (Minimum 7). Ihre Weiterführung über <strong>die</strong> 5. Klasse hinaus ist nicht garantiert.<br />
Die Gesamtstundenanzahl muss zwischen 31 und 35 (bei Mathematik 4) und zwischen 33 und 35<br />
Wochenstunden (bei Mathematik 6) betragen. In Ausnahmefällen erlaubt <strong>die</strong> Direktion mehr als 35<br />
Stunden.<br />
Auβer der oben genannten Änderung in Mathematik und eventuell einer Änderung in<br />
Religion/Moral, wird keine Änderung der Wahlfächer im Laufe der 4. und 5. Klassen erlaubt,<br />
auch nicht zwischen <strong>die</strong>sen beiden Klassen.<br />
In der 4. Klasse können folgende Kurse geändert werden: Religion, der Ergänzungsunterricht in<br />
Schwedisch, Finnisch, Irisch und Maltesisch sowie Altgriechisch.<br />
3 Für Informatik wird dem Schüler ein Beitrag von 24,79 € berechnet.<br />
25
6. und 7. Klasse<br />
Die Fächerwahl ist auf <strong>die</strong>sem Niveau sehr kompliziert. Es werden daher<br />
Informationsveranstaltungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler und <strong>die</strong> Eltern abgehalten. Die Schüler der 5. Klasse<br />
erhalten außerdem Ende Dezember/Anfang Januar eine detaillierte Informationsbroschüre. In<br />
<strong>die</strong>sem Rahmen können nicht alle Möglichkeiten aufgelistet werden, doch muss man <strong>die</strong><br />
folgenden Punkte beachten:<br />
Die Fächer sind in drei Kategorien eingeteilt: Pflichtfächer, Optionsfächer und Zusatzfächer. Die<br />
Options- und Zusatzfächer finden nur bei genügender Schülerzahl statt und können von<br />
stundenplantechnischen Vorgaben abhängen. Gewisse Fächer müssen bereits in der 3. oder 4.<br />
Klasse gewählt worden sein: Latein, Altgriechisch, Wirtschaft, Sprache IV. Für Kunst, Musik und<br />
Informatik ist Grundwissen aus der Schule oder von außerhalb nötig. Die Schüler sollten wirklich<br />
an ihren zukünftigen Bildungsweg denken, wenn sie <strong>die</strong> Fächer <strong>für</strong> <strong>die</strong> 6. Klasse wählen. Manche<br />
Mitgliedsstaaten entsenden auch professionelle Bildungsberater, um <strong>die</strong> Wahl zu vereinfachen.<br />
Allgemeine Bemerkungen<br />
Um <strong>die</strong> letzten Jahre an der Europaschule zu bestehen, ist ein gutes Niveau in der Sprache II<br />
unbedingt nötig. Diese wird als Unterrichtssprache von der 3. Klasse an in Geschichte und<br />
Geografie verwendet, zusätzlich von der 4. Klasse an auch in Wirtschaftskunde und nach<br />
Möglichkeit in Kunst, Musik und Informatik .<br />
Falls eine Option, <strong>die</strong> normalerweise in der Muttersprache unterrichtet wird, mangels einer<br />
ausreichenden Schülerzahl oder aus stundenplantechnischen Vorgaben nicht angeboten werden<br />
kann (in der 6. oder 7. Klasse), wird versucht, den Schülern <strong>die</strong> Möglichkeit zu geben, <strong>die</strong>se<br />
Option in der Sprache II zu belegen.<br />
Zusätzliche Informationen<br />
Man findet zusätzliche Informationen auf der Website der Europäischen Schulen:<br />
http://www.eursc.org oder auf der Website der Europaschule Luxemburg<br />
http://www.euroschool.lu/luxschool/index.php,<br />
Spezifische Fragen können an <strong>die</strong> Koordinatoren gerichtet werden:<br />
Herr Vandevoir (S1-S2-S3)Tel: 43 20 82 246 Email: daniel.vandevoir@eursc.org<br />
Herr Valkama (S4-S5) Tel: 43 20 82 250 Email: kari.valkama@eursc.org<br />
Frau Bouzette (S6-S7) Tel: 43 20 82 251 Email: sabine.bouzette@eursc.org<br />
Der Wechsel eines Faches<br />
Jede Anfrage, <strong>die</strong> Wechsel von Fächern <strong>für</strong> das folgende Jahr betrifft, muss spätestens vor<br />
Ende Februar bei der Schulleitung eingereicht worden sein. Bei Anfragen von Schülern der 3. und<br />
5. Klasse, welche ihre Fächerwahl <strong>für</strong> das 4. beziehungsweise <strong>für</strong> das 6. Jahr ändern wollen, wird<br />
<strong>die</strong> Schule bei späteren Änderungswünschen eine gewisse Flexibilität zeigen.<br />
Eine Anfrage <strong>für</strong> den Wechsel von Sprache 2 (L2) oder Sprache 3 (L3) (<strong>die</strong> ausnahmslos vor<br />
Ende Februar anhand des ad hoc Formulars eingereicht werden muss) muss mit dem<br />
Einverständnis des betroffenen Lehrers getroffen werden und ist abhängig von einem Sprachtest,<br />
welcher Ende Mai stattfindet. Ein solcher Wechsel ist nicht möglich zwischen der 4. und 5. Klasse.<br />
Ein Wechsel der 2. Sprache zu Beginn der 6. Klasse bedeutet nicht automatisch, dass <strong>die</strong><br />
Vehikularsprache sich ändert.<br />
Eine Änderung in Religion/Moral muss immer vor Ende des vorherigen Schuljahres beantragt<br />
werden.<br />
26
X. LERNHILFEN<br />
1. SWALS (Koordinator: Herr Stéphane BRACONNIER, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Primarschule, Herr Russell<br />
MORGAN <strong>für</strong> <strong>die</strong> Primarschule<br />
Die SWALS Schüler (Students without a Language Section / Schüler ohne eigene<br />
Sprachsektion) <strong>die</strong> in anderen Sektionen eingeschrieben sind (EN, FR, DE) können, falls sie<br />
Schwächen in der Sprache 2 haben, Zusatzunterricht beanspruchen.<br />
2. SEN (Koordinator: Frau Marcella McCARTHY <strong>für</strong> <strong>die</strong> Primarschule, Herr Olivier CERF <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Sekundarschule)<br />
Das Ziel bei der Einrichtung eines Programms auf der Basis einer SEN–Konvention (Special<br />
Educational Needs/ Spezielle Lernbedürfnisse) ist es, solchen Schülern entgegenzukommen,<br />
<strong>die</strong> besondere Lernprobleme haben (physische oder psychologische Probleme, schwere<br />
Legasthenie, Aufmerksamkeitsdefizit, unterdurchschnittliches kognitives Profil, Dyspraxie…).<br />
Im Bedarfsfall sind <strong>die</strong> Eltern gebeten, bei der Schulleitung eine SEN Lernhilfe zu beantragen,<br />
unter Beifügung eines neuen (nicht älter als 2 Jahre) und ausführlichen medizinischen Dossiers<br />
(mit klinischen, psychologischen oder logopädischen Gutachten bzw. Tests), sowie etwaigen<br />
anderen Dokumenten, <strong>die</strong> einen solchen Antrag unterstützen können. Die Möglichkeit einer<br />
solchen Lernhilfe wird dann in einer „SEN-Beratungsgruppe“ besprochen, <strong>die</strong> sich aus den<br />
Eltern des Schülers, allen oder einem Teil seiner Lehrer sowie den Verantwortlichen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
SEN-Programme (Direktor/in der Sekundarschule und SEN-Koordinator) zusammensetzt.<br />
Diese Gruppe erarbeitet dann einen Vorschlag, der der Direktorin der Europäischen Schule<br />
vorgelegt wird, <strong>die</strong> dann entscheidet, ob der Schüler unter eine SEN Konvention fällt oder nicht.<br />
Bei positiver Entscheidung erhält der Schüler dann eine persönliche und auf ihn abgestellte<br />
spezielle Unterstützung, sei es in Form eines Zusatzunterrichts (während einer Freistunde oder<br />
zusätzlich zum normalen Unterricht), sei es als Hilfe während des Unterrichts im<br />
Klassenverband, sei es während der Pausen, oder auch in anderer Form (z.B. materielle oder<br />
IT-Hilfe).<br />
Die SEN-Beratungsgruppen treffen sich meistens im Mai-Juni, um über neue SEN-<br />
Konventionen zu beraten und schon bestehende SEN-Konventionen zu erneuern und/ oder<br />
anzupassen; aber eine Entscheidung zugunsten einer SEN-Konvention kann auch zu jedem<br />
pädagogisch günstigen Zeitpunkt während des Schuljahrs getroffen werden. Wenn einem<br />
Schüler SEN-Zusatzunterricht gewährt wird, ist <strong>die</strong> Teilnahme obligatorisch, und der Schüler ist<br />
gehalten, an <strong>die</strong>sem Unterricht regelmäßig teilzunehmen.<br />
Die Referenzdokumente können auf der Webseite der Europäischen Schulen eingesehen<br />
werden (www.eursc.eu) unter der Rubrik Studium und Diplome/SEN-Schüler und Lernhilfen.<br />
3. Langfristige Learning Supportkurse (LS) (Koordinatorin: Frau Conchita Garcia Martinez)<br />
Für bestimmte Fächer (siehe unten) können „Langfristige Learning Support Kurse“ <strong>für</strong> S1-S3<br />
während des ganzen Schuljahrs in einigen Sektionen organisiert werden. Diese Kurse werden<br />
im Stundenplan der Schüler und der Lehrer extra aufgeführt (z.B. mas = maths support =<br />
langfristiger Learning Supportkurs in Mathematik).<br />
Klasse<br />
S1<br />
S2<br />
S3<br />
Fächer<br />
Mathe, L2<br />
Mathe, L1 nach Bedarf<br />
Mathe, nach Bedarf<br />
27
Die Teilnahme am Kurs ist ab Einschreibung der Schüler obligatorisch. Am Ende jedes<br />
Trimesters/Semesters erstellt der Lehrer über jeden Schüler einen Bericht.<br />
Die langfristigen Learning Supportkurse dauern vom Schulbeginn bis zur 2. Juniwoche.<br />
Für <strong>die</strong> Schüler der ersten Klassen <strong>die</strong>nen der langfristige LS-Kurs in Mathematik und eine<br />
normale Unterrichtsstunde in L2 bis Ende September dazu, den Schülern eine „Anleitung zum<br />
Lernen“ zu geben, um ihnen den Übergang von der Grundschule zur Sekundarschule zu<br />
erleichtern und ihnen zu helfen, ihre Schularbeit zu organisieren und ihre Zeit effizient zu<br />
nutzen. Im Jahresverlauf kann sich <strong>die</strong> Zusammensetzung der Schülergruppe ändern.<br />
Die Lehrer informieren <strong>die</strong> Eltern über <strong>die</strong> Resultate ihres Kindes in jedem Trimester (S1, S2,<br />
S3) mittels eines Sonderberichts, zusätzlich zum „normalen“ Zeugnis.<br />
4. Kurzfristiger Learning Supportkurs (Koordinatorin: Frau Conchita Garcia Martinez)<br />
Alle Schüler <strong>die</strong> Lernschwierigkeiten (Noten unter 6) in einem Fach aufweisen, können auf<br />
Antrag des Lehrers Zusatzunterricht einer bestimmten Stundenzahl bekommen. (Schüler der<br />
Klassen S6 und S7 können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden, z.B. bei schwerer<br />
Krankheit, längerer Abwesenheit oder wenn es sich um neue Schüler handelt …).Die<br />
kurzfristigen LS-Kurse beginnen normalerweise erst Anfang Oktober, um den Lehrern Zeit zu<br />
geben, ihre Schüler beurteilen zu können und sie eventuell <strong>für</strong> solche Kurse einzutragen. Im<br />
Prinzip wird ein Kurs erst eingerichtet, wenn mindestens drei Schüler daran teilnehmen.<br />
Die Eltern müssen schriftlich mitteilen, ob sie <strong>die</strong> Teilnahme ihres Kindes an einem kurzfristigen<br />
LS-Kurs wünschen oder ablehnen.<br />
Wenn ein Schüler <strong>für</strong> einen kurzfristigen LS-Kurs angemeldet ist, muss er regelmäßig daran<br />
teilnehmen. Wenn ein Schüler <strong>die</strong> im LS-Kurs angebotene Hilfe ablehnt oder den Unterricht<br />
durch sein Benehmen stört, kann er vom Kurs ausgeschlossen werden.<br />
Die Lehrer kontrollieren <strong>die</strong> Anwesenheit der Schüler und erstellen <strong>für</strong> jeden Teilnehmer einen<br />
Bericht.<br />
- Die kurzfristigen LS-Kuse in S1, S2 und S3 sind in drei Einheiten aufgeteilt, <strong>die</strong> den 3<br />
Trimestern entsprechen.<br />
- Die kurzfristigen LS-Kuse in S4 und S5 sind in zwei Einheiten aufgeteilt, <strong>die</strong> den 2 Semestern<br />
entsprechen. Diese Kurse können von den Lehrern jederzeit während des Schuljahres<br />
beantragt werden, sobald sie Schwierigkeiten, insbesondere in den wissenschaftlichen Fächern<br />
bei einem Schüler feststellen.<br />
5. LS-Sprachkurse <strong>für</strong> neue Schüler (RATTRAPAGE)<br />
Aufholkurse werden <strong>für</strong> neue Schüler organisiert, <strong>die</strong> Sprachprobleme in L2 (Französisch,<br />
Englisch oder Deutsch) haben.<br />
Die Schüler werden zu Beginn des Schuljahres im Anschluss an eine Überprüfung ihres<br />
Sprachniveaus durch <strong>die</strong> jeweiligen Koordinatoren in Gruppen zusammengestellt. Der<br />
entsprechende Einstufungstest findet am Dienstag, dem 13. September <strong>2011</strong> um 14:05 im<br />
Raum E009-E010 statt.<br />
28
6. Learning support in der Grundschule<br />
Schüler mit Lernschwierigkeiten können individuell oder in Kleingruppen pädagogisch gefördert<br />
werden, <strong>die</strong>s geschieht während der Schulzeit und durch Förderlehrer. Dieser Förderunterricht,<br />
genannt „learning support“ ist besonders <strong>für</strong> Schüler,<br />
‣ deren Fortschritte trotz differenzierter Förderung durch den Klassenlehrer zu gering oder<br />
stagnierend sind (das betrifft aber auch Kinder, <strong>die</strong> überdurchschnittliche Leistungen<br />
zeigen).<br />
‣ <strong>die</strong> unzureichende Kompetenzen in Teilgebieten des Zeugnisses bescheinigt bekommen<br />
haben.<br />
‣ deren Sozialverhalten und/oder deren soziale Kompetenzen den Lernprozess<br />
verlangsamen.<br />
‣ denen <strong>die</strong> Unterrichtsstrategien nicht angepasst sind.<br />
Um den Kindern mit Lernschwierigkeiten zu helfen, wird jeder Schule ein Stundenkontingent<br />
zugebilligt.<br />
Die Direktion<br />
- teilt <strong>die</strong>ses Kontingent unter den Sektionen auf.<br />
- benennt <strong>die</strong> Förderlehrer.<br />
- stellt <strong>die</strong> Stundentafel der Förderlehrer zusammen.<br />
Der Förderunterricht erfolgt nach Abstimmung des Klassen- und des Förderlehrers:<br />
- über den Zeitraum einer Schulstunde oder eines kürzeren Abschnitts.<br />
- im Klassenzimmer oder in einem anderen Raum.<br />
- kann einen oder mehrere Schüler betreffen.<br />
Es ist wichtig, dass der Förderunterricht<br />
‣ sich an den Zeugniskompetenzen ausrichtet.<br />
‣ sich nach den Themen richtet, <strong>die</strong> gerade in der Klasse bearbeitet werden.<br />
7. Rattrapage in zweiter Sprache in der Grundschule<br />
Für <strong>die</strong> Kinder, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Schule erst seit Kurzem besuchen, wird Nachhilfeunterricht in der<br />
gewählten zweiten Sprache (der ersten Fremdsprache) angeboten, um <strong>die</strong> Kenntnisse zu<br />
vertiefen. Dieser Unterricht, der nach Klassenstufen (3., 4. und 5. Klasse) aufgeteilt erteilt wird,<br />
findet während der Europäischen Stunden am Montag- oder Mittwochnachmittag statt.<br />
Andere Schüler, <strong>die</strong> Schwierigkeiten im Bereich der zweiten Sprache aufweisen, können ab dem<br />
zweiten Halbjahr ebenfalls <strong>die</strong>sen Nachhilfeunterricht besuchen.<br />
29
Y. SCHLIESSFÄCHER UND SCHŰLERAUSWEIS IN DER<br />
SEKUNDARSCHULE<br />
1. Schließfächer<br />
Jedes Kind ist verpflichtet, während seiner Schulzeit an der Sekundarschule ein Schließfach zu<br />
mieten. Dieses Schließfach ist der einzige Ort, wo es seine persönlichen Dinge verschlossen<br />
aufbewahren kann. Die Schule kann nicht da<strong>für</strong> haftbar gemacht werden, wenn<br />
Wertgegenstände gestohlen oder beschädigt werden.<br />
Die Schließfächer werden gegen einen jährlichen Betrag von € 2,50 vermietet. Dieser Betrag<br />
wird nicht rückerstattet. Es wird auf keinen Fall gestattet, dass Schüler das gleiche<br />
Schließfach teilen.<br />
Zu Beginn des Schuljahres wird jedem Schüler eine Schließfachnummer zugeteilt. Die Schüler<br />
müssen sich selbst um ein Vorhängeschloss mit Schlüssel kümmern und es spätestens bis<br />
zum Ende der 2. Woche anbringen. Beim Verlust des Schlüssels wird der Hausmeister nicht in<br />
der Lage sein, übergroße Vorhängeschlösser zu knacken.<br />
Aus Sicherheits-und Hygienegründen behält sich <strong>die</strong> Direktion das Recht vor, Kontrollen der<br />
Schließfächer, nach Möglichkeit in Gegenwart des betroffenen Schülers, durchzuführen.<br />
Der Zugang zu den Schließfächern ist nur zu folgenden Zeiten erlaubt:<br />
08.15-08.40<br />
11.10-11.25<br />
13.00-13.15<br />
13.30-14.00<br />
Um 16.25<br />
2. Schülerausweis<br />
Jedes Schuljahr wird <strong>für</strong> jeden Sekundarschüler ein Ausweis ausgestellt, auf dem <strong>die</strong><br />
verschiedenen Genehmigungen betr. Verlassen des Schulgebäudes durch<br />
unterschiedliche Farben vermerkt sein werden. Die Schüler der 6. und 7. Klassen<br />
müssen Ihre Schülerkarte jedes Mal vorweisen, wenn sie das Schulgelände verlassen.<br />
Die Kosten <strong>die</strong>ses Ausweises werden den Eltern verrechnet (2 € pro Schuljahr).<br />
30
Z. BESUCH VON EXTERNEN SCHÜLERN<br />
Wenn ein(e) Schüler(in) eine(n) externe(n) Schüler(in) in <strong>die</strong> Schule einladen möchte,<br />
müssen <strong>die</strong> Eltern zuvor einen schriftlichen Antrag stellen. Die Genehmigung kann nur<br />
<strong>für</strong> höchstens einen Tag gegeben werden und <strong>die</strong> betroffenen Lehrer müssen damit<br />
einverstanden sein. Der/<strong>die</strong> Gastschüler(in) muss gleich alt sein wie <strong>die</strong> anderen<br />
Schüler der Klasse. Diese Art von Besuchen ist nicht in den Wochen vor den<br />
Schulferien erlaubt. Der /<strong>die</strong> Gastschüler(in) muss sich ins Büro des<br />
Haupterziehungsberaters <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sekundarschule respektiv ins Sekretariat <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Primarschule begeben, um <strong>die</strong> Genehmigung zu bekommen und <strong>die</strong> obligatorische<br />
Versicherung zu bezahlen 5,11 €.<br />
In der Primarschule dürfen nur <strong>die</strong> ehemaligen Schüler ihre alte Klasse besuchen.<br />
AA. TEILUNG DER SCHULE<br />
Ab September <strong>2012</strong> wird <strong>die</strong> Sekundarschule zwischen der Schule auf dem Kirchberg<br />
und der Schule in Bertrange-Mamer geteilt werden. Genauere Informationen befinden<br />
sich auf der Schulwebsite (unter Inscriptions/Enrolment-Applications/<br />
Einschreibungspolitik an den Europäischen Schulen Luxembourg).<br />
31
Ich wünsche der ganzen Schulgemeinschaft schöne und erholsame Sommerferien und ein<br />
erfolgreiches neues Schuljahr.<br />
Panayota VASSILACOU<br />
P.S.<br />
1. Die Allgemeine Ordnung der Europäischen Schulen(AZ: <strong>2011</strong>-04-D-11-de-1). befindet sich in<br />
allen EU-Sprachen auf der Website www.eursc.eu unter Rechtsgrundlagen der Europäischen<br />
Schulen.<br />
2. Für den Antrag von Sondervorkehrungen während der Abiturprüfungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schüler mit<br />
spezifischen Bedürfnissen ist es sehr empfohlen, folgende Dokumente zu lesen:<br />
<br />
<br />
Sondervorkehrungen <strong>für</strong> SEN-Schüler im Rahmen der Abiturprüfungen (Ref. 2009-D-559-<br />
de-3), siehe offizielle Website der Europäischen Schulen www.eursc.eu unter<br />
Rechtsgrundlagen der Europäischen Schulen/Vorschriften zum Abitur<br />
Integration der Schüler mit spezifischen Bedürfnissen an den Europäischen Schulen (Ref.<br />
2009-D-619-de-3), siehe offizielle Website der Europäischen Schulen www.eursc.eu unter<br />
Rechtsgrundlagen der Europäischen Schulen/Offizielle Texte bzgl. Der Schüler mit<br />
spezifischen Bedürfnissen (SEN)<br />
32
Europäische Schule Luxemburg I<br />
AN ALLE ELTERN<br />
Betrifft: Ferienkalender <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2011</strong>-12<br />
Der Verwaltungsrat der Schule hat <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2011</strong>/12 folgenden Ferienkalender<br />
festgelegt.<br />
BEGINN DES SCHULJAHRES: Dienstag, 6. September <strong>2011</strong><br />
REFORMATIONSTAG:<br />
von Montag, dem 31. Oktober <strong>2011</strong> bis<br />
ALLERHEILIGEN: einschließlich Freitag, den 4. November <strong>2011</strong><br />
ALLERSEELEN:<br />
WEIHNACHTSFERIEN:<br />
FASTNACHT:<br />
OSTERFERIEN:<br />
von Freitag, dem 23. Dezember <strong>2011</strong>(*) bis<br />
einschließlich Freitag, den 6. Januar <strong>2012</strong><br />
von Montag, dem 20. Februar <strong>2012</strong> bis<br />
einschließlich Freitag, den 24. Februar <strong>2012</strong><br />
von Montag, dem 2. April <strong>2012</strong> bis<br />
einschließlich Freitag, den 13. April <strong>2012</strong><br />
LEHRERFORTBILDUNGSTAG Montag 30. April <strong>2012</strong><br />
TAG DER ARBEIT Dienstag, 1. Mai <strong>2012</strong><br />
CHRISTIHIMMELFAHRT Donnerstag, den 17. Mai <strong>2012</strong><br />
PFINGSTEN:<br />
von Montag, dem 28. Mai <strong>2012</strong> bis<br />
einschließlich Freitag, den 1. Juni <strong>2012</strong><br />
NATIONALFEIERTAG DES Samstag, 23. Juni <strong>2012</strong><br />
GROSSHERZOGSTUMS:<br />
ENDE DES SCHULJAHRES: Freitag, 6. Juli <strong>2012</strong><br />
Der Unterricht <strong>für</strong> <strong>die</strong> 1.-6. Klassen der Sekundarschule endet mit dem Beginn des mündlichen<br />
Abiturs; <strong>die</strong>ser Termin, wahrscheinlich der 25. Juni <strong>2012</strong> wird der Schule erst Mitte März<br />
mitgeteilt.<br />
BACCALAUREAT-ZEREMONIE: Samstag, 7. Juli <strong>2012</strong><br />
BEGINN DES SCHULJAHRES: Dienstag, 4. September <strong>2012</strong><br />
<strong>2012</strong>-2013<br />
(*) 22. Dezember voller Schultag<br />
Toula VASSILACOU
Schuljahr <strong>2011</strong>-<strong>2012</strong><br />
Europäische Schule Luxemburg I<br />
Artikel 30-3-c der allgemeinen Schulordnung der Europäischen Schulen: Abwesenheit aus persönlichen Gründen<br />
„i. Ein Schüler kann nur mit Genehmigung des Direktors vom regelmäβigen Schulbesuch befreit werden.<br />
ii. Auβer im Falle höherer Gewalt muss <strong>die</strong>se Genehmigung von den GesetzlichenVertretern des Schülers mindestens sieben<br />
Kalendertage im Voraus beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und hat <strong>die</strong> Dauer der Abwesenheit und deren<br />
Begründung anzugeben.<br />
iii. Die Genehmigung zum Fernbleiben vom Unterricht kann <strong>für</strong> höchtsens zwei Tage zuzüglich einer angemessenen Reisedauer erteilt<br />
werden.<br />
iv. Auβer im Fall höherer Gewalt kann <strong>die</strong> Genehmigung zum Fernbleiben vom Unterricht nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Woche unmittelbar vor oder nach<br />
den Ferien oder unmittelbar vor oder nach schulfreien Tagen erteilt werden.<br />
v. Beim Tod eines Verwandten bis zum zweiten Grad kann eine Verlängerung der Abwesenheit genehmigt werden.“<br />
ANTRAG AUF FREISTELLUNG VOM UNTERRICHT<br />
Name des Schülers<br />
Vorname<br />
Klasse<br />
Klassenlehrer<br />
Hiermit bitte ich um Freistellung meines Sohnes/meiner Tochter vom Unterricht:<br />
am …………………. <strong>für</strong> <strong>die</strong> …………….. Periode<br />
vom …………………. bis ………………………<br />
Begründung:<br />
………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………….................................................................................................<br />
Name der Eltern: ………………………………….<br />
Datum :………………………<br />
Unterschrift : ………………………………………<br />
Bitte dem stellvertredenden Direktor den Antrag übermitteln.<br />
Genehmigt vom Direktor<br />
Datum : ………………….<br />
Name und Unterschrift: …………………………………<br />
Nicht genehmigt vom Direktor<br />
Datum : ………………….<br />
Name und Unterschrift : ……………………………….<br />
Bemerkung :<br />
………………………………………………………………………………………………………………………………<br />
……………………………………………………………………………………………………………………
The Parents Association of the European Schools in Luxembourg<br />
L’Association des Parents d’Elèves des Ecoles Européennes au Luxembourg<br />
Die Elternvereinigung der Europäischen Schulen in Luxemburg<br />
DIE ELTERNVEREINIGUNG<br />
(A.P.E.E.E. – Association des Parents d'Elèves des Ecoles Européennes au Luxembourg)<br />
Alle Eltern werden durch <strong>die</strong> APEEE repräsentiert. Sie ist das einzige derartige Organ, das offiziell<br />
in den Statuten der Europäischen Schulen anerkannt wird. Die APEEE ist damit <strong>die</strong> Repräsentantin<br />
der Eltern gegenüber der Schule oder Dritten. Ihre Vertreter wirken in den verschiedenen Gremien<br />
der Schule mit wie z.B. dem Verwaltungsrat (Conseil d Administration) dem Erziehungsausschuss<br />
(Conseil d Education) und dem Ausschuss <strong>für</strong> Gesundheit und Sicherheit (Comite de Sante et<br />
Securite).<br />
Die APEEE ist eine gemeinnützige Gesellschaft nach Luxemburgischen Recht. Detaillierte<br />
Richtlinien sind in ihren Statuten festgelegt. Das vorrangige Ziel der APEEE ist es <strong>die</strong> offene<br />
Kommunikation zu fördern und ein Medium zu sein durch das <strong>die</strong> Eltern ihre Interessen<br />
hinsichtlich der Ausbildung ihrer Kinder einbringen, durch das sie an der Arbeit der Schule<br />
teilhaben und sie unterstützen können. Durch <strong>die</strong> APEEE können Sie aktiv an den Entscheidungen<br />
mitwirken, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Kinder und ihre Familien betreffen. Darüberhinaus können Sie dazu beitragen<br />
den Erfahrungshorizont von Eltern und Schülern während ihrer Zeit an den Europäischen Schulen<br />
in Luxemburg zu erweitern.<br />
Die APEEE hilft ausserschulische Aktivitäten (activités périscolaires), den Sprachaustausch<br />
(échanges linguistiques), Klassenreisen (voyages scolaires) und das jährliches Schulfest zu<br />
organisieren. Sie arbeitet eng zusammen mit schulnahen Organisationen einschliesslich der<br />
Transport-Vereinigung (ATSEE) und der Bibliotheks-Vereinigung (Mots-de-Zaza). Sie koordiniert<br />
das Netzwerk der Klassendelegierten und arrangiert diverse Informationsabende sowie andere<br />
Abende und Aktivitäten. Die APEEE verwaltet einen Sozialfonds, aus dem sie im begrenzten<br />
Rahmen und unter bestimmten Bedingungen finanzielle Hilfen <strong>für</strong> Familien gewährt. Sie sammelt<br />
Geld um der Schule Ausrüstung und Material zu stiften. Die APEEE ist ein Ratgeber <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eltern<br />
hinsichtlich spezieller Anliegen wie z.B. Schulgebühren <strong>für</strong> Cat.III-Kinder, <strong>die</strong> Integration von<br />
SEN-Kindern, Nachhilfe (rattrapage), SWALS, Wahl der Kurse, Übergang zwischen<br />
verschiedenen Stufen (Kindergarten, Primär-und Sekundarstufe), Administration von Lux1 und<br />
Lux2.<br />
Die APEEE hat eine eigene web-site und sie verteilt regelmässig über <strong>die</strong> Schulzeitung “ Ad<br />
Parentes“ Informationen. Darüberhinaus unterhält sie ein ständiges Sekretariat. Die APEEE-<br />
Mitgliedschaft ist günstig (aktuell 24 Euro pro Jahr und Familie). Sie berechtigt über <strong>die</strong> APEEE-<br />
Politik abzustimmen und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl in das Management-Komitee zu kandi<strong>die</strong>ren. Die APEEE<br />
arbeitet durch <strong>die</strong>se Mannschaft von engagierten Freiwilliger. WIR BRAUCHEN UND<br />
SCHÄTZEN IHRE UNTERSTÜTZUNG! Um sicherzustellen, dass Ihre Einschreibung auf dem<br />
aktuellen Stand ist, füllen Sie bitte das beiliegende Formular aus und enden Sie es an untenstehende<br />
Adresse.<br />
A.P.E.E.E. Jean Monnet Gebäude, Büro C1/004, L-2920 Kirchberg.<br />
Telefon 4301 33105. Fax 4301 34869. Email office@apeee.lu. Website www.apeee.lu .<br />
Konto Société Générale IBAN : LU77 0611 0037 7320 0EUR
The Parents Association of the European Schools in Luxembourg<br />
L’Association des Parents d’Elèves des Ecoles Européennes au Luxembourg<br />
Die Elternvereinigung der Europäischen Schulen in Luxemburg<br />
A.P.E.E.E. MITGLIEDSCHAFT DAUERAUFTRAGS- / BANKÜBERWEISUNGSFORMULAR *<br />
(bitte Formular vollständig und mit Grossbuchstaben ausfüllen)<br />
Ich, Unterzeichnete(r):<br />
Vorname :<br />
[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<br />
Familienname : [_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<br />
(Adresse) Straße, Nr.:<br />
[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] Post Code :<br />
[_][_][_][_][_][_][_] Stadt : [_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]_][_][_][_] Telefon Nr.:<br />
[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] E-mail :<br />
[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<br />
(Arbeitsadresse) Institution/Firma :<br />
[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] Straße, Nr.:<br />
[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] PLZ :<br />
[_][_][_][_][_][_][_] Stadt : [_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]_][_][_][_] Telefon Nr.:<br />
[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_] E-mail :<br />
[_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<br />
Sprachsektion(en) der Kinder, welche <strong>die</strong> Schule sich sorgen (z.B. DE,EN,FR … ) : [__][__][__]<br />
Zahl der Kinder in Vorschule (M), in Primär-(P) oder im Sekundär-(S) Zyklus: M [__] P [__] S [__]<br />
Autorisiere meine Bank [___][___][___][___][___][___][___] von meinem Konto Nr.<br />
IBAN [_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_][_]<strong>die</strong> Summe von 24<br />
Euro das erste Mal am __/__/20__ und danach am 1. Oktober in jedem Jahr, <strong>die</strong>se<br />
Summe,<strong>die</strong> mein jährlicher Mitgliedsbeitrag zur Elternvereinigung der Europäischen<br />
Schulen in Luxemburg ist,<br />
an folgendes Konto:<br />
SOCIÉTÉ GÉNÉRALE BANK & TRUST Konto IBAN LU77 0611 0037 7320 0EUR<br />
oder CCP Konto IBAN LU81 1111 0939 4145 0000<br />
oder BCEE Konto IBAN LU64 0019 2555 5628 0000<br />
zu überweisen,<br />
Luxembourg, (date) __/__/200_ Unterschrift_____________________________________________<br />
Bitte Anmerkung :<br />
* Dieser Dauerauftrag widerruft und ersetzt jeden vorhandenen Dauerauftrag zugunsten der Eltern-Vereinigung der Europäischen Schulen in<br />
Luxemburg.<br />
+ ist das 'EUR' ein Teil von der SOCIÉTÉ GÉNÉRALE Kontonummer IBAN Bank und muß enthalten sein.<br />
BITTE ZURÜCKSENDEN AN:<br />
APEEE Sekretariat -Raum C1/004, JMO Gebäude -Europäische Kommission -Kirchberg L-2920