Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz
Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz Anträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz
- 7 - eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin 14) ärztliches Attest des/der ........................................................ vom .............. Strafanzeigenerstattung bei der Polizei am ..............., Az.: .......................... Sonstiges ...................................................................................................... Aufgrund des geschilderten Verhaltens und der Äußerungen des Antragsgegners besteht die Gefahr, dass dieser die Antragstellerin und das/die Kind/er erneut physisch und psychisch verletzen wird. Beglaubigte und einfache Abschrift anbei. 15) Zwei einfache Durchschriften anbei. Unterschrift der Antragstellerin RechtsanwältIn 16) Formulare und Bearbeitungshinweise erstellt von BIG e.V. Berlin
- 8 - Einzelne Hinweise zu Formular F1: Anm. 1 Das Verfahren gehört nur dann vor das Familiengericht (in dessen Gerichtsbezirk die gemeinsame Wohnung liegt), wenn die häusliche Gemeinschaft von Antragstellerin und Antragsgegner innerhalb der letzten sechs Monate noch bestanden hat. Verfahren der häuslichen Gemeinschaften, die vor mehr als sechs Monaten aufgelöst bzw. getrennt wurden, gehören vor das Amtsgericht. Der Antrag ist an das Amtsgericht zu richten, in dessen Gerichtsbezirk der Antragsgegner wohnt bzw. die Verletzungshandlung begangen worden ist. Der Antrag kann persönlich beim Gericht abgegeben, aber auch an das Gericht per Post geschickt werden. Ferner gibt es die Möglichkeit, den Antrag durch eine bei jedem Gericht befindliche Rechtsantragstelle aufnehmen zu lassen. Dort muss evtl. mit einer erheblichen Wartezeit gerechnet werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Frau den bereits ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Gericht abgibt mit der Bitte um sofortige bzw. rasche Entscheidung. Sowohl bei der Antragstellung mit Hilfe der Rechtsantragstelle als auch bei Abgabe des ausgefüllten Antrags kann es sein, dass noch am Tag der Antragstellung ein richterlicher Beschluss ergeht. Der Richter oder die Richterin kann aber auch eine mündliche Verhandlung anberaumen, die dann voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen erfolgt. Für den Fall, dass noch am gleichen Tag ein Beschluss erlassen wird, muss mit einer Wartezeit von insgesamt bis zu acht Stunden gerechnet werden. Anm. 2 Die Anschrift der Frau kann gegenüber dem Antragsgegner geheimgehalten werden, wenn durch ihn Gefahr für Leib oder Leben der Frau oder Kinder droht. Das Gericht muss auf die Notwendigkeit der Geheimhaltung hingewiesen werden. Die Geheimhaltung wird nur gewährt, wenn sich die Notwendigkeit anhand des Sachverhalts nachvollziehen lässt. Anm. 3 Bei den in den Formularen aufgeführten Antragsalternativen handelt es sich um Formulierungsvorschläge. Welche Anträge Sie ankreuzen, hängt davon ab, welches Ziel erreicht werden soll und ob der geschilderte Sachverhalt dies rechtfertigt. Es dürfen jeweils nur die durch die bisherigen Vorfälle gedeckten Anträge angekreuzt werden. Anm. 4 Namen und Geburtsdaten der Kinder angeben. Anm. 5 Die Orte, an denen sich die Antragstellerin regelmäßig aufhält, sind genau zu benennen und mit Adresse zu bezeichnen (z.B. Sport-Studio, Supermarkt etc.). Formulare und Bearbeitungshinweise erstellt von BIG e.V. Berlin
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